Allgemeine Zeitung, Nr. 34, 3. Februar 1850.[Spaltenumbruch]
AUGSBURG. Das Abonnement bei. al- Allgemeine Zeitung. [Spaltenumbruch] Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 11, Sonntag Nr. 34. 3 Februar 1850. [Spaltenumbruch] Uebersicht. Deutschland. Frankfurt (Weissagungen eines Gespenstes über Oesterreichische Monarchie. Ein Brief der Times über Sie- Großbritannien. Ueber die Industrieausstellung des Jahres 1851. Frankreich. Aufschub der Neuwahlen. J. Bonaparte. Inter- Belgien. Die Getreidezollordnung. Niederlande. Vertrag mit Belgien. Ost- und Westindien. Schweiz. Verschüttung auf dem Simplon. Neuestes. München und Wien. (Telegraphische Depesche: Datum der Börsen: London 29, Paris 30 Jan. Deutschland. Dem Diplomaten der Fr. O.-P.-A.-Ztg. ist, wie er in der Num- [Spaltenumbruch]
AUGSBURG. Das Abonnement bei. al- Allgemeine Zeitung. [Spaltenumbruch] Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 11, Sonntag Nr. 34. 3 Februar 1850. [Spaltenumbruch] Ueberſicht. Deutſchland. Frankfurt (Weisſagungen eines Geſpenſtes über Oeſterreichiſche Monarchie. Ein Brief der Times über Sie- Großbritannien. Ueber die Induſtrieausſtellung des Jahres 1851. Frankreich. Aufſchub der Neuwahlen. J. Bonaparte. Inter- Belgien. Die Getreidezollordnung. Niederlande. Vertrag mit Belgien. Oſt- und Weſtindien. Schweiz. Verſchüttung auf dem Simplon. Neueſtes. München und Wien. (Telegraphiſche Depeſche: Datum der Börſen: London 29, Paris 30 Jan. Deutſchland. Dem Diplomaten der Fr. 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Sie können ihre Abſtimmung nicht wegen mangelnder<lb/> Inſtructionen verweigern, obgleich die Idee der Inſtruirung ihrer Stel-<lb/> lung zu Grunde liegt. Das Stimmenverhältniß im Staatenhaus wäre<lb/> nach den bisherigen Beſtimmungen über das Plenum der Bundesverſamm-<lb/> lung zu ordnen. Damit dieſes Staatenhaus dem Volkshaus gegenüber<lb/> nicht an Zahl allzugering erſcheine, wäre es wohl auch rathſam daß jeder<lb/> Staat ſo viel Mitglieder abſende als ihm Stimmen zuſtehen. Auf dieſe<lb/> Weiſe könnte es gegen 70 Mitglieder erhalten. Die Beſchlüſſe in dieſem<lb/> Staatenhaus würden in der Regel durch Stimmenmehrheit gefaßt, und<lb/> nur in denjenigen Fällen wo nach dem bisherigen Bundesrecht zwei Drittel<lb/> der Stimmen oder Stimmeneinhelligkeit nothwendig war, würde fortan<lb/> die Zuſtimmung von zwei Dritteln gefordert werden. Erwägung verdient<lb/> endlich die Frage ob man nicht den Standesherren in dieſem Haus einige<lb/> Curiatſtimmen einräumen und dadurch eine beſtehende Zuſage erfüllen<lb/> wolle. Ebenſo präjudiciell als die beiden bisher behandelten Fragen iſt<lb/> eine dritte, die ſogenannte Oberhauptsfrage. Es bedarf wohl keines Be-<lb/> weiſes daß unter den jetzigen Verhältniſſen nur die collegiale Form mög-<lb/> lich iſt, daß aber ebenſowenig der Bundestag in ſeiner alten Ausdehnung<lb/> wieder berufen werden kann. An deſſen Stelle tritt das Staatenhaus,<lb/> und die Bundesregierung muß gleichſam als ein Ausſchuß daraus erſchei-<lb/> nen, der Zahl nach alſo weit geringer ſeyn. 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AUGSBURG. Das Abonnement bei. al-
len auch den entſerntesten Postämtern
Bayerns beträgt ohne jeden weitern Post-
außchlag vierteljährlich 4 fl. 15 kr.,
für das ganze Jahr 17 fl. im 24 fl.-Fuss
od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.; für auswärts
bei der hiesigen k. Oberpostamts-Zeitungs-
Expedition, sodann für Deutschland bei
allen Postämtern, ganzjährig, halbjährig
und auch vierteljährig; für Frankreich
in Strassburg bei G. A. Alexandre, in
Paris bei demselhen Nr. 23, rue Notre
Dame de Nazareth und bei der deutschen
Allgemeine Zeitung.
Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 11,
rue de Lille, und bei dem Postamt in Karts-
ruhe; für England bei Williams & Nor-
gate, 14 Heuriette-Street, Covent-Garden
in London, für Nordamerika bei den Post-
ämtern Bremen u. Hamburg, für Italien bei
den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck,
Verona, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.
Sonntag Nr. 34. 3 Februar 1850.
Ueberſicht.
Deutſchland. Frankfurt (Weisſagungen eines Geſpenſtes über
die deutſche Verfaſſung. Preußens Proteſtation gegen die Theilnahme
Bayerns an der Frankfurter Beſatzung. Der belgiſche Geſandte. Der
Frankfurt-Berliner Telegraph); Regensburg (ein Bigamieproceß);
Gießen (die ſtreitige Mainzer-Biſchofswahl); Dresden (Leſſings Ge-
burtsfeier. Meyerbeers Prophet): Berlin (Graf v. Galen auch für
die thüringiſchen Staaten als Geſandter. Die erſte Kammer über die
königl. Vorlage. Entgegnung in Betreff der weſtlichen Allianz); Wien
(Handelskammer und Handelsminiſterium. Die Eiſenbahnplane und die
Schätze des Banats); Prag (Witterung und Krankheiten. Cholera.
WindiſchG-räz. Cardinal Schwarzenberg. Verſammlung von Indu-
ſtriellen).
Oeſterreichiſche Monarchie. Ein Brief der Times über Sie-
benbürgen. Preßburg (Zuſammenziehung eines Armeecorps in Süd-
Ungarn).
Großbritannien. Ueber die Induſtrieausſtellung des Jahres 1851.
Frankreich. Aufſchub der Neuwahlen. J. Bonaparte. Inter-
ventionsdrohung gegen die Schweiz. Sparcaſſe. Thiers’ Bericht.
Wiſſenſchaftliche Miſſion nach Aegypten. Neueſte Politik des Elyſée.
Die Motive der Ordensverleihungen.
Belgien. Die Getreidezollordnung.
Niederlande. Vertrag mit Belgien. Oſt- und Weſtindien.
Schweiz. Verſchüttung auf dem Simplon.
Neueſtes. München und Wien. (Telegraphiſche Depeſche:
die engliſchen Kriegsſchiffe gebieten der griechiſchen Re-
gierung alsbaldige Erfüllung der engliſchen Forderun-
gen, und legen Beſchlag auf die griechiſchen Schiffe). —
Wiesbaden, Kaſſel, Braunſchweig, Köln, Brandenburg und Berlin. (Wah-
len für Erfurt. Telegraphiſche Depeſche aus Berlin: der
6 Febr. zur Beſchwörung der Verfaſſung durch den König
angeſetzt). — Wien. (Bankausweis. Centralſeebehörde. — London.
(Prinz v. Joinville.) Paris. (Das Webergeſetz angenommen. An-
kauf des Geſtüts von St. Cloud. Zwei Agenten nach Montevideo
und Buenos-Ayres. Engliſche Reclamationen an Griechenland).
Datum der Börſen: London 29, Paris 30 Jan.
Deutſchland.
Dem Diplomaten der Fr. O.-P.-A.-Ztg. iſt, wie er in der Num-
mer dieſes Blattes vom 28 Jan. erzählt, ein „Geſpenſt“ erſchienen, und
hat ihm Mittheilungen über die künftige Bundesverfaſſung gemacht. Da
Hr. v. Blittersdorff im Geruche ſteht einflußreiche und wohlunterrichtete
Verbindungen zu haben, ſo wird es ſich wohl der Mühe lohnen die Ent-
hüllungen ſeines „Geſpenſtes“ etwas genauer zu betrachten. Nachdem
alſo das „Geſpenſt“ Hrn. v. Blittersdorff erzählt wie es ſein reichlich
ausgeſtattetes Haus (in der Eſchenheimer Gaſſe?) wieder gefunden, gibt es
ihm an wie es den von ungebetenen Gäſten angerichteten Schaden aus-
beſſern und ſich neu einzurichten gedenke. „Vorerſt muß man im reinen
ſeyn über einige Fragen die Oeſterreich als Lebensfragen zu betrachten
hat. Die wichtigſte davon iſt die Beſtimmung derjenigen Theile der öſter-
reichiſchen Monarchie welche dem neuen Organismus Deutſchlands ein-
verleibt werden ſollen. Wollte man ſich hiebei auf diejenigen Provinzen
beſchränken welche bisher dem deutſchen Bunde angehört haben, ſo würde
damit aller Wahrſcheinlichkeit nach Oeſterreich genöthigt werden ſich von
der ganzen Neugeſtaltung Deutſchlands zurückzuziehen, theils in Folge
ſeiner Verfaſſung vom 4 März v. J., theils in Erwägung der Thatſache
daß Preußen mit allen ſeinen Provinzen in den Bund aufgenommen wor-
den iſt. Dahin darf man es um ſo weniger kommen laſſen, als die Auf-
nahme der meiſten öſterreichiſchen Kronländer in die Neugeſtaltung Deutſch-
lands von dem Intereſſe der deutſchen Nationalität ſelbſt gefordert wird.
Auf der andern Seite iſt nicht zu verkennen daß der Eintritt der geſamm-
ten öſterreichiſchen Monarchie, namentlich des lombardiſch-venetianiſchen
Königreichs, unausführbar iſt; gerade hierin bietet aber §. 76 der Ver-
faſſung vom 4 März ſelbſt ſchon die Aushülfe, indem er dieſem König-
reiche ein beſonderes Verfaſſungsſtatut in Ausſicht ſtellt. Mit dieſer ober-
ſten Frage hängt eine zweite weſentlich zuſammen, die Frage der Volks-
vertretung. Oeſterreich hat eine ſolche nicht ſchlechthin abgewieſen: es
verweigert aber Wahlen durch allgemeine Betheilignng. Zwei Wege zur
Abhülfe bieten ſich: man kann die ganze Volksvertretung durch die Kam-
mern der Einzelſtaaten wählen laſſen, man kann aber auch jedem Staate
den Wahlmodus überlaſſen, ſo daß er ihn nach ſeinen Bedürfniſſen ordnet.
Der erſte Weg verdient den Vorzug. Die Zahl der Abgeordneten zum
Volkshauſe kann man nach der Bevölkerung beſtimmen. Erwägt man aber
die ausgedehntere Betheiligung Oeſterreichs, ſo dürfte es zweckmäßiger
ſeyn runde Summen anzunehmen, welche dem politiſchen Gleichgewicht
mehr entſprechen, z. B. ſo daß Oeſterreich und Preußen je 100, das üb-
rige Deutſchland auch 100 Abgeordnete ſendete. Neben dieſes Volkshaus
wäre ein Staatenhaus zu ſtellen, gebildet aus den Bevollmächtigten der
einzelnen Bundesregierungen, von welchen ſie ernannt und abberufen
werden können. Sie können ihre Abſtimmung nicht wegen mangelnder
Inſtructionen verweigern, obgleich die Idee der Inſtruirung ihrer Stel-
lung zu Grunde liegt. Das Stimmenverhältniß im Staatenhaus wäre
nach den bisherigen Beſtimmungen über das Plenum der Bundesverſamm-
lung zu ordnen. Damit dieſes Staatenhaus dem Volkshaus gegenüber
nicht an Zahl allzugering erſcheine, wäre es wohl auch rathſam daß jeder
Staat ſo viel Mitglieder abſende als ihm Stimmen zuſtehen. Auf dieſe
Weiſe könnte es gegen 70 Mitglieder erhalten. Die Beſchlüſſe in dieſem
Staatenhaus würden in der Regel durch Stimmenmehrheit gefaßt, und
nur in denjenigen Fällen wo nach dem bisherigen Bundesrecht zwei Drittel
der Stimmen oder Stimmeneinhelligkeit nothwendig war, würde fortan
die Zuſtimmung von zwei Dritteln gefordert werden. Erwägung verdient
endlich die Frage ob man nicht den Standesherren in dieſem Haus einige
Curiatſtimmen einräumen und dadurch eine beſtehende Zuſage erfüllen
wolle. Ebenſo präjudiciell als die beiden bisher behandelten Fragen iſt
eine dritte, die ſogenannte Oberhauptsfrage. Es bedarf wohl keines Be-
weiſes daß unter den jetzigen Verhältniſſen nur die collegiale Form mög-
lich iſt, daß aber ebenſowenig der Bundestag in ſeiner alten Ausdehnung
wieder berufen werden kann. An deſſen Stelle tritt das Staatenhaus,
und die Bundesregierung muß gleichſam als ein Ausſchuß daraus erſchei-
nen, der Zahl nach alſo weit geringer ſeyn. Am zweckmäßigſten und zu-
gleich nicht ohne hiſtoriſche Begründung erſcheint es wohl, dieſe Bundes-
regierung aus ſieben Mitgliedern beſtehen zu laſſen, von denen Oeſter-
reich und die fünf deutſchen Königreiche je eines zu ernennen hätten, das
ſtebente aber durch das Kurfürſtenthum und Großherzogthum Heſſen ge-
meinſchaftlich ernannt würde. Den übrigen deutſchen Staaten wäre dann
freizuſtellen mit welcher dieſer ſieben Stimmen ſie ſich verbinden wollten.
Dieſe Bundesregierung hätte ihre Beſchlüſſe in der Regel nach Stimmen-
mehrheit zu faſſen, nur wo es um Verfaſſungsabänderungen ſich handelt,
wäre Stimmeneinhelligkeit erforderlich. Die Mitglieder hätten natürlich
die Inſtruction ihrer Staatsregierung zu beſolgen, dürfen jedoch die Ab-
ſtimmung nicht wegen mangelnder Inſtruction verweigern, und es wäre
nur in der Geſchäftsordnung dafür zu ſorgen daß in wichtigen Fragen
eine billige Friſt zur Inſtructionseinholung geſtattet wäre, nach deren
Ablauf jedenfalls die Abſtimmung zu erfolgen hätte. Dieſe Bundesregie-
rung würde ſomit die Ernennung eines beſonderen Miniſteriums unnöthig
machen, jedoch nicht gehindert ſeyn nach Bedürfniß Beamte für die ein-
zelnen Verwaltungszweige zu ernennen. Ueber den Vorſitz hätten ſich
Oeſterreich und Preußen zu verſtändigen. Am wenigſten Schwierigkeit
wird die Bildung eines Bundesgerichts darbieten. Schwieriger iſt wieder
die Bezeichnung derjenigen Gegenſtände welche als gemeinſchaftliche An-
gelegenheiten den Bundesorganen zuzuweiſen ſind. Gewiß darf man hier
nicht ſo weit gehen als die Frankfurter und Berliner Verfaſſungsent-
würfe: man wird aber auch nicht ganz bei der bisherigen Bundesverfaſſung
ſtehen bleiben können. Jedenfalls müſſen die in ihr liegenden Keime zur
Entwickelung gebracht werden, und es werden dabei die materiellen Inter-
eſſen beſonders ins Auge zu faſſen ſeyn. Was die Competenzverhältniſſe
der verſchiedenen Bundesorgane angeht, ſo werden die Regierungsange-
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(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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