Allgemeine Zeitung, Nr. 107, 17. April 1849.[Spaltenumbruch]
diejenigen Badeorte welche die erforderlichen Anstalten nicht aus eigenen W Frankfurt a. M., 14 April. Einer Versammlung der öster- || Frankfurt a. M., 15 April. Von den aus der Nationalver- Frankfurt, 14 April. Heute Abend ist von den Vertretern von "Die ergebenst Unterzeichneten sind in Frankfurt a. M., 14 April. Beda Weber, Professor aus Die Frankfurter Ober-Post-Amts-Zeitung vom 15 April [Spaltenumbruch]
diejenigen Badeorte welche die erforderlichen Anſtalten nicht aus eigenen W Frankfurt a. M., 14 April. Einer Verſammlung der öſter- || Frankfurt a. M., 15 April. Von den aus der Nationalver- Frankfurt, 14 April. Heute Abend iſt von den Vertretern von „Die ergebenſt Unterzeichneten ſind in Frankfurt a. M., 14 April. Beda Weber, Profeſſor aus Die Frankfurter Ober-Poſt-Amts-Zeitung vom 15 April <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div n="2"> <div type="jArticle" n="3"> <p><pb facs="#f0002" n="1534"/><cb/> diejenigen Badeorte welche die erforderlichen Anſtalten nicht aus eigenen<lb/> Mitteln unterhalten können, und die dieſelben bisher mit Hülfe von Bei-<lb/> trägen aus der Spielpacht unterhalten haben, nach Wegfall dieſer Beihülfe<lb/> von Reichswegen unterſtützt werden, wie das auch in Frankreich zu ge-<lb/> ſchehen pflege. Hr. v. <hi rendition="#g">Mohl:</hi> Er habe die im Rösler’ſchen Antrage her-<lb/> vorgehobene Angabe der Baden-Baden’ſchen Spielpächter der badiſchen<lb/> Regierung mitgetheilt, und von derſelben die Antwort erhalten daß bereits<lb/> früher eine Unterſuchung wegen dieſes Gegenſtandes eingeleitet ſey, welche<lb/> ergeben habe daß etwa anderthalb Millionen der bezeichneten Summe an<lb/> ein Bankhaus gezahlt ſeyen, welches vertragsmäßigen Anſpruch gehabt auf<lb/> die Hälfte des Gewinnes der Spielbank. Uebrigens habe ſich keine Art<lb/> von Verdacht der Beſtechung gegen irgendeinen badiſchen Beamten heraus-<lb/> geſtellt. Hr. <hi rendition="#g">Hergenhan</hi> verlangt daß das Geſetz über Aufhebung der<lb/> Spielbanken erſt im Jahr 1850 in Wirkſamkeit geſetzt werde (oh! oh!)<lb/> um die von Hrn. Venedey angedeuteten Entſchädigungsanſprüche zu er-<lb/> mitteln. Hr. M. <hi rendition="#g">Mohl</hi> widerſpricht dieſer Zumuthung mit großem<lb/> Eifer und Nachdruck. Wenn das Reich die Bordelle verbiete, ob man<lb/> denen die dabei verlieren eine Entſchädigung gewähren wolle? (Beifall.)<lb/> Hr. <hi rendition="#g">Bodewitz</hi> (aus Regensburg) habe beantragt daß von Reichswegen<lb/> keine Art von Entſchädigung wegen des Aufhörens der Spielbanken gelei-<lb/> ſtet werde, und daß es den Regierungen der Einzelſtaaten überlaſſen bleibe,<lb/> welche ſolche ſchändliche Anſtalten aufgenommen oder geduldet, die dabei Be-<lb/> theiligten zu entſchädigen wenn dieſelben einen Rechtsanſpruch darauf ha-<lb/> ben. Hr. Bodewitz erklärt daß ſein Antrag dahin gehe daß ausgeſprochen<lb/> werde: daß weder das Reich noch die Einzelſtaaten zur Entſchädigung we-<lb/> gen Aufhebung der Spielbanken verpflichtet ſeyen. Hr. R. v. <hi rendition="#g">Mohl</hi> wi-<lb/> derſpricht dieſem Antrage, welcher der Reichsverſammlung zumuthe in die<lb/> Befugniſſe des Richters einzugreifen. Hr. <hi rendition="#g">Wydenbrugk</hi> beſteigt die<lb/> Rednerbühne um die ſehr müßige Frage zu unterſuchen, ob die Reichsver-<lb/> ſammlung zur Aufhebung der Spielbanken befugt geweſen, die doch offen-<lb/> bar nichts gemein habe mit der Conſtituirung Deutſchlands. Hr. <hi rendition="#g">Vi-<lb/> ſcher:</hi> Der Staat habe kraft ſeines ſittlichen Zwecks ohne allen Zweifel<lb/> das Recht eine giftige Anſtalt aus ſeiner Mitte zu entfernen, und wenn<lb/> man den Unternehmern der Spiele Entſchädigung geben müſſe, ſo ſolle<lb/> man ihnen wenigſtens ſo wenig als möglich geben. (Zuſtimmung.) Da<lb/> keine weitern Redner eingeſchrieben ſind, ſo erfolgt der Schluß der Ver-<lb/> handlung. Die Anträge der HH. Hergenhahn und Bodowitz finden nicht<lb/> die erforderliche Unterſtützung von 20 Stimmen, der Antrag des Hrn.<lb/> Rösler wird als erledigt durch die Aufſchlüſſe die der Juſtizminiſter gege-<lb/> ben zurückgenommen, der Antrag des Hrn. Viſcher wird abgelehnt, und<lb/> der Ausſchußantrag auf einfaches Uebergehen zur Tagesordnung ſo gut<lb/> wie einſtimmig angenommen. Die nächſte Sitzung wird auf Montag an-<lb/> beraumt und auf die Tagesordnung derſelben werden zwei ganz unbedeu-<lb/> tende Gegenſtände geſetzt. Schluß der Sitzung halb 1 Uhr.</p> </div><lb/> <div type="jComment" n="3"> <dateline><hi rendition="#aq">W</hi><hi rendition="#b">Frankfurt a. M.</hi>, 14 April.</dateline><lb/> <p>Einer Verſammlung der öſter-<lb/> reichiſchen Abgeordneten im Hötel Schröder, der auch viele bayeriſche und<lb/> andere vom ſogenannten großdeutſchen Verein beiwohnten, eröffnete ge-<lb/> ſtern Hr. v. Schmerling, er habe (obgleich ſelber nicht mehr Bevollmäch-<lb/> tigter und obgleich Graf Rechberg bereits ſeit mehreren Tagen hier anwe-<lb/> ſend) eine miniſterielle Note mit der Weiſung erhalten die öfterreichiſchen<lb/> Abgeordneten zu verſtändigen daß ſie zurückzukehren haben. Hr. v. Schmer-<lb/> ling wies übrigens jeden Zuſammenhang ſeines Wirkens und ſeiner An-<lb/> träge bei dem Olmützer Cabinet mit dieſer Aufforderung zur Heimkehr<lb/> von ſich ab. Ohne in eine Beurtheilung der Note einzugehen und mich<lb/> rein an das Thatſächliche haltend kann ich doch nicht umhin zu bemerken<lb/> daß dieſer Wiener Cabinetsſtyl ſehr eigenthümlich iſt. Wenn Aufrichtig-<lb/> keit eben nicht die Schwäche der Politik der Cabinette iſt, ſo blickt aus den<lb/> letzten miniſteriellen Correſpondenzen mit Frankfurt der Unmuth über die<lb/> hieſigen Vorgänge doch etwas gar zu grob aufrichtig durch. Der größere<lb/> Theil der öfterreichiſchen Abgeordneten, ſowohl der Rechten als der Linken,<lb/> ſcheint bleiben zu wollen, ein anderer wird austreten, ohne daß weder die<lb/> bleibenden noch die austretenden nach ihrer ſonſtigen politiſchen Richtung<lb/> geſchichtet find, da die einen wie die andern vermiſcht verſchiedenen Frac-<lb/> tionen angehören.