zu kränken; jetzt schien es ein Betrug durch den das feind- selige Gemüth des Dictators den Verdruß rächen wollte daß die Beute dem Volk zugefallen war. Sollte es streng erfüllt werden, so mußte man Einforderungen bey jedem einzelnen erwarten, welche manchem der seinen verfallnen Hausstand kaum mit dem Gewinn hergestellt hatte, äu- ßerst drückend werden mußten. Diese Besorgniß ward durch die Erklärung der Pontifices beruhigt: es sey für die Republik hinreichend wenn jeder den Zehenten der ihn treffe abschätze: wer dabey unredlich und fahrlässig handle versündige sich ihm selber, nicht dem Staat. Zu dem Werth der beweglichen und fortgeführten Habe ward auch der des Bodens hinzugefügt, von dessen Schätzung die Republik den Zehenten zu entrichten hatte: so weit er vor dem Gelübde im Besitz der Vejenter, und durch den Sieg gewonnen war. Eine Einschrän- kung welche diesen Gegenstand unbedeutend machte, in- dem außer Veji wohl nur wenige andere feste Orte, über deren Eroberung nach dem Fall der Stadt die Geschichte schweigt, den Römern noch nicht unterworfen waren, die schon das ganze flache Land beherrschten. Für den Er- trag der sämmtlichen Steuer ward ein goldner Krater, dessen Gewicht auf acht Talente angegeben wird, ver- fertigt, und nach Delphi gesandt. Die Angabe des Ge- wichts, wenn sie aus alten römischen Schriftstellern ent- lehnt ist, und grade über Dinge dieser Art darf man am ersten alte Autoritäten erwarten und ihnen glauben, muß, wie bey einem andern Fall dargethan ist 83), von
83) Th. I. S. 297. Auch in diesem Fall kehrte dem Wort
zu kraͤnken; jetzt ſchien es ein Betrug durch den das feind- ſelige Gemuͤth des Dictators den Verdruß raͤchen wollte daß die Beute dem Volk zugefallen war. Sollte es ſtreng erfuͤllt werden, ſo mußte man Einforderungen bey jedem einzelnen erwarten, welche manchem der ſeinen verfallnen Hausſtand kaum mit dem Gewinn hergeſtellt hatte, aͤu- ßerſt druͤckend werden mußten. Dieſe Beſorgniß ward durch die Erklaͤrung der Pontifices beruhigt: es ſey fuͤr die Republik hinreichend wenn jeder den Zehenten der ihn treffe abſchaͤtze: wer dabey unredlich und fahrlaͤſſig handle verſuͤndige ſich ihm ſelber, nicht dem Staat. Zu dem Werth der beweglichen und fortgefuͤhrten Habe ward auch der des Bodens hinzugefuͤgt, von deſſen Schaͤtzung die Republik den Zehenten zu entrichten hatte: ſo weit er vor dem Geluͤbde im Beſitz der Vejenter, und durch den Sieg gewonnen war. Eine Einſchraͤn- kung welche dieſen Gegenſtand unbedeutend machte, in- dem außer Veji wohl nur wenige andere feſte Orte, uͤber deren Eroberung nach dem Fall der Stadt die Geſchichte ſchweigt, den Roͤmern noch nicht unterworfen waren, die ſchon das ganze flache Land beherrſchten. Fuͤr den Er- trag der ſaͤmmtlichen Steuer ward ein goldner Krater, deſſen Gewicht auf acht Talente angegeben wird, ver- fertigt, und nach Delphi geſandt. Die Angabe des Ge- wichts, wenn ſie aus alten roͤmiſchen Schriftſtellern ent- lehnt iſt, und grade uͤber Dinge dieſer Art darf man am erſten alte Autoritaͤten erwarten und ihnen glauben, muß, wie bey einem andern Fall dargethan iſt 83), von
83) Th. I. S. 297. Auch in dieſem Fall kehrte dem Wort
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zu kraͤnken; jetzt ſchien es ein Betrug durch den das feind-
ſelige Gemuͤth des Dictators den Verdruß raͤchen wollte
daß die Beute dem Volk zugefallen war. Sollte es ſtreng
erfuͤllt werden, ſo mußte man Einforderungen bey jedem
einzelnen erwarten, welche manchem der ſeinen verfallnen
Hausſtand kaum mit dem Gewinn hergeſtellt hatte, aͤu-
ßerſt druͤckend werden mußten. Dieſe Beſorgniß ward
durch die Erklaͤrung der Pontifices beruhigt: es ſey fuͤr
die Republik hinreichend wenn jeder den Zehenten der
ihn treffe abſchaͤtze: wer dabey unredlich und fahrlaͤſſig
handle verſuͤndige ſich ihm ſelber, nicht dem Staat.
Zu dem Werth der beweglichen und fortgefuͤhrten Habe
ward auch der des Bodens hinzugefuͤgt, von deſſen
Schaͤtzung die Republik den Zehenten zu entrichten hatte:
ſo weit er vor dem Geluͤbde im Beſitz der Vejenter,
und durch den Sieg gewonnen war. Eine Einſchraͤn-
kung welche dieſen Gegenſtand unbedeutend machte, in-
dem außer Veji wohl nur wenige andere feſte Orte, uͤber
deren Eroberung nach dem Fall der Stadt die Geſchichte
ſchweigt, den Roͤmern noch nicht unterworfen waren, die
ſchon das ganze flache Land beherrſchten. Fuͤr den Er-
trag der ſaͤmmtlichen Steuer ward ein goldner Krater,
deſſen Gewicht auf acht Talente angegeben wird, ver-
fertigt, und nach Delphi geſandt. Die Angabe des Ge-
wichts, wenn ſie aus alten roͤmiſchen Schriftſtellern ent-
lehnt iſt, und grade uͤber Dinge dieſer Art darf man
am erſten alte Autoritaͤten erwarten und ihnen glauben,
muß, wie bey einem andern Fall dargethan iſt 83), von
83) Th. I. S. 297. Auch in dieſem Fall kehrte dem Wort
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/254>, abgerufen am 24.11.2024.
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