Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.Auswanderung der Plebs, und die licinischen Rogatio- Herstellung und Begründung der Volksfreyheit. Es gab zu dieser Zeit keine Obrigkeit in der Repu- Bei patricischen Magistraten ersetzte ein Interrex die logie 46) Gellius V. c. 19. Comitia arbitris Pontificibus praeben-
tur quae curiata appellantur. Auswanderung der Plebs, und die liciniſchen Rogatio- Herſtellung und Begruͤndung der Volksfreyheit. Es gab zu dieſer Zeit keine Obrigkeit in der Repu- Bei patriciſchen Magiſtraten erſetzte ein Interrex die logie 46) Gellius V. c. 19. Comitia arbitris Pontificibus præben-
tur quæ curiata appellantur. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0160" n="144"/> Auswanderung der Plebs, und die liciniſchen Rogatio-<lb/> nen zuſammengemiſcht.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head><hi rendition="#g">Herſtellung und Begruͤndung der<lb/> Volksfreyheit</hi>.</head><lb/> <p>Es gab zu dieſer Zeit keine Obrigkeit in der Repu-<lb/> blik, und die hoͤchſte Gewalt war der Gemeinde der Ple-<lb/> bejer als Siegern uͤbergeben, damit ſie die Verfaſſung<lb/> beſtimme.</p><lb/> <p>Bei patriciſchen Magiſtraten erſetzte ein Interrex die<lb/> Unterbrechung der regelmaͤßigen Ordnung, daß der Vor-<lb/> gaͤnger den Vorſitz bey des Nachfolgers Wahl haben<lb/> mußte, oder derjenigen welche Collegen ſeiner Wuͤrde<lb/> waren. Ein aͤhnliches Mittel die Folgereihe ununterbro-<lb/> chen zu erhalten fehlte den Plebejern, und niemand konnte<lb/> rechtmaͤßig den Vorſitz bey der Wahl einnehmen welche<lb/> das unterbrochene Volkstribunat herſtellen ſollte. Daher<lb/> iſt es nicht auffallend daß dieſer Mangel durch das Ober-<lb/> haupt der Religion erſetzt ward. Dies ſcheint aber nicht der<lb/> einzige Grund geweſen zu ſeyn: war es doch nicht bey der<lb/> Einſetzung des Tribunats geſchehen. Nirgends wird ge-<lb/> ſagt wer den Vorſitz bey den Comitien der Curien fuͤhrte;<lb/> eine Andeutung rechtfertigt die Vermuthung daß es der<lb/> Oberpontifex war <note place="foot" n="46)">Gellius <hi rendition="#aq">V. c. 19. Comitia <hi rendition="#i">arbitris Pontificibus</hi> præben-<lb/> tur quæ curiata appellantur.</hi></note>: und wie dieſer aus dem geſamm-<lb/> ten Collegium in ſpaͤteren Zeiten, lange vor dem domiti-<lb/> ſchen Geſetz, vom Volk ernannt ward, ſo fuͤhrt die Ana-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">logie</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [144/0160]
Auswanderung der Plebs, und die liciniſchen Rogatio-
nen zuſammengemiſcht.
Herſtellung und Begruͤndung der
Volksfreyheit.
Es gab zu dieſer Zeit keine Obrigkeit in der Repu-
blik, und die hoͤchſte Gewalt war der Gemeinde der Ple-
bejer als Siegern uͤbergeben, damit ſie die Verfaſſung
beſtimme.
Bei patriciſchen Magiſtraten erſetzte ein Interrex die
Unterbrechung der regelmaͤßigen Ordnung, daß der Vor-
gaͤnger den Vorſitz bey des Nachfolgers Wahl haben
mußte, oder derjenigen welche Collegen ſeiner Wuͤrde
waren. Ein aͤhnliches Mittel die Folgereihe ununterbro-
chen zu erhalten fehlte den Plebejern, und niemand konnte
rechtmaͤßig den Vorſitz bey der Wahl einnehmen welche
das unterbrochene Volkstribunat herſtellen ſollte. Daher
iſt es nicht auffallend daß dieſer Mangel durch das Ober-
haupt der Religion erſetzt ward. Dies ſcheint aber nicht der
einzige Grund geweſen zu ſeyn: war es doch nicht bey der
Einſetzung des Tribunats geſchehen. Nirgends wird ge-
ſagt wer den Vorſitz bey den Comitien der Curien fuͤhrte;
eine Andeutung rechtfertigt die Vermuthung daß es der
Oberpontifex war 46): und wie dieſer aus dem geſamm-
ten Collegium in ſpaͤteren Zeiten, lange vor dem domiti-
ſchen Geſetz, vom Volk ernannt ward, ſo fuͤhrt die Ana-
logie
46) Gellius V. c. 19. Comitia arbitris Pontificibus præben-
tur quæ curiata appellantur.
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