Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808.Von d. Grunds. d. Erziehungsunterr. im Allgem. und von einem höheren Princip aus zu entscheiden,welches von beiden Systemen den wahren Zweck des Erziehungsunterrichts in der That am vollkommensten erfülle. Daß auf die Seite des Humanismus auch hier die Entscheidung ausfallen müßte, läßt sich zwar zum voraus erwarten. Allein, da die Gründe der Entscheidung bei der nachfolgenden Prüfung des Ver- einigungsvorschlages ohnehin ausführlicher zur Sprache kommen müssen, so kann die Untersuchung über diesen Punkt um so mehr ausgesetzt bleiben, da auch noch andre Gründe vorhanden sind, die auf keinen Fall eine solche Trennung gestatten, und dieser Fall nur in der Absicht hier besonders angeführt worden ist, um keine von den möglichen Hauptansichten der Auflösung des Problems ganz unberührt zu lassen. Es wäre sonach auch in Absicht auf diesen zweiten Allein auch hier tritt wieder derselbe Fall ein, 9
Von d. Grundſ. d. Erziehungsunterr. im Allgem. und von einem hoͤheren Princip aus zu entſcheiden,welches von beiden Syſtemen den wahren Zweck des Erziehungsunterrichts in der That am vollkommenſten erfuͤlle. Daß auf die Seite des Humaniſmus auch hier die Entſcheidung ausfallen muͤßte, laͤßt ſich zwar zum voraus erwarten. Allein, da die Gruͤnde der Entſcheidung bei der nachfolgenden Pruͤfung des Ver- einigungsvorſchlages ohnehin ausfuͤhrlicher zur Sprache kommen muͤſſen, ſo kann die Unterſuchung uͤber dieſen Punkt um ſo mehr ausgeſetzt bleiben, da auch noch andre Gruͤnde vorhanden ſind, die auf keinen Fall eine ſolche Trennung geſtatten, und dieſer Fall nur in der Abſicht hier beſonders angefuͤhrt worden iſt, um keine von den moͤglichen Hauptanſichten der Aufloͤſung des Problems ganz unberuͤhrt zu laſſen. Es waͤre ſonach auch in Abſicht auf dieſen zweiten Allein auch hier tritt wieder derſelbe Fall ein, 9
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Von d. Grundſ. d. Erziehungsunterr. im Allgem.
und von einem hoͤheren Princip aus zu entſcheiden,
welches von beiden Syſtemen den wahren Zweck des
Erziehungsunterrichts in der That am vollkommenſten
erfuͤlle. Daß auf die Seite des Humaniſmus auch
hier die Entſcheidung ausfallen muͤßte, laͤßt ſich zwar
zum voraus erwarten. Allein, da die Gruͤnde der
Entſcheidung bei der nachfolgenden Pruͤfung des Ver-
einigungsvorſchlages ohnehin ausfuͤhrlicher zur Sprache
kommen muͤſſen, ſo kann die Unterſuchung uͤber dieſen
Punkt um ſo mehr ausgeſetzt bleiben, da auch noch
andre Gruͤnde vorhanden ſind, die auf keinen Fall
eine ſolche Trennung geſtatten, und dieſer Fall nur in
der Abſicht hier beſonders angefuͤhrt worden iſt, um
keine von den moͤglichen Hauptanſichten der Aufloͤſung
des Problems ganz unberuͤhrt zu laſſen.
Es waͤre ſonach auch in Abſicht auf dieſen zweiten
Hauptgegenſatz uͤber den Zweck des Erziehungsunter-
richts nur noch der Ausweg uͤbrig, die entgegengeſetzten
Forderungen theilweiſe zu vereinigen, die Lehrlinge
theils zur Contemplation an materiellen ſowohl
als an geiſtigen Unterrichtsgegenſtaͤnden anzuleiten,
theils zur Praxis an geiſtigen ſowohl als mate-
riellen Unterrichtsgegenſtaͤnden zu uͤben.
Allein auch hier tritt wieder derſelbe Fall ein,
wie oben. Daß man nach Gutduͤnken mit der con-
templativen Uebung des Schuͤlers an geiſtigen Gegen-
ſtaͤnden auch ein bischen contemplative Uebung an ma-
teriellen Gegenſtaͤnden, zugleich aber auch mit der con-
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