Allgemeine Zeitung, Nr. 169, 17. Juni 1860.
Großbritannien. London. Der Levant Herald hatte eine Geschichte über den Herzog Der jetzt wieder vielbesprochene "Great Eastern" hat in den letzten Tagen (Aus der Pariser Corresp. der Literary News.) In der Umgebung [irrelevantes Material]
Großbritannien. London. Der Levant Herald hatte eine Geſchichte über den Herzog Der jetzt wieder vielbeſprochene „Great Eaſtern“ hat in den letzten Tagen (Aus der Pariſer Correſp. der Literary News.) In der Umgebung [irrelevantes Material]
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <floatingText> <body> <div type="jFinancialNews" n="1"> <div n="2"> <div type="jArticle" n="3"> <p> <cit> <quote><pb facs="#f0014" n="2826"/><cb/> Pflicht und der Einheit des Gehorſams. Dieß ſind drei Einheiten welche allent-<lb/> halben in der Monarchie gleich ſeyn müſſen, und ich nenne ſie die ſtaatsrechtliche<lb/> Einheit. Für privatrechtliche Einheiten, welche auf Einfömigkeit hinausgehen, ver-<lb/> möchte ich nicht das Wort zu führeu. Ueberall in den verſchiedenen Provinzen wer-<lb/> den ſich verſchiedene Verhältniſſe zeigen welche Unterſchiede nothwendig machen,<lb/> und in dieſer Beziehung trete ich dem Antrag des Reichraths Fürſten v. Salm<lb/> bei. In Bezug auf die Sprachenfrage lege ich mein Glanbensbekenntniß dahin ab:<lb/> ich erkenne jedem Menſchen das Necht zu die Sprache die ſeine eigene angeborne<lb/> iſt zu ſprechen. Es iſt ſeine Sache daß er ſich dann mit den andern, in fremder<lb/> Zunge Redenden verſtändigt. Dieſes Recht ſpreche ich aber auch unſerem Son-<lb/> verän zu. Allerhöchſtderſelbe iſt ein Deutſcher, und gleich väterlich beſorgt für alle<lb/> ſeine Völker, welche Sprache ſie auch reden. Aber er muß auch das Recht haben<lb/> ſelbſt in der Sprache zu ſprechen die ſeine angeborne iſt, weil jedweder ſeiner Un-<lb/> terthanen das gleiche Recht haben ſoll, und niemanden wohl beifallen wird dem<lb/> Souvetän weniger Rechte zuzugeſtehen, als die Unterthanen für ſich in Auſpruch<lb/> nehmen. Meine Meinung iſt daß die Sprache für den Geſammtſtaat die deutſche<lb/> ſeyn müſſe. Weiland Se Maj. der Kaiſer und König Franz <hi rendition="#aq">I</hi> haben wohl für<lb/> Italien eine Ausnahme gemacht und ich habe nichts dagegen daß ſie bleibe, weil<lb/> die Erfahrung zeigte daß dieß keine üblen Folgen mit ſich brachte. Die italiemſche<lb/> Sprache hat aber auch den Vorzug daß ſie ſchon früher weiter ausgebildet war als<lb/> die deutſche; man konnte ſich daher nicht der deutſchen Sprache bedienen, weil jene<lb/> mehr dem Zeitgeiſt folgte. Es ſind aber auch häufig Verordnungen, namentlich<lb/> von der allgemeinen Hofkammer und dem Finanzminiſterium, in deutſcher Sprache<lb/> nach Italien hinausgegeben worden, und es hat ſich niemand darüber beſchwert;<lb/> wohl aber war es Pflicht daß die deutſche Verordnung in die Landesſprache über-<lb/> ſetzt wurde. Dieſes Recht nun muß ich Sr. Majeſtät vindiciren, und ich glaube<lb/> daher daß, ſowie in allen Kronläudern jedem einzelnen Unterthan das Wort des<lb/> Souveräns in ſeiner Landesſprache klar gemacht werden muß, auch für den letzte-<lb/> ren, wie ſchon erwähnt, das Recht zu wahren iſt nur in ſeiner Mutterſprache zu<lb/> ſprechen.“ Graf <hi rendition="#g">Clam-Martinitz:</hi> „Er werde ſich nicht geſtatten auf die Ar-<lb/> gumente welche <hi rendition="#aq">pro</hi> und <hi rendition="#aq">contra</hi> angeführt wurden, zurückzukommen, glaube aber<lb/> einen Umſtand berühren zu müſſen, nämlich das von dem Vorredner Grafen Hartig<lb/> ſo richtig aufgegriffene Wort „Einheit“ nicht gleichbedeutend mit Einſörmigkeit. Ich<lb/> bedaure übrigens ſehr daß hohe und wichtige Begriffe und Principien, welche, gleich<lb/> der Sprachenfrage, in dieſer Allgemeinheit hingeſtellt, nur als Schlagworte dienen<lb/> können, in die heutige Debatte hineingezogen wurden. Was für mich erheben-<lb/> des, überzeugendes und verpflichtendes in dem Gedauken der Einheit liegt, ſteht<lb/> viel zu hoch, als daß ich die Argumente dazu aus der Grundbuchsordnung nehmen<lb/> könnte, oder daß die Grundbuchsordnung hiezu den Anlaß geben würde. Ich halte<lb/> es nicht für richtig ſolche Argumente in die vorliegende Verhandlung hineinzuziehen,<lb/> und dieß iſt der einzige Umſtand deſſen ich Erwähnung zu thun für nothwendig erachtete.