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Allgemeine Zeitung, Nr. 16, 17. Januar 1924.

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Donnerstag, den 17. Januar 1924. Allgemeine Zeitung Nr. 16
WIRTSCHAFTS-ZEITUNG
[Spaltenumbruch]
Die Aufwertung der Papier-
markschulden
Der nachstehende Aufsatz erscheint uns um
so beachtenswerter, als er bei der Aufwertungs-
frage auch den Bedürfnissen des Staates ge-
recht wird und so für die Regelung beiderseits
gangbare Wege weist.
Die Handelsschriftltg. d. "Allg. Ztg."

In der 3. Steuer-Notverordnung soll, wie
man hört, der Anspruch des Gläubigers auf
Aufwertung von alten Markfor-
derungen
. insbesondere von solchen aus
der Vorkriegszeit, beseitigt werden. Zwar
ist neuerdings von diesem Projekt insofern
Abstand genommen worden, als nunmehr eine
Aufwertung von 10 bis 20 Prozent des Wer-
tes der Valutierung (Friedenswertes) erfol-
gen soll, trotzdem wird aber gegen diese
gesetzgeberische Maßnahme, durch die der
größte Teil des Mittelstandes und der klei-
nen Sparerschaft um ihr an sich schon zu-
sammengeschrumpftes Vermögen gebracht
würde, entschieden Stellung genommen wer-
den müssen.

Für die Aufwertung der Hypothe-
kenforderungen
hat das Reichsgericht
in seinem Urteil vom 28. November 1923 klipp
und klar ausgesprochen, daß die Hypothe-
kenforderungen mit Rücksicht auf Treu und
Glauben im Verkehr unter billiger Rücksicht-
nahme auf die Interessen beider Teile
aufgewertet zurückgezahlt werden müssen.

Allerdings wurde nicht schlechthin der
Grundsatz aufgestellt, daß allgemein jede
Hypothek ohne weiteres aufgewertet werden
muß, und daß bei allem die Aufwertung im
gleichen Maße, etwa im Wertverhältnis
der Papiermark zur Goldmark, stattzufinden
hat. Diese Regelung entspricht auch dem
Rechtsgefühl weitester Schichten der Be-
völkerung.

Es geht nicht an und würde das Rechts-
bewußtsein des deutschen Volkes erschüt-
tern, sowie unseren Kredit im Ausland
untergraben, wenn die gesetzgebende Kör-
perschaft des Reiches nun durch eine Ver-
ordnung
den vom Reichsgericht anerkann-
ten Anspruch auf Aufwertung be-
seitigen wollte. Auch die neuerlich ins Auge
gefaßte Aufwertung in Höhe von nur 10 bis
20 Prozent der früheren Forderung kommt
einer Beseitigung des Anspruchs recht nahe.

Schon aus Gründen der Rechtssicherheit
muß mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit
der Rechtsansprüche jeder Eingriff des Ge-
setzgebers versagen, zumal es auch jeder
Gerechtigkeit Hohn sprechen würde, wenn
der Staat auf der einen Seite die Hypothe-
kenforderungen fast im vollen Umfange
aufwertet, dagegen auf der anderen Seite
den Gläubigern nur 10--20 Prozent dieser
aufgewerteten Forderungen zuerkennt, wäh-
rend er den Rest für sich einsteckt.

Vielmehr ist es dem einzelnen Gläubiger
und Schuldner zu überlassen, durch gütliche
Einigung die Höhe der zurückzuzahlenden
Forderung festzustellen, wobei für die Auf-
wertung der Hypothekenzinsen bei rationie-
rungspflichtigen Mietzinshäusern die Steige-
rung des Betriebskostenzuschlags bei der ge-
setzlichen Mietzinsbildung ein Weg eröffnet.

Für den Fall, daß keine gütliche
Einigung
zustandekommt, wäre die For-
derung durch ein Einigungsamt, wie es
in der bayerischen Ministerialverordnung
vom 14. Dezember 1923 (G.V.Bl. 390) für die
Anteilsverträge vorgesehen ist und wie es
auch der Schutzverband der bayerischen Hy-
potheken- und Pfandbriefgläubiger anstrebt,
amtlich festzusetzen.

Wenn nun die Hypothekenforderungen
eine derartige Aufwertung erfahren, ist es
ohne weiteres klar, daß die Pfandbriefe,
die ja das Gegenstück der Hypotheken dar-
stellen, in entsprechend höherem Betrage zu-
rückgezahlt werden müssen. Die großen
Hypothekenbanken sind, sobald sie ihrerseits
ihre Hypothekenforderungen aufgewertet
geltend machen können, in der Lage, selbst
die Pfandbriefe in aufgewertetem Mark-
betrag einzulösen, um so mehr, als sie ver-
standen haben, einen großen Teil (Obliga-
tionen usw.) derselben ohnedies schon in
ihren Besitz zu bringen.

Was den dinglich gesicherten Hypotheken-
forderungen gilt, muß im gleichen Maße für
die rein obligatorischen Schuldtitel Platz grei-
fen. Es gilt hier das gleiche, wie bei den Hy-
potheken. Auch für diesen Fall sollte auf Ver-
ordnungsweg ein gütliches Ausgleichsver-
fahren geschaffen werden.

In ähnlicher Lage wie der Privatschuldner
befindet sich der Staat und die staat-
lichen Gemeinwesen
hinsichtlich ihrer
Anleihen. Dem Reich wird wie jedem ein-
zelnen Gemeinwesen es in Anbetracht der
finanziellen Notlage, in dem es sich befin-
det, und der nur durch größtmöglichste Ein-
sparung im Staatsbedarf und durch ergie-
bigste steuerliche Belastung der kapitalkräf-
tigen Staatsbürger abgeholfen werden kann,
besonders schwer fallen, derzeit seine
Anleihen aufgewertet zurückzubezahlen.
Andererseits ist es mit dem Rechtsempfin-
den unvereinbar, wenn der Staat für sich
das Recht in Anspruch nehmen will, seine
Sobald in Papiermark zurückzuerstatten,
während er durch Gesetzgebung eine Auf-
wertung der Hypotheken allerdings nur in
Höhe von 10--20 Prozent bestimmt.

Um nun dem Reiche die Möglichkeit zu
geben, sich finanziell zu erholen und dann
erst die Rückzahlung seiner Anleihen vorzu-
nehmen, wird es sich empfehlen, wenn im
Verordnungswege eine Stundung der
Zahlungsverpflichtung
-- ähnlich
wie sie in der Bekanntmachung über die ge-
[Spaltenumbruch] richtliche Bewilligung von Zah-
lungsfristen
vom 7. August 1914 für die
privaten Schuldner während des Krieges vor-
gesehen war -- normiert wird bis zu einem
gewissen in der Verordnung festgelegten
Zeitpunkt, in dem sich die Zahlungsfähigkeit
des Staates erheblich gebessert hat.

Ein anderer Weg, der den Anleihegläubi-
gern, des Staates auch ein größeres Si-
cherheitsgefühl
geben könnte, ist
folgender:

Das Reich zahlt sofort oder in einer kur-
zen Frist einen Teil z. B. ein Fünftel, seiner
jeweils fälligen Anleiheschuld aufgewertet
zurück und verpflichtet sich, den Rest der
Schuld nach einem bestimmten Zeitraum
ratenweise ebenfalls aufgewertet zurückzu-
erstatten. Selbstverständlich ist, daß die
Höhe der Aufwertung davon abhängig zu
machen ist, in welchem Zeitraum und mit
welchen Mitteln der Gläubiger, der die Auf-
wertung verlangt, die betreffende Forderung
gegen den Staat in Gestalt der Anleihe er-
worben hat: denn die gesetzliche Regelung
der Frage darf nicht dazu führen, daß Speku-
lanten, die lange Zeit nach Ausgabe der An-
leihe in einem Zeitpunkt, in dem bereits die
Mark im Verfalle war, die Stücke um billi-
ges Geld in der Hoffnung auf Aufwertung er-
warben, ungerechtfertigt bereichert werden.

Es ist daher bei Einlösung im aufgewerte-
ten Betrage der Nachweis zu fordern, mit
welchem Aufwand von Mitteln die Anleihe
seinerzeit gekauft wurde. Sollte dieser
Nachweis den Gläubigern nicht möglich sein,
so kann er mit seiner Forderung nicht be-
rücksichtigt werden. Diese Härte wird er
billigerweise in den Kauf nehmen müssen.



Bankwesen
Verringerung der Depositen.

