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Natorp, Paul: Sozialpädagogik. Stuttgart, 1899.

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lung in ihren durchgehenden Grundzügen stellt sich im Be-
wusstsein des in dieser Entwicklung selbst begriffenen Menschen
weit unmittelbarer und mit sicherster Ueberzeugungskraft fest
zufolge des Gesetzes der Idee, zufolge jenes Grundgesetzes der
Kontinuität des Bewusstseins, welches, der Erfahrung im theo-
retischen Sinn weit vorausgreifend, jede als möglich sich auf-
thuende Fortschreitung in der, der beherrschenden Idee gemäss
voraus zu bestimmenden Linie der Entwicklung auch als sein-
sollend, mithin zugleich als Objekt des Willens aufstellt.

So besteht schon die Familie, die Grundlage aller konkret
sittlichen Beziehungen unter Menschen, die Grundlage zugleich
aller der Gestaltungen menschlichen Gemeinlebens, deren Ent-
wicklung das eigentlichste Objekt der Geschichte ist, im Be-
wusstsein ihrer Glieder nicht nur als Seiendes sondern Sein-
sollendes; nur darum hat sie eine Geschichte d. i. eine
durch die Idee zur Einheit zusammengeschlossene Folge
gemeinschaftlicher Erlebnisse. In derselben Weise besteht ein
Volk; denn nicht die Rassengemeinschaft, nicht der blosse Zwang
gemeinsamer Not, die es auf Zeit zum Zusammenstehen und
wechselseitiger Hülfeleistung zwingt, macht schon ein Volk
aus; selbst die ungleich tiefer gegründete Gemeinschaft der
Sprache, der Sitten und des Rechts würden, isoliert genommen,
zur Begründung der Volksgemeinschaft nicht ausreichen; sondern
erst die Gesamtheit innerer, von Bewusstsein zu Bewusstsein
reichender Beziehungen, die sich in der zuerst vielleicht nur
erzwungenen, faktisch bestehenden Lebensgemeinschaft dann
immer reicher und innerlicher knüpfen: erst eine Gemeinsam-
keit von Erlebnissen
, in der man sich der inneren Zu-
sammengehörigkeit bewusst wurde, gründet eigentlich die Volks-
gemeinschaft, als etwas, das nicht sowohl gegeben als gefordert,
als Forderung aber, als Idee niemals wieder aufzugeben sei;
und schafft damit zugleich den Begriff einer gemeinschaft-
lichen Geschichte. Umgekehrt also: indem eine menschliche
Gemeinschaft in diesem Sinne eine Geschichte d. h. eine in
ideeller Einheit begriffene Folge gemeinschaftlicher Erlebnisse
hat, indem sie sich selber, nämlich die Idee, die sie sich davon
macht, was sie sein sollte, als den wahren Inhalt dieser Ge-

lung in ihren durchgehenden Grundzügen stellt sich im Be-
wusstsein des in dieser Entwicklung selbst begriffenen Menschen
weit unmittelbarer und mit sicherster Ueberzeugungskraft fest
zufolge des Gesetzes der Idee, zufolge jenes Grundgesetzes der
Kontinuität des Bewusstseins, welches, der Erfahrung im theo-
retischen Sinn weit vorausgreifend, jede als möglich sich auf-
thuende Fortschreitung in der, der beherrschenden Idee gemäss
voraus zu bestimmenden Linie der Entwicklung auch als sein-
sollend, mithin zugleich als Objekt des Willens aufstellt.