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <dateline>|| <hi rendition="#b">Frankfurt a. M.</hi>, 15 April.</dateline><lb/> <p>Von den aus der Nationalver-<lb/> ſammlung austretenden Oeſterreichern — im ganzen bis jetzt 23 — ſind<lb/> einige bereits abgereist. Die hier verbleibenden öfterreichiſchen Abgeord-<lb/> neten hoffen noch durch eine Vorſtellung an die Regierung den Abberu-<lb/> fungsbefehl rückgängig zu machen, was freilich bei der in der öſterreichi-<lb/> ſchen Note ſo beſtimmt ausgeſprochenen Abſicht der Nationalverſamm-<lb/> lung von nun an jede Anerkennung zu verſagen ſehr problematiſch er-<lb/> ſcheint. Graf Rechberg übernimmt morgen die Geſchäfte der öſterreichi-<lb/> ſchen Geſandtſchaft bei der Centralgewalt. Hr. v. Schmerling bleibt einſt-<lb/> weilen als Abgeordneter zur Nationalverſammlung hier. Es beſtätigt<lb/> ſich daß Fürſt Schwarzenberg den Erzherzog Johann ausdrücklich im Na-<lb/><cb/> men des Kaiſers erſucht hat die Reichsverweſerſtelle bis zu Errichtung ei-<lb/> ner „den Umſtänden angemeſſenen“ Centralgewalt beizubehalten. Von ei-<lb/> nem Auftrag für Oeſterreich mit den übrigen deutſchen Regierungen zu<lb/> unterhandeln (wie hieſige Blätter berichteten) konnte begreiflicherweiſe<lb/> keine Rede ſeyn. Ein Auftrag dieſer Art würde ſich mit der Stellung des<lb/> Erzherzogs als Träger der oberſten Erecutivgewalt Deutſchlands in keiner<lb/> Weiſe vereinbaren laſſen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <dateline><hi rendition="#b">Frankfurt,</hi> 14 April.</dateline><lb/> <p>Heute Abend iſt von den Vertretern von<lb/> Baden, Heſſen-Darmſtadt, Kurheſſen, Oldenburg, Mecklenburg, Hol-<lb/> ſtein, Lauenburg, Braunſchweig, Naſſau, Sachſen-Weimar, Koburg-<lb/> Gotha, Altenburg, Meiningen, Anhalt-Bernburg, Deſſau, Schwarz-<lb/> burg-Rudolſtadt, Sondershauſen, Reuß, Hohenzollern, Waldeck, Ham-<lb/> burg, Bremen, Lübeck, Frankfurt folgende Geſammtnote an den ſtell-<lb/> vertretenden Bevollmächtigten der königl. preußiſchen Regierung bei der<lb/> Centralgewalt abgegeben worden: <floatingText><body><div n="1"><p>„Die ergebenſt Unterzeichneten ſind in<lb/> Folge der durch die königl. preußiſche Circularnote vom 3 April 1849 er-<lb/> haltenen Veranlaſſung, und geleitet von der Ueberzeugung daß eine mög-<lb/> lichſt baldige umfaſſende Verſtändigung zu der ſchleunigen Verwirklichung<lb/> des deutſchen Verfaſſungswerkes weſentlich beitragen werde, über ihre ge-<lb/> meinſame Aufgabe in vorläufige Verhandlungen getreten, und beehren ſich<lb/> dem königl. preußiſchen Hrn. Bevollmächtigten als deren Ergebniß fol-<lb/> gendes mitzutheilen: Die von den Unterzeichneten vertretenen hohen Re-<lb/> gierungen haben mit lebhafter Befriedigung aus der gedachten Note und<lb/> deren Beilage erſehen daß Se. Majeſtät der König von Preußen geneigt<lb/> find an die Spitze des deutſchen Bundesſtaates zu treten. Wenn Se.