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Allgemeine Zeitung, Nr. 80, 20. März 1848.

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[Spaltenumbruch] Angriffe gegen Militär- und andere Personen, sowie gegen öffentliches
oder Privateigenthum ohne besonderen Aufruf mit Gewalt der
Waffen zu begegnen
.

Freiherr von
Pechmann."

Vorstehender Erlaß wurde auch gestern Abends 8 Uhr schon
überall in den Straßen vertheilt, zu einer Zeit also wo es barer Wahnsinn
gewesen wäre wenn Aufrührer einen Angriff hätten wagen wollen, und wo
daher eine Abschreckung durch Worte ganz überflüssig war. Selbst da wo
ein Theil der Bevölkerung den Boden des Gesetzes thatsächlich verlassen
hat und bewaffnet der gesetzlichen Macht gegenübersteht, sollten die Be-
hörden die Bestimmungen des Gesetzes auch für keinen Augenblick besei-
tigen. Man weiß wie viele Menschen bei dergleichen Anlässen bloß aus
Neugierde in den Straßen sind, wie leicht solche ohne die geringste Ab-
sicht sich an Excessen zu betheiligen von aufrührerischen Hausen um-
schwärmt, ja vor ihnen hergetrieben werden können -- welche entsetzliche
Verantwortlichkeit, wenn vielleicht in Folge eines einzelnen Steinwurfes
in einem solchen Augenblick ohne Aufforderung sich zu zerstreuen
der blutige Befehl "Feuer" gegeben würde! Es ist zu erwarten daß auch
hiesige Blätter sich in diesem Sinn aussprechen und eine Zurücknahme
dieser Bestimmung für jetzt und immer dringend verlangen werden. --
Heute Mittag überreichten auf dem Rathhause die Deputirten der Städte
und Landgemeinden der Rheinpfalz eine Adresse an die Bürger und Be-
wohner Münchens, von der ich Ihnen einen Abdruck beilege. (Wir tra-
gen sie morgen nach.) Dieselben Deputirten hatten auch eine Bespre-
chung mit dem Minister des Innern bezüglich der Wünsche und Vorschläge
ihrer Provinz, welche in einer besondern Adresse dem König vorgelegt wer-
den sollen. Es wurde denselben indeß, wie ich vernehme, wenig Hoffnung ge-
geben daß Se. Maj. in die Ueberreichung ihrer Adresse in corpore willigen
werde, besonders deßwegen weil dieses Beispiel möglicherweise von andern
Provinzen nachgeahmt werden möchte. Nichtsdestoweniger scheint es höchst
wünschenswerth daß dem König so klar und so vielseitig wie möglich die
Lage des Landes und seine Bedürfnisse vor Augen gelegt werden, was
bis jetzt leider nur zu selten und mit zu großer Zurückhaltung geschehen
ist. -- Nachschrift. Schon seit 4 Uhr Nachmittags hat man auch
heute begonnen dieselben militärischen Maßregeln in der Stadt zu tref-
fen wie gestern, obwohl von beabsichtigten Ruhestörungen durchaus
nichts verlautet.

Württemberg.

