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Allgemeine Zeitung. Nr. 64. Augsburg (Bayern), 5. März 1871.

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[Spaltenumbruch] der kirchlichen Autorität, stets mit allen Mitteln des Priesterthums bekäm-
pfen wird -- diese Momente hätten nicht gut zum Gedeihen Jtaliens aus-
schlagen können. Solange die priesterlichen Agitationen nur auf Worte
sich beschränken die nicht in positiver Form und direct gegen die Regie-
rung gerichtet sind, so lange hätte auch Jtalien als confessionsloser
Staat nicht das Recht sich in die kirchlichen Bestrebungen zu mischen, trotz-
dem daß durch dieselben der Same der geistigen Verkehrtheit und des Auf-
ruhrs ausgestreut wird.

Die Regierung stellte daher im October des vergangenen Jahres ein
Programm auf, das nicht dem Papst ein Aequivalent für den Verlust
der weltlichen Herrschaft dadurch bot daß seine geistliche Macht unbe-
schränkt auf ganz Jtalien ausgedehnt wurde, sondern einzig die persönliche
Souveränetät des Papstes und die damit zusammenhängenden religiösen
Rechte sicher stellen, im übrigen aber die bisherigen Beziehungen der Kirche
zum Staat in Jtalien fortbestehen lassen sollte. Alle die geistlichen Be-
fugnisse welche der päpstliche Stuhl bisher im Kirchenstaate besaß, diese
sollten allein für dieses Gebiet fortbestehen, für den übrigen Theil des
Landes sollte der Papst persönliche Souveränetät und eine Unabhängig-
keit in der Ausübung seiner eigenen geistlichen Functionen genießen.
Jn dem Berichte des italienischen Ministeriums an den König in Bezie-
hung auf die Regelung der Verhältnisse zwischen Kirche und Staat hieß
es: "der Kirche sei jene volle Freiheit zu gewähren welche in der berühm-
ten Formel des Grafen Cavour das Seitenstück bildet zu der staatlichen
Freiheit, und dieselbe vollendet und besiegelt. Aber wenn die Freiheit, wie
sie von unseren vaterländischen Gesetzen festgestellt und geschirmt wird, den
Katholiken Jtaliens zu genügen vermag, so konnte sie als eine noch zu be-
dingte und beschränkte Gestalt der Freiheit erscheinen, sobald es sich um
das Oberhaupt der katholischen Kirche handelt." -- Bald darauf wurde der
Gesetzentwurf über die päpstlichen Garantien in Rücksicht auf die hervorge-
hobenen Grundgedanken formulirt.

Aber auch diese Form birgt Schwierigkeiten in sich, die einem so ent-
wicklungsbedürftigen Staatswesen, wie Jtalien, leicht zum Nachtheile ge-
reichen kann. Zwei von einander durchaus getrennte, ja feindliche Sou-
veräne zu haben, das ist für einen Staat zu viel. Elemente sind dadurch
geschaffen die einst den vollen Ruin des Staates herbeiführen können. Der
Papst hat nach dem Garantiengesetze eine der königlichen Selbständigkeit
gleichkommende Machtvollkommenheit, ja eine Autorität die in religiösem
Gebiet in Beziehung auf die Stadt Rom als eine absolute bezeichnet wer-
den kann. Wie nun, wenn einst der Papst gegen die Wohlfahrt des ita-
lienischen Staates, gegen die Ehre des Staatsoberhaupts in Aufreizungen
und in Thaten vorzugehen sich veranlaßt sieht? Das Garantiengesetz ge-
währt ihm dazu reichlich die Mittel; nach diesem hat der Papst eigene
Post und Telegraphie, vollste Jmmunität von der italienischen Gerichts-
barkeit. Auch den Willen dazu wird der päpstliche Stuhl haben, da für
ihn vaterländische Jnteressen nicht existiren und gerade der italienische
Staat ihm die tiefste Wunde geschlagen hat.

