Allgemeine Zeitung, Nr. 168, 16. Juni 1860.[Spaltenumbruch]
evangelischen Oberkirchenraths von 7 März an die Consistorien der östlichen Wie einige Blätter wissen wollen, sind die preußischen Unifor- Oesterreich. # Wien, 12 Jun. Der Bericht über die den Entwurf der * Wien, 12 Jun. Die Allg. Ztg. vom 14 Mai enthält in einer aus Mit dem Ersuchen die löbliche Redac- Wien, 12 Jun. 1860, tion wolle der vorstehenden Erklärung in ihrem geschätzten Blatt Raum ge- ben, zeichnet hochachtungsvoll, im Auftrag des Ver- A. Heinrich, Vereinssecretär.waltungsraths: Wien, 13 Jun. Die Wiener Ztg. begleitet die neuen Verordnun- [Spaltenumbruch]
evangeliſchen Oberkirchenraths von 7 März an die Conſiſtorien der öſtlichen Wie einige Blätter wiſſen wollen, ſind die preußiſchen Unifor- Oeſterreich. # Wien, 12 Jun. Der Bericht über die den Entwurf der * Wien, 12 Jun. Die Allg. Ztg. vom 14 Mai enthält in einer aus Mit dem Erſuchen die löbliche Redac- Wien, 12 Jun. 1860, tion wolle der vorſtehenden Erklärung in ihrem geſchätzten Blatt Raum ge- ben, zeichnet hochachtungsvoll, im Auftrag des Ver- A. Heinrich, Vereinsſecretär.waltungsraths: Wien, 13 Jun. Die Wiener Ztg. begleitet die neuen Verordnun- <TEI> <text> <body> <div type="jVarious" n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div type="jArticle" n="4"> <p><pb facs="#f0004" n="2800"/><cb/> evangeliſchen Oberkirchenraths von 7 März an die Conſiſtorien der öſtlichen<lb/> Provinzen. Es wird denſelben in Ausführung der Allerhöchſten Ordre vom<lb/> 27 Februar anliegend die Inſtruction für die königl. Superintendenten, be-<lb/> treffend die Einrichtung von Gemeindekirchenräthen, überſandt. Als weitere<lb/> Anlagen ſind folgende Formulare angeſchloſſen: <hi rendition="#aq">a</hi>) für die Einladung der<lb/> Gemeinden zur Wahl des Gemeindekirchenraths; <hi rendition="#aq">b</hi>) für das Wahlprotokoll;<lb/><hi rendition="#aq">c</hi>) für die kirchliche Einführung der Mitglieder des Gemeindekirchenraths. —<lb/> In dem Erlaß ſelbſt werden die Conſiſtorien angewieſen nunmehr nach Maß-<lb/> gabe der vorſtehend bezeichneten Actenſtücke ungeſäumt das weitere zu verord-<lb/> nen, und zu dieſem Behufe zunächſt den Superintendenten der Provinz den<lb/> Auftrag zu ertheilen innerhalb ihrer Diöceſen nach Inhalt der anliegenden<lb/> Inſtruction das Nöthige zu veranlaſſen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="4"> <p>Wie einige Blätter wiſſen wollen, ſind die preußiſchen Unifor-<lb/> men wegen ihrer Eleganz und praktiſchen Bequemlichkeit ſelbſt im fernen<lb/> Ausland ſo berühmt, daß die ſtameſiſche Regierung in einer Berliner<lb/> Militär-Effecten-Fabrik (Mohr u. Speyer) umfangreiche Beſtellungen ge-<lb/> macht hat, indem das ſiameſiſche Heer nach preußiſchem Muſter bekleidet wer-<lb/> den ſoll — namentlich auch „das berühmte Amazonencorps des Königs von<lb/> Siam.“ (Es ſind aber <hi rendition="#g">zwei</hi> Könige dort, wie im alten Sparta, und was das<lb/> Amazonencorps betrifft, ſo iſt das vielleicht eine Verwechslung mit jenem des<lb/> Königs von Dahomey in Afrika.) Für den König von Siam ſelbſt iſt ein<lb/> filberner Helm angefertigt, nach Form der preußiſchen Küraſſierhelme, aus<lb/> Silber, und darüber ſtatt des Adlers ein Elephant aus purem Gold.