nens in abstracto aussagt, daher überhaupt keinen Stoff zu irgend welcher besonderen wissenschaftlichen Frage oder Nach- forschung bietet; sondern ein Bewusstsein, ausschliesslich ge- richtet auf die Einheit der Erkenntnis und ihre Be- dingungen. Es ist, in der vorerst einzigen Beziehung auf naturwissenschaftliche und psychologische Erkenntnis, das logische Bewusstsein. In dessen reinen Gesetzen gründet sich erst die Gesetzlichkeit der Zeitordnung der Erscheinungen, d. i. die Kausalität; also können nicht umgekehrt die logischen von kausalen Gesetzen irgend welcher Art abhängen.
Ist aber auf solchem Wege die Begründung sogar für den Ursachbegriff erst zu suchen, so kann man hoffen, im Verfolg desselben Weges etwa auch zum Ursprung des Zweckbegriffes zu gelangen. Denn so viel ist nach allem schon klar, dass dieser auf demselben allgemeinen Boden wie jener, gleichsam an seinen Grenzen gesucht werden muss.
Doch scheint vorerst dieser neue Weg der Forschung selbst noch der Sicherung bedürftig. Denn die hier voraus- gesetzte gänzliche Unabhängigkeit der kritischen Untersuchung nicht nur von der naturwissenschaftlichen, sondern auch von der psychologischen wird fortwährend bestritten. Die Erledi- gung dieser anscheinend bloss methodologischen Vorfrage wird uns unmittelbar an die Schwelle der Lösung unsres eigent- lichen Problems führen.
§ 4. Erkenntniskritik nicht Psychologie.
Gegen die Unterscheidung der Erkenntniskritik von der Psychologie, gegen die Ansicht überhaupt, dass die letzten Gesetze der Erkenntnis nicht Zeitgesetze, weder äusserer noch innerer Erscheinungen seien, pflegt eingewandt zu werden: Gesetze besagen überhaupt nichts andres als allgemeine That- sachen. Auch der Unterschied zwischen logischem, d. i. er- kenntnismässigem, und unlogischem, erkenntniswidrigem Denken kann nur ein thatsächlicher sein, der von thatsächlichen Be- dingungen abhängt. Gesetze von Thatsachen aber sind ursach-
nens in abstracto aussagt, daher überhaupt keinen Stoff zu irgend welcher besonderen wissenschaftlichen Frage oder Nach- forschung bietet; sondern ein Bewusstsein, ausschliesslich ge- richtet auf die Einheit der Erkenntnis und ihre Be- dingungen. Es ist, in der vorerst einzigen Beziehung auf naturwissenschaftliche und psychologische Erkenntnis, das logische Bewusstsein. In dessen reinen Gesetzen gründet sich erst die Gesetzlichkeit der Zeitordnung der Erscheinungen, d. i. die Kausalität; also können nicht umgekehrt die logischen von kausalen Gesetzen irgend welcher Art abhängen.
Ist aber auf solchem Wege die Begründung sogar für den Ursachbegriff erst zu suchen, so kann man hoffen, im Verfolg desselben Weges etwa auch zum Ursprung des Zweckbegriffes zu gelangen. Denn so viel ist nach allem schon klar, dass dieser auf demselben allgemeinen Boden wie jener, gleichsam an seinen Grenzen gesucht werden muss.
Doch scheint vorerst dieser neue Weg der Forschung selbst noch der Sicherung bedürftig. Denn die hier voraus- gesetzte gänzliche Unabhängigkeit der kritischen Untersuchung nicht nur von der naturwissenschaftlichen, sondern auch von der psychologischen wird fortwährend bestritten. Die Erledi- gung dieser anscheinend bloss methodologischen Vorfrage wird uns unmittelbar an die Schwelle der Lösung unsres eigent- lichen Problems führen.
§ 4. Erkenntniskritik nicht Psychologie.