Als Artikel 7 des Garantiengesetzes -- nach welchem die Behörden in
die Paläste in denen der Papst wohnt, oder in denen das Conclave oder
das ökumenische Concil versammelt ist, nicht eindringen können, und ihr
Amt nur dann ausüben dürfen wenn sie vom Papst, vom Conclave oder
vom Concil dazu berechtigt wurden -- in den Parlamentssitzungen vom
11 und 13 Februar berathen wurde, machten Abgeordnete auf die Gefahr
aufmerksam die für den italienischen Staat aus diesem Artikel entstehen
könnte. Nach demselben wäre die päpstliche Wohnung ein Asyl für alle
die welche durch ein Verbrechen der Landesjustiz verfallen waren. Zur
Motivirung dieses Artikels betonte deßhalb Visconti=Venosta, Minister
der auswärtigen Angelegenheiten, den eminent politischen Charakter des
Gesetzes: "der Papst dürfe hinsichtlich der Jmmunität seines Hauses nicht
schlechter gestellt werden als ein auswärtiger Souverän und Gesandter.
Die Wiederherstellung des Asylrechts werde nicht beabsichtigt. Wenn der
Papst einem Schuldigen ein Asyl gewährte, so würde er einen Mißbrauch
begehen, und die öffentliche Meinung der civilisirten Welt würde es Jta-
lien leicht machen diesen Mißbrauch zu zügeln." Mit diesen Worten hat
Minister Venosta den Werth des Garantiengesetzes völlig charakterisirt.
Solange der Papst sich in den Gränzen halten wird welche die Wohlfahrt
und die Souveränetät des italienischen Staates nicht gefährden, so lange
wird auch das Garantiengesetz eine formelle und thatsächliche Durchfüh-
rung erfahren. Hält sich dagegen der Papst nicht in den durch die Natur
der Sachlage bestimmten Gränzen, dann hat das Garantiengesetz nur
noch einen rein formellen Werth. Der Selbsterhaltungstrieb des Staa-
tes wird ihn zur Umgehung, ja zur Verletzung der Bürgschaften nöthigen
die er dem Papste, als dem Oberhaupte der katholischen Kirche, gewährt
hat, und der päpstliche Stuhl hat sich dann alle die Nachtheile selbst zuzu-
schreiben welche sür ihn, wie für den Katholicismus überhaupt in ganz
Europa, daraus hervorgehen werden.

[Spaltenumbruch]
Deutsches Reich.

sym5 München, 3 März. Der Wahlbezirk München I hat 19,190
Wähler. Hievon haben heute nach vorläufiger Zusammenstellung 11,150
gewählt, wovon Frhr. v. Stauffenberg 8918 Stimmen erhielt, und sonach
der Abgeordnete des Wahlkreises ist. Der Candidat der patriotischen Cen-
trumsfraction, Hr. Radspieler, erhielt 1881 und der vom "Volksboten"
und vom "Vaterland" unterstützte Candidat der demokratischen Partei,
Hr. Kolb, 773 Stimmen, während 78 Stimmen sich zersplitterten. Aus
dem Wahlkreis München II, zu welchem viele Landgemeinden gehören, ist
diesen Abend erst das Ergebniß aus den städtischen und einigen ländlichen
Bezirken bekannt geworden, und in diesen erhielten Stadtrichter Kastner
6516 und Prinz Ludwig 2642 Stimmen. Die Wahl des erstern dürfte
ziemlich gesichert sein; das Gesammtergebniß des Wahlbezirks wird vor
morgen Abends nicht vorliegen. -- Die in unserer Stadt internirten fran-
zösischen Kriegsgefangenen, mehr als 3000, wurden in größern Abthei-
lungen heute durch die Straßen unserer Stadt geführt, damit sie sich die-
selbe, wie es viele wünschten, vor ihrer demnächstigen Rückkehr nach Frank-
reich besehen können. Die zur Feier des Friedens festlich beflaggten Ge-
bäude mögen bei den Leuten verschiedene Gefühle erweckt haben; sicher
aber werden sie sich glücklich fühlen daß sie in Folge des Friedensschlusses
in kürzester Zeit in ihr Vaterland zurückkehren dürfen. Jm ganzen befin-
den sich in Bayern 547 Officiere und 38,900 Unterofficiere und Soldaten
in Kriegsgefangenschaft.

