ohne weitere Ansprüche auf Rückkehr und Herstellung zu äußern. Es schien dem Senat gerecht und klug die For- derung zu bewilligen, wenn auch der König an dem Gelde Mittel gewann die Republik zu bekriegen. Die Zeit welche verging um Anstalten zu treffen den Vertrag auszuführen, benutzten seine Abgeordneten den geheimen Zweck ihrer Sendung zu erreichen, eine Verschwörung zu bilden dem Könige und einem etruskischen Heere die Thore zu öffnen. Gastrecht und Verwandtschaft gaben in der alten Welt Befugnisse die in dem heftigsten Bürgerzwist heilig und unverdächtig blieben. Unter diesem Vorwand ward es den Vitelliern und den Aquilliern nicht verargt daß sie die Gesandten häufig und vertraut aufnahmen. Durch jene wurden sie mit zwey Söhnen des Consuls Brutus bekannt, welche, mit vielen Jünglingen der vornehmen Häu- ser, der Freyheit und dem Gesetz feind, Dank und Be- lohnung vom zurückgeführten König erwarteten. Die Abreise der Gesandten ward verzögert bis der ganze Plan gereift seyn würde: man versammelte sich zum letztenmal um alles zu verabreden und die Unternehmung schleunig auszuführen. Dieses letzte Gespräch ward von einem Sklaven behorcht, angegeben, die Gesandten und alle Verschworne ergriffen. Jene wurden unbestraft fort- gesandt: dieser wartete ein unerbittliches Gericht. Das Todesurtheil sprach bey Staatsverbrechen damals noch der Consul aus, ohne Appellation an das Volk. Er sprach es über alle Schuldigen, und von dem curuli- schen Thron sah er unerschüttert wie mit den Vitel- liern, den Brüdern seiner Frau, und den übrigen Ver-
ohne weitere Anſpruͤche auf Ruͤckkehr und Herſtellung zu aͤußern. Es ſchien dem Senat gerecht und klug die For- derung zu bewilligen, wenn auch der Koͤnig an dem Gelde Mittel gewann die Republik zu bekriegen. Die Zeit welche verging um Anſtalten zu treffen den Vertrag auszufuͤhren, benutzten ſeine Abgeordneten den geheimen Zweck ihrer Sendung zu erreichen, eine Verſchwoͤrung zu bilden dem Koͤnige und einem etruskiſchen Heere die Thore zu oͤffnen. Gaſtrecht und Verwandtſchaft gaben in der alten Welt Befugniſſe die in dem heftigſten Buͤrgerzwiſt heilig und unverdaͤchtig blieben. Unter dieſem Vorwand ward es den Vitelliern und den Aquilliern nicht verargt daß ſie die Geſandten haͤufig und vertraut aufnahmen. Durch jene wurden ſie mit zwey Soͤhnen des Conſuls Brutus bekannt, welche, mit vielen Juͤnglingen der vornehmen Haͤu- ſer, der Freyheit und dem Geſetz feind, Dank und Be- lohnung vom zuruͤckgefuͤhrten Koͤnig erwarteten. Die Abreiſe der Geſandten ward verzoͤgert bis der ganze Plan gereift ſeyn wuͤrde: man verſammelte ſich zum letztenmal um alles zu verabreden und die Unternehmung ſchleunig auszufuͤhren. Dieſes letzte Geſpraͤch ward von einem Sklaven behorcht, angegeben, die Geſandten und alle Verſchworne ergriffen. Jene wurden unbeſtraft fort- geſandt: dieſer wartete ein unerbittliches Gericht. Das Todesurtheil ſprach bey Staatsverbrechen damals noch der Conſul aus, ohne Appellation an das Volk. Er ſprach es uͤber alle Schuldigen, und von dem curuli- ſchen Thron ſah er unerſchuͤttert wie mit den Vitel- liern, den Bruͤdern ſeiner Frau, und den uͤbrigen Ver-
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ohne weitere Anſpruͤche auf Ruͤckkehr und Herſtellung zu
aͤußern. Es ſchien dem Senat gerecht und klug die For-
derung zu bewilligen, wenn auch der Koͤnig an dem Gelde
Mittel gewann die Republik zu bekriegen. Die Zeit welche
verging um Anſtalten zu treffen den Vertrag auszufuͤhren,
benutzten ſeine Abgeordneten den geheimen Zweck ihrer
Sendung zu erreichen, eine Verſchwoͤrung zu bilden dem
Koͤnige und einem etruskiſchen Heere die Thore zu oͤffnen.
Gaſtrecht und Verwandtſchaft gaben in der alten Welt
Befugniſſe die in dem heftigſten Buͤrgerzwiſt heilig und
unverdaͤchtig blieben. Unter dieſem Vorwand ward es
den Vitelliern und den Aquilliern nicht verargt daß ſie die
Geſandten haͤufig und vertraut aufnahmen. Durch jene
wurden ſie mit zwey Soͤhnen des Conſuls Brutus bekannt,
welche, mit vielen Juͤnglingen der vornehmen Haͤu-
ſer, der Freyheit und dem Geſetz feind, Dank und Be-
lohnung vom zuruͤckgefuͤhrten Koͤnig erwarteten. Die
Abreiſe der Geſandten ward verzoͤgert bis der ganze Plan
gereift ſeyn wuͤrde: man verſammelte ſich zum letztenmal
um alles zu verabreden und die Unternehmung ſchleunig
auszufuͤhren. Dieſes letzte Geſpraͤch ward von einem
Sklaven behorcht, angegeben, die Geſandten und alle
Verſchworne ergriffen. Jene wurden unbeſtraft fort-
geſandt: dieſer wartete ein unerbittliches Gericht. Das
Todesurtheil ſprach bey Staatsverbrechen damals noch
der Conſul aus, ohne Appellation an das Volk. Er
ſprach es uͤber alle Schuldigen, und von dem curuli-
ſchen Thron ſah er unerſchuͤttert wie mit den Vitel-
liern, den Bruͤdern ſeiner Frau, und den uͤbrigen Ver-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/351>, abgerufen am 22.11.2024.
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