deren Bedingungen jedes Volk, nicht mehr gebunden durch die erloschenen Verträge, nach dem Maaß seiner Kräfte angeben konnte.
Die Bündnisse des Sp. Cassius mit den Latinern und Hernikern hatten seit einem Jahrhundert in unge- schwächter Kraft bestanden: denn gegenseitiges Bedürf- niß hatte sie gestiftet, und die gewaltige Entwickelung der römischen Macht vor dem gallischen Unglück hielt das Band zusammen als der Verfall der östlichen Völ- ker Roms Waffen ihren Verbündeten weniger nothwen- dig machte. Zwar war es nur der kleinere Theil der alten dreyßig Städte welcher seit dem großen volskischen Kriege die latinische Nation ausmachte: Laurentum, La- vinium, Lanuvium, Aricia, Tusculum, Gabii, und die Colonieen Ardea, Signia, Norba, Cora, Setia. Von den entfernten Orten Tibur und Nomentum ist wenig- stens gar keine Spur daß sie damals verbündet waren; Veliträ scheint eine nur römische Colonie gewesen zu seyn; und hier und zu Circeji war die volskische Be- völkerung vorherrschend.
Roms Unglück trennte dieses Verhältniß. Schon im Jahr 366 ist die Rede von dem Abfall der Latiner und Herniker 83): drey Jahre später beschwerte sich der Se- nat bey ihren Landgemeinden daß diese Zeit her von ihnen keine Hülfsvölker gegeben wären; und das Ge- fühl der Ohnmacht zwang eine leere Entschuldigung an- zunehmen 84). Mehr aber als Absonderung war der ge-
83)Defectio Latinorum Hernicorumque. Livius VI. c. 2.
84) Derselbe VI. c. 10.
deren Bedingungen jedes Volk, nicht mehr gebunden durch die erloſchenen Vertraͤge, nach dem Maaß ſeiner Kraͤfte angeben konnte.
Die Buͤndniſſe des Sp. Caſſius mit den Latinern und Hernikern hatten ſeit einem Jahrhundert in unge- ſchwaͤchter Kraft beſtanden: denn gegenſeitiges Beduͤrf- niß hatte ſie geſtiftet, und die gewaltige Entwickelung der roͤmiſchen Macht vor dem galliſchen Ungluͤck hielt das Band zuſammen als der Verfall der oͤſtlichen Voͤl- ker Roms Waffen ihren Verbuͤndeten weniger nothwen- dig machte. Zwar war es nur der kleinere Theil der alten dreyßig Staͤdte welcher ſeit dem großen volskiſchen Kriege die latiniſche Nation ausmachte: Laurentum, La- vinium, Lanuvium, Aricia, Tusculum, Gabii, und die Colonieen Ardea, Signia, Norba, Cora, Setia. Von den entfernten Orten Tibur und Nomentum iſt wenig- ſtens gar keine Spur daß ſie damals verbuͤndet waren; Velitraͤ ſcheint eine nur roͤmiſche Colonie geweſen zu ſeyn; und hier und zu Circeji war die volskiſche Be- voͤlkerung vorherrſchend.
Roms Ungluͤck trennte dieſes Verhaͤltniß. Schon im Jahr 366 iſt die Rede von dem Abfall der Latiner und Herniker 83): drey Jahre ſpaͤter beſchwerte ſich der Se- nat bey ihren Landgemeinden daß dieſe Zeit her von ihnen keine Huͤlfsvoͤlker gegeben waͤren; und das Ge- fuͤhl der Ohnmacht zwang eine leere Entſchuldigung an- zunehmen 84). Mehr aber als Abſonderung war der ge-
83)Defectio Latinorum Hernicorumque. Livius VI. c. 2.
84) Derſelbe VI. c. 10.
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deren Bedingungen jedes Volk, nicht mehr gebunden
durch die erloſchenen Vertraͤge, nach dem Maaß ſeiner
Kraͤfte angeben konnte.
Die Buͤndniſſe des Sp. Caſſius mit den Latinern
und Hernikern hatten ſeit einem Jahrhundert in unge-
ſchwaͤchter Kraft beſtanden: denn gegenſeitiges Beduͤrf-
niß hatte ſie geſtiftet, und die gewaltige Entwickelung
der roͤmiſchen Macht vor dem galliſchen Ungluͤck hielt
das Band zuſammen als der Verfall der oͤſtlichen Voͤl-
ker Roms Waffen ihren Verbuͤndeten weniger nothwen-
dig machte. Zwar war es nur der kleinere Theil der
alten dreyßig Staͤdte welcher ſeit dem großen volskiſchen
Kriege die latiniſche Nation ausmachte: Laurentum, La-
vinium, Lanuvium, Aricia, Tusculum, Gabii, und die
Colonieen Ardea, Signia, Norba, Cora, Setia. Von
den entfernten Orten Tibur und Nomentum iſt wenig-
ſtens gar keine Spur daß ſie damals verbuͤndet waren;
Velitraͤ ſcheint eine nur roͤmiſche Colonie geweſen zu
ſeyn; und hier und zu Circeji war die volskiſche Be-
voͤlkerung vorherrſchend.
Roms Ungluͤck trennte dieſes Verhaͤltniß. Schon im
Jahr 366 iſt die Rede von dem Abfall der Latiner und
Herniker 83): drey Jahre ſpaͤter beſchwerte ſich der Se-
nat bey ihren Landgemeinden daß dieſe Zeit her von
ihnen keine Huͤlfsvoͤlker gegeben waͤren; und das Ge-
fuͤhl der Ohnmacht zwang eine leere Entſchuldigung an-
zunehmen 84). Mehr aber als Abſonderung war der ge-
83) Defectio Latinorum Hernicorumque. Livius VI. c. 2.
84) Derſelbe VI. c. 10.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/313>, abgerufen am 22.11.2024.
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