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Natorp, Paul: Sozialpädagogik. Stuttgart, 1899.

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der Gemeinschaftsordnung, sowie der nicht geringe Teil der
Erziehung (als Thätigkeit angesehen) beruht, der vom Leben
in der Gemeinschaft und der Art ihrer Organisation abhängt.
Wie weit das reicht und wie dadurch die Willensbildung, so
hoch sie auch ihre Ideale sich stecken mag, doch mit der
Naturgrundlage des Menschendaseins immer in festester Verbin-
dung bleibt, beginnt man vielleicht in unsrer Zeit erst ganz zu
begreifen, und es darf ihr noch nicht voll zu ermessendes Ver-
dienst nach dieser Seite, auch um die Erziehung, keineswegs
verkannt, es darf selbst der Schein nicht künstlich umgangen
werden, als ob so alle, auch die höchste menschliche Bildung
in ein Abhängigkeitsverhältnis zur Natur träte. Aus unsern
Grundbegriffen folgt in der That eine durchgängige gesetz-
mässige Entsprechung; es folgt aber zugleich, dass diese nicht
Abhängigkeit bedeutet, sofern man darunter logische Unter-
ordnung versteht. Untergeordnet dem Range und der be-
dingenden Gesetzlichkeit nach bleibt vielmehr die theoretische
der praktischen Erkenntnis, die Erfahrung der Idee, nicht
umgekehrt. Aber beide hängen in zentraler Einheit so zu-
sammen, dass alle Verwirklichung eines Gewollten nur mit
den Mitteln und gemäss den Gesetzen des Verstandes möglich
ist; und dies erstreckt sich auf alles, was irgend der Wille
sich als praktische Aufgabe d. i. zu verwirklichenden Zweck
setzen mag.

Der Verstand giebt aber nur Antwort auf die Frage nach
den Mitteln der Verwirklichung, nachdem der Zweck fest-
steht
. Die radikalere Frage ist erst die nach dem Warum
des Zwecks. Es mag nun der nächste Zweck wieder nur
gewollt sein als Mittel zu einem ferneren, so richtet sich die
Frage auf diesen, und wenn er wieder nur Mittel zu einem
andern Zweck ist, auf den dritten u. s. f., und nicht eher kommt
die Frage zum Stillstand, als man zu einem Zwecke gelangt,
der nicht mehr Mittel zu einem andern, sondern Endzweck ist.
Das ist dann erst die ernste Frage nach dem, was sein soll.
Denn das Mittel soll nur sein, sofern und weil der Zweck
sein soll und der Zweck des Zwecks u. s. f., bis zu dem Zweck,
der nicht mehr Mittel zu einem andern Zweck, sondern an

der Gemeinschaftsordnung, sowie der nicht geringe Teil der
Erziehung (als Thätigkeit angesehen) beruht, der vom Leben
in der Gemeinschaft und der Art ihrer Organisation abhängt.
Wie weit das reicht und wie dadurch die Willensbildung, so
hoch sie auch ihre Ideale sich stecken mag, doch mit der
Naturgrundlage des Menschendaseins immer in festester Verbin-
dung bleibt, beginnt man vielleicht in unsrer Zeit erst ganz zu
begreifen, und es darf ihr noch nicht voll zu ermessendes Ver-
dienst nach dieser Seite, auch um die Erziehung, keineswegs
verkannt, es darf selbst der Schein nicht künstlich umgangen
werden, als ob so alle, auch die höchste menschliche Bildung
in ein Abhängigkeitsverhältnis zur Natur träte. Aus unsern
Grundbegriffen folgt in der That eine durchgängige gesetz-
mässige Entsprechung; es folgt aber zugleich, dass diese nicht
Abhängigkeit bedeutet, sofern man darunter logische Unter-
ordnung versteht. Untergeordnet dem Range und der be-
dingenden Gesetzlichkeit nach bleibt vielmehr die theoretische
der praktischen Erkenntnis, die Erfahrung der Idee, nicht
umgekehrt. Aber beide hängen in zentraler Einheit so zu-
sammen, dass alle Verwirklichung eines Gewollten nur mit
den Mitteln und gemäss den Gesetzen des Verstandes möglich
ist; und dies erstreckt sich auf alles, was irgend der Wille
sich als praktische Aufgabe d. i. zu verwirklichenden Zweck
setzen mag.

