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Allgemeine Zeitung, Nr. 169, 17. Juni 1860.

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[Spaltenumbruch] der augenblicklichen Erörterungen dienen, weil nach den Darlegungen des
Memorandums die Gegensätze in der Auffassung über die Bedeutung und
den Werth einiger Bestimmungen der Bundeskriegsverfassung und über die
preußischen Reformvorschläge so durchgreifender Art sind, daß das Berliner
Cabinet darauf verzichtet auf dem diplomatischen Weg eine Annäherung oder
Ausgleichung mit der österreichischen Regierung zu erzielen. In der Note
vom 2 Jun. sollen demgemäß diese Gegensätze auch nur constatirt und gleich-
zeitig einige Auffassungen der österreichischen Regierung berichtigt oder abge-
lehnt werden. Das Memorandum zerfällt in drei Abschnitte; in dem ersten
wird behauptet: der Grundgedanke der Bundeskriegsverfassung in ihrer Be-
ziehung zu den Armeen Oesterreichs und Preußens sey jederzeit der gewesen
daß im Krieg das deutsche Bundesheer das Hauptheer seyn werde, und daß
die außerdeutschen Streitkräste Oesterreichs und Preußens sich diesem Heer
anschließen würden; dieß sey die höhere Vorstellung von dem Art. XII.
Preußen theilt diese höhere Vorstellung vom Bundeskrieg nicht, und lehnt es
ab unausgesprochene Voraussetzungen als Begründung einer Auffassung gel-
ten zu lassen. Im Gegentheil seyen sowohl 1832 als 1840, 1848 und 1854
Oesterreich und Preußen darüber einverstanden gewesen daß die Bundescon-
tingente der andern Bundesstaaten sich an die Armeen der deutschen Groß-
mächte anzuschließen hätten, wie dieß deutlich noch aus der Depesche des Gra-
fen Buol vom 24 Dec. 1854 erhelle. Preußen sey es übrigens nie in den Sinn
gekommen für das Auftreten seiner ganzen Armee zur Vertheidigung Deutsch-
lands einen besondern Preis zu verlangen, und es habe doch für jenen Zweck
wirklich und wiederholt mit großen Opfern gerüstet. Es solle auch jetzt nur
die nothwendige Vorbedingung zu einem solchen Auftreten festgestellt, und
ihre Erfüllung möglichst gesichert werden. Es wird sodann der Vorwurf
daß Preußen mit seinen Vorschlägen den Boden der Realität verlasse, mit der
Antwort zurückgewiesen daß Oesterreich wohl den Zweck, nicht aber die noth-
wendigen Mittel wolle, während Preußen bemüht sey den guten Willen der
deutschen Staaten auf verfassungsmäßigem Weg zum praktischen Ausdruck
gelangen zu lassen. Einem andern in dem Memorandum gemachten Vor-
wurf begegnet das Berliner Cabinet dahin daß es keine Verpflichtung aner-
kenne -- sie werde aus was immer einer Bestimmung der Bundeskriegs-
verfassung hergeleitet -- die ganze preußische Armee einem Bundesfeld-
herrn unterzuordnen. Dagegen werde Preußen mit seiner Armee als ein
geschlossenes Ganzes in allen Fällen eintreten wenn es sich um die Vertheidi-
gung der durch Bundesverträge garantirten Rechte handelt, für welche das
Aufgebot der gesammten Streitkräfte des Bundes erforderlich wird. Preußen
hält dieß für eine Pflicht gegen sich selbst und gegen Deutschland, denn Preu-
ßen wie Deutschland haben fast durchgängig identische Interessen, und dann
werden auch die beiden deutschen Großmächte bei enropäischen Conflicten noty-
wendig immer dem Bunde voraus zur Action berufen seyn, und diese so wie
überhaupt alle mit ihrer Politik zusammenhängenden militärischen Maßnah-
men nicht von Bundesbeschlüssen abhängig machen oder sie danach modifici-
ren können. Es steht zu hoffen daß das ganze Gezänke über die Bundes-
kriegsverfassung mit der Fürstenzusammenkunft in Baden ein Ende nehmen
wird, deren Hauptzweck von Anfang an dahin angegeben wurde daß die mili-
tärische Einigung Deutschlands hergestellt, und gemeinsame militärische Maß-
nahmen getroffen werden sollen. Durch das Erscheinen Louis Napoleons
wird sicherlich dieser ursprüngliche Zweck der Conferenz am wenigsten ver-
schoben oder gestört werden.

Oesterreich.

