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[N. N.]: Kurtze Antwort auff D. Timothei Kirchners newe Buch wider die Anhalter. Zerbst, 1586.

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sprechern diesen rhum entgegen setzen können: Das wort sie sollen lassen stahn / vnd kein danck dazu haben / etc.

Pag. 296. a. wird gesetzt / das diese rede / Verbum caro factum est, das Wort ist fleisch worden / durch gleichstimmende reden / das Wort wonet in vns / vnd dergleichen / widerholet vnd erkleret werde. Diß ist ein öffentliche confusio graduum praesentiae Dei: Vnd folget daraus vnwidersprechlich / zugleich der Arianismus, vnd Nestorianismus. Ob nu gleich D. Kirchner fürgibt / es haben die Patres bißweilen den Spruch Johannis 1. Et habitauit in nobis, von der persönlichen vereinigung der beyden Naturn in Christo ausgelegt / so folget doch hieraus kein aequipollentia phrasium. Denn bey den Patribus die gewonheit gewesen / das sie offtmals einerley Sprüch auff mancherley weis gebraucht / aber vnter des mus man (sönderlich wenn man confessiones oder bekentnis stellet) eines jeden spruchs eigentliche meinung erhalten / vnd erfodern die gleichstimmende reden grammaticam proprietatem, wie in der Dialectica de phrasibus aequipollentibus angezeigt wird. Ist derwegen D. Kirchners ausflucht nicht allein vergeblich / sondern vberzeugt auch die Herrn Theologen / das sie in der Concordiformul an Crimen falsi.der Deutschen Version des spruchs: Et habitauit in nobis: ein crimen falsi begangen.

Denn in der Bibel hat es Lutherus nicht gegeben / wie es in der Concordiformul betrüglicher weis angezogen (Das Wort wohnet in vns) sondern also wirds der Christliche Leser in der Bibel finden (Das wort ward fleisch / vnd wonet vnter vns / etc.) Wenn sie diese dolmetschung nicht zu jhrem vortheil verkeret hetten / so würde der einfeltige Leser den betrug von sich selbst gemercket haben / dz es nemlich kein gleichstimmende reden sein könzen / Wie denn der Griechische text noch klerer ausweiset. Hilff Gott / was solt man für ein zettergeschrey hören / wenn man ein solch öffentlich vnd notorium crimen falsi auff die armen wolgevlagten Anhalter beweisen könte.

Pag. 302. a. werden dem Leib Christi dreyerley weis etwa zu

sprechern diesen rhum entgegen setzen können: Das wort sie sollen lassen stahn / vnd kein danck dazu haben / etc.

Pag. 296. a. wird gesetzt / das diese rede / Verbum caro factum est, das Wort ist fleisch worden / durch gleichstimmende reden / das Wort wonet in vns / vnd dergleichen / widerholet vnd erkleret werde. Diß ist ein öffentliche confusio graduum praesentiae Dei: Vnd folget daraus vnwidersprechlich / zugleich der Arianismus, vnd Nestorianismus. Ob nu gleich D. Kirchner fürgibt / es haben die Patres bißweilen den Spruch Johannis 1. Et habitauit in nobis, von der persönlichen vereinigung der beyden Naturn in Christo ausgelegt / so folget doch hieraus kein aequipollentia phrasium. Denn bey den Patribus die gewonheit gewesen / das sie offtmals einerley Sprüch auff mancherley weis gebraucht / aber vnter des mus man (sönderlich weñ man confessiones oder bekentnis stellet) eines jeden spruchs eigentliche meinung erhalten / vnd erfodern die gleichstimmende reden grammaticam proprietatem, wie in der Dialectica de phrasibus aequipollentibus angezeigt wird. Ist derwegen D. Kirchners ausflucht nicht allein vergeblich / sondern vberzeugt auch die Herrn Theologen / das sie in der Concordiformul an Crimen falsi.der Deutschen Version des spruchs: Et habitauit in nobis: ein crimen falsi begangen.

Denn in der Bibel hat es Lutherus nicht gegeben / wie es in der Concordiformul betrüglicher weis angezogen (Das Wort wohnet in vns) sondern also wirds der Christliche Leser in der Bibel finden (Das wort ward fleisch / vñ wonet vnter vns / etc.) Wenn sie diese dolmetschung nicht zu jhrem vortheil verkeret hetten / so würde der einfeltige Leser den betrug von sich selbst gemercket haben / dz es nemlich kein gleichstimmende reden sein könzen / Wie denn der Griechische text noch klerer ausweiset. Hilff Gott / was solt man für ein zettergeschrey hören / wenn man ein solch öffentlich vnd notorium crimen falsi auff die armen wolgevlagten Anhalter beweisen könte.

Pag. 302. a. werden dem Leib Christi dreyerley weis etwa zu

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                     graduum praesentiae Dei: Vnd folget daraus vnwidersprechlich / zugleich der
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[86/0086] sprechern diesen rhum entgegen setzen können: Das wort sie sollen lassen stahn / vnd kein danck dazu haben / etc. Pag. 296. a. wird gesetzt / das diese rede / Verbum caro factum est, das Wort ist fleisch worden / durch gleichstimmende reden / das Wort wonet in vns / vnd dergleichen / widerholet vnd erkleret werde. Diß ist ein öffentliche confusio graduum praesentiae Dei: Vnd folget daraus vnwidersprechlich / zugleich der Arianismus, vnd Nestorianismus. Ob nu gleich D. Kirchner fürgibt / es haben die Patres bißweilen den Spruch Johannis 1. Et habitauit in nobis, von der persönlichen vereinigung der beyden Naturn in Christo ausgelegt / so folget doch hieraus kein aequipollentia phrasium. Denn bey den Patribus die gewonheit gewesen / das sie offtmals einerley Sprüch auff mancherley weis gebraucht / aber vnter des mus man (sönderlich weñ man confessiones oder bekentnis stellet) eines jeden spruchs eigentliche meinung erhalten / vnd erfodern die gleichstimmende reden grammaticam proprietatem, wie in der Dialectica de phrasibus aequipollentibus angezeigt wird. Ist derwegen D. Kirchners ausflucht nicht allein vergeblich / sondern vberzeugt auch die Herrn Theologen / das sie in der Concordiformul an der Deutschen Version des spruchs: Et habitauit in nobis: ein crimen falsi begangen. Crimen falsi. Denn in der Bibel hat es Lutherus nicht gegeben / wie es in der Concordiformul betrüglicher weis angezogen (Das Wort wohnet in vns) sondern also wirds der Christliche Leser in der Bibel finden (Das wort ward fleisch / vñ wonet vnter vns / etc.) Wenn sie diese dolmetschung nicht zu jhrem vortheil verkeret hetten / so würde der einfeltige Leser den betrug von sich selbst gemercket haben / dz es nemlich kein gleichstimmende reden sein könzen / Wie denn der Griechische text noch klerer ausweiset. Hilff Gott / was solt man für ein zettergeschrey hören / wenn man ein solch öffentlich vnd notorium crimen falsi auff die armen wolgevlagten Anhalter beweisen könte. Pag. 302. a. werden dem Leib Christi dreyerley weis etwa zu

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Zitationshilfe: [N. N.]: Kurtze Antwort auff D. Timothei Kirchners newe Buch wider die Anhalter. Zerbst, 1586, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_antwort_1586/86>, abgerufen am 21.05.2024.