</p> </div> </div> </div> </div><lb/> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div n="2"> <head><hi rendition="#g">Oeſterreich</hi>.</head><lb/> <div type="jComment" n="3"> <dateline># <hi rendition="#b">Wien,</hi> 12 Jun.</dateline> <p>Der Bericht über die den Entwurf der<lb/> Grundbuchsordnung betreffende Sitzung des Reichsraths liegt nun in zwanzig<lb/> Columnen der Wiener Ztg. vor. Der Antrag des Grafen Bark<hi rendition="#aq">ó</hi>czy, welcher<lb/> die Debatte hervorrief, gieng dahin daß dem zu wählenden Comit<hi rendition="#aq">é</hi> die In-<lb/> ſtruction mitzugeben ſey: über die Vorfrage, ob in eine detaillirte Berathung<lb/> des Geſetzentwurfs einzugehen ſey, Bericht zu erſtatten. Frhr. v. Lichtenfels<lb/> ſtellte den Gegenantrag: dem Comit<hi rendition="#aq">é</hi> ſey aufzugeben jedenfalls in eine de-<lb/> taillirte Berathung einzugehen und hierüber zu berichten. Ein dritter An-<lb/> trag wollte daß dem Comit<hi rendition="#aq">é</hi> keine Inſtruction gegeben werde. Dieſer letzte<lb/> wurde angenommen, und zwar überraſchender Weiſe mit Stimmeneinhellig-<lb/> keit. Es läßt ſich letzterer Umſtand daraus erklären daß Graf Bark<hi rendition="#aq">ó</hi>czy am<lb/> Schluß der Debatte, in der Vorausſetzung dem Comit<hi rendition="#aq">é</hi>, welches keine In-<lb/> ſtruction erhält, ſtehe frei vorläufig über die Vorfrage zu berichten, ſich damit<lb/> zufrieden erklärte, was der Zurückziehung ſeines Antrags gleichkam, und daß<lb/> der Gegenantrag des Frhrn. v. Lichtenfels in ähnlichem Sinn ſeine Erledi-<lb/> gung fand. Warum der zum Beſchluß erhobene Antrag den Namen des<lb/> Fürſten Salm führt, ungeachtet er zuerſt von Toperczer geſtellt wurde, und<lb/> Fürft Salm nur gleich darauf erklärte daß er demſelben beiſtimme, iſt aus<lb/> der Verhandlung nicht zu erſehen. Die Grafen Szecſen, Hartig und Clam<lb/> hatten zwar die Artigkeit — für den Fürſten Salm in ihren Reden den An-<lb/> trag nach ihm zu nennen; das ändert aber nichts an der Sache, und Toperczer<lb/> war nichtsdeſtoweniger der eigentliche Antragſteller. Was die Verhandlung<lb/> intereſſant macht iſt der Umſtand daß ſie als Anlaß benützt wurde um die<lb/> wichtigſten Fragen zu berühren, wie z. B. die Competenz der Landtage in Ge-<lb/> ſetzgebungsſachen, die Reichseinheit, die Sprachenfrage. Für die Grundbuchs-<lb/> angelegenheit ſelbſt ſind einige Aufklärungen des Juſtizminiſters bedeutſam,<lb/> namentlich daß in Ungarn, Croatien und Serbien in den wenigen Jahren<lb/> ſeit der Einführung der Grundbücher bereits ein Realcredit von 232 Mill.