Im Wochen-
bericht der Commerz- und Privatbank wer-
den einige interessante Mitteilungen über die
Entwicklung des Depositenein
ganges
gegeben. Wie hieraus zu ersehen ist,
haben Depositen in den letzten Tagen stark
abgenommen und reichen nicht annähernd
aus, das große Kreditbedürfnis zu befriedi-
gen. Im Zusammenhang hiermit ist wohl
auch die flaue Tendenz am Effektenmarkt zu
erklären, da viele Firmen dazu übergehen,
ihren Effektenbesitz in großem Umfange ab-
zusetzen, um den Erlös nahestehenden
Firmen als Kredit zur Verfügung zu stellen.

Wochenausweis der Schweizerischen Na-
tionalbank

vom 7. Januar 1924 (in Klammern
Zunahme und Abnahme im Vergieich zu dem
Stande vom 31. Dezember 1923) in Franken:
Metallbestand 622 685 540 (Abn. 5 198 942).
Darlehnskassenscheine 15 147 700 (Abnahme
646 575). Wechselbestand 331 378 418 (Abn.
18 032 446). Sichtguthaben im Ausland
8 855 100 (Abn. 911 000). Lombardvorschüsse
70 480 244 (Abn. 14 391 428). Wertschriften
8 830 303 (--.--). Korrespondenten 13 769 966
(Abn. 13 027 667), sonstige Aktiva 25 491 898
(Abn. 1 469 324). Eigene Gelder 30 940 858
(unverändert). Notenumlauf 921 549 340 (Abn.
60 409 030). Girodepot 111 312 964 (Zunahme
6 453 050). sonstige Passiva 32 836 008 (Zun.
278 595).



Verkehr
Fernkabel München-Berlin.

Die Arbeiten
an der Fernsprechkabelstrecke München-
Nürnberg-Leipzig-Berlin sind so weit fortge-
schritten, daß bereits Versuchsgesprä-
che
stattfinden konnten. Die neue unter-
irdische Fernsprechlinie wird für Handel,
Industrie und Presse von großer Bedeutung
sein, weil sie den Telephonverkehr von den
Witterungseinflüssen unabhängig macht.



Außenhandel
Erleichterungen im Veredelungsverkehr
mit der Tschechoslowakei.

Das tschecho-
slowakische Finanzministerium in Prag hat
laut "Konfektionär" eine neue Verfügung
erlassen, durch die die Ein- und Ausfuhr von
Waren, die zum Veredelungsverkehr be-
nötigt werden, ab 21. Januar ohne be-
sondere Bewilligung
, Anmeldung
und Gebühren freigegeben wird unter der
einzigen Bedingung, daß die betreffenden
Waren wieder eingeführt werden. Falls
jedoch die Wiederausfuhr nicht in der fest-
gesetzten Frist erfolgt oder wenn für den
nicht ausgeführten Rest der Waren vor
Fristablauf keine Einfuhrbewilligung bean-
tragt worden ist, wird eine solche Einfuhr
als Einfuhr ohne Bewilligung angesehen und
die Ware demgemäß als Schmuggelgut be-
trachtet.

Umsatzsteuerausfuhrkurse.

Die Umsatz-
steuerausfuhrkurse der nicht an der Ber-
liner Börse notierten ausländischen Zahlungs-
mittel für Dezember 1923 sind wie folgt fest-
gesetzt (in Goldmark): Estland (100 estn.
Mark) A 1.15. B 1.00. C 0.9: Griechenland
(100 Drachmen) 7.85. 6,7. 5.9: Lettland (100
Lat) 81.55. 69.35. 61.15. (100 lett. Rubel) 1.60.
1.40. 1.25: Litauen (100 Litas) 41.60. 35.35.
31.20; Luxemburg (100 Franken) 19.25. 16.40.
14.50: Polen (1 000 000 poln. Mark) 0.85. 0.75.
0.65: Russland (100 000 Sowjetrubel. Ausgabe
1923) 95.85. 81.50. 71.90. (1 Tscherwonez)
19.20. 16.30. 14.40: Aegypten (1 ägypt. Pfund)
18.80, 16.00. 14.10: Brit. Ostindien (100 Ru-
pien) 130.80. 111.20. 98,10: Brit. Straits Settle-
ments (100 Dollar) 214.70. 182,50. 161.00: Brit.
Hongkong (100 Dollar) 212.00. 180.20. 159.00:
China. Shanghai (100 Tael. Silber) 304.30.
258.70. 228.20: Persien (100 Silberkran) 33.35.
28.35. 25.00: Peru (1 peruan. Pfund) 17.05.
14.50. 12.80: Uruguay (100 Pesos) 326,80.
277.80. 245.10.

Die Durchschnittskurse B und C können
von den Steuerpflichtigen nur in Anspruch
[Spaltenumbruch] genommen werden, wenn a) es sich um
Lieferungen in das europäische Ausland
(Durchschnittskurs B) oder Lieferungen in
das außereuropäische Ausland (Durch-
schnittskurs C) handelt, b) der Lieferer dem
Erwerber gegenüber die Kosten der Ver-
sicherung und Beförderung trägt und c) sich
aus der Buchführung der Steuerpflichtigen
die Voraussetzungen zu a und b zweifelsfrei
ergeben.



Industrie und Wirtschaft
Kulmbacher Rizzi-Bräu-A.-G.

Die General-
versammlung beschloß, von der Verteilung
einer Dividende abzusehen. Neu gewählt in
den Aufsichtsrat wurde Direktor Neuwolfen.

Keine Einigung über die Arbeitszeit im
Ruhrgebiet.

Bei den auf Anregung des Rei-
ches und Staatskommissars Mehlich in Essen
abgehaltenen Besprechungen über die Auf-
legung des Berliner Arbeitszeitabkommens
für die Metallindustrie ist eine Einigung
leider nicht zustande gekommen. Von
dem Vertreter des Deutschen Metallarbeiter-
verbandes wurde erklärt, daß das Berliner
Abkommen für seinen Verband nicht trag-
bar sei, dagegen gaben die Arbeitgeberver-
treter die Erklärung ab, sie müßten an der
Rechtsverbindlichkeit der in Berlin getroffe-
nen Vereinbarungen festhalten. Sie seien
aber bereit, die Bestimmungen dieses Abkom-
mens auf das loyalste auszulegen. Der Ver-
treter des Deutschen Metallarbeiterverban-
des erklärte hierauf, daß er sich darauf nicht
einlassen könne. Ueber die Lage im Düssel-
dorfer Bezirk ist mitzuteilen, daß gestern
mehrere hundert Mann der Belegschaft der
Rheinischen Maschinen- und Metallwaren-
fabrik die Arbeit wieder aufgenom-
men
haben. In anderen Betrieben sind die
Arbeitswilligen durch Gewaltakte der An-
hänger des Generalstreiks an der Wieder-
aufnahme der Arbeit verhindert worden.

Der Jahresbericht der Essener Handels-
kammer.

Die Essener Handelskammer bringt
ihren Jahresbericht heraus, der namentlich
wertvolles Material über die Lage am
Rhein und Ruhr
bringt. Hieraus ist be-
sonders hervorzuheben: Trotz teilweise er-
folgreicher gemeinsamer Arbeit zwischen
deutschen und französischen Behörden liegt
das Wirtschaftsleben im Ruhrgebiet noch
völlig darnieder. 60 Prozent der Bevölkerung
des Handelskammerbezirks sind Unter-
stützungsempfänger. Die Kohlenproduktion
ist teilweise wieder aufgenommen. Hoch-
ofenwerke, Walzwerke und Gießereien liegen
jedoch fast völlig still. Die Verhandlungen
mit der Mieum haben sich bisher für die
deutsche Wirtschaft untragbar gezeigt.
Die Unterzeichnung erfolgte jedoch um den
guten Willen zu zeigen und die Arbeits-
losenzahl zu vermindern.

Keine Gefährdung des Hefesyndikats.

Zur
Entscheidung des Kartellgerichtes, die dem
Austrittsantrag zweier Firmen aus
dem Hefeverband stattgab, erfährt der
"Deutsche Handelsdienst", daß entgegen an-
deren Versionen diese Entscheidung nur für
die beiden Firmen gilt. Sollten nach andere
Firmen ebenfalls ihren Austritt beabsichti-
gen, so könnte dies nur auf Grund einer
neuen Entscheidung des Kartellgerichtes er-
folgen. Der endgültige Wortlaut der Ent-
scheidung liegt noch nicht vor. Wie der
"Deutsche Handelsdienst" von gut infor-
mierter Seite weiter erfährt, ist die Gefahr
einer Auflösung des Hefesyndikates einst-
weilen noch nicht akut. Der Hefeverband
ist im Besitze eines Patentes, ohne welches
sich der Betrieb der einzelnen Firmen äußerst
schwierig gestalten würde. Die ausscheiden-
den Mitglieder verlieren das Recht zur Be-
nutzung dieses Patentes, doch steht die end-
gültige Klärung dieser Frage, die vom
Kartellgericht an die Zivilgerichte verwiesen
worden ist, noch aus.

Die französische Kohlenförderung im No-
vember.

Die Förderung der französischen
Zechen betrug 3 506 037 Tonnen im November
gegen 3 689 853 Tonnen im Oktober. Da der
Monat November nur 25 Arbeitstage zählte,
so bewegte sich die Tagesförderung in
neuem Aufstieg, und zwar über die Vor-
kriegsleistungen. Betrug doch die mittlere
Tagesförderung im Jahre 1913 136 147 Ton-
nen, im Januar 1923 121 046 Tonnen. Oktober
1923 136 661 Tonnen. November 1923 140 41
Tonnen. Es besteht noch ein Fehlbetrag von
etwa 12 600 Tonnen in der mittleren Tages-
förderung der Bergwerksbezirke Nord und
Pas-de-Calais, die ihre Förderung von 60 239
Tonnen im Januar 1923 auf 78 635 Tonnen
im November erhöht haben. Jedoch wird die-
ser Fehlbetrag reichlich ausgeglichen durch
die Förderung des ehemaligen Deutsch-
Lothringens, die sich auf mehr als 17 000
Tonnen belief. Im Zentrum und Midi ist die
Förderung etwas höher als vor dem Krieg.
Insgesamt betrug die Förderung der französi-
schen Zechen in den elf ersten Monaten des
Jahres 1923 über 35 Millionen Tonnen, wäh-
rend sie im ganzen Jahre 1922 nur 31 940 645
Tonnen und im Jahre 1921 nur 28 240 887
Tonnen betragen hatte. Die Erzeugung von
Hüttenkoks stieg von 131 994 Tonnen im Ja-
nuar auf 182 974 Tonnen im November. Die
Belegschaft stieg von 203 200 Arbeitern im
Jahre 1913 auf 242 566 Arbeiter im Januar
und 277 888 Arbeiter im November 1923.

Warenmärkte
Mannheimer Kolonialwarenbörse.

An der
Kolonialwarenbörse fand man gut be-
hauptete Tendenz
vor, die Nachfrage
war aber ruhig und das Geschäft infolge-

[Spaltenumbruch]

Wirtschaftszahlen.
16. Januar.
Dollar (amtl. Mittelkurs):
4,2 Billionen
Dollarschätze: 4,2 Billionen.
Goldanleihe: 4,2 Billionen.
Reichsbankdiskont: (1. wertbest. Kred.) 10 Pro-
zent.
Reichsindex für die Lebenshaltung: 1130 mil-
liardenfach (7. Jan.).
Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein.
1 Goldmark: 1 Billion Papiermark.
Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern,
Zölle und Reichsbahn: 1 Billion.
Silberankaufspreis: 400 milliardenfach.
Großhandelsindex: 119,7 (8. Januar).


dessen eingeengt. Es stellten sich die Preise
je kg in Goldmark: für Santoskaffee auf
3.70--4.20, gewaschene Ware 4.70--6.00. Tee
in Mittelqualität 6.50--7.00, in guter Ware
7--8, in seiner Ware 8--10, für inländischen
Kakao 2.00--2.40, holländischen Kakao 2.40
bis 2.60. Burmak-Reis 0.42. Weizengrieß 0.40.
Hartweizengrieß 0.42 und kristallisierter
Zucker 0.90.



Viehmärkte
Mannheimer Pferdemarkt vom 14. Januar.

Der heutige Mannheimer Pferdemarkt hatte
einen Zutrieb von 10 Wagenpferden. 91 Ar-
beitspferden und 4 Schlachtpferden Ar-
beits- und Wagenpferde hatten mittel-
mäßiges. Schlachtpferde ruhiges Geschäft.
Es stellten sich die Preise je Stück Wagen-
pferde auf 800--2000 Goldmark, für Arbeits-
pferde auf 500--1800 Goldmark und für
Schlachtpferde auf etwa 40--100 Goldmark.



Produktenberichte
Berliner Produktenbericht.

Das Geschäft
am Produktenmarkt nahm einen ruhigen
Verlauf. Roggen wurde ab nahen Stationen
von hiesigen und anderen Mühlen verlangt
und verhältnismäßig hoch bezahlt. Schlesi-
scher Weizen wurde von schlesischen
Mühlen zu verhältnismäßig hohen Preisen zu
kaufen gesucht. Von Gerste war nur gute
Braugerste gefragt. Für Hafer zeigte sich
keine Unternehmungslust, weil der Konsum
keine besseren Preise anlegen will. Mehl
wurde nur wenig umgesetzt. Die Preise sind
mit der Werterhöhung des Getreides nicht
mitgegangen. Sonstige Artikel hatten ruhiges
Geschäft.

Amtliche Produktenbörse.
Weizen: Märkischer 162--166: Roggen: Mär-
kischer 147--151--153. Pommerscher 147 bis
148: Gerste: Sommergerste Märkische 168 bis
175: Hafer: Märkischer 118--121. Pommer-
scher 112--116. Schlesischer 109--111: Mais:
La Plata waggonfrei Hamburg 172--173:
Weizenmehl 25.5--28. Roggenmehl 23.5--25.
Weizeckleie 8--8.2. Roggenkleie 7.5--7.6.
Raps 270. Viktoriaerbsen 39--41. Kleine
Speiseerbsen 21--24. Futtererbsen 16--17.
Peluschken 14--15. Ackerbohnen 13--15.
Wicken 17--19. Blaue Lupinen 15--16. Gelbe
Lupinen 17--19. Seradella 16--18. Raps-
kuchen 11.5--11.7. Leinkuchen 25--26.
* Münchner Produktenbörse.

Die Groß-
handelseinkaufspreise stellen sich wie folgt:

Roggen 8.25--8.50. Weizen 9.00--9.50. Gerste
7.75--8.50. Hafer 5.75--6.00. Kleie (ohne Sack)
3.00--3.25. Gerste I. Qualität 2.7--3. II. Qual.
2.5--2.7. Stroh gebündelt 1.5--1.8 (alles in
Goldmark).

Von den Mühlen wurden folgende Preise

übermittelt: Weizen Kochmehl 32--34.6.
Weizen Auszugsmehl 35.7--39.8. Weizen
Brotmehl 26.7--28. Roggenmehl 26.7--31.


Baumwolle 36.81
Dollarcents das Kilo.



[irrelevantes Material]
Donnerstag, den 17. Januar 1924. Allgemeine Zeitung Nr. 16
WIRTSCHAFTS-ZEITUNG
[Spaltenumbruch]
Die Aufwertung der Papier-
markschulden
Der nachstehende Aufsatz erscheint uns um
so beachtenswerter, als er bei der Aufwertungs-
frage auch den Bedürfnissen des Staates ge-
recht wird und so für die Regelung beiderseits
gangbare Wege weist.
Die Handelsschriftltg. d. „Allg. Ztg.“

In der 3. Steuer-Notverordnung soll, wie
man hört, der Anspruch des Gläubigers auf
Aufwertung von alten Markfor-
derungen
. insbesondere von solchen aus
der Vorkriegszeit, beseitigt werden. Zwar
ist neuerdings von diesem Projekt insofern
Abstand genommen worden, als nunmehr eine
Aufwertung von 10 bis 20 Prozent des Wer-
tes der Valutierung (Friedenswertes) erfol-
gen soll, trotzdem wird aber gegen diese
gesetzgeberische Maßnahme, durch die der
größte Teil des Mittelstandes und der klei-
nen Sparerschaft um ihr an sich schon zu-
sammengeschrumpftes Vermögen gebracht
würde, entschieden Stellung genommen wer-
den müssen.

Für die Aufwertung der Hypothe-
kenforderungen
hat das Reichsgericht
in seinem Urteil vom 28. November 1923 klipp
und klar ausgesprochen, daß die Hypothe-
kenforderungen mit Rücksicht auf Treu und
Glauben im Verkehr unter billiger Rücksicht-
nahme auf die Interessen beider Teile
aufgewertet zurückgezahlt werden müssen.

Allerdings wurde nicht schlechthin der
Grundsatz aufgestellt, daß allgemein jede
Hypothek ohne weiteres aufgewertet werden
muß, und daß bei allem die Aufwertung im
gleichen Maße, etwa im Wertverhältnis
der Papiermark zur Goldmark, stattzufinden
hat. Diese Regelung entspricht auch dem
Rechtsgefühl weitester Schichten der Be-
völkerung.

Es geht nicht an und würde das Rechts-
bewußtsein des deutschen Volkes erschüt-
tern, sowie unseren Kredit im Ausland
untergraben, wenn die gesetzgebende Kör-
perschaft des Reiches nun durch eine Ver-
ordnung
den vom Reichsgericht anerkann-
ten Anspruch auf Aufwertung be-
seitigen wollte. Auch die neuerlich ins Auge
gefaßte Aufwertung in Höhe von nur 10 bis
20 Prozent der früheren Forderung kommt
einer Beseitigung des Anspruchs recht nahe.

