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Allgemeine Zeitung, Nr. 34, 3. Februar 1850.

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AUGSBURG. Das Abonnement bei. al-
len
auch den entserntesten Postämtern
Bayerns beträgt ohne jeden weitern Post-
außchlag vierteljährlich 4 fl. 15 kr.,
für das ganze Jahr 17 fl. im 24 fl.-Fuss
od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.; für auswärts
bei der hiesigen k. Oberpostamts-Zeitungs-
Expedition, sodann für Deutschland bei
allen Postämtern, ganzjährig, halbjährig
und auch vierteljährig; für Frankreich
in Strassburg bei G. A. Alexandre, in
Paris bei demselhen Nr. 23, rue Notre
Dame de Nazareth und bei der deutschen

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Allgemeine Zeitung.


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Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 11,
rue de Lille, und bei dem Postamt in Karts-
ruhe; für England bei Williams & Nor-
gate,
14 Heuriette-Street, Covent-Garden
in London, für Nordamerika bei den Post-
ämtern Bremen u. Hamburg, für Italien bei
den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck,
Verona, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt
mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.

Sonntag Nr. 34. 3 Februar 1850.


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Uebersicht.

Deutschland. Frankfurt (Weissagungen eines Gespenstes über
die deutsche Verfassung. Preußens Protestation gegen die Theilnahme
Bayerns an der Frankfurter Besatzung. Der belgische Gesandte. Der
Frankfurt-Berliner Telegraph); Regensburg (ein Bigamieproceß);
Gießen (die streitige Mainzer-Bischofswahl); Dresden (Lessings Ge-
burtsfeier. Meyerbeers Prophet): Berlin (Graf v. Galen auch für
die thüringischen Staaten als Gesandter. Die erste Kammer über die
königl. Vorlage. Entgegnung in Betreff der westlichen Allianz); Wien
(Handelskammer und Handelsministerium. Die Eisenbahnplane und die
Schätze des Banats); Prag (Witterung und Krankheiten. Cholera.
WindischG-räz. Cardinal Schwarzenberg. Versammlung von Indu-
striellen).

Oesterreichische Monarchie. Ein Brief der Times über Sie-
benbürgen. Preßburg (Zusammenziehung eines Armeecorps in Süd-
Ungarn).

Großbritannien. Ueber die Industrieausstellung des Jahres 1851.

Frankreich. Aufschub der Neuwahlen. J. Bonaparte. Inter-
ventionsdrohung gegen die Schweiz. Sparcasse. Thiers' Bericht.
Wissenschaftliche Mission nach Aegypten. Neueste Politik des Elysee.
Die Motive der Ordensverleihungen.

Belgien. Die Getreidezollordnung.

Niederlande. Vertrag mit Belgien. Ost- und Westindien.

Schweiz. Verschüttung auf dem Simplon.

Neuestes. München und Wien. (Telegraphische Depesche:
die englischen Kriegsschiffe gebieten der griechischen Re-
gierung alsbaldige Erfüllung der englischen Forderun-
gen, und legen Beschlag auf die griechischen Schiffe).
--
Wiesbaden, Kassel, Braunschweig, Köln, Brandenburg und Berlin. (Wah-
len für Erfurt. Telegraphische Depesche aus Berlin: der
6 Febr. zur Beschwörung der Verfassung durch den König
angesetzt
). -- Wien. (Bankausweis. Centralseebehörde. -- London.
(Prinz v. Joinville.) Paris. (Das Webergesetz angenommen. An-
kauf des Gestüts von St. Cloud. Zwei Agenten nach Montevideo
und Buenos-Ayres. Englische Reclamationen an Griechenland).

Datum der Börsen: London 29, Paris 30 Jan.



Deutschland.

