eine neue Taktik der Gewaltsamkeit: sie vertheilten sich mit ihren Clienten auf dem Forum, übertäubten die Verhandlungen, hinderten mit offenbarer Gewalt die Abstimmung, und vereitelten so das ganze Jahr hin- durch alle Versammlungen der Gemeinde. Beyde Stände bereiteten sich für das folgende zur Entscheidung: das Volk erwählte Publilius aufs neue, mit gleich standhaf- ten Collegen; die Patricier vergaßen auch diesesmal daß der Hochmuth und die Unerbittlichkeit des ersten Appius ihrem Stande die bestrittnen Vorrechte nicht erhalten, sondern ihre Aufopferung demüthigend gemacht hatte. Die Wahl des Appius Claudius zum Consulat, als Can- didaten des Senats, ward erzwungen 40).
Neben der erneuerten publilischen Rogation ward jetzt auch ihre Ausdehnung auf die Wahl der Aedilen promulgirt 41), welches die Sage widerlegt daß diese an- fänglich nur Diener der Tribunen gewesen, da man doch wohl annehmen muß auch diese Veränderung sey von Uebertragung der Wahlen von den Centurien auf die Tribus zu verstehen. Aber ohne Vergleich wichtiger war eine neue Rogation: eine Erklärung, die Plebs sey be- fugt abgesondert von den Patriciern, in der Gemeinde der Tribus, über alle Gegenstände des öffentlichen Wohls zu berathschlagen und zu beschließen 42). In jenen Comi-
40) Livius II. c. 56. Dionysius IX. c. 42.
41) Dionysius IX. c. 43.
42) Zonaras VII. c. 17. exeinai to plethei kai kath iauto sunienai, kai aneu ekeinon (ton Eupatridon) bouleuesthai, kai khrematizein panth osa an ethelese. Dionysius IX.
eine neue Taktik der Gewaltſamkeit: ſie vertheilten ſich mit ihren Clienten auf dem Forum, uͤbertaͤubten die Verhandlungen, hinderten mit offenbarer Gewalt die Abſtimmung, und vereitelten ſo das ganze Jahr hin- durch alle Verſammlungen der Gemeinde. Beyde Staͤnde bereiteten ſich fuͤr das folgende zur Entſcheidung: das Volk erwaͤhlte Publilius aufs neue, mit gleich ſtandhaf- ten Collegen; die Patricier vergaßen auch dieſesmal daß der Hochmuth und die Unerbittlichkeit des erſten Appius ihrem Stande die beſtrittnen Vorrechte nicht erhalten, ſondern ihre Aufopferung demuͤthigend gemacht hatte. Die Wahl des Appius Claudius zum Conſulat, als Can- didaten des Senats, ward erzwungen 40).
Neben der erneuerten publiliſchen Rogation ward jetzt auch ihre Ausdehnung auf die Wahl der Aedilen promulgirt 41), welches die Sage widerlegt daß dieſe an- faͤnglich nur Diener der Tribunen geweſen, da man doch wohl annehmen muß auch dieſe Veraͤnderung ſey von Uebertragung der Wahlen von den Centurien auf die Tribus zu verſtehen. Aber ohne Vergleich wichtiger war eine neue Rogation: eine Erklaͤrung, die Plebs ſey be- fugt abgeſondert von den Patriciern, in der Gemeinde der Tribus, uͤber alle Gegenſtaͤnde des oͤffentlichen Wohls zu berathſchlagen und zu beſchließen 42). In jenen Comi-
40) Livius II. c. 56. Dionyſius IX. c. 42.
41) Dionyſius IX. c. 43.
42) Zonaras VII. c. 17. ἐξεῖναι τῷ πλήϑει καὶ καϑ̕ ἱαυτῷ συνιέναι, καὶ ἄνευ ἐκείνων (τῶν Εὐπατριδῶν) βουλεύεσϑαι, καὶ χρηματίζειν πάνϑ̕ ὅσα ἂν ἐϑελήση. Dionyſius IX.
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eine neue Taktik der Gewaltſamkeit: ſie vertheilten ſich
mit ihren Clienten auf dem Forum, uͤbertaͤubten die
Verhandlungen, hinderten mit offenbarer Gewalt die
Abſtimmung, und vereitelten ſo das ganze Jahr hin-
durch alle Verſammlungen der Gemeinde. Beyde Staͤnde
bereiteten ſich fuͤr das folgende zur Entſcheidung: das
Volk erwaͤhlte Publilius aufs neue, mit gleich ſtandhaf-
ten Collegen; die Patricier vergaßen auch dieſesmal daß
der Hochmuth und die Unerbittlichkeit des erſten Appius
ihrem Stande die beſtrittnen Vorrechte nicht erhalten,
ſondern ihre Aufopferung demuͤthigend gemacht hatte.
Die Wahl des Appius Claudius zum Conſulat, als Can-
didaten des Senats, ward erzwungen 40).
Neben der erneuerten publiliſchen Rogation ward
jetzt auch ihre Ausdehnung auf die Wahl der Aedilen
promulgirt 41), welches die Sage widerlegt daß dieſe an-
faͤnglich nur Diener der Tribunen geweſen, da man doch
wohl annehmen muß auch dieſe Veraͤnderung ſey von
Uebertragung der Wahlen von den Centurien auf die
Tribus zu verſtehen. Aber ohne Vergleich wichtiger war
eine neue Rogation: eine Erklaͤrung, die Plebs ſey be-
fugt abgeſondert von den Patriciern, in der Gemeinde der
Tribus, uͤber alle Gegenſtaͤnde des oͤffentlichen Wohls zu
berathſchlagen und zu beſchließen 42). In jenen Comi-
40) Livius II. c. 56. Dionyſius IX. c. 42.
41) Dionyſius IX. c. 43.
42) Zonaras VII. c. 17. ἐξεῖναι τῷ πλήϑει καὶ καϑ̕ ἱαυτῷ
συνιέναι, καὶ ἄνευ ἐκείνων (τῶν Εὐπατριδῶν) βουλεύεσϑαι,
καὶ χρηματίζειν πάνϑ̕ ὅσα ἂν ἐϑελήση. Dionyſius IX.
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/53>, abgerufen am 24.11.2024.
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