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Der Arbeitgeber. Nr. 1049. Frankfurt a. M., 9. Juni 1877.

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^ Patentwesen. Die elsäßische Regierung hat s. Z. die
Annahme von Jahrestaxen für mehrere Jahre im Voraus ver-
weigert. Wir reklamirten dagegen beim Reichskanzleramt und
dieses entschied unserem Verlangen und dem unter französischer
Herrschaft geübten Brauche nach, daß jedwede Taxzahlung anzu-
nehmen sei. Wie wichtig dieß war zelgt sich, abgesehen von
sonstigen gewöhnlich vorkommenden Fällen, jetzt bei Uebertragung
der Patente auf das Reich. Nach dem Reichsgesetz dürfen nach
dem 1. Juli keine Partikular=Patente mehr verlängert werden;
wenn man also nicht sicher ist, das Reichs=Patent zu erhalten,
oder es gar nicht erhalten kann ( chemische Artikel, bereits veröffentl.
Erfindungen u. s. w. ) , so thut man gut, das elsässische Patent
auf seine ganze Dauer verlängern zu lassen. Das wäre aber
nicht möglich, wenn die Zahlung der Jahres Taxe als eine Ver-
längerung betrachtet würde oder wenn in diesem Falle die Ge-
bühren nicht im Voraus gezahlt werden könnten.

-- Der Reichs=Anzeiger hat am 2. das Gesetz über den
Haushalt des Reichs=Patentamtes veröffentlicht. Danach
sind die Besoldungen auf 62,280 M. geschätzt, Wohnungszuschüsse
2,790, persönliche Ausgaben 8,025, sachliche Ausgaben 37,500,
einmalige Ausgabe für Errichtung einer Fachbibliothek 25,000 M.,
zusammen 135,595 M.

-- Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel
und Verkehr und für Justizwesen haben dem Bundesrath den Ent-
wurf einer Verordnung betr. die Einrichtung, das Verfahren und
den Geschäftsgang des Patentamts zur Genehmigung vorgelegt.

-- Die Redaction des "Deutschen Reichs=Anzeigers" zeigt
an, daß vom 1. Juli an die Titel und der wesentliche Jnhalt der
Patentanträge ( claims ) nach Vorschrift des Gesetzes in der Beilage
und gleichzeitig im Central=Handelsregister veröffentlicht werden,
welches auch die Zeichen und Muster ankündigt ( Preis1 1 / 2 M. v. ) .
Ebenso werden die Ertheilung des Patentes, der Ablauf, das Er-
löschen, die Nichtigkeitserklärnung, die Zurücknahmen und die Aen-
derungen im Besitz sowie der Vertreter bekanntgegeben.

-- Dr. J. Landgraf hat soeben im Verlag von Jul.
Maier in Stuttgart einen Kommentar zum Patentgesetz heraus-
gegeben ( "Das deutsche Reichsgesetz betr. den Schutz von Erfin-
dungs=Patenten " ) , welcher der vollständigste von den bisher er-
schienenen ist. Landgraf, der sich eingehend mit dem Gegenstand
beschäftigt hat, erläutert das Gesetz im Zusammenhang mit der
Marken= und Muster=Schutz Gesetzgebung und führt zugleich die
bezüglichen Bestimmungen der ausländischen Gesetze mit an, so
daß sich jeder Erfinder, Techniker oder Geschäftsmann leicht über
alle Fragen orientiren kann.

-- Prof. Dr. Klostermann gibt im Verlage von Frz Vahlen
in Berlin einen Kommentar über das Reichs=Patent=Gesetz heraus,
der auch einen Vergleich mit den sämmtlichen ausländischen Patent-
gesetzen enthält ( Unterzeichnungspreis 4 M. ) und allen Erfindern
und Technikern sehr willkommen sein wird.