Schon aus Gründen der Rechtssicherheit
muß mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit
der Rechtsansprüche jeder Eingriff des Ge-
setzgebers versagen, zumal es auch jeder
Gerechtigkeit Hohn sprechen würde, wenn
der Staat auf der einen Seite die Hypothe-
kenforderungen fast im vollen Umfange
aufwertet, dagegen auf der anderen Seite
den Gläubigern nur 10—20 Prozent dieser
aufgewerteten Forderungen zuerkennt, wäh-
rend er den Rest für sich einsteckt.

Vielmehr ist es dem einzelnen Gläubiger
und Schuldner zu überlassen, durch gütliche
Einigung die Höhe der zurückzuzahlenden
Forderung festzustellen, wobei für die Auf-
wertung der Hypothekenzinsen bei rationie-
rungspflichtigen Mietzinshäusern die Steige-
rung des Betriebskostenzuschlags bei der ge-
setzlichen Mietzinsbildung ein Weg eröffnet.

Für den Fall, daß keine gütliche
Einigung
zustandekommt, wäre die For-
derung durch ein Einigungsamt, wie es
in der bayerischen Ministerialverordnung
vom 14. Dezember 1923 (G.V.Bl. 390) für die
Anteilsverträge vorgesehen ist und wie es
auch der Schutzverband der bayerischen Hy-
potheken- und Pfandbriefgläubiger anstrebt,
amtlich festzusetzen.

Wenn nun die Hypothekenforderungen
eine derartige Aufwertung erfahren, ist es
ohne weiteres klar, daß die Pfandbriefe,
die ja das Gegenstück der Hypotheken dar-
stellen, in entsprechend höherem Betrage zu-
rückgezahlt werden müssen. Die großen
Hypothekenbanken sind, sobald sie ihrerseits
ihre Hypothekenforderungen aufgewertet
geltend machen können, in der Lage, selbst
die Pfandbriefe in aufgewertetem Mark-
betrag einzulösen, um so mehr, als sie ver-
standen haben, einen großen Teil (Obliga-
tionen usw.) derselben ohnedies schon in
ihren Besitz zu bringen.

Was den dinglich gesicherten Hypotheken-
forderungen gilt, muß im gleichen Maße für
die rein obligatorischen Schuldtitel Platz grei-
fen. Eſ gilt hier das gleiche, wie bei den Hy-
potheken. Auch für diesen Fall sollte auf Ver-
ordnungsweg ein gütliches Ausgleichsver-
fahren geschaffen werden.

In ähnlicher Lage wie der Privatschuldner
befindet sich der Staat und die staat-
lichen Gemeinwesen
hinsichtlich ihrer
Anleihen. Dem Reich wird wie jedem ein-
zelnen Gemeinwesen es in Anbetracht der
finanziellen Notlage, in dem es sich befin-
det, und der nur durch größtmöglichste Ein-
sparung im Staatsbedarf und durch ergie-
bigste steuerliche Belastung der kapitalkräf-
tigen Staatsbürger abgeholfen werden kann,
besonders schwer fallen, derzeit seine
Anleihen aufgewertet zurückzubezahlen.
Andererseits ist es mit dem Rechtsempfin-
den unvereinbar, wenn der Staat für sich
das Recht in Anspruch nehmen will, seine
Sobald in Papiermark zurückzuerstatten,
während er durch Gesetzgebung eine Auf-
wertung der Hypotheken allerdings nur in
Höhe von 10—20 Prozent bestimmt.

Um nun dem Reiche die Möglichkeit zu
geben, sich finanziell zu erholen und dann
erst die Rückzahlung seiner Anleihen vorzu-
nehmen, wird es sich empfehlen, wenn im
Verordnungswege eine Stundung der
Zahlungsverpflichtung
— ähnlich
wie sie in der Bekanntmachung über die ge-
[Spaltenumbruch] richtliche Bewilligung von Zah-
lungsfristen
vom 7. August 1914 für die
privaten Schuldner während des Krieges vor-
gesehen war — normiert wird bis zu einem
gewissen in der Verordnung festgelegten
Zeitpunkt, in dem sich die Zahlungsfähigkeit
des Staates erheblich gebessert hat.

Ein anderer Weg, der den Anleihegläubi-
gern, des Staates auch ein größeres Si-
cherheitsgefühl
geben könnte, ist
folgender:

Das Reich zahlt sofort oder in einer kur-
zen Frist einen Teil z. B. ein Fünftel, seiner
jeweils fälligen Anleiheschuld aufgewertet
zurück und verpflichtet sich, den Rest der
Schuld nach einem bestimmten Zeitraum
ratenweise ebenfalls aufgewertet zurückzu-
erstatten. Selbstverständlich ist, daß die
Höhe der Aufwertung davon abhängig zu
machen ist, in welchem Zeitraum und mit
welchen Mitteln der Gläubiger, der die Auf-
wertung verlangt, die betreffende Forderung
gegen den Staat in Gestalt der Anleihe er-
worben hat: denn die gesetzliche Regelung
der Frage darf nicht dazu führen, daß Speku-
lanten, die lange Zeit nach Ausgabe der An-
leihe in einem Zeitpunkt, in dem bereits die
Mark im Verfalle war, die Stücke um billi-
ges Geld in der Hoffnung auf Aufwertung er-
warben, ungerechtfertigt bereichert werden.

Es ist daher bei Einlösung im aufgewerte-
ten Betrage der Nachweis zu fordern, mit
welchem Aufwand von Mitteln die Anleihe
seinerzeit gekauft wurde. Sollte dieser
Nachweis den Gläubigern nicht möglich sein,
so kann er mit seiner Forderung nicht be-
rücksichtigt werden. Diese Härte wird er
billigerweise in den Kauf nehmen müssen.



Bankwesen
Verringerung der Depositen.

Im Wochen-
bericht der Commerz- und Privatbank wer-
den einige interessante Mitteilungen über die
Entwicklung des Depositenein
ganges
gegeben. Wie hieraus zu ersehen ist,
haben Depositen in den letzten Tagen stark
abgenommen und reichen nicht annähernd
aus, das große Kreditbedürfnis zu befriedi-
gen. Im Zusammenhang hiermit ist wohl
auch die flaue Tendenz am Effektenmarkt zu
erklären, da viele Firmen dazu übergehen,
ihren Effektenbesitz in großem Umfange ab-
zusetzen, um den Erlös nahestehenden
Firmen als Kredit zur Verfügung zu stellen.

Wochenausweis der Schweizerischen Na-
tionalbank

vom 7. Januar 1924 (in Klammern
Zunahme und Abnahme im Vergieich zu dem
Stande vom 31. Dezember 1923) in Franken:
Metallbestand 622 685 540 (Abn. 5 198 942).
Darlehnskassenscheine 15 147 700 (Abnahme
646 575). Wechselbestand 331 378 418 (Abn.
18 032 446). Sichtguthaben im Ausland
8 855 100 (Abn. 911 000). Lombardvorschüsse
70 480 244 (Abn. 14 391 428). Wertschriften
8 830 303 (—.—). Korrespondenten 13 769 966
(Abn. 13 027 667), sonstige Aktiva 25 491 898
(Abn. 1 469 324). Eigene Gelder 30 940 858
(unverändert). Notenumlauf 921 549 340 (Abn.
60 409 030). Girodepot 111 312 964 (Zunahme
6 453 050). sonstige Passiva 32 836 008 (Zun.
278 595).



Verkehr
Fernkabel München-Berlin.

Die Arbeiten
an der Fernsprechkabelstrecke München-
Nürnberg-Leipzig-Berlin sind so weit fortge-
schritten, daß bereits Versuchsgesprä-
che
stattfinden konnten. Die neue unter-
irdische Fernsprechlinie wird für Handel,
Industrie und Presse von großer Bedeutung
sein, weil sie den Telephonverkehr von den
Witterungseinflüssen unabhängig macht.



Außenhandel
Erleichterungen im Veredelungsverkehr
mit der Tschechoslowakei.

Das tschecho-
slowakische Finanzministerium in Prag hat
laut „Konfektionär“ eine neue Verfügung
erlassen, durch die die Ein- und Ausfuhr von
Waren, die zum Veredelungsverkehr be-
nötigt werden, ab 21. Januar ohne be-
sondere Bewilligung
, Anmeldung
und Gebühren freigegeben wird unter der
einzigen Bedingung, daß die betreffenden
Waren wieder eingeführt werden. Falls
jedoch die Wiederausfuhr nicht in der fest-
gesetzten Frist erfolgt oder wenn für den
nicht ausgeführten Rest der Waren vor
Fristablauf keine Einfuhrbewilligung bean-
tragt worden ist, wird eine solche Einfuhr
als Einfuhr ohne Bewilligung angesehen und
die Ware demgemäß als Schmuggelgut be-
trachtet.

