nier die Vorkämpfer des Volks; jener Mänius, welcher den Curien die letzten Reste der Herrschaft entriß, handelte wie sein Vorfahr der die Erfüllung des ersten Ackergesetzes mit Todesgefahr forderte: ein Junius Brutus, ein De- cius werden unter den ersten Tribunen als die Häupter ihres Standes genannt.
Ein ruhiger Friede zwischen den Ständen konnte die Folge eines Gesetzes nicht seyn, welches dem zweyten Stande grade die Befugniß gab seine Forderungen mit Kraft und Bestimmtheit zu äußern. Es mußte sich jetzt eine neue Verfassung bilden, wenn auch die Patricier end- lich den Beschluß über die Domaine ausgeführt, und nicht auch die Fesseln dieses Vertrags abzuwerfen ge- sucht hätten.
Es gehört für die Geschichte der Kriege, wie Appius Claudius, durch tyrannische Mißhandlungen die Demü- thigungen rächend welche er vor der Volksversammlung erfahren hatte, die Armee zur Verzweiflung, und zu Ver- gehungen brachte welche allerdings nicht ohne die harte Strafe hingehen konnten womit er sie ahndete. Unzer- trennlich von diesen Vorfällen ist die Geschichte seiner An- klage vor dem Volk: alles zeugt von der wüthenden Er- bitterung beyder Partheyen, und einer unbestreitbaren Uebermacht der Plebejer welche nur durch eine fast un- glaubliche gesetzliche Mäßigung zurückgehalten ward. Un- erklärlich würde es seyn wie dennoch die Patricier es wagen konnten fortwährend das unzweydeutigste Recht zu versagen, und die kleine Zahl gegen die jetzt zu einer mäch- tigen Einheit verbundne Menge persönliche Gewaltthätig-
nier die Vorkaͤmpfer des Volks; jener Maͤnius, welcher den Curien die letzten Reſte der Herrſchaft entriß, handelte wie ſein Vorfahr der die Erfuͤllung des erſten Ackergeſetzes mit Todesgefahr forderte: ein Junius Brutus, ein De- cius werden unter den erſten Tribunen als die Haͤupter ihres Standes genannt.
Ein ruhiger Friede zwiſchen den Staͤnden konnte die Folge eines Geſetzes nicht ſeyn, welches dem zweyten Stande grade die Befugniß gab ſeine Forderungen mit Kraft und Beſtimmtheit zu aͤußern. Es mußte ſich jetzt eine neue Verfaſſung bilden, wenn auch die Patricier end- lich den Beſchluß uͤber die Domaine ausgefuͤhrt, und nicht auch die Feſſeln dieſes Vertrags abzuwerfen ge- ſucht haͤtten.
Es gehoͤrt fuͤr die Geſchichte der Kriege, wie Appius Claudius, durch tyranniſche Mißhandlungen die Demuͤ- thigungen raͤchend welche er vor der Volksverſammlung erfahren hatte, die Armee zur Verzweiflung, und zu Ver- gehungen brachte welche allerdings nicht ohne die harte Strafe hingehen konnten womit er ſie ahndete. Unzer- trennlich von dieſen Vorfaͤllen iſt die Geſchichte ſeiner An- klage vor dem Volk: alles zeugt von der wuͤthenden Er- bitterung beyder Partheyen, und einer unbeſtreitbaren Uebermacht der Plebejer welche nur durch eine faſt un- glaubliche geſetzliche Maͤßigung zuruͤckgehalten ward. Un- erklaͤrlich wuͤrde es ſeyn wie dennoch die Patricier es wagen konnten fortwaͤhrend das unzweydeutigſte Recht zu verſagen, und die kleine Zahl gegen die jetzt zu einer maͤch- tigen Einheit verbundne Menge perſoͤnliche Gewaltthaͤtig-
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nier die Vorkaͤmpfer des Volks; jener Maͤnius, welcher
den Curien die letzten Reſte der Herrſchaft entriß, handelte
wie ſein Vorfahr der die Erfuͤllung des erſten Ackergeſetzes
mit Todesgefahr forderte: ein Junius Brutus, ein De-
cius werden unter den erſten Tribunen als die Haͤupter
ihres Standes genannt.
Ein ruhiger Friede zwiſchen den Staͤnden konnte die
Folge eines Geſetzes nicht ſeyn, welches dem zweyten
Stande grade die Befugniß gab ſeine Forderungen mit
Kraft und Beſtimmtheit zu aͤußern. Es mußte ſich jetzt
eine neue Verfaſſung bilden, wenn auch die Patricier end-
lich den Beſchluß uͤber die Domaine ausgefuͤhrt, und
nicht auch die Feſſeln dieſes Vertrags abzuwerfen ge-
ſucht haͤtten.
Es gehoͤrt fuͤr die Geſchichte der Kriege, wie Appius
Claudius, durch tyranniſche Mißhandlungen die Demuͤ-
thigungen raͤchend welche er vor der Volksverſammlung
erfahren hatte, die Armee zur Verzweiflung, und zu Ver-
gehungen brachte welche allerdings nicht ohne die harte
Strafe hingehen konnten womit er ſie ahndete. Unzer-
trennlich von dieſen Vorfaͤllen iſt die Geſchichte ſeiner An-
klage vor dem Volk: alles zeugt von der wuͤthenden Er-
bitterung beyder Partheyen, und einer unbeſtreitbaren
Uebermacht der Plebejer welche nur durch eine faſt un-
glaubliche geſetzliche Maͤßigung zuruͤckgehalten ward. Un-
erklaͤrlich wuͤrde es ſeyn wie dennoch die Patricier es
wagen konnten fortwaͤhrend das unzweydeutigſte Recht zu
verſagen, und die kleine Zahl gegen die jetzt zu einer maͤch-
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/60>, abgerufen am 25.11.2024.
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