-- Jn Frankreich sind im Jahre 1876 6,841 Patent=Ge-
suche eingereicht worden, wovon 91 zurückgewiesen wurden, im
Jahre 1875 betrug die Zahl der Patente 6,007, im Jahre 1873
nur 5,074. Die Einnahme des Patentamtes betrug:

imJahre1873:1,196,000Frcs.
""1875:1,400,000"
""1876:1,437,000"

die Kosten beliefen sich im vorigen Jahre auf 103,000 Frcs.;
es verblieb sohin ein Gewinn von 1,334,000 Frcs. -- Be-
schreibung und Zeichnung der Erfindungen werden drei Monate
nach ihrer Hinterlegung öffentlich aufgelegt, gegen Ersatz der
Kosten werden Kopien verabfolgt; gedruckt werden nur die nach
einem Jahre noch bestehenden Patente, für welche die beiden ersten
Jahres=Taxen bezahlt sind, von denen sich also voraussetzen läßt,
daß sie einige Bedeutung haben.

* Warnung für Erfinder. Wir haben wiederholt Gelegen-
heit gehabt, Erfinder darauf aufmerksam zu machen, daß sie die
Patente für ihre Erfindungen in einer bestimmten Reihenfolge
nehmen müssen. Neuerdings benutzen "Civil=Jngenieure" diese
zuerst von uns bekannt gegebene Mahnung in einer Weise, als
wenn sie zuerst von ihnen gegeben worden wäre. -- Ein neues Bei-
spiel, welche Verluste durch Uebersehen obiger Vorschrift entstehen,
wird uns von Amerika gemeldet. Völter hat die Patente auf sein
so überaus wichtiges Verfahren der Darstellung von Papierstoff aus
[Spaltenumbruch] Holz durch Schleifen desselben auf großen Mühlsteinen zuerst in
Württemberg und dann erst in Nordamerika patentiren lassen; in
Folge dessen verlor er in Amerika 7 Jahre an der Dauer, in
Belgien 10.

* Musterschutz. Jm Mai wurden im deutschen Reich von
186 Firmen 5,173 Muster hinterlegt, die meisten aus Sachsen,
( Glauchau 1402, Meerane 1245, Chemnitz 262, Zwickau 100,
Reichenbach 50, Leipzig 44, Annaberg 44 ) ; dann kommt Crefeld
mit 208, Colmar mit 362, Berlin mit 210, Barmen 122.
Gegen den April hat die Zahl der Gerichte um 4 und der Firmen
um 21 zugenommen. Modelle wurden 815 hinterlegt. Flächen-
muster 4358. Gegen das vorige Jahr ist die Vermehrung sehr
beträchtlich ( 5173 gegen 1067 im Mai 1876 ) . Seit 1. Jan.
sind jetzt 19,062 Muster registrirt worden, gegen 12,759 im
vorigen Jahre. -- Man kann daher nicht sagen, daß der
Musterschutz wenig benützt würde.

-- Jn Paris hat sich eine Gesellschaft zum internationalen
Schutze des industriellen und künstlerischen geistigen Eigenthumes
gebildet, deren Satzungen am 28. Mai genehmigt wurden. Diese
Union des fabricants bezweckt namentlich den Schutz ihrer Mit-
glieder gegen Beeinträchtigung ihrer Fabrik=Marken und Muster
im Auslande.

* Markenschutz. Das Appellations=Gericht Zweibrücken
hat die " Leinenzwirnerei Zw." zu 150 M. Strafe und
25 M. Entschädigung an den belgischen Fabrikanten Clumont-
Declery
verurtheilt, weil sie dessen Fabrikmarke -- wenn auch an
für das Ausland bestimmten Waaren -- widerrechtlich benutzte.
Die genannte Fabrik hatte auf Veranlassung ihres Wiener Ver-
treters die Marke von Clumont, ein weißes Roß auf rothem Grund
mit den Worten fil en cheval blanc und den Buchstaben C. D.
genau nachgemacht und auf die für Oesterreich bestimmten Waa-
ren=Packete geklebt, nachdem der Wiener Vertreter den Nachweis
geliefert, daß belgische Marken in Oesterreich keinen Schutz ge-
nießen. Die Direktion hatte sich anfangs geweigert, es zu thun,
worauf der Vertreter die Marken in Wien anfertigen ließ und
nach Zweibrücken schickte. Das Zuchtpolizeigericht sprach dann
auch in erster Jnstanz die Zwirnerei frei, der Appellhof erklärte
aber die Handlung für eine widerrechtliche, weil sie in Deutschland
geschehen und dort die Marke geschützt sei, was allen Fabriken zur
Warnung dienen möge.

* Markenschutz. Der "Reichs=Anzeiger" theilt ein Erkenntniß
des preuß. Obertribunals mit, nach welchem zwei Weinhändler
wegen Betrugs zu hohen Strafen verurtheilt wurden, weil sie
deutschen Schaumwein als französischen verkauft und mit Etiketten
versehen hatten, welche die Käufer in der Voraussetzung bestärkten,
daß es französ. Wein sei.

* Arbeitmarkt. Aus Leipzig schreibt man der "N. Fr. Pr.",
daß auch in Sachsen immer mehr Anzeichen hervortreten, daß es
mit dem schlimmsten Stadium der Arbeitlosigkeit in den Jndustrie-
bezirken vorüber ist. Chemnitz insbesondere mit seiner großen Ma-
schinenindustrie hat aus Rußland nicht unbeträchtliche Aufträge er-
halten, desgleichen wird aus den Orten, in denen Tuch gefertigt
wird, ein Aufschwung gemeldet. Daß es mit dem Nothstand nicht
so arg bestellt sein kann, ist daraus zu ersehen, daß die sächsische
Regierung, welche sich auf Grund amtlicher Erhebungen über den
wirklichen Thatbestand Aufklärung verschafft hat, keine besonderen
und außerordentlichen Maßregeln trifft. Man hört sogar, daß die
Aufforderungen an die arbeitende Bevölkerung, sich bei dem Bau
von Eisenbahnen zu betheiligen, nur ein sehr geringes Resultat ge-
habt haben.

Der "Soc.=Corr." wird vom Niederrhein berichtet, daß
große Flachsspinnereien daselbst die Arbeitzeit von den bisherigen
5 auf 4 Tage in der Woche beschränkten. -- Auf der Zeche " Luise
Tiefbau
" ist am 19. d. ein neuer Ausstand wegen einer Lohn-
erhöhung von 25% ausgebrochen. -- Die Zahl der im Arbeits-
hause von Berlin aufgenommenen obdachlosen Familien und Per-
sonen war im Jahre 1876 geringer als im Jahre 1875.

Die Stadt Asch in Böhmen war vor kurzer Zeit Schau-
platz von Arbeiterunruhen, bei denen sogar Blut floß. Veran-
lassung gab eine recht beträchtliche Minderung der Arbeitslöhne in
der dortigen Wollwaarenfabrik.

Die "Post" meldet, daß bei den Zuckerfabriken der Provinz
Sachsen sehr über den Mangel an Feldarbeitern geklagt werde;

[Spaltenumbruch]

△ Patentwesen. Die elsäßische Regierung hat s. Z. die
Annahme von Jahrestaxen für mehrere Jahre im Voraus ver-
weigert. Wir reklamirten dagegen beim Reichskanzleramt und
dieses entschied unserem Verlangen und dem unter französischer
Herrschaft geübten Brauche nach, daß jedwede Taxzahlung anzu-
nehmen sei. Wie wichtig dieß war zelgt sich, abgesehen von
sonstigen gewöhnlich vorkommenden Fällen, jetzt bei Uebertragung
der Patente auf das Reich. Nach dem Reichsgesetz dürfen nach
dem 1. Juli keine Partikular=Patente mehr verlängert werden;
wenn man also nicht sicher ist, das Reichs=Patent zu erhalten,
oder es gar nicht erhalten kann ( chemische Artikel, bereits veröffentl.
Erfindungen u. s. w. ) , so thut man gut, das elsässische Patent
auf seine ganze Dauer verlängern zu lassen. Das wäre aber
nicht möglich, wenn die Zahlung der Jahres Taxe als eine Ver-
längerung betrachtet würde oder wenn in diesem Falle die Ge-
bühren nicht im Voraus gezahlt werden könnten.

-- Der Reichs=Anzeiger hat am 2. das Gesetz über den
Haushalt des Reichs=Patentamtes veröffentlicht. Danach
sind die Besoldungen auf 62,280 M. geschätzt, Wohnungszuschüsse
2,790, persönliche Ausgaben 8,025, sachliche Ausgaben 37,500,
einmalige Ausgabe für Errichtung einer Fachbibliothek 25,000 M.,
zusammen 135,595 M.

-- Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel
und Verkehr und für Justizwesen haben dem Bundesrath den Ent-
wurf einer Verordnung betr. die Einrichtung, das Verfahren und
den Geschäftsgang des Patentamts zur Genehmigung vorgelegt.

-- Die Redaction des „Deutschen Reichs=Anzeigers“ zeigt
an, daß vom 1. Juli an die Titel und der wesentliche Jnhalt der
Patentanträge ( claims ) nach Vorschrift des Gesetzes in der Beilage
und gleichzeitig im Central=Handelsregister veröffentlicht werden,
welches auch die Zeichen und Muster ankündigt ( Preis1 1 / 2 M. v. ) .
Ebenso werden die Ertheilung des Patentes, der Ablauf, das Er-
löschen, die Nichtigkeitserklärnung, die Zurücknahmen und die Aen-
derungen im Besitz sowie der Vertreter bekanntgegeben.

-- Dr. J. Landgraf hat soeben im Verlag von Jul.
Maier in Stuttgart einen Kommentar zum Patentgesetz heraus-
gegeben ( „Das deutsche Reichsgesetz betr. den Schutz von Erfin-
dungs=Patenten “ ) , welcher der vollständigste von den bisher er-
schienenen ist. Landgraf, der sich eingehend mit dem Gegenstand
beschäftigt hat, erläutert das Gesetz im Zusammenhang mit der
Marken= und Muster=Schutz Gesetzgebung und führt zugleich die
bezüglichen Bestimmungen der ausländischen Gesetze mit an, so
daß sich jeder Erfinder, Techniker oder Geschäftsmann leicht über
alle Fragen orientiren kann.

-- Prof. Dr. Klostermann gibt im Verlage von Frz Vahlen
in Berlin einen Kommentar über das Reichs=Patent=Gesetz heraus,
der auch einen Vergleich mit den sämmtlichen ausländischen Patent-
gesetzen enthält ( Unterzeichnungspreis 4 M. ) und allen Erfindern
und Technikern sehr willkommen sein wird.

-- Jn Frankreich sind im Jahre 1876 6,841 Patent=Ge-
suche eingereicht worden, wovon 91 zurückgewiesen wurden, im
Jahre 1875 betrug die Zahl der Patente 6,007, im Jahre 1873
nur 5,074. Die Einnahme des Patentamtes betrug:

imJahre1873:1,196,000Frcs.
1875:1,400,000
1876:1,437,000

die Kosten beliefen sich im vorigen Jahre auf 103,000 Frcs.;
es verblieb sohin ein Gewinn von 1,334,000 Frcs. -- Be-
schreibung und Zeichnung der Erfindungen werden drei Monate
nach ihrer Hinterlegung öffentlich aufgelegt, gegen Ersatz der
Kosten werden Kopien verabfolgt; gedruckt werden nur die nach
einem Jahre noch bestehenden Patente, für welche die beiden ersten
Jahres=Taxen bezahlt sind, von denen sich also voraussetzen läßt,
daß sie einige Bedeutung haben.

* Warnung für Erfinder. Wir haben wiederholt Gelegen-
heit gehabt, Erfinder darauf aufmerksam zu machen, daß sie die
Patente für ihre Erfindungen in einer bestimmten Reihenfolge
nehmen müssen. Neuerdings benutzen „Civil=Jngenieure“ diese
zuerst von uns bekannt gegebene Mahnung in einer Weise, als
wenn sie zuerst von ihnen gegeben worden wäre. -- Ein neues Bei-
spiel, welche Verluste durch Uebersehen obiger Vorschrift entstehen,
wird uns von Amerika gemeldet. Völter hat die Patente auf sein
so überaus wichtiges Verfahren der Darstellung von Papierstoff aus
[Spaltenumbruch] Holz durch Schleifen desselben auf großen Mühlsteinen zuerst in
Württemberg und dann erst in Nordamerika patentiren lassen; in
Folge dessen verlor er in Amerika 7 Jahre an der Dauer, in
Belgien 10.

* Musterschutz. Jm Mai wurden im deutschen Reich von
186 Firmen 5,173 Muster hinterlegt, die meisten aus Sachsen,
( Glauchau 1402, Meerane 1245, Chemnitz 262, Zwickau 100,
Reichenbach 50, Leipzig 44, Annaberg 44 ) ; dann kommt Crefeld
mit 208, Colmar mit 362, Berlin mit 210, Barmen 122.
Gegen den April hat die Zahl der Gerichte um 4 und der Firmen
um 21 zugenommen. Modelle wurden 815 hinterlegt. Flächen-
muster 4358. Gegen das vorige Jahr ist die Vermehrung sehr
beträchtlich ( 5173 gegen 1067 im Mai 1876 ) . Seit 1. Jan.
sind jetzt 19,062 Muster registrirt worden, gegen 12,759 im
vorigen Jahre. -- Man kann daher nicht sagen, daß der
Musterschutz wenig benützt würde.

-- Jn Paris hat sich eine Gesellschaft zum internationalen
Schutze des industriellen und künstlerischen geistigen Eigenthumes
gebildet, deren Satzungen am 28. Mai genehmigt wurden. Diese
Union des fabricants bezweckt namentlich den Schutz ihrer Mit-
glieder gegen Beeinträchtigung ihrer Fabrik=Marken und Muster
im Auslande.

* Markenschutz. Das Appellations=Gericht Zweibrücken
hat die „ Leinenzwirnerei Zw.“ zu 150 M. Strafe und
25 M. Entschädigung an den belgischen Fabrikanten Clumont-
Declery
verurtheilt, weil sie dessen Fabrikmarke -- wenn auch an
für das Ausland bestimmten Waaren -- widerrechtlich benutzte.
Die genannte Fabrik hatte auf Veranlassung ihres Wiener Ver-
treters die Marke von Clumont, ein weißes Roß auf rothem Grund
mit den Worten fil en cheval blanc und den Buchstaben C. D.
genau nachgemacht und auf die für Oesterreich bestimmten Waa-
ren=Packete geklebt, nachdem der Wiener Vertreter den Nachweis
geliefert, daß belgische Marken in Oesterreich keinen Schutz ge-
nießen. Die Direktion hatte sich anfangs geweigert, es zu thun,
worauf der Vertreter die Marken in Wien anfertigen ließ und
nach Zweibrücken schickte. Das Zuchtpolizeigericht sprach dann
auch in erster Jnstanz die Zwirnerei frei, der Appellhof erklärte
aber die Handlung für eine widerrechtliche, weil sie in Deutschland
geschehen und dort die Marke geschützt sei, was allen Fabriken zur
Warnung dienen möge.

* Markenschutz. Der „Reichs=Anzeiger“ theilt ein Erkenntniß
des preuß. Obertribunals mit, nach welchem zwei Weinhändler
wegen Betrugs zu hohen Strafen verurtheilt wurden, weil sie
deutschen Schaumwein als französischen verkauft und mit Etiketten
versehen hatten, welche die Käufer in der Voraussetzung bestärkten,
daß es französ. Wein sei.

* Arbeitmarkt. Aus Leipzig schreibt man der „N. Fr. Pr.“,
daß auch in Sachsen immer mehr Anzeichen hervortreten, daß es
mit dem schlimmsten Stadium der Arbeitlosigkeit in den Jndustrie-
bezirken vorüber ist. Chemnitz insbesondere mit seiner großen Ma-
schinenindustrie hat aus Rußland nicht unbeträchtliche Aufträge er-
halten, desgleichen wird aus den Orten, in denen Tuch gefertigt
wird, ein Aufschwung gemeldet. Daß es mit dem Nothstand nicht
so arg bestellt sein kann, ist daraus zu ersehen, daß die sächsische
Regierung, welche sich auf Grund amtlicher Erhebungen über den
wirklichen Thatbestand Aufklärung verschafft hat, keine besonderen
und außerordentlichen Maßregeln trifft. Man hört sogar, daß die
Aufforderungen an die arbeitende Bevölkerung, sich bei dem Bau
von Eisenbahnen zu betheiligen, nur ein sehr geringes Resultat ge-
habt haben.