<lb/> königl. Majeſtät die Rechtsgültigkeit der durch die deutſche Nationalver-<lb/> ſammlung getroffenen Wahl noch von dem Einverſtändniß der betheilig-<lb/> ten Regierungen abhängig gemacht haben, ſo verdient die Anſicht welche<lb/> dabei die leitende geweſen iſt, nicht nur die höchſte Anerkennung, ſon-<lb/> dern es wird darin im Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Zeit<lb/> auch das Beſtreben nach Herſtellung derjenigen Garantien erkannt wer-<lb/> den müſſen, welche dem deutſchen Verfaſſungswerk Dauer zu geben<lb/> geeignet ſind. Durchdrungen von der Ueberzeugung daß das Wohl des<lb/> gemeinſamen Vaterlandes nur in der Errichtung eines kräftigen Bundes-<lb/> ſtaates gedeihen könne, und daß für dieſen Zweck von Einzelnen Opfer ge-<lb/> bracht werden müſſen, nehmen die Unterzeichneten keinen Anſtand, Namens<lb/> der von ihnen vertretenen hohen Regierungen hiedurch ihr volles Einver-<lb/> ſtändniß mit der von der Reichsverſammlung getroffenen Wahl zu erklä-<lb/> ren. Anlangend die Verfaſſung des deutſchen Reichs, ſo entſpricht dieſe<lb/> zwar, ſowie ſie in zweiter Leſung von der Reichsverſammlung beſchloſſen<lb/> worden, nicht in allen Punkten den Anſichten welche von den hohen Re-<lb/> gierungen der Unterzeichneten gehegt und ſchon früher hervorgehoben wor-<lb/> den ſind, allein abgeſehen davon daß einzelne dieſer Regierungen die<lb/> Beſchlüſſe der Reichsverſammlung im voraus als verbindlich anerkannt<lb/> haben, und daß der von andern ebenſo wie von der königlich preußiſchen<lb/> Regierung feſtgehaltene Standpunkt der Vereinbarung in ſeiner conſe-<lb/> quenten Durchführung die Erreichung eines gedeihlichen Reſultats leicht<lb/> unmöglich machen würde, erachten ſie auch die von ihnen gebegten Be-<lb/> denken nicht im richtigen Verhältniß zu den großen Gefahren welche ein<lb/> längerer Verzug des Verfaſſungswerkes dem gemeinſamen Vaterlande<lb/> nothwendig bringen müßte. Indem daher die unterzeichneten Namens<lb/> ihrer hohen Regierungen die von der Nationalverſammlung beſchloſſene<lb/> Verfaſſung des deutſchen Reichs anerkennen und annehmen, geben ſie ſich<lb/> der Erwartung hin daß die königlich preußiſche Regierung in Berück-<lb/> ſichtigung der für alle Theile Deutſchlands gleichmäßig dringenden Be-<lb/> weggründe denſelben Grundſätzen folgen und die Ueberzeugung gewinnen<lb/> werde, daß ſie auf dieſe Weiſe dem hohen Berufe, den ihr die Neuge-<lb/> ſtaltung Deutſchlands anweist, zu genügen im Stande ſeyn werde. Sie<lb/> gehen dabei von der Ueberzeugung aus daß unter dieſer Vorausſetzung<lb/> alle deutſchen Regierungen, denen der Eintritt in den zu errichtenden<lb/> Bundesſtaat nicht durch ihre beſondere Verhältniſſe gegenwärtig unmög-<lb/> lich iſt, von gleicher patriotiſcher Auffaſſung geleitet einer völligen groß-<lb/> artigen Einigung ſich anſchließen werden, und daß es daher einer Regu-<lb/> lirung mit dieſen außerhalb der Verfaſſung nicht bedürfen werde.