<lb/> Schließlich tritt der Redner unbedingt dem Antrag des Reicheraths Fürſten zu Salm bei,<lb/> nach deſſen Formulirung feſtgeſetzt wird daß dem Comit<hi rendition="#aq">é</hi> keine Inſtruction zu geben wäre,<lb/> zumal alle Fragen ſo wichtig, umfangreich und mit andern Fragepunkten von gleicher<lb/> Vedeutſamkeit verflochten ſind, daß ſie in der Plenarverſammlung ſelbſt nicht bewältigt<lb/> werden könnten.“ Frhr. v. <hi rendition="#g">Lichtenfels:</hi> „Wenn der Antrag des Reichsraths Fürſten<lb/> v. Salm dahin gemeint ſey es ſollten ſowohl die Vorfragen als auch der Gegenſtand <hi rendition="#aq">in<lb/> merito</hi> und im Detail ohne Inſtruction dem Comit<hi rendition="#aq">é</hi> zur Beurtheilung übergeben<lb/> werden, ſchließe er ſich dieſem Antrag gleichfalls an.“ Graf <hi rendition="#g">B<hi rendition="#aq">á</hi>rkoczy:</hi> „Er müſſe<lb/> fich gegen den Antrag des Reichsraths Frhrn. v. Lichtenfels ausſprechen, wenn der-<lb/> ſelbe beabſichtige das Comit<hi rendition="#aq">é</hi> zu verhalten jedenfalls in die Details des Entwurfs ein-<lb/> zugehen, denn ſeiner Ueberzengung nach könne ſich dasſelbe nicht in die detaillirte Be-<lb/> rathung eines Gegenſtands einlaſſen, deſſen Durchführung vorausſichtlich unmöglich ſeyn<lb/> werde. Keiner der Reduer habe den Begriff der Einheit der Monarchie in der weit-<lb/> greifenden Bedeutung aufgefaßt wie der Reichsrath Frhr. v. Lichtenfels, welcher meine<lb/> daß die Einheit, für die wir alle einſtünden und die zunächſt in der Uebereinſtimmung<lb/> in politiſchen Dingen liege, auch auf die adminiſtrativen Maßregeln auszudehuen ſey.<lb/> Er müſſe die Frage aufwerfen: wie man jene der politiſchen Einheit mit der Grund-<lb/> buchsordnung in Verbindung bringen wolle? Er könne ſich nicht verſagen wenigſtens<lb/> im allgemeinen die Erklärung abzugeben daß er gegen die Auslegung des Begriffs<lb/> der Einheit im Sinn des Reichsraths Frhrn. v. Lichtenfels ſtimmen müſſe, und ſtets<lb/> ſtimmen werde. Auch er halte die politiſche Einheit für nothwendig, für eine Lebens-<lb/> aufgabe; er vermöge ſie aber keineswegs in dem Sinn aufzufaſſen daß auch jede<lb/> adminiſtrative Maßregel in der einen Provinz ſo ſevn müſſe wie in der andern.<lb/> Die Unausführbarkeit der Einheit in letzterem Sinn finde in der Gemeinde-Ordnung<lb/> den beſten Beweis, und er müſſe hiebei als Beiſpiel auch die vor kurzem bei einer<lb/> landwirthſchaftlichen Geſellſchaft zur Verathung gekommene Waſſerrechtsfrage berühren.<lb/> In Oeſterreich ſeyen ſeit einer Reihe von vierzig Jahren über dieſen Gegenſtand viel-<lb/> fache Vorſchläge gemacht worden. Viele Körperſchaften hätten denſelden wiederholt<lb/> angeregt, und alle Miniſterien ſeyen überzeugt geweſen daß die Löſung der Waſſer-<lb/> rechtsfrage für Oeſterreich äußerſt wünſchenswerth, ja unumgänglich nothwendig ſey.<lb/> Alle hierauf bezüglichen Geſetze der europäiſchen Staaten habe man geprüft, die ge-<lb/> lehrteſten Forſchungen und Studien angeſtellt und dieſelben jahrelang fortgeſetzt.<lb/> Gleichwohl habe die Landwirthſchaftsgeſellſchaft die Erfahrung gemacht daß es mit<lb/> einer gleichſörmigen Geſetzgebung über dieſe Frage in Oeſterreich nicht gehe, weil die<lb/> Donau ein anderer Fluß ſey als der Po; weil bei den verſchiedenen Flüſſen auch<lb/> ganz verſchiedene Verhältniſſe und Gefichtspunkte ins Auge gefaßt werden müßten,<lb/> und daher verſchiedene geſetzliche Beſtimmungen erforderlich ſeyen. So wie es mit<lb/> dem auf eine und dieſelbe Grundlage baſirten Waſſerrechtsgeſetze geſchehen, welches<lb/> in einem Jahr gänzlich beſeitigt worden ſey, ſo würde es auch der Grundbuchs-<lb/> ordnung und andern Geſetzen ergehen die auf ſolcher Vaſis beruhen. Darum erkläre<lb/> er ſich, wenn der Antrag des Fürſten v. Salm dahin verſtanden werden ſolle daß<lb/> das Comit<hi rendition="#aq">é</hi> verpflichtet ſeyn werde in alle Details einzugehen, gegen dieſen Antrag.