Der „Soc.=Corr.“ wird vom Niederrhein berichtet, daß
große Flachsspinnereien daselbst die Arbeitzeit von den bisherigen
5 auf 4 Tage in der Woche beschränkten. -- Auf der Zeche „ Luise
Tiefbau
“ ist am 19. d. ein neuer Ausstand wegen einer Lohn-
erhöhung von 25% ausgebrochen. -- Die Zahl der im Arbeits-
hause von Berlin aufgenommenen obdachlosen Familien und Per-
sonen war im Jahre 1876 geringer als im Jahre 1875.

Die Stadt Asch in Böhmen war vor kurzer Zeit Schau-
platz von Arbeiterunruhen, bei denen sogar Blut floß. Veran-
lassung gab eine recht beträchtliche Minderung der Arbeitslöhne in
der dortigen Wollwaarenfabrik.

Die „Post“ meldet, daß bei den Zuckerfabriken der Provinz
Sachsen sehr über den Mangel an Feldarbeitern geklagt werde;

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[0002] △ Patentwesen. Die elsäßische Regierung hat s. Z. die Annahme von Jahrestaxen für mehrere Jahre im Voraus ver- weigert. Wir reklamirten dagegen beim Reichskanzleramt und dieses entschied unserem Verlangen und dem unter französischer Herrschaft geübten Brauche nach, daß jedwede Taxzahlung anzu- nehmen sei. Wie wichtig dieß war zelgt sich, abgesehen von sonstigen gewöhnlich vorkommenden Fällen, jetzt bei Uebertragung der Patente auf das Reich. Nach dem Reichsgesetz dürfen nach dem 1. Juli keine Partikular=Patente mehr verlängert werden; wenn man also nicht sicher ist, das Reichs=Patent zu erhalten, oder es gar nicht erhalten kann ( chemische Artikel, bereits veröffentl. Erfindungen u. s. w. ) , so thut man gut, das elsässische Patent auf seine ganze Dauer verlängern zu lassen. Das wäre aber nicht möglich, wenn die Zahlung der Jahres Taxe als eine Ver- längerung betrachtet würde oder wenn in diesem Falle die Ge- bühren nicht im Voraus gezahlt werden könnten. -- Der Reichs=Anzeiger hat am 2. das Gesetz über den Haushalt des Reichs=Patentamtes veröffentlicht. Danach sind die Besoldungen auf 62,280 M. geschätzt, Wohnungszuschüsse 2,790, persönliche Ausgaben 8,025, sachliche Ausgaben 37,500, einmalige Ausgabe für Errichtung einer Fachbibliothek 25,000 M., zusammen 135,595 M. -- Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen haben dem Bundesrath den Ent- wurf einer Verordnung betr. die Einrichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts zur Genehmigung vorgelegt. -- Die Redaction des „Deutschen Reichs=Anzeigers“ zeigt an, daß vom 1. Juli an die Titel und der wesentliche Jnhalt der Patentanträge ( claims ) nach Vorschrift des Gesetzes in der Beilage und gleichzeitig im Central=Handelsregister veröffentlicht werden, welches auch die Zeichen und Muster ankündigt ( Preis1 1 / 2 M. v. ) . Ebenso werden die Ertheilung des Patentes, der Ablauf, das Er- löschen, die Nichtigkeitserklärnung, die Zurücknahmen und die Aen- derungen im Besitz sowie der Vertreter bekanntgegeben. -- Dr. J. Landgraf hat soeben im Verlag von Jul. Maier in Stuttgart einen Kommentar zum Patentgesetz heraus- gegeben ( „Das deutsche Reichsgesetz betr. den Schutz von Erfin- dungs=Patenten “ ) , welcher der vollständigste von den bisher er- schienenen ist. Landgraf, der sich eingehend mit dem Gegenstand beschäftigt hat, erläutert das Gesetz im Zusammenhang mit der Marken= und Muster=Schutz Gesetzgebung und führt zugleich die bezüglichen Bestimmungen der ausländischen Gesetze mit an, so daß sich jeder Erfinder, Techniker oder Geschäftsmann leicht über alle Fragen orientiren kann. -- Prof. Dr. Klostermann gibt im Verlage von Frz Vahlen in Berlin einen Kommentar über das Reichs=Patent=Gesetz heraus, der auch einen Vergleich mit den sämmtlichen ausländischen Patent- gesetzen enthält ( Unterzeichnungspreis 4 M. ) und allen Erfindern und Technikern sehr willkommen sein wird. -- Jn Frankreich sind im Jahre 1876 6,841 Patent=Ge- suche eingereicht worden, wovon 91 zurückgewiesen wurden, im Jahre 1875 betrug die Zahl der Patente 6,007, im Jahre 1873 nur 5,074. Die Einnahme des Patentamtes betrug: im Jahre 1873: 1,196,000 Frcs. „ „ 1875: 1,400,000 „ „ „ 1876: 1,437,000 „ die Kosten beliefen sich im vorigen Jahre auf 103,000 Frcs.; es verblieb sohin ein Gewinn von 1,334,000 Frcs. -- Be- schreibung und Zeichnung der Erfindungen werden drei Monate nach ihrer Hinterlegung öffentlich aufgelegt, gegen Ersatz der Kosten werden Kopien verabfolgt; gedruckt werden nur die nach einem Jahre noch bestehenden Patente, für welche die beiden ersten Jahres=Taxen bezahlt sind, von denen sich also voraussetzen läßt, daß sie einige Bedeutung haben. * Warnung für Erfinder. Wir haben wiederholt Gelegen- heit gehabt, Erfinder darauf aufmerksam zu machen, daß sie die Patente für ihre Erfindungen in einer bestimmten Reihenfolge nehmen müssen. Neuerdings benutzen „Civil=Jngenieure“ diese zuerst von uns bekannt gegebene Mahnung in einer Weise, als wenn sie zuerst von ihnen gegeben worden wäre. -- Ein neues Bei- spiel, welche Verluste durch Uebersehen obiger Vorschrift entstehen, wird uns von Amerika gemeldet. Völter hat die Patente auf sein so überaus wichtiges Verfahren der Darstellung von Papierstoff aus Holz durch Schleifen desselben auf großen Mühlsteinen zuerst in Württemberg und dann erst in Nordamerika patentiren lassen; in Folge dessen verlor er in Amerika 7 Jahre an der Dauer, in Belgien 10. * Musterschutz. Jm Mai wurden im deutschen Reich von 186 Firmen 5,173 Muster hinterlegt, die meisten aus Sachsen, ( Glauchau 1402, Meerane 1245, Chemnitz 262, Zwickau 100, Reichenbach 50, Leipzig 44, Annaberg 44 ) ; dann kommt Crefeld mit 208, Colmar mit 362, Berlin mit 210, Barmen 122. Gegen den April hat die Zahl der Gerichte um 4 und der Firmen um 21 zugenommen. Modelle wurden 815 hinterlegt. Flächen- muster 4358. Gegen das vorige Jahr ist die Vermehrung sehr beträchtlich ( 5173 gegen 1067 im Mai 1876 ) . Seit 1. Jan. sind jetzt 19,062 Muster registrirt worden, gegen 12,759 im vorigen Jahre. -- Man kann daher nicht sagen, daß der Musterschutz wenig benützt würde. -- Jn Paris hat sich eine Gesellschaft zum internationalen Schutze des industriellen und künstlerischen geistigen Eigenthumes gebildet, deren Satzungen am 28. Mai genehmigt wurden. Diese Union des fabricants bezweckt namentlich den Schutz ihrer Mit- glieder gegen Beeinträchtigung ihrer Fabrik=Marken und Muster im Auslande. * Markenschutz. Das Appellations=Gericht Zweibrücken hat die „ Leinenzwirnerei Zw.