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Allgemeine Zeitung, Nr. 168, 16. Juni 1860.

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[Spaltenumbruch] evangelischen Oberkirchenraths von 7 März an die Consistorien der östlichen
Provinzen. Es wird denselben in Ausführung der Allerhöchsten Ordre vom
27 Februar anliegend die Instruction für die königl. Superintendenten, be-
treffend die Einrichtung von Gemeindekirchenräthen, übersandt. Als weitere
Anlagen sind folgende Formulare angeschlossen: a) für die Einladung der
Gemeinden zur Wahl des Gemeindekirchenraths; b) für das Wahlprotokoll;
c) für die kirchliche Einführung der Mitglieder des Gemeindekirchenraths. --
In dem Erlaß selbst werden die Consistorien angewiesen nunmehr nach Maß-
gabe der vorstehend bezeichneten Actenstücke ungesäumt das weitere zu verord-
nen, und zu diesem Behufe zunächst den Superintendenten der Provinz den
Auftrag zu ertheilen innerhalb ihrer Diöcesen nach Inhalt der anliegenden
Instruction das Nöthige zu veranlassen.

Wie einige Blätter wissen wollen, sind die preußischen Unifor-
men wegen ihrer Eleganz und praktischen Bequemlichkeit selbst im fernen
Ausland so berühmt, daß die stamesische Regierung in einer Berliner
Militär-Effecten-Fabrik (Mohr u. Speyer) umfangreiche Bestellungen ge-
macht hat, indem das siamesische Heer nach preußischem Muster bekleidet wer-
den soll -- namentlich auch "das berühmte Amazonencorps des Königs von
Siam." (Es sind aber zwei Könige dort, wie im alten Sparta, und was das
Amazonencorps betrifft, so ist das vielleicht eine Verwechslung mit jenem des
Königs von Dahomey in Afrika.) Für den König von Siam selbst ist ein
filberner Helm angefertigt, nach Form der preußischen Kürassierhelme, aus
Silber, und darüber statt des Adlers ein Elephant aus purem Gold.

Oesterreich.

Der Bericht über die den Entwurf der
Grundbuchsordnung betreffende Sitzung des Reichsraths liegt nun in zwanzig
Columnen der Wiener Ztg. vor. Der Antrag des Grafen Barkoczy, welcher
die Debatte hervorrief, gieng dahin daß dem zu wählenden Comite die In-
struction mitzugeben sey: über die Vorfrage, ob in eine detaillirte Berathung
des Gesetzentwurfs einzugehen sey, Bericht zu erstatten. Frhr. v. Lichtenfels
stellte den Gegenantrag: dem Comite sey aufzugeben jedenfalls in eine de-
taillirte Berathung einzugehen und hierüber zu berichten. Ein dritter An-
trag wollte daß dem Comite keine Instruction gegeben werde. Dieser letzte
wurde angenommen, und zwar überraschender Weise mit Stimmeneinhellig-
keit. Es läßt sich letzterer Umstand daraus erklären daß Graf Barkoczy am
Schluß der Debatte, in der Voraussetzung dem Comite, welches keine In-
struction erhält, stehe frei vorläufig über die Vorfrage zu berichten, sich damit
zufrieden erklärte, was der Zurückziehung seines Antrags gleichkam, und daß
der Gegenantrag des Frhrn. v. Lichtenfels in ähnlichem Sinn seine Erledi-
gung fand. Warum der zum Beschluß erhobene Antrag den Namen des
Fürsten Salm führt, ungeachtet er zuerst von Toperczer gestellt wurde, und
Fürft Salm nur gleich darauf erklärte daß er demselben beistimme, ist aus
der Verhandlung nicht zu ersehen. Die Grafen Szecsen, Hartig und Clam
hatten zwar die Artigkeit -- für den Fürsten Salm in ihren Reden den An-
trag nach ihm zu nennen; das ändert aber nichts an der Sache, und Toperczer
war nichtsdestoweniger der eigentliche Antragsteller. Was die Verhandlung
interessant macht ist der Umstand daß sie als Anlaß benützt wurde um die
wichtigsten Fragen zu berühren, wie z. B. die Competenz der Landtage in Ge-
setzgebungssachen, die Reichseinheit, die Sprachenfrage. Für die Grundbuchs-
angelegenheit selbst sind einige Aufklärungen des Justizministers bedeutsam,
namentlich daß in Ungarn, Croatien und Serbien in den wenigen Jahren
seit der Einführung der Grundbücher bereits ein Realcredit von 232 Mill.
intabulirt ist. Drastisch wirkt die der Angabe des ständigen Reichsraths
v. Salvotti: "die Herstellung der Grundbücher in Ungarn habe bereits nahebei
9 Millionen gekostet," unmittelbar nachfolgende Berichtigung des Justiz-
ministers daß die Kosten für Ungarn und Croatien nebst Serbien sich nur
auf 3,123,383 fl. 55 kr. belaufen. Dagegen blieb die Bemerkung Salvotti's
daß das preußische Grundbuchswesen in den Rheinlanden deßhalb Widerstand
gefunden habe weil das französische Hypothekenwesen den Verkehr von jenen
Fesseln befreie welche die Einführung des Grundbuchs im Gefolge habe, ohne
Erwiederung, obgleich diese Behauptung, so apodiktisch hingestellt, von der
thatsächlichen Wahrheit unseres Erachtens mindestens ein nur schiefes Bild
gibt. Wir meinten immer, und haben dieß am Rhein aus dem Munde wohl-
bewanderter Gewährsmänner gehört, daß man daselbst vorzüglich deßhalb an
dem Hypotheken-Institut festhielt, weil man, es als einen Bestandtheil der
Justizgesetzgebung ansehend, in diese nicht Bresche legen lassen wollte, aus
Beforgniß es könnte in der Folge auch ein Angriff auf die Mündlichkeit und
Oeffentlichkeit im Civil- und Strafrecht und auf die Geschwornengerichte
gemacht werden, so daß man sich lieber das unvollkommenere Hypotheken-
Institut gefallen ließ, als daß man diese höhern Güter einer Gefahr ausgesetzt
hätte. Der "freie Berkehr," wie Hr. v. Salvotti sagt, oder die Boden-
zersplitterung und Grundschlächterei, wie man es anderswo nennt, welche den
Bauernstand vernichtet, dürfte wohl bei der Berathung in pleno, infoweit
diese Dinge mit dem Grundbuchswesen zusammenhängen, einer genau ein-
gehenden Kritik bedürfen, und sie auch finden. Der Realcredit ist nicht die
einzige Seite der Sache, vielleicht nicht einmal die wichtigere. Uebrigens
[Spaltenumbruch] glauben wir daß dem Grundbuchswesen eine günstige Prognose gestellt
werden kann. Das Bedürfniß spricht zu laut; nur wäre möglich daß die vor-
läufig leicht überspielten Tasten der Landtagscompetenz zu solchen legislativen
Arbeiten, und der Sprache des Grundbuchs bei der Verhandlung mit mehr
Nachdruck angeschlagen würden. Das erstemal wäre es nicht wenn sohin das
materielle Wohl leiden müßte, ein Fortschritt ungethan bliebe, weil einige
wollen daß das Gute nicht von dem, sondern von jenem gebracht werden soll.
Wie dem aber auch seyn möge, etwas unpassenderes als die Anfechtung der
deutschen Sprache als Sprache des Grundbuchs, etwas unpraktischeres und
zweckwidrigeres können wir uns nicht denken. Der Graf Barkoczy wäre
besser berathen gewesen wenn er der Leidenschaftlichkeit Zügel angelegt hätte;
in Verstandesdingen ist sie es wodurch man sich am gründlichsten abnützt.
Jeder Bauer kann ihn belehren daß, wenn das Grundbuch in der Sprache von
nur 100,000 Menschen geführt wird, der Besitzer nur von einem unter diesen
100,000 Credit erwarten kann; das Angebot wird klein und der Credit
theuer seyn, und theurer Credit sowie gar kein Credit, beides kann zu Grunde
richten. Ist die Sprache des Grundbuchs die von 70 Millionen, so kann der
Besitzer den Credit von einem unter 70 Millionen nehmen; das Angebot ist
größer und der Credit billiger. Und wenn jemand eine eigene Grundbuchs-
sprache erfände die allen Nationen verständlich ist wie die Noten für die
Musiker der ganzen Welt, so würde dieß ohne Zweifel einem Weltcredit
Bahn brechen. Aber magyarisch! Man frage den Landmann, oder über-
haupt den Grundbesitzer, ob er das Vergnügen einen ungarischen Original-
Extract in seinem Schrank zu haben mit Tausenden von Gulden oder auch
vielleicht mit seinem ökonomischen Ruin theuer erkauft sinde, oder nicht. Er
mag sich und wird sich trösten, wenn der Graf Barkoczy ihm mit seinen noto-
rischen Reichthümern beispringt, im andern Fall dürfte ihm ein Grundbuch
welches den Realcredit zugänglicher zu machen im Stande gewesen wäre, denn
doch lieber seyn. Uebrigens macht die ganze Debatte den Eindruck eines luft-
reinigenden Gewitters, insbesondere da die theilweise äußerst lebhaften Er-
örterungen, die an die Gränze des Möglichen streiften, mit dem Sonnenschein
eines einhelligen Beschlusses endeten. Im einzelnen ist viel beherzigenswerthes
gesagt worden, und Worte wie die vom Grafen Hartig gesprochenen würden
auch in einem Reichstag, oder vielmehr da erst recht, Wirkung gemacht haben.
Der Redner wie der Dichter --
er wünscht sich einen großen Kreis
Um ihn gewisser zu erschüttern.

Die Allg. Ztg. vom 14 Mai enthält in einer aus
Wien 7 Mai datirten Correspondenz die Mittheilung: der niederösterreichi-
sche Gewerbeverein habe, vom österreichischen Kunstverein aufgefordert die
von diesem letztern veranstaltete Ausstellung kunstgewerblicher Erzeugnisse zut
unterstützen, dieß nicht nur nicht gethan, sondern dem Zustandekommen die-
ser Ausstellung direct entgegengearbeitet. Diese vom Anfang bis zum Ende
aus der Luft gegriffene Behauptung veranlaßt den niederösterreichischen Ge-
werbeverein dem wahren Sachverhalt gemäß zu entgegnen daß demselben
von Seite des österreichischen Kunstvereins keinerlei Aufforderung zur Mit-
wirkung bei der erwähnten Ausstellung zukam, somit auch keine Gelegenheit
geboten war dieses gemeinnützige Unternehmen zu unterstützen. Was die
Verdächtigung anbelangt, der niederösterreichische Gewerbeverein habe den
bezüglichen Bemühungen des Kunstvereins geradezu entgegengearbeitet, so
wird diese schamlose Lüge wohl am besten durch die Thatsache entkräftet daß
der Gewerbeverein am Schluß der Ausstellung von Seite des österreichischen
Kunstvereins um Abordnung technischer Capacitäten zum Beurtheilungsaus-
schuß angegangen wurde, was der Kunstverein doch sicherlich unterlasien
hätte wenn seine Bemühungen auf jene böswilligen dem Gewerbeverein an-
gedichteten Machinationen gestoßen wären. So bereitwillig nun der Ge-
werbeverein diesem Ansuchen um Abordnung von Fachmännern entsprach,
ebenso bereitwillig hätte derselbe in Folge erhaltener Aufforderung das Zu-
standekommen der Ausstellung selbst gefördert, und zwar umsomehr als die
derselben zu Grunde liegende Absicht -- die so nothwendige Verbindung zwi-
schen Kunst und Gewerbe anzubahnen -- mit einer Hauptaufgabe des Ge-
werbevereins parallel geht, welche von demselben in einer eigenen Abtheilung
für gewerbliche Kunst und durch Herausgabe eines Gewerbekunstblattes (wel-
ches, beiläufig gesagt, in der mehr genannten Ausstellung exponirt war),
nach besten Kräften angestrebt wird.

Mit dem Ersuchen die löbliche Redac-
tion wolle der vorstehenden Erklärung in ihrem geschätzten Blatt Raum ge-
ben, zeichnet hochachtungsvoll,
im Auftrag des Ver-
waltungsraths:
A. Heinrich, Vereinssecretär.

Die Wiener Ztg. begleitet die neuen Verordnun-
gen über das lombardisch-venetianische Königreich mit folgender Erläuterung:
Mit der heute kundgemachten kaiserl. Verordnung ist ein lebhafter Wunsch der
Bevölkerung des lombardisch-venetianischen Königreichs in Erfüllung gegan-
gen, und ein entschiedener, die hochherzigen Absichten Sr. Majestät sehr be-
zeichnender Wendepunkt in der Stellung der Centralcongregation eingetreten,
ohne daß die Grundlage jener bewährten Institutionen verlassen worden wäre
auf denen die innere Gesetzgebung des genannten Kronlands ruht. Die Pro-

[Spaltenumbruch] evangeliſchen Oberkirchenraths von 7 März an die Conſiſtorien der öſtlichen
Provinzen. Es wird denſelben in Ausführung der Allerhöchſten Ordre vom
27 Februar anliegend die Inſtruction für die königl. Superintendenten, be-
treffend die Einrichtung von Gemeindekirchenräthen, überſandt. Als weitere
Anlagen ſind folgende Formulare angeſchloſſen: a) für die Einladung der
Gemeinden zur Wahl des Gemeindekirchenraths; b) für das Wahlprotokoll;
c) für die kirchliche Einführung der Mitglieder des Gemeindekirchenraths. —
In dem Erlaß ſelbſt werden die Conſiſtorien angewieſen nunmehr nach Maß-
gabe der vorſtehend bezeichneten Actenſtücke ungeſäumt das weitere zu verord-
nen, und zu dieſem Behufe zunächſt den Superintendenten der Provinz den
Auftrag zu ertheilen innerhalb ihrer Diöceſen nach Inhalt der anliegenden
Inſtruction das Nöthige zu veranlaſſen.

Wie einige Blätter wiſſen wollen, ſind die preußiſchen Unifor-
men wegen ihrer Eleganz und praktiſchen Bequemlichkeit ſelbſt im fernen
Ausland ſo berühmt, daß die ſtameſiſche Regierung in einer Berliner
Militär-Effecten-Fabrik (Mohr u. Speyer) umfangreiche Beſtellungen ge-
macht hat, indem das ſiameſiſche Heer nach preußiſchem Muſter bekleidet wer-
den ſoll — namentlich auch „das berühmte Amazonencorps des Königs von
Siam.“ (Es ſind aber zwei Könige dort, wie im alten Sparta, und was das
Amazonencorps betrifft, ſo iſt das vielleicht eine Verwechslung mit jenem des
Königs von Dahomey in Afrika.) Für den König von Siam ſelbſt iſt ein
filberner Helm angefertigt, nach Form der preußiſchen Küraſſierhelme, aus
Silber, und darüber ſtatt des Adlers ein Elephant aus purem Gold.