Dem Diplomaten der Fr. O.-P.-A.-Ztg. ist, wie er in der Num-
mer dieses Blattes vom 28 Jan. erzählt, ein "Gespenst" erschienen, und
hat ihm Mittheilungen über die künftige Bundesverfassung gemacht. Da
Hr. v. Blittersdorff im Geruche steht einflußreiche und wohlunterrichtete
Verbindungen zu haben, so wird es sich wohl der Mühe lohnen die Ent-
hüllungen seines "Gespenstes" etwas genauer zu betrachten. Nachdem
also das "Gespenst" Hrn. v. Blittersdorff erzählt wie es sein reichlich
ausgestattetes Haus (in der Eschenheimer Gasse?) wieder gefunden, gibt es
ihm an wie es den von ungebetenen Gästen angerichteten Schaden aus-
bessern und sich neu einzurichten gedenke. "Vorerst muß man im reinen
seyn über einige Fragen die Oesterreich als Lebensfragen zu betrachten
hat. Die wichtigste davon ist die Bestimmung derjenigen Theile der öster-
reichischen Monarchie welche dem neuen Organismus Deutschlands ein-
verleibt werden sollen. Wollte man sich hiebei auf diejenigen Provinzen
beschränken welche bisher dem deutschen Bunde angehört haben, so würde
damit aller Wahrscheinlichkeit nach Oesterreich genöthigt werden sich von
der ganzen Neugestaltung Deutschlands zurückzuziehen, theils in Folge
seiner Verfassung vom 4 März v. J., theils in Erwägung der Thatsache
daß Preußen mit allen seinen Provinzen in den Bund aufgenommen wor-
den ist. Dahin darf man es um so weniger kommen lassen, als die Auf-
nahme der meisten österreichischen Kronländer in die Neugestaltung Deutsch-
lands von dem Interesse der deutschen Nationalität selbst gefordert wird.
Auf der andern Seite ist nicht zu verkennen daß der Eintritt der gesamm-
ten österreichischen Monarchie, namentlich des lombardisch-venetianischen
Königreichs, unausführbar ist; gerade hierin bietet aber §. 76 der Ver-
[Spaltenumbruch] fassung vom 4 März selbst schon die Aushülfe, indem er diesem König-
reiche ein besonderes Verfassungsstatut in Aussicht stellt. Mit dieser ober-
sten Frage hängt eine zweite wesentlich zusammen, die Frage der Volks-
vertretung. Oesterreich hat eine solche nicht schlechthin abgewiesen: es
verweigert aber Wahlen durch allgemeine Betheilignng. Zwei Wege zur
Abhülfe bieten sich: man kann die ganze Volksvertretung durch die Kam-
mern der Einzelstaaten wählen lassen, man kann aber auch jedem Staate
den Wahlmodus überlassen, so daß er ihn nach seinen Bedürfnissen ordnet.
Der erste Weg verdient den Vorzug. Die Zahl der Abgeordneten zum
Volkshause kann man nach der Bevölkerung bestimmen. Erwägt man aber
die ausgedehntere Betheiligung Oesterreichs, so dürfte es zweckmäßiger
seyn runde Summen anzunehmen, welche dem politischen Gleichgewicht
mehr entsprechen, z. B. so daß Oesterreich und Preußen je 100, das üb-
rige Deutschland auch 100 Abgeordnete sendete. Neben dieses Volkshaus
wäre ein Staatenhaus zu stellen, gebildet aus den Bevollmächtigten der
einzelnen Bundesregierungen, von welchen sie ernannt und abberufen
werden können. Sie können ihre Abstimmung nicht wegen mangelnder
Instructionen verweigern, obgleich die Idee der Instruirung ihrer Stel-
lung zu Grunde liegt. Das Stimmenverhältniß im Staatenhaus wäre
nach den bisherigen Bestimmungen über das Plenum der Bundesversamm-
lung zu ordnen. Damit dieses Staatenhaus dem Volkshaus gegenüber
nicht an Zahl allzugering erscheine, wäre es wohl auch rathsam daß jeder
Staat so viel Mitglieder absende als ihm Stimmen zustehen. Auf diese
Weise könnte es gegen 70 Mitglieder erhalten. Die Beschlüsse in diesem
Staatenhaus würden in der Regel durch Stimmenmehrheit gefaßt, und
nur in denjenigen Fällen wo nach dem bisherigen Bundesrecht zwei Drittel
der Stimmen oder Stimmeneinhelligkeit nothwendig war, würde fortan
die Zustimmung von zwei Dritteln gefordert werden. Erwägung verdient
endlich die Frage ob man nicht den Standesherren in diesem Haus einige
Curiatstimmen einräumen und dadurch eine bestehende Zusage erfüllen
wolle. Ebenso präjudiciell als die beiden bisher behandelten Fragen ist
eine dritte, die sogenannte Oberhauptsfrage. Es bedarf wohl keines Be-
weises daß unter den jetzigen Verhältnissen nur die collegiale Form mög-
lich ist, daß aber ebensowenig der Bundestag in seiner alten Ausdehnung
wieder berufen werden kann. An dessen Stelle tritt das Staatenhaus,
und die Bundesregierung muß gleichsam als ein Ausschuß daraus erschei-
nen, der Zahl nach also weit geringer seyn. Am zweckmäßigsten und zu-
gleich nicht ohne historische Begründung erscheint es wohl, diese Bundes-
regierung aus sieben Mitgliedern bestehen zu lassen, von denen Oester-
reich und die fünf deutschen Königreiche je eines zu ernennen hätten, das
stebente aber durch das Kurfürstenthum und Großherzogthum Hessen ge-
meinschaftlich ernannt würde. Den übrigen deutschen Staaten wäre dann
freizustellen mit welcher dieser sieben Stimmen sie sich verbinden wollten.
Diese Bundesregierung hätte ihre Beschlüsse in der Regel nach Stimmen-
mehrheit zu fassen, nur wo es um Verfassungsabänderungen sich handelt,
wäre Stimmeneinhelligkeit erforderlich. Die Mitglieder hätten natürlich
die Instruction ihrer Staatsregierung zu besolgen, dürfen jedoch die Ab-
stimmung nicht wegen mangelnder Instruction verweigern, und es wäre
nur in der Geschäftsordnung dafür zu sorgen daß in wichtigen Fragen
eine billige Frist zur Instructionseinholung gestattet wäre, nach deren
Ablauf jedenfalls die Abstimmung zu erfolgen hätte. Diese Bundesregie-
rung würde somit die Ernennung eines besonderen Ministeriums unnöthig
machen, jedoch nicht gehindert seyn nach Bedürfniß Beamte für die ein-
zelnen Verwaltungszweige zu ernennen. Ueber den Vorsitz hätten sich
Oesterreich und Preußen zu verständigen. Am wenigsten Schwierigkeit
wird die Bildung eines Bundesgerichts darbieten. Schwieriger ist wieder
die Bezeichnung derjenigen Gegenstände welche als gemeinschaftliche An-
gelegenheiten den Bundesorganen zuzuweisen sind. Gewiß darf man hier
nicht so weit gehen als die Frankfurter und Berliner Verfassungsent-
würfe: man wird aber auch nicht ganz bei der bisherigen Bundesverfassung
stehen bleiben können. Jedenfalls müssen die in ihr liegenden Keime zur
Entwickelung gebracht werden, und es werden dabei die materiellen Inter-
essen besonders ins Auge zu fassen seyn. Was die Competenzverhältnisse
der verschiedenen Bundesorgane angeht, so werden die Regierungsange-