<lb/> Wirde derſelbe aber dahin ausgelegt daß es dem Comit<hi rendition="#aq">é</hi> freiſtehe die Vorfrage<lb/> gründlich zu erlebigen und dann vorläufig der hohen Verſammlung darüber Bericht zu<lb/> erſtatten, ſo würde er keinen Anſtand nehmen ſich demſelben ebenfalls anzuſchließen.“<lb/> Graſ <hi rendition="#g">Hartig</hi> fand ſich, um jedem Mißoerſtändniß über ſeine Anſicht in der Sprachen-<lb/> frage vorzudeugen, zu der erläuternden Bemerkung veranlaßt daß, wenn er geſagt<lb/> habe er vindicire mit aller Kroſt dem Sonverän das Recht in ſeiner Spracht zu<lb/> ſprechen, er dieſem Recht auch die Pflicht der Orgone des Monarchen zur Seite ge-<lb/> ſtellt habe ſich jedem Umerthan in deſſen eigener Sprache verſtändlich zu machen.<lb/> Graf <hi rendition="#g">Apponyi:</hi> „Wenn ich in alle Details einzugehen die Abſicht hätte die durch<lb/> den Hrn. Vortedner Grafen B<hi rendition="#aq">á</hi>koczy angeregt worden ſind, und auf welche von<lb/><cb/> Seite des Hrn. Juſtizminiſters die Erwiederung zu geben augeſirebt wurde, ſo würde<lb/> ich unwillkütlich auch in das Weſen der Sache hineingeriſſen werden. Eine Diecuſ-<lb/> ſion hierüber halte ich aber nicht nur vorlänfig für verfrüht, ſondern ich hätte die-<lb/> ſelbe im Intereſſe des Zwecks den wir vor Augen haben vermieden gewünſcht. Es<lb/> find heute Fragen von großer Wichtigkeit und Zartheit berührt worden — Fragen<lb/> deren Löſung ich nicht im Wege des Kampfs, ſondern im Wege der Verſtändigung<lb/> und Annäherung gelöst haben wollte. Eine Annäherung und Verſtändigung ſelbſt,<lb/> bevor noch jene welche die Fragen anregten ihre gegenſeitigen Anſichten vollkommen<lb/> kennen, und ſie gegenſeitig erläutert haben, iſt unausführbar. Die Fragen der<lb/> Nationalität, der Sprache, der Einheit und Einförmigkeit aus Anlaß der Grund-<lb/> buchsordnung zu entſcheiden, halte ich für ein gewagtes Spiel. Wenn ich ſolglich<lb/> auf vieles was heute geſagt worden iſt die Antwort ſchuldig bleibe, ſo thue ich es<lb/> durchaus nicht als wenn ich mit manchen Aeußerungen mich zufrieden ſtellen könnte<lb/> welche gefallen ſind. Ich thue es im Intereſſe unſerer Aufgabe; ich thue es um<lb/> jeden vorzeitigen Conflict zu vermeiden der dieſer unſerer Aufgabe im Wege ſiehen<lb/> könnte. Nach dieſen wenigen Worten erlaube ich mir an den Erzherzog Reichsraths-<lb/> präſidenten die ergebene Bitte zu ſtellen, und auch an den hochverehrten Reichsrath<lb/> das gleiche Erſuchen zu richten, daß man dieſe Diecuſſion wo möglich beendigen und<lb/> im Sinn des von dem Fürſten v. Salm geſtellten Antrags Beſchluß faſſen möge.<lb/> Ich glaube daß man durch dieſen Antrag ſelbſt jenen welche einigen Vorfragen nicht<lb/> präjudicirt haben wollen, und auch jenen welche das Comit<hi rendition="#aq">é</hi> in die Lage zu ſetzen<lb/> beabſichtigen über die Vorfragen zu berathen, gerecht werden dürfte.“ Hierauf er-<lb/> ſuchte der Erzherzog <hi rendition="#g">Reichsrathspräſident</hi> diejenigen Mitglieder welche den Schluß<lb/> der Discuſſion wünſchten ſich zu erheben. Nachdem die ganze Verſammlung ſich er-<lb/> hoben, erklärte Se. kaiſerl. Hoheit die Debatte für geſchloſſen, und forderte die Ver-<lb/> ſammlung auf über die Frage: ob ein Comit<hi rendition="#aq">é</hi> zu bilden ſey welchem keine Inſiruction<lb/> zu geben wäre, welches alſo das ganze Geſetz als Vorlage in Arbeit zu nehmen und<lb/> ſeine Meinung frei und offen auszuſprechen hätte, mit Ja und Nein abzuſtimmen.