Nettelbeck, Joachim: Joachim Nettelbeck, Bürger zu Colberg. Bd. 3. Hrsg. v. Johann Christian Ludwig Haken. Leipzig, 1823.nach und nach bei der Commissson zu Protokoll Nach dieser Reinigung leitete der Commis- Um die nemliche Zeit etwa, oder kurz vor- (13 *)
nach und nach bei der Commiſſſon zu Protokoll Nach dieſer Reinigung leitete der Commiſ- Um die nemliche Zeit etwa, oder kurz vor- (13 *)
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0211" n="195"/> nach und nach bei der Commiſſſon zu Protokoll<lb/> dictirte, und woruͤber ich die erforderlichen Be-<lb/> weiſe beibrachte. Andrerſeits wurden auch die<lb/> Angeſchuldigten vorgeladen; und nach gefuͤhrter<lb/> genaueſter Unterſuchung fiel die Entſcheidung da-<lb/> hin aus, daß Einige der Schuldigſten foͤrmlich<lb/> von ihrem Poſten entſetzt und zur Bekleidung<lb/> ſtaͤdtiſcher Amts- und Ehrenſtellen auf immer fuͤr<lb/> unzulaͤſſig erklaͤrt wurden.</p><lb/> <p>Nach dieſer Reinigung leitete der Commiſ-<lb/> ſarius eine neue ordnungsmaͤßige Wahl beider<lb/> Collegien ein, wodurch das ſtaͤdtiſche Jntereſſe<lb/> beſſer berathen und allen Gutgeſinnten der Anlaß<lb/> gegeben war, ſich zu beſſeren Hoffnungen fuͤr die<lb/> Zukunft zu erheben. Jhre Stimmen erkohren<lb/> mich nunmehr zum erſten unbeſoldeten Raths-<lb/> herrn; und zu dieſem Stadt-Amte bin ich ſeit-<lb/> dem auch bei jeder wiederholten Wahl auf’s neue<lb/> beſtaͤtigt worden; — ein Beweis von dem Zu-<lb/> trauen meiner Mitbuͤrger, der meinem Herzen<lb/> immer ſehr wohl gethan hat, wiewohl mein ſeit-<lb/> her ſo ſehr viel hoͤher geſtiegnes Alter und damit<lb/> verbundene Schwachheit mich dringend mahnt,<lb/> mich nunmehr von allen oͤffentlichen Geſchaͤften<lb/> vollends zuruͤckzuziehen.</p><lb/> <p>Um die nemliche Zeit etwa, oder kurz vor-<lb/> her, da es jenen kleinen Krieg im Jnnern bei<lb/> uns gab, ward mir durch des Koͤnigs Gnade<lb/> eine Auszeichnung zu Theil, deren ich mir auf<lb/> keine Weiſe hatte gewaͤrtig ſeyn koͤnnen. Es war<lb/> <fw place="bottom" type="sig">(13 *)</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [195/0211]
nach und nach bei der Commiſſſon zu Protokoll
dictirte, und woruͤber ich die erforderlichen Be-
weiſe beibrachte. Andrerſeits wurden auch die
Angeſchuldigten vorgeladen; und nach gefuͤhrter
genaueſter Unterſuchung fiel die Entſcheidung da-
hin aus, daß Einige der Schuldigſten foͤrmlich
von ihrem Poſten entſetzt und zur Bekleidung
ſtaͤdtiſcher Amts- und Ehrenſtellen auf immer fuͤr
unzulaͤſſig erklaͤrt wurden.
Nach dieſer Reinigung leitete der Commiſ-
ſarius eine neue ordnungsmaͤßige Wahl beider
Collegien ein, wodurch das ſtaͤdtiſche Jntereſſe
beſſer berathen und allen Gutgeſinnten der Anlaß
gegeben war, ſich zu beſſeren Hoffnungen fuͤr die
Zukunft zu erheben. Jhre Stimmen erkohren
mich nunmehr zum erſten unbeſoldeten Raths-
herrn; und zu dieſem Stadt-Amte bin ich ſeit-
dem auch bei jeder wiederholten Wahl auf’s neue
beſtaͤtigt worden; — ein Beweis von dem Zu-
trauen meiner Mitbuͤrger, der meinem Herzen
immer ſehr wohl gethan hat, wiewohl mein ſeit-
her ſo ſehr viel hoͤher geſtiegnes Alter und damit
verbundene Schwachheit mich dringend mahnt,
mich nunmehr von allen oͤffentlichen Geſchaͤften
vollends zuruͤckzuziehen.
Um die nemliche Zeit etwa, oder kurz vor-
her, da es jenen kleinen Krieg im Jnnern bei
uns gab, ward mir durch des Koͤnigs Gnade
eine Auszeichnung zu Theil, deren ich mir auf
keine Weiſe hatte gewaͤrtig ſeyn koͤnnen. Es war
(13 *)
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |