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Allgemeine Zeitung, Nr. 40, 9. Februar 1850.

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[Spaltenumbruch] Industriellen sofort einzig und allein ihrer eigenen Kraft oder der freien
Concurrenz anheimgegeben werden könnten, was ebenso auch von der
Industrie des Zollvereins gilt; bei der geringen Gewöhnung der öster-
reichischen Industrie an den Kampf mit einer klug geleiteten, unermüd-
lichen fremden Concurrenz würde selbst der plötzliche Uebergang zu einem
sehr milden Schutzsystem nicht rathsam erscheinen. Bei einem wirksamen
Schutz dagegen wird jede Gefahr vermieden, und doch schon wegen des
gegenseitigen Verhältnisses der Gewerbebezirke und der Gegenden reicher
Erzeugung einer allseitigen kräftigen Entfaltung der weiteste Raum
gelassen. In dieser Richtung wird auch der bevorstehende Wegfall der
bisher mannichfach hemmenden und lästigen Zollschranken zwischen Un-
garn, Siebenbürgen, Croatien auf der einen Seite und den übrigen öster-
reichischen Ländern auf der andern sehr günstig einwirken. Ebenso wird
bei Regelung des besondern Zolltarifs für Dalmatien jedenfalls den
Gewerbserzeugnissen inländischen Ursprungs eine Begünstigung einge-
räumt werden.

Auch diese Momente haben für Deutschland Interesse.

Indem der neue Zolltarif jedoch die auswärtige Concurrenz gesetzlich
zulassen will, muß er natürlich auch die inländische Industrie durch thun-
lichste Entfernung der jetzt auf ihr ruhenden Lasten in den Stand zu setzen
suchen dieselbe besser als bisher zu bestehen, er muß ihr durch Erleichte-
rung der Ausfuhr möglich machen sich den Theil des Absatzes den sie viel-
leicht im Inlande verliert, durch Erweiterung ihres Absatzkreises im Aus-
lande wieder zu ersetzen. Hierin rechtfertigt sich der Grundsatz: in Be-
treff der Einfuhrzölle auf Rohstoffe und Hülfsmittel der Industrie, sowie
der Ausfuhrzölle auf Fabricate alle nur mit dem Zustande der Finanzen
verträglichen Erleichterungen eintreten zu lassen.

Einen allgemeinen Satz über die durchschnittliche Höhe des Schutz-
zolles, den der preußische Zolltarif von 1818 bekanntlich auf 10 Procent
des Werthes bestimmte, hat die Commission nicht ausgesprochen, weil
jede allgemeine Bestimmung dieser Art, in Procenten des Werthes der
Waare ausgedrückt, ungenügend ist.

Paßt ein solcher Durchschnittszoll für Waaren, deren Stoff im Ver-
hältniß zu der darauf verwendeten Arbeit einen geringen Werth besitzt,
so ist er viel zu hoch für Waaren aus theurem Stoff. Umgekehrt ist der
nach dem Werthe für Fabricate aus theurem Material richtig bemessene
Zoll in dem Maß ungenügend als der Werth des Stoffes im Verhältniß
zu den Verarbeitungskosten sich vermindert. Im Grunde bildet nur das
Berhältniß in welchem der Arbeitswerth bei der im Ausland erzeugten
Waare zu der im Zollgebiet erzeugten steht, den richtigen Maßstab der
Zollbemessung; dieser ist daher wechselnd von einer Waare zur andern,
und es läßt sich darüber kein Durchschnitt festsetzen. Die österreichische
Zollcommission läßt sich lediglich durch die Erfahrung und die genaueste
Erhebung der Waarenpreise im In- und Auslande leiten, mit gebühren-
der Rücksicht auf alle sonstigen Umstände.

Ebenso glaubte die Commission gegenwärtig keine allgemeinen An-
träge in der Richtung auf Differentialzölle und auf Rückzölle stellen zu
sollen. Die Frage der Differentialzölle greift tief in das ganze Gebiet
der Handelspolitik, sie heischt vielleicht eine andere Lösung, ob man sie
lediglich von dem österreichischen Standpunkte, oder ob man sie von dem
österreichisch-deutschen Standpunkt auffaßt. Auch sind die bestehenden
Handelsverträge hiebei in Betracht zu ziehen, sowie die Schwierigkeit
eines Waaren-Differenzzolles, solange die wichtigsten Seehäfen außer
dem allgemeinen Zollgebiet liegen. Uebrigens besteht schon in den Schiff-
fahrtsabgaben eine Differenz gegen solche Staaten welche die österreichische
Flagge ungünstiger als irgendeine andere behandeln. Grundsätzlich
wären Differentialzölle wohl nur noch zuzulassen, sofern sie sich zur Her-
beiführung einer wahren Reciprocität im Verkehr mit dem Ausland em-
pfehlen sollten.

Obwohl Rückzölle im Princip eher zulässig sind als bloße Ausfuhr-
prämien, so können sie doch zu Unterschleifen leicht mißbraucht werden,
zumal in einem Lande wo der Verkehr sehr im Kleinen und in den ver-
schiedenartigsten Richtungen stattfindet, wo es also noth thäte überall die
ausgezeichnetsten sachkundigen Zollbeamten zu haben.

Diese Schwierigkeit würde sich indeß durch die Zolleinigung mit
Deutschland sehr mindern. Insoweit die Stoffveredlung eine einfache ist,
welche den verwendeten Stoff und dessen Menge leicht wieder erkennen
läßt, ist übrigens in Oesterreich bereits dem dringendsten Bedürfniß
genügt.

In dem jetzigen österreichischen Zolltarif liegen der Zollbemessung
ganz verschiedene Einheiten zu Grunde. Der natürlichste Maßstab der
Zollbemessung wäre der Werth der Waare, wenn nur nicht praktische
Schwierigkeiten entgegen stünden, wie die Erfahrung selbst da zeigt wo
der Berkehr in wenigen Zollämtern sich concentrirt und die Zölle gering
bemessen sind. Sogar die Vereinigten Staaten von Amerika, um der zu
[Spaltenumbruch] niederen Wertherklärung auszuweichen und ihrer Industrie einen wirk-
sameren Schutz zu verleihen, stehen im Begriff von dem Werthzoll zum
Gewichtzoll überzugehen.

Das Gewicht als Einheit hat den praktischen Vorzug daß es sich in
der Regel am billigsten, schnellsten und sichersten erheben läßt, und dem
kaufmännischen Brauch am meisten entspricht. Nur würde, wenn ein
gleichmäßiger Gewichtzoll die fremden Manufacturwaaren einer Gattung
träfe, der Zweck der Gesetzgebung leiden, nämlich der iuländischen In-
dustrie einen angemessenen Schutz zu ertheilen und der Staatscasse eine
möglichst bedeutende Einnahme zu verschaffen, ohne daß das Interesse der
Consumenten durch die Höhe der Zölle empfindlich gekränkt werde. Die
passende Auskunft gewäbrt also eine zweckmäßige Abstufung der Gewicht-
zölle, so daß die Fabricate selbst einer Gattung thunlichst nach ihrem
Arbeitswerth in verschiedene Classen eingetheilt werden, damit der Schutz-
zoll für die groben Waaren nicht zu hoch, für die feinen nicht zu niedrig
bestimmt werde.

In diesem Sinn beantragt die österreichische Zollcommission im allge-
meinen das Gewicht, und zwar das metrische oder den Zollvereinscentner
zur Erleichterung des Gränzverkehrs und zur thatsächlichen Annäherung
an Deutschland als Zolleinheit anzunehmen, und zwar in der Ausfuhr, wo
die Zölle nur sehr gering sind, das äußere Sporcogewicht, in der Ein- und
Durchfuhr aber das Nettogewicht.

Letzteres ist sowohl in den Ungleichheiten der Verpackungsart einer
und derselben Waare als auch in den Rücksichten bei der Tarifirung be-
gründet. Doch kann durch Festsetzung bestimmter Taren nach Art der Ver-
packung in den meisten Fällen sich mit Erhebung des Sporcogewichts be-
gnügt und das Reingewicht durch Rechnung ermittelt werden.

Dadurch daß die Werthzölle ganz aufhören und das Gewicht die Ein-
heit der Zollbemessung bilden wird, ist es möglich dem Verkehr den bisher
vermißten Vortheil zuzuwenden daß Waaren ohne Angabe ihrer Benen-
nung gegen den höchsten Gewichtzoll eingeführt und wenigstens, was Post-
sendung betrifft, auch durchgeführt werden können.

Die Commission hat überhaupt die thunlichste Annäherung sowohl in
den Principien als in den Zollsätzen an den Tarif des Zollvereins, inso-
weit solcher nicht selbst der Reform bedarf, als Grundsatz ausgesprochen,
die allgemeine Eingangsabgabe, wie dieser auf etwa 15 Silbergroschen per
Zollcentner festgesetzt, und eine Revision des Tarifs gleichzeitig mit jener
des Zollvereinstarifs in Antrag gebracht.

Sie erachtet es für ihre unverbrüchliche Pflicht, bei Regelung des
Zolltarifs die in der Verschiedenheit der Handelsgesetzgebung liegenden
Hindernisse zur Verschmelzung der beiderseitigen Zollgebiete schon jetzt
thunlichst hinwegzuräumen.

Um den österreichischen Tarif soviel möglich zu vereinfachen, geht sie
von einem allgemeinen Zoll aus (in der Regel vom reinen Zollcentner
45 kr. in der Einfuhr, 10--15 kr. in der Durchfuhr, und vom Rohcentner
5 kr. in der Ausfuhr), und unterzieht nur jene Waaren einem höheren
oder niederen Zollsatze, für welche besondere Gründe sprechen.

Die Commission hat die Entwerfung des Tarifs selbst mit dem Theil
begonnen der einer Aenderuug am dringendsten bedarf, und dessen vor-
läusige Reform geeignet ist die materiellen Bedingungen der Production
für die einheimische Industrie zu verwohlfeilen, und dieser dadurch den
immerhin schweren Uebergang aus dem Verbotsystem in das Schutzsystem
zu erleichtern.

Der Tarifentwurf ist für Eisen, Stahl und Eisenwaaren, für die
sämmtlichen Metallerzeugnisse, die Thon-, Steingut-, Porzellan- und
Glaswaaren, für Arzenei- und Materialwaaren, Specereien, Parfümerien,
für chemische Producte und Farbstoffe bereits beendet.

Schon aus dieser Art das Werk anzugreifen, dürfte dem Sachkundi-
gen ein gründliches Verständniß der wahren Bedürfnisse der Volks- und
Staatswirthschaft einleuchten. Ueberhaupt aber dürften jene leitenden
Grundsätze, die sich am einfachsten in der Formel zusammenfassen: "billi-
ger Rohstoff zur Nahrung und zur Fabrication bei wirksamem Schutz der
einheimischen Arbeit" -- sie dürften den wirklichen Bedürfnissen nicht bloß
des österreichischen Kaiserstaates, sondern im wesentlichen auch denen von
ganz Deutschland entsprechen, wie denn auch das Streben nach ihrer Iden-
tität mit den im Zollvereins-Tarif theils schon jetzt obwaltenden, theils
vielseitig zu dessen Vervollkommnung gewünschten Grundsätzen in die
Augen springt.



Prag.

Heute haben wir vollkommenes Thauwetter,
und das Moldaueis dürfte sich bald (heuer zum zweitenmal) in Bewegung
setzen. Die Deutsche Zeitung aus Böhmen und das Constitutionelle Blatt
setzen ihre Polemik wegen der tschechischen und deutschen Gymnasten fort.
Wir stimmen ganz der Deutschen Zeitung bei, welche die vom Ministerium
angeordnete Einrichtung von rein tschechischen und rein deutschen Gymna-
sien für vollkommen zweckmäßig anerkennt. Unser Hauptgrund ist daß

[Spaltenumbruch] Induſtriellen ſofort einzig und allein ihrer eigenen Kraft oder der freien
Concurrenz anheimgegeben werden könnten, was ebenſo auch von der
Induſtrie des Zollvereins gilt; bei der geringen Gewöhnung der öſter-
reichiſchen Induſtrie an den Kampf mit einer klug geleiteten, unermüd-
lichen fremden Concurrenz würde ſelbſt der plötzliche Uebergang zu einem
ſehr milden Schutzſyſtem nicht rathſam erſcheinen. Bei einem wirkſamen
Schutz dagegen wird jede Gefahr vermieden, und doch ſchon wegen des
gegenſeitigen Verhältniſſes der Gewerbebezirke und der Gegenden reicher
Erzeugung einer allſeitigen kräftigen Entfaltung der weiteſte Raum
gelaſſen. In dieſer Richtung wird auch der bevorſtehende Wegfall der
bisher mannichfach hemmenden und läſtigen Zollſchranken zwiſchen Un-
garn, Siebenbürgen, Croatien auf der einen Seite und den übrigen öſter-
reichiſchen Ländern auf der andern ſehr günſtig einwirken. Ebenſo wird
bei Regelung des beſondern Zolltarifs für Dalmatien jedenfalls den
Gewerbserzeugniſſen inländiſchen Urſprungs eine Begünſtigung einge-
räumt werden.

Auch dieſe Momente haben für Deutſchland Intereſſe.

Indem der neue Zolltarif jedoch die auswärtige Concurrenz geſetzlich
zulaſſen will, muß er natürlich auch die inländiſche Induſtrie durch thun-
lichſte Entfernung der jetzt auf ihr ruhenden Laſten in den Stand zu ſetzen
ſuchen dieſelbe beſſer als bisher zu beſtehen, er muß ihr durch Erleichte-
rung der Ausfuhr möglich machen ſich den Theil des Abſatzes den ſie viel-
leicht im Inlande verliert, durch Erweiterung ihres Abſatzkreiſes im Aus-
lande wieder zu erſetzen. Hierin rechtfertigt ſich der Grundſatz: in Be-
treff der Einfuhrzölle auf Rohſtoffe und Hülfsmittel der Induſtrie, ſowie
der Ausfuhrzölle auf Fabricate alle nur mit dem Zuſtande der Finanzen
verträglichen Erleichterungen eintreten zu laſſen.

