kerlande, wo im Jahr 360 dreytausend Colonisten jedem 3 7/12 Jugern zugetheilt wurden 95), ungeachtet der ab- weichenden Zeitrechnung auf Circeji beziehen, wenn nicht zwey Jahre nachher von einer sonst nie genannten Co- lonie Vitellia erzählt würde, sie sey von den Aequern überrascht worden 96), worauf, je mehr eine neue Co- lonie beydes schwächer war und die benachbarten mehr erzürnte als eine ältere, jene Anweisung also eine wahr- scheinlichere Beziehung findet. Aequisches und volski- sches Gebiet wird so achtlos verwirrt, daß der Ort, wahr- scheinlich ein Berg, Verrugo, den die Römer zum Sitz von Streifereyen an der Gränze mehrmals befestigten, ganz unentschieden zu dem einen und zu dem andern Lande gerechnet wird 97).
Wenn man wahrnimmt wie Camillus das Volk ver- achtete und haßte, wie er es bey jedem Anlaß, als Feld- herr durch Entziehung der Beute, als Proconsulartri- bun und Senator durch Verweigerung eines Antheils an der Regierung und an dem eroberten Lande anfein- dete, wie der Senat bey diesen Irrungen ihn immer als Haupt der Faction anerkannte; dann ist es weniger auffallend daß auch das Volk seiner Verdienste als Feld- herr vergaß und ihn in eine Mult verurtheilte. Selbst nach Livius Erzählung ist es falsch daß er durch ein Ur- theil des Volks verbannt sey. Er ward, wie es jeder Bürger ertragen mußte, von der Volksversammlung verurtheilt: aber er ertrug die Beleidigung nicht, vor
95) Livius V. c. 24.
96) Ebendas. c. 29.
97) Derselbe IV. c. 1. V. c. 28.
kerlande, wo im Jahr 360 dreytauſend Coloniſten jedem 3 7/12 Jugern zugetheilt wurden 95), ungeachtet der ab- weichenden Zeitrechnung auf Circeji beziehen, wenn nicht zwey Jahre nachher von einer ſonſt nie genannten Co- lonie Vitellia erzaͤhlt wuͤrde, ſie ſey von den Aequern uͤberraſcht worden 96), worauf, je mehr eine neue Co- lonie beydes ſchwaͤcher war und die benachbarten mehr erzuͤrnte als eine aͤltere, jene Anweiſung alſo eine wahr- ſcheinlichere Beziehung findet. Aequiſches und volski- ſches Gebiet wird ſo achtlos verwirrt, daß der Ort, wahr- ſcheinlich ein Berg, Verrugo, den die Roͤmer zum Sitz von Streifereyen an der Graͤnze mehrmals befeſtigten, ganz unentſchieden zu dem einen und zu dem andern Lande gerechnet wird 97).
Wenn man wahrnimmt wie Camillus das Volk ver- achtete und haßte, wie er es bey jedem Anlaß, als Feld- herr durch Entziehung der Beute, als Proconſulartri- bun und Senator durch Verweigerung eines Antheils an der Regierung und an dem eroberten Lande anfein- dete, wie der Senat bey dieſen Irrungen ihn immer als Haupt der Faction anerkannte; dann iſt es weniger auffallend daß auch das Volk ſeiner Verdienſte als Feld- herr vergaß und ihn in eine Mult verurtheilte. Selbſt nach Livius Erzaͤhlung iſt es falſch daß er durch ein Ur- theil des Volks verbannt ſey. Er ward, wie es jeder Buͤrger ertragen mußte, von der Volksverſammlung verurtheilt: aber er ertrug die Beleidigung nicht, vor
95) Livius V. c. 24.
96) Ebendaſ. c. 29.
97) Derſelbe IV. c. 1. V. c. 28.
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kerlande, wo im Jahr 360 dreytauſend Coloniſten jedem
3 7/12 Jugern zugetheilt wurden 95), ungeachtet der ab-
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uͤberraſcht worden 96), worauf, je mehr eine neue Co-
lonie beydes ſchwaͤcher war und die benachbarten mehr
erzuͤrnte als eine aͤltere, jene Anweiſung alſo eine wahr-
ſcheinlichere Beziehung findet. Aequiſches und volski-
ſches Gebiet wird ſo achtlos verwirrt, daß der Ort, wahr-
ſcheinlich ein Berg, Verrugo, den die Roͤmer zum Sitz
von Streifereyen an der Graͤnze mehrmals befeſtigten,
ganz unentſchieden zu dem einen und zu dem andern
Lande gerechnet wird 97).
Wenn man wahrnimmt wie Camillus das Volk ver-
achtete und haßte, wie er es bey jedem Anlaß, als Feld-
herr durch Entziehung der Beute, als Proconſulartri-
bun und Senator durch Verweigerung eines Antheils
an der Regierung und an dem eroberten Lande anfein-
dete, wie der Senat bey dieſen Irrungen ihn immer
als Haupt der Faction anerkannte; dann iſt es weniger
auffallend daß auch das Volk ſeiner Verdienſte als Feld-
herr vergaß und ihn in eine Mult verurtheilte. Selbſt
nach Livius Erzaͤhlung iſt es falſch daß er durch ein Ur-
theil des Volks verbannt ſey. Er ward, wie es jeder
Buͤrger ertragen mußte, von der Volksverſammlung
verurtheilt: aber er ertrug die Beleidigung nicht, vor
95) Livius V. c. 24.
96) Ebendaſ. c. 29.
97) Derſelbe IV. c. 1. V. c. 28.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/265>, abgerufen am 24.11.2024.
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