weisen Führer der Whigs willigten in alle Modificatio- nen ein, wie gezwungen sie auch lauteten, wodurch die Ausübung eines außerordentlichen Nothrechts vor dem Volk und vor der Zukunft verhüllt ward.
Aber die damalige Lage Roms war weit gefährli- cher als die eines großen Volks bey dem die Freyheit in vielen tausend entschloßnen Herzen eine sichre Wehr und Wurzel hatte. Brutus hatte das Volk schwören lassen daß es keinen König zu Rom dulden wolle. Er übte mit der dictatorischen Machtfülle welche die Noth- wendigkeit einem großen Manne in außerordentlichen Umständen übergiebt und zur Pflicht macht, jene cen- sorische Gewalt bey der Auswahl der Senatoren, die früher das Recht der Könige und nach ihnen der ersten Consuln gewesen seyn muß, weil das Amt der Censo- ren nur von der königlichen Allgewalt getrennt ward die auf das Consulat übergegangen war. Der verbannte König soll den Senat, dem er viele Mitglieder durch tyrannische Urtheile raubte, nicht ergänzt haben: aber freywillige Entfernung, und Ausschließung bekannter Anhänger des Tyrannen mag die Zahl der Senatoren noch mehr vermindert und Auswandrung an den ver- bannten Hof veranlaßt haben. Brutus selbst war Ple- bejer: das Junische Geschlecht war stolz auf ihn als den Stifter ihrer Nobilität 87); und nachdem die Patricier die Aristocratie fest gegründet hatten, erscheint kein Ju- nius mehr unter den Consuln bis das Consulat mit den Plebejern getheilt war. Aber ein Junius Brutus war
87) Cicero Brut. c. 14.
weiſen Fuͤhrer der Whigs willigten in alle Modificatio- nen ein, wie gezwungen ſie auch lauteten, wodurch die Ausuͤbung eines außerordentlichen Nothrechts vor dem Volk und vor der Zukunft verhuͤllt ward.
Aber die damalige Lage Roms war weit gefaͤhrli- cher als die eines großen Volks bey dem die Freyheit in vielen tauſend entſchloßnen Herzen eine ſichre Wehr und Wurzel hatte. Brutus hatte das Volk ſchwoͤren laſſen daß es keinen Koͤnig zu Rom dulden wolle. Er uͤbte mit der dictatoriſchen Machtfuͤlle welche die Noth- wendigkeit einem großen Manne in außerordentlichen Umſtaͤnden uͤbergiebt und zur Pflicht macht, jene cen- ſoriſche Gewalt bey der Auswahl der Senatoren, die fruͤher das Recht der Koͤnige und nach ihnen der erſten Conſuln geweſen ſeyn muß, weil das Amt der Cenſo- ren nur von der koͤniglichen Allgewalt getrennt ward die auf das Conſulat uͤbergegangen war. Der verbannte Koͤnig ſoll den Senat, dem er viele Mitglieder durch tyranniſche Urtheile raubte, nicht ergaͤnzt haben: aber freywillige Entfernung, und Ausſchließung bekannter Anhaͤnger des Tyrannen mag die Zahl der Senatoren noch mehr vermindert und Auswandrung an den ver- bannten Hof veranlaßt haben. Brutus ſelbſt war Ple- bejer: das Juniſche Geſchlecht war ſtolz auf ihn als den Stifter ihrer Nobilitaͤt 87); und nachdem die Patricier die Ariſtocratie feſt gegruͤndet hatten, erſcheint kein Ju- nius mehr unter den Conſuln bis das Conſulat mit den Plebejern getheilt war. Aber ein Junius Brutus war
87) Cicero Brut. c. 14.
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weiſen Fuͤhrer der Whigs willigten in alle Modificatio-
nen ein, wie gezwungen ſie auch lauteten, wodurch die
Ausuͤbung eines außerordentlichen Nothrechts vor dem
Volk und vor der Zukunft verhuͤllt ward.
Aber die damalige Lage Roms war weit gefaͤhrli-
cher als die eines großen Volks bey dem die Freyheit
in vielen tauſend entſchloßnen Herzen eine ſichre Wehr
und Wurzel hatte. Brutus hatte das Volk ſchwoͤren
laſſen daß es keinen Koͤnig zu Rom dulden wolle. Er
uͤbte mit der dictatoriſchen Machtfuͤlle welche die Noth-
wendigkeit einem großen Manne in außerordentlichen
Umſtaͤnden uͤbergiebt und zur Pflicht macht, jene cen-
ſoriſche Gewalt bey der Auswahl der Senatoren, die
fruͤher das Recht der Koͤnige und nach ihnen der erſten
Conſuln geweſen ſeyn muß, weil das Amt der Cenſo-
ren nur von der koͤniglichen Allgewalt getrennt ward
die auf das Conſulat uͤbergegangen war. Der verbannte
Koͤnig ſoll den Senat, dem er viele Mitglieder durch
tyranniſche Urtheile raubte, nicht ergaͤnzt haben: aber
freywillige Entfernung, und Ausſchließung bekannter
Anhaͤnger des Tyrannen mag die Zahl der Senatoren
noch mehr vermindert und Auswandrung an den ver-
bannten Hof veranlaßt haben. Brutus ſelbſt war Ple-
bejer: das Juniſche Geſchlecht war ſtolz auf ihn als den
Stifter ihrer Nobilitaͤt 87); und nachdem die Patricier
die Ariſtocratie feſt gegruͤndet hatten, erſcheint kein Ju-
nius mehr unter den Conſuln bis das Conſulat mit den
Plebejern getheilt war. Aber ein Junius Brutus war
87) Cicero Brut. c. 14.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/347>, abgerufen am 16.06.2024.
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