Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.schen Rom, den alten Latinern und ihren zugewandten Im Jahr 397 ward das Bündniß mit den Latinern Die angeführte Nachricht würde uns weder berechti- 59) Polybius II. c. 18. Romaioi -- ta kata tou`s Latinous au- this pragmata sunesesants; ist hierauf zu beziehen. 60) Livius VII. c. 12.
ſchen Rom, den alten Latinern und ihren zugewandten Im Jahr 397 ward das Buͤndniß mit den Latinern Die angefuͤhrte Nachricht wuͤrde uns weder berechti- 59) Polybius II. c. 18. Ῥωμαῖοι — τὰ κατὰ τȣ`ς Λατίνȣς αὖ- ϑις πράγματα συνεςήσαντσ; iſt hierauf zu beziehen. 60) Livius VII. c. 12.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0485" n="469"/> ſchen Rom, den alten Latinern und ihren zugewandten<lb/> Staͤdten <note place="foot" n="59)">Polybius <hi rendition="#aq">II. c.</hi> 18. Ῥωμαῖοι — τὰ κατὰ τȣ`ς Λατίνȣς αὖ-<lb/> ϑις πράγματα συνεςήσαντσ; iſt hierauf zu beziehen.</note>, wie ſchon damals der Trieb eines neuen<lb/> ſich vorbereitenden Zeitalters allenthalben die uralten<lb/> kleinen Staaten in groͤßere Koͤrper zuſammenzog.</p><lb/> <p>Im Jahr 397 ward das Buͤndniß mit den Latinern<lb/> erneuert welches ſeit vielen Jahren nicht beobachtet war,<lb/> und ſie ſtellten ein großes Heer zur Abwehrung des galli-<lb/> ſchen Kriegs <note place="foot" n="60)">Livius <hi rendition="#aq">VII. c.</hi> 12.</note>. Offenbar falſch iſt der Zuſatz des Ge-<lb/> ſchichtſchreibers: die Latiner haͤtten den erbetenen Frieden<lb/> erlangt, — ein Irrthum aus dem entſtanden der in ihrer<lb/> Abſonderung eine Empoͤrung und Kriege zu ſehen waͤhnte.<lb/> Wie aus Livius eigener Erzaͤhlung hervorgeht daß Tuscu-<lb/> lum und andere naͤhere Orte nie aufgehoͤrt hatten Rom<lb/> unmittelbar bundesverwandt zu ſeyn, ſo war bey ihm<lb/> ſelbſt ſchon waͤhrend zehn Jahren keine Erwaͤhnung eines<lb/> Kriegs auch nur mit Velitraͤ oder Praͤneſte, welche er<lb/> ſonſt zu latiniſchen vergroͤßerte.</p><lb/> <p>Die angefuͤhrte Nachricht wuͤrde uns weder berechti-<lb/> gen noch veranlaſſen hierin mehr zu ſehen als eine Erneue-<lb/> rung der Verhaͤltniſſe wie ſie bis zu der galliſchen Erobe-<lb/> rung mit dem Theil latiniſcher Staͤdte beſtanden welcher<lb/> ſich frey erhalten, oder nicht an fremde Vereinigungen<lb/> angeſchloſſen hatte: aber der Bund erſcheint in den letzten<lb/> Jahren ſeiner Dauer in einer Groͤße ganz neuer Art.<lb/> Nicht nur alle urſpruͤnglich latiniſche Staͤdte ſind darin<lb/> vereinigt, und mit ihnen die Colonieen ihres Nahmens,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [469/0485]
ſchen Rom, den alten Latinern und ihren zugewandten
Staͤdten 59), wie ſchon damals der Trieb eines neuen
ſich vorbereitenden Zeitalters allenthalben die uralten
kleinen Staaten in groͤßere Koͤrper zuſammenzog.
Im Jahr 397 ward das Buͤndniß mit den Latinern
erneuert welches ſeit vielen Jahren nicht beobachtet war,
und ſie ſtellten ein großes Heer zur Abwehrung des galli-
ſchen Kriegs 60). Offenbar falſch iſt der Zuſatz des Ge-
ſchichtſchreibers: die Latiner haͤtten den erbetenen Frieden
erlangt, — ein Irrthum aus dem entſtanden der in ihrer
Abſonderung eine Empoͤrung und Kriege zu ſehen waͤhnte.
Wie aus Livius eigener Erzaͤhlung hervorgeht daß Tuscu-
lum und andere naͤhere Orte nie aufgehoͤrt hatten Rom
unmittelbar bundesverwandt zu ſeyn, ſo war bey ihm
ſelbſt ſchon waͤhrend zehn Jahren keine Erwaͤhnung eines
Kriegs auch nur mit Velitraͤ oder Praͤneſte, welche er
ſonſt zu latiniſchen vergroͤßerte.
Die angefuͤhrte Nachricht wuͤrde uns weder berechti-
gen noch veranlaſſen hierin mehr zu ſehen als eine Erneue-
rung der Verhaͤltniſſe wie ſie bis zu der galliſchen Erobe-
rung mit dem Theil latiniſcher Staͤdte beſtanden welcher
ſich frey erhalten, oder nicht an fremde Vereinigungen
angeſchloſſen hatte: aber der Bund erſcheint in den letzten
Jahren ſeiner Dauer in einer Groͤße ganz neuer Art.
Nicht nur alle urſpruͤnglich latiniſche Staͤdte ſind darin
vereinigt, und mit ihnen die Colonieen ihres Nahmens,
59) Polybius II. c. 18. Ῥωμαῖοι — τὰ κατὰ τȣ`ς Λατίνȣς αὖ-
ϑις πράγματα συνεςήσαντσ; iſt hierauf zu beziehen.
60) Livius VII. c. 12.
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