Dazu kamen ihre eigenen Unabhängigkeitsgelüste, kurzum die japanische Verwaltung der Schule des American Board zu Kumamoto hatte den traurigen Mut, die Liegenschaften des Board, worunter einige Missionar- wohnungen, deren nomineller Besitzer sie war, für ihr rechtliches Eigentum zu erklären. Der Board, welcher rechtsgiltige Besitztitel nicht besaß, mußte es sich ruhig gefallen lassen, mußte zugleich aber auch zusehen, wie der christliche Charakter der Anstalt auch hier preis- gegeben wurde.
Unterdessen spitzten sich auch die Verhältnisse an der Doshisha zu. Man fing an, gegen die amerikanischen Lehrer in einer Weise vorzugehen, welche mit der viel- gerühmten japanischen Höflichkeit wenig gemein hatte. Auch das christliche Gepräge der Anstalt begann Ein- buße zu erleiden. Die Missionare meinten, die Ver- antwortung nicht länger tragen zu können und wandten sich mehrfach an die Leitung des Board in Amerika mit der Bitte um Entsendung einer Kommission zur Unter- suchung der Verhältnisse. Dieselbe kam im September 1895 in Japan an und blieb bis Dezember. Die Ver- handlungen mit der japanischen Doshishaverwaltung nahmen keinen befriedigenden Verlauf. Die Ver- waltung war entschlossen, sich unabhängig zu machen. Sie gestand zu, daß die Doshisha ihren christlichen Charakter behalten werde; "man solle ihnen vertrauen, daß sie Wort halten werden"; sollte die Doshisha je darauf verzichten, ein christliches Institut zu sein, so sollte das Besitztum der Schule verkauft und der Erlös den Gebern zurückerstattet werden. Mit dieser Er- klärung mußte sich die Deputation begnügen. Kaum war sie wieder nach Amerika zurückgekehrt, da machte sich das japanische Komitee an die definitive Regelung.
Dazu kamen ihre eigenen Unabhängigkeitsgelüſte, kurzum die japaniſche Verwaltung der Schule des American Board zu Kumamoto hatte den traurigen Mut, die Liegenſchaften des Board, worunter einige Miſſionar- wohnungen, deren nomineller Beſitzer ſie war, für ihr rechtliches Eigentum zu erklären. Der Board, welcher rechtsgiltige Beſitztitel nicht beſaß, mußte es ſich ruhig gefallen laſſen, mußte zugleich aber auch zuſehen, wie der chriſtliche Charakter der Anſtalt auch hier preis- gegeben wurde.
Unterdeſſen ſpitzten ſich auch die Verhältniſſe an der Doſhiſha zu. Man fing an, gegen die amerikaniſchen Lehrer in einer Weiſe vorzugehen, welche mit der viel- gerühmten japaniſchen Höflichkeit wenig gemein hatte. Auch das chriſtliche Gepräge der Anſtalt begann Ein- buße zu erleiden. Die Miſſionare meinten, die Ver- antwortung nicht länger tragen zu können und wandten ſich mehrfach an die Leitung des Board in Amerika mit der Bitte um Entſendung einer Kommiſſion zur Unter- ſuchung der Verhältniſſe. Dieſelbe kam im September 1895 in Japan an und blieb bis Dezember. Die Ver- handlungen mit der japaniſchen Doſhiſhaverwaltung nahmen keinen befriedigenden Verlauf. Die Ver- waltung war entſchloſſen, ſich unabhängig zu machen. Sie geſtand zu, daß die Doſhiſha ihren chriſtlichen Charakter behalten werde; „man ſolle ihnen vertrauen, daß ſie Wort halten werden“; ſollte die Doſhiſha je darauf verzichten, ein chriſtliches Inſtitut zu ſein, ſo ſollte das Beſitztum der Schule verkauft und der Erlös den Gebern zurückerſtattet werden. Mit dieſer Er- klärung mußte ſich die Deputation begnügen. Kaum war ſie wieder nach Amerika zurückgekehrt, da machte ſich das japaniſche Komitee an die definitive Regelung.
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Dazu kamen ihre eigenen Unabhängigkeitsgelüſte, kurzum
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rechtliches Eigentum zu erklären. Der Board, welcher
rechtsgiltige Beſitztitel nicht beſaß, mußte es ſich ruhig
gefallen laſſen, mußte zugleich aber auch zuſehen, wie
der chriſtliche Charakter der Anſtalt auch hier preis-
gegeben wurde.
Unterdeſſen ſpitzten ſich auch die Verhältniſſe an
der Doſhiſha zu. Man fing an, gegen die amerikaniſchen
Lehrer in einer Weiſe vorzugehen, welche mit der viel-
gerühmten japaniſchen Höflichkeit wenig gemein hatte.
Auch das chriſtliche Gepräge der Anſtalt begann Ein-
buße zu erleiden. Die Miſſionare meinten, die Ver-
antwortung nicht länger tragen zu können und wandten
ſich mehrfach an die Leitung des Board in Amerika mit
der Bitte um Entſendung einer Kommiſſion zur Unter-
ſuchung der Verhältniſſe. Dieſelbe kam im September
1895 in Japan an und blieb bis Dezember. Die Ver-
handlungen mit der japaniſchen Doſhiſhaverwaltung
nahmen keinen befriedigenden Verlauf. Die Ver-
waltung war entſchloſſen, ſich unabhängig zu machen.
Sie geſtand zu, daß die Doſhiſha ihren chriſtlichen
Charakter behalten werde; „man ſolle ihnen vertrauen,
daß ſie Wort halten werden“; ſollte die Doſhiſha je
darauf verzichten, ein chriſtliches Inſtitut zu ſein, ſo
ſollte das Beſitztum der Schule verkauft und der Erlös
den Gebern zurückerſtattet werden. Mit dieſer Er-
klärung mußte ſich die Deputation begnügen. Kaum
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ſich das japaniſche Komitee an die definitive Regelung.
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Munzinger, Carl: Die Japaner. Berlin, 1898, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/munzinger_japaner_1898/301>, abgerufen am 22.11.2024.
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