Einen allgemeinen Satz über die durchſchnittliche Höhe des Schutz-
zolles, den der preußiſche Zolltarif von 1818 bekanntlich auf 10 Procent
des Werthes beſtimmte, hat die Commiſſion nicht ausgeſprochen, weil
jede allgemeine Beſtimmung dieſer Art, in Procenten des Werthes der
Waare ausgedrückt, ungenügend iſt.

Paßt ein ſolcher Durchſchnittszoll für Waaren, deren Stoff im Ver-
hältniß zu der darauf verwendeten Arbeit einen geringen Werth beſitzt,
ſo iſt er viel zu hoch für Waaren aus theurem Stoff. Umgekehrt iſt der
nach dem Werthe für Fabricate aus theurem Material richtig bemeſſene
Zoll in dem Maß ungenügend als der Werth des Stoffes im Verhältniß
zu den Verarbeitungskoſten ſich vermindert. Im Grunde bildet nur das
Berhältniß in welchem der Arbeitswerth bei der im Ausland erzeugten
Waare zu der im Zollgebiet erzeugten ſteht, den richtigen Maßſtab der
Zollbemeſſung; dieſer iſt daher wechſelnd von einer Waare zur andern,
und es läßt ſich darüber kein Durchſchnitt feſtſetzen. Die öſterreichiſche
Zollcommiſſion läßt ſich lediglich durch die Erfahrung und die genaueſte
Erhebung der Waarenpreiſe im In- und Auslande leiten, mit gebühren-
der Rückſicht auf alle ſonſtigen Umſtände.

Ebenſo glaubte die Commiſſion gegenwärtig keine allgemeinen An-
träge in der Richtung auf Differentialzölle und auf Rückzölle ſtellen zu
ſollen. Die Frage der Differentialzölle greift tief in das ganze Gebiet
der Handelspolitik, ſie heiſcht vielleicht eine andere Löſung, ob man ſie
lediglich von dem öſterreichiſchen Standpunkte, oder ob man ſie von dem
öſterreichiſch-deutſchen Standpunkt auffaßt. Auch ſind die beſtehenden
Handelsverträge hiebei in Betracht zu ziehen, ſowie die Schwierigkeit
eines Waaren-Differenzzolles, ſolange die wichtigſten Seehäfen außer
dem allgemeinen Zollgebiet liegen. Uebrigens beſteht ſchon in den Schiff-
fahrtsabgaben eine Differenz gegen ſolche Staaten welche die öſterreichiſche
Flagge ungünſtiger als irgendeine andere behandeln. Grundſätzlich
wären Differentialzölle wohl nur noch zuzulaſſen, ſofern ſie ſich zur Her-
beiführung einer wahren Reciprocität im Verkehr mit dem Ausland em-
pfehlen ſollten.

Obwohl Rückzölle im Princip eher zuläſſig ſind als bloße Ausfuhr-
prämien, ſo können ſie doch zu Unterſchleifen leicht mißbraucht werden,
zumal in einem Lande wo der Verkehr ſehr im Kleinen und in den ver-
ſchiedenartigſten Richtungen ſtattfindet, wo es alſo noth thäte überall die
ausgezeichnetſten ſachkundigen Zollbeamten zu haben.

Dieſe Schwierigkeit würde ſich indeß durch die Zolleinigung mit
Deutſchland ſehr mindern. Inſoweit die Stoffveredlung eine einfache iſt,
welche den verwendeten Stoff und deſſen Menge leicht wieder erkennen
läßt, iſt übrigens in Oeſterreich bereits dem dringendſten Bedürfniß
genügt.

In dem jetzigen öſterreichiſchen Zolltarif liegen der Zollbemeſſung
ganz verſchiedene Einheiten zu Grunde. Der natürlichſte Maßſtab der
Zollbemeſſung wäre der Werth der Waare, wenn nur nicht praktiſche
Schwierigkeiten entgegen ſtünden, wie die Erfahrung ſelbſt da zeigt wo
der Berkehr in wenigen Zollämtern ſich concentrirt und die Zölle gering
bemeſſen ſind. Sogar die Vereinigten Staaten von Amerika, um der zu
[Spaltenumbruch] niederen Wertherklärung auszuweichen und ihrer Induſtrie einen wirk-
ſameren Schutz zu verleihen, ſtehen im Begriff von dem Werthzoll zum
Gewichtzoll überzugehen.

Das Gewicht als Einheit hat den praktiſchen Vorzug daß es ſich in
der Regel am billigſten, ſchnellſten und ſicherſten erheben läßt, und dem
kaufmänniſchen Brauch am meiſten entſpricht. Nur würde, wenn ein
gleichmäßiger Gewichtzoll die fremden Manufacturwaaren einer Gattung
träfe, der Zweck der Geſetzgebung leiden, nämlich der iuländiſchen In-
duſtrie einen angemeſſenen Schutz zu ertheilen und der Staatscaſſe eine
möglichſt bedeutende Einnahme zu verſchaffen, ohne daß das Intereſſe der
Conſumenten durch die Höhe der Zölle empfindlich gekränkt werde. Die
paſſende Auskunft gewäbrt alſo eine zweckmäßige Abſtufung der Gewicht-
zölle, ſo daß die Fabricate ſelbſt einer Gattung thunlichſt nach ihrem
Arbeitswerth in verſchiedene Claſſen eingetheilt werden, damit der Schutz-
zoll für die groben Waaren nicht zu hoch, für die feinen nicht zu niedrig
beſtimmt werde.

In dieſem Sinn beantragt die öſterreichiſche Zollcommiſſion im allge-
meinen das Gewicht, und zwar das metriſche oder den Zollvereinscentner
zur Erleichterung des Gränzverkehrs und zur thatſächlichen Annäherung
an Deutſchland als Zolleinheit anzunehmen, und zwar in der Ausfuhr, wo
die Zölle nur ſehr gering ſind, das äußere Sporcogewicht, in der Ein- und
Durchfuhr aber das Nettogewicht.

Letzteres iſt ſowohl in den Ungleichheiten der Verpackungsart einer
und derſelben Waare als auch in den Rückſichten bei der Tarifirung be-
gründet. Doch kann durch Feſtſetzung beſtimmter Taren nach Art der Ver-
packung in den meiſten Fällen ſich mit Erhebung des Sporcogewichts be-
gnügt und das Reingewicht durch Rechnung ermittelt werden.

Dadurch daß die Werthzölle ganz aufhören und das Gewicht die Ein-
heit der Zollbemeſſung bilden wird, iſt es möglich dem Verkehr den bisher
vermißten Vortheil zuzuwenden daß Waaren ohne Angabe ihrer Benen-
nung gegen den höchſten Gewichtzoll eingeführt und wenigſtens, was Poſt-
ſendung betrifft, auch durchgeführt werden können.

Die Commiſſion hat überhaupt die thunlichſte Annäherung ſowohl in
den Principien als in den Zollſätzen an den Tarif des Zollvereins, inſo-
weit ſolcher nicht ſelbſt der Reform bedarf, als Grundſatz ausgeſprochen,
die allgemeine Eingangsabgabe, wie dieſer auf etwa 15 Silbergroſchen per
Zollcentner feſtgeſetzt, und eine Reviſion des Tarifs gleichzeitig mit jener
des Zollvereinstarifs in Antrag gebracht.

Sie erachtet es für ihre unverbrüchliche Pflicht, bei Regelung des
Zolltarifs die in der Verſchiedenheit der Handelsgeſetzgebung liegenden
Hinderniſſe zur Verſchmelzung der beiderſeitigen Zollgebiete ſchon jetzt
thunlichſt hinwegzuräumen.

Um den öſterreichiſchen Tarif ſoviel möglich zu vereinfachen, geht ſie
von einem allgemeinen Zoll aus (in der Regel vom reinen Zollcentner
45 kr. in der Einfuhr, 10—15 kr. in der Durchfuhr, und vom Rohcentner
5 kr. in der Ausfuhr), und unterzieht nur jene Waaren einem höheren
oder niederen Zollſatze, für welche beſondere Gründe ſprechen.

Die Commiſſion hat die Entwerfung des Tarifs ſelbſt mit dem Theil
begonnen der einer Aenderuug am dringendſten bedarf, und deſſen vor-
läuſige Reform geeignet iſt die materiellen Bedingungen der Production
für die einheimiſche Induſtrie zu verwohlfeilen, und dieſer dadurch den
immerhin ſchweren Uebergang aus dem Verbotſyſtem in das Schutzſyſtem
zu erleichtern.

Der Tarifentwurf iſt für Eiſen, Stahl und Eiſenwaaren, für die
ſämmtlichen Metallerzeugniſſe, die Thon-, Steingut-, Porzellan- und
Glaswaaren, für Arzenei- und Materialwaaren, Specereien, Parfümerien,
für chemiſche Producte und Farbſtoffe bereits beendet.

Schon aus dieſer Art das Werk anzugreifen, dürfte dem Sachkundi-
gen ein gründliches Verſtändniß der wahren Bedürfniſſe der Volks- und
Staatswirthſchaft einleuchten. Ueberhaupt aber dürften jene leitenden
Grundſätze, die ſich am einfachſten in der Formel zuſammenfaſſen: „billi-
ger Rohſtoff zur Nahrung und zur Fabrication bei wirkſamem Schutz der
einheimiſchen Arbeit“ — ſie dürften den wirklichen Bedürfniſſen nicht bloß
des öſterreichiſchen Kaiſerſtaates, ſondern im weſentlichen auch denen von
ganz Deutſchland entſprechen, wie denn auch das Streben nach ihrer Iden-
tität mit den im Zollvereins-Tarif theils ſchon jetzt obwaltenden, theils
vielſeitig zu deſſen Vervollkommnung gewünſchten Grundſätzen in die
Augen ſpringt.



Prag.

Heute haben wir vollkommenes Thauwetter,
und das Moldaueis dürfte ſich bald (heuer zum zweitenmal) in Bewegung
ſetzen. Die Deutſche Zeitung aus Böhmen und das Conſtitutionelle Blatt
ſetzen ihre Polemik wegen der tſchechiſchen und deutſchen Gymnaſten fort.
Wir ſtimmen ganz der Deutſchen Zeitung bei, welche die vom Miniſterium
angeordnete Einrichtung von rein tſchechiſchen und rein deutſchen Gymna-
ſien für vollkommen zweckmäßig anerkennt. Unſer Hauptgrund iſt daß