“ zu 150 M. Strafe und 25 M. Entschädigung an den belgischen Fabrikanten Clumont- Declery verurtheilt, weil sie dessen Fabrikmarke -- wenn auch an für das Ausland bestimmten Waaren -- widerrechtlich benutzte. Die genannte Fabrik hatte auf Veranlassung ihres Wiener Ver- treters die Marke von Clumont, ein weißes Roß auf rothem Grund mit den Worten fil en cheval blanc und den Buchstaben C. D. genau nachgemacht und auf die für Oesterreich bestimmten Waa- ren=Packete geklebt, nachdem der Wiener Vertreter den Nachweis geliefert, daß belgische Marken in Oesterreich keinen Schutz ge- nießen. Die Direktion hatte sich anfangs geweigert, es zu thun, worauf der Vertreter die Marken in Wien anfertigen ließ und nach Zweibrücken schickte. Das Zuchtpolizeigericht sprach dann auch in erster Jnstanz die Zwirnerei frei, der Appellhof erklärte aber die Handlung für eine widerrechtliche, weil sie in Deutschland geschehen und dort die Marke geschützt sei, was allen Fabriken zur Warnung dienen möge. * Markenschutz. Der „Reichs=Anzeiger“ theilt ein Erkenntniß des preuß. Obertribunals mit, nach welchem zwei Weinhändler wegen Betrugs zu hohen Strafen verurtheilt wurden, weil sie deutschen Schaumwein als französischen verkauft und mit Etiketten versehen hatten, welche die Käufer in der Voraussetzung bestärkten, daß es französ. Wein sei. * Arbeitmarkt. Aus Leipzig schreibt man der „N. Fr. Pr.“, daß auch in Sachsen immer mehr Anzeichen hervortreten, daß es mit dem schlimmsten Stadium der Arbeitlosigkeit in den Jndustrie- bezirken vorüber ist. Chemnitz insbesondere mit seiner großen Ma- schinenindustrie hat aus Rußland nicht unbeträchtliche Aufträge er- halten, desgleichen wird aus den Orten, in denen Tuch gefertigt wird, ein Aufschwung gemeldet. Daß es mit dem Nothstand nicht so arg bestellt sein kann, ist daraus zu ersehen, daß die sächsische Regierung, welche sich auf Grund amtlicher Erhebungen über den wirklichen Thatbestand Aufklärung verschafft hat, keine besonderen und außerordentlichen Maßregeln trifft. Man hört sogar, daß die Aufforderungen an die arbeitende Bevölkerung, sich bei dem Bau von Eisenbahnen zu betheiligen, nur ein sehr geringes Resultat ge- habt haben. Der „Soc.=Corr.“ wird vom Niederrhein berichtet, daß große Flachsspinnereien daselbst die Arbeitzeit von den bisherigen 5 auf 4 Tage in der Woche beschränkten. -- Auf der Zeche „ Luise Tiefbau “ ist am 19. d. ein neuer Ausstand wegen einer Lohn- erhöhung von 25% ausgebrochen. -- Die Zahl der im Arbeits- hause von Berlin aufgenommenen obdachlosen Familien und Per- sonen war im Jahre 1876 geringer als im Jahre 1875. Die Stadt Asch in Böhmen war vor kurzer Zeit Schau- platz von Arbeiterunruhen, bei denen sogar Blut floß. Veran- lassung gab eine recht beträchtliche Minderung der Arbeitslöhne in der dortigen Wollwaarenfabrik. Die „Post“ meldet, daß bei den Zuckerfabriken der Provinz Sachsen sehr über den Mangel an Feldarbeitern geklagt werde;

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Zitationshilfe: Der Arbeitgeber. Nr. 1049. Frankfurt a. M., 9. Juni 1877, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_arbeitgeber1049_1877/2>, abgerufen am 23.11.2024.