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auch den entſerntesten Postämtern
Bayerns beträgt ohne jeden weitern Post-
außchlag vierteljährlich 4 fl. 15 kr.,
für das ganze Jahr 17 fl. im 24 fl.-Fuss
od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.; für auswärts
bei der hiesigen k. Oberpostamts-Zeitungs-
Expedition, sodann für Deutschland bei
allen Postämtern, ganzjährig, halbjährig
und auch vierteljährig; für Frankreich
in Strassburg bei G. A. Alexandre, in
Paris bei demselhen Nr. 23, rue Notre
Dame de Nazareth und bei der deutschen

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Allgemeine Zeitung.


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Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 11,
rue de Lille, und bei dem Postamt in Karts-
ruhe; für England bei Williams & Nor-
gate,
14 Heuriette-Street, Covent-Garden
in London, für Nordamerika bei den Post-
ämtern Bremen u. Hamburg, für Italien bei
den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck,
Verona, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt
mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.

Sonntag Nr. 34. 3 Februar 1850.


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Ueberſicht.

Deutſchland. Frankfurt (Weisſagungen eines Geſpenſtes über
die deutſche Verfaſſung. Preußens Proteſtation gegen die Theilnahme
Bayerns an der Frankfurter Beſatzung. Der belgiſche Geſandte. Der
Frankfurt-Berliner Telegraph); Regensburg (ein Bigamieproceß);
Gießen (die ſtreitige Mainzer-Biſchofswahl); Dresden (Leſſings Ge-
burtsfeier. Meyerbeers Prophet): Berlin (Graf v. Galen auch für
die thüringiſchen Staaten als Geſandter. Die erſte Kammer über die
königl. Vorlage. Entgegnung in Betreff der weſtlichen Allianz); Wien
(Handelskammer und Handelsminiſterium. Die Eiſenbahnplane und die
Schätze des Banats); Prag (Witterung und Krankheiten. Cholera.
WindiſchG-räz. Cardinal Schwarzenberg. Verſammlung von Indu-
ſtriellen).

Oeſterreichiſche Monarchie. Ein Brief der Times über Sie-
benbürgen. Preßburg (Zuſammenziehung eines Armeecorps in Süd-
Ungarn).

Großbritannien. Ueber die Induſtrieausſtellung des Jahres 1851.

Frankreich. Aufſchub der Neuwahlen. J. Bonaparte. Inter-
ventionsdrohung gegen die Schweiz. Sparcaſſe. Thiers’ Bericht.
Wiſſenſchaftliche Miſſion nach Aegypten. Neueſte Politik des Elyſée.
Die Motive der Ordensverleihungen.

Belgien. Die Getreidezollordnung.

Niederlande. Vertrag mit Belgien. Oſt- und Weſtindien.

Schweiz. Verſchüttung auf dem Simplon.

Neueſtes. München und Wien. (Telegraphiſche Depeſche:
die engliſchen Kriegsſchiffe gebieten der griechiſchen Re-
gierung alsbaldige Erfüllung der engliſchen Forderun-
gen, und legen Beſchlag auf die griechiſchen Schiffe).

Wiesbaden, Kaſſel, Braunſchweig, Köln, Brandenburg und Berlin. (Wah-
len für Erfurt. Telegraphiſche Depeſche aus Berlin: der
6 Febr. zur Beſchwörung der Verfaſſung durch den König
angeſetzt
). — Wien. (Bankausweis. Centralſeebehörde. — London.
(Prinz v. Joinville.) Paris. (Das Webergeſetz angenommen. An-
kauf des Geſtüts von St. Cloud. Zwei Agenten nach Montevideo
und Buenos-Ayres. Engliſche Reclamationen an Griechenland).

Datum der Börſen: London 29, Paris 30 Jan.



Deutſchland.