Das aus 21 Mitgliedern bestehende
große Comite des verstärkten Reichsraths zur Berichterstattung über die Budget-
vorlage hat den Grafen Mercandin, ständigen Reichsrath, zu seinem Vorsitzen-
den gewählt. Die Plenarsitzungen sind vorläufig bis zum 25 d. vertagt, damit
dieses und die beiden andern Comites für die Grundbuchsordnung und für das
Vergleichsverfahren ihre Studien mit anhaltender Verwendung der Zeit machen
können. Es ist wahrlich keine kleine Aufgabe welche namentlich von dem Bud-
getcomite gelöst werden soll; der Geist in welchem sein Elaborat zu halten
seyn wird, ist übrigens in der Sitzung vom 4 Juni hinlänglich angedeutet,
da eine überwiegende Majorität dem Gedanken Ausdruck gegeben hat daß das
Budget nicht ins Gleichgewicht gebracht werden könne ohne daß in die Gebre-
chen des Systems eingegangen wird. Es ist zu erwarten daß auch dasjenige
was in dieser Beziehung auf litterarischem Weg bereits vorgearbeitet worden
ist Beachtung finden werde. So die "kleinen Beiträge zu großen Fragen" --
"die Lebensfrage Oesterreichs" und anderes, so wie auch die erst kürzlich er-
schienene "Palingenesis." Letztere Schrift, welche sich "eine Denkschrift über
Verwaltungsreformen in Oesterreich zur Lösung der Frage wie das Princip
der Staatseinheit mit den Anforderungen der Selbstverwaltung in Einklang
gebracht werden und das Gleichgewicht im Staatshaushalt hergestellt werden
kann" nennt, verfolgt geradezu den gleichen Zweck wie das Budgetcomite, und
zwar in demselben Geist welchen der Reichsrath in der oben erwähnten Si-
tzung als den seinigen aussprach. Der Verfasser sagt: schon im Jahr 1851
sey an die Ministerien vom Kaiser der Auftrag ergangen Vorschläge zur Her-
stellung des Gleichgewichts im Staatshaushalt zu machen. Die Auffassung
dieses Befehls sey jedoch unrichtig gewesen, und habe daher den gewünschten
Erfolg nicht haben können. Man habe genug zu thun geglaubt wenn man,
das System unberührt lassend, hie und da mit kargerm Maß zu messen an-
sieng, hie und da einen Posten strich, hie und da eine kleine Reduction vornahm.
[Spaltenumbruch] Man habe übersehen daß die Expansivkraft eines so riesengroßen Verwaltungs-
körpers den leichten Druck von Ersparungstendenzen mit unwiderstehlicher
Gewalt überwinde. Das Ende sey damals und auch später immer gewesen
daß der Zustand des Budgets im alten blieb, oder gar sich verschlimmerte.
Dem verstärkten Reichsrath liege nun ob das Uebel in seiner Wurzel anzu-
greifen, das Augenmerk auf ausgiebige Reformen zu richten und dadurch von
Grund aus zu helfen. Sofort behandelt diese Schrift die einzelnen Bestand-
theile des Budgets, die allerdings eine wesentliche Verminderung erfahren
würden. Denn der Verfasser weist nach daß ganze Rädersysteme in der Ad-
ministrationsmaschine überflüssig sind, namentlich auch in der Finanzverwal-
tung, von welcher bisher in dieser Beziehung noch nie die Rede war, gleich
als ob ihr nicht vor allen andern die Aufgabe obläge sich auf einen einfachern
Organismus zu reduciren. Wir erinnern uns daß seiner Zeit der damalige
Finanzminister Frhr. v. Krauß den von ihm ausgearbeiteten Finanzorganisa-
tionsentwurf bezüglich seiner Complicirtheit unter anderm damit zu rechtferti-
gen suchte: die politische Verwaltung sey noch complicirter, ein Grund der
schon damals Anlaß zu allerlei Glossen gab. Am Schlusse der Schrift heißt
es: sie sey Theil eines dreitheiligen Ganzen, da sie nur vom Verwaltungs-
organismus handle; einen zweiten Theil hätten die Regierungsprincipien über
die verschiedenen Gruppen von Verwaltungsgegenständen zu bilden, und einen
dritten Theil die einheitliche politische Institution. Daß der Verfasser sich letz-
tere als einen Reichstag denkt, geht übrigens aus dem hervor was er über die
Landesvertretungen, deren Zusammensetzung, Zahl, dann Zeit und Ort der
Einberufung sagt. Bemerkenswerth ist ein Citat aus Gneists Werk, welches
lautet: "Ein so gestalteter Staatsrath (nämlich im wesentlichen alle Elemente
enthaltend welche sich im verstärkten Reichsrath finden) ist von Haus aus der
nothwendige Kern eines Oberhauses." Nun, der Kern wird sich wohl zur
Frucht gestalten, und das Oberhaus kann dann ohne Unterhaus nicht bleiben.
Das ist die Ansicht aller welche weiter denken als von heut auf morgen. In
einem kleinern Gefäß als Ober- und Unterhaus hat alles das nicht Raum
was die deutschen Länder und die ungarischen befriedigt, was die Magnaten
fordern und die übrigen Stände wünschen, was den Osten mit dem Westen,
den Norden mit dem Süden verbinden soll.