<lb/> intabulirt iſt. Draſtiſch wirkt die der Angabe des ſtändigen Reichsraths<lb/> v. Salvotti: „die Herſtellung der Grundbücher in Ungarn habe bereits nahebei<lb/> 9 Millionen gekoſtet,“ unmittelbar nachfolgende Berichtigung des Juſtiz-<lb/> miniſters daß die Koſten für Ungarn und Croatien nebſt Serbien ſich nur<lb/> auf 3,123,383 fl. 55 kr. belaufen. Dagegen blieb die Bemerkung Salvotti’s<lb/> daß das preußiſche Grundbuchsweſen in den Rheinlanden deßhalb Widerſtand<lb/> gefunden habe weil das franzöſiſche Hypothekenweſen den Verkehr von jenen<lb/> Feſſeln befreie welche die Einführung des Grundbuchs im Gefolge habe, ohne<lb/> Erwiederung, obgleich dieſe Behauptung, ſo apodiktiſch hingeſtellt, von der<lb/> thatſächlichen Wahrheit unſeres Erachtens mindeſtens ein nur ſchiefes Bild<lb/> gibt. Wir meinten immer, und haben dieß am Rhein aus dem Munde wohl-<lb/> bewanderter Gewährsmänner gehört, daß man daſelbſt vorzüglich deßhalb an<lb/> dem Hypotheken-Inſtitut feſthielt, weil man, es als einen Beſtandtheil der<lb/> Juſtizgeſetzgebung anſehend, in dieſe nicht Breſche legen laſſen wollte, aus<lb/> Beforgniß es könnte in der Folge auch ein Angriff auf die Mündlichkeit und<lb/> Oeffentlichkeit im Civil- und Strafrecht und auf die Geſchwornengerichte<lb/> gemacht werden, ſo daß man ſich lieber das unvollkommenere Hypotheken-<lb/> Inſtitut gefallen ließ, als daß man dieſe höhern Güter einer Gefahr ausgeſetzt<lb/> hätte. Der „freie Berkehr,“ wie Hr. v. Salvotti ſagt, oder die Boden-<lb/> zerſplitterung und Grundſchlächterei, wie man es anderswo nennt, welche den<lb/> Bauernſtand vernichtet, dürfte wohl bei der Berathung <hi rendition="#aq">in pleno,</hi> infoweit<lb/> dieſe Dinge mit dem Grundbuchsweſen zuſammenhängen, einer genau ein-<lb/> gehenden Kritik bedürfen, und ſie auch finden. Der Realcredit iſt nicht die<lb/> einzige Seite der Sache, vielleicht nicht einmal die wichtigere. Uebrigens<lb/><cb/> glauben wir daß dem Grundbuchsweſen eine günſtige Prognoſe geſtellt<lb/> werden kann. Das Bedürfniß ſpricht zu laut; nur wäre möglich daß die vor-<lb/> läufig leicht überſpielten Taſten der Landtagscompetenz zu ſolchen legislativen<lb/> Arbeiten, und der Sprache des Grundbuchs bei der Verhandlung mit mehr<lb/> Nachdruck angeſchlagen würden. Das erſtemal wäre es nicht wenn ſohin das<lb/> materielle Wohl leiden müßte, ein Fortſchritt ungethan bliebe, weil einige<lb/> wollen daß das Gute nicht von dem, ſondern von jenem gebracht werden ſoll.<lb/> Wie dem aber auch ſeyn möge, etwas unpaſſenderes als die Anfechtung der<lb/> deutſchen Sprache als Sprache des Grundbuchs, etwas unpraktiſcheres und<lb/> zweckwidrigeres können wir uns nicht denken. Der Graf Bark<hi rendition="#aq">ó</hi>czy wäre<lb/> beſſer berathen geweſen wenn er der Leidenſchaftlichkeit Zügel angelegt hätte;<lb/> in Verſtandesdingen iſt ſie es wodurch man ſich am gründlichſten abnützt.<lb/> Jeder Bauer kann ihn belehren daß, wenn das Grundbuch in der Sprache von<lb/> nur 100,000 Menſchen geführt wird, der Beſitzer nur von einem unter dieſen<lb/> 100,000 Credit erwarten kann; das Angebot wird klein und der Credit<lb/> theuer ſeyn, und theurer Credit ſowie gar kein Credit, beides kann zu Grunde<lb/> richten. Iſt die Sprache des Grundbuchs die von 70 Millionen, ſo kann der<lb/> Beſitzer den Credit von einem unter 70 Millionen nehmen; das Angebot iſt<lb/> größer und der Credit billiger. Und wenn jemand eine eigene Grundbuchs-<lb/> ſprache erfände die allen Nationen verſtändlich iſt wie die Noten für die<lb/> Muſiker der ganzen Welt, ſo würde dieß ohne Zweifel einem Weltcredit<lb/> Bahn