Umsatzsteuerausfuhrkurse.

Die Umsatz-
steuerausfuhrkurse der nicht an der Ber-
liner Börse notierten ausländischen Zahlungs-
mittel für Dezember 1923 sind wie folgt fest-
gesetzt (in Goldmark): Estland (100 estn.
Mark) A 1.15. B 1.00. C 0.9: Griechenland
(100 Drachmen) 7.85. 6,7. 5.9: Lettland (100
Lat) 81.55. 69.35. 61.15. (100 lett. Rubel) 1.60.
1.40. 1.25: Litauen (100 Litas) 41.60. 35.35.
31.20; Luxemburg (100 Franken) 19.25. 16.40.
14.50: Polen (1 000 000 poln. Mark) 0.85. 0.75.
0.65: Russland (100 000 Sowjetrubel. Ausgabe
1923) 95.85. 81.50. 71.90. (1 Tscherwonez)
19.20. 16.30. 14.40: Aegypten (1 ägypt. Pfund)
18.80, 16.00. 14.10: Brit. Ostindien (100 Ru-
pien) 130.80. 111.20. 98,10: Brit. Straits Settle-
ments (100 Dollar) 214.70. 182,50. 161.00: Brit.
Hongkong (100 Dollar) 212.00. 180.20. 159.00:
China. Shanghai (100 Tael. Silber) 304.30.
258.70. 228.20: Persien (100 Silberkran) 33.35.
28.35. 25.00: Peru (1 peruan. Pfund) 17.05.
14.50. 12.80: Uruguay (100 Pesos) 326,80.
277.80. 245.10.

Die Durchschnittskurse B und C können
von den Steuerpflichtigen nur in Anspruch
[Spaltenumbruch] genommen werden, wenn a) es sich um
Lieferungen in das europäische Ausland
(Durchschnittskurs B) oder Lieferungen in
das außereuropäische Ausland (Durch-
schnittskurs C) handelt, b) der Lieferer dem
Erwerber gegenüber die Kosten der Ver-
sicherung und Beförderung trägt und c) sich
aus der Buchführung der Steuerpflichtigen
die Voraussetzungen zu a und b zweifelsfrei
ergeben.



Industrie und Wirtſchaft
Kulmbacher Rizzi-Bräu-A.-G.

Die General-
versammlung beschloß, von der Verteilung
einer Dividende abzusehen. Neu gewählt in
den Aufsichtsrat wurde Direktor Neuwolfen.

Keine Einigung über die Arbeitszeit im
Ruhrgebiet.

Bei den auf Anregung des Rei-
ches und Staatskommissars Mehlich in Essen
abgehaltenen Besprechungen über die Auf-
legung des Berliner Arbeitszeitabkommens
für die Metallindustrie ist eine Einigung
leider nicht zustande gekommen. Von
dem Vertreter des Deutschen Metallarbeiter-
verbandes wurde erklärt, daß das Berliner
Abkommen für seinen Verband nicht trag-
bar sei, dagegen gaben die Arbeitgeberver-
treter die Erklärung ab, sie müßten an der
Rechtsverbindlichkeit der in Berlin getroffe-
nen Vereinbarungen festhalten. Sie seien
aber bereit, die Bestimmungen dieses Abkom-
mens auf das loyalste auszulegen. Der Ver-
treter des Deutschen Metallarbeiterverban-
des erklärte hierauf, daß er sich darauf nicht
einlassen könne. Ueber die Lage im Düssel-
dorfer Bezirk ist mitzuteilen, daß gestern
mehrere hundert Mann der Belegschaft der
Rheinischen Maschinen- und Metallwaren-
fabrik die Arbeit wieder aufgenom-
men
haben. In anderen Betrieben sind die
Arbeitswilligen durch Gewaltakte der An-
hänger des Generalstreiks an der Wieder-
aufnahme der Arbeit verhindert worden.

Der Jahresbericht der Essener Handels-
kammer.

Die Essener Handelskammer bringt
ihren Jahresbericht heraus, der namentlich
wertvolles Material über die Lage am
Rhein und Ruhr
bringt. Hieraus ist be-
sonders hervorzuheben: Trotz teilweise er-
folgreicher gemeinsamer Arbeit zwischen
deutschen und französischen Behörden liegt
das Wirtschaftsleben im Ruhrgebiet noch
völlig darnieder. 60 Prozent der Bevölkerung
des Handelskammerbezirks sind Unter-
stützungsempfänger. Die Kohlenproduktion
ist teilweise wieder aufgenommen. Hoch-
ofenwerke, Walzwerke und Gießereien liegen
jedoch fast völlig still. Die Verhandlungen
mit der Mieum haben sich bisher für die
deutsche Wirtschaft untragbar gezeigt.
Die Unterzeichnung erfolgte jedoch um den
guten Willen zu zeigen und die Arbeits-
losenzahl zu vermindern.

Keine Gefährdung des Hefesyndikats.

Zur
Entscheidung des Kartellgerichtes, die dem
Austrittsantrag zweier Firmen aus
dem Hefeverband stattgab, erfährt der
„Deutsche Handelsdienst“, daß entgegen an-
deren Versionen diese Entscheidung nur für
die beiden Firmen gilt. Sollten nach andere
Firmen ebenfalls ihren Austritt beabsichti-
gen, so könnte dies nur auf Grund einer
neuen Entscheidung des Kartellgerichtes er-
folgen. Der endgültige Wortlaut der Ent-
scheidung liegt noch nicht vor. Wie der
„Deutsche Handelsdienst“ von gut infor-
mierter Seite weiter erfährt, ist die Gefahr
einer Auflösung des Hefesyndikates einst-
weilen noch nicht akut. Der Hefeverband
ist im Besitze eines Patentes, ohne welches
sich der Betrieb der einzelnen Firmen äußerst
schwierig gestalten würde. Die ausscheiden-
den Mitglieder verlieren das Recht zur Be-
nutzung dieses Patentes, doch steht die end-
gültige Klärung dieser Frage, die vom
Kartellgericht an die Zivilgerichte verwiesen
worden ist, noch aus.

Die französische Kohlenförderung im No-
vember.

Die Förderung der französischen
Zechen betrug 3 506 037 Tonnen im November
gegen 3 689 853 Tonnen im Oktober. Da der
Monat November nur 25 Arbeitstage zählte,
so bewegte sich die Tagesförderung in
neuem Aufstieg, und zwar über die Vor-
kriegsleistungen. Betrug doch die mittlere
Tagesförderung im Jahre 1913 136 147 Ton-
nen, im Januar 1923 121 046 Tonnen. Oktober
1923 136 661 Tonnen. November 1923 140 41
Tonnen. Es besteht noch ein Fehlbetrag von
etwa 12 600 Tonnen in der mittleren Tages-
förderung der Bergwerksbezirke Nord und
Pas-de-Calais, die ihre Förderung von 60 239
Tonnen im Januar 1923 auf 78 635 Tonnen
im November erhöht haben. Jedoch wird die-
ser Fehlbetrag reichlich ausgeglichen durch
die Förderung des ehemaligen Deutsch-
Lothringens, die sich auf mehr als 17 000
Tonnen belief. Im Zentrum und Midi ist die
Förderung etwas höher als vor dem Krieg.
Insgesamt betrug die Förderung der französi-
schen Zechen in den elf ersten Monaten des
Jahres 1923 über 35 Millionen Tonnen, wäh-
rend sie im ganzen Jahre 1922 nur 31 940 645
Tonnen und im Jahre 1921 nur 28 240 887
Tonnen betragen hatte. Die Erzeugung von
Hüttenkoks stieg von 131 994 Tonnen im Ja-
nuar auf 182 974 Tonnen im November. Die
Belegschaft stieg von 203 200 Arbeitern im
Jahre 1913 auf 242 566 Arbeiter im Januar
und 277 888 Arbeiter im November 1923.

Warenmärkte
Mannheimer Kolonialwarenbörse.

An der
Kolonialwarenbörse fand man gut be-
hauptete Tendenz
vor, die Nachfrage
war aber ruhig und das Geschäft infolge-

[Spaltenumbruch]

Wirtſchaftszahlen.
16. Januar.
Dollar (amtl. Mittelkurs):
4,2 Billionen
Dollarschätze: 4,2 Billionen.
Goldanleihe: 4,2 Billionen.
Reichsbankdiskont: (1. wertbest. Kred.) 10 Pro-
zent.
Reichsindex für die Lebenshaltung: 1130 mil-
liardenfach (7. Jan.).
Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein.
1 Goldmark: 1 Billion Papiermark.
Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern,
Zölle und Reichsbahn: 1 Billion.
Silberankaufspreis: 400 milliardenfach.
Großhandelsindex: 119,7 (8. Januar).


dessen eingeengt. Es stellten sich die Preise
je kg in Goldmark: für Santoskaffee auf
3.70—4.20, gewaschene Ware 4.70—6.00. Tee
in Mittelqualität 6.50—7.00, in guter Ware
7—8, in ſeiner Ware 8—10, für inländischen
Kakao 2.00—2.40, holländischen Kakao 2.40
bis 2.60. Burmak-Reis 0.42. Weizengrieß 0.40.
Hartweizengrieß 0.42 und kristallisierter
Zucker 0.90.