Auch aus den Berathungen der Ausschüsse, welche
während die Plenarsitzungen feiern, eifrig ihren Arbeiten obliegen, ist bereits
manche Kunde in die Oeffentlichkeit gelangt. Ueber das Grundbuchcomite,
wo die Gegensätze wieder schroff aufeinanderplatzten, haben wir nach dem
Wanderer in der Beilage berichtet. Die Oesterr. Ztg. macht weiter
folgende Mittheilungen: Das Comite zur Begutachtung des Vergleichs-
verfahrens hat den Frhrn. v. Lichtenfels zum Obmann gewählt. Seine
Arbeit ist beinahe vollendet. Es sind nur wenige Abänderungen gemacht
worden, davon eine ausdrücklich auf den provisorischen Charakter des Gesetzes
und auf den Erlaß einer allgemeinen Concursordnung hinweist. Erfreulich
ist der Geist der sich in diesem Ausschuß kundgibt noch insofern, als man sich
darin der Solidarität der Interessen des ganzen Staats bewußt ist, und nicht
partielle Gesetze, sondern eine Concursordnung fürs Reich fordert. Es ist
nicht zu übersehen daß in diesem Comite das bürgerliche Element das vor-
herrschenbe ist, und "der Bürgerstand, so sehr wie ein anderer von Vater-
landsliebe und dynastischen Sympathien beseelt, um so mehr Rücksicht und
Pflege verdient als er mehr und mehr auch den geistigen Stock des gesammt-
österreichischen Patriotismus bildet." Das Finanzcomite hat in seiner ersten
Berathung zugleich einen principiellen Boden betreten. Man hat Sub-
comite's gewählt, und es entstand die Frage ob man diesen Unterabtheilungen
Instructionen geben oder Principien vorschreiben solle nach denen sie vor-
zugehen hätten. Dieser Ansicht wird entgegnet daß ein solcher Vorgang nicht
zweckdienlich sey. Die Aufgabe des Reichsraths könne als eine zweifache be-
zeichnet werden, einmal das Budget für das Jahr 1861 zu prüfen, dann aber
Grundsätze für den Staatshaushalt überhaupt festzustellen. Das vorliegende
Budget solle stückweise geprüft werden, an der buchhalterischen Richtigkeit des-
selben bestehe jedoch kein Zweifel, ebensowenig daran daß die Regierung be-
reits ihr möglichstes gethan habe um womöglich Ersparnisse einzuführen.
Man müsse der Regierung die Mittel des Fortbestehens gewähren. Zur Ein-
führung neuer Organisationen reiche die Zeit bis zum Anfang des Verwal-
tungsjahrs nicht hin. Diese Principien würden nach der verschiedenen Auf-
fassung sich im Reichsrath geltend zu machen suchen. Nach einer sehr würde-
voll gehaltenen Discussion wurde also ein Beschluß gefaßt, ungefähr dahin
gehend: Das Comite glaube es sey nicht bloß ein Recht, sondern eine Pflicht
des Reichsraths die höhern politischen Momente ins Auge zu fassen, welche
dazu beitragen können eine Organisation zu verleihen welche die Einheit der
Monarchie, ihre innere und äußere Kraft zu stärken vermöge, sodann aber
wurden die Comite's zur Prüfung der Vorlagen ernannt. Auf Verlangen
eines Mitglieds wurde das Wort "politische" weggelassen und bloß "höhere
Momente" gesetzt.

Schweiz.

Dem heutigen Tag widmet das St. Gallener
Tagblatt ein Memento, welches zu der laisser-faire-Politik der Staatsmänner
der Neuen Züricherin einen argen Contrast bildet, und doch ist dieses Blatt
kein Organ radicaler Flachköpfe, Schreier und Schwindler, wie sich Hr. Dubs

[Spaltenumbruch] der augenblicklichen Erörterungen dienen, weil nach den Darlegungen des
Memorandums die Gegenſätze in der Auffaſſung über die Bedeutung und
den Werth einiger Beſtimmungen der Bundeskriegsverfaſſung und über die
preußiſchen Reformvorſchläge ſo durchgreifender Art ſind, daß das Berliner
Cabinet darauf verzichtet auf dem diplomatiſchen Weg eine Annäherung oder
Ausgleichung mit der öſterreichiſchen Regierung zu erzielen. In der Note
vom 2 Jun. ſollen demgemäß dieſe Gegenſätze auch nur conſtatirt und gleich-
zeitig einige Auffaſſungen der öſterreichiſchen Regierung berichtigt oder abge-
lehnt werden. Das Memorandum zerfällt in drei Abſchnitte; in dem erſten
wird behauptet: der Grundgedanke der Bundeskriegsverfaſſung in ihrer Be-
ziehung zu den Armeen Oeſterreichs und Preußens ſey jederzeit der geweſen
daß im Krieg das deutſche Bundesheer das Hauptheer ſeyn werde, und daß
die außerdeutſchen Streitkräſte Oeſterreichs und Preußens ſich dieſem Heer
anſchließen würden; dieß ſey die höhere Vorſtellung von dem Art. XII.
