Schwierigkeit einen großen Nahmen zu behaupten hervortritt.
Daher hat sich am Anfang des Eingangs eine Andeutung des entworfenen Umfangs dieser Ge- schichte erhalten welche nur für die Vorlesungen gilt. Diese ist es allerdings mein Vorsatz bis zu dem Zeit- punkt fortzuführen wo das Mittelalter zu Rom völlig eintritt, und die letzten glimmenden Funken des Al- terthums erlöschen: nicht so die Bearbeitung als hi- storische Schrift. Vergönnt es mir das Schick- sal diese zu vollenden, so wird sie aufhören wo Gibbons Geschichte beginnt: welche eine neue Be- arbeitung zuverlässig sehr entbehrlich und verwe- gen macht. Was diesem Werk für den ferneren Zeitraum fehlt und fehlen durfte, können, ohne die Anmaaßung eines Wetteifers, Abhandlungen über Verfassung, Verwaltung und ähnliche Gegen- stände ersetzen.
Zu abgesonderten Abhandlungen würden viel- leicht, nach der Meisten Urtheil, auch viele der in die Geschichte der ältesten Zeit, welche in den beyden er- sten Bänden enthalten ist, episodisch verflochtenen Untersuchungen sich besser geschickt haben. Der Ver- druß eine angelegte Arbeit aufzulösen und gänzlich umzubilden, kann, wenn er auch verzeihlich ist, den Schriftsteller nicht rechtfertigen das Zweckmäßigere
Schwierigkeit einen großen Nahmen zu behaupten hervortritt.
Daher hat ſich am Anfang des Eingangs eine Andeutung des entworfenen Umfangs dieſer Ge- ſchichte erhalten welche nur fuͤr die Vorleſungen gilt. Dieſe iſt es allerdings mein Vorſatz bis zu dem Zeit- punkt fortzufuͤhren wo das Mittelalter zu Rom voͤllig eintritt, und die letzten glimmenden Funken des Al- terthums erloͤſchen: nicht ſo die Bearbeitung als hi- ſtoriſche Schrift. Vergoͤnnt es mir das Schick- ſal dieſe zu vollenden, ſo wird ſie aufhoͤren wo Gibbons Geſchichte beginnt: welche eine neue Be- arbeitung zuverlaͤſſig ſehr entbehrlich und verwe- gen macht. Was dieſem Werk fuͤr den ferneren Zeitraum fehlt und fehlen durfte, koͤnnen, ohne die Anmaaßung eines Wetteifers, Abhandlungen uͤber Verfaſſung, Verwaltung und aͤhnliche Gegen- ſtaͤnde erſetzen.
Zu abgeſonderten Abhandlungen wuͤrden viel- leicht, nach der Meiſten Urtheil, auch viele der in die Geſchichte der aͤlteſten Zeit, welche in den beyden er- ſten Baͤnden enthalten iſt, epiſodiſch verflochtenen Unterſuchungen ſich beſſer geſchickt haben. Der Ver- druß eine angelegte Arbeit aufzuloͤſen und gaͤnzlich umzubilden, kann, wenn er auch verzeihlich iſt, den Schriftſteller nicht rechtfertigen das Zweckmaͤßigere
<TEI><text><front><divn="1"><p><pbfacs="#f0014"n="VIII"/>
Schwierigkeit einen großen Nahmen zu behaupten<lb/>
hervortritt.</p><lb/><p>Daher hat ſich am Anfang des Eingangs eine<lb/>
Andeutung des entworfenen Umfangs dieſer Ge-<lb/>ſchichte erhalten welche nur fuͤr die Vorleſungen gilt.<lb/>
Dieſe iſt es allerdings mein Vorſatz bis zu dem Zeit-<lb/>
punkt fortzufuͤhren wo das Mittelalter zu Rom voͤllig<lb/>
eintritt, und die letzten glimmenden Funken des Al-<lb/>
terthums erloͤſchen: nicht ſo die Bearbeitung als hi-<lb/>ſtoriſche Schrift. Vergoͤnnt es mir das Schick-<lb/>ſal dieſe zu vollenden, ſo wird ſie aufhoͤren wo<lb/>
Gibbons Geſchichte beginnt: welche eine neue Be-<lb/>
arbeitung zuverlaͤſſig ſehr entbehrlich und verwe-<lb/>
gen macht. Was dieſem Werk fuͤr den ferneren<lb/>
Zeitraum fehlt und fehlen durfte, koͤnnen, ohne<lb/>
die Anmaaßung eines Wetteifers, Abhandlungen<lb/>
uͤber Verfaſſung, Verwaltung und aͤhnliche Gegen-<lb/>ſtaͤnde erſetzen.</p><lb/><p>Zu abgeſonderten Abhandlungen wuͤrden viel-<lb/>
leicht, nach der Meiſten Urtheil, auch viele der in die<lb/>
Geſchichte der aͤlteſten Zeit, welche in den beyden er-<lb/>ſten Baͤnden enthalten iſt, epiſodiſch verflochtenen<lb/>
Unterſuchungen ſich beſſer geſchickt haben. Der Ver-<lb/>
druß eine angelegte Arbeit aufzuloͤſen und gaͤnzlich<lb/>
umzubilden, kann, wenn er auch verzeihlich iſt, den<lb/>
Schriftſteller nicht rechtfertigen das Zweckmaͤßigere<lb/></p></div></front></text></TEI>
[VIII/0014]
Schwierigkeit einen großen Nahmen zu behaupten
hervortritt.
Daher hat ſich am Anfang des Eingangs eine
Andeutung des entworfenen Umfangs dieſer Ge-
ſchichte erhalten welche nur fuͤr die Vorleſungen gilt.
Dieſe iſt es allerdings mein Vorſatz bis zu dem Zeit-
punkt fortzufuͤhren wo das Mittelalter zu Rom voͤllig
eintritt, und die letzten glimmenden Funken des Al-
terthums erloͤſchen: nicht ſo die Bearbeitung als hi-
ſtoriſche Schrift. Vergoͤnnt es mir das Schick-
ſal dieſe zu vollenden, ſo wird ſie aufhoͤren wo
Gibbons Geſchichte beginnt: welche eine neue Be-
arbeitung zuverlaͤſſig ſehr entbehrlich und verwe-
gen macht. Was dieſem Werk fuͤr den ferneren
Zeitraum fehlt und fehlen durfte, koͤnnen, ohne
die Anmaaßung eines Wetteifers, Abhandlungen
uͤber Verfaſſung, Verwaltung und aͤhnliche Gegen-
ſtaͤnde erſetzen.
Zu abgeſonderten Abhandlungen wuͤrden viel-
leicht, nach der Meiſten Urtheil, auch viele der in die
Geſchichte der aͤlteſten Zeit, welche in den beyden er-
ſten Baͤnden enthalten iſt, epiſodiſch verflochtenen
Unterſuchungen ſich beſſer geſchickt haben. Der Ver-
druß eine angelegte Arbeit aufzuloͤſen und gaͤnzlich
umzubilden, kann, wenn er auch verzeihlich iſt, den
Schriftſteller nicht rechtfertigen das Zweckmaͤßigere
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. VIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/14>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.