Oeſterreich.

Der Bericht über die den Entwurf der
Grundbuchsordnung betreffende Sitzung des Reichsraths liegt nun in zwanzig
Columnen der Wiener Ztg. vor. Der Antrag des Grafen Barkóczy, welcher
die Debatte hervorrief, gieng dahin daß dem zu wählenden Comité die In-
ſtruction mitzugeben ſey: über die Vorfrage, ob in eine detaillirte Berathung
des Geſetzentwurfs einzugehen ſey, Bericht zu erſtatten. Frhr. v. Lichtenfels
ſtellte den Gegenantrag: dem Comité ſey aufzugeben jedenfalls in eine de-
taillirte Berathung einzugehen und hierüber zu berichten. Ein dritter An-
trag wollte daß dem Comité keine Inſtruction gegeben werde. Dieſer letzte
wurde angenommen, und zwar überraſchender Weiſe mit Stimmeneinhellig-
keit. Es läßt ſich letzterer Umſtand daraus erklären daß Graf Barkóczy am
Schluß der Debatte, in der Vorausſetzung dem Comité, welches keine In-
ſtruction erhält, ſtehe frei vorläufig über die Vorfrage zu berichten, ſich damit
zufrieden erklärte, was der Zurückziehung ſeines Antrags gleichkam, und daß
der Gegenantrag des Frhrn. v. Lichtenfels in ähnlichem Sinn ſeine Erledi-
gung fand. Warum der zum Beſchluß erhobene Antrag den Namen des
Fürſten Salm führt, ungeachtet er zuerſt von Toperczer geſtellt wurde, und
Fürft Salm nur gleich darauf erklärte daß er demſelben beiſtimme, iſt aus
der Verhandlung nicht zu erſehen. Die Grafen Szecſen, Hartig und Clam
hatten zwar die Artigkeit — für den Fürſten Salm in ihren Reden den An-
trag nach ihm zu nennen; das ändert aber nichts an der Sache, und Toperczer
war nichtsdeſtoweniger der eigentliche Antragſteller. Was die Verhandlung
intereſſant macht iſt der Umſtand daß ſie als Anlaß benützt wurde um die
wichtigſten Fragen zu berühren, wie z. B. die Competenz der Landtage in Ge-
ſetzgebungsſachen, die Reichseinheit, die Sprachenfrage. Für die Grundbuchs-
angelegenheit ſelbſt ſind einige Aufklärungen des Juſtizminiſters bedeutſam,
namentlich daß in Ungarn, Croatien und Serbien in den wenigen Jahren
ſeit der Einführung der Grundbücher bereits ein Realcredit von 232 Mill.
intabulirt iſt. Draſtiſch wirkt die der Angabe des ſtändigen Reichsraths
v. Salvotti: „die Herſtellung der Grundbücher in Ungarn habe bereits nahebei
9 Millionen gekoſtet,“ unmittelbar nachfolgende Berichtigung des Juſtiz-
miniſters daß die Koſten für Ungarn und Croatien nebſt Serbien ſich nur
auf 3,123,383 fl. 55 kr. belaufen. Dagegen blieb die Bemerkung Salvotti’s
daß das preußiſche Grundbuchsweſen in den Rheinlanden deßhalb Widerſtand
gefunden habe weil das franzöſiſche Hypothekenweſen den Verkehr von jenen
Feſſeln befreie welche die Einführung des Grundbuchs im Gefolge habe, ohne
Erwiederung, obgleich dieſe Behauptung, ſo apodiktiſch hingeſtellt, von der
thatſächlichen Wahrheit unſeres Erachtens mindeſtens ein nur ſchiefes Bild
gibt. Wir meinten immer, und haben dieß am Rhein aus dem Munde wohl-
bewanderter Gewährsmänner gehört, daß man daſelbſt vorzüglich deßhalb an
dem Hypotheken-Inſtitut feſthielt, weil man, es als einen Beſtandtheil der
Juſtizgeſetzgebung anſehend, in dieſe nicht Breſche legen laſſen wollte, aus
Beforgniß es könnte in der Folge auch ein Angriff auf die Mündlichkeit und
Oeffentlichkeit im Civil- und Strafrecht und auf die Geſchwornengerichte
gemacht werden, ſo daß man ſich lieber das unvollkommenere Hypotheken-
Inſtitut gefallen ließ, als daß man dieſe höhern Güter einer Gefahr ausgeſetzt
hätte. Der „freie Berkehr,“ wie Hr. v. Salvotti ſagt, oder die Boden-
zerſplitterung und Grundſchlächterei, wie man es anderswo nennt, welche den
Bauernſtand vernichtet, dürfte wohl bei der Berathung in pleno, infoweit
dieſe Dinge mit dem Grundbuchsweſen zuſammenhängen, einer genau ein-
gehenden Kritik bedürfen, und ſie auch finden. Der Realcredit iſt nicht die
einzige Seite der Sache, vielleicht nicht einmal die wichtigere. Uebrigens
[Spaltenumbruch] glauben wir daß dem Grundbuchsweſen eine günſtige Prognoſe geſtellt
werden kann. Das Bedürfniß ſpricht zu laut; nur wäre möglich daß die vor-
läufig leicht überſpielten Taſten der Landtagscompetenz zu ſolchen legislativen
Arbeiten, und der Sprache des Grundbuchs bei der Verhandlung mit mehr
Nachdruck angeſchlagen würden. Das erſtemal wäre es nicht wenn ſohin das
materielle Wohl leiden müßte, ein Fortſchritt ungethan bliebe, weil einige
wollen daß das Gute nicht von dem, ſondern von jenem gebracht werden ſoll.
Wie dem aber auch ſeyn möge, etwas unpaſſenderes als die Anfechtung der
deutſchen Sprache als Sprache des Grundbuchs, etwas unpraktiſcheres und
zweckwidrigeres können wir uns nicht denken. Der Graf Barkóczy wäre
beſſer berathen geweſen wenn er der Leidenſchaftlichkeit Zügel angelegt hätte;
in Verſtandesdingen iſt ſie es wodurch man ſich am gründlichſten abnützt.
Jeder Bauer kann ihn belehren daß, wenn das Grundbuch in der Sprache von
nur 100,000 Menſchen geführt wird, der Beſitzer nur von einem unter dieſen
100,000 Credit erwarten kann; das Angebot wird klein und der Credit
theuer ſeyn, und theurer Credit ſowie gar kein Credit, beides kann zu Grunde
richten. Iſt die Sprache des Grundbuchs die von 70 Millionen, ſo kann der
Beſitzer den Credit von einem unter 70 Millionen nehmen; das Angebot iſt
größer und der Credit billiger. Und wenn jemand eine eigene Grundbuchs-
ſprache erfände die allen Nationen verſtändlich iſt wie die Noten für die
Muſiker der ganzen Welt, ſo würde dieß ohne Zweifel einem Weltcredit
Bahn brechen. Aber magyariſch! Man frage den Landmann, oder über-
haupt den Grundbeſitzer, ob er das Vergnügen einen ungariſchen Original-
Extract in ſeinem Schrank zu haben mit Tauſenden von Gulden oder auch
vielleicht mit ſeinem ökonomiſchen Ruin theuer erkauft ſinde, oder nicht. Er
mag ſich und wird ſich tröſten, wenn der Graf Barkóczy ihm mit ſeinen noto-
riſchen Reichthümern beiſpringt, im andern Fall dürfte ihm ein Grundbuch
welches den Realcredit zugänglicher zu machen im Stande geweſen wäre, denn
doch lieber ſeyn. Uebrigens macht die ganze Debatte den Eindruck eines luft-
reinigenden Gewitters, insbeſondere da die theilweiſe äußerſt lebhaften Er-
örterungen, die an die Gränze des Möglichen ſtreiften, mit dem Sonnenſchein
eines einhelligen Beſchluſſes endeten. Im einzelnen iſt viel beherzigenswerthes
geſagt worden, und Worte wie die vom Grafen Hartig geſprochenen würden
auch in einem Reichstag, oder vielmehr da erſt recht, Wirkung gemacht haben.
Der Redner wie der Dichter —
er wünſcht ſich einen großen Kreis
Um ihn gewiſſer zu erſchüttern.

Die Allg. Ztg. vom 14 Mai enthält in einer aus
Wien 7 Mai datirten Correſpondenz die Mittheilung: der niederöſterreichi-
ſche Gewerbeverein habe, vom öſterreichiſchen Kunſtverein aufgefordert die
von dieſem letztern veranſtaltete Ausſtellung kunſtgewerblicher Erzeugniſſe zut
unterſtützen, dieß nicht nur nicht gethan, ſondern dem Zuſtandekommen die-
ſer Ausſtellung direct entgegengearbeitet. Dieſe vom Anfang bis zum Ende
aus der Luft gegriffene Behauptung veranlaßt den niederöſterreichiſchen Ge-
werbeverein dem wahren Sachverhalt gemäß zu entgegnen daß demſelben
von Seite des öſterreichiſchen Kunſtvereins keinerlei Aufforderung zur Mit-
wirkung bei der erwähnten Ausſtellung zukam, ſomit auch keine Gelegenheit
geboten war dieſes gemeinnützige Unternehmen zu unterſtützen. Was die
Verdächtigung anbelangt, der niederöſterreichiſche Gewerbeverein habe den
bezüglichen Bemühungen des Kunſtvereins geradezu entgegengearbeitet, ſo
wird dieſe ſchamloſe Lüge wohl am beſten durch die Thatſache entkräftet daß
der Gewerbeverein am Schluß der Ausſtellung von Seite des öſterreichiſchen
Kunſtvereins um Abordnung techniſcher Capacitäten zum Beurtheilungsaus-
ſchuß angegangen wurde, was der Kunſtverein doch ſicherlich unterlaſien
hätte wenn ſeine Bemühungen auf jene böswilligen dem Gewerbeverein an-
gedichteten Machinationen geſtoßen wären. So bereitwillig nun der Ge-
werbeverein dieſem Anſuchen um Abordnung von Fachmännern entſprach,
ebenſo bereitwillig hätte derſelbe in Folge erhaltener Aufforderung das Zu-
ſtandekommen der Ausſtellung ſelbſt gefördert, und zwar umſomehr als die
derſelben zu Grunde liegende Abſicht — die ſo nothwendige Verbindung zwi-
ſchen Kunſt und Gewerbe anzubahnen — mit einer Hauptaufgabe des Ge-
werbevereins parallel geht, welche von demſelben in einer eigenen Abtheilung
für gewerbliche Kunſt und durch Herausgabe eines Gewerbekunſtblattes (wel-
ches, beiläufig geſagt, in der mehr genannten Ausſtellung exponirt war),
nach beſten Kräften angeſtrebt wird.

