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Allgemeine Zeitung, Nr. 39, 8. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] lassen. Jetzt hat man diese entfernt und die ganzen Werke im Namen der
französischen Republik occupirt. Dasselbe geschieht mit allen den verein-
zelten Thürmen die in älterer Zeit zur Verhinderung feindlicher Landun-
gen an der Küste des Kirchenstaats errichtet und jetzt nur schwach, meist
zur Verhinderung des Schmuggelhandels, besetzt waren. Auch den
Palast des Santo Ufizio (der Inquisition) haben die Franzosen vor weni-
gen Tagen, ohne weitere Anfrage, fast mit Gewalt besetzt. Das französische
Heer betrachtet sich sonach nicht mehr als Hülfsmacht des Papstes, sondern
als Occupationsheer in einem feindlichen Lande das sich zunächst der stra-
tegisch wichtigen Punkte zu versichern hat. Auch die Truppen welche Be-
fehl hatten sich zur Rückkehr bereit zu halten, haben die Weisung erhal-
ten zu bleiben; man behauptet sogar daß eine Verstärkung im Anzuge
sey. Worauf deutet dieß? Die Lösung dieser Frage vermag hier niemand
mit Gewißheit zu geben; die Soldaten sprechen von einem Krieg gegen
Oesterreich, an den doch aber nicht so ganz leicht zu glauben ist. Am schlimm-
sten kommen dabei die Römer selbst weg. Die päpstliche Regierung ist stark
darin sich den Haß des Volks zu erwerben: zu den Franzosen hat niemand
Zutrauen; im Stillen mögen die Republicaner arbeiten; die Gemäßigten
aber bilden eine Heerde ohne Hirten, und wissen nicht wohin sie sich wen-
den sollen. Alles ist daher auf die Zukunft gespannt, da die Ueberzeu-
gung allgemein ist daß der jetzige Zustand nicht mehr lange dauern kann
ohne zu Conflicten zu führen. Vielleicht bringt uns der Carneval wich-
tiges; der Jahrestag der Republik fällt in denselben. Irgendeiner De-
monstration kann man wohl mit Bestimmtheit entgegensehen, möge sich
nun dieselbe äußern in Nichtbetheiligung oder in Umwandlung des Freu-
denfestes in ein Trauerfest. Traurig wird er auf jeden Fall ausfallen,
da wohl niemand zur Freude aufgelegt ist, die Fremden fehlen, und die
französischen Officiere nicht als liebe Gäste von den römischen Schönen be-
trachtet werden.

Schweiz.

Die immer noch dauernde Sitzung des großen
Raths hat zwar nicht Gegenstände die direct allgemeineres Interesse er-
regen könnten, zu Tage gefördert, doch waren einige Deliberationen und
Abstimmungen für den Kanton Bern wichtig genug. Die Berathung
des Budgets hat noch nie so viele Tage in Anspruch genommen, oft
brauchte sie bloß einen oder zwei Tage, jetzt hat die Sitzung vor drei
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wurde die Berathung verschiedenemale durch bedeutende anderweitige Ge-
schäfte unterbrochen. Obschon die Regierung sich bei den Abstimmungen
einer größeren Majorität erfreut als im December, so sind die Bemühungen
der Opposition, den künstlich verschleierten Finanzzustand in seiner trostlosen
Nacktheit hervorzuziehen, in der Stimmung des Publicums nicht ohne Er-
folg geblieben, und eine Erwiderung Stämpfli's gegen die Behauptungen
Ganguillets, beides in der Berner Zeitung zu lesen, ist wirklich ergötzlich,
denn sie besteht hauptsächlich in der Bestätigung jener Behauptung. In
zwei Debatten war die Stadt Bern zunächst betheiligt, an dieser will sich
der Radicalismus vorzüglich die Zähne wetzen um sich zum Wahlkampf
zu rüsten, es wurde alles heraufbeschworen was seit langen Jahren mit
Recht und Unrecht dem Volk vorgespiegelt worden war um es gegen
Aristokratie, städtische Bildung und städtischen Wohlstand zu erbittern
oder doch mißtrauisch zu machen, mit solchen Bundesgenossen wollte man
die Scharten vom December durch glänzende Siege auswetzen. Es wurde
nichts gespart die zweifelhaften Großräthe durch Versprechungen und
Drohungen zu gewinnen; der Sieg gelang aber -- inwiefern er ein Sieg
in politischer Beziehung genannt werden könnte ist uns zweifelhaft --
der Stadt Bern und dem guten Recht wurde ein Faustschlag ins Gesicht
versetzt, und nur insofern könnte der steigenden antiradicalen Vewegung
ein Sparren ins Rad geschoben worden seyn, als sich deßhalb die conser-
vative Partei auf dem Land mit den wohldisciplinirten und geistig emi-
nenten Elementen in der Stadt verfeinden würde. Die erste jener
Fragen betraf den Bundespalast welchen die Stadt Bern in Folge der
unbedingten Uebernahme aller Lasten des Bundessitzes zu erbauen hat.
Es ist dieß ein Gebäude das nach dem Programm des Bundesraths bei
hundert Säle und Zimmer halten soll, und an und für sich bei einer Mil-
lion Schweizer Franken kosten dürfte, ohne die Zubereitung des Ter-
rains zu rechnen. Die Einwohner-Gemeinde hatte ungeachtet der War-
nungen einer starken Minorität vor fünfzehn Monaten jene Lasten über-
nommen im Vertrauen auf die Billigkeit und republicanische Einfachheit
der Bundesbehörden, in die Mitwirkung des Kantons und die Vertretung
ihrer Interessen von Seite der Regierung gegen unmäßige Anforderungen.
Das Erscheinen des Programms benahm natürlich alle Illusionen, und
der Gemeinderath glaubte, da er allen Bundesbehörden hinreichende und
wohlgelegene Localitäten zum einstweiligen unentgeltlichen Gebrauch ein-
geräumt hatte, es sey seine Pflicht in dem großen Bauunternehmen mit aller
Sorgfalt vorzuschreiten um die Gemeinde vor allzugroßem Schaden mög-
[Spaltenumbruch] lichst zu wahren. Natürlich mußte erfahren werden welche Leistungen
von Staatswegen gebracht würden, es mußte in Betreff der Baustelle mit
dem Staat und dem Bundesrath unterhandelt werden, und es hatten in
dieser Beziehung bedeutende technische Vorarbeiten viel Zeit weggenommen.
Obschon die Bundesbehörden bisher nicht im geringsten drängten, brachte
die Berner Negierung diese Angelegenheit unerwartet vor den großen Rath
und verlangte das Expropriationsrecht für die Stadt, welche es nicht ver-
langt hatte, und Autorisation zu Maßregeln gegen dieselbe falls sie den
Bau noch länger verzögere. Durch eine schriftliche Protestation des Ge-
meinderaths und durch die Noten mehrerer Redner wurde zwar offenbar
bewiesen daß die Schuld der Verzögerung bisher meist der Regierung zur
Last falle, aber dessenungeachtet siegte diese, mit einer bedeuten den Majo-
rität, 100 gegen 50 Stimmen. War diese Maßregel unmotivirt und
unbillig, so waren in der zweiten Frage das materielle Recht und der Buch-
staben der Verfassung zu Gunsten der Stadtgemeinde sonnenklar. Im
Jahr 1832 wurde von dor damals neuen liberalen Regierung aus Be-
sorgniß vor den reactionären Umtrieben der Stadt die Municipalpolizei
der letztern gänzlich entzogen und von einem Staatsbeamten auf
Staatskosten verwaltet; nun war es nach Einführung der Verfassung
von 1846 einer der Flicklappen welche der Finanzdirector entdeckte
um die großen Löcher in den Staatsbudgets auszufüllen -- daß er
der Stadt wiederum Recht und Pflicht der Ortspolizei wie jeder
andern Gemeinde vindicirte. Die Stadt begrüßte, ungeachtet des damit
verbundenen Geldopfers, diese Aufhebung einer Rechtsungleichheit mit
Freuden, aber bald wurden letztere verbittert. Den neuen Verhältnissen
und der Verfassung mußte ein Polizeistatut angepaßt werden, der Ent-
wurf wurde von der Gemeinde angenommen und der Regierung zur Sanc-
tion übermacht, von dieser aber Abänderungen verlangt, welche nicht nur
der Stadt die größte directeste Verantwortung für die Sicherheit der
Personen und der Regierung auferlegen, sondern die Mittel abschneiden
welche zur Handhabung einer guten Polizei nöthig sind. So wurde die
Zahl der bewaffneten Polizeidiener auf vier beschränkt, und für ein stär-
keres Bedürfniß müßten Staatspolizeisoldaten requirirt werden, zu deren
Wahl die Gemeindsbehörden gar nichts zu sagen hätten, und geradezu
entgegen der Verfassung nach welcher die Gemeinden ihre Beamten frei
wählen können, will man den Polizeibeamten der Bestätigung oder Ver-
werfung der Regierung unterstellen. Auch in der Wirthschaftspolizei be-
hielt sich die Regierung'Eingrisse vor, um mit gewohnter väterlicher Liebe
dem Pintenunfug gehörig Entwicklung zu gewähren. Kurz es ist offen-
bar, man will die Gemeinde in eine Lage versetzen daß man bei der ersten
Gelegenheit sagen könne, sie wolle nicht Polizei handhaben um dann die
Polizei auf Kosten der Stadt durch radicale Beamte verwalten zu
lassen. In dieser Frage war die Majorität viel schwächer, siebenzig gegen
fünfzig Stimmen und man muß es einräumen daß selbst ein radicaler
Advocat, Büthberger, sich der Sache der Stadt warm annahm. Die
Majorität urtheilte hier großentheils mit klarer Ueberzengung gegen die