Dem Diplomaten der Fr. O.-P.-A.-Ztg. iſt, wie er in der Num-
mer dieſes Blattes vom 28 Jan. erzählt, ein „Geſpenſt“ erſchienen, und
hat ihm Mittheilungen über die künftige Bundesverfaſſung gemacht. Da
Hr. v. Blittersdorff im Geruche ſteht einflußreiche und wohlunterrichtete
Verbindungen zu haben, ſo wird es ſich wohl der Mühe lohnen die Ent-
hüllungen ſeines „Geſpenſtes“ etwas genauer zu betrachten. Nachdem
alſo das „Geſpenſt“ Hrn. v. Blittersdorff erzählt wie es ſein reichlich
ausgeſtattetes Haus (in der Eſchenheimer Gaſſe?) wieder gefunden, gibt es
ihm an wie es den von ungebetenen Gäſten angerichteten Schaden aus-
beſſern und ſich neu einzurichten gedenke. „Vorerſt muß man im reinen
ſeyn über einige Fragen die Oeſterreich als Lebensfragen zu betrachten
hat. Die wichtigſte davon iſt die Beſtimmung derjenigen Theile der öſter-
reichiſchen Monarchie welche dem neuen Organismus Deutſchlands ein-
verleibt werden ſollen. Wollte man ſich hiebei auf diejenigen Provinzen
beſchränken welche bisher dem deutſchen Bunde angehört haben, ſo würde
damit aller Wahrſcheinlichkeit nach Oeſterreich genöthigt werden ſich von
der ganzen Neugeſtaltung Deutſchlands zurückzuziehen, theils in Folge
ſeiner Verfaſſung vom 4 März v. J., theils in Erwägung der Thatſache
daß Preußen mit allen ſeinen Provinzen in den Bund aufgenommen wor-
den iſt. Dahin darf man es um ſo weniger kommen laſſen, als die Auf-
nahme der meiſten öſterreichiſchen Kronländer in die Neugeſtaltung Deutſch-
lands von dem Intereſſe der deutſchen Nationalität ſelbſt gefordert wird.
Auf der andern Seite iſt nicht zu verkennen daß der Eintritt der geſamm-
ten öſterreichiſchen Monarchie, namentlich des lombardiſch-venetianiſchen
Königreichs, unausführbar iſt; gerade hierin bietet aber §. 76 der Ver-
[Spaltenumbruch] faſſung vom 4 März ſelbſt ſchon die Aushülfe, indem er dieſem König-
reiche ein beſonderes Verfaſſungsſtatut in Ausſicht ſtellt. Mit dieſer ober-
ſten Frage hängt eine zweite weſentlich zuſammen, die Frage der Volks-
vertretung. Oeſterreich hat eine ſolche nicht ſchlechthin abgewieſen: es
verweigert aber Wahlen durch allgemeine Betheilignng. Zwei Wege zur
Abhülfe bieten ſich: man kann die ganze Volksvertretung durch die Kam-
mern der Einzelſtaaten wählen laſſen, man kann aber auch jedem Staate
den Wahlmodus überlaſſen, ſo daß er ihn nach ſeinen Bedürfniſſen ordnet.
Der erſte Weg verdient den Vorzug. Die Zahl der Abgeordneten zum
Volkshauſe kann man nach der Bevölkerung beſtimmen. Erwägt man aber
die ausgedehntere Betheiligung Oeſterreichs, ſo dürfte es zweckmäßiger
ſeyn runde Summen anzunehmen, welche dem politiſchen Gleichgewicht
mehr entſprechen, z. B. ſo daß Oeſterreich und Preußen je 100, das üb-
rige Deutſchland auch 100 Abgeordnete ſendete. Neben dieſes Volkshaus
wäre ein Staatenhaus zu ſtellen, gebildet aus den Bevollmächtigten der
einzelnen Bundesregierungen, von welchen ſie ernannt und abberufen
werden können. Sie können ihre Abſtimmung nicht wegen mangelnder
Inſtructionen verweigern, obgleich die Idee der Inſtruirung ihrer Stel-
lung zu Grunde liegt. Das Stimmenverhältniß im Staatenhaus wäre
nach den bisherigen Beſtimmungen über das Plenum der Bundesverſamm-
lung zu ordnen. Damit dieſes Staatenhaus dem Volkshaus gegenüber
nicht an Zahl allzugering erſcheine, wäre es wohl auch rathſam daß jeder
Staat ſo viel Mitglieder abſende als ihm Stimmen zuſtehen. Auf dieſe
Weiſe könnte es gegen 70 Mitglieder erhalten. Die Beſchlüſſe in dieſem
Staatenhaus würden in der Regel durch Stimmenmehrheit gefaßt, und
nur in denjenigen Fällen wo nach dem bisherigen Bundesrecht zwei Drittel
der Stimmen oder Stimmeneinhelligkeit nothwendig war, würde fortan
die Zuſtimmung von zwei Dritteln gefordert werden. Erwägung verdient
endlich die Frage ob man nicht den Standesherren in dieſem Haus einige
Curiatſtimmen einräumen und dadurch eine beſtehende Zuſage erfüllen
wolle. Ebenſo präjudiciell als die beiden bisher behandelten Fragen iſt
eine dritte, die ſogenannte Oberhauptsfrage. Es bedarf wohl keines Be-
weiſes daß unter den jetzigen Verhältniſſen nur die collegiale Form mög-
lich iſt, daß aber ebenſowenig der Bundestag in ſeiner alten Ausdehnung
wieder berufen werden kann. An deſſen Stelle tritt das Staatenhaus,
und die Bundesregierung muß gleichſam als ein Ausſchuß daraus erſchei-
nen, der Zahl nach alſo weit geringer ſeyn. Am zweckmäßigſten und zu-
gleich nicht ohne hiſtoriſche Begründung erſcheint es wohl, dieſe Bundes-
regierung aus ſieben Mitgliedern beſtehen zu laſſen, von denen Oeſter-
reich und die fünf deutſchen Königreiche je eines zu ernennen hätten, das
ſtebente aber durch das Kurfürſtenthum und Großherzogthum Heſſen ge-
meinſchaftlich ernannt würde. Den übrigen deutſchen Staaten wäre dann
freizuſtellen mit welcher dieſer ſieben Stimmen ſie ſich verbinden wollten.
Dieſe Bundesregierung hätte ihre Beſchlüſſe in der Regel nach Stimmen-
mehrheit zu faſſen, nur wo es um Verfaſſungsabänderungen ſich handelt,
wäre Stimmeneinhelligkeit erforderlich. Die Mitglieder hätten natürlich
die Inſtruction ihrer Staatsregierung zu beſolgen, dürfen jedoch die Ab-
ſtimmung nicht wegen mangelnder Inſtruction verweigern, und es wäre
nur in der Geſchäftsordnung dafür zu ſorgen daß in wichtigen Fragen
eine billige Friſt zur Inſtructionseinholung geſtattet wäre, nach deren
Ablauf jedenfalls die Abſtimmung zu erfolgen hätte. Dieſe Bundesregie-
rung würde ſomit die Ernennung eines beſonderen Miniſteriums unnöthig
machen, jedoch nicht gehindert ſeyn nach Bedürfniß Beamte für die ein-
zelnen Verwaltungszweige zu ernennen. Ueber den Vorſitz hätten ſich
Oeſterreich und Preußen zu verſtändigen. Am wenigſten Schwierigkeit
wird die Bildung eines Bundesgerichts darbieten. Schwieriger iſt wieder
die Bezeichnung derjenigen Gegenſtände welche als gemeinſchaftliche An-
gelegenheiten den Bundesorganen zuzuweiſen ſind. Gewiß darf man hier
nicht ſo weit gehen als die Frankfurter und Berliner Verfaſſungsent-
würfe: man wird aber auch nicht ganz bei der bisherigen Bundesverfaſſung
ſtehen bleiben können. Jedenfalls müſſen die in ihr liegenden Keime zur
Entwickelung gebracht werden, und es werden dabei die materiellen Inter-
eſſen beſonders ins Auge zu faſſen ſeyn. Was die Competenzverhältniſſe
der verſchiedenen Bundesorgane angeht, ſo werden die Regierungsange-