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[634/0010] Induſtriellen ſofort einzig und allein ihrer eigenen Kraft oder der freien Concurrenz anheimgegeben werden könnten, was ebenſo auch von der Induſtrie des Zollvereins gilt; bei der geringen Gewöhnung der öſter- reichiſchen Induſtrie an den Kampf mit einer klug geleiteten, unermüd- lichen fremden Concurrenz würde ſelbſt der plötzliche Uebergang zu einem ſehr milden Schutzſyſtem nicht rathſam erſcheinen. Bei einem wirkſamen Schutz dagegen wird jede Gefahr vermieden, und doch ſchon wegen des gegenſeitigen Verhältniſſes der Gewerbebezirke und der Gegenden reicher Erzeugung einer allſeitigen kräftigen Entfaltung der weiteſte Raum gelaſſen. In dieſer Richtung wird auch der bevorſtehende Wegfall der bisher mannichfach hemmenden und läſtigen Zollſchranken zwiſchen Un- garn, Siebenbürgen, Croatien auf der einen Seite und den übrigen öſter- reichiſchen Ländern auf der andern ſehr günſtig einwirken. Ebenſo wird bei Regelung des beſondern Zolltarifs für Dalmatien jedenfalls den Gewerbserzeugniſſen inländiſchen Urſprungs eine Begünſtigung einge- räumt werden. Auch dieſe Momente haben für Deutſchland Intereſſe. Indem der neue Zolltarif jedoch die auswärtige Concurrenz geſetzlich zulaſſen will, muß er natürlich auch die inländiſche Induſtrie durch thun- lichſte Entfernung der jetzt auf ihr ruhenden Laſten in den Stand zu ſetzen ſuchen dieſelbe beſſer als bisher zu beſtehen, er muß ihr durch Erleichte- rung der Ausfuhr möglich machen ſich den Theil des Abſatzes den ſie viel- leicht im Inlande verliert, durch Erweiterung ihres Abſatzkreiſes im Aus- lande wieder zu erſetzen. Hierin rechtfertigt ſich der Grundſatz: in Be- treff der Einfuhrzölle auf Rohſtoffe und Hülfsmittel der Induſtrie, ſowie der Ausfuhrzölle auf Fabricate alle nur mit dem Zuſtande der Finanzen verträglichen Erleichterungen eintreten zu laſſen. Einen allgemeinen Satz über die durchſchnittliche Höhe des Schutz- zolles, den der preußiſche Zolltarif von 1818 bekanntlich auf 10 Procent des Werthes beſtimmte, hat die Commiſſion nicht ausgeſprochen, weil jede allgemeine Beſtimmung dieſer Art, in Procenten des Werthes der Waare ausgedrückt, ungenügend iſt. Paßt ein ſolcher Durchſchnittszoll für Waaren, deren Stoff im Ver- hältniß zu der darauf verwendeten Arbeit einen geringen Werth beſitzt, ſo iſt er viel zu hoch für Waaren aus theurem Stoff. Umgekehrt iſt der nach dem Werthe für Fabricate aus theurem Material richtig bemeſſene Zoll in dem Maß ungenügend als der Werth des Stoffes im Verhältniß zu den Verarbeitungskoſten ſich vermindert. Im Grunde bildet nur das Berhältniß in welchem der Arbeitswerth bei der im Ausland erzeugten Waare zu der im Zollgebiet erzeugten ſteht, den richtigen Maßſtab der Zollbemeſſung; dieſer iſt daher wechſelnd von einer Waare zur andern, und es läßt ſich darüber kein Durchſchnitt feſtſetzen. Die öſterreichiſche Zollcommiſſion läßt ſich lediglich durch die Erfahrung und die genaueſte Erhebung der Waarenpreiſe im In- und Auslande leiten, mit gebühren- der Rückſicht auf alle ſonſtigen Umſtände. Ebenſo glaubte die Commiſſion gegenwärtig keine allgemeinen An- träge in der Richtung auf Differentialzölle und auf Rückzölle ſtellen zu ſollen. Die Frage der Differentialzölle greift tief in das ganze Gebiet der Handelspolitik, ſie heiſcht vielleicht eine andere Löſung, ob man ſie lediglich von dem öſterreichiſchen Standpunkte, oder ob man ſie von dem öſterreichiſch-deutſchen Standpunkt auffaßt. Auch ſind die beſtehenden Handelsverträge hiebei in Betracht zu ziehen, ſowie die Schwierigkeit eines Waaren-Differenzzolles, ſolange die wichtigſten Seehäfen außer dem allgemeinen Zollgebiet liegen. Uebrigens beſteht ſchon in den Schiff- fahrtsabgaben eine Differenz gegen ſolche Staaten welche die öſterreichiſche Flagge ungünſtiger als irgendeine andere behandeln. Grundſätzlich wären Differentialzölle wohl nur noch zuzulaſſen, ſofern ſie ſich zur Her- beiführung einer wahren Reciprocität im Verkehr mit dem Ausland em- pfehlen ſollten. Obwohl Rückzölle im Princip eher zuläſſig ſind als bloße Ausfuhr- prämien, ſo können ſie doch zu Unterſchleifen leicht mißbraucht werden, zumal in einem Lande wo der Verkehr ſehr im Kleinen und in den ver- ſchiedenartigſten Richtungen ſtattfindet, wo es alſo noth thäte überall die ausgezeichnetſten ſachkundigen Zollbeamten zu haben. Dieſe Schwierigkeit würde ſich indeß durch die Zolleinigung mit Deutſchland ſehr mindern. Inſoweit die Stoffveredlung eine einfache iſt, welche den verwendeten Stoff und deſſen Menge leicht wieder erkennen läßt, iſt übrigens in Oeſterreich bereits dem dringendſten Bedürfniß genügt. In dem jetzigen öſterreichiſchen Zolltarif liegen der Zollbemeſſung ganz verſchiedene Einheiten zu Grunde. Der natürlichſte Maßſtab der Zollbemeſſung wäre der Werth der Waare, wenn nur nicht praktiſche Schwierigkeiten entgegen ſtünden, wie die Erfahrung ſelbſt da zeigt wo der Berkehr in wenigen Zollämtern ſich concentrirt und die Zölle gering bemeſſen ſind. Sogar die Vereinigten Staaten von Amerika, um der zu niederen