Preußen theilt dieſe höhere Vorſtellung vom Bundeskrieg nicht, und lehnt es
ab unausgeſprochene Vorausſetzungen als Begründung einer Auffaſſung gel-
ten zu laſſen. Im Gegentheil ſeyen ſowohl 1832 als 1840, 1848 und 1854
Oeſterreich und Preußen darüber einverſtanden geweſen daß die Bundescon-
tingente der andern Bundesſtaaten ſich an die Armeen der deutſchen Groß-
mächte anzuſchließen hätten, wie dieß deutlich noch aus der Depeſche des Gra-
fen Buol vom 24 Dec. 1854 erhelle. Preußen ſey es übrigens nie in den Sinn
gekommen für das Auftreten ſeiner ganzen Armee zur Vertheidigung Deutſch-
lands einen beſondern Preis zu verlangen, und es habe doch für jenen Zweck
wirklich und wiederholt mit großen Opfern gerüſtet. Es ſolle auch jetzt nur
die nothwendige Vorbedingung zu einem ſolchen Auftreten feſtgeſtellt, und
ihre Erfüllung möglichſt geſichert werden. Es wird ſodann der Vorwurf
daß Preußen mit ſeinen Vorſchlägen den Boden der Realität verlaſſe, mit der
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wendigen Mittel wolle, während Preußen bemüht ſey den guten Willen der
deutſchen Staaten auf verfaſſungsmäßigem Weg zum praktiſchen Ausdruck
gelangen zu laſſen. Einem andern in dem Memorandum gemachten Vor-
wurf begegnet das Berliner Cabinet dahin daß es keine Verpflichtung aner-
kenne — ſie werde aus was immer einer Beſtimmung der Bundeskriegs-
verfaſſung hergeleitet — die ganze preußiſche Armee einem Bundesfeld-
herrn unterzuordnen. Dagegen werde Preußen mit ſeiner Armee als ein
geſchloſſenes Ganzes in allen Fällen eintreten wenn es ſich um die Vertheidi-
gung der durch Bundesverträge garantirten Rechte handelt, für welche das
Aufgebot der geſammten Streitkräfte des Bundes erforderlich wird. Preußen
hält dieß für eine Pflicht gegen ſich ſelbſt und gegen Deutſchland, denn Preu-
ßen wie Deutſchland haben faſt durchgängig identiſche Intereſſen, und dann
werden auch die beiden deutſchen Großmächte bei enropäiſchen Conflicten noty-
wendig immer dem Bunde voraus zur Action berufen ſeyn, und dieſe ſo wie
überhaupt alle mit ihrer Politik zuſammenhängenden militäriſchen Maßnah-
men nicht von Bundesbeſchlüſſen abhängig machen oder ſie danach modifici-
ren können. Es ſteht zu hoffen daß das ganze Gezänke über die Bundes-
kriegsverfaſſung mit der Fürſtenzuſammenkunft in Baden ein Ende nehmen
wird, deren Hauptzweck von Anfang an dahin angegeben wurde daß die mili-
täriſche Einigung Deutſchlands hergeſtellt, und gemeinſame militäriſche Maß-
nahmen getroffen werden ſollen. Durch das Erſcheinen Louis Napoleons
wird ſicherlich dieſer urſprüngliche Zweck der Conferenz am wenigſten ver-
ſchoben oder geſtört werden.

Oeſterreich.

Das aus 21 Mitgliedern beſtehende
große Comité des verſtärkten Reichsraths zur Berichterſtattung über die Budget-
vorlage hat den Grafen Mercandin, ſtändigen Reichsrath, zu ſeinem Vorſitzen-
den gewählt. Die Plenarſitzungen ſind vorläufig bis zum 25 d. vertagt, damit
dieſes und die beiden andern Comités für die Grundbuchsordnung und für das
Vergleichsverfahren ihre Studien mit anhaltender Verwendung der Zeit machen
können. Es iſt wahrlich keine kleine Aufgabe welche namentlich von dem Bud-
getcomité gelöst werden ſoll; der Geiſt in welchem ſein Elaborat zu halten
ſeyn wird, iſt übrigens in der Sitzung vom 4 Juni hinlänglich angedeutet,
da eine überwiegende Majorität dem Gedanken Ausdruck gegeben hat daß das
Budget nicht ins Gleichgewicht gebracht werden könne ohne daß in die Gebre-
chen des Syſtems eingegangen wird. Es iſt zu erwarten daß auch dasjenige
was in dieſer Beziehung auf litterariſchem Weg bereits vorgearbeitet worden
iſt Beachtung finden werde. So die „kleinen Beiträge zu großen Fragen“ —
„die Lebensfrage Oeſterreichs“ und anderes, ſo wie auch die erſt kürzlich er-
ſchienene „Palingeneſis.“ Letztere Schrift, welche ſich „eine Denkſchrift über
Verwaltungsreformen in Oeſterreich zur Löſung der Frage wie das Princip
der Staatseinheit mit den Anforderungen der Selbſtverwaltung in Einklang
gebracht werden und das Gleichgewicht im Staatshaushalt hergeſtellt werden
kann“ nennt, verfolgt geradezu den gleichen Zweck wie das Budgetcomité, und
zwar in demſelben Geiſt welchen der Reichsrath in der oben erwähnten Si-
tzung als den ſeinigen ausſprach. Der Verfaſſer ſagt: ſchon im Jahr 1851
ſey an die Miniſterien vom Kaiſer der Auftrag ergangen Vorſchläge zur Her-
ſtellung des Gleichgewichts im Staatshaushalt zu machen. Die Auffaſſung
dieſes Befehls ſey jedoch unrichtig geweſen, und habe daher den gewünſchten
Erfolg nicht haben können. Man habe genug zu thun geglaubt wenn man,
das Syſtem unberührt laſſend, hie und da mit kargerm Maß zu meſſen an-
ſieng, hie und da einen Poſten ſtrich, hie und da eine kleine Reduction vornahm.
[Spaltenumbruch] Man habe überſehen daß die Expanſivkraft eines ſo rieſengroßen Verwaltungs-
körpers den leichten Druck von Erſparungstendenzen mit unwiderſtehlicher
Gewalt überwinde. Das Ende ſey damals und auch ſpäter immer geweſen
daß der Zuſtand des Budgets im alten blieb, oder gar ſich verſchlimmerte.
