Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811.Sie wohnten aber in den ältesten Zeiten nicht allein 74) Strabo V. c. 4. §. 12. Auch Festus (s. v. Ausoniam etc.) sagt, ursprünglich habe der Theil Italiens in dem Cales und Beneventum liegen, Ausonien geheißen. 75) Strabo V. c. 3. §. 9. 76) Livius VIII. c. 16. IX. c. 25. 77) Fragm. IV. ex libr. XXXIV. priorib. ed. Reim. 78) Auruncus ist Ausonicus: die Endung gehört zu den über- flüssigen Adjectivalendungen der Volksnahmen, die in der altrömischen Sprache wuchern: wie von Tuscus sogar Tus- canicus gebildet wird. Die Verwechselung von s und r im Erster Theil. D
Sie wohnten aber in den aͤlteſten Zeiten nicht allein 74) Strabo V. c. 4. §. 12. Auch Feſtus (s. v. Ausoniam etc.) ſagt, urſpruͤnglich habe der Theil Italiens in dem Cales und Beneventum liegen, Auſonien geheißen. 75) Strabo V. c. 3. §. 9. 76) Livius VIII. c. 16. IX. c. 25. 77) Fragm. IV. ex libr. XXXIV. priorib. ed. Reim. 78) Auruncus iſt Ausonicus: die Endung gehoͤrt zu den uͤber- fluͤſſigen Adjectivalendungen der Volksnahmen, die in der altroͤmiſchen Sprache wuchern: wie von Tuscus ſogar Tus- canicus gebildet wird. Die Verwechſelung von s und r im Erſter Theil. D
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0071" n="49"/> <p>Sie wohnten aber in den aͤlteſten Zeiten nicht allein<lb/> in dem Kuͤſtenland dieſer weitlaͤuftigen Gegend, ſondern<lb/> ſie hatten auch Sanmium inne, ehe die Sabeller ſich dort<lb/> niederließen <note place="foot" n="74)">Strabo <hi rendition="#aq">V. c.</hi> 4. §. 12. Auch Feſtus (<hi rendition="#aq">s. v. Ausoniam etc.</hi>)<lb/> ſagt, urſpruͤnglich habe der Theil Italiens in dem Cales<lb/> und Beneventum liegen, Auſonien geheißen.</note>, dieſe Nation welche den groͤßten Theil<lb/> ihrer einſt zahlreichen Staͤmme von der Erde vertilgte.<lb/> Denn auch der Auſoner Geſchichte und Groͤße gehoͤrt ur-<lb/> alten Jahren an; in der roͤmiſchen Zeit finden wir ihre<lb/> erhaltnen Voͤlkerſchaften nur noch weſtlich vom Vulturnus.<lb/> Die Sidiciner, deren Stadt Teanum war, gehoͤrten zu<lb/> dem Volk der <hi rendition="#g">ausgeſtorbnen</hi> Oſker <note place="foot" n="75)">Strabo <hi rendition="#aq">V. c.</hi> 3. §. 9.</note>: ein kleines<lb/> Volk, welches den Nahmen der Auſoner ausſchließlich<lb/> fuͤhrte, bewohnte Cales, und drei Staͤdte um den Aus-<lb/> fluß des Liris; dieſes ward in zwei unverſchuldeten Vertil-<lb/> gungskriegen (419 und 440) von den Roͤmern ausgerot-<lb/> tet <note place="foot" n="76)">Livius <hi rendition="#aq">VIII. c. 16. IX. c.</hi> 25.</note>. Daß die Aurunker Auſoner waren, ſagte Dio<lb/> Caſſius <note place="foot" n="77)"><hi rendition="#aq">Fragm. IV. ex libr. XXXIV. priorib. ed. Reim.</hi></note>, welcher den urſpruͤnglichen Gebrauch des<lb/> Nahmens Auſonien, irrig, auf ihre Landſchaft beſchraͤnkt.<lb/> Es iſt eine richtige Bemerkung, daß die beiden Worte nur<lb/> durch Ausſprache und Form abweichen, eigentlich iden-<lb/> tiſch ſind <note xml:id="note-0071" next="#note-0072" place="foot" n="78)"><hi rendition="#aq">Auruncus</hi> iſt <hi rendition="#aq">Ausonicus:</hi> die Endung gehoͤrt zu den uͤber-<lb/> fluͤſſigen Adjectivalendungen der Volksnahmen, die in der<lb/> altroͤmiſchen Sprache wuchern: wie von <hi rendition="#aq">Tuscus</hi> ſogar <hi rendition="#aq">Tus-<lb/> canicus</hi> gebildet wird. Die Verwechſelung von <hi rendition="#aq">s</hi> und <hi rendition="#aq">r</hi> im</note>. Aurunker wohnten oͤſtlich vom Liris zu<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Erſter Theil. D</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [49/0071]
Sie wohnten aber in den aͤlteſten Zeiten nicht allein
in dem Kuͤſtenland dieſer weitlaͤuftigen Gegend, ſondern
ſie hatten auch Sanmium inne, ehe die Sabeller ſich dort
niederließen 74), dieſe Nation welche den groͤßten Theil
ihrer einſt zahlreichen Staͤmme von der Erde vertilgte.
Denn auch der Auſoner Geſchichte und Groͤße gehoͤrt ur-
alten Jahren an; in der roͤmiſchen Zeit finden wir ihre
erhaltnen Voͤlkerſchaften nur noch weſtlich vom Vulturnus.
Die Sidiciner, deren Stadt Teanum war, gehoͤrten zu
dem Volk der ausgeſtorbnen Oſker 75): ein kleines
Volk, welches den Nahmen der Auſoner ausſchließlich
fuͤhrte, bewohnte Cales, und drei Staͤdte um den Aus-
fluß des Liris; dieſes ward in zwei unverſchuldeten Vertil-
gungskriegen (419 und 440) von den Roͤmern ausgerot-
tet 76). Daß die Aurunker Auſoner waren, ſagte Dio
Caſſius 77), welcher den urſpruͤnglichen Gebrauch des
Nahmens Auſonien, irrig, auf ihre Landſchaft beſchraͤnkt.
Es iſt eine richtige Bemerkung, daß die beiden Worte nur
durch Ausſprache und Form abweichen, eigentlich iden-
tiſch ſind 78). Aurunker wohnten oͤſtlich vom Liris zu
74) Strabo V. c. 4. §. 12. Auch Feſtus (s. v. Ausoniam etc.)
ſagt, urſpruͤnglich habe der Theil Italiens in dem Cales
und Beneventum liegen, Auſonien geheißen.
75) Strabo V. c. 3. §. 9.
76) Livius VIII. c. 16. IX. c. 25.
77) Fragm. IV. ex libr. XXXIV. priorib. ed. Reim.
78) Auruncus iſt Ausonicus: die Endung gehoͤrt zu den uͤber-
fluͤſſigen Adjectivalendungen der Volksnahmen, die in der
altroͤmiſchen Sprache wuchern: wie von Tuscus ſogar Tus-
canicus gebildet wird. Die Verwechſelung von s und r im
Erſter Theil. D
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |