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Allgemeine Zeitung, Nr. 156, 4. Juni 1860.

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[Spaltenumbruch] durch deren jedes der Redactur Dr. F. Zabel "wegen öffentlicher Beleidigung"
jedes einzelnen der HH. Patrone mit 10 Thlr. Geldbuße zu bestrafen, und die
Proceßkosten mit Einschluß der klägerischen Sachwaltergebühren zu tragen
resp. zu erstatten gehalten, Kläger auch für besugt zu erachten dieses Urtel mit
Ausschluß der Entscheidungsgründe innerhalb 4 Wochen nach eingetretener
Rechtskraft auf Kosten des Verklagten einmal durch die "Nationalzeitung"
bekannt zu machen. Der Beklagte hat sofort die Appellation angemeldet.

Oesterreich.

Laut Verordnung vom 17 Mai sollen
in Zukunft in Galizien und der Bukowina alle Verhandlungen über Streitig-
keiten welche die Störung im Besitz eines Servituts- oder gemeinschaftlichen
Besitz- und Benützungsrechts, oder die Art und Weise der Verabfolgung sol-
cher Nutzungen zum Gegenstande haben, der Grundlastenablösungs- und Re-
gulirungs-Landescommission übergeben werden. Eine andere Verordnung
des Ministeriums des Innern vom 23 Mai bestimmt daß von nun an die
durch die Dienstbotenordnung eingesührten Dienstbotenbücher in der ganzen
Monarchie, mit Ausnahme der Militärgränze und des venetianischen Ver-
waltungsgebiets, als Legitimationsurkunden zu gelten haben. Es ist dieß ein
neuer Schritt vorwärts in Bezug auf die freie persönliche Bewegung im In-
nern des Kaiserstaats.

Rede des lebenslänglichen außerordentlichen Reichsraths Gra-
fen Apponyi in der Sitzung des verstärkten Reichsraths am 31 Mai 1860.
Durchlauchtigster Hr. Erzherzog, meine verehrten HH. Reichsräthe! Ich bin zwar
nicht in der Lage ein Mandat zu besitzen, und habe daher in dieser hohen
Versammlung nur eine individuelle Ueberzeugung zu vertreten, aus welcher
eine Rechtsfolgerung für das Land dem ich angehöre, nie stattfinden kann.
Dennoch fühle ich mich verpflichtet in meiner individuellen Meinungsäußerung
den Standpunkt festzuhalten den mir ein Mandat vorgezeichnet hätte. Wenn
ich daher die hohe Bedeutung des verstärkten Reichsrath betrachte, der mit
Hinblick auf den Ernst der Zeit eine große und hochwichtige Aufgabe zu erfül-
len hat, wenn ich ferner die Größe der Tragweite bedenke welche die Thätigkeit
des Reichsraths auch auf die zur Krone Ungarns gehörigen Länder haben
wird, so halte ich mich verpflichtet einige Worte zur Präcisirung der Stellung
zu sagen, die ich in dieser hohen Versammlung mit Rücksicht auf die eigen-
thümlichen Verhältnisse Ungarns einzunchmen berufen bin. Es ist und darf
in dieser hohen Versammlung kein Geheimniß seyn daß die Einsetzung des
verstärkten Reichsraths in Ungarn Bedenken erregt hat. Es ist erklärlich daß
bei einem Volk das an seinen früheren gesetzlichen Bezichungen zum Gesammt-
staat an seinen historischen Rechten und Institutionen mit religiöser Pietät hängt,
eine wesentliche Veränderung dieser Verhältnisse tiefe Besorgnisse erregen
kann. Durch Einsetzung des verstärkten Reichsraths, in welchem die künftigen
Vertreter Ungarns und gegenwärtig die durch das allerhöchste Vertrauen
berufenen Männer zum erstenmal mit jenen der übrigen Erbländer in einen
unmittelbaren Verkehr, in eine Repräsentativ-Gemeinschaft zusammentreten,
ist eine so wesentliche Aenderung geschehen daß dieselbe, abgesehen von der
Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer solchen Institution, in formeller Hinsicht
allerdings Bedenken erregen könnte. Je mehr nun diese Meinung verbreitet
ist, und je mehr ich diese Meinung zu berücksichtigen hatte, um so wichtiger
mußten die Gründe seyn welche mich und jene meiner Landsleute mit denen
ich die Ehre der gegenwärtigen Stellung theile, bestimmt haben dem aller-
höchsten Ruf Seiner Majestät folgend eine Bahn zu betreten die uns von
vielen unserer Landsleute, von manchen unserer politischen Glaubens-
genossen, deren Rechtsgrundsätze, deren rechtliche Ueberzeugung, und deren
rechtliche Wünsche wir als die unsern erkannt haben, in einer so ernsten Sache zu
trennen scheint, und in der That daß wir hier sind, liefert den augenscheinlich-
sten Beweis welches Vertrauen wir in die Hochherzigkeit unseres erhabenen
Monarchen setzen, daß nämlich nach dem Erlaß vom 19 April durch die Wie-
derherstellung der wesentlichsten Factoren unserer politischen Existenz es uns
gewiß gestattet seyn würde unseren Rechtsgrundsätzen getreu uns in dieser
hochverehrten Versammlung aussprechen, und jene Meinungen geltend machen
zu können zu welchen wir uns auf Grundlage unserer historischen Rechte im
Interesse der Krone und des Gesammtstaats bekannten. Es beweist ferner
welche Hoffnungen wir auf diesen uns zur Annäherung und Verständigung
gebotenen Weg bauen, und welchen hohen Werth wir einer derartigen Bera-
thung beimessen, die es uns ermöglicht Vorurtheile und Mißverständnisse zu
bekämpfen welche die Angehörigen einer und derselben Monarchie immer mehr
von einander entfernen, welche auf Kosten der so wünschenswerthen Eintracht
der Länder genährt werden, und das Gute, das auf der flachen Hand liegt,
unmöglich machten. Ich glaubte daher, und glaube es fest, daß der verstärkte
Reichsrath ein durch die erleuchtete Weisheit unseres erhabenen Monarchen
gebotener Ausweg ist, den wir mit Rücksicht auf den Ausnahmszustand, in
welchem wir uns befinden, um so sicherer betreten konnten und mußten, je
mehr er als der einzige erscheint durch welchen alle Mißverständnisse, alle
brennenden Fragen, und daher auch die Lage Ungarns und die Wünsche und
Ansprüche dieses Landes mit bestem Erfolg besprochen werden können, wobei
es sich erweisen wird daß die legitimen Ansprüche Ungarns nichts bezwecken
was auf irgendeine Art das Gedeihen der Monarchie oder den Zustand der
Länder gefährden könnte, daß sie nichts bezwecken auf Kosten der andern Erb-
länder, sondern nur der Art sind daß sie für alle Theile der Monarchie nur
Heil und nur Wohlthaten bringen können, und mit der vollen Befrie-
digung aller Theile auch die allgemeine Wohlfahrt, die Befestigung des
organischen Verbandes und die Erstarkung der Monarchie sichern müssen. In
[Spaltenumbruch] dieser Voraussetzung betrat ich vertrauensvoll diese Bahn, auf welcher ich, ohne
auf irgendein Princip verzichten zu müssen, die historischen Rechte festzuhalten ver-
pflichtet bin, deßhalb ist es auch selbstverständlich daß ich auf das bei der künf-
tigen ungarischen Gesetzgebung mir zustehende Recht nicht verzichtet habe, und
die in Folge des allerhöchsten Vertrauens Sr. Maj. mir verliehene Stelle
des Reichsraths auf Lebenszeit auch im Vertrauen auf die Hochherzigkeit Sr.
Maj. nur in dem Sinne verstanden habe daß sie mir verliehen ist, ohne mei-
nen künftigen Rechten bei der ungarischen Gesetzgebung Eintrag zu thun. Ich
schließe, indem ich Sr. kaiserl. Hoh. meinen ehrfurchtsvollen Dank für die
Gnade ausspreche daß es mir gestattet war eine Erklärung zur Präcisirung
meiner Stellung abzugeben, und bitte daß dieselbe ins Protokoll aufgenommen
werde.
Graf Andrassy stimmt dem Hrn. Vorredner in den von ihm ent-
wickelten Ansichten vollkommen bei, und knüpft daran die Vemerkung daß er
bei seiner gegenwärtigen Stellung im Reichsrath nur sich selbft gegenüber
verantwortlich, und nicht als Repräsentant der Ungarn zu betrachten, wie
auch beauftragt sey im Namen der übrigen Reichsräthe aus Ungarn dieselbe
Erklärung abzugeben.

In einem so eben erschienenen Hirtenbrief, der am Pfingstmontag von
den Kanzeln verlesen wurde, macht Cardinal v. Rauscher auf die Gefahren
aufmerksam von welchen der Kirchenstaat umringt ist.

Indem "die Revolution, welche die Legationen überfluthet hat, sich mit Trug
und Gewalt zu weiterem Bordringen rüstet, weßhalb der heil. Vater in die Noth-
wendigkeit versetzt wurde seine Kriegsmacht zu vermehren, zu welcher aus allen
katholischen Ländern Freiwillige hinströmen um unter dem päpstlichen Banuer das
Erbgut des heil. Petrus, die Freiheit des apostolischen Stuhls und das Bölkerrecht,
zu vertheidigen." Um die Kriegserfordernisse zu decken, hat nun der Papst die
Eröffnung einer Anleihe genehmigt welche mit fünf vom Hundert verzinst werden
und eine jährliche Rente von 465,000 römischen Thalern (Scudi) oder 2,500,000
Francs ausmachen wird. Die Geistlichkeit "und alle welchen die Religion, die Ge-
rechtigkeit und die gesellige Ordnung am Herzen liegt," werden nun dringend auf-
gefordert sich bei dem Anlehen nach Kräften zu betheiligen.