<lb/> Hierauf wurde zum Namensaufruf über die Frage der Bildung des Comit<hi rendition="#aq">é</hi>’s ge-<lb/> ſchritten, und hiebei die Frage: daß zur Vorberathung der Grundbuchsordnung ein<lb/> aus ſieben Mitgliedern gebildetes Comit<hi rendition="#aq">é</hi>, dem keine Inſtruction zu geben wäre, ge-<lb/> wählt werden ſolle, einſtimmig bejaht. Das Ergebniß der Abſtimmung iſt bereits<lb/> gemeldet.</quote> </cit> </p> </div> </div> </div><lb/> <div type="jVarious" n="1"> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">Großbritannien.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <dateline> <hi rendition="#b">London.</hi> </dateline> <p>Der <hi rendition="#g">Levant Herald</hi> hatte eine Geſchichte über den Herzog<lb/> von Brabant in die Welt geſchickt, die für den letztern etwas ungünſtig gedeutet<lb/> werden konnte. Sie war ſo erzählt daß man glauben konnte der Herzog habe<lb/> dem Sultan koſtbare Tſchibuks gewiſſermaßen abgedrungen. Jetzt erklärt<lb/> die türkiſche Geſandtſchaft in London in allen Blättern jene Darſtellung ſey eine<lb/> Berdrehung der folgenden Thatſachen: Während eines D<hi rendition="#aq">é</hi>je<hi rendition="#aq">û</hi>ner, das der<lb/> Sultan dem Prinzen zu Ehren im Kiosk der ſüßen Gewäſſer gegeben, hatte<lb/> Se. kaif. Maj. den Herzog gebeten die Pfeifen, die er im Emirghianpalaſt<lb/> geraucht hatte, als Andenken anzunehmen. Der Herzog nahm ſie an, und<lb/> ſomit war das Geſchenk und deſſen Annahme eine reine perſönliche Höflichkeit,<lb/> wie ſie an allen Höfen vorkommt.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <p>Der jetzt wieder vielbeſprochene „Great Eaſtern“ hat in den letzten Tagen<lb/> ſeine angekündigte pro<gap reason="lost" unit="chars"/>fahrt in den Canal hinaus gemacht, aber was die<lb/> Schnelligkeit betrifft die er erreichen kann, iſt ſie nichts weniger als glänzend<lb/> ausgefallen. Im Maximum erreichten die Schaufelräder 10½, machte die<lb/> Schraube 39 Umdrehungen, wodurch die Geſchwindigkeit des Schiffes auf 12¾<lb/> Knoten per Stunde gebracht wurde. Das war, wie geſagt, das Maximum,<lb/> während bei einer früheren Probefahrt, wie man ſich erinnern wird, das Schiff<lb/> ſeine 16 Knoten in der Stunde zurückgelegt hatte. Nun hat ſich ſeildem<lb/> allerdings ein ganzer Wald von Seegewächſen an den Boden des Rieſen-<lb/> ſchiffes augelegt, aber dieſem Umſtand allein den gewaltigen Unterſchied der<lb/> Schnelligkeit zuzuſchreiben, würde doch eine gar zu gewagte Annahme ſeyn.<lb/> Wahrſcheinlicher iſt es daß die in den Maſchinen vorgenommenen Aenderun-<lb/> gen der Schnelligkeit Eintrag thaten, während ſie auf größere Sicherheit be-<lb/> rechnet waren. Im übrigen hielt ſich das Schiff vortrefflich, und ſind auch<lb/> die Einrichtungen für die Paſſagiere um vieles verbeſſert. Doch wird es von<lb/> Southampton nach New-York ſchwerlich viel weniger als zehn Tage brauchen.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <p>(Aus der Pariſer Correſp. der <hi rendition="#g">Literary News.</hi>) In der Umgebung<lb/> des Palais Royal glaubt man allgemein daß Prinz Napoleon zum künftigen<lb/> König beider Sicilien beſtimmt iſt, und dadurch würden zwei ſich entgegen-<lb/> geſetzte ſtarke Gefühle beruhigt werden: der Ehrgeiz des Prinzen J<hi rendition="#aq">é</hi>rome,<lb/> und die Angſt der Kaiſerin. In der Entourage der letztern nennt<lb/> man Plon-plon flüſternd nicht anders als „Richard <hi rendition="#aq">III.</hi>“ Aber darin ſind<lb/> die Kaiſerin und ihr Gemahl nicht einerlei Meinung. Er liebt ſeinen Vetter<lb/> wirklich, kann nicht lange ohne ihn ſeyn, und ſteht unter deſſen Einfluß;<lb/> während ſeine Gemahlin bei dem bloßen Namen von J<hi rendition="#aq">é</hi>rome’s Sohn zittert,<lb/> welcher allerdings gegen die Kaiſerin Eugenie niemals freundlich geweſen<lb/> iſt. . . . Mittlerweile arbeitet der Kaiſer mit äußerſtem Fleiß an ſeinem<lb/> „Leben des Julius Cäſar,“ und diefer Tage äußerte er gegen Hrn. Troplong,<lb/> den Senatspräſidenten, mit einem mehr als gewöhnlich zornigen Zupfen<lb/> ſeines Schnurrbarts: „Tacitus war ein ſchnöder Verleumder.“ Hr. Trop-<lb/> long gab natürlich mit einem Bückling ſeine Zuſtimmung, und die beiden<lb/><hi rendition="#g">Autoren</hi> einigten ſich leicht in ihrer Verachtung des berühmten alten Rö-<lb/> mers, welcher Leſern dieſes Schlags freilich nie recht gefallen wollte.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jAnnouncements" n="1"> <gap reason="insignificant"/> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [2826/0014]
Pflicht und der Einheit des Gehorſams. Dieß ſind drei Einheiten welche allent-
halben in der Monarchie gleich ſeyn müſſen, und ich nenne ſie die ſtaatsrechtliche
Einheit. Für privatrechtliche Einheiten, welche auf Einfömigkeit hinausgehen, ver-
möchte ich nicht das Wort zu führeu. Ueberall in den verſchiedenen Provinzen wer-
den ſich verſchiedene Verhältniſſe zeigen welche Unterſchiede nothwendig machen,
und in dieſer Beziehung trete ich dem Antrag des Reichraths Fürſten v. Salm
bei. In Bezug auf die Sprachenfrage lege ich mein Glanbensbekenntniß dahin ab:
ich erkenne jedem Menſchen das Necht zu die Sprache die ſeine eigene angeborne
iſt zu ſprechen. Es iſt ſeine Sache daß er ſich dann mit den andern, in fremder
Zunge Redenden verſtändigt. Dieſes Recht ſpreche ich aber auch unſerem Son-
verän zu. Allerhöchſtderſelbe iſt ein Deutſcher, und gleich väterlich beſorgt für alle
ſeine Völker, welche Sprache ſie auch reden. Aber er muß auch das Recht haben
ſelbſt in der Sprache zu ſprechen die ſeine angeborne iſt, weil jedweder ſeiner Un-
terthanen das gleiche Recht haben ſoll, und niemanden wohl beifallen wird dem
Souvetän weniger Rechte zuzugeſtehen, als die Unterthanen für ſich in Auſpruch
nehmen. Meine Meinung iſt daß die Sprache für den Geſammtſtaat die deutſche
ſeyn müſſe. Weiland Se Maj. der Kaiſer und König Franz I haben wohl für
Italien eine Ausnahme gemacht und ich habe nichts dagegen daß ſie bleibe, weil
die Erfahrung zeigte daß dieß keine üblen Folgen mit ſich brachte. Die italiemſche
Sprache hat aber auch den Vorzug daß ſie ſchon früher weiter ausgebildet war als
die deutſche; man konnte ſich daher nicht der deutſchen Sprache bedienen, weil jene
mehr dem Zeitgeiſt folgte. Es ſind aber auch häufig Verordnungen, namentlich
von der allgemeinen Hofkammer und dem Finanzminiſterium, in deutſcher Sprache
nach Italien hinausgegeben worden, und es hat ſich niemand darüber beſchwert;
wohl aber war es Pflicht daß die deutſche Verordnung in die Landesſprache über-
ſetzt wurde. Dieſes Recht nun muß ich Sr. Majeſtät vindiciren, und ich glaube
daher daß, ſowie in allen Kronläudern jedem einzelnen Unterthan das Wort des
Souveräns in ſeiner Landesſprache klar gemacht werden muß, auch für den letzte-
ren, wie ſchon erwähnt, das Recht zu wahren iſt nur in ſeiner Mutterſprache zu
ſprechen.“ Graf Clam-Martinitz: „Er werde ſich nicht geſtatten auf die Ar-
gumente welche pro und contra angeführt wurden, zurückzukommen, glaube aber
einen Umſtand berühren zu müſſen, nämlich das von dem Vorredner Grafen Hartig
ſo richtig aufgegriffene Wort „Einheit“ nicht gleichbedeutend mit Einſörmigkeit. Ich
bedaure übrigens ſehr daß hohe und wichtige Begriffe und Principien, welche, gleich
der Sprachenfrage, in dieſer Allgemeinheit hingeſtellt, nur als Schlagworte dienen
können, in die heutige Debatte hineingezogen wurden. Was für mich erheben-
des, überzeugendes und verpflichtendes in dem Gedauken der Einheit liegt, ſteht
viel zu hoch, als daß ich die Argumente dazu aus der Grundbuchsordnung nehmen
könnte, oder daß die Grundbuchsordnung hiezu den Anlaß geben würde. Ich halte
es nicht für richtig ſolche Argumente in die vorliegende Verhandlung hineinzuziehen,
und dieß iſt der einzige Umſtand deſſen ich Erwähnung zu thun für nothwendig erachtete.