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[0001] AUGSBURG. Das Abonnement bei. al- len auch den entſerntesten Postämtern Bayerns beträgt ohne jeden weitern Post- außchlag vierteljährlich 4 fl. 15 kr., für das ganze Jahr 17 fl. im 24 fl.-Fuss od. 9 Thlr. 22 Sgr. pr. C.; für auswärts bei der hiesigen k. Oberpostamts-Zeitungs- Expedition, sodann für Deutschland bei allen Postämtern, ganzjährig, halbjährig und auch vierteljährig; für Frankreich in Strassburg bei G. A. Alexandre, in Paris bei demselhen Nr. 23, rue Notre Dame de Nazareth und bei der deutschen Allgemeine Zeitung. Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 11, rue de Lille, und bei dem Postamt in Karts- ruhe; für England bei Williams & Nor- gate, 14 Heuriette-Street, Covent-Garden in London, für Nordamerika bei den Post- ämtern Bremen u. Hamburg, für Italien bei den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck, Verona, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie- chenland u. die Levante etc. bei dem k. k. Postamt in Triest. Inserate aller Art werden aufgenommen und der Raum der dreispal- tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt- blatt mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr. Sonntag Nr. 34. 3 Februar 1850. Ueberſicht. Deutſchland. Frankfurt (Weisſagungen eines Geſpenſtes über die deutſche Verfaſſung. Preußens Proteſtation gegen die Theilnahme Bayerns an der Frankfurter Beſatzung. Der belgiſche Geſandte. Der Frankfurt-Berliner Telegraph); Regensburg (ein Bigamieproceß); Gießen (die ſtreitige Mainzer-Biſchofswahl); Dresden (Leſſings Ge- burtsfeier. Meyerbeers Prophet): Berlin (Graf v. Galen auch für die thüringiſchen Staaten als Geſandter. Die erſte Kammer über die königl. Vorlage. Entgegnung in Betreff der weſtlichen Allianz); Wien (Handelskammer und Handelsminiſterium. Die Eiſenbahnplane und die Schätze des Banats); Prag (Witterung und Krankheiten. Cholera. WindiſchG-räz. Cardinal Schwarzenberg. Verſammlung von Indu- ſtriellen). Oeſterreichiſche Monarchie. Ein Brief der Times über Sie- benbürgen. Preßburg (Zuſammenziehung eines Armeecorps in Süd- Ungarn). Großbritannien. Ueber die Induſtrieausſtellung des Jahres 1851. Frankreich. Aufſchub der Neuwahlen. J. Bonaparte. Inter- ventionsdrohung gegen die Schweiz. Sparcaſſe. Thiers’ Bericht. Wiſſenſchaftliche Miſſion nach Aegypten. Neueſte Politik des Elyſée. Die Motive der Ordensverleihungen. Belgien. Die Getreidezollordnung. Niederlande. Vertrag mit Belgien. Oſt- und Weſtindien. Schweiz. Verſchüttung auf dem Simplon. Neueſtes. München und Wien. (Telegraphiſche Depeſche: die engliſchen Kriegsſchiffe gebieten der griechiſchen Re- gierung alsbaldige Erfüllung der engliſchen Forderun- gen, und legen Beſchlag auf die griechiſchen Schiffe). — Wiesbaden, Kaſſel, Braunſchweig, Köln, Brandenburg und Berlin. (Wah- len für Erfurt. Telegraphiſche Depeſche aus Berlin: der 6 Febr. zur Beſchwörung der Verfaſſung durch den König angeſetzt). — Wien. (Bankausweis. Centralſeebehörde. — London. (Prinz v. Joinville.) Paris. (Das Webergeſetz angenommen. An- kauf des Geſtüts von St. Cloud. Zwei Agenten nach Montevideo und Buenos-Ayres. Engliſche Reclamationen an Griechenland). Datum der Börſen: London 29, Paris 30 Jan. Deutſchland. Dem Diplomaten der Fr. O.-P.-A.-Ztg. iſt, wie er in der Num- mer dieſes Blattes vom 28 Jan. erzählt, ein „Geſpenſt“ erſchienen, und hat ihm Mittheilungen über die künftige Bundesverfaſſung gemacht. Da Hr. v. Blittersdorff im Geruche ſteht einflußreiche und wohlunterrichtete Verbindungen zu haben, ſo wird es ſich wohl der Mühe lohnen die Ent- hüllungen ſeines „Geſpenſtes“ etwas genauer zu betrachten. Nachdem alſo das „Geſpenſt“ Hrn. v. Blittersdorff erzählt wie es ſein reichlich ausgeſtattetes Haus (in der Eſchenheimer Gaſſe?) wieder gefunden, gibt es ihm an wie es den von ungebetenen Gäſten angerichteten Schaden aus- beſſern und ſich neu einzurichten gedenke. „Vorerſt muß man im reinen ſeyn über einige Fragen die Oeſterreich als Lebensfragen zu betrachten hat. Die wichtigſte davon iſt die Beſtimmung derjenigen Theile der öſter- reichiſchen Monarchie welche dem neuen Organismus Deutſchlands ein- verleibt werden ſollen. Wollte man ſich hiebei auf diejenigen Provinzen beſchränken welche bisher dem deutſchen Bunde angehört haben, ſo würde damit aller Wahrſcheinlichkeit nach Oeſterreich genöthigt werden ſich von der ganzen Neugeſtaltung Deutſchlands zurückzuziehen, theils in Folge ſeiner Verfaſſung vom 4 März v. J., theils in Erwägung der Thatſache daß Preußen mit allen ſeinen Provinzen in den Bund aufgenommen wor- den iſt. Dahin darf man es um ſo weniger kommen laſſen, als die Auf- nahme der meiſten öſterreichiſchen Kronländer in die Neugeſtaltung Deutſch- lands von dem Intereſſe der deutſchen Nationalität ſelbſt gefordert wird. Auf der andern Seite iſt nicht zu verkennen daß der Eintritt der geſamm- ten öſterreichiſchen Monarchie, namentlich des lombardiſch-venetianiſchen Königreichs, unausführbar iſt; gerade hierin bietet aber §. 