brechen. Aber magyariſch! Man frage den Landmann, oder über-<lb/> haupt den Grundbeſitzer, ob er das Vergnügen einen ungariſchen Original-<lb/> Extract in ſeinem Schrank zu haben mit Tauſenden von Gulden oder auch<lb/> vielleicht mit ſeinem ökonomiſchen Ruin theuer erkauft ſinde, oder nicht. Er<lb/> mag ſich und wird ſich tröſten, wenn der Graf Bark<hi rendition="#aq">ó</hi>czy ihm mit ſeinen noto-<lb/> riſchen Reichthümern beiſpringt, im andern Fall dürfte ihm ein Grundbuch<lb/> welches den Realcredit zugänglicher zu machen im Stande geweſen wäre, denn<lb/> doch lieber ſeyn. Uebrigens macht die ganze Debatte den Eindruck eines luft-<lb/> reinigenden Gewitters, insbeſondere da die theilweiſe äußerſt lebhaften Er-<lb/> örterungen, die an die Gränze des Möglichen ſtreiften, mit dem Sonnenſchein<lb/> eines einhelligen Beſchluſſes endeten. Im einzelnen iſt viel beherzigenswerthes<lb/> geſagt worden, und Worte wie die vom Grafen Hartig geſprochenen würden<lb/> auch in einem Reichstag, oder vielmehr da erſt recht, Wirkung gemacht haben.<lb/> Der Redner wie der Dichter —<lb/><hi rendition="#et">er wünſcht ſich einen großen Kreis<lb/> Um ihn gewiſſer zu erſchüttern.</hi></p> </div><lb/> <div type="jComment" n="3"> <dateline>* <hi rendition="#b">Wien,</hi> 12 Jun.</dateline> <p>Die Allg. Ztg. vom 14 Mai enthält in einer aus<lb/> Wien 7 Mai datirten Correſpondenz die Mittheilung: der niederöſterreichi-<lb/> ſche Gewerbeverein habe, vom öſterreichiſchen Kunſtverein aufgefordert die<lb/> von dieſem letztern veranſtaltete Ausſtellung kunſtgewerblicher Erzeugniſſe zut<lb/> unterſtützen, dieß nicht nur nicht gethan, ſondern dem Zuſtandekommen die-<lb/> ſer Ausſtellung direct entgegengearbeitet. Dieſe vom Anfang bis zum Ende<lb/> aus der Luft gegriffene Behauptung veranlaßt den niederöſterreichiſchen Ge-<lb/> werbeverein dem wahren Sachverhalt gemäß zu entgegnen daß demſelben<lb/> von Seite des öſterreichiſchen Kunſtvereins keinerlei Aufforderung zur Mit-<lb/> wirkung bei der erwähnten Ausſtellung zukam, ſomit auch keine Gelegenheit<lb/> geboten war dieſes gemeinnützige Unternehmen zu unterſtützen. Was die<lb/> Verdächtigung anbelangt, der niederöſterreichiſche Gewerbeverein habe den<lb/> bezüglichen Bemühungen des Kunſtvereins geradezu entgegengearbeitet, ſo<lb/> wird dieſe ſchamloſe Lüge wohl am beſten durch die Thatſache entkräftet daß<lb/> der Gewerbeverein am Schluß der Ausſtellung von Seite des öſterreichiſchen<lb/> Kunſtvereins um Abordnung techniſcher Capacitäten zum Beurtheilungsaus-<lb/> ſchuß angegangen wurde, was der Kunſtverein doch ſicherlich unterlaſien<lb/> hätte wenn ſeine Bemühungen auf jene böswilligen dem Gewerbeverein an-<lb/> gedichteten Machinationen geſtoßen wären. So bereitwillig nun der Ge-<lb/> werbeverein dieſem Anſuchen um Abordnung von Fachmännern entſprach,<lb/> ebenſo bereitwillig hätte derſelbe in Folge erhaltener Aufforderung das Zu-<lb/> ſtandekommen der Ausſtellung ſelbſt gefördert, und zwar umſomehr als die<lb/> derſelben zu Grunde liegende Abſicht — die ſo nothwendige Verbindung zwi-<lb/> ſchen Kunſt und Gewerbe anzubahnen — mit einer Hauptaufgabe des Ge-<lb/> werbevereins parallel geht, welche von demſelben in einer eigenen Abtheilung<lb/> für gewerbliche Kunſt und durch Herausgabe eines Gewerbekunſtblattes (wel-<lb/> ches, beiläufig geſagt, in der mehr genannten Ausſtellung exponirt war),<lb/> nach beſten Kräften angeſtrebt wird.