Verfassung aus Convenienz und Reactionsfurcht. Außerdem bot die
Bestätigung der Maßregeln der Regierung gegen die dem Schuldienst ob-
liegenden Ursulinerinnen im Jura einiges Interesse; wenn die Regierung
hier in ihrer formellen Befugniß gehandelt hat und die Vertreibung
jener hingebenden thatchristlichen Schwestern als Opfer für die Ideen der
Jetztzeit unvermeidlich war, so mußte doch gewiß die rücksichtslose Form
wie sie geschah Tausende frommer Katholiken tief verletzen. Im Gegen-
satz zum Budget wurde der neue Codex über das Verfahren in Straf-
sachen mit rasender Schnelligkeit votirt -- 500 Artikel in zwei Tagen! Ge-
wiß ein Beweis wie wenig Popularität das System der Oeffentlichkeit und
der Schwurgerichte bei der ungebildeten Masse, zu der 3/4 des großen Raths
gehören, genießt. Hingegen scheint es ausgemacht zu seyn daß weder
das neue Gemeindegesetz, diese gefährlichste der Klippen für die Gesetz-
gebung, noch ein neues Schulgesetz vor dem Mai zur Berathung kommen.
Als Curiosum verdient angemerkt zu werden daß sich seit einigen Tagen
der bekannte Intriguant Ludwig Snell aus Auftrag des Erziehungs-
directoriums im Seminar zu Münchenbuchsee aufhält und mit den jungen
Leuten an einer Tafel speist. Für gefährlich halten wir ihn gerade nicht
sehr, seine mürrische Persönlichkeit nimmt nicht ein, wie die gemüthliche
Schwärmerei seines weinseligen Bruders, aus dessen Worten die Bered-
samkeit der innigsten Ueberzeugung spricht und unerfahrene Herzen nur
viel zu leicht verführt. -- Genf hat auf das Verbot des Bundesraths in
Betreff der Schleifung der Festungswerke geantwortet; das ziemlich derb
abgefaßte Schreiben behauptet der Bund würde nur insosern etwas zu
dieser Schleksung zu sagen haben als er diese Werke von Genf auf dem
Weg der Expropriation erwerben und dann auf eidgenossische Kosten
unterhalten würde; ein aus der Luft gegriffenes Argument, denn die
Bundesverfassung verbietet den Kamenen ausdrücklich das Abtragen von
Befestigungswerken ohne Einwilligung der Bundesbehörden, Genf ist

[Spaltenumbruch] laſſen. Jetzt hat man dieſe entfernt und die ganzen Werke im Namen der
franzöſiſchen Republik occupirt. Dasſelbe geſchieht mit allen den verein-
zelten Thürmen die in älterer Zeit zur Verhinderung feindlicher Landun-
gen an der Küſte des Kirchenſtaats errichtet und jetzt nur ſchwach, meiſt
zur Verhinderung des Schmuggelhandels, beſetzt waren. Auch den
Palaſt des Santo Ufizio (der Inquiſition) haben die Franzoſen vor weni-
gen Tagen, ohne weitere Anfrage, faſt mit Gewalt beſetzt. Das franzöſiſche
Heer betrachtet ſich ſonach nicht mehr als Hülfsmacht des Papſtes, ſondern
als Occupationsheer in einem feindlichen Lande das ſich zunächſt der ſtra-
tegiſch wichtigen Punkte zu verſichern hat. Auch die Truppen welche Be-
fehl hatten ſich zur Rückkehr bereit zu halten, haben die Weiſung erhal-
ten zu bleiben; man behauptet ſogar daß eine Verſtärkung im Anzuge
ſey. Worauf deutet dieß? Die Löſung dieſer Frage vermag hier niemand
mit Gewißheit zu geben; die Soldaten ſprechen von einem Krieg gegen
Oeſterreich, an den doch aber nicht ſo ganz leicht zu glauben iſt. Am ſchlimm-
ſten kommen dabei die Römer ſelbſt weg. Die päpſtliche Regierung iſt ſtark
darin ſich den Haß des Volks zu erwerben: zu den Franzoſen hat niemand
Zutrauen; im Stillen mögen die Republicaner arbeiten; die Gemäßigten
aber bilden eine Heerde ohne Hirten, und wiſſen nicht wohin ſie ſich wen-
den ſollen. Alles iſt daher auf die Zukunft geſpannt, da die Ueberzeu-
gung allgemein iſt daß der jetzige Zuſtand nicht mehr lange dauern kann
ohne zu Conflicten zu führen. Vielleicht bringt uns der Carneval wich-
tiges; der Jahrestag der Republik fällt in denſelben. Irgendeiner De-
monſtration kann man wohl mit Beſtimmtheit entgegenſehen, möge ſich
nun dieſelbe äußern in Nichtbetheiligung oder in Umwandlung des Freu-
denfeſtes in ein Trauerfeſt. Traurig wird er auf jeden Fall ausfallen,
da wohl niemand zur Freude aufgelegt iſt, die Fremden fehlen, und die
franzöſiſchen Officiere nicht als liebe Gäſte von den römiſchen Schönen be-
trachtet werden.

