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Allgemeine Zeitung, Nr. 39, 8. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] archie geschaffen werden soll. Sowohl der bisher in Verona residirende
Senat wie auch der gegenwärtig in dem Septemvirat und rücksichtlich in
dem Gubernium vereinigte oberste Gerichtshof für Ungarn, Croatien und
Siebenbürgen würden dann mit dem obersten Gerichtshofe sich zu einem
Körper vereinigen. Vorderhand erzeugt begreiflicherweise dieses Project
in den dabei betroffenen Ländern viel schwermüthige Gesichter. (Aber
sollte, um dieß zu vermeiden, die Monarchie auf Einen obersten Gerichts-
hof verzichten?)

Die durch die Wiener Zeitung vom 31 Jan.
veröffentlichte Verfügung wegen Verbesserung der Lage der Directoren
und Lehrer an den vom Staat dotirten Gymnasien mag als eine gute Vor-
bedeutung gelten daß man endlich im Ministerium der Ueberzeugung Raum
gibt daß ohne wesentliche Verbesserung der materiellen Lage der im
öffentlichen Unterricht angestellten Lehrer alle schönen Hoffnungen ganz
illusorisch bleiben würden, die man an den von Dr. Bonitz vorlängst aus-
gearbeiteten und im In- und Auslande ungemein günstig aufgenommenen
Plan zur Reform unserer Gymnasien geknüpft hat. Für etwas mehr als
für den Beweis guten Willens im Unterrichtsministerium kann aber wohl
dieser vereinzelte Act nicht gelten. Vergleicht man seine riesigen Geld-
opfer die der Staat für das Heereswesen, für die neue Rechtspflege und
Administration, für öffentliche Bau-Unternehmungen aller Art fort-
während bringt, so ist wohl die Summe von 30,700 fl., zur Unterstützung
der Gymnasiallehrer für ein Ländergebiet von 18 Millionen gewidmet,
für nicht viel mehr als ein Almosen anzuschlagen. Und doch gibt es ge-
wiß keinen Gegenstand der einer unausgesetzten und sorgfältigen Pflege so
sehr bedarf wie gerade der Unterricht in den mittlern und in den Primär-
Schulen. Für letztere ist insbesondere bisher noch beinahe gar nichts ge-
schehen. Das Beispiel der Hauptstadt kann in dieser Beziehung leider für
den größten Theil aller Kronländer gelten. Alle die Klagen und Dar-
stellungen der wirklich mitunter erbarmungswürdigen Lage der hiesigen
Schullehrer und Lehrergehülfen haben bisher nur zu einigen milden
Sammlungen und zu ihren Gunsten veranstalteten Theatervorstellungen
Veranlassung gegeben. Erst in letzterer Zeit hat die Statthalterei an
den Gemeinderath einen Auftrag erlassen, der die Regelung der ökono-
mischen und Unterrichtsverhältnisse der Pfarrschulen Wiens bezweckt.
Der Gemeinderath selbst befindet sich in dieser Angelegenheit in einer sehr
schwierigen Lage. Nach der Reichsverfassung gehört die Regelung des
Volksschulwesens in den Bereich der Landtage. Der Gemeinde ist jeder
unmittelbare Einfluß darauf durch die Gemeinde-Ordnung vom 17 März
1849 entzogen. Auf diese Weise der Gemeinde-Autonomie entrückt und
anderseits auch jeder Regelung durch die competente Landesgesetzgebung
entbehrend, schwebt daher die Frage des Volksunterrichts in verhängniß-
voller Weise in der Luft. Vorderhand hat sich dieß Ministerium noch
nicht dazu verstehen wollen auch diesen Gegenstand mit Umgehung des
Landtages im Verordnungswege zu normiren, sondern beschränkt sich ein-
fach darauf die Aufbringung der Kosten des gesammten Volksschulwesens
innerhalb der Mauern der Stadt der Gemeinde aufzulegen. Der Ge-
meinderath hat nun, in Erwägung dieses provisorischen Zustandes der Ge-
setzgebung und mit Rücksicht auf die bevorstehende gänzliche Reorganisi-
rung |des Volksschulwesens von Seite des Unterrichtsministeriums, die
Anerkennung dieser angemutheten Verpflichtung der Gemeinde im Prin-
cip verweigert und sich einzig nur bis auf weitere Bestimmung des Land-
tages zu einem Beitrag von 32,000 fl. bereit erklärt. Den wesentlichsten
Antheil an diesem Beschluß hat wohl der Umstand daß das Ministerium,
während es der Gemeinde die Tragung sämmtlicher Kosten anmuthet, ihr
nicht einmal das bescheidene Recht zugestehen will die Schullehrer aus den
von der Schulbebörde vorzuschlagenden drei Candidaten selbst zu ernen-
nen. Erfahrungen dieser Art drängen aber leider die Ueberzeugung auf
daß das Ministerium von dem Geiste des von ihm octroyirten Gemeinde-
gesetzes, nach welchem ja "die freie Gemeinde die Grundlage des freien
Staates" seyn soll, noch wenig durchdrungen ist.