Viehmärkte
Mannheimer Pferdemarkt vom 14. Januar.

Der heutige Mannheimer Pferdemarkt hatte
einen Zutrieb von 10 Wagenpferden. 91 Ar-
beitspferden und 4 Schlachtpferden Ar-
beits- und Wagenpferde hatten mittel-
mäßiges. Schlachtpferde ruhiges Geschäft.
Es stellten sich die Preise je Stück Wagen-
pferde auf 800—2000 Goldmark, für Arbeits-
pferde auf 500—1800 Goldmark und für
Schlachtpferde auf etwa 40—100 Goldmark.



Produktenberichte
Berliner Produktenbericht.

Das Geschäft
am Produktenmarkt nahm einen ruhigen
Verlauf. Roggen wurde ab nahen Stationen
von hiesigen und anderen Mühlen verlangt
und verhältnismäßig hoch bezahlt. Schlesi-
scher Weizen wurde von schlesischen
Mühlen zu verhältnismäßig hohen Preisen zu
kaufen gesucht. Von Gerste war nur gute
Braugerste gefragt. Für Hafer zeigte sich
keine Unternehmungslust, weil der Konsum
keine besseren Preise anlegen will. Mehl
wurde nur wenig umgesetzt. Die Preise sind
mit der Werterhöhung des Getreides nicht
mitgegangen. Sonstige Artikel hatten ruhiges
Geschäft.

Amtliche Produktenbörse.
Weizen: Märkischer 162—166: Roggen: Mär-
kischer 147—151—153. Pommerscher 147 bis
148: Gerste: Sommergerste Märkische 168 bis
175: Hafer: Märkischer 118—121. Pommer-
scher 112—116. Schlesischer 109—111: Mais:
La Plata waggonfrei Hamburg 172—173:
Weizenmehl 25.5—28. Roggenmehl 23.5—25.
Weizeckleie 8—8.2. Roggenkleie 7.5—7.6.
Raps 270. Viktoriaerbsen 39—41. Kleine
Speiseerbsen 21—24. Futtererbsen 16—17.
Peluschken 14—15. Ackerbohnen 13—15.
Wicken 17—19. Blaue Lupinen 15—16. Gelbe
Lupinen 17—19. Seradella 16—18. Raps-
kuchen 11.5—11.7. Leinkuchen 25—26.
* Münchner Produktenbörse.

Die Groß-
handelseinkaufspreise stellen sich wie folgt:

Roggen 8.25—8.50. Weizen 9.00—9.50. Gerste
7.75—8.50. Hafer 5.75—6.00. Kleie (ohne Sack)
3.00—3.25. Gerste I. Qualität 2.7—3. II. Qual.
2.5—2.7. Stroh gebündelt 1.5—1.8 (alles in
Goldmark).

Von den Mühlen wurden folgende Preise

übermittelt: Weizen Kochmehl 32—34.6.
Weizen Auszugsmehl 35.7—39.8. Weizen
Brotmehl 26.7—28. Roggenmehl 26.7—31.


Baumwolle 36.81
Dollarcents das Kilo.



[irrelevantes Material]
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[5/0005] Donnerstag, den 17. Januar 1924. Allgemeine Zeitung Nr. 16 WIRTSCHAFTS-ZEITUNG Die Aufwertung der Papier- markschulden Von Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wasser- mann (München). Der nachstehende Aufsatz erscheint uns um so beachtenswerter, als er bei der Aufwertungs- frage auch den Bedürfnissen des Staates ge- recht wird und so für die Regelung beiderseits gangbare Wege weist. Die Handelsschriftltg. d. „Allg. Ztg.“ In der 3. Steuer-Notverordnung soll, wie man hört, der Anspruch des Gläubigers auf Aufwertung von alten Markfor- derungen. insbesondere von solchen aus der Vorkriegszeit, beseitigt werden. Zwar ist neuerdings von diesem Projekt insofern Abstand genommen worden, als nunmehr eine Aufwertung von 10 bis 20 Prozent des Wer- tes der Valutierung (Friedenswertes) erfol- gen soll, trotzdem wird aber gegen diese gesetzgeberische Maßnahme, durch die der größte Teil des Mittelstandes und der klei- nen Sparerschaft um ihr an sich schon zu- sammengeschrumpftes Vermögen gebracht würde, entschieden Stellung genommen wer- den müssen. Für die Aufwertung der Hypothe- kenforderungen hat das Reichsgericht in seinem Urteil vom 28. November 1923 klipp und klar ausgesprochen, daß die Hypothe- kenforderungen mit Rücksicht auf Treu und Glauben im Verkehr unter billiger Rücksicht- nahme auf die Interessen beider Teile aufgewertet zurückgezahlt werden müssen. Allerdings wurde nicht schlechthin der Grundsatz aufgestellt, daß allgemein jede Hypothek ohne weiteres aufgewertet werden muß, und daß bei allem die Aufwertung im gleichen Maße, etwa im Wertverhältnis der Papiermark zur Goldmark, stattzufinden hat. Diese Regelung entspricht auch dem Rechtsgefühl weitester Schichten der Be- völkerung. Es geht nicht an und würde das Rechts- bewußtsein des deutschen Volkes erschüt- tern, sowie unseren Kredit im Ausland untergraben, wenn die gesetzgebende Kör- perschaft des Reiches nun durch eine Ver- ordnung den vom Reichsgericht anerkann- ten Anspruch auf Aufwertung be- seitigen wollte. Auch die neuerlich ins Auge gefaßte Aufwertung in Höhe von nur 10 bis 20 Prozent der früheren Forderung kommt einer Beseitigung des Anspruchs recht nahe. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit muß mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit der Rechtsansprüche jeder Eingriff des Ge- setzgebers versagen, zumal es auch jeder Gerechtigkeit Hohn sprechen würde, wenn der Staat auf der einen Seite die Hypothe- kenforderungen fast im vollen Umfange aufwertet, dagegen auf der anderen Seite den Gläubigern nur 10—20 Prozent dieser aufgewerteten Forderungen zuerkennt, wäh- rend er den Rest für sich einsteckt. Vielmehr ist es dem einzelnen Gläubiger und Schuldner zu überlassen, durch gütliche Einigung die Höhe der zurückzuzahlenden Forderung festzustellen, wobei für die Auf- wertung der Hypothekenzinsen bei rationie- rungspflichtigen Mietzinshäusern die Steige- rung des Betriebskostenzuschlags bei der ge- setzlichen Mietzinsbildung ein Weg eröffnet. Für den Fall, daß keine gütliche Einigung zustandekommt, wäre die For- derung durch ein Einigungsamt, wie es in der bayerischen Ministerialverordnung vom 14. Dezember 1923 (G.V.Bl. 390) für die Anteilsverträge vorgesehen ist und wie es auch der Schutzverband der bayerischen Hy- potheken- und Pfandbriefgläubiger anstrebt, amtlich festzusetzen. Wenn nun die Hypothekenforderungen eine derartige Aufwertung erfahren, ist es ohne weiteres klar, daß die Pfandbriefe, die ja das Gegenstück der Hypotheken dar- stellen, in entsprechend höherem Betrage zu- rückgezahlt werden müssen. Die großen Hypothekenbanken sind, sobald sie ihrerseits ihre Hypothekenforderungen aufgewertet geltend machen können, in der Lage, selbst die Pfandbriefe in aufgewertetem Mark- betrag einzulösen, um so mehr, als sie ver- standen haben, einen großen Teil (Obliga- tionen usw.) derselben ohnedies schon in ihren Besitz zu bringen. Was den dinglich gesicherten Hypotheken- forderungen gilt, muß im gleichen Maße für die rein obligatorischen Schuldtitel Platz grei- fen. Eſ gilt hier das gleiche, wie bei den Hy- potheken. Auch für diesen Fall sollte auf Ver- ordnungsweg ein gütliches Ausgleichsver- fahren geschaffen werden. In ähnlicher Lage wie der Privatschuldner befindet sich der Staat und die staat- lichen Gemeinwesen hinsichtlich ihrer Anleihen. Dem Reich wird wie jedem ein- zelnen Gemeinwesen es in Anbetracht der finanziellen Notlage, in dem es sich befin- det, und der nur durch größtmöglichste Ein- sparung im Staatsbedarf und durch ergie- bigste steuerliche Belastung der kapitalkräf- tigen Staatsbürger abgeholfen werden kann, besonders schwer fallen, derzeit seine Anleihen aufgewertet zurückzubezahlen. Andererseits ist es mit dem Rechtsempfin- den unvereinbar, wenn der Staat für sich das Recht in Anspruch nehmen will, seine Sobald in Papiermark zurückzuerstatten, während er durch Gesetzgebung eine Auf- wertung der Hypotheken allerdings nur in Höhe von 10—20 Prozent bestimmt. Um nun dem Reiche die Möglichkeit zu geben, sich finanziell zu erholen und dann erst die Rückzahlung seiner Anleihen vorzu- nehmen, wird es sich empfehlen, wenn im Verordnungswege eine Stundung der Zahlungsverpflichtung — ähnlich wie sie in der Bekanntmachung über die ge- richtliche Bewilligung von Zah- lungsfristen vom 7. August 1914 für die privaten Schuldner während des Krieges vor- gesehen war — normiert wird bis zu einem gewissen in der Verordnung festgelegten Zeitpunkt, in dem sich die Zahlungsfähigkeit des Staates erheblich gebessert hat. Ein anderer Weg, der den Anleihegläubi- gern, des Staates auch ein größeres Si- cherheitsgefühl geben könnte, ist folgender: Das Reich zahlt sofort oder in einer kur- zen Frist einen Teil z. B. ein Fünftel, seiner jeweils fälligen Anleiheschuld aufgewertet zurück und verpflichtet sich, den Rest der Schuld nach einem bestimmten Zeitraum ratenweise ebenfalls aufgewertet zurückzu- erstatten. Selbstverständlich ist, daß die Höhe der Aufwertung davon abhängig zu machen ist, in welchem Zeitraum und mit welchen Mitteln der Gläubiger, der die Auf- wertung verlangt, die betreffende Forderung gegen den Staat in Gestalt der Anleihe er- worben hat: denn die gesetzliche Regelung der Frage darf nicht dazu führen, daß Speku- lanten, die lange Zeit nach Ausgabe der An- leihe in einem Zeitpunkt, in dem bereits die Mark im Verfalle war, die Stücke um billi- ges Geld in der Hoffnung auf Aufwertung er- warben, ungerechtfertigt bereichert werden. Es ist daher bei Einlösung im aufgewerte- ten Betrage der Nachweis zu fordern, mit welchem Aufwand von Mitteln die Anleihe seinerzeit gekauft wurde. Sollte dieser Nachweis den Gläubigern nicht möglich sein, so kann er mit seiner Forderung nicht be- rücksichtigt werden. Diese Härte wird er billigerweise in den Kauf nehmen müssen. Bankwesen Verringerung der Depositen. Im Wochen- bericht der Commerz- und Privatbank wer- den einige interessante Mitteilungen über die Entwicklung des Depositenein ganges gegeben. Wie hieraus zu ersehen ist, haben Depositen in den letzten Tagen stark abgenommen und reichen nicht annähernd aus, das große Kreditbedürfnis zu befriedi- gen. Im Zusammenhang hiermit ist wohl auch die flaue Tendenz am Effektenmarkt zu erklären, da viele Firmen dazu übergehen, ihren Effektenbesitz in großem Umfange ab- zusetzen, um den Erlös nahestehenden Firmen als Kredit zur Verfügung zu stellen. Wochenausweis der Schweizerischen Na- tionalbank vom 7. Januar 1924 (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergieich zu dem Stande vom 31. Dezember 1923) in Franken: Metallbestand 622 685 540 (Abn. 5 198 942). Darlehnskassenscheine 15 147 700 (Abnahme 646 575). Wechselbestand 331 378 418 (Abn. 18 032 446). Sichtguthaben im Ausland 8 855 100 (Abn. 911 000). Lombardvorschüsse 70 480 244 (Abn. 14 391 428). Wertschriften 8 830 303 (—.—). Korrespondenten 13 769 966 (Abn. 13 027 667), sonstige Aktiva 25 491 898 (Abn. 1 469 324). Eigene Gelder 30 940 858 (unverändert). Notenumlauf 921 549 340 (Abn. 60 409 030). Girodepot 111 312 964 (Zunahme 6 453 050). sonstige Passiva 32 836 008 (Zun. 278 595). Verkehr Fernkabel München-Berlin. Die Arbeiten an der Fernsprechkabelstrecke München- Nürnberg-Leipzig-Berlin sind so weit fortge- schritten, daß bereits Versuchsgesprä- che stattfinden konnten. Die neue unter- irdische Fernsprechlinie wird für Handel, Industrie und Presse von großer Bedeutung sein, weil sie den Telephonverkehr von den Witterungseinflüssen unabhängig macht. Außenhandel Erleichterungen im Veredelungsverkehr mit der Tschechoslowakei. Das tschecho- slowakische Finanzministerium in Prag hat laut „Konfektionär“ eine neue Verfügung erlassen, durch die die Ein- und Ausfuhr von Waren, die zum Veredelungsverkehr be- nötigt werden, ab 21. Januar ohne be- sondere Bewilligung, Anmeldung und Gebühren freigegeben wird unter der einzigen Bedingung, daß die betreffenden Waren wieder eingeführt werden. Falls jedoch die Wiederausfuhr nicht in der fest- gesetzten Frist erfolgt oder wenn für den nicht ausgeführten Rest der Waren vor Fristablauf keine Einfuhrbewilligung bean- tragt worden ist, wird eine solche Einfuhr als Einfuhr ohne Bewilligung angesehen und die Ware demgemäß als Schmuggelgut be- trachtet. Umsatzsteuerausfuhrkurse. Die Umsatz- steuerausfuhrkurse der nicht an der Ber- liner Börse notierten ausländischen Zahlungs- mittel für Dezember 1923 sind wie folgt fest- gesetzt (in Goldmark): Estland (100 estn. Mark) A 1.15. B 1.00. C 0.9: Griechenland (100 Drachmen) 7.85. 