Allgemeine Zeitung, Nr. 11, 11. Januar 1830.[Spaltenumbruch]
findet, ernsthafte und wirksame Maaßregeln zu ergreifen, her. *Rotterdam, 1 Jan. (Aus einem Handelsschreiben.) Man Schweiz. *Vom4 Jan. Berichte aus Rom melden, es sey Monsignor [Spaltenumbruch]
findet, ernſthafte und wirkſame Maaßregeln zu ergreifen, her. *Rotterdam, 1 Jan. (Aus einem Handelsſchreiben.) Man Schweiz. *Vom4 Jan. Berichte aus Rom melden, es ſey Monſignor <TEI> <text> <body> <div type="jSupplement"> <floatingText> <body> <div type="jPoliticalNews" n="2"> <div n="3"> <div type="jArticle" n="4"> <p><pb facs="#f0006" n="42"/><cb/> findet, ernſthafte und wirkſame Maaßregeln zu ergreifen, her.<lb/> Dieſe Umſtände ſind klar und nachdrüklich in jenen Aktenſtüken<lb/> entwikelt. Zugleich iſt darin die perſönliche Anſicht Sr. Majeſtät<lb/> über den Gang der Regierung dargeſtellt. Indem ich Ihnen ein<lb/> Exemplar beſagter Aktenſtüke zukommen laſſe, ergreife ich die Ge-<lb/> legenheit, Sie, dem Wunſche Sr. Majeſtät gemäß, ernſtlich an<lb/> die Ihnen obliegende Pflicht zu erinnern, bei ihren Attributionen<lb/> die Grundſäze der Regierung ſo, wie ſie in beſagter Botſchaft<lb/> dargeſtellt ſind, zur Regel zu nehmen, weil nur dadurch allein je-<lb/> ner freiſinnige und regelmäßige, für die Befeſtigung des allgemei-<lb/> nen Wohls ſo nothwendige Gang der Regierung geſichert werden<lb/> kan. Ein großer Kaltſinn und ſogar ein Mangel an muthiger<lb/> und männlicher Haltung, welche den Juſtizbeamten bei Ausübung<lb/> ihrer Pflichten für die Aufrechthaltung der konſtitutionellen könig-<lb/> lichen Gewalt und der Stärke der Regierung ſo weſentlich noth-<lb/> wendig ſind, hat ſich hie und da nur zu ſehr kund gegeben, wel-<lb/> ches zum Theil den in Folge des Mißbrauchs der Preſſe verbrei-<lb/> teten, und unkluger Weiſe und ohne Ueberlegung und Prüfung<lb/> durch Einige angenommenen Lehren — Lehren, welche der Regie-<lb/> rung der Niederlande und den Prärogativen des Königs zuwider<lb/> ſind — und zum Theil dem moraliſchen Zwange zuzuſchreiben iſt,<lb/> den die heftigen und bösartigen Ausfälle einiger Journale auf das<lb/> Gemüth einiger Beamten des Königs ausgeübt haben, und wo-<lb/> durch die Erfüllung der Pflichten in den Staatsämtern auf eine<lb/> weitgehende Weiſe untergraben wurde. Jezt, wo der König ſelbſt<lb/> ſo klar und nachdrüklich die Grundſäze dargeſtellt hat, die Er bei<lb/> dem Gange der Regierung zur Regel nimmt, und die ſo vollkom-<lb/> men aus dem Grundgeſeze der Niederlande ausfließen, würde je-<lb/> der öffentliche Beamte, der dieſen Grundſäzen zuwider handelte,<lb/> ſich nicht mehr entſchuldigen können, daß er in gutem Glauben,<lb/> weil ihm die Abſichten Sr. Majeſtät nicht bekannt