</p> <closer> <salute>Mit dem Erſuchen die löbliche Redac-<lb/> tion wolle der vorſtehenden Erklärung in ihrem geſchätzten Blatt Raum ge-<lb/> ben, zeichnet hochachtungsvoll,</salute> <dateline>Wien, 12 Jun. 1860,</dateline> <salute>im Auftrag des Ver-<lb/> waltungsraths:</salute> <signed>A. <hi rendition="#g">Heinrich,</hi> Vereinsſecretär.</signed> </closer> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <dateline><hi rendition="#b">Wien,</hi> 13 Jun.</dateline> <p>Die <hi rendition="#g">Wiener Ztg</hi>. begleitet die neuen Verordnun-<lb/> gen über das lombardiſch-venetianiſche Königreich mit folgender Erläuterung:<lb/><cit><quote>Mit der heute kundgemachten kaiſerl. Verordnung iſt ein lebhafter Wunſch der<lb/> Bevölkerung des lombardiſch-venetianiſchen Königreichs in Erfüllung gegan-<lb/> gen, und ein entſchiedener, die hochherzigen Abſichten Sr. Majeſtät ſehr be-<lb/> zeichnender Wendepunkt in der Stellung der Centralcongregation eingetreten,<lb/> ohne daß die Grundlage jener bewährten Inſtitutionen verlaſſen worden wäre<lb/> auf denen die innere Geſetzgebung des genannten Kronlands ruht. Die Pro-<lb/></quote></cit></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [2800/0004]
evangeliſchen Oberkirchenraths von 7 März an die Conſiſtorien der öſtlichen
Provinzen. Es wird denſelben in Ausführung der Allerhöchſten Ordre vom
27 Februar anliegend die Inſtruction für die königl. Superintendenten, be-
treffend die Einrichtung von Gemeindekirchenräthen, überſandt. Als weitere
Anlagen ſind folgende Formulare angeſchloſſen: a) für die Einladung der
Gemeinden zur Wahl des Gemeindekirchenraths; b) für das Wahlprotokoll;
c) für die kirchliche Einführung der Mitglieder des Gemeindekirchenraths. —
In dem Erlaß ſelbſt werden die Conſiſtorien angewieſen nunmehr nach Maß-
gabe der vorſtehend bezeichneten Actenſtücke ungeſäumt das weitere zu verord-
nen, und zu dieſem Behufe zunächſt den Superintendenten der Provinz den
Auftrag zu ertheilen innerhalb ihrer Diöceſen nach Inhalt der anliegenden
Inſtruction das Nöthige zu veranlaſſen.
Wie einige Blätter wiſſen wollen, ſind die preußiſchen Unifor-
men wegen ihrer Eleganz und praktiſchen Bequemlichkeit ſelbſt im fernen
Ausland ſo berühmt, daß die ſtameſiſche Regierung in einer Berliner
Militär-Effecten-Fabrik (Mohr u. Speyer) umfangreiche Beſtellungen ge-
macht hat, indem das ſiameſiſche Heer nach preußiſchem Muſter bekleidet wer-
den ſoll — namentlich auch „das berühmte Amazonencorps des Königs von
Siam.“ (Es ſind aber zwei Könige dort, wie im alten Sparta, und was das
Amazonencorps betrifft, ſo iſt das vielleicht eine Verwechslung mit jenem des
Königs von Dahomey in Afrika.) Für den König von Siam ſelbſt iſt ein
filberner Helm angefertigt, nach Form der preußiſchen Küraſſierhelme, aus
Silber, und darüber ſtatt des Adlers ein Elephant aus purem Gold.