+ München, 3 März. Die Nummer 59 der "Allg. Ztg." vom
28 v. M. enthält über ein vom heiligen Vater an den hiesigen Hrn. Erz-
bischof gerichtetes und im Pastoralblatte veröffentlichtes Schreiben einen
kurzen Artikel, welcher in seinen Voraussetzungen ebenso unwahr als in
den daran geknüpften Bemerkungen verletzend ist. Es ist nämlich un-
wahr daß "der Hr. Erzbischof im Januar dem Papst über die Aufnahme
welche die neuen Glaubensartikel in seiner Diöcese gefunden einen Be-
richt erstattet hat," und demnach auch unwahr "daß er dem Papst mit-
getheilt hat die ganze große Gemeinde habe unbedingt den neuen Doctri-
nen zugestimmt." Der Hr. Erzbischof hat weder im Januar noch früher
einen derartigen Bericht erstattet. Hätte der Hr. P Correspondent sich
die geringe Mühe genommen, ehe er seine Auslassungen niederschrieb,
die betreffende Nummer des Pastoralblattes anzusehen, so hätte er ge-
funden daß es sich nur um das gewöhnliche Gratulationsschreiben han-
delte, welches, wie alljährlich, so auch zum letzten Weihnachtsfest an den
heil. Vater abgesendet worden, und er würde doch wohl Anstand genom-
men haben seine Auslassungen den Lesern der "Allg. Ztg." zum besten
zu geben.

Stuttgart, 3 März. Der König, welcher am 1 März in Schloß
Ferrieres eingetroffen ist, hat laut telegraphischer Nachricht gestern die in
Malnoue, Brie, auf den Forts Nogent, Gravelle und Faisanderie, in
Joinville und Villiers stationirten Truppen besucht, und ist überall mit dem
größten Jubel begrüßt worden. Der König drückte in besondern Anspra-
chen den Truppen seinen wärmsten Dank für die von ihnen bewiesene Ta-
pferkeit und Mannszucht aus, wodurch sie sich die allgemeine Anerkennung
erworben haben. Der König nahm das Frühstück bei dem General v. Ober-
nitz ein, und versammelte dann eine größere Anzahl der Officiere in Schloß
Ferrieres um sich an der Tafel. Heute besichtigt Se. Majestät die Schlacht-
felder bei Champigny und Villiers, und besucht die übrigen Truppen in
ihren Stationen. Am Sonntag Nachmittags wird Se. Majestät in Stutt-
gart eintreffen. ( St.=Anz. )