Die heutige Kam-
mersitzung zeigte im Gegensatz zur vorgestrigen den Charakter einer Ver-
sammlung welche sich in die unvermeidliche Auflösung unbedingt gefügt
und deßhalb jede Aussicht auf irgendeine Wirksamkeit aufgegeben hat.
Die in der vorigen Sitzung als bestimmt vorherrschende Bestrebung die
Ablösungen noch für diesen Landtag in Anspruch zu nehmen war aufge-
geben, und somit mußte auch der Wunsch so schnell wie möglich fertig
zu werden auch bei der alten Mehrheit der vorherrschende seyn, da
diese empfinden muß daß sie für die jetzigen Umstände nicht ernannt
wurde. Die Sitzung wurde mit dem Bericht über Petitionen eröffnet,
in denen sich die Aufregung des Landes durch einen starken Zudrang
derjenigen kundgethan hatte worin Veränderungen unter dem allgemei-
nen Namen politischer Reform nachgesucht wurden. Alsdann folgte der
Bericht der Feudalcommission über die in voriger Sitzung behandelte Frage,
ob die Ablösung der Grundlasten noch in gegenwärtiger Versammlung
zu erledigen sey. Die Commission stellte es der Regierung anheim, ob sie
eine Gesetzvorlage in dieser oder der nächsten Kammer einbringen wolle.
Römer erklärte: wenn die Kammer es in ihrer großen Mehrzahl wün-
sche, so werde die Regierung in dieser Hinsicht sich fügen. Es sey zu be-
dauern daß keine bestimmte beruhigende Versicherung gegeben werden
könne. Man werde sich alle Mühe geben zwischen den Berechtigten und
Pflichtigen ein billiges Verhältniß herzustellen; was jedoch Excesse be-
treffe, so werde die neue Regierung darauf achten daß Gesetzübertretun-
gen nach der Strenge der Gesetze bestraft werden. Mehrere vereinzelte
Aeußerungen über diesen Gegenstand, über die Gesetzvorlagen und über
die Unvermeidlichkeit der Kammerauflösung fanden statt, die man
kaum eine Discussion nennen kann. Hinsichtlich zweier Punkte welche
in dem Gesetz über Volksbewaffnung einige Mißstimmung erregen
würden, nämlich Allgemeinheit der Bewaffnung und Verpflichtung
der Bürger für die Ausrüstung selbst zu sorgen bemerkte Federer:
es stehe in der Befugniß der Gemeinden daß sie für die Bewaffnung der
ärmeren Mitglieder Sorge tragen. Man könne auf das Gemeingefühl
der Württemberger vertrauen daß sie Mittel zur Bewaffnung derer bei-
steuern würden die ohne die genügenden Mittel seyen, aber einen guten
Leumund hätten. Die Beisteuer von freiwilligen Beiträgen zu dem Zweck
[Spaltenumbruch] würde ohne Zweifel einen großen Ertrag geben, die Einführung aber
sey dringlich, und man könne einfach in dieser Hinsicht der Regierung
die Ausführung des §. 89 der Verfassungsurkunde*) übertragen.
Als keine eigentliche Discussion über diesen Gegenstand veranlaßt wurde,
und nachdem von verschiedenen Seiten her an das Verhältniß der Kam-
mer und deren unaufschiebbare Auflösung erinnert worden war, stellte
der Präsident als schließlichen Act der Kammersitzung die Erlassung
einer Adresse an die Regierung auf; die Volksbewaffnung würde dersel-
ben nach §. 89 der Verfassung anheimgestellt werden, und das Recht
Versammlungen zu bilden sey durch eine bloße Verordnung herzustel-
len.**) Somit ist die Wirksamkeit der Kammer beendet, und nur noch
eine Sitzung zur Entwerfung der Adresse wird stattfinden.

Großh. Baden.

Der Gesetzentwurf
über die Bürgerwehr wurde heute von Staatsrath Bekk der zweiten Kam-
mer vorgelegt, und auf den einstimmig ausgedrückten Wunsch der Abge-
ordneten die Zusage gegeben daß noch heute Amnestie für politische Ver-
gehen ertheilt werden solle. Außerdem wurde ein Gesetzentwurf über
die alsbaldige Abschaffung sämmtlicher noch vorhandenen Feudallasten
gegen billige Entschädigung der privatrechtlich Berechtigten von der Kam-
mer angenommen. Gestern hatte dasselbe stattgefunden in Bezug auf ein
von der Regierung vorgelegtes Gesetz über die Gesammtbürgschaft oder
Gesammtverpflichtung der Einwohner zu Schadenersatz in solchen Ge-
meinden in welchen auf gewaltthätige Weise das Eigenthum beschädigt
wird. Die Kammer tritt nun Mitte nächster Woche wieder zusammen;
während dieser Zeit wird sich herausstellen ob es den in das Oberland,
insbesondere nach Offenburg zu der morgen dort stattfinhenden Volks-
versammlung abgehenden Deputirten gelingen wird die Gemüther zu be-
ruhigen, und von der tollen Idee die Republik zu proclamiren abzu-
bringen.


In Nr. 76 Jhrer geschätzten Zeitung
steht ein Artikel: "Bodensee, 12 März," der die gröbsten Unwahrheiten
enthält. In Konstanz haben sich, wie es in einer so bewegten Zeit natür-
lich ist, manche Stimmen für die Republik hören lassen, aber sie sind sehr
bald durch Huetlin und Kuenzer zur Ruhe gebracht worden. Der Amt-
mann ist aus Radolfszell verjagt worden weil er ein höchst unsitt-
liches Leben führte und ein schlechter Beamter zugleich war. Die Väter
oder Ehemänner der Gegenstände seiner thierischen Gelüste haben ihn
vertrieben, nicht die Republicaner. Alles steht bei uns auf die zweite
Kammer, und ihre Führer sind auch die des Volks. Nur die Angst kann
die Wahrnehmung dieser großen und feststehenden Wahrheit übersehen
machen und dem Ruf "zur Republik" eine so große Wichtigkeit beilegen.
Die große Volksversammlung die morgen in Offenburg abgehalten wer-
den soll, wird dafür den besten Beweis liefern.