Schweiz.

Die immer noch dauernde Sitzung des großen
Raths hat zwar nicht Gegenſtände die direct allgemeineres Intereſſe er-
regen könnten, zu Tage gefördert, doch waren einige Deliberationen und
Abſtimmungen für den Kanton Bern wichtig genug. Die Berathung
des Budgets hat noch nie ſo viele Tage in Anſpruch genommen, oft
brauchte ſie bloß einen oder zwei Tage, jetzt hat die Sitzung vor drei
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wurde die Berathung verſchiedenemale durch bedeutende anderweitige Ge-
ſchäfte unterbrochen. Obſchon die Regierung ſich bei den Abſtimmungen
einer größeren Majorität erfreut als im December, ſo ſind die Bemühungen
der Oppoſition, den künſtlich verſchleierten Finanzzuſtand in ſeiner troſtloſen
Nacktheit hervorzuziehen, in der Stimmung des Publicums nicht ohne Er-
folg geblieben, und eine Erwiderung Stämpfli’s gegen die Behauptungen
Ganguillets, beides in der Berner Zeitung zu leſen, iſt wirklich ergötzlich,
denn ſie beſteht hauptſächlich in der Beſtätigung jener Behauptung. In
zwei Debatten war die Stadt Bern zunächſt betheiligt, an dieſer will ſich
der Radicalismus vorzüglich die Zähne wetzen um ſich zum Wahlkampf
zu rüſten, es wurde alles heraufbeſchworen was ſeit langen Jahren mit
Recht und Unrecht dem Volk vorgeſpiegelt worden war um es gegen
Ariſtokratie, ſtädtiſche Bildung und ſtädtiſchen Wohlſtand zu erbittern
oder doch mißtrauiſch zu machen, mit ſolchen Bundesgenoſſen wollte man
die Scharten vom December durch glänzende Siege auswetzen. Es wurde
nichts geſpart die zweifelhaften Großräthe durch Verſprechungen und
Drohungen zu gewinnen; der Sieg gelang aber — inwiefern er ein Sieg
in politiſcher Beziehung genannt werden könnte iſt uns zweifelhaft —
der Stadt Bern und dem guten Recht wurde ein Fauſtſchlag ins Geſicht
verſetzt, und nur inſofern könnte der ſteigenden antiradicalen Vewegung
ein Sparren ins Rad geſchoben worden ſeyn, als ſich deßhalb die conſer-
vative Partei auf dem Land mit den wohldisciplinirten und geiſtig emi-
nenten Elementen in der Stadt verfeinden würde. Die erſte jener
Fragen betraf den Bundespalaſt welchen die Stadt Bern in Folge der
unbedingten Uebernahme aller Laſten des Bundesſitzes zu erbauen hat.
Es iſt dieß ein Gebäude das nach dem Programm des Bundesraths bei
hundert Säle und Zimmer halten ſoll, und an und für ſich bei einer Mil-
lion Schweizer Franken koſten dürfte, ohne die Zubereitung des Ter-
rains zu rechnen. Die Einwohner-Gemeinde hatte ungeachtet der War-
nungen einer ſtarken Minorität vor fünfzehn Monaten jene Laſten über-
nommen im Vertrauen auf die Billigkeit und republicaniſche Einfachheit
der Bundesbehörden, in die Mitwirkung des Kantons und die Vertretung
ihrer Intereſſen von Seite der Regierung gegen unmäßige Anforderungen.
Das Erſcheinen des Programms benahm natürlich alle Illuſionen, und
der Gemeinderath glaubte, da er allen Bundesbehörden hinreichende und
wohlgelegene Localitäten zum einſtweiligen unentgeltlichen Gebrauch ein-
geräumt hatte, es ſey ſeine Pflicht in dem großen Bauunternehmen mit aller
Sorgfalt vorzuſchreiten um die Gemeinde vor allzugroßem Schaden mög-
[Spaltenumbruch] lichſt zu wahren. Natürlich mußte erfahren werden welche Leiſtungen
von Staatswegen gebracht würden, es mußte in Betreff der Bauſtelle mit
dem Staat und dem Bundesrath unterhandelt werden, und es hatten in
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Obſchon die Bundesbehörden bisher nicht im geringſten drängten, brachte
die Berner Negierung dieſe Angelegenheit unerwartet vor den großen Rath
und verlangte das Expropriationsrecht für die Stadt, welche es nicht ver-
langt hatte, und Autoriſation zu Maßregeln gegen dieſelbe falls ſie den
Bau noch länger verzögere. Durch eine ſchriftliche Proteſtation des Ge-
meinderaths und durch die Noten mehrerer Redner wurde zwar offenbar
bewieſen daß die Schuld der Verzögerung bisher meiſt der Regierung zur
Laſt falle, aber deſſenungeachtet ſiegte dieſe, mit einer bedeuten den Majo-
rität, 100 gegen 50 Stimmen. War dieſe Maßregel unmotivirt und
unbillig, ſo waren in der zweiten Frage das materielle Recht und der Buch-
ſtaben der Verfaſſung zu Gunſten der Stadtgemeinde ſonnenklar. Im
Jahr 1832 wurde von dor damals neuen liberalen Regierung aus Be-
ſorgniß vor den reactionären Umtrieben der Stadt die Municipalpolizei
der letztern gänzlich entzogen und von einem Staatsbeamten auf
Staatskoſten verwaltet; nun war es nach Einführung der Verfaſſung
von 1846 einer der Flicklappen welche der Finanzdirector entdeckte
um die großen Löcher in den Staatsbudgets auszufüllen — daß er
der Stadt wiederum Recht und Pflicht der Ortspolizei wie jeder
andern Gemeinde vindicirte. Die Stadt begrüßte, ungeachtet des damit
verbundenen Geldopfers, dieſe Aufhebung einer Rechtsungleichheit mit
Freuden, aber bald wurden letztere verbittert. Den neuen Verhältniſſen
und der Verfaſſung mußte ein Polizeiſtatut angepaßt werden, der Ent-
wurf wurde von der Gemeinde angenommen und der Regierung zur Sanc-
tion übermacht, von dieſer aber Abänderungen verlangt, welche nicht nur
der Stadt die größte directeſte Verantwortung für die Sicherheit der
Perſonen und der Regierung auferlegen, ſondern die Mittel abſchneiden
welche zur Handhabung einer guten Polizei nöthig ſind. So wurde die
Zahl der bewaffneten Polizeidiener auf vier beſchränkt, und für ein ſtär-
keres Bedürfniß müßten Staatspolizeiſoldaten requirirt werden, zu deren
Wahl die Gemeindsbehörden gar nichts zu ſagen hätten, und geradezu
entgegen der Verfaſſung nach welcher die Gemeinden ihre Beamten frei
wählen können, will man den Polizeibeamten der Beſtätigung oder Ver-
werfung der Regierung unterſtellen. Auch in der Wirthſchaftspolizei be-
hielt ſich die Regierung’Eingriſſe vor, um mit gewohnter väterlicher Liebe
dem Pintenunfug gehörig Entwicklung zu gewähren. Kurz es iſt offen-
bar, man will die Gemeinde in eine Lage verſetzen daß man bei der erſten
Gelegenheit ſagen könne, ſie wolle nicht Polizei handhaben um dann die
Polizei auf Koſten der Stadt durch radicale Beamte verwalten zu
laſſen. In dieſer Frage war die Majorität viel ſchwächer, ſiebenzig gegen
fünfzig Stimmen und man muß es einräumen daß ſelbſt ein radicaler
Advocat, Büthberger, ſich der Sache der Stadt warm annahm. Die
Majorität urtheilte hier großentheils mit klarer Ueberzengung gegen die
Verfaſſung aus Convenienz und Reactionsfurcht. Außerdem bot die
Beſtätigung der Maßregeln der Regierung gegen die dem Schuldienſt ob-
liegenden Urſulinerinnen im Jura einiges Intereſſe; wenn die Regierung
hier in ihrer formellen Befugniß gehandelt hat und die Vertreibung
jener hingebenden thatchriſtlichen Schweſtern als Opfer für die Ideen der
Jetztzeit unvermeidlich war, ſo mußte doch gewiß die rückſichtsloſe Form
wie ſie geſchah Tauſende frommer Katholiken tief verletzen. Im Gegen-
ſatz zum Budget wurde der neue Codex über das Verfahren in Straf-
ſachen mit raſender Schnelligkeit votirt — 500 Artikel in zwei Tagen! Ge-
wiß ein Beweis wie wenig Popularität das Syſtem der Oeffentlichkeit und
der Schwurgerichte bei der ungebildeten Maſſe, zu der ¾ des großen Raths
gehören, genießt. Hingegen ſcheint es ausgemacht zu ſeyn daß weder
das neue Gemeindegeſetz, dieſe gefährlichſte der Klippen für die Geſetz-
gebung, noch ein neues Schulgeſetz vor dem Mai zur Berathung kommen.
Als Curioſum verdient angemerkt zu werden daß ſich ſeit einigen Tagen
der bekannte Intriguant Ludwig Snell aus Auftrag des Erziehungs-
directoriums im Seminar zu Münchenbuchſee aufhält und mit den jungen
Leuten an einer Tafel ſpeist. Für gefährlich halten wir ihn gerade nicht
ſehr, ſeine mürriſche Perſönlichkeit nimmt nicht ein, wie die gemüthliche
Schwärmerei ſeines weinſeligen Bruders, aus deſſen Worten die Bered-
ſamkeit der innigſten Ueberzeugung ſpricht und unerfahrene Herzen nur
viel zu leicht verführt. — Genf hat auf das Verbot des Bundesraths in
Betreff der Schleifung der Feſtungswerke geantwortet; das ziemlich derb
abgefaßte Schreiben behauptet der Bund würde nur inſoſern etwas zu
dieſer Schlekſung zu ſagen haben als er dieſe Werke von Genf auf dem
Weg der Expropriation erwerben und dann auf eidgenoſſiſche Koſten
unterhalten würde; ein aus der Luft gegriffenes Argument, denn die
Bundesverfaſſung verbietet den Kamenen ausdrücklich das Abtragen von
Befeſtigungswerken ohne Einwilligung der Bundesbehörden, Genf iſt

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[615/0007] laſſen. Jetzt hat man dieſe entfernt und die ganzen Werke im Namen der franzöſiſchen Republik occupirt. Dasſelbe geſchieht mit allen den verein- zelten Thürmen die in älterer Zeit zur Verhinderung feindlicher Landun- gen an der Küſte des Kirchenſtaats errichtet und jetzt nur ſchwach, meiſt zur Verhinderung des Schmuggelhandels, beſetzt waren. Auch den Palaſt des Santo Ufizio (der Inquiſition) haben die Franzoſen vor weni- gen Tagen, ohne weitere Anfrage, faſt mit Gewalt beſetzt. Das franzöſiſche Heer betrachtet ſich ſonach nicht mehr als Hülfsmacht des Papſtes, ſondern als Occupationsheer in einem feindlichen Lande das ſich zunächſt der ſtra- tegiſch wichtigen Punkte zu verſichern hat. Auch die Truppen welche Be- fehl hatten ſich zur Rückkehr bereit zu halten, haben die Weiſung erhal- ten zu bleiben; man behauptet ſogar daß eine Verſtärkung im Anzuge ſey. Worauf deutet dieß? Die Löſung dieſer Frage vermag hier niemand mit Gewißheit zu geben; die Soldaten ſprechen von einem Krieg gegen Oeſterreich, an den doch aber nicht ſo ganz leicht zu glauben iſt. Am ſchlimm- ſten kommen dabei die Römer ſelbſt weg. Die päpſtliche Regierung iſt ſtark darin ſich den Haß des Volks zu erwerben: zu den Franzoſen hat niemand Zutrauen; im Stillen mögen die Republicaner arbeiten; die Gemäßigten aber bilden eine Heerde ohne Hirten, und wiſſen nicht wohin ſie ſich wen- den ſollen. Alles iſt daher auf die Zukunft geſpannt, da die Ueberzeu- gung allgemein iſt daß der jetzige Zuſtand nicht mehr lange dauern kann ohne zu Conflicten zu führen. Vielleicht bringt uns der Carneval wich- tiges; der Jahrestag der Republik fällt in denſelben. Irgendeiner De- monſtration kann man wohl mit Beſtimmtheit entgegenſehen, möge ſich nun dieſelbe äußern in Nichtbetheiligung oder in Umwandlung des Freu- denfeſtes in ein Trauerfeſt. Traurig wird er auf jeden Fall ausfallen, da wohl niemand zur Freude aufgelegt iſt, die Fremden fehlen, und die franzöſiſchen Officiere nicht als liebe Gäſte von den römiſchen Schönen be- trachtet werden. Schweiz. y Bern, 3 Febr. Die immer noch dauernde Sitzung des großen Raths hat zwar nicht Gegenſtände die direct allgemeineres Intereſſe er- regen könnten, zu Tage gefördert, doch waren einige Deliberationen und Abſtimmungen für den Kanton Bern wichtig genug. Die Berathung des Budgets hat noch nie ſo viele Tage in Anſpruch genommen, oft brauchte ſie bloß einen oder zwei Tage, jetzt hat die Sitzung vor drei Wochen damit begonnen und es iſt noch nicht zu Ende berathen; freilich wurde die Berathung verſchiedenemale durch bedeutende anderweitige Ge- ſchäfte unterbrochen. Obſchon die Regierung ſich bei den Abſtimmungen einer größeren Majorität erfreut als im December, ſo ſind die Bemühungen der Oppoſition, den künſtlich verſchleierten Finanzzuſtand in ſeiner