ten sie von öffentlichen Einnahmen nur Zölle zu verpach- ten, wahrscheinlich auch den Ertrag der Salzwiesen: noch keine Zehenten; denn die alte Domaine war damals noch ohne Abgaben zu entrichten im Besitz der Patricier 94), und keine glückliche Kriege erweiterten sie. Der Schoß war seiner Natur nach, als fest in Geld bestimmt, keiner Verpachtung unterworfen, er ward durch die Quästoren beygetrieben. Für Bauten besaß der Schatz kein Geld; die wenigen Tempel welche in dem ersten Zeitraum der Republik eingeweiht wurden, waren offenbar schon von den Königen angefangen, und drey und vierzig Jahre nach Tarquinius Verbannung ward ein Tempel einge- weiht dessen Bau er begonnen hatte 95). Nachher schweigt die Geschichte ganz von neuen Tempeln, obgleich die Chronik der Pontifices solcher Einweihungen gewiß vorzüglich gedachte.
Die Verzeichnung des Senats, der Ritter und des Volks in den Tribus war der große Beruf der Censoren, welcher die Würde ihres Amts über alle andere er- höhte, so daß auch der älteste unter den gewesenen Censo- ren herkömmlich der Erste des Senats war. Die Geburt gab Anrechte: der Gesammtheit der älteren Patricier, theils auf Sitz im Senat, theils, nebst ihrer Jugend, auf Stimme in den ursprünglichen, wie den Plebejern von ritterlichem Geschlecht in den neueren Rittercenturien; jedem Plebejer Stimme zu geben in der Tribus worin er gebohren war, in einer Klasse der Centurien nach seinem
94) Th. I. S. 453. Note 620.
95) Dionysius IX. c. 60.
ten ſie von oͤffentlichen Einnahmen nur Zoͤlle zu verpach- ten, wahrſcheinlich auch den Ertrag der Salzwieſen: noch keine Zehenten; denn die alte Domaine war damals noch ohne Abgaben zu entrichten im Beſitz der Patricier 94), und keine gluͤckliche Kriege erweiterten ſie. Der Schoß war ſeiner Natur nach, als feſt in Geld beſtimmt, keiner Verpachtung unterworfen, er ward durch die Quaͤſtoren beygetrieben. Fuͤr Bauten beſaß der Schatz kein Geld; die wenigen Tempel welche in dem erſten Zeitraum der Republik eingeweiht wurden, waren offenbar ſchon von den Koͤnigen angefangen, und drey und vierzig Jahre nach Tarquinius Verbannung ward ein Tempel einge- weiht deſſen Bau er begonnen hatte 95). Nachher ſchweigt die Geſchichte ganz von neuen Tempeln, obgleich die Chronik der Pontifices ſolcher Einweihungen gewiß vorzuͤglich gedachte.
Die Verzeichnung des Senats, der Ritter und des Volks in den Tribus war der große Beruf der Cenſoren, welcher die Wuͤrde ihres Amts uͤber alle andere er- hoͤhte, ſo daß auch der aͤlteſte unter den geweſenen Cenſo- ren herkoͤmmlich der Erſte des Senats war. Die Geburt gab Anrechte: der Geſammtheit der aͤlteren Patricier, theils auf Sitz im Senat, theils, nebſt ihrer Jugend, auf Stimme in den urſpruͤnglichen, wie den Plebejern von ritterlichem Geſchlecht in den neueren Rittercenturien; jedem Plebejer Stimme zu geben in der Tribus worin er gebohren war, in einer Klaſſe der Centurien nach ſeinem
94) Th. I. S. 453. Note 620.
95) Dionyſius IX. c. 60.
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ten ſie von oͤffentlichen Einnahmen nur Zoͤlle zu verpach-
ten, wahrſcheinlich auch den Ertrag der Salzwieſen: noch
keine Zehenten; denn die alte Domaine war damals noch
ohne Abgaben zu entrichten im Beſitz der Patricier 94),
und keine gluͤckliche Kriege erweiterten ſie. Der Schoß
war ſeiner Natur nach, als feſt in Geld beſtimmt, keiner
Verpachtung unterworfen, er ward durch die Quaͤſtoren
beygetrieben. Fuͤr Bauten beſaß der Schatz kein Geld;
die wenigen Tempel welche in dem erſten Zeitraum der
Republik eingeweiht wurden, waren offenbar ſchon von
den Koͤnigen angefangen, und drey und vierzig Jahre
nach Tarquinius Verbannung ward ein Tempel einge-
weiht deſſen Bau er begonnen hatte 95). Nachher
ſchweigt die Geſchichte ganz von neuen Tempeln, obgleich
die Chronik der Pontifices ſolcher Einweihungen gewiß
vorzuͤglich gedachte.
Die Verzeichnung des Senats, der Ritter und des
Volks in den Tribus war der große Beruf der Cenſoren,
welcher die Wuͤrde ihres Amts uͤber alle andere er-
hoͤhte, ſo daß auch der aͤlteſte unter den geweſenen Cenſo-
ren herkoͤmmlich der Erſte des Senats war. Die Geburt
gab Anrechte: der Geſammtheit der aͤlteren Patricier,
theils auf Sitz im Senat, theils, nebſt ihrer Jugend, auf
Stimme in den urſpruͤnglichen, wie den Plebejern von
ritterlichem Geſchlecht in den neueren Rittercenturien;
jedem Plebejer Stimme zu geben in der Tribus worin er
gebohren war, in einer Klaſſe der Centurien nach ſeinem
94) Th. I. S. 453. Note 620.
95) Dionyſius IX. c. 60.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/194>, abgerufen am 24.11.2024.
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