geweſen, ge-<lb/> handelt habe; und ich bin beauftragt, Sie ausdrüklich an die<lb/> Pflichten zu erinnern, welche beſonders den Beamten des Königs<lb/> obliegen, ſich nicht durch irgend eine Erwägung von der Verthei-<lb/> digung und Beobachtung dieſer Grundſäze abhalten zu laſſen,<lb/> welche dem politiſchen Gebäude der Niederlande zur Grundlage<lb/> dienen, die Regierung leiten, und deren ſtrenge Ausführung der<lb/> König von allen denjenigen zu fordern das größte Recht hat, die<lb/> auf die Ernennung, die ſie von Ihm haben, nicht verzichten wol-<lb/> len, ſondern ferner das Zutrauen Sr. Majeſtät zu verdienen wün-<lb/> ſchen. Ich muß Ihnen vorzüglich anempfehlen, ſich in Zukunft<lb/> durch Niemanden, wer es auch ſey, zurükhalten zu laſſen, ſtreng<lb/> auf die Aufrechthaltung und Vollziehung aller beſtehenden Geſeze<lb/> zu wachen, indem es Sr. Majeſtät geſchienen hat, daß in dieſer<lb/> Hinſicht an vielen Orten Kaltſinn und Nachläſſigkeit ſtatt gehabt,<lb/> und weil Se. Majeſtät ernſtlich wünſchen, daß alle diejenigen,<lb/> welche mit öffentlichen Aemtern beehrt ſind, und mit denſelben be-<lb/> kleidet bleiben wollen, ſich durch ihren Eiſer würdig zeigen, den<lb/> Geſezen Achtung zu verſchaffen, und die Ordnung und Ruhe auf-<lb/> recht zu halten und zu ſichern. Indem der König Sie ſo ſtrenge<lb/> an die Ihnen obliegenden Pflichten ermahnt, hat er nicht die Ab-<lb/> ſicht, der Freiheit Ihrer Geſinnungen und ihrer Art zu denken,<lb/> Gewalt anzuthun; dieſe Freiheit wird, ſo wie jede andere, in dem<lb/> Beamten ſowol, als in jedem andern unabhängigen Bürger des<lb/> Staates geachtet; allein da dieſe Freiheit eine tadelhafte und für<lb/> die Wohlfahrt des Landes höchſt verderbliche Tendenz nimmt, wenn<lb/> ſie zur Vernachläſſigung der Pflichten und zur Widerſezlichkeit ge-<lb/><cb/> gen die väterlichen Abſichten des Königs führt, ſo ſehen Se. Mä-<lb/> jeſtät, im Intereſſe des Gemeinweſens, ſich genöthigt, Ihr Ver-<lb/> trauen jenen zu entziehen, welche, in Staatsämtern angeſtellt,<lb/> glauben dürften, ſich nicht nach den Grundſäzen richten zu können,<lb/> die der König, durch die hier angefügte königliche Botſchaft, be-<lb/> ſtimmt als die Grundſäze der Regierung Sr. Majeſtät erklärt hat.<lb/> Ich fordere Sie daher auf, dieſes Schreiben und die angefügte<lb/> Botſchaft in reifliche Erwägung zu ziehen, und mich förmlich in<lb/> der Friſt von zweimal vierundzwanzig Stunden nach deren Em-<lb/> pfange in Kenntniß zu ſezen, ob Sie Willens und bereit ſind oder<lb/> nicht, den in denſelben vorgezeichneten Gang ohne die mindeſte Ab-<lb/> weichung und mit jenem Eifer, jener Treue und Feſtigkeit zu be-<lb/> folgen, ohne welche es unmöglich iſt, dem Vaterlande länger mit<lb/> Nuzen zu dienen, und die friedlichen Einwohner gegen die ſtraf-<lb/> baren Anſtrengungen der Uebelgeſinnten zu ſchüzen.