76 der Ver- faſſung vom 4 März ſelbſt ſchon die Aushülfe, indem er dieſem König- reiche ein beſonderes Verfaſſungsſtatut in Ausſicht ſtellt. Mit dieſer ober- ſten Frage hängt eine zweite weſentlich zuſammen, die Frage der Volks- vertretung. Oeſterreich hat eine ſolche nicht ſchlechthin abgewieſen: es verweigert aber Wahlen durch allgemeine Betheilignng. Zwei Wege zur Abhülfe bieten ſich: man kann die ganze Volksvertretung durch die Kam- mern der Einzelſtaaten wählen laſſen, man kann aber auch jedem Staate den Wahlmodus überlaſſen, ſo daß er ihn nach ſeinen Bedürfniſſen ordnet. Der erſte Weg verdient den Vorzug. Die Zahl der Abgeordneten zum Volkshauſe kann man nach der Bevölkerung beſtimmen. Erwägt man aber die ausgedehntere Betheiligung Oeſterreichs, ſo dürfte es zweckmäßiger ſeyn runde Summen anzunehmen, welche dem politiſchen Gleichgewicht mehr entſprechen, z. B. ſo daß Oeſterreich und Preußen je 100, das üb- rige Deutſchland auch 100 Abgeordnete ſendete. Neben dieſes Volkshaus wäre ein Staatenhaus zu ſtellen, gebildet aus den Bevollmächtigten der einzelnen Bundesregierungen, von welchen ſie ernannt und abberufen werden können. Sie können ihre Abſtimmung nicht wegen mangelnder Inſtructionen verweigern, obgleich die Idee der Inſtruirung ihrer Stel- lung zu Grunde liegt. Das Stimmenverhältniß im Staatenhaus wäre nach den bisherigen Beſtimmungen über das Plenum der Bundesverſamm- lung zu ordnen. Damit dieſes Staatenhaus dem Volkshaus gegenüber nicht an Zahl allzugering erſcheine, wäre es wohl auch rathſam daß jeder Staat ſo viel Mitglieder abſende als ihm Stimmen zuſtehen. Auf dieſe Weiſe könnte es gegen 70 Mitglieder erhalten. Die Beſchlüſſe in dieſem Staatenhaus würden in der Regel durch Stimmenmehrheit gefaßt, und nur in denjenigen Fällen wo nach dem bisherigen Bundesrecht zwei Drittel der Stimmen oder Stimmeneinhelligkeit nothwendig war, würde fortan die Zuſtimmung von zwei Dritteln gefordert werden. Erwägung verdient endlich die Frage ob man nicht den Standesherren in dieſem Haus einige Curiatſtimmen einräumen und dadurch eine beſtehende Zuſage erfüllen wolle. Ebenſo präjudiciell als die beiden bisher behandelten Fragen iſt eine dritte, die ſogenannte Oberhauptsfrage. Es bedarf wohl keines Be- weiſes daß unter den jetzigen Verhältniſſen nur die collegiale Form mög- lich iſt, daß aber ebenſowenig der Bundestag in ſeiner alten Ausdehnung wieder berufen werden kann. An deſſen Stelle tritt das Staatenhaus, und die Bundesregierung muß gleichſam als ein Ausſchuß daraus erſchei- nen, der Zahl nach alſo weit geringer ſeyn. Am zweckmäßigſten und zu- gleich nicht ohne hiſtoriſche Begründung erſcheint es wohl, dieſe Bundes- regierung aus ſieben Mitgliedern beſtehen zu laſſen, von denen Oeſter- reich und die fünf deutſchen Königreiche je eines zu ernennen hätten, das ſtebente aber durch das Kurfürſtenthum und Großherzogthum Heſſen ge- meinſchaftlich ernannt würde. Den übrigen deutſchen Staaten wäre dann freizuſtellen mit welcher dieſer ſieben Stimmen ſie ſich verbinden wollten. Dieſe Bundesregierung hätte ihre Beſchlüſſe in der Regel nach Stimmen- mehrheit zu faſſen, nur wo es um Verfaſſungsabänderungen ſich handelt, wäre Stimmeneinhelligkeit erforderlich. Die Mitglieder hätten natürlich die Inſtruction ihrer Staatsregierung zu beſolgen, dürfen jedoch die Ab- ſtimmung nicht wegen mangelnder Inſtruction verweigern, und es wäre nur in der Geſchäftsordnung dafür zu ſorgen daß in wichtigen Fragen eine billige Friſt zur Inſtructionseinholung geſtattet wäre, nach deren Ablauf jedenfalls die Abſtimmung zu erfolgen hätte. Dieſe Bundesregie- rung würde ſomit die Ernennung eines beſonderen Miniſteriums unnöthig machen, jedoch nicht gehindert ſeyn nach Bedürfniß Beamte für die ein- zelnen Verwaltungszweige zu ernennen. Ueber den Vorſitz hätten ſich Oeſterreich und Preußen zu verſtändigen. Am wenigſten Schwierigkeit wird die Bildung eines Bundesgerichts darbieten. Schwieriger iſt wieder die Bezeichnung derjenigen Gegenſtände welche als gemeinſchaftliche An- gelegenheiten den Bundesorganen zuzuweiſen ſind. Gewiß darf man hier nicht ſo weit gehen als die Frankfurter und Berliner Verfaſſungsent- würfe: man wird aber auch nicht ganz bei der bisherigen Bundesverfaſſung ſtehen bleiben können. Jedenfalls müſſen die in ihr liegenden Keime zur Entwickelung gebracht werden, und es werden dabei die materiellen Inter- eſſen beſonders ins Auge zu faſſen ſeyn. Was die Competenzverhältniſſe der verſchiedenen Bundesorgane angeht, ſo werden die Regierungsange-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 34, 3. Februar 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine34_1850/1>, abgerufen am 21.11.2024.