letzte, und daß beyde Völker der dringenden Nothwendig- keit inne wurden, vereinigt zu seyn. Allerdings mochte diese Einsicht durch die Volsker geweckt werden, und es bedurfte einer ungewöhnlichen äußeren Warnung nachdem eine schon alte Verbündung durch einen erbitterten Krieg zerrissen war. Erst jetzt werden die Volsker mit Zuver- lässigkeit als Einwohner Latiums genannt, und zwar im Besitz der beyden, noch im Jahr 251 aurunkischen Städte, Pometia und Cora. Die Nation welche im siebenten Jahr nachher den Latinern so viele Städte entriß, und sich un- ter Roms Mauern siegend lagerte, muß Latium wie den Römern damals sehr furchtbar gewesen seyn, wenn auch ihre Besitzungen in der Ebene nicht alle durch Einwan- drung den Latinern entrissen waren, wie Cato wenigstens von einer noch älteren Zeit meldete 27). Er redete von einer Zeit worüber keine historischen Angaben vorhanden seyn konnten, und es ist sehr glaublich daß eine spätere Begebenheit auch hier auf die uralte mythische Zeit zurück- gebracht ist. Das wird doch keinen hieran irre machen, daß es von dem etruskischen Mezentius heißt, auch die Volsker wären ihm unterwürfig gewesen: denn zu der Zeit worin dieser mythische Fürst geherrscht haben soll, ist es wenigstens zweifelhaft daß die Etrusker selbst sich bis an die Tiber erstreckten.
Herstellung der alten Vereinigung, und Festsetzung des Bundesverhältnisses noch ehe es schriftlich verfaßt war, erhellt daraus, daß schon im Jahr 259 Signia als
27)Ager qui nunc Volscorum est eampestris plerus Abori- ginum fuit. Cato Fragm. Origg. bey Cortius.
Erster Theil. A a
letzte, und daß beyde Voͤlker der dringenden Nothwendig- keit inne wurden, vereinigt zu ſeyn. Allerdings mochte dieſe Einſicht durch die Volsker geweckt werden, und es bedurfte einer ungewoͤhnlichen aͤußeren Warnung nachdem eine ſchon alte Verbuͤndung durch einen erbitterten Krieg zerriſſen war. Erſt jetzt werden die Volsker mit Zuver- laͤſſigkeit als Einwohner Latiums genannt, und zwar im Beſitz der beyden, noch im Jahr 251 aurunkiſchen Staͤdte, Pometia und Cora. Die Nation welche im ſiebenten Jahr nachher den Latinern ſo viele Staͤdte entriß, und ſich un- ter Roms Mauern ſiegend lagerte, muß Latium wie den Roͤmern damals ſehr furchtbar geweſen ſeyn, wenn auch ihre Beſitzungen in der Ebene nicht alle durch Einwan- drung den Latinern entriſſen waren, wie Cato wenigſtens von einer noch aͤlteren Zeit meldete 27). Er redete von einer Zeit woruͤber keine hiſtoriſchen Angaben vorhanden ſeyn konnten, und es iſt ſehr glaublich daß eine ſpaͤtere Begebenheit auch hier auf die uralte mythiſche Zeit zuruͤck- gebracht iſt. Das wird doch keinen hieran irre machen, daß es von dem etruskiſchen Mezentius heißt, auch die Volsker waͤren ihm unterwuͤrfig geweſen: denn zu der Zeit worin dieſer mythiſche Fuͤrſt geherrſcht haben ſoll, iſt es wenigſtens zweifelhaft daß die Etrusker ſelbſt ſich bis an die Tiber erſtreckten.
Herſtellung der alten Vereinigung, und Feſtſetzung des Bundesverhaͤltniſſes noch ehe es ſchriftlich verfaßt war, erhellt daraus, daß ſchon im Jahr 259 Signia als
27)Ager qui nunc Volscorum est eampestris plerus Abori- ginum fuit. Cato Fragm. Origg. bey Cortius.
Erſter Theil. A a
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letzte, und daß beyde Voͤlker der dringenden Nothwendig-
keit inne wurden, vereinigt zu ſeyn. Allerdings mochte
dieſe Einſicht durch die Volsker geweckt werden, und es
bedurfte einer ungewoͤhnlichen aͤußeren Warnung nachdem
eine ſchon alte Verbuͤndung durch einen erbitterten Krieg
zerriſſen war. Erſt jetzt werden die Volsker mit Zuver-
laͤſſigkeit als Einwohner Latiums genannt, und zwar im
Beſitz der beyden, noch im Jahr 251 aurunkiſchen Staͤdte,
Pometia und Cora. Die Nation welche im ſiebenten Jahr
nachher den Latinern ſo viele Staͤdte entriß, und ſich un-
ter Roms Mauern ſiegend lagerte, muß Latium wie den
Roͤmern damals ſehr furchtbar geweſen ſeyn, wenn auch
ihre Beſitzungen in der Ebene nicht alle durch Einwan-
drung den Latinern entriſſen waren, wie Cato wenigſtens
von einer noch aͤlteren Zeit meldete 27). Er redete von
einer Zeit woruͤber keine hiſtoriſchen Angaben vorhanden
ſeyn konnten, und es iſt ſehr glaublich daß eine ſpaͤtere
Begebenheit auch hier auf die uralte mythiſche Zeit zuruͤck-
gebracht iſt. Das wird doch keinen hieran irre machen,
daß es von dem etruskiſchen Mezentius heißt, auch die
Volsker waͤren ihm unterwuͤrfig geweſen: denn zu der Zeit
worin dieſer mythiſche Fuͤrſt geherrſcht haben ſoll, iſt es
wenigſtens zweifelhaft daß die Etrusker ſelbſt ſich bis an
die Tiber erſtreckten.
Herſtellung der alten Vereinigung, und Feſtſetzung
des Bundesverhaͤltniſſes noch ehe es ſchriftlich verfaßt
war, erhellt daraus, daß ſchon im Jahr 259 Signia als
27) Ager qui nunc Volscorum est eampestris plerus Abori-
ginum fuit. Cato Fragm. Origg. bey Cortius.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/391>, abgerufen am 25.11.2024.
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