Schließlich tritt der Redner unbedingt dem Antrag des Reicheraths Fürſten zu Salm bei,
nach deſſen Formulirung feſtgeſetzt wird daß dem Comité keine Inſtruction zu geben wäre,
zumal alle Fragen ſo wichtig, umfangreich und mit andern Fragepunkten von gleicher
Vedeutſamkeit verflochten ſind, daß ſie in der Plenarverſammlung ſelbſt nicht bewältigt
werden könnten.“ Frhr. v. Lichtenfels: „Wenn der Antrag des Reichsraths Fürſten
v. Salm dahin gemeint ſey es ſollten ſowohl die Vorfragen als auch der Gegenſtand in
merito und im Detail ohne Inſtruction dem Comité zur Beurtheilung übergeben
werden, ſchließe er ſich dieſem Antrag gleichfalls an.“ Graf Bárkoczy: „Er müſſe
fich gegen den Antrag des Reichsraths Frhrn. v. Lichtenfels ausſprechen, wenn der-
ſelbe beabſichtige das Comité zu verhalten jedenfalls in die Details des Entwurfs ein-
zugehen, denn ſeiner Ueberzengung nach könne ſich dasſelbe nicht in die detaillirte Be-
rathung eines Gegenſtands einlaſſen, deſſen Durchführung vorausſichtlich unmöglich ſeyn
werde. Keiner der Reduer habe den Begriff der Einheit der Monarchie in der weit-
greifenden Bedeutung aufgefaßt wie der Reichsrath Frhr. v. Lichtenfels, welcher meine
daß die Einheit, für die wir alle einſtünden und die zunächſt in der Uebereinſtimmung
in politiſchen Dingen liege, auch auf die adminiſtrativen Maßregeln auszudehuen ſey.
Er müſſe die Frage aufwerfen: wie man jene der politiſchen Einheit mit der Grund-
buchsordnung in Verbindung bringen wolle? Er könne ſich nicht verſagen wenigſtens
im allgemeinen die Erklärung abzugeben daß er gegen die Auslegung des Begriffs
der Einheit im Sinn des Reichsraths Frhrn. v. Lichtenfels ſtimmen müſſe, und ſtets
ſtimmen werde. Auch er halte die politiſche Einheit für nothwendig, für eine Lebens-
aufgabe; er vermöge ſie aber keineswegs in dem Sinn aufzufaſſen daß auch jede
adminiſtrative Maßregel in der einen Provinz ſo ſevn müſſe wie in der andern.
Die Unausführbarkeit der Einheit in letzterem Sinn finde in der Gemeinde-Ordnung
den beſten Beweis, und er müſſe hiebei als Beiſpiel auch die vor kurzem bei einer
landwirthſchaftlichen Geſellſchaft zur Verathung gekommene Waſſerrechtsfrage berühren.
In Oeſterreich ſeyen ſeit einer Reihe von vierzig Jahren über dieſen Gegenſtand viel-
fache Vorſchläge gemacht worden. Viele Körperſchaften hätten denſelden wiederholt
angeregt, und alle Miniſterien ſeyen überzeugt geweſen daß die Löſung der Waſſer-
rechtsfrage für Oeſterreich äußerſt wünſchenswerth, ja unumgänglich nothwendig ſey.
Alle hierauf bezüglichen Geſetze der europäiſchen Staaten habe man geprüft, die ge-
lehrteſten Forſchungen und Studien angeſtellt und dieſelben jahrelang fortgeſetzt.