Oeſterreich.
# Wien, 12 Jun. Der Bericht über die den Entwurf der
Grundbuchsordnung betreffende Sitzung des Reichsraths liegt nun in zwanzig
Columnen der Wiener Ztg. vor. Der Antrag des Grafen Barkóczy, welcher
die Debatte hervorrief, gieng dahin daß dem zu wählenden Comité die In-
ſtruction mitzugeben ſey: über die Vorfrage, ob in eine detaillirte Berathung
des Geſetzentwurfs einzugehen ſey, Bericht zu erſtatten. Frhr. v. Lichtenfels
ſtellte den Gegenantrag: dem Comité ſey aufzugeben jedenfalls in eine de-
taillirte Berathung einzugehen und hierüber zu berichten. Ein dritter An-
trag wollte daß dem Comité keine Inſtruction gegeben werde. Dieſer letzte
wurde angenommen, und zwar überraſchender Weiſe mit Stimmeneinhellig-
keit. Es läßt ſich letzterer Umſtand daraus erklären daß Graf Barkóczy am
Schluß der Debatte, in der Vorausſetzung dem Comité, welches keine In-
ſtruction erhält, ſtehe frei vorläufig über die Vorfrage zu berichten, ſich damit
zufrieden erklärte, was der Zurückziehung ſeines Antrags gleichkam, und daß
der Gegenantrag des Frhrn. v. Lichtenfels in ähnlichem Sinn ſeine Erledi-
gung fand. Warum der zum Beſchluß erhobene Antrag den Namen des
Fürſten Salm führt, ungeachtet er zuerſt von Toperczer geſtellt wurde, und
Fürft Salm nur gleich darauf erklärte daß er demſelben beiſtimme, iſt aus
der Verhandlung nicht zu erſehen. Die Grafen Szecſen, Hartig und Clam
hatten zwar die Artigkeit — für den Fürſten Salm in ihren Reden den An-
trag nach ihm zu nennen; das ändert aber nichts an der Sache, und Toperczer
war nichtsdeſtoweniger der eigentliche Antragſteller. Was die Verhandlung
intereſſant macht iſt der Umſtand daß ſie als Anlaß benützt wurde um die
wichtigſten Fragen zu berühren, wie z. B. die Competenz der Landtage in Ge-
ſetzgebungsſachen, die Reichseinheit, die Sprachenfrage. Für die Grundbuchs-
angelegenheit ſelbſt ſind einige Aufklärungen des Juſtizminiſters bedeutſam,
namentlich daß in Ungarn, Croatien und Serbien in den wenigen Jahren
ſeit der Einführung der Grundbücher bereits ein Realcredit von 232 Mill.
