in der letzten Hälfte des sechsten Jahrhunderts unsrer Zeit- rechnung: als die Stadt, mehr als einmal mit stürmender Hand erobert, durch Hunger, durch Pest wegsterben sah was das Schwerdt verschont hatte; als der Senat und die noch übrigen alten Geschlechter von Totila ausgerottet waren, so daß kaum nur der senatorische Nahme, und ein Schattenbild von Municipalverfassung lebte; Rom un- ter die Gewalt eines entfernt von ihr residirenden orienta- lischen Statthalters herabgewürdigt, die alte Religion, mit ihr alles ererbte Herkömmliche vernichtet war; als eine neue andere Tugenden, ein anderes Glück ausschließ- lich predigte, andere Sünden verdammte als die alten Sitten; als die alten Wissenschaften und Künste, alle alte Andenken und Denkmähler, ein Greuel, die verherrlich- ten Vorfahren rettungslose Verdammte schienen; und in Rom, auf ewig der Waffen beraubt, ein geistliches Reich gegründet ward, welches nun nach zwölf Jahrhunderten auch erloschen ist. Er würde auch vielleicht die sechs dem rechtmäßigen Augurium des Remus entsprechenden Sä- keln, durch die Dauer der gesetzlichen und freyen Verfas- sung erklärt, und sie bis zu den Syllanischen oder bis zu den Cäsarischen Zeiten gezählt haben: denn jede Deutung einer Weissagung fordert freyen Raum, und diese hätte sich auf beide Weisen rechtfertigen lassen.
Der Stiftungstag Roms ward am Tage des Fests der Pales, dem 21sten April, gefeyert, an dem das Landvolk, Roms älteste Bewohner, die Hirtengöttin um Schutz und Gedeihen für ihre Heerden, um Verzei- hung für absichtslose Verletzung geheiligter Stätten an-
in der letzten Haͤlfte des ſechſten Jahrhunderts unſrer Zeit- rechnung: als die Stadt, mehr als einmal mit ſtuͤrmender Hand erobert, durch Hunger, durch Peſt wegſterben ſah was das Schwerdt verſchont hatte; als der Senat und die noch uͤbrigen alten Geſchlechter von Totila ausgerottet waren, ſo daß kaum nur der ſenatoriſche Nahme, und ein Schattenbild von Municipalverfaſſung lebte; Rom un- ter die Gewalt eines entfernt von ihr reſidirenden orienta- liſchen Statthalters herabgewuͤrdigt, die alte Religion, mit ihr alles ererbte Herkoͤmmliche vernichtet war; als eine neue andere Tugenden, ein anderes Gluͤck ausſchließ- lich predigte, andere Suͤnden verdammte als die alten Sitten; als die alten Wiſſenſchaften und Kuͤnſte, alle alte Andenken und Denkmaͤhler, ein Greuel, die verherrlich- ten Vorfahren rettungsloſe Verdammte ſchienen; und in Rom, auf ewig der Waffen beraubt, ein geiſtliches Reich gegruͤndet ward, welches nun nach zwoͤlf Jahrhunderten auch erloſchen iſt. Er wuͤrde auch vielleicht die ſechs dem rechtmaͤßigen Augurium des Remus entſprechenden Saͤ- keln, durch die Dauer der geſetzlichen und freyen Verfaſ- ſung erklaͤrt, und ſie bis zu den Syllaniſchen oder bis zu den Caͤſariſchen Zeiten gezaͤhlt haben: denn jede Deutung einer Weiſſagung fordert freyen Raum, und dieſe haͤtte ſich auf beide Weiſen rechtfertigen laſſen.
Der Stiftungstag Roms ward am Tage des Feſts der Pales, dem 21ſten April, gefeyert, an dem das Landvolk, Roms aͤlteſte Bewohner, die Hirtengoͤttin um Schutz und Gedeihen fuͤr ihre Heerden, um Verzei- hung fuͤr abſichtsloſe Verletzung geheiligter Staͤtten an-
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in der letzten Haͤlfte des ſechſten Jahrhunderts unſrer Zeit-
rechnung: als die Stadt, mehr als einmal mit ſtuͤrmender
Hand erobert, durch Hunger, durch Peſt wegſterben ſah
was das Schwerdt verſchont hatte; als der Senat und die
noch uͤbrigen alten Geſchlechter von Totila ausgerottet
waren, ſo daß kaum nur der ſenatoriſche Nahme, und
ein Schattenbild von Municipalverfaſſung lebte; Rom un-
ter die Gewalt eines entfernt von ihr reſidirenden orienta-
liſchen Statthalters herabgewuͤrdigt, die alte Religion,
mit ihr alles ererbte Herkoͤmmliche vernichtet war; als
eine neue andere Tugenden, ein anderes Gluͤck ausſchließ-
lich predigte, andere Suͤnden verdammte als die alten
Sitten; als die alten Wiſſenſchaften und Kuͤnſte, alle alte
Andenken und Denkmaͤhler, ein Greuel, die verherrlich-
ten Vorfahren rettungsloſe Verdammte ſchienen; und in
Rom, auf ewig der Waffen beraubt, ein geiſtliches Reich
gegruͤndet ward, welches nun nach zwoͤlf Jahrhunderten
auch erloſchen iſt. Er wuͤrde auch vielleicht die ſechs dem
rechtmaͤßigen Augurium des Remus entſprechenden Saͤ-
keln, durch die Dauer der geſetzlichen und freyen Verfaſ-
ſung erklaͤrt, und ſie bis zu den Syllaniſchen oder bis zu
den Caͤſariſchen Zeiten gezaͤhlt haben: denn jede Deutung
einer Weiſſagung fordert freyen Raum, und dieſe haͤtte
ſich auf beide Weiſen rechtfertigen laſſen.
Der Stiftungstag Roms ward am Tage des Feſts
der Pales, dem 21ſten April, gefeyert, an dem das
Landvolk, Roms aͤlteſte Bewohner, die Hirtengoͤttin
um Schutz und Gedeihen fuͤr ihre Heerden, um Verzei-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/178>, abgerufen am 24.11.2024.
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