“</p></div></body></floatingText></p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <dateline><hi rendition="#b">Frankfurt a. M.,</hi> 14 April.</dateline><lb/> <p><hi rendition="#g">Beda Weber</hi>, Profeſſor aus<lb/> Meran, Abgeordneter zur deutſchen Nationalverſammlung, iſt durch das<lb/> Domcapitel zu Limburg zum katholiſchen Pfarrer an der Bartholomäus-<lb/> kirche (Dom) in hiefiger Stadt ernannt worden. (Fr. O.P.A.Z.)</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"><lb/> <p>Die <hi rendition="#g">Frankfurter Ober-Poſt-Amts-Zeitung</hi> vom 15 April<lb/> meldet in ihrem amtlichen Theile: „Nach den beim Reichskriegs-<lb/> miniſterium eingegangenen Berichten des commandirenden Generals<lb/> der Operationsarmee vom 9 April war an gedachtem Tage mit Tages-<lb/> anbruch die Vorhut der erſten Diviſion auf der ſüdlichen Straße nach<lb/> Sonderburg bis über Nübel hinaus, diejenige der zweiten Diviſion auf<lb/> der nördlichen Straße bis jenſeits Satrup vorgegangen. Demzufolge<lb/> wurde der ganze Terrainabſchnitt von Nübelnoer bei Nübel, über Sten-<lb/> derup, Satrup bis zum Alſunde von den dieſſeitigen Truppen beſetzt und<lb/> hierdurch die engere Einſchließung der zurückweichenden däniſchen Armee<lb/> in die befeſtigte Stellung bei Düppel bewirkt, welche letztere an und für<lb/> ſich ſehr ſtark und nunmehr auch ſtark beſetzt iſt. Die Vorhut der<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1534/0002]
diejenigen Badeorte welche die erforderlichen Anſtalten nicht aus eigenen
Mitteln unterhalten können, und die dieſelben bisher mit Hülfe von Bei-
trägen aus der Spielpacht unterhalten haben, nach Wegfall dieſer Beihülfe
von Reichswegen unterſtützt werden, wie das auch in Frankreich zu ge-
ſchehen pflege. Hr. v. Mohl: Er habe die im Rösler’ſchen Antrage her-
vorgehobene Angabe der Baden-Baden’ſchen Spielpächter der badiſchen
Regierung mitgetheilt, und von derſelben die Antwort erhalten daß bereits
früher eine Unterſuchung wegen dieſes Gegenſtandes eingeleitet ſey, welche
ergeben habe daß etwa anderthalb Millionen der bezeichneten Summe an
ein Bankhaus gezahlt ſeyen, welches vertragsmäßigen Anſpruch gehabt auf
die Hälfte des Gewinnes der Spielbank. Uebrigens habe ſich keine Art
von Verdacht der Beſtechung gegen irgendeinen badiſchen Beamten heraus-
geſtellt. Hr. Hergenhan verlangt daß das Geſetz über Aufhebung der
Spielbanken erſt im Jahr 1850 in Wirkſamkeit geſetzt werde (oh! oh!)
um die von Hrn. Venedey angedeuteten Entſchädigungsanſprüche zu er-
mitteln. Hr. M. Mohl widerſpricht dieſer Zumuthung mit großem
Eifer und Nachdruck. Wenn das Reich die Bordelle verbiete, ob man
denen die dabei verlieren eine Entſchädigung gewähren wolle? (Beifall.)