Mit dem Erſuchen die löbliche Redac-
tion wolle der vorſtehenden Erklärung in ihrem geſchätzten Blatt Raum ge-
ben, zeichnet hochachtungsvoll,
im Auftrag des Ver-
waltungsraths:
A. Heinrich, Vereinsſecretär.

Die Wiener Ztg. begleitet die neuen Verordnun-
gen über das lombardiſch-venetianiſche Königreich mit folgender Erläuterung:
Mit der heute kundgemachten kaiſerl. Verordnung iſt ein lebhafter Wunſch der
Bevölkerung des lombardiſch-venetianiſchen Königreichs in Erfüllung gegan-
gen, und ein entſchiedener, die hochherzigen Abſichten Sr. Majeſtät ſehr be-
zeichnender Wendepunkt in der Stellung der Centralcongregation eingetreten,
ohne daß die Grundlage jener bewährten Inſtitutionen verlaſſen worden wäre
auf denen die innere Geſetzgebung des genannten Kronlands ruht. Die Pro-

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[2800/0004] evangeliſchen Oberkirchenraths von 7 März an die Conſiſtorien der öſtlichen Provinzen. Es wird denſelben in Ausführung der Allerhöchſten Ordre vom 27 Februar anliegend die Inſtruction für die königl. Superintendenten, be- treffend die Einrichtung von Gemeindekirchenräthen, überſandt. Als weitere Anlagen ſind folgende Formulare angeſchloſſen: a) für die Einladung der Gemeinden zur Wahl des Gemeindekirchenraths; b) für das Wahlprotokoll; c) für die kirchliche Einführung der Mitglieder des Gemeindekirchenraths. — In dem Erlaß ſelbſt werden die Conſiſtorien angewieſen nunmehr nach Maß- gabe der vorſtehend bezeichneten Actenſtücke ungeſäumt das weitere zu verord- nen, und zu dieſem Behufe zunächſt den Superintendenten der Provinz den Auftrag zu ertheilen innerhalb ihrer Diöceſen nach Inhalt der anliegenden Inſtruction das Nöthige zu veranlaſſen. Wie einige Blätter wiſſen wollen, ſind die preußiſchen Unifor- men wegen ihrer Eleganz und praktiſchen Bequemlichkeit ſelbſt im fernen Ausland ſo berühmt, daß die ſtameſiſche Regierung in einer Berliner Militär-Effecten-Fabrik (Mohr u. Speyer) umfangreiche Beſtellungen ge- macht hat, indem das ſiameſiſche Heer nach preußiſchem Muſter bekleidet wer- den ſoll — namentlich auch „das berühmte Amazonencorps des Königs von Siam.“ (Es ſind aber zwei Könige dort, wie im alten Sparta, und was das Amazonencorps betrifft, ſo iſt das vielleicht eine Verwechslung mit jenem des Königs von Dahomey in Afrika.) Für den König von Siam ſelbſt iſt ein filberner Helm angefertigt, nach Form der preußiſchen Küraſſierhelme, aus Silber, und darüber ſtatt des Adlers ein Elephant aus purem Gold. Oeſterreich. # Wien, 12 Jun. Der Bericht über die den Entwurf der Grundbuchsordnung betreffende Sitzung des Reichsraths liegt nun in zwanzig Columnen der Wiener Ztg. vor. Der Antrag des Grafen Barkóczy, welcher die Debatte hervorrief, gieng dahin daß dem zu wählenden Comité die In- ſtruction mitzugeben ſey: über die Vorfrage, ob in eine detaillirte Berathung des Geſetzentwurfs einzugehen ſey, Bericht zu erſtatten. Frhr. v. Lichtenfels ſtellte den Gegenantrag: dem Comité ſey aufzugeben jedenfalls in eine de- taillirte Berathung einzugehen und hierüber zu berichten. Ein dritter An- trag wollte daß dem Comité keine Inſtruction gegeben werde. Dieſer letzte wurde angenommen, und zwar überraſchender Weiſe mit Stimmeneinhellig- keit. Es läßt ſich letzterer Umſtand daraus erklären daß Graf Barkóczy am Schluß der Debatte, in der Vorausſetzung dem Comité, welches keine In- ſtruction erhält, ſtehe frei vorläufig über die Vorfrage zu berichten, ſich damit zufrieden erklärte, was der Zurückziehung ſeines Antrags gleichkam, und daß der Gegenantrag des Frhrn. v. Lichtenfels in ähnlichem Sinn ſeine Erledi- gung fand. Warum der zum Beſchluß erhobene Antrag den Namen des Fürſten Salm führt, ungeachtet er zuerſt von Toperczer geſtellt wurde, und Fürft Salm nur gleich darauf erklärte daß er demſelben beiſtimme, iſt aus der Verhandlung nicht zu erſehen. Die Grafen Szecſen, Hartig und Clam hatten zwar die Artigkeit — für den Fürſten Salm in ihren Reden den An- trag nach ihm zu nennen; das ändert aber nichts an der Sache, und Toperczer war nichtsdeſtoweniger der eigentliche Antragſteller. Was die Verhandlung intereſſant macht iſt der Umſtand daß ſie als Anlaß benützt wurde um die wichtigſten Fragen zu berühren, wie z. B. die Competenz der Landtage in Ge- ſetzgebungsſachen, die Reichseinheit, die Sprachenfrage. Für die Grundbuchs- angelegenheit ſelbſt ſind einige Aufklärungen des Juſtizminiſters bedeutſam, namentlich daß in Ungarn, Croatien und Serbien in den wenigen Jahren ſeit der Einführung der Grundbücher bereits ein Realcredit von 232 Mill. intabulirt iſt. Draſtiſch wirkt die der Angabe des ſtändigen Reichsraths v. Salvotti: „die Herſtellung der Grundbücher in Ungarn habe bereits nahebei 9 Millionen gekoſtet,“ unmittelbar nachfolgende Berichtigung des Juſtiz- miniſters daß die Koſten für Ungarn und Croatien nebſt Serbien ſich nur auf 3,123,383 fl. 55 kr. belaufen. Dagegen blieb die Bemerkung Salvotti’s daß das preußiſche Grundbuchsweſen in den Rheinlanden deßhalb Widerſtand gefunden habe weil das franzöſiſche Hypothekenweſen den Verkehr von jenen Feſſeln befreie welche die Einführung des Grundbuchs im Gefolge habe, ohne Erwiederung, obgleich dieſe Behauptung, ſo apodiktiſch hingeſtellt, von der thatſächlichen Wahrheit unſeres Erachtens mindeſtens ein nur ſchiefes Bild gibt. Wir meinten immer, und haben dieß am Rhein aus dem Munde wohl- bewanderter Gewährsmänner gehört, daß man daſelbſt vorzüglich deßhalb an dem Hypotheken-Inſtitut feſthielt, weil man, es als einen Beſtandtheil der Juſtizgeſetzgebung anſehend, in dieſe nicht Breſche legen laſſen wollte, aus Beforgniß es könnte in der Folge auch ein Angriff auf die Mündlichkeit und Oeffentlichkeit im Civil- und Strafrecht und auf die Geſchwornengerichte gemacht werden, ſo daß man ſich lieber das unvollkommenere Hypotheken- Inſtitut gefallen ließ, als daß man dieſe höhern Güter einer Gefahr ausgeſetzt hätte. Der „freie Berkehr,“ wie Hr. v. Salvotti ſagt, oder die Boden- zerſplitterung und Grundſchlächterei, wie man es anderswo nennt, welche den Bauernſtand vernichtet, dürfte wohl bei der Berathung in pleno, infoweit dieſe Dinge mit dem Grundbuchsweſen zuſammenhängen, einer genau ein- gehenden Kritik bedürfen, und ſie auch finden. Der Realcredit iſt nicht die einzige Seite der Sache, vielleicht nicht einmal die wichtigere. Uebrigens glauben wir daß dem Grundbuchsweſen eine günſtige Prognoſe geſtellt werden kann. Das Bedürfniß ſpricht zu laut; nur wäre möglich daß die vor- läufig leicht überſpielten Taſten der Landtagscompetenz zu ſolchen legislativen Arbeiten, und der Sprache des Grundbuchs bei der Verhandlung mit mehr Nachdruck angeſchlagen würden. Das erſtemal wäre es nicht wenn ſohin das materielle Wohl leiden müßte, ein Fortſchritt ungethan bliebe, weil einige wollen daß das Gute nicht von dem, ſondern von jenem gebracht werden ſoll. Wie dem aber auch ſeyn möge, etwas unpaſſenderes als die Anfechtung der deutſchen Sprache als Sprache des Grundbuchs, etwas unpraktiſcheres und zweckwidrigeres können wir uns nicht denken. Der Graf Barkóczy wäre beſſer berathen geweſen wenn er der Leidenſchaftlichkeit Zügel angelegt hätte; in Verſtandesdingen iſt ſie es wodurch man ſich am gründlichſten abnützt. Jeder Bauer kann ihn belehren daß, wenn das Grundbuch in der Sprache von nur 100,000 Menſchen geführt wird, der Beſitzer nur von einem unter dieſen 100,000 Credit erwarten kann; das Angebot wird klein und der Credit theuer ſeyn, und theurer Credit ſowie gar kein Credit, beides kann zu Grunde richten. Iſt die Sprache des Grundbuchs die von 70 Millionen, ſo kann der Beſitzer den Credit von einem unter 70 Millionen nehmen; das Angebot iſt größer und der Credit billiger. Und wenn jemand eine eigene Grundbuchs- ſprache erfände die allen Nationen verſtändlich iſt wie die Noten für die Muſiker der ganzen Welt, ſo würde dieß ohne Zweifel einem Weltcredit Bahn brechen. Aber magyariſch! Man frage den Landmann, oder über- haupt den Grundbeſitzer, ob er das Vergnügen einen ungariſchen Original- Extract in ſeinem Schrank zu haben mit Tauſenden von Gulden oder auch vielleicht mit ſeinem ökonomiſchen Ruin theuer erkauft ſinde, oder nicht. Er mag ſich und wird ſich tröſten, wenn der Graf Barkóczy ihm mit ſeinen noto- riſchen Reichthümern beiſpringt, im andern Fall dürfte ihm ein Grundbuch welches den Realcredit zugänglicher zu machen im Stande geweſen wäre, denn doch lieber ſeyn. Uebrigens macht die ganze Debatte den Eindruck eines luft- reinigenden Gewitters, insbeſondere da die theilweiſe äußerſt lebhaften Er- örterungen, die an die Gränze des Möglichen ſtreiften, mit dem Sonnenſchein eines einhelligen Beſchluſſes endeten. Im einzelnen iſt viel beherzigenswerthes geſagt worden, und Worte wie die vom Grafen Hartig geſprochenen würden auch in einem Reichstag, oder vielmehr da erſt recht, Wirkung gemacht haben. Der Redner wie der Dichter — er wünſcht ſich einen großen Kreis Um ihn gewiſſer zu erſchüttern. * Wien, 12 Jun. Die Allg. Ztg. vom 14 Mai enthält in einer aus Wien 7 Mai datirten Correſpondenz die Mittheilung: der niederöſterreichi- ſche Gewerbeverein habe, vom öſterreichiſchen Kunſtverein aufgefordert die von dieſem letztern veranſtaltete Ausſtellung kunſtgewerblicher Erzeugniſſe zut unterſtützen, dieß nicht nur nicht gethan, ſondern dem Zuſtandekommen die- ſer Ausſtellung direct entgegengearbeitet. Dieſe vom Anfang bis zum Ende aus der Luft gegriffene Behauptung veranlaßt den niederöſterreichiſchen Ge- werbeverein dem wahren Sachverhalt gemäß zu entgegnen daß demſelben von Seite des öſterreichiſchen Kunſtvereins keinerlei Aufforderung zur Mit- wirkung bei der erwähnten Ausſtellung zukam, ſomit auch keine Gelegenheit geboten war dieſes gemeinnützige Unternehmen zu unterſtützen. Was die Verdächtigung anbelangt, der niederöſterreichiſche Gewerbeverein habe den bezüglichen Bemühungen des Kunſtvereins geradezu entgegengearbeitet, ſo wird dieſe ſchamloſe Lüge wohl am beſten durch die Thatſache entkräftet daß der Gewerbeverein am Schluß der Ausſtellung von Seite des öſterreichiſchen Kunſtvereins um Abordnung techniſcher Capacitäten zum Beurtheilungsaus- ſchuß angegangen wurde, was der Kunſtverein doch ſicherlich unterlaſien hätte wenn ſeine Bemühungen auf jene böswilligen dem Gewerbeverein an- gedichteten Machinationen geſtoßen wären. 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Die Wiener Ztg. begleitet die neuen Verordnun- gen über das lombardiſch-venetianiſche Königreich mit folgender Erläuterung: Mit der heute kundgemachten kaiſerl. Verordnung iſt ein lebhafter Wunſch der Bevölkerung des lombardiſch-venetianiſchen Königreichs in Erfüllung gegan- gen, und ein entſchiedener, die hochherzigen Abſichten Sr. Majeſtät ſehr be- zeichnender Wendepunkt in der Stellung der Centralcongregation eingetreten, ohne daß die Grundlage jener bewährten Inſtitutionen verlaſſen worden wäre auf denen die innere Geſetzgebung des genannten Kronlands ruht. Die Pro-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 168, 16. Juni 1860, S. 2800. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine168_1860/4>, abgerufen am 21.11.2024.