Fast hätte ich besorgt Ihnen heute über die
unserer Stadt drohende Gefahr einer allgemeinen Ueberschwemmung
berichten zu müssen. Bis gestern Abend war wenigstens schon die große
Donau sowohl wie auch der Wiener Donaucanal in Folge der durch den
weiter unten festsitzenden Eisgang herbeigeführten Stauung aus den Ufern
getreten und hatte den größten Theil der nieder gelegenen Vorstädte
Rossau, Leopoldstadt, Jägerzeile, Erdberg unter Wasser gesetzt. Heute
jedoch ist das Wasser bereits um 3 Fuß gefallen und beinahe allenthalben
in das Flußbett zurückgetreten. Der Eisgang bekam Luft und die Gefahr
ist wohl für dieses Jahr vorüber. Anerkennen muß man die zweckmäßi-
gen und umfassenden Vorkehrungen, welche dießmal von der Stadtbehörde
getroffen wurden. Leider hat daran der städtische Gemeinderath, der in
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[Spaltenumbruch] Antheil. Die unmittelbare Ausführung erfolgte auch bei dieser Gelegen-
heit, wie in alter Zeit, beinahe ausschließend durch die Mitglieder des
Magistrats. Ueberhaupt scheint sich für jetzt und wohl noch für eine lange
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der väterlich sorgenden Stadtbehörde getroffenen Verfügungen und eine
Scheincontrolle, die in Wirklichkeit mehr auf Demonstrationen hinaus-
läuft, beschränken zu wollen. Der Vorwurf kann jedoch in dieser Be-
ziehung höchstens den Gemeinderath selbst treffen, dessen Mitglieder vor-
derhand noch wenig Sinn dafür zu haben scheinen daß der größte Theil
jener Geschäfte, wofür zufolge des alten Systems noch gegenwärtig Hun-
derte von rechtsgelehrten Magistratsräthen und Magistratsbeamten ge-
zahlt werden müssen, eigentlich den Mitgliedern der Stadtgemeinde zu-
käme. Allerdings hängt dieß auch mit der älteren Gesetzgebung zusam-
men, für deren zeitgemäße Abänderung, ungeachtet aller schönen Phrasen,
noch blutwenig geschehen ist. An der Gemeinde aber und ihren Reprä-
sentanten, dem Gemeinderath wäre es nach diesem Ziele kräftig und un-
abhängig hinzuwirken, wenn nicht die Gemeinderäthe der Neuzeit gar
bald in die Kategorie der vormaligen "eisernen Räthe" zurückfallen sollen.
Es läßt sich nicht läugnen daß gar manches geschieht was diese Ahnung
zu begründen geeignet wäre. Immermehr gewinnt die Ansicht in unsern
regierenden Kreisen Raum daß man den Gemeinden und so auch der
Stadtgemeinde Wien jenen Einfluß auf öffentliche Verwaltungsgeschäfte,
den das Gemeindegesetz vom 17 März 1849 als den "übertragenen Wir-
kungskrcis" bezeichnet, nicht einräumen könne. Dahin gehört unter an-
derm auch die Steuereinhebung, welche derzeit schon vom Stadtmagistrat
versehen worden war. In neuerer Zeit geht jedoch der Hr. Finanzmini-
ster mit dem Plane um der Commune auch dieses Geschäft abzunehmen,
und es an eine neu zu creirende Staatssteuerbehörde zu übertragen. Da eine
doppelte Steuereinhebung wohl nicht möglich ist, so dürfte es leicht dahin
kommen daß selbst die städtischen Gemeindesteuern, sowie bisher schon der
städtische Zuschlag zur Verzehrungssteuer, nicht mehr durch städtische, son-
dern durch Staatsbehörden eingehoben werden. Dabei versteht es sich
von selbst daß eine solche Maßregel wegen des unmittelbaren Zusammen-
hanges des Steuerwesens mit der Gewerbepolizei wohl noch weiter aus-
gedehnt werden, und somit zu einer ziemlichen Unschädlichmachung der
"freien" Gemeinde führen müßte. -- Nachschrift kurz vor Abgang
der Post
. Die Erwartung daß die Gefahr einer Ueberschwemmung für
unsere Stadt vorüber sey, hat sich nicht bewährt. Seit Mittag steigt
abermals das Wasser fortwährend. Es hat längst wieder die Ufer über-
schritten und sämmtliche nieder gelegene Stadttheile überschwemmt.
Das Wasser hat schon beinahe die Höhe des Bogens der Ferdinandsbrücke
erreicht. Glücklicherweise jedoch treibt das Wasser nur sehr wenig Eis.
Größere Verheerungen dürften daher, wenigstens in den vom Donau-
canal bespülten Theilen, nicht zu besorgen seyn.