Hr. Bodewitz (aus Regensburg) habe beantragt daß von Reichswegen
keine Art von Entſchädigung wegen des Aufhörens der Spielbanken gelei-
ſtet werde, und daß es den Regierungen der Einzelſtaaten überlaſſen bleibe,
welche ſolche ſchändliche Anſtalten aufgenommen oder geduldet, die dabei Be-
theiligten zu entſchädigen wenn dieſelben einen Rechtsanſpruch darauf ha-
ben. Hr. Bodewitz erklärt daß ſein Antrag dahin gehe daß ausgeſprochen
werde: daß weder das Reich noch die Einzelſtaaten zur Entſchädigung we-
gen Aufhebung der Spielbanken verpflichtet ſeyen. Hr. R. v. Mohl wi-
derſpricht dieſem Antrage, welcher der Reichsverſammlung zumuthe in die
Befugniſſe des Richters einzugreifen. Hr. Wydenbrugk beſteigt die
Rednerbühne um die ſehr müßige Frage zu unterſuchen, ob die Reichsver-
ſammlung zur Aufhebung der Spielbanken befugt geweſen, die doch offen-
bar nichts gemein habe mit der Conſtituirung Deutſchlands. Hr. Vi-
ſcher: Der Staat habe kraft ſeines ſittlichen Zwecks ohne allen Zweifel
das Recht eine giftige Anſtalt aus ſeiner Mitte zu entfernen, und wenn
man den Unternehmern der Spiele Entſchädigung geben müſſe, ſo ſolle
man ihnen wenigſtens ſo wenig als möglich geben. (Zuſtimmung.) Da
keine weitern Redner eingeſchrieben ſind, ſo erfolgt der Schluß der Ver-
handlung. Die Anträge der HH. Hergenhahn und Bodowitz finden nicht
die erforderliche Unterſtützung von 20 Stimmen, der Antrag des Hrn.
Rösler wird als erledigt durch die Aufſchlüſſe die der Juſtizminiſter gege-
ben zurückgenommen, der Antrag des Hrn. Viſcher wird abgelehnt, und
der Ausſchußantrag auf einfaches Uebergehen zur Tagesordnung ſo gut
wie einſtimmig angenommen. Die nächſte Sitzung wird auf Montag an-
beraumt und auf die Tagesordnung derſelben werden zwei ganz unbedeu-
tende Gegenſtände geſetzt. Schluß der Sitzung halb 1 Uhr.
W Frankfurt a. M., 14 April.
Einer Verſammlung der öſter-
reichiſchen Abgeordneten im Hötel Schröder, der auch viele bayeriſche und
andere vom ſogenannten großdeutſchen Verein beiwohnten, eröffnete ge-
ſtern Hr. v. Schmerling, er habe (obgleich ſelber nicht mehr Bevollmäch-
tigter und obgleich Graf Rechberg bereits ſeit mehreren Tagen hier anwe-
ſend) eine miniſterielle Note mit der Weiſung erhalten die öfterreichiſchen
Abgeordneten zu verſtändigen daß ſie zurückzukehren haben. Hr. v. Schmer-
ling wies übrigens jeden Zuſammenhang ſeines Wirkens und ſeiner An-
träge bei dem Olmützer Cabinet mit dieſer Aufforderung zur Heimkehr
von ſich ab. Ohne in eine Beurtheilung der Note einzugehen und mich
rein an das Thatſächliche haltend kann ich doch nicht umhin zu bemerken
daß dieſer Wiener Cabinetsſtyl ſehr eigenthümlich iſt. Wenn Aufrichtig-
keit eben nicht die Schwäche der Politik der Cabinette iſt, ſo blickt aus den
letzten miniſteriellen Correſpondenzen mit Frankfurt der Unmuth über die
hieſigen Vorgänge doch etwas gar zu grob aufrichtig durch. Der größere
Theil der öfterreichiſchen Abgeordneten, ſowohl der Rechten als der Linken,
ſcheint bleiben zu wollen, ein anderer wird austreten, ohne daß weder die
bleibenden noch die austretenden nach ihrer ſonſtigen politiſchen Richtung
geſchichtet find, da die einen wie die andern vermiſcht verſchiedenen Frac-
tionen angehören.
|| Frankfurt a. M., 15 April.