Die liberalen Mitglieder der badischen Kammer der Abgeordneten
scheinen die republicanische Partei nicht so gering anzuschlagen wie der
Einsender des obigen Schreibens. Welcker z. B. berichtete in der Si-
tzung vom 13 März aus dem Brief eines des Oberlandes kundigen Man-
nes: "Wir sind nicht eine Minute sicher daß uns die Bewegung nicht
über den Kopf wächst. Das Losungswort deutsche Republik ist gefal-
len und übt seinen Zauber" ... Dann fuhr er selbst fort: "Jede Nacht
wächst die Zahl unser Republicaner." v. Itzstein rief den Ministern zu:
"Hören Sie mich, einen alten Mann, der stets für Freiheit und Recht
des Volks gewirkt hat. Wenn Sie mit der Gewährung unserer gerechten
Wünsche zögern, so wird ein Sturm aus dem Oberlande über uns her-
einbrechen der Ihnen schwere Stunden bereiten wird." Uebrigens ist be-
kannt wie alle diese liberalen Leiter der Kammer sich gegen die Republik
erklärt, Welcker namentlich in einem ebenso energischen als warmen
Schreiben an "seine theuren Mitbürger in der Offenburger Versammlung."
Ueber die Verhältnisse zu Frankreich erklärte Minister v. Dusch: die
freundschaftlichen Beziehungen Badens zu Frankreich seyen nicht gestört,
sondern bestünden unverändert fort; eine weitere Erklärung darüber werde
er später geben. Er und geheimer Kriegsrath Vogelmann erklärten ferner,
die Gerüchte über Verlegung der badischen und Herbeiziehung anderer
Bundestruppen seyen durchaus falsch. Hinsichtlich der Besetzung der

*) Derselbe lautet: "Der König hat das Recht ohne die Mitwirkung
der Stände die zur Vollstreckung und Handhabung der Gesetze erforder-
lichen Verordnungen zu treffen, und in dringenden Fällen zur
Sicherheit des Staats
das Nöthige vorzukehren.
**) Dieß kann um so mehr geschehen, da die Beschränkungen und Ver-
bote in dieser Hinsicht, eine Folge von Bundesbeschlüssen, von der libe-
ralen Partei stets als verfassungswidrig betrachtet wurden.

[Spaltenumbruch] Angriffe gegen Militär- und andere Perſonen, ſowie gegen öffentliches
oder Privateigenthum ohne beſonderen Aufruf mit Gewalt der
Waffen zu begegnen
.

Freiherr von
Pechmann.“

Vorſtehender Erlaß wurde auch geſtern Abends 8 Uhr ſchon
überall in den Straßen vertheilt, zu einer Zeit alſo wo es barer Wahnſinn
geweſen wäre wenn Aufrührer einen Angriff hätten wagen wollen, und wo
daher eine Abſchreckung durch Worte ganz überflüſſig war. Selbſt da wo
ein Theil der Bevölkerung den Boden des Geſetzes thatſächlich verlaſſen
hat und bewaffnet der geſetzlichen Macht gegenüberſteht, ſollten die Be-
hörden die Beſtimmungen des Geſetzes auch für keinen Augenblick beſei-
tigen. Man weiß wie viele Menſchen bei dergleichen Anläſſen bloß aus
Neugierde in den Straßen ſind, wie leicht ſolche ohne die geringſte Ab-
ſicht ſich an Exceſſen zu betheiligen von aufrühreriſchen Hauſen um-
ſchwärmt, ja vor ihnen hergetrieben werden können — welche entſetzliche
Verantwortlichkeit, wenn vielleicht in Folge eines einzelnen Steinwurfes
in einem ſolchen Augenblick ohne Aufforderung ſich zu zerſtreuen
der blutige Befehl „Feuer“ gegeben würde! Es iſt zu erwarten daß auch
hieſige Blätter ſich in dieſem Sinn ausſprechen und eine Zurücknahme
dieſer Beſtimmung für jetzt und immer dringend verlangen werden. —
Heute Mittag überreichten auf dem Rathhauſe die Deputirten der Städte
und Landgemeinden der Rheinpfalz eine Adreſſe an die Bürger und Be-
wohner Münchens, von der ich Ihnen einen Abdruck beilege. (Wir tra-
gen ſie morgen nach.) Dieſelben Deputirten hatten auch eine Beſpre-
chung mit dem Miniſter des Innern bezüglich der Wünſche und Vorſchläge
ihrer Provinz, welche in einer beſondern Adreſſe dem König vorgelegt wer-
den ſollen. Es wurde denſelben indeß, wie ich vernehme, wenig Hoffnung ge-
geben daß Se. Maj. in die Ueberreichung ihrer Adreſſe in corpore willigen
werde, beſonders deßwegen weil dieſes Beiſpiel möglicherweiſe von andern
Provinzen nachgeahmt werden möchte. Nichtsdeſtoweniger ſcheint es höchſt
wünſchenswerth daß dem König ſo klar und ſo vielſeitig wie möglich die
Lage des Landes und ſeine Bedürfniſſe vor Augen gelegt werden, was
bis jetzt leider nur zu ſelten und mit zu großer Zurückhaltung geſchehen
iſt. — Nachſchrift. Schon ſeit 4 Uhr Nachmittags hat man auch
heute begonnen dieſelben militäriſchen Maßregeln in der Stadt zu tref-
fen wie geſtern, obwohl von beabſichtigten Ruheſtörungen durchaus
nichts verlautet.