Dem verſtärkten Reichsrath liege nun ob das Uebel in ſeiner Wurzel anzu-
greifen, das Augenmerk auf ausgiebige Reformen zu richten und dadurch von
Grund aus zu helfen. Sofort behandelt dieſe Schrift die einzelnen Beſtand-
theile des Budgets, die allerdings eine weſentliche Verminderung erfahren
würden. Denn der Verfaſſer weist nach daß ganze Räderſyſteme in der Ad-
miniſtrationsmaſchine überflüſſig ſind, namentlich auch in der Finanzverwal-
tung, von welcher bisher in dieſer Beziehung noch nie die Rede war, gleich
als ob ihr nicht vor allen andern die Aufgabe obläge ſich auf einen einfachern
Organismus zu reduciren. Wir erinnern uns daß ſeiner Zeit der damalige
Finanzminiſter Frhr. v. Krauß den von ihm ausgearbeiteten Finanzorganiſa-
tionsentwurf bezüglich ſeiner Complicirtheit unter anderm damit zu rechtferti-
gen ſuchte: die politiſche Verwaltung ſey noch complicirter, ein Grund der
ſchon damals Anlaß zu allerlei Gloſſen gab. Am Schluſſe der Schrift heißt
es: ſie ſey Theil eines dreitheiligen Ganzen, da ſie nur vom Verwaltungs-
organismus handle; einen zweiten Theil hätten die Regierungsprincipien über
die verſchiedenen Gruppen von Verwaltungsgegenſtänden zu bilden, und einen
dritten Theil die einheitliche politiſche Inſtitution. Daß der Verfaſſer ſich letz-
tere als einen Reichstag denkt, geht übrigens aus dem hervor was er über die
Landesvertretungen, deren Zuſammenſetzung, Zahl, dann Zeit und Ort der
Einberufung ſagt. Bemerkenswerth iſt ein Citat aus Gneiſts Werk, welches
lautet: „Ein ſo geſtalteter Staatsrath (nämlich im weſentlichen alle Elemente
enthaltend welche ſich im verſtärkten Reichsrath finden) iſt von Haus aus der
nothwendige Kern eines Oberhauſes.“ Nun, der Kern wird ſich wohl zur
Frucht geſtalten, und das Oberhaus kann dann ohne Unterhaus nicht bleiben.
Das iſt die Anſicht aller welche weiter denken als von heut auf morgen. In
einem kleinern Gefäß als Ober- und Unterhaus hat alles das nicht Raum
was die deutſchen Länder und die ungariſchen befriedigt, was die Magnaten
fordern und die übrigen Stände wünſchen, was den Oſten mit dem Weſten,
den Norden mit dem Süden verbinden ſoll.

Auch aus den Berathungen der Ausſchüſſe, welche
während die Plenarſitzungen feiern, eifrig ihren Arbeiten obliegen, iſt bereits
manche Kunde in die Oeffentlichkeit gelangt. Ueber das Grundbuchcomité,
wo die Gegenſätze wieder ſchroff aufeinanderplatzten, haben wir nach dem
Wanderer in der Beilage berichtet. Die Oeſterr. Ztg. macht weiter
folgende Mittheilungen: Das Comité zur Begutachtung des Vergleichs-
verfahrens hat den Frhrn. v. Lichtenfels zum Obmann gewählt. Seine
Arbeit iſt beinahe vollendet. Es ſind nur wenige Abänderungen gemacht
worden, davon eine ausdrücklich auf den proviſoriſchen Charakter des Geſetzes
und auf den Erlaß einer allgemeinen Concursordnung hinweist. Erfreulich
iſt der Geiſt der ſich in dieſem Ausſchuß kundgibt noch inſofern, als man ſich
darin der Solidarität der Intereſſen des ganzen Staats bewußt iſt, und nicht
partielle Geſetze, ſondern eine Concursordnung fürs Reich fordert. Es iſt
nicht zu überſehen daß in dieſem Comité das bürgerliche Element das vor-
herrſchenbe iſt, und „der Bürgerſtand, ſo ſehr wie ein anderer von Vater-
landsliebe und dynaſtiſchen Sympathien beſeelt, um ſo mehr Rückſicht und
Pflege verdient als er mehr und mehr auch den geiſtigen Stock des geſammt-
öſterreichiſchen Patriotismus bildet.“ Das Finanzcomité hat in ſeiner erſten
Berathung zugleich einen principiellen Boden betreten. Man hat Sub-
comité’s gewählt, und es entſtand die Frage ob man dieſen Unterabtheilungen
Inſtructionen geben oder Principien vorſchreiben ſolle nach denen ſie vor-
zugehen hätten. Dieſer Anſicht wird entgegnet daß ein ſolcher Vorgang nicht
zweckdienlich ſey. Die Aufgabe des Reichsraths könne als eine zweifache be-
zeichnet werden, einmal das Budget für das Jahr 1861 zu prüfen, dann aber
Grundſätze für den Staatshaushalt überhaupt feſtzuſtellen. Das vorliegende
Budget ſolle ſtückweiſe geprüft werden, an der buchhalteriſchen Richtigkeit des-
ſelben beſtehe jedoch kein Zweifel, ebenſowenig daran daß die Regierung be-
reits ihr möglichſtes gethan habe um womöglich Erſparniſſe einzuführen.
Man müſſe der Regierung die Mittel des Fortbeſtehens gewähren. Zur Ein-
führung neuer Organiſationen reiche die Zeit bis zum Anfang des Verwal-
tungsjahrs nicht hin. Dieſe Principien würden nach der verſchiedenen Auf-
faſſung ſich im Reichsrath geltend zu machen ſuchen. Nach einer ſehr würde-
voll gehaltenen Discuſſion wurde alſo ein Beſchluß gefaßt, ungefähr dahin
gehend: Das Comité glaube es ſey nicht bloß ein Recht, ſondern eine Pflicht
des Reichsraths die höhern politiſchen Momente ins Auge zu faſſen, welche
dazu beitragen können eine Organiſation zu verleihen welche die Einheit der
Monarchie, ihre innere und äußere Kraft zu ſtärken vermöge, ſodann aber
wurden die Comité’s zur Prüfung der Vorlagen ernannt. Auf Verlangen
eines Mitglieds wurde das Wort „politiſche“ weggelaſſen und bloß „höhere
Momente“ geſetzt.

Schweiz.

Dem heutigen Tag widmet das St. Gallener
Tagblatt ein Memento, welches zu der laisser-faire-Politik der Staatsmänner
der Neuen Züricherin einen argen Contraſt bildet, und doch iſt dieſes Blatt
kein Organ radicaler Flachköpfe, Schreier und Schwindler, wie ſich Hr. Dubs

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[2816/0004] der augenblicklichen Erörterungen dienen, weil nach den Darlegungen des Memorandums die Gegenſätze in der Auffaſſung über die Bedeutung und den Werth einiger Beſtimmungen der Bundeskriegsverfaſſung und über die preußiſchen Reformvorſchläge ſo durchgreifender Art ſind, daß das Berliner Cabinet darauf verzichtet auf dem diplomatiſchen Weg eine Annäherung oder Ausgleichung mit der öſterreichiſchen Regierung zu erzielen. In der Note vom 2 Jun. ſollen demgemäß dieſe Gegenſätze auch nur conſtatirt und gleich- zeitig einige Auffaſſungen der öſterreichiſchen Regierung berichtigt oder abge- lehnt werden. Das Memorandum zerfällt in drei Abſchnitte; in dem erſten wird behauptet: der Grundgedanke der Bundeskriegsverfaſſung in ihrer Be- ziehung zu den Armeen Oeſterreichs und Preußens ſey jederzeit der geweſen daß im Krieg das deutſche Bundesheer das Hauptheer ſeyn werde, und daß die außerdeutſchen Streitkräſte Oeſterreichs und Preußens ſich dieſem Heer anſchließen würden; dieß ſey die höhere Vorſtellung von dem Art. XII. Preußen theilt dieſe höhere Vorſtellung vom Bundeskrieg nicht, und lehnt es ab unausgeſprochene Vorausſetzungen als Begründung einer Auffaſſung gel- ten zu laſſen. Im Gegentheil ſeyen ſowohl 1832 als 1840, 1848 und 1854 Oeſterreich und Preußen darüber einverſtanden geweſen daß die Bundescon- tingente der andern Bundesſtaaten ſich an die Armeen der deutſchen Groß- mächte anzuſchließen hätten, wie dieß deutlich noch aus der Depeſche des Gra- fen Buol vom 24 Dec. 1854 erhelle. Preußen ſey es übrigens nie in den Sinn gekommen für das Auftreten ſeiner ganzen Armee zur Vertheidigung Deutſch- lands einen beſondern Preis zu verlangen, und es habe doch für jenen Zweck wirklich und wiederholt mit großen Opfern gerüſtet. Es ſolle auch jetzt nur die nothwendige Vorbedingung zu einem ſolchen Auftreten feſtgeſtellt, und ihre Erfüllung möglichſt geſichert werden. Es wird ſodann der Vorwurf daß Preußen mit ſeinen Vorſchlägen den Boden der Realität verlaſſe, mit der Antwort zurückgewieſen daß Oeſterreich wohl den Zweck, nicht aber die noth- wendigen Mittel wolle, während Preußen bemüht ſey den guten Willen der deutſchen Staaten auf verfaſſungsmäßigem Weg zum praktiſchen Ausdruck gelangen zu laſſen. Einem andern in dem Memorandum gemachten Vor- wurf begegnet das Berliner Cabinet dahin daß es keine Verpflichtung aner- kenne — ſie werde aus was immer einer Beſtimmung der Bundeskriegs- verfaſſung hergeleitet — die ganze preußiſche Armee einem Bundesfeld- herrn unterzuordnen. Dagegen werde Preußen mit ſeiner Armee als ein geſchloſſenes Ganzes in allen Fällen eintreten wenn es ſich um die Vertheidi- gung der durch Bundesverträge garantirten Rechte handelt, für welche das Aufgebot der geſammten Streitkräfte des Bundes erforderlich wird. Preußen hält dieß für eine Pflicht gegen ſich ſelbſt und gegen Deutſchland, denn Preu- ßen wie Deutſchland haben faſt durchgängig identiſche Intereſſen, und dann werden auch die beiden deutſchen Großmächte bei enropäiſchen Conflicten noty- wendig immer dem Bunde voraus zur Action berufen ſeyn, und dieſe ſo