Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.Die europäischen Tauschwaaren wurden Die Verkäufer bezeichneten stückweise die Die europaͤiſchen Tauſchwaaren wurden Die Verkaͤufer bezeichneten ſtuͤckweiſe die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0011" n="7"/> <p>Die europaͤiſchen Tauſchwaaren wurden<lb/> den Schwarzen ſtets nach dem hoͤchſten Ein-<lb/> kaufspreiſe, mit einem Zuſatz von 25 Procent,<lb/> angerechnet; und nach dieſem Tarif galt da-<lb/> mals ein vollkommen tuͤchtiger maͤnnlicher<lb/> Sklave etwa 100 Gulden Holl.; ein Burſche<lb/> von 12 Jahren und druͤber ward mit 60<lb/> bis 70 Gulden, und ohngefaͤhr zu gleichem<lb/> Preiſe auch eine weibliche Sklavinn bezahlt.<lb/> War ſie jedoch noch nicht Mutter geweſen<lb/> und ihr Buſen noch von jugendlicher Fuͤlle<lb/> und Elaſticitaͤt, (und daran pflegt es die<lb/> Natur bei den Negerinnen nicht fehlen zu<lb/> laſſen) ſo ſtieg ſie auch verhaͤltnißmaͤßig im<lb/> Werthe bis auf 120 oder 140 Gulden.</p><lb/> <p>Die Verkaͤufer bezeichneten ſtuͤckweiſe die<lb/> Artikel, welche ihnen unter den ausgelegten<lb/> Waaren anſtanden; wogegen der hollaͤndiſche<lb/> Einkaͤufer ſeinen Preis-Courant fleiſſig zu<lb/> Rathe zog, um nach dem angenommenen Tarif<lb/> nicht uͤber 90 Gulden hinauszugehen, und<lb/> wobei auch der geſpendete Brantwein, ſammt<lb/> Toback und Pfeifen, nicht unberuͤckſichtigt<lb/> blieben. Fieng er dann an, ſich noch wei-<lb/> tern Zulegens zu weigern, und ließ ſich hoͤch-<lb/> ſtens noch ein Stuͤck Kattun abdringen, ſo<lb/> ward der Ruͤckſtand im geforderten Men-<lb/> ſchenpreiſe vollends mit geringeren Waaren<lb/> und Kleinigkeiten, und zuletzt noch mit einem<lb/> Geſchenk von Meſſern, kleinen Spiegeln und<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0011]
Die europaͤiſchen Tauſchwaaren wurden
den Schwarzen ſtets nach dem hoͤchſten Ein-
kaufspreiſe, mit einem Zuſatz von 25 Procent,
angerechnet; und nach dieſem Tarif galt da-
mals ein vollkommen tuͤchtiger maͤnnlicher
Sklave etwa 100 Gulden Holl.; ein Burſche
von 12 Jahren und druͤber ward mit 60
bis 70 Gulden, und ohngefaͤhr zu gleichem
Preiſe auch eine weibliche Sklavinn bezahlt.
War ſie jedoch noch nicht Mutter geweſen
und ihr Buſen noch von jugendlicher Fuͤlle
und Elaſticitaͤt, (und daran pflegt es die
Natur bei den Negerinnen nicht fehlen zu
laſſen) ſo ſtieg ſie auch verhaͤltnißmaͤßig im
Werthe bis auf 120 oder 140 Gulden.
Die Verkaͤufer bezeichneten ſtuͤckweiſe die
Artikel, welche ihnen unter den ausgelegten
Waaren anſtanden; wogegen der hollaͤndiſche
Einkaͤufer ſeinen Preis-Courant fleiſſig zu
Rathe zog, um nach dem angenommenen Tarif
nicht uͤber 90 Gulden hinauszugehen, und
wobei auch der geſpendete Brantwein, ſammt
Toback und Pfeifen, nicht unberuͤckſichtigt
blieben. Fieng er dann an, ſich noch wei-
tern Zulegens zu weigern, und ließ ſich hoͤch-
ſtens noch ein Stuͤck Kattun abdringen, ſo
ward der Ruͤckſtand im geforderten Men-
ſchenpreiſe vollends mit geringeren Waaren
und Kleinigkeiten, und zuletzt noch mit einem
Geſchenk von Meſſern, kleinen Spiegeln und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |