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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 1. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.

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-- "Nicht ein Wort!" erwiederte ich --
"Meine Sache muß für sich selber sprechen."
Die Verhandlung ward zu Papier gebracht,
und dies mußten alle Parten unterzeichnen.
Dann wurden wir bedeutet, einstweilen un-
sern Abtritt zu nehmen, weil unser Handel
klar genug sey, um noch in dieser nemlichen
Sitzung zum Spruche zu kommen.

"Desto besser!" dachte ich -- "Wenn nur
die gestrengen Herren drinnen auch Vernunft
annehmen wollen!" und über diesem "Wenn"
kam es denn doch bei mir zu einem Herz-
pochen, das mir diese halbe Stunde Ver-
weilens zu einer sehr bänglichen machte. Wer
weiß, ob es meinen Gegenparten viel besser
ergieng? -- Endlich hieß es, daß wir wieder
vortreten möchten; und nun gab man uns
sogleich auch die gefällte Sentenz zu ver-
nehmen, deren Jnhalt, der Hauptsache nach,
etwa dahin lautete:

"Die Admiralität erkenne, daß der Schiffer
Nettelbeck vollkommen recht und löblich ge-
handelt, indem er durch schnelle Versenkung
des, in Rede stehenden, brennenden Schiffes
größeres Unglück von dem Handelsstande
und der Stadt abgewandt. Nächstdem aber
behalte sich das Collegium vor, ihm dessen
Zufriedenheit und Dankbarkeit durch feier-
lichen Handschlag zu bezeugen. Falls auch
der Gegenpart mit diesem Erkenntniß zufrie-

— „Nicht ein Wort!‟ erwiederte ich —
„Meine Sache muß fuͤr ſich ſelber ſprechen.‟
Die Verhandlung ward zu Papier gebracht,
und dies mußten alle Parten unterzeichnen.
Dann wurden wir bedeutet, einſtweilen un-
ſern Abtritt zu nehmen, weil unſer Handel
klar genug ſey, um noch in dieſer nemlichen
Sitzung zum Spruche zu kommen.

„Deſto beſſer!‟ dachte ich — „Wenn nur
die geſtrengen Herren drinnen auch Vernunft
annehmen wollen!‟ und uͤber dieſem „Wenn‟
kam es denn doch bei mir zu einem Herz-
pochen, das mir dieſe halbe Stunde Ver-
weilens zu einer ſehr baͤnglichen machte. Wer
weiß, ob es meinen Gegenparten viel beſſer
ergieng? — Endlich hieß es, daß wir wieder
vortreten moͤchten; und nun gab man uns
ſogleich auch die gefaͤllte Sentenz zu ver-
nehmen, deren Jnhalt, der Hauptſache nach,
etwa dahin lautete:

„Die Admiralitaͤt erkenne, daß der Schiffer
Nettelbeck vollkommen recht und loͤblich ge-
handelt, indem er durch ſchnelle Verſenkung
des, in Rede ſtehenden, brennenden Schiffes
groͤßeres Ungluͤck von dem Handelsſtande
und der Stadt abgewandt. Naͤchſtdem aber
behalte ſich das Collegium vor, ihm deſſen
Zufriedenheit und Dankbarkeit durch feier-
lichen Handſchlag zu bezeugen. Falls auch
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[186/0202] — „Nicht ein Wort!‟ erwiederte ich — „Meine Sache muß fuͤr ſich ſelber ſprechen.‟ Die Verhandlung ward zu Papier gebracht, und dies mußten alle Parten unterzeichnen. Dann wurden wir bedeutet, einſtweilen un- ſern Abtritt zu nehmen, weil unſer Handel klar genug ſey, um noch in dieſer nemlichen Sitzung zum Spruche zu kommen. „Deſto beſſer!‟ dachte ich — „Wenn nur die geſtrengen Herren drinnen auch Vernunft annehmen wollen!‟ und uͤber dieſem „Wenn‟ kam es denn doch bei mir zu einem Herz- pochen, das mir dieſe halbe Stunde Ver- weilens zu einer ſehr baͤnglichen machte. Wer weiß, ob es meinen Gegenparten viel beſſer ergieng? — Endlich hieß es, daß wir wieder vortreten moͤchten; und nun gab man uns ſogleich auch die gefaͤllte Sentenz zu ver- nehmen, deren Jnhalt, der Hauptſache nach, etwa dahin lautete: „Die Admiralitaͤt erkenne, daß der Schiffer Nettelbeck vollkommen recht und loͤblich ge- handelt, indem er durch ſchnelle Verſenkung des, in Rede ſtehenden, brennenden Schiffes groͤßeres Ungluͤck von dem Handelsſtande und der Stadt abgewandt. Naͤchſtdem aber behalte ſich das Collegium vor, ihm deſſen Zufriedenheit und Dankbarkeit durch feier- lichen Handſchlag zu bezeugen. Falls auch der Gegenpart mit dieſem Erkenntniß zufrie-

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Zitationshilfe: Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 1. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung01_1821/202>, abgerufen am 22.11.2024.