So besteht schon die Familie, die Grundlage aller konkret
sittlichen Beziehungen unter Menschen, die Grundlage zugleich
aller der Gestaltungen menschlichen Gemeinlebens, deren Ent-
wicklung das eigentlichste Objekt der Geschichte ist, im Be-
wusstsein ihrer Glieder nicht nur als Seiendes sondern Sein-
sollendes; nur darum hat sie eine Geschichte d. i. eine
durch die Idee zur Einheit zusammengeschlossene Folge
gemeinschaftlicher Erlebnisse. In derselben Weise besteht ein
Volk; denn nicht die Rassengemeinschaft, nicht der blosse Zwang
gemeinsamer Not, die es auf Zeit zum Zusammenstehen und
wechselseitiger Hülfeleistung zwingt, macht schon ein Volk
aus; selbst die ungleich tiefer gegründete Gemeinschaft der
Sprache, der Sitten und des Rechts würden, isoliert genommen,
zur Begründung der Volksgemeinschaft nicht ausreichen; sondern
erst die Gesamtheit innerer, von Bewusstsein zu Bewusstsein
reichender Beziehungen, die sich in der zuerst vielleicht nur
erzwungenen, faktisch bestehenden Lebensgemeinschaft dann
immer reicher und innerlicher knüpfen: erst eine Gemeinsam-
keit von Erlebnissen
, in der man sich der inneren Zu-
sammengehörigkeit bewusst wurde, gründet eigentlich die Volks-
gemeinschaft, als etwas, das nicht sowohl gegeben als gefordert,
als Forderung aber, als Idee niemals wieder aufzugeben sei;
und schafft damit zugleich den Begriff einer gemeinschaft-
lichen Geschichte. Umgekehrt also: indem eine menschliche
Gemeinschaft in diesem Sinne eine Geschichte d. h. eine in
ideeller Einheit begriffene Folge gemeinschaftlicher Erlebnisse
hat, indem sie sich selber, nämlich die Idee, die sie sich davon
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[291/0307] lung in ihren durchgehenden Grundzügen stellt sich im Be- wusstsein des in dieser Entwicklung selbst begriffenen Menschen weit unmittelbarer und mit sicherster Ueberzeugungskraft fest zufolge des Gesetzes der Idee, zufolge jenes Grundgesetzes der Kontinuität des Bewusstseins, welches, der Erfahrung im theo- retischen Sinn weit vorausgreifend, jede als möglich sich auf- thuende Fortschreitung in der, der beherrschenden Idee gemäss voraus zu bestimmenden Linie der Entwicklung auch als sein- sollend, mithin zugleich als Objekt des Willens aufstellt. So besteht schon die Familie, die Grundlage aller konkret sittlichen Beziehungen unter Menschen, die Grundlage zugleich aller der Gestaltungen menschlichen Gemeinlebens, deren Ent- wicklung das eigentlichste Objekt der Geschichte ist, im Be- wusstsein ihrer Glieder nicht nur als Seiendes sondern Sein- sollendes; nur darum hat sie eine Geschichte d. i. eine durch die Idee zur Einheit zusammengeschlossene Folge gemeinschaftlicher Erlebnisse. In derselben Weise besteht ein Volk; denn nicht die Rassengemeinschaft, nicht der blosse Zwang gemeinsamer Not, die es auf Zeit zum Zusammenstehen und wechselseitiger Hülfeleistung zwingt, macht schon ein Volk aus; selbst die ungleich tiefer gegründete Gemeinschaft der Sprache, der Sitten und des Rechts würden, isoliert genommen, zur Begründung der Volksgemeinschaft nicht ausreichen; sondern erst die Gesamtheit innerer, von Bewusstsein zu Bewusstsein reichender Beziehungen, die sich in der zuerst vielleicht nur erzwungenen, faktisch bestehenden Lebensgemeinschaft dann immer reicher und innerlicher knüpfen: erst eine Gemeinsam- keit von Erlebnissen, in der man sich der inneren Zu- sammengehörigkeit bewusst wurde, gründet eigentlich die Volks- gemeinschaft, als etwas, das nicht sowohl gegeben als gefordert, als Forderung aber, als Idee niemals wieder aufzugeben sei; und schafft damit zugleich den Begriff einer gemeinschaft- lichen Geschichte. Umgekehrt also: indem eine menschliche Gemeinschaft in diesem Sinne eine Geschichte d. h. eine in ideeller Einheit begriffene Folge gemeinschaftlicher Erlebnisse hat, indem sie sich selber, nämlich die Idee, die sie sich davon macht, was sie sein sollte, als den wahren Inhalt dieser Ge-

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Zitationshilfe: Natorp, Paul: Sozialpädagogik. Stuttgart, 1899, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/natorp_sozialpaedagogik_1899/307>, abgerufen am 10.11.2024.