Die Andeutungen die uns bisher nur durch
die süddeutschen Blätter in Betreff der diplomatischen Verhandlungen
zwischen den deutschen königlichen Regierungen wegen der unter ihnen
zu vereinbarenden neuen Bundesverfassung zukamen, finden nun auch eine
ziemlich bestimmte Bestätigung in einem Frankfurter Correspondenzarti-
kel des heutigen "Lloyd." Diesem zufolge, und ich habe Grund die Quelle
für eine wohlunterrichtete zu halten, wäre die Verständigung zwischen den
vier königlichen Hösen und Oesterreich schon ziemlich weit vorgeschritten.
Namentlich wäre man darüber einig daß der Volksvertretung die legisla-
tive Befugniß und die Prüsung des Voranschlages der Bundesausgaben
zustehe. "Constitutive Befugniß hätten sie nicht", heißt es dort weiter,
jedenfalls ein sehr mysteriöser Ausdruck, den ich in unser ehrliches Deutsch
nicht zu übertragen vermag, wenn es anders nicht soviel bedeuten soll als
daß die Volksvertretung einseitig das neue Grundgesetz nicht abändern
kann, was sich aber bei dem der collectiven Regierungsgewalt vorbehalte-
nen absoluten Veto von selbst versteht. Bei der heutigen Lage der Dinge
müßte jeder der es wirklich mit Deutschland wohl meint, froh seyn zu
diesem Endresultate der großen Bewegung des Jahrs 1848 zu gelangen.
Bei uns existirt zwar nicht das entfernteste Verständniß deutscher Zustände;
aber es mehrt sich doch jetzt schon die Zahl derjenigen die nicht mehr mit
österreichisch patriotischem Ingrimm auf Deutschland hinblicken, besonders
da sich immer mehr und mehr die Gewißheit herausstellt daß wir für eine
nicht zu berechnende Zukunft hinaus an das Zusammentreten eines allge-
meinen österreichischen Reichstages, wie ihn die Reichsoerfassung in Ab-
sicht hat, nicht denken können. Dem Ministerium andrerseits scheinen
auch die Angelegenheiten im Osten Europa's, wo England und Rußland
um die Stellung ringen die dem vereinten Oesterreich und Deutschland
gebührte, und die damit zusammenfallenden unheimlichen Bewegungen
unter den Slavenvölkern wenig zu gefallen, und der Tag ist nicht fern wo
das Wort des Fürsten Schwarzenberg "Oesterreich aus Deutschland hin-
ausdrängen hieße ihm ans Herz greifen" zu großer Bedeutung kommen

[Spaltenumbruch] archie geſchaffen werden ſoll. Sowohl der bisher in Verona reſidirende
Senat wie auch der gegenwärtig in dem Septemvirat und rückſichtlich in
dem Gubernium vereinigte oberſte Gerichtshof für Ungarn, Croatien und
Siebenbürgen würden dann mit dem oberſten Gerichtshofe ſich zu einem
Körper vereinigen. Vorderhand erzeugt begreiflicherweiſe dieſes Project
in den dabei betroffenen Ländern viel ſchwermüthige Geſichter. (Aber
ſollte, um dieß zu vermeiden, die Monarchie auf Einen oberſten Gerichts-
hof verzichten?)

Die durch die Wiener Zeitung vom 31 Jan.
veröffentlichte Verfügung wegen Verbeſſerung der Lage der Directoren
und Lehrer an den vom Staat dotirten Gymnaſien mag als eine gute Vor-
bedeutung gelten daß man endlich im Miniſterium der Ueberzeugung Raum
gibt daß ohne weſentliche Verbeſſerung der materiellen Lage der im
öffentlichen Unterricht angeſtellten Lehrer alle ſchönen Hoffnungen ganz
illuſoriſch bleiben würden, die man an den von Dr. Bonitz vorlängſt aus-
gearbeiteten und im In- und Auslande ungemein günſtig aufgenommenen
Plan zur Reform unſerer Gymnaſien geknüpft hat. Für etwas mehr als
für den Beweis guten Willens im Unterrichtsminiſterium kann aber wohl
dieſer vereinzelte Act nicht gelten. Vergleicht man ſeine rieſigen Geld-
opfer die der Staat für das Heeresweſen, für die neue Rechtspflege und
Adminiſtration, für öffentliche Bau-Unternehmungen aller Art fort-
während bringt, ſo iſt wohl die Summe von 30,700 fl., zur Unterſtützung
der Gymnaſiallehrer für ein Ländergebiet von 18 Millionen gewidmet,
für nicht viel mehr als ein Almoſen anzuſchlagen. Und doch gibt es ge-
wiß keinen Gegenſtand der einer unausgeſetzten und ſorgfältigen Pflege ſo
ſehr bedarf wie gerade der Unterricht in den mittlern und in den Primär-
Schulen. Für letztere iſt insbeſondere bisher noch beinahe gar nichts ge-
ſchehen. Das Beiſpiel der Hauptſtadt kann in dieſer Beziehung leider für
den größten Theil aller Kronländer gelten. Alle die Klagen und Dar-
ſtellungen der wirklich mitunter erbarmungswürdigen Lage der hieſigen
Schullehrer und Lehrergehülfen haben bisher nur zu einigen milden
Sammlungen und zu ihren Gunſten veranſtalteten Theatervorſtellungen
Veranlaſſung gegeben. Erſt in letzterer Zeit hat die Statthalterei an
den Gemeinderath einen Auftrag erlaſſen, der die Regelung der ökono-
miſchen und Unterrichtsverhältniſſe der Pfarrſchulen Wiens bezweckt.