Auch die Bischöfe anderer Diöcesen haben Circulare erlassen, worin zur
Betheiligung an dem Anlehen aufgefordert wird.

Regierungsrath Vincenz Kollar, Director des zoologischen Cabinets
und Mitglied der Akademie der Wissenschaften, einer der gelehrtesten Ento-
mologen der Gegenwart, ist gestorben.

Graf L. Ostrowski, der letzte in Graz domicilirende polnische Land-
tagsmarschall, welcher "als orthodoxer Pole" in römische Kriegsdienste treten
wollte, zeigt an daß er "durch Umstände gezwungen" diesem Vorhaben ent-
sage. Der Grazer Correspondent des Wanderers hatte früher bemerkt es
sey fraglich ob der Graf die Erlaubniß hiezu erhalten werde, da er, aus Ruß-
land verbannt, in Graz als Internirter lebe.

Der Admiralitätsadjutant des Erzherzogs
Ferdinand Max, Graf Hadik, ist bereits aus Wien zurückgekehrt, der Erz-
herzog selbst wird Ende der Woche hier erwartet. Demnach zeigt es sich daß
der Erzherzog nicht Präsident des Reichsraths geworden ist. Der Erzherzog
ist die Seele unserer Marine, und wird sie vorderhand nicht verlassen; die
maritime Sphäre unserer Monarchie ist umfassend genug um dem Erzherzog
einen seinen seltenen Fähigkeiten entsprechenden Wirkungskreis zu sichern.
Auf das was Ihnen eine andere Correspondenz aus Triest über den Ret-
tungsapparat des Piloten Nasso berichtet, habe ich nur zu erwiedern: der
Pilote Nasso (der nebenbei gesagt kein Venetianer, sondern ein Dalmatiner
aus der Insel Curzola ist) producirte den ersten Versuch seines Apparats
schon im Herbst 1858 vor einer technischen Commission in Triest, die sich
beifällig darüber aussprach, und die k. k. Centralseebehörde bewilligte demselben
alsbald eine namhafte Summe, die ihn in den Stand setzte seinen Apparat
in größerm Maßstab und vollkommener auszuführen. Mit einem solchen
vollständigen Modell wurden im Anfang dieses Monats neuerdings vor einer
technischen Commission Experimente angestellt, die so entsprechende Resultate
lieferten daß der Contre Admiral v. Fautz, der denselben von Seite der Kriegs-
marine beiwohnte, einen so vortheilhaften Bericht darüber an den Marine-
Obercommandanten erstattete, daß der Beschluß bereits gefaßt ist diese werth-
volle Erfindung für die österreichische Marine zu erwerben und dem Erfinder
eine entsprechende Entschädigung und Belohnung zu ertheilen. Was ich hier
geschrieben, erfahre ich aus dem Munde des Piloten Nasso selbst. Die ihm
von der Centralseebehörde im Frühjahr 1859 bewilligte Geldprämie und das
ihm ertheilte Privilegium wurden in unserm officiellen Blatt "Osservatore
Triestino" am 19 Jan. 1859 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. -- Morgen
findet die Generalversammlung des Lloyd statt. Der Bericht des Ver-
waltungsraths kann auch dießmal nicht befriedigend ausfallen! Die Zeiten
wo der Lloyd seinen Actionären Dividenden zahlen konnte sind wohl für
immer vorüber! Die Ursache dieser mißlichen Verhältnisse ist die: daß die
fremden Dampfschifffahrtsgesellschaften von ihren Regierungen als politische
Hebel gebraucht werden um die andern aus dem Felde zu schlagen, und in
dieser Hinsicht keine Opfer scheuen. Dieß ist besonders das Ziel der russischen
Negierung, die ihrer Gesellschaft sogar das Feuerungsmaterial unentgeltlich
liefert, und sie dagegen genöthigt hat ihre Frachten bedeutend unter den Tarif
der andern Gesellschaften zu setzen! Gegen solche Maßregeln kann keine
Privatgesellschaft ungeachtet der größten Anstrengungen auskommen! Umso-

[Spaltenumbruch] durch deren jedes der Redactur Dr. F. Zabel „wegen öffentlicher Beleidigung“
jedes einzelnen der HH. Patrone mit 10 Thlr. Geldbuße zu beſtrafen, und die
Proceßkoſten mit Einſchluß der klägeriſchen Sachwaltergebühren zu tragen
reſp. zu erſtatten gehalten, Kläger auch für beſugt zu erachten dieſes Urtel mit
Ausſchluß der Entſcheidungsgründe innerhalb 4 Wochen nach eingetretener
Rechtskraft auf Koſten des Verklagten einmal durch die „Nationalzeitung“
bekannt zu machen. Der Beklagte hat ſofort die Appellation angemeldet.

Oeſterreich.

Laut Verordnung vom 17 Mai ſollen
in Zukunft in Galizien und der Bukowina alle Verhandlungen über Streitig-
keiten welche die Störung im Beſitz eines Servituts- oder gemeinſchaftlichen
Beſitz- und Benützungsrechts, oder die Art und Weiſe der Verabfolgung ſol-
cher Nutzungen zum Gegenſtande haben, der Grundlaſtenablöſungs- und Re-
gulirungs-Landescommiſſion übergeben werden. Eine andere Verordnung
des Miniſteriums des Innern vom 23 Mai beſtimmt daß von nun an die
durch die Dienſtbotenordnung eingeſührten Dienſtbotenbücher in der ganzen
Monarchie, mit Ausnahme der Militärgränze und des venetianiſchen Ver-
waltungsgebiets, als Legitimationsurkunden zu gelten haben. Es iſt dieß ein
neuer Schritt vorwärts in Bezug auf die freie perſönliche Bewegung im In-
nern des Kaiſerſtaats.

Rede des lebenslänglichen außerordentlichen Reichsraths Gra-
fen Apponyi in der Sitzung des verſtärkten Reichsraths am 31 Mai 1860.
Durchlauchtigſter Hr. Erzherzog, meine verehrten HH. Reichsräthe! Ich bin zwar
nicht in der Lage ein Mandat zu beſitzen, und habe daher in dieſer hohen
Verſammlung nur eine individuelle Ueberzeugung zu vertreten, aus welcher
eine Rechtsfolgerung für das Land dem ich angehöre, nie ſtattfinden kann.
Dennoch fühle ich mich verpflichtet in meiner individuellen Meinungsäußerung
den Standpunkt feſtzuhalten den mir ein Mandat vorgezeichnet hätte. Wenn
ich daher die hohe Bedeutung des verſtärkten Reichsrath betrachte, der mit
Hinblick auf den Ernſt der Zeit eine große und hochwichtige Aufgabe zu erfül-
len hat, wenn ich ferner die Größe der Tragweite bedenke welche die Thätigkeit
des Reichsraths auch auf die zur Krone Ungarns gehörigen Länder haben
wird, ſo halte ich mich verpflichtet einige Worte zur Präciſirung der Stellung
zu ſagen, die ich in dieſer hohen Verſammlung mit Rückſicht auf die eigen-
thümlichen Verhältniſſe Ungarns einzunchmen berufen bin. Es iſt und darf
in dieſer hohen Verſammlung kein Geheimniß ſeyn daß die Einſetzung des
verſtärkten Reichsraths in Ungarn Bedenken erregt hat. Es iſt erklärlich daß
bei einem Volk das an ſeinen früheren geſetzlichen Bezichungen zum Geſammt-
ſtaat an ſeinen hiſtoriſchen Rechten und Inſtitutionen mit religiöſer Pietät hängt,
eine weſentliche Veränderung dieſer Verhältniſſe tiefe Beſorgniſſe erregen
kann. Durch Einſetzung des verſtärkten Reichsraths, in welchem die künftigen
Vertreter Ungarns und gegenwärtig die durch das allerhöchſte Vertrauen
berufenen Männer zum erſtenmal mit jenen der übrigen Erbländer in einen
unmittelbaren Verkehr, in eine Repräſentativ-Gemeinſchaft zuſammentreten,
iſt eine ſo weſentliche Aenderung geſchehen daß dieſelbe, abgeſehen von der
Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer ſolchen Inſtitution, in formeller Hinſicht
allerdings Bedenken erregen könnte. Je mehr nun dieſe Meinung verbreitet
iſt, und je mehr ich dieſe Meinung zu berückſichtigen hatte, um ſo wichtiger
mußten die Gründe ſeyn welche mich und jene meiner Landsleute mit denen
ich die Ehre der gegenwärtigen Stellung theile, beſtimmt haben dem aller-
höchſten Ruf Seiner Majeſtät folgend eine Bahn zu betreten die uns von
vielen unſerer Landsleute, von manchen unſerer politiſchen Glaubens-
genoſſen, deren Rechtsgrundſätze, deren rechtliche Ueberzeugung, und deren
rechtliche Wünſche wir als die unſern erkannt haben, in einer ſo ernſten Sache zu
trennen ſcheint, und in der That daß wir hier ſind, liefert den augenſcheinlich-
ſten Beweis welches Vertrauen wir in die Hochherzigkeit unſeres erhabenen
Monarchen ſetzen, daß nämlich nach dem Erlaß vom 19 April durch die Wie-
derherſtellung der weſentlichſten Factoren unſerer politiſchen Exiſtenz es uns
gewiß geſtattet ſeyn würde unſeren Rechtsgrundſätzen getreu uns in dieſer
hochverehrten Verſammlung ausſprechen, und jene Meinungen geltend machen
zu können zu welchen wir uns auf Grundlage unſerer hiſtoriſchen Rechte im
Intereſſe der Krone und des Geſammtſtaats bekannten. Es beweist ferner
welche Hoffnungen wir auf dieſen uns zur Annäherung und Verſtändigung
gebotenen Weg bauen, und welchen hohen Werth wir einer derartigen Bera-
thung beimeſſen, die es uns ermöglicht Vorurtheile und Mißverſtändniſſe zu
bekämpfen welche die Angehörigen einer und derſelben Monarchie immer mehr
von einander entfernen, welche auf Koſten der ſo wünſchenswerthen Eintracht
der Länder genährt werden, und das Gute, das auf der flachen Hand liegt,
unmöglich machten. Ich glaubte daher, und glaube es feſt, daß der verſtärkte
Reichsrath ein durch die erleuchtete Weisheit unſeres erhabenen Monarchen
gebotener Ausweg iſt, den wir mit Rückſicht auf den Ausnahmszuſtand, in
welchem wir uns befinden, um ſo ſicherer betreten konnten und mußten, je
mehr er als der einzige erſcheint durch welchen alle Mißverſtändniſſe, alle
brennenden Fragen, und daher auch die Lage Ungarns und die Wünſche und
Anſprüche dieſes Landes mit beſtem Erfolg beſprochen werden können, wobei
es ſich erweiſen wird daß die legitimen Anſprüche Ungarns nichts bezwecken
was auf irgendeine Art das Gedeihen der Monarchie oder den Zuſtand der
Länder gefährden könnte, daß ſie nichts bezwecken auf Koſten der andern Erb-
länder, ſondern nur der Art ſind daß ſie für alle Theile der Monarchie nur
Heil und nur Wohlthaten bringen können, und mit der vollen Befrie-
digung aller Theile auch die allgemeine Wohlfahrt, die Befeſtigung des
organiſchen Verbandes und die Erſtarkung der Monarchie ſichern müſſen. In
[Spaltenumbruch] dieſer Vorausſetzung betrat ich vertrauensvoll dieſe Bahn, auf welcher ich, ohne
auf irgendein Princip verzichten zu müſſen, die hiſtoriſchen Rechte feſtzuhalten ver-
pflichtet bin, deßhalb iſt es auch ſelbſtverſtändlich daß ich auf das bei der künf-
tigen ungariſchen Geſetzgebung mir zuſtehende Recht nicht verzichtet habe, und
die in Folge des allerhöchſten Vertrauens Sr. Maj. mir verliehene Stelle
des Reichsraths auf Lebenszeit auch im Vertrauen auf die Hochherzigkeit Sr.
Maj. nur in dem Sinne verſtanden habe daß ſie mir verliehen iſt, ohne mei-
nen künftigen Rechten bei der ungariſchen Geſetzgebung Eintrag zu thun. Ich
ſchließe, indem ich Sr. kaiſerl. Hoh. meinen ehrfurchtsvollen Dank für die
Gnade ausſpreche daß es mir geſtattet war eine Erklärung zur Präciſirung
meiner Stellung abzugeben, und bitte daß dieſelbe ins Protokoll aufgenommen
werde.
Graf Andraſſy ſtimmt dem Hrn. Vorredner in den von ihm ent-
wickelten Anſichten vollkommen bei, und knüpft daran die Vemerkung daß er
bei ſeiner gegenwärtigen Stellung im Reichsrath nur ſich ſelbft gegenüber
verantwortlich, und nicht als Repräſentant der Ungarn zu betrachten, wie
auch beauftragt ſey im Namen der übrigen Reichsräthe aus Ungarn dieſelbe
Erklärung abzugeben.

In einem ſo eben erſchienenen Hirtenbrief, der am Pfingſtmontag von
den Kanzeln verleſen wurde, macht Cardinal v. Rauſcher auf die Gefahren
aufmerkſam von welchen der Kirchenſtaat umringt iſt.

Indem „die Revolution, welche die Legationen überfluthet hat, ſich mit Trug
und Gewalt zu weiterem Bordringen rüſtet, weßhalb der heil. Vater in die Noth-
wendigkeit verſetzt wurde ſeine Kriegsmacht zu vermehren, zu welcher aus allen
katholiſchen Ländern Freiwillige hinſtrömen um unter dem päpſtlichen Banuer das
Erbgut des heil. Petrus, die Freiheit des apoſtoliſchen Stuhls und das Bölkerrecht,
zu vertheidigen.“ Um die Kriegserforderniſſe zu decken, hat nun der Papſt die
Eröffnung einer Anleihe genehmigt welche mit fünf vom Hundert verzinst werden
und eine jährliche Rente von 465,000 römiſchen Thalern (Scudi) oder 2,500,000
Francs ausmachen wird. Die Geiſtlichkeit „und alle welchen die Religion, die Ge-
rechtigkeit und die geſellige Ordnung am Herzen liegt,“ werden nun dringend auf-
gefordert ſich bei dem Anlehen nach Kräften zu betheiligen.

Auch die Biſchöfe anderer Diöceſen haben Circulare erlaſſen, worin zur
Betheiligung an dem Anlehen aufgefordert wird.

Regierungsrath Vincenz Kollar, Director des zoologiſchen Cabinets
und Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften, einer der gelehrteſten Ento-
mologen der Gegenwart, iſt geſtorben.

Graf L. Oſtrowski, der letzte in Graz domicilirende polniſche Land-
tagsmarſchall, welcher „als orthodoxer Pole“ in römiſche Kriegsdienſte treten
wollte, zeigt an daß er „durch Umſtände gezwungen“ dieſem Vorhaben ent-
ſage. Der Grazer Correſpondent des Wanderers hatte früher bemerkt es
ſey fraglich ob der Graf die Erlaubniß hiezu erhalten werde, da er, aus Ruß-
land verbannt, in Graz als Internirter lebe.

Der Admiralitätsadjutant des Erzherzogs
Ferdinand Max, Graf Hadik, iſt bereits aus Wien zurückgekehrt, der Erz-
herzog ſelbſt wird Ende der Woche hier erwartet. Demnach zeigt es ſich daß
der Erzherzog nicht Präſident des Reichsraths geworden iſt. Der Erzherzog
iſt die Seele unſerer Marine, und wird ſie vorderhand nicht verlaſſen; die
maritime Sphäre unſerer Monarchie iſt umfaſſend genug um dem Erzherzog
einen ſeinen ſeltenen Fähigkeiten entſprechenden Wirkungskreis zu ſichern.
Auf das was Ihnen eine andere Correſpondenz aus Trieſt über den Ret-
tungsapparat des Piloten Naſſo berichtet, habe ich nur zu erwiedern: der
Pilote Naſſo (der nebenbei geſagt kein Venetianer, ſondern ein Dalmatiner
aus der Inſel Curzola iſt) producirte den erſten Verſuch ſeines Apparats
ſchon im Herbſt 1858 vor einer techniſchen Commiſſion in Trieſt, die ſich
beifällig darüber ausſprach, und die k. k. Centralſeebehörde bewilligte demſelben
alsbald eine namhafte Summe, die ihn in den Stand ſetzte ſeinen Apparat
in größerm Maßſtab und vollkommener auszuführen. Mit einem ſolchen
vollſtändigen Modell wurden im Anfang dieſes Monats neuerdings vor einer
techniſchen Commiſſion Experimente angeſtellt, die ſo entſprechende Reſultate
lieferten daß der Contre Admiral v. Fautz, der denſelben von Seite der Kriegs-
marine beiwohnte, einen ſo vortheilhaften Bericht darüber an den Marine-
Obercommandanten erſtattete, daß der Beſchluß bereits gefaßt iſt dieſe werth-
volle Erfindung für die öſterreichiſche Marine zu erwerben und dem Erfinder
eine entſprechende Entſchädigung und Belohnung zu ertheilen. Was ich hier
geſchrieben, erfahre ich aus dem Munde des Piloten Naſſo ſelbſt. Die ihm
von der Centralſeebehörde im Frühjahr 1859 bewilligte Geldprämie und das
ihm ertheilte Privilegium wurden in unſerm officiellen Blatt „Oſſervatore
Trieſtino“ am 19 Jan. 1859 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Morgen
findet die Generalverſammlung des Lloyd ſtatt. Der Bericht des Ver-
waltungsraths kann auch dießmal nicht befriedigend ausfallen! Die Zeiten
wo der Lloyd ſeinen Actionären Dividenden zahlen konnte ſind wohl für
immer vorüber! Die Urſache dieſer mißlichen Verhältniſſe iſt die: daß die
fremden Dampfſchifffahrtsgeſellſchaften von ihren Regierungen als politiſche
Hebel gebraucht werden um die andern aus dem Felde zu ſchlagen, und in
dieſer Hinſicht keine Opfer ſcheuen. Dieß iſt beſonders das Ziel der ruſſiſchen
Negierung, die ihrer Geſellſchaft ſogar das Feuerungsmaterial unentgeltlich
liefert, und ſie dagegen genöthigt hat ihre Frachten bedeutend unter den Tarif
der andern Geſellſchaften zu ſetzen! Gegen ſolche Maßregeln kann keine
Privatgeſellſchaft ungeachtet der größten Anſtrengungen auſkommen! Umſo-

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[2600/0004] durch deren jedes der Redactur Dr. F. Zabel „wegen öffentlicher Beleidigung“ jedes einzelnen der HH. Patrone mit 10 Thlr. Geldbuße zu beſtrafen, und die Proceßkoſten mit Einſchluß der klägeriſchen Sachwaltergebühren zu tragen reſp. zu erſtatten gehalten, Kläger auch für beſugt zu erachten dieſes Urtel mit Ausſchluß der Entſcheidungsgründe innerhalb 4 Wochen nach eingetretener Rechtskraft auf Koſten des Verklagten einmal durch die „Nationalzeitung“ bekannt zu machen. Der Beklagte hat ſofort die Appellation angemeldet. Oeſterreich. Wien, 1 Jun. Laut Verordnung vom 17 Mai ſollen in Zukunft in Galizien und der Bukowina alle Verhandlungen über Streitig- keiten welche die Störung im Beſitz eines Servituts- oder gemeinſchaftlichen Beſitz- und Benützungsrechts, oder die Art und Weiſe der Verabfolgung ſol- cher Nutzungen zum Gegenſtande haben, der Grundlaſtenablöſungs- und Re- gulirungs-Landescommiſſion übergeben werden. Eine andere Verordnung des Miniſteriums des Innern vom 23 Mai beſtimmt daß von nun an die durch die Dienſtbotenordnung eingeſührten Dienſtbotenbücher in der ganzen Monarchie, mit Ausnahme der Militärgränze und des venetianiſchen Ver- waltungsgebiets, als Legitimationsurkunden zu gelten haben. Es iſt dieß ein neuer Schritt vorwärts in Bezug auf die freie perſönliche Bewegung im In- nern des Kaiſerſtaats. + Wien. Rede des lebenslänglichen außerordentlichen Reichsraths Gra- fen Apponyi in der Sitzung des verſtärkten Reichsraths am 31 Mai 1860. Durchlauchtigſter Hr. Erzherzog, meine verehrten HH. Reichsräthe! Ich bin zwar nicht in der Lage ein Mandat zu beſitzen, und habe daher in dieſer hohen Verſammlung nur eine individuelle Ueberzeugung zu vertreten, aus welcher eine Rechtsfolgerung für das Land dem ich angehöre, nie ſtattfinden kann. Dennoch fühle ich mich verpflichtet in meiner individuellen Meinungsäußerung den Standpunkt feſtzuhalten den mir ein Mandat vorgezeichnet hätte. Wenn ich daher die hohe Bedeutung des verſtärkten Reichsrath betrachte, der mit Hinblick auf den Ernſt der Zeit eine große und hochwichtige Aufgabe zu erfül- len hat, wenn ich ferner die Größe der Tragweite bedenke welche die Thätigkeit des Reichsraths auch auf die zur Krone Ungarns gehörigen Länder haben wird, ſo halte ich mich verpflichtet einige Worte zur Präciſirung der Stellung zu ſagen, die ich in dieſer hohen Verſammlung mit Rückſicht auf die eigen- thümlichen Verhältniſſe Ungarns einzunchmen berufen bin. Es iſt und darf in dieſer hohen Verſammlung kein Geheimniß ſeyn daß die Einſetzung des verſtärkten Reichsraths in Ungarn Bedenken erregt hat. Es iſt erklärlich daß bei einem Volk das an ſeinen früheren geſetzlichen Bezichungen zum Geſammt- ſtaat an ſeinen hiſtoriſchen Rechten und Inſtitutionen mit religiöſer Pietät hängt, eine weſentliche Veränderung dieſer Verhältniſſe tiefe Beſorgniſſe erregen kann. Durch Einſetzung des verſtärkten Reichsraths, in welchem die künftigen Vertreter Ungarns und gegenwärtig die durch das allerhöchſte Vertrauen berufenen Männer zum erſtenmal mit jenen der übrigen Erbländer in einen unmittelbaren Verkehr, in eine Repräſentativ-Gemeinſchaft zuſammentreten, iſt eine ſo weſentliche Aenderung geſchehen daß dieſelbe, abgeſehen von der Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer ſolchen Inſtitution, in formeller Hinſicht allerdings Bedenken erregen könnte. 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Vorredner in den von ihm ent- wickelten Anſichten vollkommen bei, und knüpft daran die Vemerkung daß er bei ſeiner gegenwärtigen Stellung im Reichsrath nur ſich ſelbft gegenüber verantwortlich, und nicht als Repräſentant der Ungarn zu betrachten, wie auch beauftragt ſey im Namen der übrigen Reichsräthe aus Ungarn dieſelbe Erklärung abzugeben. In einem ſo eben erſchienenen Hirtenbrief, der am Pfingſtmontag von den Kanzeln verleſen wurde, macht Cardinal v. Rauſcher auf die Gefahren aufmerkſam von welchen der Kirchenſtaat umringt iſt. Indem „die Revolution, welche die Legationen überfluthet hat, ſich mit Trug und Gewalt zu weiterem Bordringen rüſtet, weßhalb der heil. Vater in die Noth- wendigkeit verſetzt wurde ſeine Kriegsmacht zu vermehren, zu welcher aus allen katholiſchen Ländern Freiwillige hinſtrömen um unter dem päpſtlichen Banuer das Erbgut des heil. Petrus, die Freiheit des apoſtoliſchen Stuhls und das Bölkerrecht, zu vertheidigen.“ Um die Kriegserforderniſſe zu decken, hat nun der Papſt die Eröffnung einer Anleihe genehmigt welche mit fünf vom Hundert verzinst werden und eine jährliche Rente von 465,000 römiſchen Thalern (Scudi) oder 2,500,000 Francs ausmachen wird. Die Geiſtlichkeit „und alle welchen die Religion, die Ge- rechtigkeit und die geſellige Ordnung am Herzen liegt,“ werden nun dringend auf- gefordert ſich bei dem Anlehen nach Kräften zu betheiligen. Auch die Biſchöfe anderer Diöceſen haben Circulare erlaſſen, worin zur Betheiligung an dem Anlehen aufgefordert wird. Regierungsrath Vincenz Kollar, Director des zoologiſchen Cabinets und Mitglied der Akademie der Wiſſenſchaften, einer der gelehrteſten Ento- mologen der Gegenwart, iſt geſtorben. Graf L. Oſtrowski, der letzte in Graz domicilirende polniſche Land- tagsmarſchall, welcher „als orthodoxer Pole“ in römiſche Kriegsdienſte treten wollte, zeigt an daß er „durch Umſtände gezwungen“ dieſem Vorhaben ent- ſage. Der Grazer Correſpondent des Wanderers hatte früher bemerkt es ſey fraglich ob der Graf die Erlaubniß hiezu erhalten werde, da er, aus Ruß- land verbannt, in Graz als Internirter lebe. △ Trieſt, 29 Mai. Der Admiralitätsadjutant des Erzherzogs Ferdinand Max, Graf Hadik, iſt bereits aus Wien zurückgekehrt, der Erz- herzog ſelbſt wird Ende der Woche hier erwartet. Demnach zeigt es ſich daß der Erzherzog nicht Präſident des Reichsraths geworden iſt. Der Erzherzog iſt die Seele unſerer Marine, und wird ſie vorderhand nicht verlaſſen; die maritime Sphäre unſerer Monarchie iſt umfaſſend genug um dem Erzherzog einen ſeinen ſeltenen Fähigkeiten entſprechenden Wirkungskreis zu ſichern. Auf das was Ihnen eine andere Correſpondenz aus Trieſt über den Ret- tungsapparat des Piloten Naſſo berichtet, habe ich nur zu erwiedern: der Pilote Naſſo (der nebenbei geſagt kein Venetianer, ſondern ein Dalmatiner aus der Inſel Curzola iſt) producirte den erſten Verſuch ſeines Apparats ſchon im Herbſt 1858 vor einer techniſchen Commiſſion in Trieſt, die ſich beifällig darüber ausſprach, und die k. k. Centralſeebehörde bewilligte demſelben alsbald eine namhafte Summe, die ihn in den Stand ſetzte ſeinen Apparat in größerm Maßſtab und vollkommener auszuführen. Mit einem ſolchen vollſtändigen Modell wurden im Anfang dieſes Monats neuerdings vor einer techniſchen Commiſſion Experimente angeſtellt, die ſo entſprechende Reſultate lieferten daß der Contre Admiral v. Fautz, der denſelben von Seite der Kriegs- marine beiwohnte, einen ſo vortheilhaften Bericht darüber an den Marine- Obercommandanten erſtattete, daß der Beſchluß bereits gefaßt iſt dieſe werth- volle Erfindung für die öſterreichiſche Marine zu erwerben und dem Erfinder eine entſprechende Entſchädigung und Belohnung zu ertheilen. Was ich hier geſchrieben, erfahre ich aus dem Munde des Piloten Naſſo ſelbſt. Die ihm von der Centralſeebehörde im Frühjahr 1859 bewilligte Geldprämie und das ihm ertheilte Privilegium wurden in unſerm officiellen Blatt „Oſſervatore Trieſtino“ am 19 Jan. 1859 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — Morgen findet die Generalverſammlung des Lloyd ſtatt. Der Bericht des Ver- waltungsraths kann auch dießmal nicht befriedigend ausfallen! Die Zeiten wo der Lloyd ſeinen Actionären Dividenden zahlen konnte ſind wohl für immer vorüber! Die Urſache dieſer mißlichen Verhältniſſe iſt die: daß die fremden Dampfſchifffahrtsgeſellſchaften von ihren Regierungen als politiſche Hebel gebraucht werden um die andern aus dem Felde zu ſchlagen, und in dieſer Hinſicht keine Opfer ſcheuen. Dieß iſt beſonders das Ziel der ruſſiſchen Negierung, die ihrer Geſellſchaft ſogar das Feuerungsmaterial unentgeltlich liefert, und ſie dagegen genöthigt hat ihre Frachten bedeutend unter den Tarif der andern Geſellſchaften zu ſetzen! Gegen ſolche Maßregeln kann keine Privatgeſellſchaft ungeachtet der größten Anſtrengungen auſkommen! Umſo-

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

Weitere Informationen:

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 156, 4. Juni 1860, S. 2600. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine156_1860/4>, abgerufen am 21.11.2024.