intabulirt iſt. Draſtiſch wirkt die der Angabe des ſtändigen Reichsraths
v. Salvotti: „die Herſtellung der Grundbücher in Ungarn habe bereits nahebei
9 Millionen gekoſtet,“ unmittelbar nachfolgende Berichtigung des Juſtiz-
miniſters daß die Koſten für Ungarn und Croatien nebſt Serbien ſich nur
auf 3,123,383 fl. 55 kr. belaufen. Dagegen blieb die Bemerkung Salvotti’s
daß das preußiſche Grundbuchsweſen in den Rheinlanden deßhalb Widerſtand
gefunden habe weil das franzöſiſche Hypothekenweſen den Verkehr von jenen
Feſſeln befreie welche die Einführung des Grundbuchs im Gefolge habe, ohne
Erwiederung, obgleich dieſe Behauptung, ſo apodiktiſch hingeſtellt, von der
thatſächlichen Wahrheit unſeres Erachtens mindeſtens ein nur ſchiefes Bild
gibt. Wir meinten immer, und haben dieß am Rhein aus dem Munde wohl-
bewanderter Gewährsmänner gehört, daß man daſelbſt vorzüglich deßhalb an
dem Hypotheken-Inſtitut feſthielt, weil man, es als einen Beſtandtheil der
Juſtizgeſetzgebung anſehend, in dieſe nicht Breſche legen laſſen wollte, aus
Beforgniß es könnte in der Folge auch ein Angriff auf die Mündlichkeit und
Oeffentlichkeit im Civil- und Strafrecht und auf die Geſchwornengerichte
gemacht werden, ſo daß man ſich lieber das unvollkommenere Hypotheken-
Inſtitut gefallen ließ, als daß man dieſe höhern Güter einer Gefahr ausgeſetzt
hätte. Der „freie Berkehr,“ wie Hr. v. Salvotti ſagt, oder die Boden-
zerſplitterung und Grundſchlächterei, wie man es anderswo nennt, welche den
Bauernſtand vernichtet, dürfte wohl bei der Berathung in pleno, infoweit
dieſe Dinge mit dem Grundbuchsweſen zuſammenhängen, einer genau ein-
gehenden Kritik bedürfen, und ſie auch finden. Der Realcredit iſt nicht die
einzige Seite der Sache, vielleicht nicht einmal die wichtigere. Uebrigens
glauben wir daß dem Grundbuchsweſen eine günſtige Prognoſe geſtellt
werden kann. Das Bedürfniß ſpricht zu laut; nur wäre möglich daß die vor-
läufig leicht überſpielten Taſten der Landtagscompetenz zu ſolchen legislativen
Arbeiten, und der Sprache des Grundbuchs bei der Verhandlung mit mehr
Nachdruck angeſchlagen würden. Das erſtemal wäre es nicht wenn ſohin das
materielle Wohl leiden müßte, ein Fortſchritt ungethan bliebe, weil einige
wollen daß das Gute nicht von dem, ſondern von jenem gebracht werden ſoll.
Wie dem aber auch ſeyn möge, etwas unpaſſenderes als die Anfechtung der
deutſchen Sprache als Sprache des Grundbuchs, etwas unpraktiſcheres und
zweckwidrigeres können wir uns nicht denken. Der Graf Barkóczy wäre
beſſer berathen geweſen wenn er der Leidenſchaftlichkeit Zügel angelegt hätte;
in Verſtandesdingen iſt ſie es wodurch man ſich am gründlichſten abnützt.
Jeder Bauer kann ihn belehren daß, wenn das Grundbuch in der Sprache von
nur 100,000 Menſchen geführt wird, der Beſitzer nur von einem unter dieſen
100,000 Credit erwarten kann; das Angebot wird klein und der Credit
theuer ſeyn, und theurer Credit ſowie gar kein Credit, beides kann zu Grunde
richten. Iſt die Sprache des Grundbuchs die von 70 Millionen, ſo kann der
Beſitzer den Credit von einem unter 70 Millionen nehmen; das Angebot iſt
größer und der Credit billiger. Und wenn jemand eine eigene Grundbuchs-
ſprache erfände die allen Nationen verſtändlich iſt wie die Noten für die
Muſiker der ganzen Welt, ſo würde dieß ohne Zweifel einem Weltcredit
Bahn brechen. Aber magyariſch! Man frage den Landmann, oder über-
haupt den Grundbeſitzer, ob er das Vergnügen einen ungariſchen Original-
Extract in ſeinem Schrank zu haben mit Tauſenden von Gulden oder auch
vielleicht mit ſeinem ökonomiſchen Ruin theuer erkauft ſinde, oder nicht. Er
mag ſich und wird ſich tröſten, wenn der Graf Barkóczy ihm mit ſeinen noto-
riſchen Reichthümern beiſpringt, im andern Fall dürfte ihm ein Grundbuch
welches den Realcredit zugänglicher zu machen im Stande geweſen wäre, denn
doch lieber ſeyn. Uebrigens macht die ganze Debatte den Eindruck eines luft-
reinigenden Gewitters, insbeſondere da die theilweiſe äußerſt lebhaften Er-
örterungen, die an die Gränze des Möglichen ſtreiften, mit dem Sonnenſchein
eines einhelligen Beſchluſſes endeten. Im einzelnen iſt viel beherzigenswerthes
geſagt worden, und Worte wie die vom Grafen Hartig geſprochenen würden
auch in einem Reichstag, oder vielmehr da erſt recht, Wirkung gemacht haben.
Der Redner wie der Dichter —
er wünſcht ſich einen großen Kreis
Um ihn gewiſſer zu erſchüttern.
* Wien, 12 Jun. Die Allg. Ztg. vom 14 Mai enthält in einer aus
Wien 7 Mai datirten Correſpondenz die Mittheilung: der niederöſterreichi-
ſche Gewerbeverein habe, vom öſterreichiſchen Kunſtverein aufgefordert die
von dieſem letztern veranſtaltete Ausſtellung kunſtgewerblicher Erzeugniſſe zut
unterſtützen, dieß nicht nur nicht gethan, ſondern dem Zuſtandekommen die-
ſer Ausſtellung direct entgegengearbeitet. Dieſe vom Anfang bis zum Ende
aus der Luft gegriffene Behauptung veranlaßt den niederöſterreichiſchen Ge-
werbeverein dem wahren Sachverhalt gemäß zu entgegnen daß demſelben
von Seite des öſterreichiſchen Kunſtvereins keinerlei Aufforderung zur Mit-
wirkung bei der erwähnten Ausſtellung zukam, ſomit auch keine Gelegenheit
geboten war dieſes gemeinnützige Unternehmen zu unterſtützen. Was die
Verdächtigung anbelangt, der niederöſterreichiſche Gewerbeverein habe den
bezüglichen Bemühungen des Kunſtvereins geradezu entgegengearbeitet, ſo
wird dieſe ſchamloſe Lüge wohl am beſten durch die Thatſache entkräftet daß
der Gewerbeverein am Schluß der Ausſtellung von Seite des öſterreichiſchen
Kunſtvereins um Abordnung techniſcher Capacitäten zum Beurtheilungsaus-
ſchuß angegangen wurde, was der Kunſtverein doch ſicherlich unterlaſien
hätte wenn ſeine Bemühungen auf jene böswilligen dem Gewerbeverein an-
gedichteten Machinationen geſtoßen wären. So bereitwillig nun der Ge-
werbeverein dieſem Anſuchen um Abordnung von Fachmännern entſprach,
ebenſo bereitwillig hätte derſelbe in Folge erhaltener Aufforderung das Zu-
ſtandekommen der Ausſtellung ſelbſt gefördert, und zwar umſomehr als die
derſelben zu Grunde liegende Abſicht — die ſo nothwendige Verbindung zwi-
ſchen Kunſt und Gewerbe anzubahnen — mit einer Hauptaufgabe des Ge-
werbevereins parallel geht, welche von demſelben in einer eigenen Abtheilung
für gewerbliche Kunſt und durch Herausgabe eines Gewerbekunſtblattes (wel-
ches, beiläufig geſagt, in der mehr genannten Ausſtellung exponirt war),
nach beſten Kräften angeſtrebt wird.
Mit dem Erſuchen die löbliche Redac-
tion wolle der vorſtehenden Erklärung in ihrem geſchätzten Blatt Raum ge-
ben, zeichnet hochachtungsvoll, Wien, 12 Jun. 1860, im Auftrag des Ver-
waltungsraths: A. Heinrich, Vereinsſecretär.
Wien, 13 Jun. Die Wiener Ztg. begleitet die neuen Verordnun-
gen über das lombardiſch-venetianiſche Königreich mit folgender Erläuterung:
Mit der heute kundgemachten kaiſerl. Verordnung iſt ein lebhafter Wunſch der
Bevölkerung des lombardiſch-venetianiſchen Königreichs in Erfüllung gegan-
gen, und ein entſchiedener, die hochherzigen Abſichten Sr. Majeſtät ſehr be-
zeichnender Wendepunkt in der Stellung der Centralcongregation eingetreten,
ohne daß die Grundlage jener bewährten Inſtitutionen verlaſſen worden wäre
auf denen die innere Geſetzgebung des genannten Kronlands ruht. Die Pro-
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(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
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