Von den aus der Nationalver-
ſammlung austretenden Oeſterreichern — im ganzen bis jetzt 23 — ſind
einige bereits abgereist. Die hier verbleibenden öfterreichiſchen Abgeord-
neten hoffen noch durch eine Vorſtellung an die Regierung den Abberu-
fungsbefehl rückgängig zu machen, was freilich bei der in der öſterreichi-
ſchen Note ſo beſtimmt ausgeſprochenen Abſicht der Nationalverſamm-
lung von nun an jede Anerkennung zu verſagen ſehr problematiſch er-
ſcheint. Graf Rechberg übernimmt morgen die Geſchäfte der öſterreichi-
ſchen Geſandtſchaft bei der Centralgewalt. Hr. v. Schmerling bleibt einſt-
weilen als Abgeordneter zur Nationalverſammlung hier. Es beſtätigt
ſich daß Fürſt Schwarzenberg den Erzherzog Johann ausdrücklich im Na-
men des Kaiſers erſucht hat die Reichsverweſerſtelle bis zu Errichtung ei-
ner „den Umſtänden angemeſſenen“ Centralgewalt beizubehalten. Von ei-
nem Auftrag für Oeſterreich mit den übrigen deutſchen Regierungen zu
unterhandeln (wie hieſige Blätter berichteten) konnte begreiflicherweiſe
keine Rede ſeyn. Ein Auftrag dieſer Art würde ſich mit der Stellung des
Erzherzogs als Träger der oberſten Erecutivgewalt Deutſchlands in keiner
Weiſe vereinbaren laſſen.
Frankfurt, 14 April.
Heute Abend iſt von den Vertretern von
Baden, Heſſen-Darmſtadt, Kurheſſen, Oldenburg, Mecklenburg, Hol-
ſtein, Lauenburg, Braunſchweig, Naſſau, Sachſen-Weimar, Koburg-
Gotha, Altenburg, Meiningen, Anhalt-Bernburg, Deſſau, Schwarz-
burg-Rudolſtadt, Sondershauſen, Reuß, Hohenzollern, Waldeck, Ham-
burg, Bremen, Lübeck, Frankfurt folgende Geſammtnote an den ſtell-
vertretenden Bevollmächtigten der königl. preußiſchen Regierung bei der
Centralgewalt abgegeben worden: „Die ergebenſt Unterzeichneten ſind in
Folge der durch die königl. preußiſche Circularnote vom 3 April 1849 er-
haltenen Veranlaſſung, und geleitet von der Ueberzeugung daß eine mög-
lichſt baldige umfaſſende Verſtändigung zu der ſchleunigen Verwirklichung
des deutſchen Verfaſſungswerkes weſentlich beitragen werde, über ihre ge-
meinſame Aufgabe in vorläufige Verhandlungen getreten, und beehren ſich
dem königl. preußiſchen Hrn. Bevollmächtigten als deren Ergebniß fol-
gendes mitzutheilen: Die von den Unterzeichneten vertretenen hohen Re-
gierungen haben mit lebhafter Befriedigung aus der gedachten Note und
deren Beilage erſehen daß Se. Majeſtät der König von Preußen geneigt
find an die Spitze des deutſchen Bundesſtaates zu treten. Wenn Se.