Der Verstand giebt aber nur Antwort auf die Frage nach
den Mitteln der Verwirklichung, nachdem der Zweck fest-
steht
. Die radikalere Frage ist erst die nach dem Warum
des Zwecks. Es mag nun der nächste Zweck wieder nur
gewollt sein als Mittel zu einem ferneren, so richtet sich die
Frage auf diesen, und wenn er wieder nur Mittel zu einem
andern Zweck ist, auf den dritten u. s. f., und nicht eher kommt
die Frage zum Stillstand, als man zu einem Zwecke gelangt,
der nicht mehr Mittel zu einem andern, sondern Endzweck ist.
Das ist dann erst die ernste Frage nach dem, was sein soll.
Denn das Mittel soll nur sein, sofern und weil der Zweck
sein soll und der Zweck des Zwecks u. s. f., bis zu dem Zweck,
der nicht mehr Mittel zu einem andern Zweck, sondern an

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[39/0055] der Gemeinschaftsordnung, sowie der nicht geringe Teil der Erziehung (als Thätigkeit angesehen) beruht, der vom Leben in der Gemeinschaft und der Art ihrer Organisation abhängt. Wie weit das reicht und wie dadurch die Willensbildung, so hoch sie auch ihre Ideale sich stecken mag, doch mit der Naturgrundlage des Menschendaseins immer in festester Verbin- dung bleibt, beginnt man vielleicht in unsrer Zeit erst ganz zu begreifen, und es darf ihr noch nicht voll zu ermessendes Ver- dienst nach dieser Seite, auch um die Erziehung, keineswegs verkannt, es darf selbst der Schein nicht künstlich umgangen werden, als ob so alle, auch die höchste menschliche Bildung in ein Abhängigkeitsverhältnis zur Natur träte. Aus unsern Grundbegriffen folgt in der That eine durchgängige gesetz- mässige Entsprechung; es folgt aber zugleich, dass diese nicht Abhängigkeit bedeutet, sofern man darunter logische Unter- ordnung versteht. Untergeordnet dem Range und der be- dingenden Gesetzlichkeit nach bleibt vielmehr die theoretische der praktischen Erkenntnis, die Erfahrung der Idee, nicht umgekehrt. Aber beide hängen in zentraler Einheit so zu- sammen, dass alle Verwirklichung eines Gewollten nur mit den Mitteln und gemäss den Gesetzen des Verstandes möglich ist; und dies erstreckt sich auf alles, was irgend der Wille sich als praktische Aufgabe d. i. zu verwirklichenden Zweck setzen mag. Der Verstand giebt aber nur Antwort auf die Frage nach den Mitteln der Verwirklichung, nachdem der Zweck fest- steht. Die radikalere Frage ist erst die nach dem Warum des Zwecks. Es mag nun der nächste Zweck wieder nur gewollt sein als Mittel zu einem ferneren, so richtet sich die Frage auf diesen, und wenn er wieder nur Mittel zu einem andern Zweck ist, auf den dritten u. s. f., und nicht eher kommt die Frage zum Stillstand, als man zu einem Zwecke gelangt, der nicht mehr Mittel zu einem andern, sondern Endzweck ist. Das ist dann erst die ernste Frage nach dem, was sein soll. Denn das Mittel soll nur sein, sofern und weil der Zweck sein soll und der Zweck des Zwecks u. s. f., bis zu dem Zweck, der nicht mehr Mittel zu einem andern Zweck, sondern an

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Zitationshilfe: Natorp, Paul: Sozialpädagogik. Stuttgart, 1899, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/natorp_sozialpaedagogik_1899/55>, abgerufen am 18.05.2024.