troſtloſen Nacktheit hervorzuziehen, in der Stimmung des Publicums nicht ohne Er- folg geblieben, und eine Erwiderung Stämpfli’s gegen die Behauptungen Ganguillets, beides in der Berner Zeitung zu leſen, iſt wirklich ergötzlich, denn ſie beſteht hauptſächlich in der Beſtätigung jener Behauptung. In zwei Debatten war die Stadt Bern zunächſt betheiligt, an dieſer will ſich der Radicalismus vorzüglich die Zähne wetzen um ſich zum Wahlkampf zu rüſten, es wurde alles heraufbeſchworen was ſeit langen Jahren mit Recht und Unrecht dem Volk vorgeſpiegelt worden war um es gegen Ariſtokratie, ſtädtiſche Bildung und ſtädtiſchen Wohlſtand zu erbittern oder doch mißtrauiſch zu machen, mit ſolchen Bundesgenoſſen wollte man die Scharten vom December durch glänzende Siege auswetzen. Es wurde nichts geſpart die zweifelhaften Großräthe durch Verſprechungen und Drohungen zu gewinnen; der Sieg gelang aber — inwiefern er ein Sieg in politiſcher Beziehung genannt werden könnte iſt uns zweifelhaft — der Stadt Bern und dem guten Recht wurde ein Fauſtſchlag ins Geſicht verſetzt, und nur inſofern könnte der ſteigenden antiradicalen Vewegung ein Sparren ins Rad geſchoben worden ſeyn, als ſich deßhalb die conſer- vative Partei auf dem Land mit den wohldisciplinirten und geiſtig emi- nenten Elementen in der Stadt verfeinden würde. Die erſte jener Fragen betraf den Bundespalaſt welchen die Stadt Bern in Folge der unbedingten Uebernahme aller Laſten des Bundesſitzes zu erbauen hat. Es iſt dieß ein Gebäude das nach dem Programm des Bundesraths bei hundert Säle und Zimmer halten ſoll, und an und für ſich bei einer Mil- lion Schweizer Franken koſten dürfte, ohne die Zubereitung des Ter- rains zu rechnen. Die Einwohner-Gemeinde hatte ungeachtet der War- nungen einer ſtarken Minorität vor fünfzehn Monaten jene Laſten über- nommen im Vertrauen auf die Billigkeit und republicaniſche Einfachheit der Bundesbehörden, in die Mitwirkung des Kantons und die Vertretung ihrer Intereſſen von Seite der Regierung gegen unmäßige Anforderungen. Das Erſcheinen des Programms benahm natürlich alle Illuſionen, und der Gemeinderath glaubte, da er allen Bundesbehörden hinreichende und wohlgelegene Localitäten zum einſtweiligen unentgeltlichen Gebrauch ein- geräumt hatte, es ſey ſeine Pflicht in dem großen Bauunternehmen mit aller Sorgfalt vorzuſchreiten um die Gemeinde vor allzugroßem Schaden mög- lichſt zu wahren. Natürlich mußte erfahren werden welche Leiſtungen von Staatswegen gebracht würden, es mußte in Betreff der Bauſtelle mit dem Staat und dem Bundesrath unterhandelt werden, und es hatten in dieſer Beziehung bedeutende techniſche Vorarbeiten viel Zeit weggenommen. Obſchon die Bundesbehörden bisher nicht im geringſten drängten, brachte die Berner Negierung dieſe Angelegenheit unerwartet vor den großen Rath und verlangte das Expropriationsrecht für die Stadt, welche es nicht ver- langt hatte, und Autoriſation zu Maßregeln gegen dieſelbe falls ſie den Bau noch länger verzögere. Durch eine ſchriftliche Proteſtation des Ge- meinderaths und durch die Noten mehrerer Redner wurde zwar offenbar bewieſen daß die Schuld der Verzögerung bisher meiſt der Regierung zur Laſt falle, aber deſſenungeachtet ſiegte dieſe, mit einer bedeuten den Majo- rität, 100 gegen 50 Stimmen. War dieſe Maßregel unmotivirt und unbillig, ſo waren in der zweiten Frage das materielle Recht und der Buch- ſtaben der Verfaſſung zu Gunſten der Stadtgemeinde ſonnenklar. Im Jahr 1832 wurde von dor damals neuen liberalen Regierung aus Be- ſorgniß vor den reactionären Umtrieben der Stadt die Municipalpolizei der letztern gänzlich entzogen und von einem Staatsbeamten auf Staatskoſten verwaltet; nun war es nach Einführung der Verfaſſung von 1846 einer der Flicklappen welche der Finanzdirector entdeckte um die großen Löcher in den Staatsbudgets auszufüllen — daß er der Stadt wiederum Recht und Pflicht der Ortspolizei wie jeder andern Gemeinde vindicirte. Die Stadt begrüßte, ungeachtet des damit verbundenen Geldopfers, dieſe Aufhebung einer Rechtsungleichheit mit Freuden, aber bald wurden letztere verbittert. Den neuen Verhältniſſen und der Verfaſſung mußte ein Polizeiſtatut angepaßt werden, der Ent- wurf wurde von der Gemeinde angenommen und der Regierung zur Sanc- tion übermacht, von dieſer aber Abänderungen verlangt, welche nicht nur der Stadt die größte directeſte Verantwortung für die Sicherheit der Perſonen und der Regierung auferlegen, ſondern die Mittel abſchneiden welche zur Handhabung einer guten Polizei nöthig ſind. So wurde die Zahl der bewaffneten Polizeidiener auf vier beſchränkt, und für ein ſtär- keres Bedürfniß müßten Staatspolizeiſoldaten requirirt werden, zu deren Wahl die Gemeindsbehörden gar nichts zu ſagen hätten, und geradezu entgegen der Verfaſſung nach welcher die Gemeinden ihre Beamten frei wählen können, will man den Polizeibeamten der Beſtätigung oder Ver- werfung der Regierung unterſtellen. Auch in der Wirthſchaftspolizei be- hielt ſich die Regierung’Eingriſſe vor, um mit gewohnter väterlicher Liebe dem Pintenunfug gehörig Entwicklung zu gewähren. Kurz es iſt offen- bar, man will die Gemeinde in eine Lage verſetzen daß man bei der erſten Gelegenheit ſagen könne, ſie wolle nicht Polizei handhaben um dann die Polizei auf Koſten der Stadt durch radicale Beamte verwalten zu laſſen. In dieſer Frage war die Majorität viel ſchwächer, ſiebenzig gegen fünfzig Stimmen und man muß es einräumen daß ſelbſt ein radicaler Advocat, Büthberger, ſich der Sache der Stadt warm annahm. Die Majorität urtheilte hier großentheils mit klarer Ueberzengung gegen die Verfaſſung aus Convenienz und Reactionsfurcht. Außerdem bot die Beſtätigung der Maßregeln der Regierung gegen die dem Schuldienſt ob- liegenden Urſulinerinnen im Jura einiges Intereſſe; wenn die Regierung hier in ihrer formellen Befugniß gehandelt hat und die Vertreibung jener hingebenden thatchriſtlichen Schweſtern als Opfer für die Ideen der Jetztzeit unvermeidlich war, ſo mußte doch gewiß die rückſichtsloſe Form wie ſie geſchah Tauſende frommer Katholiken tief verletzen. Im Gegen- ſatz zum Budget wurde der neue Codex über das Verfahren in Straf- ſachen mit raſender Schnelligkeit votirt — 500 Artikel in zwei Tagen! Ge- wiß ein Beweis wie wenig Popularität das Syſtem der Oeffentlichkeit und der Schwurgerichte bei der ungebildeten Maſſe, zu der ¾ des großen Raths gehören, genießt. Hingegen ſcheint es ausgemacht zu ſeyn daß weder das neue Gemeindegeſetz, dieſe gefährlichſte der Klippen für die Geſetz- gebung, noch ein neues Schulgeſetz vor dem Mai zur Berathung kommen. Als Curioſum verdient angemerkt zu werden daß ſich ſeit einigen Tagen der bekannte Intriguant Ludwig Snell aus Auftrag des Erziehungs- directoriums im Seminar zu Münchenbuchſee aufhält und mit den jungen Leuten an einer Tafel ſpeist. Für gefährlich halten wir ihn gerade nicht ſehr, ſeine mürriſche Perſönlichkeit nimmt nicht ein, wie die gemüthliche Schwärmerei ſeines weinſeligen Bruders, aus deſſen Worten die Bered- ſamkeit der innigſten Ueberzeugung ſpricht und unerfahrene Herzen nur viel zu leicht verführt. — Genf hat auf das Verbot des Bundesraths in Betreff der Schleifung der Feſtungswerke geantwortet; das ziemlich derb abgefaßte Schreiben behauptet der Bund würde nur inſoſern etwas zu dieſer Schlekſung zu ſagen haben als er dieſe Werke von Genf auf dem Weg der Expropriation erwerben und dann auf eidgenoſſiſche Koſten unterhalten würde; ein aus der Luft gegriffenes Argument, denn die Bundesverfaſſung verbietet den Kamenen ausdrücklich das Abtragen von Befeſtigungswerken ohne Einwilligung der Bundesbehörden, Genf iſt

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 39, 8. Februar 1850, S. 615. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine39_1850/7>, abgerufen am 04.12.2024.