Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.und wer hätte denken sollen, daß diese Berührung einen Rechtsgelehrten, der über die Vorzüglichkeit der Actenjustiz mit sich einig ist, zu einem öffentlichen Widerspruche aufregen würde? Gleichwohl ist es geschehen. Der Criminalrath Hitzig in Berlin, in der literarischen Republik eben so rühmlich als in seinem staatsbürgerlichen Wirkungskreise bekannt, hat in seiner allgemein geschätzten Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege Bd. 8. Heft 2. S. 421. gegen diese Stelle des Kalibers die Feder ergriffen, und mich für die Aeußerung des erzählenden Criminalrichters verantwortlich gemacht. Er hat es "schmerzlich empfunden, einen Mann wie Müllner, den Deutschland auch zu seinen ausgezeichneten Juristen zählt, die Menge der Sachunkundigen, welche die Actenjustiz eine geheime nennen, in ihrem und wer hätte denken sollen, daß diese Berührung einen Rechtsgelehrten, der über die Vorzüglichkeit der Actenjustiz mit sich einig ist, zu einem öffentlichen Widerspruche aufregen würde? Gleichwohl ist es geschehen. Der Criminalrath Hitzig in Berlin, in der literarischen Republik eben so rühmlich als in seinem staatsbürgerlichen Wirkungskreise bekannt, hat in seiner allgemein geschätzten Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege Bd. 8. Heft 2. S. 421. gegen diese Stelle des Kalibers die Feder ergriffen, und mich für die Aeußerung des erzählenden Criminalrichters verantwortlich gemacht. Er hat es „schmerzlich empfunden, einen Mann wie Müllner, den Deutschland auch zu seinen ausgezeichneten Juristen zählt, die Menge der Sachunkundigen, welche die Actenjustiz eine geheime nennen, in ihrem <TEI> <text> <front> <div type="preface" n="1"> <p><pb facs="#f0016" n="X"/> und wer hätte denken sollen, daß diese Berührung einen Rechtsgelehrten, der über die Vorzüglichkeit der Actenjustiz mit sich einig ist, zu einem öffentlichen Widerspruche aufregen würde?</p> <p>Gleichwohl ist es geschehen. Der Criminalrath <hi rendition="#g">Hitzig</hi> in Berlin, in der literarischen Republik eben so rühmlich als in seinem staatsbürgerlichen Wirkungskreise bekannt, hat in seiner allgemein geschätzten Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege Bd. 8. Heft 2. S. 421. gegen diese Stelle des <hi rendition="#g">Kalibers</hi> die Feder ergriffen, und <hi rendition="#g">mich</hi> für die Aeußerung des erzählenden Criminalrichters verantwortlich gemacht. Er hat es „schmerzlich empfunden, einen Mann wie Müllner, den Deutschland auch zu seinen ausgezeichneten Juristen zählt, die Menge der Sachunkundigen, welche die Actenjustiz eine geheime nennen, in ihrem </p> </div> </front> </text> </TEI> [X/0016]
und wer hätte denken sollen, daß diese Berührung einen Rechtsgelehrten, der über die Vorzüglichkeit der Actenjustiz mit sich einig ist, zu einem öffentlichen Widerspruche aufregen würde?
Gleichwohl ist es geschehen. Der Criminalrath Hitzig in Berlin, in der literarischen Republik eben so rühmlich als in seinem staatsbürgerlichen Wirkungskreise bekannt, hat in seiner allgemein geschätzten Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege Bd. 8. Heft 2. S. 421. gegen diese Stelle des Kalibers die Feder ergriffen, und mich für die Aeußerung des erzählenden Criminalrichters verantwortlich gemacht. Er hat es „schmerzlich empfunden, einen Mann wie Müllner, den Deutschland auch zu seinen ausgezeichneten Juristen zählt, die Menge der Sachunkundigen, welche die Actenjustiz eine geheime nennen, in ihrem
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