Gegen die Unterscheidung der Erkenntniskritik von der Psychologie, gegen die Ansicht überhaupt, dass die letzten Gesetze der Erkenntnis nicht Zeitgesetze, weder äusserer noch innerer Erscheinungen seien, pflegt eingewandt zu werden: Gesetze besagen überhaupt nichts andres als allgemeine That- sachen. Auch der Unterschied zwischen logischem, d. i. er- kenntnismässigem, und unlogischem, erkenntniswidrigem Denken kann nur ein thatsächlicher sein, der von thatsächlichen Be- dingungen abhängt. Gesetze von Thatsachen aber sind ursach-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0031"n="15"/>
nens <hirendition="#i">in abstracto</hi> aussagt, daher überhaupt keinen Stoff zu<lb/>
irgend welcher besonderen wissenschaftlichen Frage oder Nach-<lb/>
forschung bietet; sondern ein Bewusstsein, ausschliesslich ge-<lb/>
richtet auf die <hirendition="#g">Einheit der Erkenntnis und ihre Be-<lb/>
dingungen</hi>. Es ist, in der vorerst einzigen Beziehung auf<lb/>
naturwissenschaftliche und psychologische Erkenntnis, das<lb/><hirendition="#g">logische</hi> Bewusstsein. In dessen reinen Gesetzen gründet<lb/>
sich erst die Gesetzlichkeit der Zeitordnung der Erscheinungen,<lb/>
d. i. die Kausalität; also können nicht umgekehrt die logischen<lb/>
von kausalen Gesetzen irgend welcher Art abhängen.</p><lb/><p>Ist aber auf solchem Wege die Begründung sogar für den<lb/>
Ursachbegriff erst zu suchen, so kann man hoffen, im Verfolg<lb/>
desselben Weges etwa auch zum Ursprung des Zweckbegriffes<lb/>
zu gelangen. Denn so viel ist nach allem schon klar, dass<lb/>
dieser auf demselben allgemeinen Boden wie jener, gleichsam<lb/>
an seinen Grenzen gesucht werden muss.</p><lb/><p>Doch scheint vorerst dieser neue Weg der Forschung<lb/>
selbst noch der Sicherung bedürftig. Denn die hier voraus-<lb/>
gesetzte gänzliche Unabhängigkeit der kritischen Untersuchung<lb/>
nicht nur von der naturwissenschaftlichen, sondern auch von<lb/>
der psychologischen wird fortwährend bestritten. Die Erledi-<lb/>
gung dieser anscheinend bloss methodologischen Vorfrage wird<lb/>
uns unmittelbar an die Schwelle der Lösung unsres eigent-<lb/>
lichen Problems führen.</p></div><lb/><divn="2"><head>§ 4.<lb/><hirendition="#b">Erkenntniskritik nicht Psychologie.</hi></head><lb/><p>Gegen die Unterscheidung der Erkenntniskritik von der<lb/>
Psychologie, gegen die Ansicht überhaupt, dass die letzten<lb/>
Gesetze der Erkenntnis nicht Zeitgesetze, weder äusserer noch<lb/>
innerer Erscheinungen seien, pflegt eingewandt zu werden:<lb/>
Gesetze besagen überhaupt nichts andres als allgemeine That-<lb/>
sachen. Auch der Unterschied zwischen logischem, d. i. er-<lb/>
kenntnismässigem, und unlogischem, erkenntniswidrigem Denken<lb/>
kann nur ein thatsächlicher sein, der von thatsächlichen Be-<lb/>
dingungen abhängt. Gesetze von Thatsachen aber sind ursach-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[15/0031]
nens in abstracto aussagt, daher überhaupt keinen Stoff zu
irgend welcher besonderen wissenschaftlichen Frage oder Nach-
forschung bietet; sondern ein Bewusstsein, ausschliesslich ge-
richtet auf die Einheit der Erkenntnis und ihre Be-
dingungen. Es ist, in der vorerst einzigen Beziehung auf
naturwissenschaftliche und psychologische Erkenntnis, das
logische Bewusstsein. In dessen reinen Gesetzen gründet
sich erst die Gesetzlichkeit der Zeitordnung der Erscheinungen,
d. i. die Kausalität; also können nicht umgekehrt die logischen
von kausalen Gesetzen irgend welcher Art abhängen.
Ist aber auf solchem Wege die Begründung sogar für den
Ursachbegriff erst zu suchen, so kann man hoffen, im Verfolg
desselben Weges etwa auch zum Ursprung des Zweckbegriffes
zu gelangen. Denn so viel ist nach allem schon klar, dass
dieser auf demselben allgemeinen Boden wie jener, gleichsam
an seinen Grenzen gesucht werden muss.
Doch scheint vorerst dieser neue Weg der Forschung
selbst noch der Sicherung bedürftig. Denn die hier voraus-
gesetzte gänzliche Unabhängigkeit der kritischen Untersuchung
nicht nur von der naturwissenschaftlichen, sondern auch von
der psychologischen wird fortwährend bestritten. Die Erledi-
gung dieser anscheinend bloss methodologischen Vorfrage wird
uns unmittelbar an die Schwelle der Lösung unsres eigent-
lichen Problems führen.
§ 4.
Erkenntniskritik nicht Psychologie.
Gegen die Unterscheidung der Erkenntniskritik von der
Psychologie, gegen die Ansicht überhaupt, dass die letzten
Gesetze der Erkenntnis nicht Zeitgesetze, weder äusserer noch
innerer Erscheinungen seien, pflegt eingewandt zu werden:
Gesetze besagen überhaupt nichts andres als allgemeine That-
sachen. Auch der Unterschied zwischen logischem, d. i. er-
kenntnismässigem, und unlogischem, erkenntniswidrigem Denken
kann nur ein thatsächlicher sein, der von thatsächlichen Be-
dingungen abhängt. Gesetze von Thatsachen aber sind ursach-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Natorp, Paul: Sozialpädagogik. Stuttgart, 1899, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/natorp_sozialpaedagogik_1899/31>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.