wie überhaupt alle mit ihrer Politik zuſammenhängenden militäriſchen Maßnah- men nicht von Bundesbeſchlüſſen abhängig machen oder ſie danach modifici- ren können. Es ſteht zu hoffen daß das ganze Gezänke über die Bundes- kriegsverfaſſung mit der Fürſtenzuſammenkunft in Baden ein Ende nehmen wird, deren Hauptzweck von Anfang an dahin angegeben wurde daß die mili- täriſche Einigung Deutſchlands hergeſtellt, und gemeinſame militäriſche Maß- nahmen getroffen werden ſollen. Durch das Erſcheinen Louis Napoleons wird ſicherlich dieſer urſprüngliche Zweck der Conferenz am wenigſten ver- ſchoben oder geſtört werden. Oeſterreich. ⌗ Wien, 13 Jun. Das aus 21 Mitgliedern beſtehende große Comité des verſtärkten Reichsraths zur Berichterſtattung über die Budget- vorlage hat den Grafen Mercandin, ſtändigen Reichsrath, zu ſeinem Vorſitzen- den gewählt. Die Plenarſitzungen ſind vorläufig bis zum 25 d. vertagt, damit dieſes und die beiden andern Comités für die Grundbuchsordnung und für das Vergleichsverfahren ihre Studien mit anhaltender Verwendung der Zeit machen können. Es iſt wahrlich keine kleine Aufgabe welche namentlich von dem Bud- getcomité gelöst werden ſoll; der Geiſt in welchem ſein Elaborat zu halten ſeyn wird, iſt übrigens in der Sitzung vom 4 Juni hinlänglich angedeutet, da eine überwiegende Majorität dem Gedanken Ausdruck gegeben hat daß das Budget nicht ins Gleichgewicht gebracht werden könne ohne daß in die Gebre- chen des Syſtems eingegangen wird. Es iſt zu erwarten daß auch dasjenige was in dieſer Beziehung auf litterariſchem Weg bereits vorgearbeitet worden iſt Beachtung finden werde. So die „kleinen Beiträge zu großen Fragen“ — „die Lebensfrage Oeſterreichs“ und anderes, ſo wie auch die erſt kürzlich er- ſchienene „Palingeneſis.“ Letztere Schrift, welche ſich „eine Denkſchrift über Verwaltungsreformen in Oeſterreich zur Löſung der Frage wie das Princip der Staatseinheit mit den Anforderungen der Selbſtverwaltung in Einklang gebracht werden und das Gleichgewicht im Staatshaushalt hergeſtellt werden kann“ nennt, verfolgt geradezu den gleichen Zweck wie das Budgetcomité, und zwar in demſelben Geiſt welchen der Reichsrath in der oben erwähnten Si- tzung als den ſeinigen ausſprach. Der Verfaſſer ſagt: ſchon im Jahr 1851 ſey an die Miniſterien vom Kaiſer der Auftrag ergangen Vorſchläge zur Her- ſtellung des Gleichgewichts im Staatshaushalt zu machen. Die Auffaſſung dieſes Befehls ſey jedoch unrichtig geweſen, und habe daher den gewünſchten Erfolg nicht haben können. Man habe genug zu thun geglaubt wenn man, das Syſtem unberührt laſſend, hie und da mit kargerm Maß zu meſſen an- ſieng, hie und da einen Poſten ſtrich, hie und da eine kleine Reduction vornahm. Man habe überſehen daß die Expanſivkraft eines ſo rieſengroßen Verwaltungs- körpers den leichten Druck von Erſparungstendenzen mit unwiderſtehlicher Gewalt überwinde. Das Ende ſey damals und auch ſpäter immer geweſen daß der Zuſtand des Budgets im alten blieb, oder gar ſich verſchlimmerte. Dem verſtärkten Reichsrath liege nun ob das Uebel in ſeiner Wurzel anzu- greifen, das Augenmerk auf ausgiebige Reformen zu richten und dadurch von Grund aus zu helfen. Sofort behandelt dieſe Schrift die einzelnen Beſtand- theile des Budgets, die allerdings eine weſentliche Verminderung erfahren würden. Denn der Verfaſſer weist nach daß ganze Räderſyſteme in der Ad- miniſtrationsmaſchine überflüſſig ſind, namentlich auch in der Finanzverwal- tung, von welcher bisher in dieſer Beziehung noch nie die Rede war, gleich als ob ihr nicht vor allen andern die Aufgabe obläge ſich auf einen einfachern Organismus zu reduciren. Wir erinnern uns daß ſeiner Zeit der damalige Finanzminiſter Frhr. v. Krauß den von ihm ausgearbeiteten Finanzorganiſa- tionsentwurf bezüglich ſeiner Complicirtheit unter anderm damit zu rechtferti- gen ſuchte: die politiſche Verwaltung ſey noch complicirter, ein Grund der ſchon damals Anlaß zu allerlei Gloſſen gab. Am Schluſſe der Schrift heißt es: ſie ſey Theil eines dreitheiligen Ganzen, da ſie nur vom Verwaltungs- organismus handle; einen zweiten Theil hätten die Regierungsprincipien über die verſchiedenen Gruppen von Verwaltungsgegenſtänden zu bilden, und einen dritten Theil die einheitliche politiſche Inſtitution. Daß der Verfaſſer ſich letz- tere als einen Reichstag denkt, geht übrigens aus dem hervor was er über die Landesvertretungen, deren Zuſammenſetzung, Zahl, dann Zeit und Ort der Einberufung ſagt. Bemerkenswerth iſt ein Citat aus Gneiſts Werk, welches lautet: „Ein ſo geſtalteter Staatsrath (nämlich im weſentlichen alle Elemente enthaltend welche ſich im verſtärkten Reichsrath finden) iſt von Haus aus der nothwendige Kern eines Oberhauſes.“ Nun, der Kern wird ſich wohl zur Frucht geſtalten, und das Oberhaus kann dann ohne Unterhaus nicht bleiben. Das iſt die Anſicht aller welche weiter denken als von heut auf morgen. In einem kleinern Gefäß als Ober- und Unterhaus hat alles das nicht Raum was die deutſchen Länder und die ungariſchen befriedigt, was die Magnaten fordern und die übrigen Stände wünſchen, was den Oſten mit dem Weſten, den Norden mit dem Süden verbinden ſoll. Wien, 14 Jun. Auch aus den Berathungen der Ausſchüſſe, welche während die Plenarſitzungen feiern, eifrig ihren Arbeiten obliegen, iſt bereits manche Kunde in die Oeffentlichkeit gelangt. Ueber das Grundbuchcomité, wo die Gegenſätze wieder ſchroff aufeinanderplatzten, haben wir nach dem Wanderer in der Beilage berichtet. Die Oeſterr. Ztg. macht weiter folgende Mittheilungen: Das Comité zur Begutachtung des Vergleichs- verfahrens hat den Frhrn. v. Lichtenfels zum Obmann gewählt. Seine Arbeit iſt beinahe vollendet. Es ſind nur wenige Abänderungen gemacht worden, davon eine ausdrücklich auf den proviſoriſchen Charakter des Geſetzes und auf den Erlaß einer allgemeinen Concursordnung hinweist. Erfreulich iſt der Geiſt der ſich in dieſem Ausſchuß kundgibt noch inſofern, als man ſich darin der Solidarität der Intereſſen des ganzen Staats bewußt iſt, und nicht partielle Geſetze, ſondern eine Concursordnung fürs Reich fordert. Es iſt nicht zu überſehen daß in dieſem Comité das bürgerliche Element das vor- herrſchenbe iſt, und „der Bürgerſtand, ſo ſehr wie ein anderer von Vater- landsliebe und dynaſtiſchen Sympathien beſeelt, um ſo mehr Rückſicht und Pflege verdient als er mehr und mehr auch den geiſtigen Stock des geſammt- öſterreichiſchen Patriotismus bildet.“ Das Finanzcomité hat in ſeiner erſten Berathung zugleich einen principiellen Boden betreten. Man hat Sub- comité’s gewählt, und es entſtand die Frage ob man dieſen Unterabtheilungen Inſtructionen geben oder Principien vorſchreiben ſolle nach denen ſie vor- zugehen hätten. Dieſer Anſicht wird entgegnet daß ein ſolcher Vorgang nicht zweckdienlich ſey. Die Aufgabe des Reichsraths könne als eine zweifache be- zeichnet werden, einmal das Budget für das Jahr 1861 zu prüfen, dann aber Grundſätze für den Staatshaushalt überhaupt feſtzuſtellen. Das vorliegende Budget ſolle ſtückweiſe geprüft werden, an der buchhalteriſchen Richtigkeit des- ſelben beſtehe jedoch kein Zweifel, ebenſowenig daran daß die Regierung be- reits ihr möglichſtes gethan habe um womöglich Erſparniſſe einzuführen. Man müſſe der Regierung die Mittel des Fortbeſtehens gewähren. Zur Ein- führung neuer Organiſationen reiche die Zeit bis zum Anfang des Verwal- tungsjahrs nicht hin. Dieſe Principien würden nach der verſchiedenen Auf- faſſung ſich im Reichsrath geltend zu machen ſuchen. Nach einer ſehr würde- voll gehaltenen Discuſſion wurde alſo ein Beſchluß gefaßt, ungefähr dahin gehend: Das Comité glaube es ſey nicht bloß ein Recht, ſondern eine Pflicht des Reichsraths die höhern politiſchen Momente ins Auge zu faſſen, welche dazu beitragen können eine Organiſation zu verleihen welche die Einheit der Monarchie, ihre innere und äußere Kraft zu ſtärken vermöge, ſodann aber wurden die Comité’s zur Prüfung der Vorlagen ernannt. Auf Verlangen eines Mitglieds wurde das Wort „politiſche“ weggelaſſen und bloß „höhere Momente“ geſetzt. Schweiz. &#x10308; Bern, 14 Jun. Dem heutigen Tag widmet das St. Gallener Tagblatt ein Memento, welches zu der laisser-faire-Politik der Staatsmänner der Neuen Züricherin einen argen Contraſt bildet, und doch iſt dieſes Blatt kein Organ radicaler Flachköpfe, Schreier und Schwindler, wie ſich Hr. Dubs

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 169, 17. Juni 1860, S. 2816. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine169_1860/4>, abgerufen am 21.11.2024.