“</p> </div> </div> </div><lb/> <div type="jFinancialNews" n="2"> <div type="jArticle" n="3"> <dateline>*<hi rendition="#g">Rotterdam</hi>, 1 Jan.</dateline> <p>(Aus einem Handelsſchreiben.) Man<lb/> hoft, daß die durch öffentliche Blätter angezeigte, für die Rhein-<lb/> ſchiffahrt entworfene Baſis bald von allen Uferſtaaten ratifizirt<lb/> werden und ins Leben treten wird. Dieſe Verbeſſerung wird un-<lb/> ſerm Tranſithandel neuen Schwung geben. Viele privilegirte Er-<lb/> ſchwerungen ſchwinden, die Konkurrenten können ſich freier bewe-<lb/> gen, und die entſtehende größere Oekonomie in Transportkoſten<lb/> wird den Waarenzug vergrößern. Es wird ſich eine Auswahl von<lb/> Verſendungsarten rheinaufwärts bilden. Vermöge königlicher<lb/> Verordnung vom 17 Okt, dürfen die Kölner Dampfböte nun auch<lb/> zweimal in der Woche Güter befördern. Eine wohl organiſirte<lb/> Eil-Veurt auf Mainz durch Kölner Vermittelung würde bei nie-<lb/> drigen Frachten und modifizirten Umladungskoſten auf den bishe-<lb/> rigen Stapelpläzen, wohl jede andere Einrichtung an Schnelligkeit<lb/> und Wohlfeilheit übertreffen. Die engliſche direkte Fahrt auf<lb/> Köln hat, wenn ſie auch nicht zu den gewünſchten Reſultaten ge-<lb/> führt, doch wohlthuend auf die Rheinfahrt gewirkt, da unſre eng-<lb/> liſchen Beurten in Folge davon ihre Frachten bedeutend mäßigen.<lb/> Die Speditionsorte Maeſtricht und Venlo werden auch das Mög-<lb/> liche aufbieten, um in Konkurrenz mit der verbeſſerten Rhein-<lb/> fahrt zu bleiben. Wenn wir die Maſſen Güter erbliken, welche<lb/> durch beſchwerte Waſſerfahrt dem Rheine entzogen werden; wenn<lb/> wir ſehen, wie die Schweiz zum Theil Hamburg für ihre engli-<lb/> ſchen Beziehungen zu Hülfe nimmt, und wie die franzöſiſchen<lb/> Krappe auf geſuchte Art den Rhein vermeiden, ſo begreifen wir<lb/> nicht, was die Regierungen abhält, durch einen energiſchen Schritt<lb/> den Rhein in ſeine vollen Rechte einzuſezen. Halbirung ber Waſ-<lb/> ſerzölle würde ihm allen verlornen Güterzug zurükführen, und<lb/> verdoppelte Schiffahrt die Staatskaſſen für ſcheinbaren Verluſt<lb/> entſchädigen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Schweiz</hi>.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <dateline>*<hi rendition="#g">Vom</hi>4 Jan.</dateline> <p>Berichte aus Rom melden, es ſey Monſignor<lb/> de Angelis von Ascole, dermaliger Bisthumsverwalter zu Forli,<lb/> zum päpſtlichen Nuncius bei der Eidgenoſſenſchaft ernannt. 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findet, ernſthafte und wirkſame Maaßregeln zu ergreifen, her.