6,7. 5.9: Lettland (100 Lat) 81.55. 69.35. 61.15. (100 lett. Rubel) 1.60. 1.40. 1.25: Litauen (100 Litas) 41.60. 35.35. 31.20; Luxemburg (100 Franken) 19.25. 16.40. 14.50: Polen (1 000 000 poln. Mark) 0.85. 0.75. 0.65: Russland (100 000 Sowjetrubel. Ausgabe 1923) 95.85. 81.50. 71.90. (1 Tscherwonez) 19.20. 16.30. 14.40: Aegypten (1 ägypt. Pfund) 18.80, 16.00. 14.10: Brit. Ostindien (100 Ru- pien) 130.80. 111.20. 98,10: Brit. Straits Settle- ments (100 Dollar) 214.70. 182,50. 161.00: Brit. Hongkong (100 Dollar) 212.00. 180.20. 159.00: China. Shanghai (100 Tael. Silber) 304.30. 258.70. 228.20: Persien (100 Silberkran) 33.35. 28.35. 25.00: Peru (1 peruan. Pfund) 17.05. 14.50. 12.80: Uruguay (100 Pesos) 326,80. 277.80. 245.10. Die Durchschnittskurse B und C können von den Steuerpflichtigen nur in Anspruch genommen werden, wenn a) es sich um Lieferungen in das europäische Ausland (Durchschnittskurs B) oder Lieferungen in das außereuropäische Ausland (Durch- schnittskurs C) handelt, b) der Lieferer dem Erwerber gegenüber die Kosten der Ver- sicherung und Beförderung trägt und c) sich aus der Buchführung der Steuerpflichtigen die Voraussetzungen zu a und b zweifelsfrei ergeben. Industrie und Wirtſchaft Kulmbacher Rizzi-Bräu-A.-G. Die General- versammlung beschloß, von der Verteilung einer Dividende abzusehen. Neu gewählt in den Aufsichtsrat wurde Direktor Neuwolfen. Keine Einigung über die Arbeitszeit im Ruhrgebiet. Bei den auf Anregung des Rei- ches und Staatskommissars Mehlich in Essen abgehaltenen Besprechungen über die Auf- legung des Berliner Arbeitszeitabkommens für die Metallindustrie ist eine Einigung leider nicht zustande gekommen. Von dem Vertreter des Deutschen Metallarbeiter- verbandes wurde erklärt, daß das Berliner Abkommen für seinen Verband nicht trag- bar sei, dagegen gaben die Arbeitgeberver- treter die Erklärung ab, sie müßten an der Rechtsverbindlichkeit der in Berlin getroffe- nen Vereinbarungen festhalten. Sie seien aber bereit, die Bestimmungen dieses Abkom- mens auf das loyalste auszulegen. Der Ver- treter des Deutschen Metallarbeiterverban- des erklärte hierauf, daß er sich darauf nicht einlassen könne. Ueber die Lage im Düssel- dorfer Bezirk ist mitzuteilen, daß gestern mehrere hundert Mann der Belegschaft der Rheinischen Maschinen- und Metallwaren- fabrik die Arbeit wieder aufgenom- men haben. In anderen Betrieben sind die Arbeitswilligen durch Gewaltakte der An- hänger des Generalstreiks an der Wieder- aufnahme der Arbeit verhindert worden. Der Jahresbericht der Essener Handels- kammer. Die Essener Handelskammer bringt ihren Jahresbericht heraus, der namentlich wertvolles Material über die Lage am Rhein und Ruhr bringt. Hieraus ist be- sonders hervorzuheben: Trotz teilweise er- folgreicher gemeinsamer Arbeit zwischen deutschen und französischen Behörden liegt das Wirtschaftsleben im Ruhrgebiet noch völlig darnieder. 60 Prozent der Bevölkerung des Handelskammerbezirks sind Unter- stützungsempfänger. Die Kohlenproduktion ist teilweise wieder aufgenommen. Hoch- ofenwerke, Walzwerke und Gießereien liegen jedoch fast völlig still. Die Verhandlungen mit der Mieum haben sich bisher für die deutsche Wirtschaft untragbar gezeigt. Die Unterzeichnung erfolgte jedoch um den guten Willen zu zeigen und die Arbeits- losenzahl zu vermindern. Keine Gefährdung des Hefesyndikats. Zur Entscheidung des Kartellgerichtes, die dem Austrittsantrag zweier Firmen aus dem Hefeverband stattgab, erfährt der „Deutsche Handelsdienst“, daß entgegen an- deren Versionen diese Entscheidung nur für die beiden Firmen gilt. Sollten nach andere Firmen ebenfalls ihren Austritt beabsichti- gen, so könnte dies nur auf Grund einer neuen Entscheidung des Kartellgerichtes er- folgen. Der endgültige Wortlaut der Ent- scheidung liegt noch nicht vor. Wie der „Deutsche Handelsdienst“ von gut infor- mierter Seite weiter erfährt, ist die Gefahr einer Auflösung des Hefesyndikates einst- weilen noch nicht akut. Der Hefeverband ist im Besitze eines Patentes, ohne welches sich der Betrieb der einzelnen Firmen äußerst schwierig gestalten würde. Die ausscheiden- den Mitglieder verlieren das Recht zur Be- nutzung dieses Patentes, doch steht die end- gültige Klärung dieser Frage, die vom Kartellgericht an die Zivilgerichte verwiesen worden ist, noch aus. Die französische Kohlenförderung im No- vember. Die Förderung der französischen Zechen betrug 3 506 037 Tonnen im November gegen 3 689 853 Tonnen im Oktober. Da der Monat November nur 25 Arbeitstage zählte, so bewegte sich die Tagesförderung in neuem Aufstieg, und zwar über die Vor- kriegsleistungen. Betrug doch die mittlere Tagesförderung im Jahre 1913 136 147 Ton- nen, im Januar 1923 121 046 Tonnen. Oktober 1923 136 661 Tonnen. November 1923 140 41 Tonnen. Es besteht noch ein Fehlbetrag von etwa 12 600 Tonnen in der mittleren Tages- förderung der Bergwerksbezirke Nord und Pas-de-Calais, die ihre Förderung von 60 239 Tonnen im Januar 1923 auf 78 635 Tonnen im November erhöht haben. Jedoch wird die- ser Fehlbetrag reichlich ausgeglichen durch die Förderung des ehemaligen Deutsch- Lothringens, die sich auf mehr als 17 000 Tonnen belief. Im Zentrum und Midi ist die Förderung etwas höher als vor dem Krieg. Insgesamt betrug die Förderung der französi- schen Zechen in den elf ersten Monaten des Jahres 1923 über 35 Millionen Tonnen, wäh- rend sie im ganzen Jahre 1922 nur 31 940 645 Tonnen und im Jahre 1921 nur 28 240 887 Tonnen betragen hatte. Die Erzeugung von Hüttenkoks stieg von 131 994 Tonnen im Ja- nuar auf 182 974 Tonnen im November. Die Belegschaft stieg von 203 200 Arbeitern im Jahre 1913 auf 242 566 Arbeiter im Januar und 277 888 Arbeiter im November 1923. Warenmärkte Mannheimer Kolonialwarenbörse. An der Kolonialwarenbörse fand man gut be- hauptete Tendenz vor, die Nachfrage war aber ruhig und das Geschäft infolge- Wirtſchaftszahlen. 16. Januar. Dollar (amtl. Mittelkurs): 4,2 Billionen Dollarschätze: 4,2 Billionen. Goldanleihe: 4,2 Billionen. Reichsbankdiskont: (1. wertbest. Kred.) 10 Pro- zent. Reichsindex für die Lebenshaltung: 1130 mil- liardenfach (7. Jan.). Goldankaufspreis: 640 Dollar für 1 Kilo fein. 1 Goldmark: 1 Billion Papiermark. Goldumrechnungssatz für die Reichssteuern, Zölle und Reichsbahn: 1 Billion. Silberankaufspreis: 400 milliardenfach. Großhandelsindex: 119,7 (8. Januar). dessen eingeengt. Es stellten sich die Preise je kg in Goldmark: für Santoskaffee auf 3.70—4.20, gewaschene Ware 4.70—6.00. Tee in Mittelqualität 6.50—7.00, in guter Ware 7—8, in ſeiner Ware 8—10, für inländischen Kakao 2.00—2.40, holländischen Kakao 2.40 bis 2.60. Burmak-Reis 0.42. Weizengrieß 0.40. Hartweizengrieß 0.42 und kristallisierter Zucker 0.90. Viehmärkte Mannheimer Pferdemarkt vom 14. Januar. Der heutige Mannheimer Pferdemarkt hatte einen Zutrieb von 10 Wagenpferden. 91 Ar- beitspferden und 4 Schlachtpferden Ar- beits- und Wagenpferde hatten mittel- mäßiges. Schlachtpferde ruhiges Geschäft. Es stellten sich die Preise je Stück Wagen- pferde auf 800—2000 Goldmark, für Arbeits- pferde auf 500—1800 Goldmark und für Schlachtpferde auf etwa 40—100 Goldmark. Produktenberichte Berliner Produktenbericht. Das Geschäft am Produktenmarkt nahm einen ruhigen Verlauf. Roggen wurde ab nahen Stationen von hiesigen und anderen Mühlen verlangt und verhältnismäßig hoch bezahlt. Schlesi- scher Weizen wurde von schlesischen Mühlen zu verhältnismäßig hohen Preisen zu kaufen gesucht. Von Gerste war nur gute Braugerste gefragt. Für Hafer zeigte sich keine Unternehmungslust, weil der Konsum keine besseren Preise anlegen will. Mehl wurde nur wenig umgesetzt. Die Preise sind mit der Werterhöhung des Getreides nicht mitgegangen. Sonstige Artikel hatten ruhiges Geschäft. Amtliche Produktenbörse. Weizen: Märkischer 162—166: Roggen: Mär- kischer 147—151—153. Pommerscher 147 bis 148: Gerste: Sommergerste Märkische 168 bis 175: Hafer: Märkischer 118—121. Pommer- scher 112—116. Schlesischer 109—111: Mais: La Plata waggonfrei Hamburg 172—173: Weizenmehl 25.5—28. Roggenmehl 23.5—25. Weizeckleie 8—8.2. Roggenkleie 7.5—7.6. Raps 270. Viktoriaerbsen 39—41. Kleine Speiseerbsen 21—24. Futtererbsen 16—17. Peluschken 14—15. Ackerbohnen 13—15. Wicken 17—19. Blaue Lupinen 15—16. Gelbe Lupinen 17—19. Seradella 16—18. Raps- kuchen 11.5—11.7. Leinkuchen 25—26. * Münchner Produktenbörse. Die Groß- handelseinkaufspreise stellen sich wie folgt: Roggen 8.25—8.50. Weizen 9.00—9.50. Gerste 7.75—8.50. Hafer 5.75—6.00. Kleie (ohne Sack) 3.00—3.25. Gerste I. Qualität 2.7—3. II. Qual. 2.5—2.7. Stroh gebündelt 1.5—1.8 (alles in Goldmark). Von den Mühlen wurden folgende Preise übermittelt: Weizen Kochmehl 32—34.6. Weizen Auszugsmehl 35.7—39.8. Weizen Brotmehl 26.7—28. Roggenmehl 26.7—31. * Bremen. 16. Jan. Baumwolle 36.81 Dollarcents das Kilo. _

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-12-19T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 16, 17. Januar 1924, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine16_1924/5>, abgerufen am 21.11.2024.