Württemberg.

Die heutige Kam-
merſitzung zeigte im Gegenſatz zur vorgeſtrigen den Charakter einer Ver-
ſammlung welche ſich in die unvermeidliche Auflöſung unbedingt gefügt
und deßhalb jede Ausſicht auf irgendeine Wirkſamkeit aufgegeben hat.
Die in der vorigen Sitzung als beſtimmt vorherrſchende Beſtrebung die
Ablöſungen noch für dieſen Landtag in Anſpruch zu nehmen war aufge-
geben, und ſomit mußte auch der Wunſch ſo ſchnell wie möglich fertig
zu werden auch bei der alten Mehrheit der vorherrſchende ſeyn, da
dieſe empfinden muß daß ſie für die jetzigen Umſtände nicht ernannt
wurde. Die Sitzung wurde mit dem Bericht über Petitionen eröffnet,
in denen ſich die Aufregung des Landes durch einen ſtarken Zudrang
derjenigen kundgethan hatte worin Veränderungen unter dem allgemei-
nen Namen politiſcher Reform nachgeſucht wurden. Alsdann folgte der
Bericht der Feudalcommiſſion über die in voriger Sitzung behandelte Frage,
ob die Ablöſung der Grundlaſten noch in gegenwärtiger Verſammlung
zu erledigen ſey. Die Commiſſion ſtellte es der Regierung anheim, ob ſie
eine Geſetzvorlage in dieſer oder der nächſten Kammer einbringen wolle.
Römer erklärte: wenn die Kammer es in ihrer großen Mehrzahl wün-
ſche, ſo werde die Regierung in dieſer Hinſicht ſich fügen. Es ſey zu be-
dauern daß keine beſtimmte beruhigende Verſicherung gegeben werden
könne. Man werde ſich alle Mühe geben zwiſchen den Berechtigten und
Pflichtigen ein billiges Verhältniß herzuſtellen; was jedoch Exceſſe be-
treffe, ſo werde die neue Regierung darauf achten daß Geſetzübertretun-
gen nach der Strenge der Geſetze beſtraft werden. Mehrere vereinzelte
Aeußerungen über dieſen Gegenſtand, über die Geſetzvorlagen und über
die Unvermeidlichkeit der Kammerauflöſung fanden ſtatt, die man
kaum eine Discuſſion nennen kann. Hinſichtlich zweier Punkte welche
in dem Geſetz über Volksbewaffnung einige Mißſtimmung erregen
würden, nämlich Allgemeinheit der Bewaffnung und Verpflichtung
der Bürger für die Ausrüſtung ſelbſt zu ſorgen bemerkte Federer:
es ſtehe in der Befugniß der Gemeinden daß ſie für die Bewaffnung der
ärmeren Mitglieder Sorge tragen. Man könne auf das Gemeingefühl
der Württemberger vertrauen daß ſie Mittel zur Bewaffnung derer bei-
ſteuern würden die ohne die genügenden Mittel ſeyen, aber einen guten
Leumund hätten. Die Beiſteuer von freiwilligen Beiträgen zu dem Zweck
[Spaltenumbruch] würde ohne Zweifel einen großen Ertrag geben, die Einführung aber
ſey dringlich, und man könne einfach in dieſer Hinſicht der Regierung
die Ausführung des §. 89 der Verfaſſungsurkunde*) übertragen.
Als keine eigentliche Discuſſion über dieſen Gegenſtand veranlaßt wurde,
und nachdem von verſchiedenen Seiten her an das Verhältniß der Kam-
mer und deren unaufſchiebbare Auflöſung erinnert worden war, ſtellte
der Präſident als ſchließlichen Act der Kammerſitzung die Erlaſſung
einer Adreſſe an die Regierung auf; die Volksbewaffnung würde derſel-
ben nach §. 89 der Verfaſſung anheimgeſtellt werden, und das Recht
Verſammlungen zu bilden ſey durch eine bloße Verordnung herzuſtel-
len.**) Somit iſt die Wirkſamkeit der Kammer beendet, und nur noch
eine Sitzung zur Entwerfung der Adreſſe wird ſtattfinden.