königl. Majeſtät die Rechtsgültigkeit der durch die deutſche Nationalver-
ſammlung getroffenen Wahl noch von dem Einverſtändniß der betheilig-
ten Regierungen abhängig gemacht haben, ſo verdient die Anſicht welche
dabei die leitende geweſen iſt, nicht nur die höchſte Anerkennung, ſon-
dern es wird darin im Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Zeit
auch das Beſtreben nach Herſtellung derjenigen Garantien erkannt wer-
den müſſen, welche dem deutſchen Verfaſſungswerk Dauer zu geben
geeignet ſind. Durchdrungen von der Ueberzeugung daß das Wohl des
gemeinſamen Vaterlandes nur in der Errichtung eines kräftigen Bundes-
ſtaates gedeihen könne, und daß für dieſen Zweck von Einzelnen Opfer ge-
bracht werden müſſen, nehmen die Unterzeichneten keinen Anſtand, Namens
der von ihnen vertretenen hohen Regierungen hiedurch ihr volles Einver-
ſtändniß mit der von der Reichsverſammlung getroffenen Wahl zu erklä-
ren. Anlangend die Verfaſſung des deutſchen Reichs, ſo entſpricht dieſe
zwar, ſowie ſie in zweiter Leſung von der Reichsverſammlung beſchloſſen
worden, nicht in allen Punkten den Anſichten welche von den hohen Re-
gierungen der Unterzeichneten gehegt und ſchon früher hervorgehoben wor-
den ſind, allein abgeſehen davon daß einzelne dieſer Regierungen die
Beſchlüſſe der Reichsverſammlung im voraus als verbindlich anerkannt
haben, und daß der von andern ebenſo wie von der königlich preußiſchen
Regierung feſtgehaltene Standpunkt der Vereinbarung in ſeiner conſe-
quenten Durchführung die Erreichung eines gedeihlichen Reſultats leicht
unmöglich machen würde, erachten ſie auch die von ihnen gebegten Be-
denken nicht im richtigen Verhältniß zu den großen Gefahren welche ein
längerer Verzug des Verfaſſungswerkes dem gemeinſamen Vaterlande
nothwendig bringen müßte. Indem daher die unterzeichneten Namens
ihrer hohen Regierungen die von der Nationalverſammlung beſchloſſene
Verfaſſung des deutſchen Reichs anerkennen und annehmen, geben ſie ſich
der Erwartung hin daß die königlich preußiſche Regierung in Berück-
ſichtigung der für alle Theile Deutſchlands gleichmäßig dringenden Be-
weggründe denſelben Grundſätzen folgen und die Ueberzeugung gewinnen
werde, daß ſie auf dieſe Weiſe dem hohen Berufe, den ihr die Neuge-
ſtaltung Deutſchlands anweist, zu genügen im Stande ſeyn werde. Sie
gehen dabei von der Ueberzeugung aus daß unter dieſer Vorausſetzung
alle deutſchen Regierungen, denen der Eintritt in den zu errichtenden
Bundesſtaat nicht durch ihre beſondere Verhältniſſe gegenwärtig unmög-
lich iſt, von gleicher patriotiſcher Auffaſſung geleitet einer völligen groß-
artigen Einigung ſich anſchließen werden, und daß es daher einer Regu-
lirung mit dieſen außerhalb der Verfaſſung nicht bedürfen werde.“
Frankfurt a. M., 14 April.
Beda Weber, Profeſſor aus
Meran, Abgeordneter zur deutſchen Nationalverſammlung, iſt durch das
Domcapitel zu Limburg zum katholiſchen Pfarrer an der Bartholomäus-
kirche (Dom) in hiefiger Stadt ernannt worden. (Fr. O.P.A.Z.)
Die Frankfurter Ober-Poſt-Amts-Zeitung vom 15 April
meldet in ihrem amtlichen Theile: „Nach den beim Reichskriegs-
miniſterium eingegangenen Berichten des commandirenden Generals
der Operationsarmee vom 9 April war an gedachtem Tage mit Tages-
anbruch die Vorhut der erſten Diviſion auf der ſüdlichen Straße nach
Sonderburg bis über Nübel hinaus, diejenige der zweiten Diviſion auf
der nördlichen Straße bis jenſeits Satrup vorgegangen. Demzufolge
wurde der ganze Terrainabſchnitt von Nübelnoer bei Nübel, über Sten-
derup, Satrup bis zum Alſunde von den dieſſeitigen Truppen beſetzt und
hierdurch die engere Einſchließung der zurückweichenden däniſchen Armee
in die befeſtigte Stellung bei Düppel bewirkt, welche letztere an und für
ſich ſehr ſtark und nunmehr auch ſtark beſetzt iſt. Die Vorhut der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2022-09-16T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |