Allgemeine Zeitung, Nr. 107, 17. April 1849.[Spaltenumbruch]
schleswig-holstein'schen Division des Generals v. Bonin war über Haders- Bayern. München, 14 April. Der oberste Gerichtshof Bayerns Württemberg. *** Stuttgart, 14 April. Die laufenden Ver- H. Anhalt. Bernburg, 11 April. Von heute an ist, zufolge Thüringen. Koburg, 14 April. Die Landstände haben in ihrer K. Sachsen. * In der Sitzung vom 14 April ward auch in der H. Braunschweig. Braunschweig, 11 April. In Kreisen K. Hannover. Hannover, 12 April. Die Regierung hat bis jetzt "Bei der [Spaltenumbruch]
ſchleswig-holſtein’ſchen Diviſion des Generals v. Bonin war über Haders- Bayern. München, 14 April. Der oberſte Gerichtshof Bayerns Württemberg. *** Stuttgart, 14 April. Die laufenden Ver- H. Anhalt. Bernburg, 11 April. Von heute an iſt, zufolge Thüringen. Koburg, 14 April. Die Landſtände haben in ihrer K. Sachſen. * In der Sitzung vom 14 April ward auch in der H. Braunſchweig. Braunſchweig, 11 April. In Kreiſen K. Hannover. Hannover, 12 April. Die Regierung hat bis jetzt „Bei der <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div n="2"> <div type="jArticle" n="3"> <p><pb facs="#f0003" n="1535"/><cb/> ſchleswig-holſtein’ſchen Diviſion des Generals v. Bonin war über Haders-<lb/> leben hinaus vorgerückt. Man ſah bei der Armee der Ankunft der bis<lb/> auf kurze Entfernung ſchon herangekommenen Reiterei der Reichstruppen<lb/> mit Verlangen entgegen, weil dieſe Waffengattung bei Bewegungen in<lb/> etwas größerem Style nicht füglich zu entbehren iſt.“</p> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#g">Bayern.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline><hi rendition="#b">München,</hi> 14 April.</dateline><lb/> <p>Der oberſte Gerichtshof Bayerns<lb/> hatte in ſeiner heutigen öffentlichen Sitzung Veranlaſſung ſich über die Frage<lb/> der Gültigkeit der Grundrechte auszuſprechen. Die Unterſuchung gegen den<lb/> Buchdruckergehülfen Mitzler zu Schwabach wegen Tumults war nämlich<lb/> von dem Appellationsgerichte von Mittelfranken zur Aburtheilung in die<lb/> öffentliche Sitzung des Kreis- und Stadtgerichts verwieſen worden. Mitzler<lb/> ergriff gegen dieſen Ausſpruch die Nichtigkeitsbeſchwerde an den oberſten<lb/> Gerichtshof, indem er eine Nichtigkeit darin fand daß die Sache nach<lb/> §. 64 der Grundrechte nicht vor ein Schwurgericht verwieſen wurde. Der<lb/> Staatsanwalt bekämpte die Gültigkeit der Grundrechte, und der oberſte<lb/> Gerichtshof adoptirte dieſe Anſicht, indem derſelbe auf den Grund der<lb/> Verfaſſungsurkunde Titel <hi rendition="#aq">VII.</hi> §. 2 und §. 30, dann Titel <hi rendition="#aq">X.</hi> §. 7 die<lb/> Nichtigkeitsbeſchwerde in dieſer Beziehung verwarf. (N. M. Z.)</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Württemberg</hi>.</head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline>*** <hi rendition="#b">Stuttgart,</hi> 14 April.</dateline><lb/> <p>Die laufenden Ver-<lb/> handlungen der Kammer über Beſteuerung der Penſionen und Appanagen,<lb/> welche noch immer ein ausſchließlich locales Intereſſe darbieten, nachdem<lb/> der Grundſatz hierüber früher von der Regierung ausgeſprochen und von<lb/> der Kammer anerkannt war, wurden geſtern durch eine Debatte über die<lb/> allgemein deutſchen Verhältniſſe unterbrochen: in einer Abendſitzung wurde<lb/> von 4 bis 9½ Uhr über einen Antrag von <hi rendition="#g">Seeger</hi> berathen, die Regie-<lb/> rung zu erſuchen daß ſie die Geltung der Reichsverfaſſung für Deutſchland<lb/> vertrete und mit allen ihr zu Gebote ſtehenden Mitteln auf dieſen Zweck<lb/> hinwirke; daß ferner der hierüber gefaßte Beſchluß durch das Prä-<lb/> ſidium der Nationalverſammlung mitgetheilt werde. Der Antrag konnte<lb/> nicht eine Aeußerung der Kammer zum Zweck haben, wodurch der Regie-<lb/> rung eine andere als die bisher eingeſchlagene Richtung angegeben wäre:<lb/> die württembergiſche Regierung hat ſeit dem Veginn des Landtags ihre Po-<lb/> litik dargelegt, womit die Kammer übereinſtimmt, und iſt niemals von der-<lb/> ſelben abgegangen; dieß iſt bei jeder Gelegenheit erwieſen worden, ſobald<lb/> die allgemein deutſchen Fragen zur Verhandlung kamen; auch ſprach See-<lb/> ger im Verlauf der Debatte ſich dahin aus: er habe den Antrag geſtellt,<lb/> „weil die Stimme einer Regierung gegenwärtig ein um ſo größeres Ge-<lb/> wicht habe wenn zugleich die Stimme des Volkes durch deſſen Vertreter ſie<lb/> unterſtütze. Das Volk werde ſchwerer wiegen als diplomatiſche Noten.“<lb/> Dieß kann im gegenwärtigen Augenblick das einzige Motiv der Debatte<lb/> und der Abſtimmung ſeyn, über welche nach allen bisherigen Vorgängen<lb/> kein Zweifel herrſchen konnte. Die Unterordnung Württembergs unter<lb/> die Frankfurter Beſchlüſſe iſt zu beſtimmt ausgeſprochen als daß ein Wi-<lb/> derſtand gegen dieſelben von der Kammer ausgehen ſollte; Unzufriedenheit<lb/> mit vielen jener Beſchlüſſe iſt vorhanden; Seeger erklärte: „Es iſt vieles<lb/> was unſere Zuſtimmung nicht gefunden hat; allein, wir ſprechen es aus, daß<lb/> wir uns unterwerfen; es iſt nicht unſere Sache das Erbkaiſerthum zu er-<lb/> wägen, nur die Wahl anzunehmen und die Einzelheiten uns gefallen zu<lb/> laſſen.“ v. <hi rendition="#g">Zwergern</hi> (aus Oberſchwaben): „Ich hege Sympathie für<lb/> Oeſterreich. Wir können aber nicht wollen daß Deutſchland gar nicht zu<lb/> Stande komme, da Oeſterreich ſich weigert; es bleibt nichts übrig als die<lb/> Nationalverſammlung zu unterſtützen.“ <hi rendition="#g">Stockmeyer:</hi> „Wir hätten<lb/> uns dem Erbkaiſer gefügt, allein keinen Schritt dazu gethan dem König<lb/> von Preußen die Krone zu überreichen; wir hätten keinen Schritt gethan<lb/> welcher dieſe Maßregel im Auge hielt. Allein die Verhältniſſe haben ſich<lb/> geändert, der König hat ſie nicht ſo angenommen wie die Nationalver-<lb/> ſammlung ſie anbot.“ Dieſer letztere Umſtand und die damit verbundenen<lb/> Verhältniſſe bildeten einen Haupttheil der Debatte; es erhellte aus derſel-<lb/> ben daß Unzufriedenheit bei der Mehrheit vorhanden iſt, während ein Wi-<lb/> derſtand gegen die Nationalverſammlung ſich nicht erwarten läßt. Kein<lb/> Mitglied ſprach im Sinn von Paul Pfizers Briefwechſel zweier Deutſchen.<lb/> Die Antwort des Königs von Preußen wurde als dahin gerichtet verſtan-<lb/> den daß die in Frankfurt gegebenen Geſetze vereitelt würden. <hi rendition="#g">Seeger</hi><lb/> ſagte: Bedingungen ſeyen geſtellt nach welchen die Nationalverſammlung<lb/> die Grundſätze aufgeben müßte durch deren Geltung ſie zuſammentrat.<lb/> Zerſplitterung ſey in Ausſicht wenn es den Regierungen frei ſtehe ob ſie<lb/> beitreten wollen oder nicht. <hi rendition="#g">Menzel</hi> trug darauf an die Verhandlung<lb/> fallen zu laſſen, weil ein Beſchluß der württembergiſchen Kammer in<lb/> gegenwärtigem Augenblick, wo die Nationalverſammlung noch nicht einig<lb/> ſey, dahin gedeutet werden könne daß ein Parteizweck in Frankfurt dadurch<lb/> befördert werden ſolle. Man ſpreche von einer Coalition der preußiſchen<lb/> Rechten mit der äußerſten Linken. Eine ſolche Ligue zu Herſtellung eines<lb/> Kleindeutſchland könne er mit ſeinem Votum nicht unterſtützen. Man<lb/> ſolle nicht vorgreifen, ſondern abwarten. Dieſe Mittheilung rief eine leb-<lb/> hafte Bewegung und einige heftige Aeußerungen hervor; es wurde offen-<lb/><cb/> bar nicht daran geglaubt, indeß haben wir gleich darauf den Brief eines<lb/> Frankfurter Abgeordneten geſehen, welcher die Angabe dieſer Verbindung<lb/> ebenfalls enthält. Wurde bei früheren Beſchlüſſen in Bezug auf die all-<lb/> gemein deutſchen Angelegenheiten Einſtimmigkeit vollkommen oder beinahe<lb/> erlangt, ſo war dieß jetzt nicht mehr möglich, weil es ſich in Frankfurt für<lb/> den Augenblick nicht mehr um Großdeutſchland, ſondern um Kleindeutſch-<lb/> land handelt; der Antrag Seegers wurde aber dennoch mit 59 gegen 14<lb/> Stimmen angenommen, nachdem derſelbe dahin verändert war daß die<lb/> Gültigkeit der Reichsverfaſſung für alle Regierungen und Stämme durch<lb/> Hinzufügung der Grundrechte und des Wahlgeſetzes beſtimmter ausgedrückt<lb/> wurde. Ferner ward hinzugefügt daß eine Abänderung derſelben nur in<lb/> der von der Reichsverſammlung feſtgeſetzten Form vorgenommen werden<lb/> könne; die Stelle des Antrags dagegen fiel weg worin die Regierung<lb/> aufgefordert wurde mit allen ihr zu Gebote ſtehenden Mitteln auf den ge-<lb/> nannten Zweck hinzuwirken, weil kein Zweifel herrſchen konnte daß dieß<lb/> ohnedem geſchehen würde.</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head>H. <hi rendition="#g">Anhalt</hi>.</head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline><hi rendition="#b">Bernburg,</hi> 11 April.</dateline><lb/> <p>Von heute an iſt, zufolge<lb/> Bekanntmachung des Miniſteriums, der Belagerungszuſtand aufgehoben.</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Thüringen</hi>.</head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline><hi rendition="#b">Koburg,</hi> 14 April.</dateline><lb/> <p>Die Landſtände haben in ihrer<lb/> heutigen Sitzung eine Erklärung an die Regierung beſchloſſen: das Land<lb/> ſey bereit in den deutſchen Bundesſtaat auf den Grund der Frankfurter<lb/> Beſchlüſſe einzutreten; es erwarte daß die Staatsregierung die in zweiter<lb/> Leſung als endgültig angenommene deutſche Reichsverfaſſung im hieſigen<lb/> Herzogthum auf geſetzlichem Weg alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringe.</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head>K. <hi rendition="#g">Sachſen</hi>.</head><lb/> <div type="jArticle" n="4"><lb/> <p>* In der Sitzung vom 14 April ward auch in der<lb/> zweiten ſächfiſchen Kammer der Antrag auf Anerkennung und verfaſ-<lb/> ſungsmäßige Bekanntmachung der Reichsverfaſſung und des Reichswahl-<lb/> geſetzes geſtellt — von Schaffrath, der eben von Frankfurt zurückgekehrt<lb/> war. Die Dringlichkeit ward einſtimmig zugeſtanden, und an der ſofor-<lb/> tigen Annahme des Antrags war nicht zu zweifeln.</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head>H. <hi rendition="#g">Braunſchweig</hi>.</head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline><hi rendition="#b">Braunſchweig,</hi> 11 April.</dateline><lb/> <p>In Kreiſen<lb/> die ſonſt für unterrichtet gelten können, geht das Gerücht der Herzog trage<lb/> ſich mit dem Gedanken der Regierung zu entſagen. Der Ausſchuß der<lb/> Abgeordnetenverſammlung hat vorgeſtern ein Schreiben an das herzogl.<lb/> Staatsminiſterium beſchloſſen, in welchem er darauf hinweist daß gerade<lb/> die kleineren Staaten jeden Conflict mit den Beſchlüſſen der deutſchen Na-<lb/> tionalverſammlung verhüten müſſen, wenn ſie nicht entweder der wilden<lb/> Anarchie oder der Zwingherrſchaft mächtiger Nachbarn unfehlbar preisge-<lb/> geben ſeyn wollen.</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head>K. <hi rendition="#g">Hannover</hi>.</head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline><hi rendition="#b">Hannover,</hi> 12 April.</dateline><lb/> <p>Die Regierung hat bis jetzt<lb/> weder der Nationalverſammlung noch ihren eigenen Ständen in der deut-<lb/> ſchen Frage irgendetwas nachgegeben, aber die geiſtigen Folgen davon<lb/> machen ſich auch bemerkbar. Das Miniſterium Stüve hat an Anſehen be-<lb/> deutend verloren: die Partei derer welche die deutſche Verfaſſung unbe-<lb/> dingt angenommen ſehen wollen, vermehrt ſich zuſehends; in Oſtfriesland<lb/> ſpricht ſich die Stimmung der Bevölkerung ſo allgemein für das Erbkaiſer-<lb/> thum aus, daß ſelbſt die hannoveriſche Zeitung das als Thatſache angibt;<lb/> von andern Gegenden her mehren ſich die Adreſſen an die Regierung ſie<lb/> möge die Verfaſſung anerkennen, und von nicht geringem moraliſchen Ge-<lb/> wicht iſt eine ſehr ſcharfe, von 44 Abgeordneten unterzeichnete Adreſſe an<lb/> das Miniſterium, die geſtern hier abgefaßt ward. Sie lautet: <floatingText><body><div n="1"><p>„Bei der<lb/> unterm 15 März verfügten Vertagung der allgemeinen Ständeverſamm-<lb/> lung ſchien die hervorgehobene Ungewißheit über die Grundlage der deut-<lb/> ſchen Verfaſſung dieſe außerordentliche Maßnahme um ſo weniger zu recht-<lb/> fertigen, als dieſe Ungewißbeit ſeit einem vollen Jahre beſtand. Wenn es<lb/> indeſſeu von Anfang an ernſte Bedenken erregte daß ohne vorgängige Ver-<lb/> öffentlichung der Grundrechte des deutſchen Volkes, und während die Ver-<lb/> handlungen in Frankfurt auf der äußerſten Spitze ſtanden, dem Lande<lb/> durch die Vertagung ſein verfaſſungsmäßiges Organ entzogen wurde, ſo<lb/> hat die gegenwärtige Verlängerung der Vertagung im weiteſten Kreiſe zu<lb/> den ſchwerſten und trübſten Beſorgniſſen Anlaß geben müſſen, welche der<lb/> königl. Regierung vorzulegen die Unterzeichneten ſich für verpflichtet hal-<lb/> ten. In einem Augenblick in welchem die Regierungen einen inhaltſchweren<lb/> Entſchluß über das Schickſal des Vaterlandes zu faſſen im Begriff ſtehen<lb/> der auf lange Zeit über Frieden oder Unfrieden entſcheiden muß, erwartet<lb/> Deutſchland mit vollem Recht daß auch das deutſche Volk im Königreich<lb/> Hannover ſeine Schuldigkeit thue, wozu es der Stimme ſeiner geſetzlichen<lb/> Vertretung dringender als jemals bedarf; zumal wenn die Abſicht der<lb/> königl. Regierung mit der entſchiedenen Ueberzeugung der großen Mehr-<lb/> heit im Lande, welche eine rechtliche Ungewißheit nicht weiter anerkennt,<lb/> nachdem die Nationalverſammlung einen <hi rendition="#g">endgültigen</hi> Beſchluß gefaßt<lb/> hat, im Widerſpruch ſtehen und königl. Regierung nicht geneigt ſeyn ſollte<lb/> die <hi rendition="#g">unbedingte</hi> Durchführung der deutſchen Verfaſſung mit allen Kräf-<lb/> ten zu unterſtützen. Die Unterzeichneten können nicht darauf rechnen daß<lb/> dieſe Erklärung über die Anſicht des Landes bei der königl. Negierung<lb/> eine weitere Beachtung finden werde als diejenige welche der Ausſpruch<lb/> von Männern bei jeder conſtitutionellen Regierung verdient, denen eine<lb/></p></div></body></floatingText></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1535/0003]
ſchleswig-holſtein’ſchen Diviſion des Generals v. Bonin war über Haders-
leben hinaus vorgerückt. Man ſah bei der Armee der Ankunft der bis
auf kurze Entfernung ſchon herangekommenen Reiterei der Reichstruppen
mit Verlangen entgegen, weil dieſe Waffengattung bei Bewegungen in
etwas größerem Style nicht füglich zu entbehren iſt.“
Bayern.
München, 14 April.
Der oberſte Gerichtshof Bayerns
hatte in ſeiner heutigen öffentlichen Sitzung Veranlaſſung ſich über die Frage
der Gültigkeit der Grundrechte auszuſprechen. Die Unterſuchung gegen den
Buchdruckergehülfen Mitzler zu Schwabach wegen Tumults war nämlich
von dem Appellationsgerichte von Mittelfranken zur Aburtheilung in die
öffentliche Sitzung des Kreis- und Stadtgerichts verwieſen worden. Mitzler
ergriff gegen dieſen Ausſpruch die Nichtigkeitsbeſchwerde an den oberſten
Gerichtshof, indem er eine Nichtigkeit darin fand daß die Sache nach
§. 64 der Grundrechte nicht vor ein Schwurgericht verwieſen wurde. Der
Staatsanwalt bekämpte die Gültigkeit der Grundrechte, und der oberſte
Gerichtshof adoptirte dieſe Anſicht, indem derſelbe auf den Grund der
Verfaſſungsurkunde Titel VII. §. 2 und §. 30, dann Titel X. §. 7 die
Nichtigkeitsbeſchwerde in dieſer Beziehung verwarf. (N. M. Z.)
Württemberg.
*** Stuttgart, 14 April.
Die laufenden Ver-
handlungen der Kammer über Beſteuerung der Penſionen und Appanagen,
welche noch immer ein ausſchließlich locales Intereſſe darbieten, nachdem
der Grundſatz hierüber früher von der Regierung ausgeſprochen und von
der Kammer anerkannt war, wurden geſtern durch eine Debatte über die
allgemein deutſchen Verhältniſſe unterbrochen: in einer Abendſitzung wurde
von 4 bis 9½ Uhr über einen Antrag von Seeger berathen, die Regie-
rung zu erſuchen daß ſie die Geltung der Reichsverfaſſung für Deutſchland
vertrete und mit allen ihr zu Gebote ſtehenden Mitteln auf dieſen Zweck
hinwirke; daß ferner der hierüber gefaßte Beſchluß durch das Prä-
ſidium der Nationalverſammlung mitgetheilt werde. Der Antrag konnte
nicht eine Aeußerung der Kammer zum Zweck haben, wodurch der Regie-
rung eine andere als die bisher eingeſchlagene Richtung angegeben wäre:
die württembergiſche Regierung hat ſeit dem Veginn des Landtags ihre Po-
litik dargelegt, womit die Kammer übereinſtimmt, und iſt niemals von der-
ſelben abgegangen; dieß iſt bei jeder Gelegenheit erwieſen worden, ſobald
die allgemein deutſchen Fragen zur Verhandlung kamen; auch ſprach See-
ger im Verlauf der Debatte ſich dahin aus: er habe den Antrag geſtellt,
„weil die Stimme einer Regierung gegenwärtig ein um ſo größeres Ge-
wicht habe wenn zugleich die Stimme des Volkes durch deſſen Vertreter ſie
unterſtütze. Das Volk werde ſchwerer wiegen als diplomatiſche Noten.“
Dieß kann im gegenwärtigen Augenblick das einzige Motiv der Debatte
und der Abſtimmung ſeyn, über welche nach allen bisherigen Vorgängen
kein Zweifel herrſchen konnte. Die Unterordnung Württembergs unter
die Frankfurter Beſchlüſſe iſt zu beſtimmt ausgeſprochen als daß ein Wi-
derſtand gegen dieſelben von der Kammer ausgehen ſollte; Unzufriedenheit
mit vielen jener Beſchlüſſe iſt vorhanden; Seeger erklärte: „Es iſt vieles
was unſere Zuſtimmung nicht gefunden hat; allein, wir ſprechen es aus, daß
wir uns unterwerfen; es iſt nicht unſere Sache das Erbkaiſerthum zu er-
wägen, nur die Wahl anzunehmen und die Einzelheiten uns gefallen zu
laſſen.“ v. Zwergern (aus Oberſchwaben): „Ich hege Sympathie für
Oeſterreich. Wir können aber nicht wollen daß Deutſchland gar nicht zu
Stande komme, da Oeſterreich ſich weigert; es bleibt nichts übrig als die
Nationalverſammlung zu unterſtützen.“ Stockmeyer: „Wir hätten
uns dem Erbkaiſer gefügt, allein keinen Schritt dazu gethan dem König
von Preußen die Krone zu überreichen; wir hätten keinen Schritt gethan
welcher dieſe Maßregel im Auge hielt. Allein die Verhältniſſe haben ſich
geändert, der König hat ſie nicht ſo angenommen wie die Nationalver-
ſammlung ſie anbot.“ Dieſer letztere Umſtand und die damit verbundenen
Verhältniſſe bildeten einen Haupttheil der Debatte; es erhellte aus derſel-
ben daß Unzufriedenheit bei der Mehrheit vorhanden iſt, während ein Wi-
derſtand gegen die Nationalverſammlung ſich nicht erwarten läßt. Kein
Mitglied ſprach im Sinn von Paul Pfizers Briefwechſel zweier Deutſchen.
Die Antwort des Königs von Preußen wurde als dahin gerichtet verſtan-
den daß die in Frankfurt gegebenen Geſetze vereitelt würden. Seeger
ſagte: Bedingungen ſeyen geſtellt nach welchen die Nationalverſammlung
die Grundſätze aufgeben müßte durch deren Geltung ſie zuſammentrat.
Zerſplitterung ſey in Ausſicht wenn es den Regierungen frei ſtehe ob ſie
beitreten wollen oder nicht. Menzel trug darauf an die Verhandlung
fallen zu laſſen, weil ein Beſchluß der württembergiſchen Kammer in
gegenwärtigem Augenblick, wo die Nationalverſammlung noch nicht einig
ſey, dahin gedeutet werden könne daß ein Parteizweck in Frankfurt dadurch
befördert werden ſolle. Man ſpreche von einer Coalition der preußiſchen
Rechten mit der äußerſten Linken. Eine ſolche Ligue zu Herſtellung eines
Kleindeutſchland könne er mit ſeinem Votum nicht unterſtützen. Man
ſolle nicht vorgreifen, ſondern abwarten. Dieſe Mittheilung rief eine leb-
hafte Bewegung und einige heftige Aeußerungen hervor; es wurde offen-
bar nicht daran geglaubt, indeß haben wir gleich darauf den Brief eines
Frankfurter Abgeordneten geſehen, welcher die Angabe dieſer Verbindung
ebenfalls enthält. Wurde bei früheren Beſchlüſſen in Bezug auf die all-
gemein deutſchen Angelegenheiten Einſtimmigkeit vollkommen oder beinahe
erlangt, ſo war dieß jetzt nicht mehr möglich, weil es ſich in Frankfurt für
den Augenblick nicht mehr um Großdeutſchland, ſondern um Kleindeutſch-
land handelt; der Antrag Seegers wurde aber dennoch mit 59 gegen 14
Stimmen angenommen, nachdem derſelbe dahin verändert war daß die
Gültigkeit der Reichsverfaſſung für alle Regierungen und Stämme durch
Hinzufügung der Grundrechte und des Wahlgeſetzes beſtimmter ausgedrückt
wurde. Ferner ward hinzugefügt daß eine Abänderung derſelben nur in
der von der Reichsverſammlung feſtgeſetzten Form vorgenommen werden
könne; die Stelle des Antrags dagegen fiel weg worin die Regierung
aufgefordert wurde mit allen ihr zu Gebote ſtehenden Mitteln auf den ge-
nannten Zweck hinzuwirken, weil kein Zweifel herrſchen konnte daß dieß
ohnedem geſchehen würde.
H. Anhalt.
Bernburg, 11 April.
Von heute an iſt, zufolge
Bekanntmachung des Miniſteriums, der Belagerungszuſtand aufgehoben.
Thüringen.
Koburg, 14 April.
Die Landſtände haben in ihrer
heutigen Sitzung eine Erklärung an die Regierung beſchloſſen: das Land
ſey bereit in den deutſchen Bundesſtaat auf den Grund der Frankfurter
Beſchlüſſe einzutreten; es erwarte daß die Staatsregierung die in zweiter
Leſung als endgültig angenommene deutſche Reichsverfaſſung im hieſigen
Herzogthum auf geſetzlichem Weg alsbald zur öffentlichen Kenntniß bringe.
K. Sachſen.
* In der Sitzung vom 14 April ward auch in der
zweiten ſächfiſchen Kammer der Antrag auf Anerkennung und verfaſ-
ſungsmäßige Bekanntmachung der Reichsverfaſſung und des Reichswahl-
geſetzes geſtellt — von Schaffrath, der eben von Frankfurt zurückgekehrt
war. Die Dringlichkeit ward einſtimmig zugeſtanden, und an der ſofor-
tigen Annahme des Antrags war nicht zu zweifeln.
H. Braunſchweig.
Braunſchweig, 11 April.
In Kreiſen
die ſonſt für unterrichtet gelten können, geht das Gerücht der Herzog trage
ſich mit dem Gedanken der Regierung zu entſagen. Der Ausſchuß der
Abgeordnetenverſammlung hat vorgeſtern ein Schreiben an das herzogl.
Staatsminiſterium beſchloſſen, in welchem er darauf hinweist daß gerade
die kleineren Staaten jeden Conflict mit den Beſchlüſſen der deutſchen Na-
tionalverſammlung verhüten müſſen, wenn ſie nicht entweder der wilden
Anarchie oder der Zwingherrſchaft mächtiger Nachbarn unfehlbar preisge-
geben ſeyn wollen.
K. Hannover.
Hannover, 12 April.
Die Regierung hat bis jetzt
weder der Nationalverſammlung noch ihren eigenen Ständen in der deut-
ſchen Frage irgendetwas nachgegeben, aber die geiſtigen Folgen davon
machen ſich auch bemerkbar. Das Miniſterium Stüve hat an Anſehen be-
deutend verloren: die Partei derer welche die deutſche Verfaſſung unbe-
dingt angenommen ſehen wollen, vermehrt ſich zuſehends; in Oſtfriesland
ſpricht ſich die Stimmung der Bevölkerung ſo allgemein für das Erbkaiſer-
thum aus, daß ſelbſt die hannoveriſche Zeitung das als Thatſache angibt;
von andern Gegenden her mehren ſich die Adreſſen an die Regierung ſie
möge die Verfaſſung anerkennen, und von nicht geringem moraliſchen Ge-
wicht iſt eine ſehr ſcharfe, von 44 Abgeordneten unterzeichnete Adreſſe an
das Miniſterium, die geſtern hier abgefaßt ward. Sie lautet: „Bei der
unterm 15 März verfügten Vertagung der allgemeinen Ständeverſamm-
lung ſchien die hervorgehobene Ungewißheit über die Grundlage der deut-
ſchen Verfaſſung dieſe außerordentliche Maßnahme um ſo weniger zu recht-
fertigen, als dieſe Ungewißbeit ſeit einem vollen Jahre beſtand. Wenn es
indeſſeu von Anfang an ernſte Bedenken erregte daß ohne vorgängige Ver-
öffentlichung der Grundrechte des deutſchen Volkes, und während die Ver-
handlungen in Frankfurt auf der äußerſten Spitze ſtanden, dem Lande
durch die Vertagung ſein verfaſſungsmäßiges Organ entzogen wurde, ſo
hat die gegenwärtige Verlängerung der Vertagung im weiteſten Kreiſe zu
den ſchwerſten und trübſten Beſorgniſſen Anlaß geben müſſen, welche der
königl. Regierung vorzulegen die Unterzeichneten ſich für verpflichtet hal-
ten. In einem Augenblick in welchem die Regierungen einen inhaltſchweren
Entſchluß über das Schickſal des Vaterlandes zu faſſen im Begriff ſtehen
der auf lange Zeit über Frieden oder Unfrieden entſcheiden muß, erwartet
Deutſchland mit vollem Recht daß auch das deutſche Volk im Königreich
Hannover ſeine Schuldigkeit thue, wozu es der Stimme ſeiner geſetzlichen
Vertretung dringender als jemals bedarf; zumal wenn die Abſicht der
königl. Regierung mit der entſchiedenen Ueberzeugung der großen Mehr-
heit im Lande, welche eine rechtliche Ungewißheit nicht weiter anerkennt,
nachdem die Nationalverſammlung einen endgültigen Beſchluß gefaßt
hat, im Widerſpruch ſtehen und königl. Regierung nicht geneigt ſeyn ſollte
die unbedingte Durchführung der deutſchen Verfaſſung mit allen Kräf-
ten zu unterſtützen. Die Unterzeichneten können nicht darauf rechnen daß
dieſe Erklärung über die Anſicht des Landes bei der königl. Negierung
eine weitere Beachtung finden werde als diejenige welche der Ausſpruch
von Männern bei jeder conſtitutionellen Regierung verdient, denen eine
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2022-09-16T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |