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Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821.

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benutzen," setzte der Gouverneur hinzu --
"wird er auch sicherlich nicht unterlassen;
wie vollkommen ich auch überzeugt bin, daß
er von Herzen gerne mit den beiden englischen
Schiffen ein Geschäft gemacht haben würde,
wenn es unter der Hand hätte geschehen kön-
nen und Jhr nicht, als ein ungelegener
Dritter, darüber zugekommen wäret."

Weiter belehrte er mich, was mir eigent-
lich bei dieser Gelegenheit zu thun obgelegen
hätte, wenn ich mit den Gesetzen und Rech-
ten meiner Nation in dieser Weltgegend be-
kannter gewesen wäre. Jch mußte nemlich
meine holländische Flagge an dem Schiffe
des Portugiesen befestigen, oder auch nur sie
über die geöffnete Schiffslucke decken, um da-
durch Schiff und Ladung unter ihren Schutz
zu setzen. Hätten dann die Engländer es
gewagt, auch nur irgend etwas mit der
Spitze ihres Fingers anzurühren, so wären
sie, als offenbare Seeräuber, in die schwerste
Verantwortung gerathen; mir aber hätte
dann, nach unsern Gesetzen, eine Belohnung
von hundert Dukaten gebührt. Von alle
Diesem aber war mir, wie ich's nun zu
spät bedauerte, kein Jota bewußt gewesen.

Zwei Tage nachher kam die ausgeschickte
Expedition mit dem ertappten Portugiesen
glücklich auf der Rheede an. Zufall oder
Neugierde führten mich dem Kapitain bei

benutzen,‟ ſetzte der Gouverneur hinzu —
„wird er auch ſicherlich nicht unterlaſſen;
wie vollkommen ich auch uͤberzeugt bin, daß
er von Herzen gerne mit den beiden engliſchen
Schiffen ein Geſchaͤft gemacht haben wuͤrde,
wenn es unter der Hand haͤtte geſchehen koͤn-
nen und Jhr nicht, als ein ungelegener
Dritter, daruͤber zugekommen waͤret.‟

Weiter belehrte er mich, was mir eigent-
lich bei dieſer Gelegenheit zu thun obgelegen
haͤtte, wenn ich mit den Geſetzen und Rech-
ten meiner Nation in dieſer Weltgegend be-
kannter geweſen waͤre. Jch mußte nemlich
meine hollaͤndiſche Flagge an dem Schiffe
des Portugieſen befeſtigen, oder auch nur ſie
uͤber die geoͤffnete Schiffslucke decken, um da-
durch Schiff und Ladung unter ihren Schutz
zu ſetzen. Haͤtten dann die Englaͤnder es
gewagt, auch nur irgend etwas mit der
Spitze ihres Fingers anzuruͤhren, ſo waͤren
ſie, als offenbare Seeraͤuber, in die ſchwerſte
Verantwortung gerathen; mir aber haͤtte
dann, nach unſern Geſetzen, eine Belohnung
von hundert Dukaten gebuͤhrt. Von alle
Dieſem aber war mir, wie ich’s nun zu
ſpaͤt bedauerte, kein Jota bewußt geweſen.

Zwei Tage nachher kam die ausgeſchickte
Expedition mit dem ertappten Portugieſen
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[25/0029] benutzen,‟ ſetzte der Gouverneur hinzu — „wird er auch ſicherlich nicht unterlaſſen; wie vollkommen ich auch uͤberzeugt bin, daß er von Herzen gerne mit den beiden engliſchen Schiffen ein Geſchaͤft gemacht haben wuͤrde, wenn es unter der Hand haͤtte geſchehen koͤn- nen und Jhr nicht, als ein ungelegener Dritter, daruͤber zugekommen waͤret.‟ Weiter belehrte er mich, was mir eigent- lich bei dieſer Gelegenheit zu thun obgelegen haͤtte, wenn ich mit den Geſetzen und Rech- ten meiner Nation in dieſer Weltgegend be- kannter geweſen waͤre. Jch mußte nemlich meine hollaͤndiſche Flagge an dem Schiffe des Portugieſen befeſtigen, oder auch nur ſie uͤber die geoͤffnete Schiffslucke decken, um da- durch Schiff und Ladung unter ihren Schutz zu ſetzen. Haͤtten dann die Englaͤnder es gewagt, auch nur irgend etwas mit der Spitze ihres Fingers anzuruͤhren, ſo waͤren ſie, als offenbare Seeraͤuber, in die ſchwerſte Verantwortung gerathen; mir aber haͤtte dann, nach unſern Geſetzen, eine Belohnung von hundert Dukaten gebuͤhrt. Von alle Dieſem aber war mir, wie ich’s nun zu ſpaͤt bedauerte, kein Jota bewußt geweſen. Zwei Tage nachher kam die ausgeſchickte Expedition mit dem ertappten Portugieſen gluͤcklich auf der Rheede an. Zufall oder Neugierde fuͤhrten mich dem Kapitain bei

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Zitationshilfe: Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 2. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1821, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nettelbeck_lebensbeschreibung02_1821/29>, abgerufen am 21.11.2024.