Dieſe Umſtände ſind klar und nachdrüklich in jenen Aktenſtüken
entwikelt. Zugleich iſt darin die perſönliche Anſicht Sr. Majeſtät
über den Gang der Regierung dargeſtellt. Indem ich Ihnen ein
Exemplar beſagter Aktenſtüke zukommen laſſe, ergreife ich die Ge-
legenheit, Sie, dem Wunſche Sr. Majeſtät gemäß, ernſtlich an
die Ihnen obliegende Pflicht zu erinnern, bei ihren Attributionen
die Grundſäze der Regierung ſo, wie ſie in beſagter Botſchaft
dargeſtellt ſind, zur Regel zu nehmen, weil nur dadurch allein je-
ner freiſinnige und regelmäßige, für die Befeſtigung des allgemei-
nen Wohls ſo nothwendige Gang der Regierung geſichert werden
kan. Ein großer Kaltſinn und ſogar ein Mangel an muthiger
und männlicher Haltung, welche den Juſtizbeamten bei Ausübung
ihrer Pflichten für die Aufrechthaltung der konſtitutionellen könig-
lichen Gewalt und der Stärke der Regierung ſo weſentlich noth-
wendig ſind, hat ſich hie und da nur zu ſehr kund gegeben, wel-
ches zum Theil den in Folge des Mißbrauchs der Preſſe verbrei-
teten, und unkluger Weiſe und ohne Ueberlegung und Prüfung
durch Einige angenommenen Lehren — Lehren, welche der Regie-
rung der Niederlande und den Prärogativen des Königs zuwider
ſind — und zum Theil dem moraliſchen Zwange zuzuſchreiben iſt,
den die heftigen und bösartigen Ausfälle einiger Journale auf das
Gemüth einiger Beamten des Königs ausgeübt haben, und wo-
durch die Erfüllung der Pflichten in den Staatsämtern auf eine
weitgehende Weiſe untergraben wurde. Jezt, wo der König ſelbſt
ſo klar und nachdrüklich die Grundſäze dargeſtellt hat, die Er bei
dem Gange der Regierung zur Regel nimmt, und die ſo vollkom-
men aus dem Grundgeſeze der Niederlande ausfließen, würde je-
der öffentliche Beamte, der dieſen Grundſäzen zuwider handelte,
ſich nicht mehr entſchuldigen können, daß er in gutem Glauben,
weil ihm die Abſichten Sr. Majeſtät nicht bekannt geweſen, ge-
handelt habe; und ich bin beauftragt, Sie ausdrüklich an die
Pflichten zu erinnern, welche beſonders den Beamten des Königs
obliegen, ſich nicht durch irgend eine Erwägung von der Verthei-
digung und Beobachtung dieſer Grundſäze abhalten zu laſſen,
welche dem politiſchen Gebäude der Niederlande zur Grundlage
dienen, die Regierung leiten, und deren ſtrenge Ausführung der
König von allen denjenigen zu fordern das größte Recht hat, die
auf die Ernennung, die ſie von Ihm haben, nicht verzichten wol-
len, ſondern ferner das Zutrauen Sr. Majeſtät zu verdienen wün-
ſchen. Ich muß Ihnen vorzüglich anempfehlen, ſich in Zukunft
durch Niemanden, wer es auch ſey, zurükhalten zu laſſen, ſtreng
auf die Aufrechthaltung und Vollziehung aller beſtehenden Geſeze
zu wachen, indem es Sr. Majeſtät geſchienen hat, daß in dieſer
Hinſicht an vielen Orten Kaltſinn und Nachläſſigkeit ſtatt gehabt,
und weil Se. Majeſtät ernſtlich wünſchen, daß alle diejenigen,
welche mit öffentlichen Aemtern beehrt ſind, und mit denſelben be-
kleidet bleiben wollen, ſich durch ihren Eiſer würdig zeigen, den
Geſezen Achtung zu verſchaffen, und die Ordnung und Ruhe auf-
recht zu halten und zu ſichern. Indem der König Sie ſo ſtrenge
an die Ihnen obliegenden Pflichten ermahnt, hat er nicht die Ab-
ſicht, der Freiheit Ihrer Geſinnungen und ihrer Art zu denken,
Gewalt anzuthun; dieſe Freiheit wird, ſo wie jede andere, in dem
Beamten ſowol, als in jedem andern unabhängigen Bürger des
Staates geachtet; allein da dieſe Freiheit eine tadelhafte und für
die Wohlfahrt des Landes höchſt verderbliche Tendenz nimmt, wenn
ſie zur Vernachläſſigung der Pflichten und zur Widerſezlichkeit ge-
gen die väterlichen Abſichten des Königs führt, ſo ſehen Se. Mä-
jeſtät, im Intereſſe des Gemeinweſens, ſich genöthigt, Ihr Ver-
trauen jenen zu entziehen, welche, in Staatsämtern angeſtellt,
glauben dürften, ſich nicht nach den Grundſäzen richten zu können,
die der König, durch die hier angefügte königliche Botſchaft, be-
ſtimmt als die Grundſäze der Regierung Sr. Majeſtät erklärt hat.