Der Gemeinderath ſelbſt befindet ſich in dieſer Angelegenheit in einer ſehr
ſchwierigen Lage. Nach der Reichsverfaſſung gehört die Regelung des
Volksſchulweſens in den Bereich der Landtage. Der Gemeinde iſt jeder
unmittelbare Einfluß darauf durch die Gemeinde-Ordnung vom 17 März
1849 entzogen. Auf dieſe Weiſe der Gemeinde-Autonomie entrückt und
anderſeits auch jeder Regelung durch die competente Landesgeſetzgebung
entbehrend, ſchwebt daher die Frage des Volksunterrichts in verhängniß-
voller Weiſe in der Luft. Vorderhand hat ſich dieß Miniſterium noch
nicht dazu verſtehen wollen auch dieſen Gegenſtand mit Umgehung des
Landtages im Verordnungswege zu normiren, ſondern beſchränkt ſich ein-
fach darauf die Aufbringung der Koſten des geſammten Volksſchulweſens
innerhalb der Mauern der Stadt der Gemeinde aufzulegen. Der Ge-
meinderath hat nun, in Erwägung dieſes proviſoriſchen Zuſtandes der Ge-
ſetzgebung und mit Rückſicht auf die bevorſtehende gänzliche Reorganiſi-
rung |des Volksſchulweſens von Seite des Unterrichtsminiſteriums, die
Anerkennung dieſer angemutheten Verpflichtung der Gemeinde im Prin-
cip verweigert und ſich einzig nur bis auf weitere Beſtimmung des Land-
tages zu einem Beitrag von 32,000 fl. bereit erklärt. Den weſentlichſten
Antheil an dieſem Beſchluß hat wohl der Umſtand daß das Miniſterium,
während es der Gemeinde die Tragung ſämmtlicher Koſten anmuthet, ihr
nicht einmal das beſcheidene Recht zugeſtehen will die Schullehrer aus den
von der Schulbebörde vorzuſchlagenden drei Candidaten ſelbſt zu ernen-
nen. Erfahrungen dieſer Art drängen aber leider die Ueberzeugung auf
daß das Miniſterium von dem Geiſte des von ihm octroyirten Gemeinde-
geſetzes, nach welchem ja „die freie Gemeinde die Grundlage des freien
Staates“ ſeyn ſoll, noch wenig durchdrungen iſt.

Faſt hätte ich beſorgt Ihnen heute über die
unſerer Stadt drohende Gefahr einer allgemeinen Ueberſchwemmung
berichten zu müſſen. Bis geſtern Abend war wenigſtens ſchon die große
Donau ſowohl wie auch der Wiener Donaucanal in Folge der durch den
weiter unten feſtſitzenden Eisgang herbeigeführten Stauung aus den Ufern
getreten und hatte den größten Theil der nieder gelegenen Vorſtädte
Roſſau, Leopoldſtadt, Jägerzeile, Erdberg unter Waſſer geſetzt. Heute
jedoch iſt das Waſſer bereits um 3 Fuß gefallen und beinahe allenthalben
in das Flußbett zurückgetreten. Der Eisgang bekam Luft und die Gefahr
iſt wohl für dieſes Jahr vorüber. Anerkennen muß man die zweckmäßi-
gen und umfaſſenden Vorkehrungen, welche dießmal von der Stadtbehörde
getroffen wurden. Leider hat daran der ſtädtiſche Gemeinderath, der in
ſolchen Fällen wohl vor allem thätig zu wirken berufen wäre, minderen
[Spaltenumbruch] Antheil. Die unmittelbare Ausführung erfolgte auch bei dieſer Gelegen-
heit, wie in alter Zeit, beinahe ausſchließend durch die Mitglieder des
Magiſtrats. Ueberhaupt ſcheint ſich für jetzt und wohl noch für eine lange
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der väterlich ſorgenden Stadtbehörde getroffenen Verfügungen und eine
Scheincontrolle, die in Wirklichkeit mehr auf Demonſtrationen hinaus-
läuft, beſchränken zu wollen. Der Vorwurf kann jedoch in dieſer Be-
ziehung höchſtens den Gemeinderath ſelbſt treffen, deſſen Mitglieder vor-
derhand noch wenig Sinn dafür zu haben ſcheinen daß der größte Theil
jener Geſchäfte, wofür zufolge des alten Syſtems noch gegenwärtig Hun-
derte von rechtsgelehrten Magiſtratsräthen und Magiſtratsbeamten ge-
zahlt werden müſſen, eigentlich den Mitgliedern der Stadtgemeinde zu-
käme. Allerdings hängt dieß auch mit der älteren Geſetzgebung zuſam-
men, für deren zeitgemäße Abänderung, ungeachtet aller ſchönen Phraſen,
noch blutwenig geſchehen iſt. An der Gemeinde aber und ihren Reprä-
ſentanten, dem Gemeinderath wäre es nach dieſem Ziele kräftig und un-
abhängig hinzuwirken, wenn nicht die Gemeinderäthe der Neuzeit gar
bald in die Kategorie der vormaligen „eiſernen Räthe“ zurückfallen ſollen.
Es läßt ſich nicht läugnen daß gar manches geſchieht was dieſe Ahnung
zu begründen geeignet wäre. Immermehr gewinnt die Anſicht in unſern
regierenden Kreiſen Raum daß man den Gemeinden und ſo auch der
Stadtgemeinde Wien jenen Einfluß auf öffentliche Verwaltungsgeſchäfte,
den das Gemeindegeſetz vom 17 März 1849 als den „übertragenen Wir-
kungskrcis“ bezeichnet, nicht einräumen könne. Dahin gehört unter an-
derm auch die Steuereinhebung, welche derzeit ſchon vom Stadtmagiſtrat
verſehen worden war. In neuerer Zeit geht jedoch der Hr. Finanzmini-
ſter mit dem Plane um der Commune auch dieſes Geſchäft abzunehmen,
und es an eine neu zu creirende Staatsſteuerbehörde zu übertragen. Da eine
doppelte Steuereinhebung wohl nicht möglich iſt, ſo dürfte es leicht dahin
kommen daß ſelbſt die ſtädtiſchen Gemeindeſteuern, ſowie bisher ſchon der
ſtädtiſche Zuſchlag zur Verzehrungsſteuer, nicht mehr durch ſtädtiſche, ſon-
dern durch Staatsbehörden eingehoben werden. Dabei verſteht es ſich
von ſelbſt daß eine ſolche Maßregel wegen des unmittelbaren Zuſammen-
hanges des Steuerweſens mit der Gewerbepolizei wohl noch weiter aus-
gedehnt werden, und ſomit zu einer ziemlichen Unſchädlichmachung der
„freien“ Gemeinde führen müßte. — Nachſchrift kurz vor Abgang
der Poſt
. Die Erwartung daß die Gefahr einer Ueberſchwemmung für
unſere Stadt vorüber ſey, hat ſich nicht bewährt. Seit Mittag ſteigt
abermals das Waſſer fortwährend. Es hat längſt wieder die Ufer über-
ſchritten und ſämmtliche nieder gelegene Stadttheile überſchwemmt.
Das Waſſer hat ſchon beinahe die Höhe des Bogens der Ferdinandsbrücke
erreicht. Glücklicherweiſe jedoch treibt das Waſſer nur ſehr wenig Eis.
Größere Verheerungen dürften daher, wenigſtens in den vom Donau-
canal beſpülten Theilen, nicht zu beſorgen ſeyn.

Die Andeutungen die uns bisher nur durch
die ſüddeutſchen Blätter in Betreff der diplomatiſchen Verhandlungen
zwiſchen den deutſchen königlichen Regierungen wegen der unter ihnen
zu vereinbarenden neuen Bundesverfaſſung zukamen, finden nun auch eine
ziemlich beſtimmte Beſtätigung in einem Frankfurter Correſpondenzarti-
kel des heutigen „Lloyd.“ Dieſem zufolge, und ich habe Grund die Quelle
für eine wohlunterrichtete zu halten, wäre die Verſtändigung zwiſchen den
vier königlichen Höſen und Oeſterreich ſchon ziemlich weit vorgeſchritten.
Namentlich wäre man darüber einig daß der Volksvertretung die legisla-
tive Befugniß und die Prüſung des Voranſchlages der Bundesausgaben
zuſtehe. „Conſtitutive Befugniß hätten ſie nicht“, heißt es dort weiter,
jedenfalls ein ſehr myſteriöſer Ausdruck, den ich in unſer ehrliches Deutſch
nicht zu übertragen vermag, wenn es anders nicht ſoviel bedeuten ſoll als
daß die Volksvertretung einſeitig das neue Grundgeſetz nicht abändern
kann, was ſich aber bei dem der collectiven Regierungsgewalt vorbehalte-
nen abſoluten Veto von ſelbſt verſteht. Bei der heutigen Lage der Dinge
müßte jeder der es wirklich mit Deutſchland wohl meint, froh ſeyn zu
dieſem Endreſultate der großen Bewegung des Jahrs 1848 zu gelangen.
Bei uns exiſtirt zwar nicht das entfernteſte Verſtändniß deutſcher Zuſtände;
aber es mehrt ſich doch jetzt ſchon die Zahl derjenigen die nicht mehr mit
öſterreichiſch patriotiſchem Ingrimm auf Deutſchland hinblicken, beſonders
da ſich immer mehr und mehr die Gewißheit herausſtellt daß wir für eine
nicht zu berechnende Zukunft hinaus an das Zuſammentreten eines allge-
meinen öſterreichiſchen Reichstages, wie ihn die Reichsoerfaſſung in Ab-
ſicht hat, nicht denken können. Dem Miniſterium andrerſeits ſcheinen
auch die Angelegenheiten im Oſten Europa’s, wo England und Rußland
um die Stellung ringen die dem vereinten Oeſterreich und Deutſchland
gebührte, und die damit zuſammenfallenden unheimlichen Bewegungen
unter den Slavenvölkern wenig zu gefallen, und der Tag iſt nicht fern wo
das Wort des Fürſten Schwarzenberg „Oeſterreich aus Deutſchland hin-
ausdrängen hieße ihm ans Herz greifen“ zu großer Bedeutung kommen

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[612/0004] archie geſchaffen werden ſoll. Sowohl der bisher in Verona reſidirende Senat wie auch der gegenwärtig in dem Septemvirat und rückſichtlich in dem Gubernium vereinigte oberſte Gerichtshof für Ungarn, Croatien und Siebenbürgen würden dann mit dem oberſten Gerichtshofe ſich zu einem Körper vereinigen. Vorderhand erzeugt begreiflicherweiſe dieſes Project in den dabei betroffenen Ländern viel ſchwermüthige Geſichter. (Aber ſollte, um dieß zu vermeiden, die Monarchie auf Einen oberſten Gerichts- hof verzichten?) # Wien, 2 Febr. Die durch die Wiener Zeitung vom 31 Jan. veröffentlichte Verfügung wegen Verbeſſerung der Lage der Directoren und Lehrer an den vom Staat dotirten Gymnaſien mag als eine gute Vor- bedeutung gelten daß man endlich im Miniſterium der Ueberzeugung Raum gibt daß ohne weſentliche Verbeſſerung der materiellen Lage der im öffentlichen Unterricht angeſtellten Lehrer alle ſchönen Hoffnungen ganz illuſoriſch bleiben würden, die man an den von Dr. Bonitz vorlängſt aus- gearbeiteten und im In- und Auslande ungemein günſtig aufgenommenen Plan zur Reform unſerer Gymnaſien geknüpft hat. Für etwas mehr als für den Beweis guten Willens im Unterrichtsminiſterium kann aber wohl dieſer vereinzelte Act nicht gelten. Vergleicht man ſeine rieſigen Geld- opfer die der Staat für das Heeresweſen, für die neue Rechtspflege und Adminiſtration, für öffentliche Bau-Unternehmungen aller Art fort- während bringt, ſo iſt wohl die Summe von 30,700 fl., zur Unterſtützung der Gymnaſiallehrer für ein Ländergebiet von 18 Millionen gewidmet, für nicht viel mehr als ein Almoſen anzuſchlagen. Und doch gibt es ge- wiß keinen Gegenſtand der einer unausgeſetzten und ſorgfältigen Pflege ſo ſehr bedarf wie gerade der Unterricht in den mittlern und in den Primär- Schulen. Für letztere iſt insbeſondere bisher noch beinahe gar nichts ge- ſchehen. Das Beiſpiel der Hauptſtadt kann in dieſer Beziehung leider für den größten Theil aller Kronländer gelten. Alle die Klagen und Dar- ſtellungen der wirklich mitunter erbarmungswürdigen Lage der hieſigen Schullehrer und Lehrergehülfen haben bisher nur zu einigen milden Sammlungen und zu ihren Gunſten veranſtalteten Theatervorſtellungen Veranlaſſung gegeben. Erſt in letzterer Zeit hat die Statthalterei an den Gemeinderath einen Auftrag erlaſſen, der die Regelung der ökono- miſchen und Unterrichtsverhältniſſe der Pfarrſchulen Wiens bezweckt. Der Gemeinderath ſelbſt befindet ſich in dieſer Angelegenheit in einer ſehr ſchwierigen Lage. Nach der Reichsverfaſſung gehört die Regelung des Volksſchulweſens in den Bereich der Landtage. Der Gemeinde iſt jeder unmittelbare Einfluß darauf durch die Gemeinde-Ordnung vom 17 März 1849 entzogen. Auf dieſe Weiſe der Gemeinde-Autonomie entrückt und anderſeits auch jeder Regelung durch die competente Landesgeſetzgebung entbehrend, ſchwebt daher die Frage