Wertherklärung auszuweichen und ihrer Induſtrie einen wirk- ſameren Schutz zu verleihen, ſtehen im Begriff von dem Werthzoll zum Gewichtzoll überzugehen. Das Gewicht als Einheit hat den praktiſchen Vorzug daß es ſich in der Regel am billigſten, ſchnellſten und ſicherſten erheben läßt, und dem kaufmänniſchen Brauch am meiſten entſpricht. Nur würde, wenn ein gleichmäßiger Gewichtzoll die fremden Manufacturwaaren einer Gattung träfe, der Zweck der Geſetzgebung leiden, nämlich der iuländiſchen In- duſtrie einen angemeſſenen Schutz zu ertheilen und der Staatscaſſe eine möglichſt bedeutende Einnahme zu verſchaffen, ohne daß das Intereſſe der Conſumenten durch die Höhe der Zölle empfindlich gekränkt werde. Die paſſende Auskunft gewäbrt alſo eine zweckmäßige Abſtufung der Gewicht- zölle, ſo daß die Fabricate ſelbſt einer Gattung thunlichſt nach ihrem Arbeitswerth in verſchiedene Claſſen eingetheilt werden, damit der Schutz- zoll für die groben Waaren nicht zu hoch, für die feinen nicht zu niedrig beſtimmt werde. In dieſem Sinn beantragt die öſterreichiſche Zollcommiſſion im allge- meinen das Gewicht, und zwar das metriſche oder den Zollvereinscentner zur Erleichterung des Gränzverkehrs und zur thatſächlichen Annäherung an Deutſchland als Zolleinheit anzunehmen, und zwar in der Ausfuhr, wo die Zölle nur ſehr gering ſind, das äußere Sporcogewicht, in der Ein- und Durchfuhr aber das Nettogewicht. Letzteres iſt ſowohl in den Ungleichheiten der Verpackungsart einer und derſelben Waare als auch in den Rückſichten bei der Tarifirung be- gründet. Doch kann durch Feſtſetzung beſtimmter Taren nach Art der Ver- packung in den meiſten Fällen ſich mit Erhebung des Sporcogewichts be- gnügt und das Reingewicht durch Rechnung ermittelt werden. Dadurch daß die Werthzölle ganz aufhören und das Gewicht die Ein- heit der Zollbemeſſung bilden wird, iſt es möglich dem Verkehr den bisher vermißten Vortheil zuzuwenden daß Waaren ohne Angabe ihrer Benen- nung gegen den höchſten Gewichtzoll eingeführt und wenigſtens, was Poſt- ſendung betrifft, auch durchgeführt werden können. Die Commiſſion hat überhaupt die thunlichſte Annäherung ſowohl in den Principien als in den Zollſätzen an den Tarif des Zollvereins, inſo- weit ſolcher nicht ſelbſt der Reform bedarf, als Grundſatz ausgeſprochen, die allgemeine Eingangsabgabe, wie dieſer auf etwa 15 Silbergroſchen per Zollcentner feſtgeſetzt, und eine Reviſion des Tarifs gleichzeitig mit jener des Zollvereinstarifs in Antrag gebracht. Sie erachtet es für ihre unverbrüchliche Pflicht, bei Regelung des Zolltarifs die in der Verſchiedenheit der Handelsgeſetzgebung liegenden Hinderniſſe zur Verſchmelzung der beiderſeitigen Zollgebiete ſchon jetzt thunlichſt hinwegzuräumen. Um den öſterreichiſchen Tarif ſoviel möglich zu vereinfachen, geht ſie von einem allgemeinen Zoll aus (in der Regel vom reinen Zollcentner 45 kr. in der Einfuhr, 10—15 kr. in der Durchfuhr, und vom Rohcentner 5 kr. in der Ausfuhr), und unterzieht nur jene Waaren einem höheren oder niederen Zollſatze, für welche beſondere Gründe ſprechen. Die Commiſſion hat die Entwerfung des Tarifs ſelbſt mit dem Theil begonnen der einer Aenderuug am dringendſten bedarf, und deſſen vor- läuſige Reform geeignet iſt die materiellen Bedingungen der Production für die einheimiſche Induſtrie zu verwohlfeilen, und dieſer dadurch den immerhin ſchweren Uebergang aus dem Verbotſyſtem in das Schutzſyſtem zu erleichtern. Der Tarifentwurf iſt für Eiſen, Stahl und Eiſenwaaren, für die ſämmtlichen Metallerzeugniſſe, die Thon-, Steingut-, Porzellan- und Glaswaaren, für Arzenei- und Materialwaaren, Specereien, Parfümerien, für chemiſche Producte und Farbſtoffe bereits beendet. Schon aus dieſer Art das Werk anzugreifen, dürfte dem Sachkundi- gen ein gründliches Verſtändniß der wahren Bedürfniſſe der Volks- und Staatswirthſchaft einleuchten. Ueberhaupt aber dürften jene leitenden Grundſätze, die ſich am einfachſten in der Formel zuſammenfaſſen: „billi- ger Rohſtoff zur Nahrung und zur Fabrication bei wirkſamem Schutz der einheimiſchen Arbeit“ — ſie dürften den wirklichen Bedürfniſſen nicht bloß des öſterreichiſchen Kaiſerſtaates, ſondern im weſentlichen auch denen von ganz Deutſchland entſprechen, wie denn auch das Streben nach ihrer Iden- tität mit den im Zollvereins-Tarif theils ſchon jetzt obwaltenden, theils vielſeitig zu deſſen Vervollkommnung gewünſchten Grundſätzen in die Augen ſpringt. Prag. ♁ Prag, 3 Febr. Heute haben wir vollkommenes Thauwetter, und das Moldaueis dürfte ſich bald (heuer zum zweitenmal) in Bewegung ſetzen. Die Deutſche Zeitung aus Böhmen und das Conſtitutionelle Blatt ſetzen ihre Polemik wegen der tſchechiſchen und deutſchen Gymnaſten fort. Wir ſtimmen ganz der Deutſchen Zeitung bei, welche die vom Miniſterium angeordnete Einrichtung von rein tſchechiſchen und rein deutſchen Gymna- ſien für vollkommen zweckmäßig anerkennt. Unſer Hauptgrund iſt daß

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 40, 9. Februar 1850, S. 634. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine40_1850/10>, abgerufen am 15.06.2024.