Ich fordere Sie daher auf, dieſes Schreiben und die angefügte
Botſchaft in reifliche Erwägung zu ziehen, und mich förmlich in
der Friſt von zweimal vierundzwanzig Stunden nach deren Em-
pfange in Kenntniß zu ſezen, ob Sie Willens und bereit ſind oder
nicht, den in denſelben vorgezeichneten Gang ohne die mindeſte Ab-
weichung und mit jenem Eifer, jener Treue und Feſtigkeit zu be-
folgen, ohne welche es unmöglich iſt, dem Vaterlande länger mit
Nuzen zu dienen, und die friedlichen Einwohner gegen die ſtraf-
baren Anſtrengungen der Uebelgeſinnten zu ſchüzen.“
*Rotterdam, 1 Jan.(Aus einem Handelsſchreiben.) Man
hoft, daß die durch öffentliche Blätter angezeigte, für die Rhein-
ſchiffahrt entworfene Baſis bald von allen Uferſtaaten ratifizirt
werden und ins Leben treten wird. Dieſe Verbeſſerung wird un-
ſerm Tranſithandel neuen Schwung geben. Viele privilegirte Er-
ſchwerungen ſchwinden, die Konkurrenten können ſich freier bewe-
gen, und die entſtehende größere Oekonomie in Transportkoſten
wird den Waarenzug vergrößern. Es wird ſich eine Auswahl von
Verſendungsarten rheinaufwärts bilden. Vermöge königlicher
Verordnung vom 17 Okt, dürfen die Kölner Dampfböte nun auch
zweimal in der Woche Güter befördern. Eine wohl organiſirte
Eil-Veurt auf Mainz durch Kölner Vermittelung würde bei nie-
drigen Frachten und modifizirten Umladungskoſten auf den bishe-
rigen Stapelpläzen, wohl jede andere Einrichtung an Schnelligkeit
und Wohlfeilheit übertreffen. Die engliſche direkte Fahrt auf
Köln hat, wenn ſie auch nicht zu den gewünſchten Reſultaten ge-
führt, doch wohlthuend auf die Rheinfahrt gewirkt, da unſre eng-
liſchen Beurten in Folge davon ihre Frachten bedeutend mäßigen.
Die Speditionsorte Maeſtricht und Venlo werden auch das Mög-
liche aufbieten, um in Konkurrenz mit der verbeſſerten Rhein-
fahrt zu bleiben. Wenn wir die Maſſen Güter erbliken, welche
durch beſchwerte Waſſerfahrt dem Rheine entzogen werden; wenn
wir ſehen, wie die Schweiz zum Theil Hamburg für ihre engli-
ſchen Beziehungen zu Hülfe nimmt, und wie die franzöſiſchen
Krappe auf geſuchte Art den Rhein vermeiden, ſo begreifen wir
nicht, was die Regierungen abhält, durch einen energiſchen Schritt
den Rhein in ſeine vollen Rechte einzuſezen. Halbirung ber Waſ-
ſerzölle würde ihm allen verlornen Güterzug zurükführen, und
verdoppelte Schiffahrt die Staatskaſſen für ſcheinbaren Verluſt
entſchädigen.
Schweiz.
*Vom4 Jan.Berichte aus Rom melden, es ſey Monſignor
de Angelis von Ascole, dermaliger Bisthumsverwalter zu Forli,
zum päpſtlichen Nuncius bei der Eidgenoſſenſchaft ernannt. Sein
Vorgänger, Monſignor Oſtini, der bekanntlich mit einer außer-
ordentlichen Sendung nach Braſilien beauftragt iſt, verweilt, nach-
dem er ſich über München nach Paris begeben hatte, zeither in
Toulon, wo er ſich einſchiffen ſoll. — In Bern, wo der große Rath
ſeine Sizungen vor Weihnachten eingeſtellt hat, um dieſelben im
Laufe des gegenwärtigen Monats wieder fortzuſezen, ſoll die Frage
unter Anderm erörtert werden: ob Bern die Vermittelung an-
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(2022-04-08T12:00:00Z)
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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
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