des Volksunterrichts in verhängniß- voller Weiſe in der Luft. Vorderhand hat ſich dieß Miniſterium noch nicht dazu verſtehen wollen auch dieſen Gegenſtand mit Umgehung des Landtages im Verordnungswege zu normiren, ſondern beſchränkt ſich ein- fach darauf die Aufbringung der Koſten des geſammten Volksſchulweſens innerhalb der Mauern der Stadt der Gemeinde aufzulegen. Der Ge- meinderath hat nun, in Erwägung dieſes proviſoriſchen Zuſtandes der Ge- ſetzgebung und mit Rückſicht auf die bevorſtehende gänzliche Reorganiſi- rung |des Volksſchulweſens von Seite des Unterrichtsminiſteriums, die Anerkennung dieſer angemutheten Verpflichtung der Gemeinde im Prin- cip verweigert und ſich einzig nur bis auf weitere Beſtimmung des Land- tages zu einem Beitrag von 32,000 fl. bereit erklärt. Den weſentlichſten Antheil an dieſem Beſchluß hat wohl der Umſtand daß das Miniſterium, während es der Gemeinde die Tragung ſämmtlicher Koſten anmuthet, ihr nicht einmal das beſcheidene Recht zugeſtehen will die Schullehrer aus den von der Schulbebörde vorzuſchlagenden drei Candidaten ſelbſt zu ernen- nen. Erfahrungen dieſer Art drängen aber leider die Ueberzeugung auf daß das Miniſterium von dem Geiſte des von ihm octroyirten Gemeinde- geſetzes, nach welchem ja „die freie Gemeinde die Grundlage des freien Staates“ ſeyn ſoll, noch wenig durchdrungen iſt. # Wien, 3 Febr. Faſt hätte ich beſorgt Ihnen heute über die unſerer Stadt drohende Gefahr einer allgemeinen Ueberſchwemmung berichten zu müſſen. Bis geſtern Abend war wenigſtens ſchon die große Donau ſowohl wie auch der Wiener Donaucanal in Folge der durch den weiter unten feſtſitzenden Eisgang herbeigeführten Stauung aus den Ufern getreten und hatte den größten Theil der nieder gelegenen Vorſtädte Roſſau, Leopoldſtadt, Jägerzeile, Erdberg unter Waſſer geſetzt. Heute jedoch iſt das Waſſer bereits um 3 Fuß gefallen und beinahe allenthalben in das Flußbett zurückgetreten. Der Eisgang bekam Luft und die Gefahr iſt wohl für dieſes Jahr vorüber. Anerkennen muß man die zweckmäßi- gen und umfaſſenden Vorkehrungen, welche dießmal von der Stadtbehörde getroffen wurden. Leider hat daran der ſtädtiſche Gemeinderath, der in ſolchen Fällen wohl vor allem thätig zu wirken berufen wäre, minderen Antheil. Die unmittelbare Ausführung erfolgte auch bei dieſer Gelegen- heit, wie in alter Zeit, beinahe ausſchließend durch die Mitglieder des Magiſtrats. Ueberhaupt ſcheint ſich für jetzt und wohl noch für eine lange Zeit die eigentliche Thätigkeit des Gemeinderaths auf Anhören der von der väterlich ſorgenden Stadtbehörde getroffenen Verfügungen und eine Scheincontrolle, die in Wirklichkeit mehr auf Demonſtrationen hinaus- läuft, beſchränken zu wollen. Der Vorwurf kann jedoch in dieſer Be- ziehung höchſtens den Gemeinderath ſelbſt treffen, deſſen Mitglieder vor- derhand noch wenig Sinn dafür zu haben ſcheinen daß der größte Theil jener Geſchäfte, wofür zufolge des alten Syſtems noch gegenwärtig Hun- derte von rechtsgelehrten Magiſtratsräthen und Magiſtratsbeamten ge- zahlt werden müſſen, eigentlich den Mitgliedern der Stadtgemeinde zu- käme. Allerdings hängt dieß auch mit der älteren Geſetzgebung zuſam- men, für deren zeitgemäße Abänderung, ungeachtet aller ſchönen Phraſen, noch blutwenig geſchehen iſt. An der Gemeinde aber und ihren Reprä- ſentanten, dem Gemeinderath wäre es nach dieſem Ziele kräftig und un- abhängig hinzuwirken, wenn nicht die Gemeinderäthe der Neuzeit gar bald in die Kategorie der vormaligen „eiſernen Räthe“ zurückfallen ſollen. Es läßt ſich nicht läugnen daß gar manches geſchieht was dieſe Ahnung zu begründen geeignet wäre. Immermehr gewinnt die Anſicht in unſern regierenden Kreiſen Raum daß man den Gemeinden und ſo auch der Stadtgemeinde Wien jenen Einfluß auf öffentliche Verwaltungsgeſchäfte, den das Gemeindegeſetz vom 17 März 1849 als den „übertragenen Wir- kungskrcis“ bezeichnet, nicht einräumen könne. Dahin gehört unter an- derm auch die Steuereinhebung, welche derzeit ſchon vom Stadtmagiſtrat verſehen worden war. In neuerer Zeit geht jedoch der Hr. Finanzmini- ſter mit dem Plane um der Commune auch dieſes Geſchäft abzunehmen, und es an eine neu zu creirende Staatsſteuerbehörde zu übertragen. Da eine doppelte Steuereinhebung wohl nicht möglich iſt, ſo dürfte es leicht dahin kommen daß ſelbſt die ſtädtiſchen Gemeindeſteuern, ſowie bisher ſchon der ſtädtiſche Zuſchlag zur Verzehrungsſteuer, nicht mehr durch ſtädtiſche, ſon- dern durch Staatsbehörden eingehoben werden. Dabei verſteht es ſich von ſelbſt daß eine ſolche Maßregel wegen des unmittelbaren Zuſammen- hanges des Steuerweſens mit der Gewerbepolizei wohl noch weiter aus- gedehnt werden, und ſomit zu einer ziemlichen Unſchädlichmachung der „freien“ Gemeinde führen müßte. — Nachſchrift kurz vor Abgang der Poſt. Die Erwartung daß die Gefahr einer Ueberſchwemmung für unſere Stadt vorüber ſey, hat ſich nicht bewährt. Seit Mittag ſteigt abermals das Waſſer fortwährend. Es hat längſt wieder die Ufer über- ſchritten und ſämmtliche nieder gelegene Stadttheile überſchwemmt. Das Waſſer hat ſchon beinahe die Höhe des Bogens der Ferdinandsbrücke erreicht. Glücklicherweiſe jedoch treibt das Waſſer nur ſehr wenig Eis. Größere Verheerungen dürften daher, wenigſtens in den vom Donau- canal beſpülten Theilen, nicht zu beſorgen ſeyn. # Wien, 3 Febr. Die Andeutungen die uns bisher nur durch die ſüddeutſchen Blätter in Betreff der diplomatiſchen Verhandlungen zwiſchen den deutſchen königlichen Regierungen wegen der unter ihnen zu vereinbarenden neuen Bundesverfaſſung zukamen, finden nun auch eine ziemlich beſtimmte Beſtätigung in einem Frankfurter Correſpondenzarti- kel des heutigen „Lloyd.“ Dieſem zufolge, und ich habe Grund die Quelle für eine wohlunterrichtete zu halten, wäre die Verſtändigung zwiſchen den vier königlichen Höſen und Oeſterreich ſchon ziemlich weit vorgeſchritten. Namentlich wäre man darüber einig daß der Volksvertretung die legisla- tive Befugniß und die Prüſung des Voranſchlages der Bundesausgaben zuſtehe. „Conſtitutive Befugniß hätten ſie nicht“, heißt es dort weiter, jedenfalls ein ſehr myſteriöſer Ausdruck, den ich in unſer ehrliches Deutſch nicht zu übertragen vermag, wenn es anders nicht ſoviel bedeuten ſoll als daß die Volksvertretung einſeitig das neue Grundgeſetz nicht abändern kann, was ſich aber bei dem der collectiven Regierungsgewalt vorbehalte- nen abſoluten Veto von ſelbſt verſteht. Bei der heutigen Lage der Dinge müßte jeder der es wirklich mit Deutſchland wohl meint, froh ſeyn zu dieſem Endreſultate der großen Bewegung des Jahrs 1848 zu gelangen. Bei uns exiſtirt zwar nicht das entfernteſte Verſtändniß deutſcher Zuſtände; aber es mehrt ſich doch jetzt ſchon die Zahl derjenigen die nicht mehr mit öſterreichiſch patriotiſchem Ingrimm auf Deutſchland hinblicken, beſonders da ſich immer mehr und mehr die Gewißheit herausſtellt daß wir für eine nicht zu berechnende Zukunft hinaus an das Zuſammentreten eines allge- meinen öſterreichiſchen Reichstages, wie ihn die Reichsoerfaſſung in Ab- ſicht hat, nicht denken können. Dem Miniſterium andrerſeits ſcheinen auch die Angelegenheiten im Oſten Europa’s, wo England und Rußland um die Stellung ringen die dem vereinten Oeſterreich und Deutſchland gebührte, und die damit zuſammenfallenden unheimlichen Bewegungen unter den Slavenvölkern wenig zu gefallen, und der Tag iſt nicht fern wo das Wort des Fürſten Schwarzenberg „Oeſterreich aus Deutſchland hin- ausdrängen hieße ihm ans Herz greifen“ zu großer Bedeutung kommen

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 39, 8. Februar 1850, S. 612. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine39_1850/4>, abgerufen am 11.12.2024.