Gleichwohl habe die Landwirthſchaftsgeſellſchaft die Erfahrung gemacht daß es mit
einer gleichſörmigen Geſetzgebung über dieſe Frage in Oeſterreich nicht gehe, weil die
Donau ein anderer Fluß ſey als der Po; weil bei den verſchiedenen Flüſſen auch
ganz verſchiedene Verhältniſſe und Gefichtspunkte ins Auge gefaßt werden müßten,
und daher verſchiedene geſetzliche Beſtimmungen erforderlich ſeyen. So wie es mit
dem auf eine und dieſelbe Grundlage baſirten Waſſerrechtsgeſetze geſchehen, welches
in einem Jahr gänzlich beſeitigt worden ſey, ſo würde es auch der Grundbuchs-
ordnung und andern Geſetzen ergehen die auf ſolcher Vaſis beruhen. Darum erkläre
er ſich, wenn der Antrag des Fürſten v. Salm dahin verſtanden werden ſolle daß
das Comité verpflichtet ſeyn werde in alle Details einzugehen, gegen dieſen Antrag.
Wirde derſelbe aber dahin ausgelegt daß es dem Comité freiſtehe die Vorfrage
gründlich zu erlebigen und dann vorläufig der hohen Verſammlung darüber Bericht zu
erſtatten, ſo würde er keinen Anſtand nehmen ſich demſelben ebenfalls anzuſchließen.“
Graſ Hartig fand ſich, um jedem Mißoerſtändniß über ſeine Anſicht in der Sprachen-
frage vorzudeugen, zu der erläuternden Bemerkung veranlaßt daß, wenn er geſagt
habe er vindicire mit aller Kroſt dem Sonverän das Recht in ſeiner Spracht zu
ſprechen, er dieſem Recht auch die Pflicht der Orgone des Monarchen zur Seite ge-
ſtellt habe ſich jedem Umerthan in deſſen eigener Sprache verſtändlich zu machen.
Graf Apponyi: „Wenn ich in alle Details einzugehen die Abſicht hätte die durch
den Hrn. Vortedner Grafen Bákoczy angeregt worden ſind, und auf welche von
Seite des Hrn. Juſtizminiſters die Erwiederung zu geben augeſirebt wurde, ſo würde
ich unwillkütlich auch in das Weſen der Sache hineingeriſſen werden. Eine Diecuſ-
ſion hierüber halte ich aber nicht nur vorlänfig für verfrüht, ſondern ich hätte die-
ſelbe im Intereſſe des Zwecks den wir vor Augen haben vermieden gewünſcht. Es
find heute Fragen von großer Wichtigkeit und Zartheit berührt worden — Fragen
deren Löſung ich nicht im Wege des Kampfs, ſondern im Wege der Verſtändigung
und Annäherung gelöst haben wollte. Eine Annäherung und Verſtändigung ſelbſt,
bevor noch jene welche die Fragen anregten ihre gegenſeitigen Anſichten vollkommen
kennen, und ſie gegenſeitig erläutert haben, iſt unausführbar. Die Fragen der
Nationalität, der Sprache, der Einheit und Einförmigkeit aus Anlaß der Grund-
buchsordnung zu entſcheiden, halte ich für ein gewagtes Spiel. Wenn ich ſolglich
auf vieles was heute geſagt worden iſt die Antwort ſchuldig bleibe, ſo thue ich es
durchaus nicht als wenn ich mit manchen Aeußerungen mich zufrieden ſtellen könnte
welche gefallen ſind. Ich thue es im Intereſſe unſerer Aufgabe; ich thue es um
jeden vorzeitigen Conflict zu vermeiden der dieſer unſerer Aufgabe im Wege ſiehen
könnte. Nach dieſen wenigen Worten erlaube ich mir an den Erzherzog Reichsraths-
präſidenten die ergebene Bitte zu ſtellen, und auch an den hochverehrten Reichsrath
das gleiche Erſuchen zu richten, daß man dieſe Diecuſſion wo möglich beendigen und
im Sinn des von dem Fürſten v. Salm geſtellten Antrags Beſchluß faſſen möge.
Ich glaube daß man durch dieſen Antrag ſelbſt jenen welche einigen Vorfragen nicht
präjudicirt haben wollen, und auch jenen welche das Comité in die Lage zu ſetzen
beabſichtigen über die Vorfragen zu berathen, gerecht werden dürfte.“ Hierauf er-
ſuchte der Erzherzog Reichsrathspräſident diejenigen Mitglieder welche den Schluß
der Discuſſion wünſchten ſich zu erheben. Nachdem die ganze Verſammlung ſich er-
hoben, erklärte Se. kaiſerl. Hoheit die Debatte für geſchloſſen, und forderte die Ver-
ſammlung auf über die Frage: ob ein Comité zu bilden ſey welchem keine Inſiruction
zu geben wäre, welches alſo das ganze Geſetz als Vorlage in Arbeit zu nehmen und
ſeine Meinung frei und offen auszuſprechen hätte, mit Ja und Nein abzuſtimmen.
Hierauf wurde zum Namensaufruf über die Frage der Bildung des Comité’s ge-
ſchritten, und hiebei die Frage: daß zur Vorberathung der Grundbuchsordnung ein
aus ſieben Mitgliedern gebildetes Comité, dem keine Inſtruction zu geben wäre, ge-
wählt werden ſolle, einſtimmig bejaht. Das Ergebniß der Abſtimmung iſt bereits
gemeldet.
Großbritannien.
London. Der Levant Herald hatte eine Geſchichte über den Herzog
von Brabant in die Welt geſchickt, die für den letztern etwas ungünſtig gedeutet
werden konnte. Sie war ſo erzählt daß man glauben konnte der Herzog habe
dem Sultan koſtbare Tſchibuks gewiſſermaßen abgedrungen. Jetzt erklärt
die türkiſche Geſandtſchaft in London in allen Blättern jene Darſtellung ſey eine
Berdrehung der folgenden Thatſachen: Während eines Déjeûner, das der
Sultan dem Prinzen zu Ehren im Kiosk der ſüßen Gewäſſer gegeben, hatte
Se. kaif. Maj. den Herzog gebeten die Pfeifen, die er im Emirghianpalaſt
geraucht hatte, als Andenken anzunehmen. Der Herzog nahm ſie an, und
ſomit war das Geſchenk und deſſen Annahme eine reine perſönliche Höflichkeit,
wie ſie an allen Höfen vorkommt.
Der jetzt wieder vielbeſprochene „Great Eaſtern“ hat in den letzten Tagen
ſeine angekündigte pro_ fahrt in den Canal hinaus gemacht, aber was die
Schnelligkeit betrifft die er erreichen kann, iſt ſie nichts weniger als glänzend
ausgefallen. Im Maximum erreichten die Schaufelräder 10½, machte die
Schraube 39 Umdrehungen, wodurch die Geſchwindigkeit des Schiffes auf 12¾
Knoten per Stunde gebracht wurde. Das war, wie geſagt, das Maximum,
während bei einer früheren Probefahrt, wie man ſich erinnern wird, das Schiff
ſeine 16 Knoten in der Stunde zurückgelegt hatte. Nun hat ſich ſeildem
allerdings ein ganzer Wald von Seegewächſen an den Boden des Rieſen-
ſchiffes augelegt, aber dieſem Umſtand allein den gewaltigen Unterſchied der
Schnelligkeit zuzuſchreiben, würde doch eine gar zu gewagte Annahme ſeyn.
Wahrſcheinlicher iſt es daß die in den Maſchinen vorgenommenen Aenderun-
gen der Schnelligkeit Eintrag thaten, während ſie auf größere Sicherheit be-
rechnet waren. Im übrigen hielt ſich das Schiff vortrefflich, und ſind auch
die Einrichtungen für die Paſſagiere um vieles verbeſſert. Doch wird es von
Southampton nach New-York ſchwerlich viel weniger als zehn Tage brauchen.
(Aus der Pariſer Correſp. der Literary News.) In der Umgebung
des Palais Royal glaubt man allgemein daß Prinz Napoleon zum künftigen
König beider Sicilien beſtimmt iſt, und dadurch würden zwei ſich entgegen-
geſetzte ſtarke Gefühle beruhigt werden: der Ehrgeiz des Prinzen Jérome,
und die Angſt der Kaiſerin. In der Entourage der letztern nennt
man Plon-plon flüſternd nicht anders als „Richard III.“ Aber darin ſind
die Kaiſerin und ihr Gemahl nicht einerlei Meinung. Er liebt ſeinen Vetter
wirklich, kann nicht lange ohne ihn ſeyn, und ſteht unter deſſen Einfluß;
während ſeine Gemahlin bei dem bloßen Namen von Jérome’s Sohn zittert,
welcher allerdings gegen die Kaiſerin Eugenie niemals freundlich geweſen
iſt. . . . Mittlerweile arbeitet der Kaiſer mit äußerſtem Fleiß an ſeinem
„Leben des Julius Cäſar,“ und diefer Tage äußerte er gegen Hrn. Troplong,
den Senatspräſidenten, mit einem mehr als gewöhnlich zornigen Zupfen
ſeines Schnurrbarts: „Tacitus war ein ſchnöder Verleumder.“ Hr. Trop-
long gab natürlich mit einem Bückling ſeine Zuſtimmung, und die beiden
Autoren einigten ſich leicht in ihrer Verachtung des berühmten alten Rö-
mers, welcher Leſern dieſes Schlags freilich nie recht gefallen wollte.
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(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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