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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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pfangen hatten, fanden die Volkstribunen auch nicht
mehr jene alte, unvermischte, als Nation einige Plebs,
auf die sie zu würken gewohnt waren: sondern eine Ge-
meinde worin die Patricier durch ihre Clienten, wie die
Ritter des Mittelalters in Landsgemeinden durch ihre
Leibeigenen Einfluß ausübten. Anklagen vor dem Volks-
gericht waren sehr selten und ohne bedeutende Folgen.

Bewegungen über das alte cassische Ackergesetz oder
das dadurch veranlaßte Senatusconsult, welche vor der
Decemviralgesetzgebung die Nation so oft und heftig er-
schüttert hatten, kennen die Annalen der ersten größeren
Hälfte dieses Zeitraums nicht. Man möchte glauben
daß die Gemüther auch hierüber durch Bestimmungen in
den zwölf Tafeln beruhigt geworden wären, wenn nicht
ausdrücklich gesagt würde daß die patricischen Besitzer
der Domaine noch immer keine Abgaben zahlten 28).
Je länger ihr Besitz dauerte, wenn auch die Abgaben-
freyheit angemaaßt war, je mehr näherte er sich für das
Gefühl dem Eigenthum, und die Tribunen scheinen für
diese alte Domaine nichts als die Herstellung der Ab-
gabe gefordert zu haben 29). Aber im Jahr 329 ward
Fidenä eingenommen; 337 Lavici, 340 Bolä, 349 Anxur,
und diese Eroberungen gewährten, wenn auch zum Theil
gemeinschaftlich für Rom und Latium, neuen Besitzern
offene Feldmarken. Die erste fiel offenbar Rom allein
zu. Daher erhoben sich vom Jahr 330 an agrarische
Anträge welche in den Jahren 338 bis 345 vorzüglich
heftig wurden: denn die Patricier wollten nach altem Recht

28) Livius IV. c. 36.
29) Livius a. a. O.

pfangen hatten, fanden die Volkstribunen auch nicht
mehr jene alte, unvermiſchte, als Nation einige Plebs,
auf die ſie zu wuͤrken gewohnt waren: ſondern eine Ge-
meinde worin die Patricier durch ihre Clienten, wie die
Ritter des Mittelalters in Landsgemeinden durch ihre
Leibeigenen Einfluß ausuͤbten. Anklagen vor dem Volks-
gericht waren ſehr ſelten und ohne bedeutende Folgen.

Bewegungen uͤber das alte caſſiſche Ackergeſetz oder
das dadurch veranlaßte Senatusconſult, welche vor der
Decemviralgeſetzgebung die Nation ſo oft und heftig er-
ſchuͤttert hatten, kennen die Annalen der erſten groͤßeren
Haͤlfte dieſes Zeitraums nicht. Man moͤchte glauben
daß die Gemuͤther auch hieruͤber durch Beſtimmungen in
den zwoͤlf Tafeln beruhigt geworden waͤren, wenn nicht
ausdruͤcklich geſagt wuͤrde daß die patriciſchen Beſitzer
der Domaine noch immer keine Abgaben zahlten 28).
Je laͤnger ihr Beſitz dauerte, wenn auch die Abgaben-
freyheit angemaaßt war, je mehr naͤherte er ſich fuͤr das
Gefuͤhl dem Eigenthum, und die Tribunen ſcheinen fuͤr
dieſe alte Domaine nichts als die Herſtellung der Ab-
gabe gefordert zu haben 29). Aber im Jahr 329 ward
Fidenaͤ eingenommen; 337 Lavici, 340 Bolaͤ, 349 Anxur,
und dieſe Eroberungen gewaͤhrten, wenn auch zum Theil
gemeinſchaftlich fuͤr Rom und Latium, neuen Beſitzern
offene Feldmarken. Die erſte fiel offenbar Rom allein
zu. Daher erhoben ſich vom Jahr 330 an agrariſche
Antraͤge welche in den Jahren 338 bis 345 vorzuͤglich
heftig wurden: denn die Patricier wollten nach altem Recht

28) Livius IV. c. 36.
29) Livius a. a. O.
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[197/0213] pfangen hatten, fanden die Volkstribunen auch nicht mehr jene alte, unvermiſchte, als Nation einige Plebs, auf die ſie zu wuͤrken gewohnt waren: ſondern eine Ge- meinde worin die Patricier durch ihre Clienten, wie die Ritter des Mittelalters in Landsgemeinden durch ihre Leibeigenen Einfluß ausuͤbten. Anklagen vor dem Volks- gericht waren ſehr ſelten und ohne bedeutende Folgen. Bewegungen uͤber das alte caſſiſche Ackergeſetz oder das dadurch veranlaßte Senatusconſult, welche vor der Decemviralgeſetzgebung die Nation ſo oft und heftig er- ſchuͤttert hatten, kennen die Annalen der erſten groͤßeren Haͤlfte dieſes Zeitraums nicht. Man moͤchte glauben daß die Gemuͤther auch hieruͤber durch Beſtimmungen in den zwoͤlf Tafeln beruhigt geworden waͤren, wenn nicht ausdruͤcklich geſagt wuͤrde daß die patriciſchen Beſitzer der Domaine noch immer keine Abgaben zahlten 28). Je laͤnger ihr Beſitz dauerte, wenn auch die Abgaben- freyheit angemaaßt war, je mehr naͤherte er ſich fuͤr das Gefuͤhl dem Eigenthum, und die Tribunen ſcheinen fuͤr dieſe alte Domaine nichts als die Herſtellung der Ab- gabe gefordert zu haben 29). Aber im Jahr 329 ward Fidenaͤ eingenommen; 337 Lavici, 340 Bolaͤ, 349 Anxur, und dieſe Eroberungen gewaͤhrten, wenn auch zum Theil gemeinſchaftlich fuͤr Rom und Latium, neuen Beſitzern offene Feldmarken. Die erſte fiel offenbar Rom allein zu. Daher erhoben ſich vom Jahr 330 an agrariſche Antraͤge welche in den Jahren 338 bis 345 vorzuͤglich heftig wurden: denn die Patricier wollten nach altem Recht 28) Livius IV. c. 36. 29) Livius a. a. O.

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/213>, abgerufen am 27.11.2024.