Großh. Baden.

Der Geſetzentwurf
über die Bürgerwehr wurde heute von Staatsrath Bekk der zweiten Kam-
mer vorgelegt, und auf den einſtimmig ausgedrückten Wunſch der Abge-
ordneten die Zuſage gegeben daß noch heute Amneſtie für politiſche Ver-
gehen ertheilt werden ſolle. Außerdem wurde ein Geſetzentwurf über
die alsbaldige Abſchaffung ſämmtlicher noch vorhandenen Feudallaſten
gegen billige Entſchädigung der privatrechtlich Berechtigten von der Kam-
mer angenommen. Geſtern hatte dasſelbe ſtattgefunden in Bezug auf ein
von der Regierung vorgelegtes Geſetz über die Geſammtbürgſchaft oder
Geſammtverpflichtung der Einwohner zu Schadenerſatz in ſolchen Ge-
meinden in welchen auf gewaltthätige Weiſe das Eigenthum beſchädigt
wird. Die Kammer tritt nun Mitte nächſter Woche wieder zuſammen;
während dieſer Zeit wird ſich herausſtellen ob es den in das Oberland,
insbeſondere nach Offenburg zu der morgen dort ſtattfinhenden Volks-
verſammlung abgehenden Deputirten gelingen wird die Gemüther zu be-
ruhigen, und von der tollen Idee die Republik zu proclamiren abzu-
bringen.


In Nr. 76 Jhrer geſchätzten Zeitung
ſteht ein Artikel: „Bodenſee, 12 März,“ der die gröbſten Unwahrheiten
enthält. In Konſtanz haben ſich, wie es in einer ſo bewegten Zeit natür-
lich iſt, manche Stimmen für die Republik hören laſſen, aber ſie ſind ſehr
bald durch Huetlin und Kuenzer zur Ruhe gebracht worden. Der Amt-
mann iſt aus Radolfszell verjagt worden weil er ein höchſt unſitt-
liches Leben führte und ein ſchlechter Beamter zugleich war. Die Väter
oder Ehemänner der Gegenſtände ſeiner thieriſchen Gelüſte haben ihn
vertrieben, nicht die Republicaner. Alles ſteht bei uns auf die zweite
Kammer, und ihre Führer ſind auch die des Volks. Nur die Angſt kann
die Wahrnehmung dieſer großen und feſtſtehenden Wahrheit überſehen
machen und dem Ruf „zur Republik“ eine ſo große Wichtigkeit beilegen.
Die große Volksverſammlung die morgen in Offenburg abgehalten wer-
den ſoll, wird dafür den beſten Beweis liefern.

Die liberalen Mitglieder der badiſchen Kammer der Abgeordneten
ſcheinen die republicaniſche Partei nicht ſo gering anzuſchlagen wie der
Einſender des obigen Schreibens. Welcker z. B. berichtete in der Si-
tzung vom 13 März aus dem Brief eines des Oberlandes kundigen Man-
nes: „Wir ſind nicht eine Minute ſicher daß uns die Bewegung nicht
über den Kopf wächst. Das Loſungswort deutſche Republik iſt gefal-
len und übt ſeinen Zauber“ ... Dann fuhr er ſelbſt fort: „Jede Nacht
wächst die Zahl unſer Republicaner.“ v. Itzſtein rief den Miniſtern zu:
„Hören Sie mich, einen alten Mann, der ſtets für Freiheit und Recht
des Volks gewirkt hat. Wenn Sie mit der Gewährung unſerer gerechten
Wünſche zögern, ſo wird ein Sturm aus dem Oberlande über uns her-
einbrechen der Ihnen ſchwere Stunden bereiten wird.“ Uebrigens iſt be-
kannt wie alle dieſe liberalen Leiter der Kammer ſich gegen die Republik
erklärt, Welcker namentlich in einem ebenſo energiſchen als warmen
Schreiben an „ſeine theuren Mitbürger in der Offenburger Verſammlung.“
Ueber die Verhältniſſe zu Frankreich erklärte Miniſter v. Duſch: die
freundſchaftlichen Beziehungen Badens zu Frankreich ſeyen nicht geſtört,
ſondern beſtünden unverändert fort; eine weitere Erklärung darüber werde
er ſpäter geben. Er und geheimer Kriegsrath Vogelmann erklärten ferner,
die Gerüchte über Verlegung der badiſchen und Herbeiziehung anderer
Bundestruppen ſeyen durchaus falſch. Hinſichtlich der Beſetzung der

*) Derſelbe lautet: „Der König hat das Recht ohne die Mitwirkung
der Stände die zur Vollſtreckung und Handhabung der Geſetze erforder-
lichen Verordnungen zu treffen, und in dringenden Fällen zur
Sicherheit des Staats
das Nöthige vorzukehren.
**) Dieß kann um ſo mehr geſchehen, da die Beſchränkungen und Ver-
bote in dieſer Hinſicht, eine Folge von Bundesbeſchlüſſen, von der libe-
ralen Partei ſtets als verfaſſungswidrig betrachtet wurden.
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[1266/0002] Angriffe gegen Militär- und andere Perſonen, ſowie gegen öffentliches oder Privateigenthum ohne beſonderen Aufruf mit Gewalt der Waffen zu begegnen. München, 18 März 1848.Freiherr von Pechmann.“Vorſtehender Erlaß wurde auch geſtern Abends 8 Uhr ſchon überall in den Straßen vertheilt, zu einer Zeit alſo wo es barer Wahnſinn geweſen wäre wenn Aufrührer einen Angriff hätten wagen wollen, und wo daher eine Abſchreckung durch Worte ganz überflüſſig war. Selbſt da wo ein Theil der Bevölkerung den Boden des Geſetzes thatſächlich verlaſſen hat und bewaffnet der geſetzlichen Macht gegenüberſteht, ſollten die Be- hörden die Beſtimmungen des Geſetzes auch für keinen Augenblick beſei- tigen. Man weiß wie viele Menſchen bei dergleichen Anläſſen bloß aus Neugierde in den Straßen ſind, wie leicht ſolche ohne die geringſte Ab- ſicht ſich an Exceſſen zu betheiligen von aufrühreriſchen Hauſen um- ſchwärmt, ja vor ihnen hergetrieben werden können — welche entſetzliche Verantwortlichkeit, wenn vielleicht in Folge eines einzelnen Steinwurfes in einem ſolchen Augenblick ohne Aufforderung ſich zu zerſtreuen der blutige Befehl „Feuer“ gegeben würde! Es iſt zu erwarten daß auch hieſige Blätter ſich in dieſem Sinn ausſprechen und eine Zurücknahme dieſer Beſtimmung für jetzt und immer dringend verlangen werden. — Heute Mittag überreichten auf dem Rathhauſe die Deputirten der Städte und Landgemeinden der Rheinpfalz eine Adreſſe an die Bürger und Be- wohner Münchens, von der ich Ihnen einen Abdruck beilege. (Wir tra- gen ſie morgen nach.) Dieſelben Deputirten hatten auch eine Beſpre- chung mit dem Miniſter des Innern bezüglich der Wünſche und Vorſchläge ihrer Provinz, welche in einer beſondern Adreſſe dem König vorgelegt wer- den ſollen. Es wurde denſelben indeß, wie ich vernehme, wenig Hoffnung ge- geben daß Se. Maj. in die Ueberreichung ihrer Adreſſe in corpore willigen werde, beſonders deßwegen weil dieſes Beiſpiel möglicherweiſe von andern Provinzen nachgeahmt werden möchte. Nichtsdeſtoweniger ſcheint es höchſt wünſchenswerth daß dem König ſo klar und ſo vielſeitig wie möglich die Lage des Landes und ſeine Bedürfniſſe vor Augen gelegt werden, was bis jetzt leider nur zu ſelten und mit zu großer Zurückhaltung geſchehen iſt. — Nachſchrift. Schon ſeit 4 Uhr Nachmittags hat man auch heute begonnen dieſelben militäriſchen Maßregeln in der Stadt zu tref- fen wie geſtern, obwohl von beabſichtigten Ruheſtörungen durchaus nichts verlautet. Württemberg. *** Stuttgart, 16 März. Die heutige Kam- merſitzung zeigte im Gegenſatz zur vorgeſtrigen den Charakter einer Ver- ſammlung welche ſich in die unvermeidliche Auflöſung unbedingt gefügt und deßhalb jede Ausſicht auf irgendeine Wirkſamkeit aufgegeben hat. Die in der vorigen Sitzung als beſtimmt vorherrſchende Beſtrebung die Ablöſungen noch für dieſen Landtag in Anſpruch zu nehmen war aufge- geben, und ſomit mußte auch der Wunſch ſo ſchnell wie