Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.Aber nichts anderes als eben diese thörichte Erzäh- Es ist schon bemerkt daß die plebejischen Aedilen eine Wie das Gericht über alle eigentliche Verbrechen Zweiter Theil. D d
Aber nichts anderes als eben dieſe thoͤrichte Erzaͤh- Es iſt ſchon bemerkt daß die plebejiſchen Aedilen eine Wie das Gericht uͤber alle eigentliche Verbrechen Zweiter Theil. D d
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0433" n="417"/> <p>Aber nichts anderes als eben dieſe thoͤrichte Erzaͤh-<lb/> lung deutet darauf daß ſie fruͤher jene Leitung hatten.<lb/> Unwahrſcheinlich hingegen im hohen Grade iſt es, weil<lb/> die Feſtlichkeiten dem Gottesdienſt angehoͤrten, und dieſer<lb/> ganz dem patriciſchen Stande: daher es viel glaublicher<lb/> iſt daß auch ſie bis dahin dem Conſulat anvertraut waren.</p><lb/> <p>Es iſt ſchon bemerkt daß die plebejiſchen Aedilen eine<lb/> Municipalmagiſtratur latiniſches Urſprungs fuͤr ihren<lb/> Stand waren. Als ſolche hatten ſie wohl von Alters her<lb/> den Vorſitz bey den plebejiſchen Spielen: ſie uͤbten die Po-<lb/> lizey, auch gegen fremden Gottesdienſt: ſie brachten An-<lb/> klagen vor die Volksgemeinde wegen Uebertretung der<lb/> Plebiſcite: ſehr wichtige Geſetze wurden eben jetzt unter<lb/> ihre Wachſamkeit geſtellt. Ihren Befugniſſen entſpre-<lb/> chend ward allerdings die curuliſche Aedilitaͤt gebildet:<lb/> die Polizey mag unter beyde getheilt ſeyn: die großen<lb/> Feſtlichkeiten wurden von der neuen Magiſtratur verwal-<lb/> tet: wie die plebejiſchen Aedilen die Aufſicht uͤber den<lb/> Tempel der Ceres hatten, ſo ſie uͤber alle andere Tempel<lb/> der Goͤtter. Aber ſie erhielten als Hauptgeſchaͤft einen<lb/> ungleich wichtigeren Beruf, der ihnen achtzig Jahre lang<lb/> unvermindert, und zu einem Theil noch weit laͤnger er-<lb/> halten blieb: die Unterſuchung von Verbrechen und die<lb/> Anklage der ſchuldig Befundenen vor dem Volk auf den<lb/> Tod oder Geldſtrafe.</p><lb/> <p>Wie das Gericht uͤber alle eigentliche Verbrechen<lb/> bis in das ſiebente Jahrhundert von der Nation oder<lb/> den Tribus ausgeuͤbt ward, wie alle Geldſtrafen der<lb/> Gemeinde verfallen waren, die ſpaͤter der Anklaͤger ge-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Zweiter Theil. D d</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [417/0433]
Aber nichts anderes als eben dieſe thoͤrichte Erzaͤh-
lung deutet darauf daß ſie fruͤher jene Leitung hatten.
Unwahrſcheinlich hingegen im hohen Grade iſt es, weil
die Feſtlichkeiten dem Gottesdienſt angehoͤrten, und dieſer
ganz dem patriciſchen Stande: daher es viel glaublicher
iſt daß auch ſie bis dahin dem Conſulat anvertraut waren.
Es iſt ſchon bemerkt daß die plebejiſchen Aedilen eine
Municipalmagiſtratur latiniſches Urſprungs fuͤr ihren
Stand waren. Als ſolche hatten ſie wohl von Alters her
den Vorſitz bey den plebejiſchen Spielen: ſie uͤbten die Po-
lizey, auch gegen fremden Gottesdienſt: ſie brachten An-
klagen vor die Volksgemeinde wegen Uebertretung der
Plebiſcite: ſehr wichtige Geſetze wurden eben jetzt unter
ihre Wachſamkeit geſtellt. Ihren Befugniſſen entſpre-
chend ward allerdings die curuliſche Aedilitaͤt gebildet:
die Polizey mag unter beyde getheilt ſeyn: die großen
Feſtlichkeiten wurden von der neuen Magiſtratur verwal-
tet: wie die plebejiſchen Aedilen die Aufſicht uͤber den
Tempel der Ceres hatten, ſo ſie uͤber alle andere Tempel
der Goͤtter. Aber ſie erhielten als Hauptgeſchaͤft einen
ungleich wichtigeren Beruf, der ihnen achtzig Jahre lang
unvermindert, und zu einem Theil noch weit laͤnger er-
halten blieb: die Unterſuchung von Verbrechen und die
Anklage der ſchuldig Befundenen vor dem Volk auf den
Tod oder Geldſtrafe.
Wie das Gericht uͤber alle eigentliche Verbrechen
bis in das ſiebente Jahrhundert von der Nation oder
den Tribus ausgeuͤbt ward, wie alle Geldſtrafen der
Gemeinde verfallen waren, die ſpaͤter der Anklaͤger ge-
Zweiter Theil. D d
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