möglich fertig zu werden auch bei der alten Mehrheit der vorherrſchende ſeyn, da dieſe empfinden muß daß ſie für die jetzigen Umſtände nicht ernannt wurde. Die Sitzung wurde mit dem Bericht über Petitionen eröffnet, in denen ſich die Aufregung des Landes durch einen ſtarken Zudrang derjenigen kundgethan hatte worin Veränderungen unter dem allgemei- nen Namen politiſcher Reform nachgeſucht wurden. Alsdann folgte der Bericht der Feudalcommiſſion über die in voriger Sitzung behandelte Frage, ob die Ablöſung der Grundlaſten noch in gegenwärtiger Verſammlung zu erledigen ſey. Die Commiſſion ſtellte es der Regierung anheim, ob ſie eine Geſetzvorlage in dieſer oder der nächſten Kammer einbringen wolle. Römer erklärte: wenn die Kammer es in ihrer großen Mehrzahl wün- ſche, ſo werde die Regierung in dieſer Hinſicht ſich fügen. Es ſey zu be- dauern daß keine beſtimmte beruhigende Verſicherung gegeben werden könne. Man werde ſich alle Mühe geben zwiſchen den Berechtigten und Pflichtigen ein billiges Verhältniß herzuſtellen; was jedoch Exceſſe be- treffe, ſo werde die neue Regierung darauf achten daß Geſetzübertretun- gen nach der Strenge der Geſetze beſtraft werden. Mehrere vereinzelte Aeußerungen über dieſen Gegenſtand, über die Geſetzvorlagen und über die Unvermeidlichkeit der Kammerauflöſung fanden ſtatt, die man kaum eine Discuſſion nennen kann. Hinſichtlich zweier Punkte welche in dem Geſetz über Volksbewaffnung einige Mißſtimmung erregen würden, nämlich Allgemeinheit der Bewaffnung und Verpflichtung der Bürger für die Ausrüſtung ſelbſt zu ſorgen bemerkte Federer: es ſtehe in der Befugniß der Gemeinden daß ſie für die Bewaffnung der ärmeren Mitglieder Sorge tragen. Man könne auf das Gemeingefühl der Württemberger vertrauen daß ſie Mittel zur Bewaffnung derer bei- ſteuern würden die ohne die genügenden Mittel ſeyen, aber einen guten Leumund hätten. Die Beiſteuer von freiwilligen Beiträgen zu dem Zweck würde ohne Zweifel einen großen Ertrag geben, die Einführung aber ſey dringlich, und man könne einfach in dieſer Hinſicht der Regierung die Ausführung des §. 89 der Verfaſſungsurkunde *) übertragen. Als keine eigentliche Discuſſion über dieſen Gegenſtand veranlaßt wurde, und nachdem von verſchiedenen Seiten her an das Verhältniß der Kam- mer und deren unaufſchiebbare Auflöſung erinnert worden war, ſtellte der Präſident als ſchließlichen Act der Kammerſitzung die Erlaſſung einer Adreſſe an die Regierung auf; die Volksbewaffnung würde derſel- ben nach §. 89 der Verfaſſung anheimgeſtellt werden, und das Recht Verſammlungen zu bilden ſey durch eine bloße Verordnung herzuſtel- len. **) Somit iſt die Wirkſamkeit der Kammer beendet, und nur noch eine Sitzung zur Entwerfung der Adreſſe wird ſtattfinden. Großh. Baden. § Karlsruhe, 18 März. Der Geſetzentwurf über die Bürgerwehr wurde heute von Staatsrath Bekk der zweiten Kam- mer vorgelegt, und auf den einſtimmig ausgedrückten Wunſch der Abge- ordneten die Zuſage gegeben daß noch heute Amneſtie für politiſche Ver- gehen ertheilt werden ſolle. Außerdem wurde ein Geſetzentwurf über die alsbaldige Abſchaffung ſämmtlicher noch vorhandenen Feudallaſten gegen billige Entſchädigung der privatrechtlich Berechtigten von der Kam- mer angenommen. Geſtern hatte dasſelbe ſtattgefunden in Bezug auf ein von der Regierung vorgelegtes Geſetz über die Geſammtbürgſchaft oder Geſammtverpflichtung der Einwohner zu Schadenerſatz in ſolchen Ge- meinden in welchen auf gewaltthätige Weiſe das Eigenthum beſchädigt wird. Die Kammer tritt nun Mitte nächſter Woche wieder zuſammen; während dieſer Zeit wird ſich herausſtellen ob es den in das Oberland, insbeſondere nach Offenburg zu der morgen dort ſtattfinhenden Volks- verſammlung abgehenden Deputirten gelingen wird die Gemüther zu be- ruhigen, und von der tollen Idee die Republik zu proclamiren abzu- bringen. * Karlsruhe, 18 März. In Nr. 76 Jhrer geſchätzten Zeitung ſteht ein Artikel: „Bodenſee, 12 März,“ der die gröbſten Unwahrheiten enthält. In Konſtanz haben ſich, wie es in einer ſo bewegten Zeit natür- lich iſt, manche Stimmen für die Republik hören laſſen, aber ſie ſind ſehr bald durch Huetlin und Kuenzer zur Ruhe gebracht worden. Der Amt- mann iſt aus Radolfszell verjagt worden weil er ein höchſt unſitt- liches Leben führte und ein ſchlechter Beamter zugleich war. Die Väter oder Ehemänner der Gegenſtände ſeiner thieriſchen Gelüſte haben ihn vertrieben, nicht die Republicaner. Alles ſteht bei uns auf die zweite Kammer, und ihre Führer ſind auch die des Volks. Nur die Angſt kann die Wahrnehmung dieſer großen und feſtſtehenden Wahrheit überſehen machen und dem Ruf „zur Republik“ eine ſo große Wichtigkeit beilegen. Die große Volksverſammlung die morgen in Offenburg abgehalten wer- den ſoll, wird dafür den beſten Beweis liefern. Die liberalen Mitglieder der badiſchen Kammer der Abgeordneten ſcheinen die republicaniſche Partei nicht ſo gering anzuſchlagen wie der Einſender des obigen Schreibens. Welcker z. B. berichtete in der Si- tzung vom 13 März aus dem Brief eines des Oberlandes kundigen Man- nes: „Wir ſind nicht eine Minute ſicher daß uns die Bewegung nicht über den Kopf wächst. Das Loſungswort deutſche Republik iſt gefal- len und übt ſeinen Zauber“ ... Dann fuhr er ſelbſt fort: „Jede Nacht wächst die Zahl unſer Republicaner.“ v. Itzſtein rief den Miniſtern zu: „Hören Sie mich, einen alten Mann, der ſtets für Freiheit und Recht des Volks gewirkt hat. Wenn Sie mit der Gewährung unſerer gerechten Wünſche zögern, ſo wird ein Sturm aus dem Oberlande über uns her- einbrechen der Ihnen ſchwere Stunden bereiten wird.“ Uebrigens iſt be- kannt wie alle dieſe liberalen Leiter der Kammer ſich gegen die Republik erklärt, Welcker namentlich in einem ebenſo energiſchen als warmen Schreiben an „ſeine theuren Mitbürger in der Offenburger Verſammlung.“ Ueber die Verhältniſſe zu Frankreich erklärte Miniſter v. Duſch: die freundſchaftlichen Beziehungen Badens zu Frankreich ſeyen nicht geſtört, ſondern beſtünden unverändert fort; eine weitere Erklärung darüber werde er ſpäter geben. Er und geheimer Kriegsrath Vogelmann erklärten ferner, die Gerüchte über Verlegung der badiſchen und Herbeiziehung anderer Bundestruppen ſeyen durchaus falſch. Hinſichtlich der Beſetzung der *) Derſelbe lautet: „Der König hat das Recht ohne die Mitwirkung der Stände die zur Vollſtreckung und Handhabung der Geſetze erforder- lichen Verordnungen zu treffen, und in dringenden Fällen zur Sicherheit des Staats das Nöthige vorzukehren. **) Dieß kann um ſo mehr geſchehen, da die Beſchränkungen und Ver- bote in dieſer Hinſicht, eine Folge von Bundesbeſchlüſſen, von der libe- ralen Partei ſtets als verfaſſungswidrig betrachtet wurden.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 80, 20. März 1848, S. 1266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine80_1848/2>, abgerufen am 21.11.2024.