Berlin, 2 März. Das gestern in den späten Abendstunden hier
eingegangene Telegramm des Kaisers verkündete der Bevölkerung unse-
rer Stadt den erfolgten ersten Einzug deutscher Truppen in Paris. Die
in Folge dessen schon freudig erregte Stimmung wurde im Laufe des heu-
tigen Vormittags durch das Eintreffen der Nachrichten aus Bordeaux --
die Zustimmung der französischen Nationalversammlung zu den Prälimi-
nar=Bedingungen des Friedensschlusses -- zu hohem Jubel gesteigert;
die Häuser aller Straßen und Stadttheile zogen den reichsten Flaggen-
schmuck auf, Schulen schlossen den Unterricht, und ein zahlreiches Publi-
cum bewegte sich in den Straßen, vornehmlich in der Umgebung des kö-
niglichen Palais und Unter den Linden. An der Börse richtete der ge-
heime Commercienrath Conrad eine Ansprache an die Anwesenden und
brachte Sr. Maj. dem Kaiser und König ein dreifaches Hoch, in welches
die Versammlung mit Begeisterung einstimmte. Die allgemeine Be-
leuchtung der Stadt wird erst morgen Abend stattfinden. -- Während
die Verkündung der in der vorgestrigen Nummer des "Staats=Anzeigers"
veröffentlichten allerhöchsten Verordnung vom 14 v. M. wegen Ver-
legung des Termins für den Zusammentritt des Reichstags vom 9 auf den
16 d. M. durch das Bundesgesetzblatt vorbereitet wurde, ist dem Bundes-
kanzleramt eine anderweite allerhöchste Verordnung vom 26 v. M. zuge-
gangen, durch welche mit Rücksicht auf die inzwischen veränderten Umstände
dieser Zusammentritt nunmehr auf den 21 März d. J. festgestellt wird. --
Die "B. B.=Ztg." schreibt: "Die Drohung mit den Rachegelüsten der Fran-
zosen, welche nicht bloß Pariser, sondern auch englische Blätter, wie der

[Spaltenumbruch] der kirchlichen Autorität, stets mit allen Mitteln des Priesterthums bekäm-
pfen wird -- diese Momente hätten nicht gut zum Gedeihen Jtaliens aus-
schlagen können. Solange die priesterlichen Agitationen nur auf Worte
sich beschränken die nicht in positiver Form und direct gegen die Regie-
rung gerichtet sind, so lange hätte auch Jtalien als confessionsloser
Staat nicht das Recht sich in die kirchlichen Bestrebungen zu mischen, trotz-
dem daß durch dieselben der Same der geistigen Verkehrtheit und des Auf-
ruhrs ausgestreut wird.

Die Regierung stellte daher im October des vergangenen Jahres ein
Programm auf, das nicht dem Papst ein Aequivalent für den Verlust
der weltlichen Herrschaft dadurch bot daß seine geistliche Macht unbe-
schränkt auf ganz Jtalien ausgedehnt wurde, sondern einzig die persönliche
Souveränetät des Papstes und die damit zusammenhängenden religiösen
Rechte sicher stellen, im übrigen aber die bisherigen Beziehungen der Kirche
zum Staat in Jtalien fortbestehen lassen sollte. Alle die geistlichen Be-
fugnisse welche der päpstliche Stuhl bisher im Kirchenstaate besaß, diese
sollten allein für dieses Gebiet fortbestehen, für den übrigen Theil des
Landes sollte der Papst persönliche Souveränetät und eine Unabhängig-
keit in der Ausübung seiner eigenen geistlichen Functionen genießen.
Jn dem Berichte des italienischen Ministeriums an den König in Bezie-
hung auf die Regelung der Verhältnisse zwischen Kirche und Staat hieß
es: „der Kirche sei jene volle Freiheit zu gewähren welche in der berühm-
ten Formel des Grafen Cavour das Seitenstück bildet zu der staatlichen
Freiheit, und dieselbe vollendet und besiegelt. Aber wenn die Freiheit, wie
sie von unseren vaterländischen Gesetzen festgestellt und geschirmt wird, den
Katholiken Jtaliens zu genügen vermag, so konnte sie als eine noch zu be-
dingte und beschränkte Gestalt der Freiheit erscheinen, sobald es sich um
das Oberhaupt der katholischen Kirche handelt.“ -- Bald darauf wurde der
Gesetzentwurf über die päpstlichen Garantien in Rücksicht auf die hervorge-
hobenen Grundgedanken formulirt.

Aber auch diese Form birgt Schwierigkeiten in sich, die einem so ent-
wicklungsbedürftigen Staatswesen, wie Jtalien, leicht zum Nachtheile ge-
reichen kann. Zwei von einander durchaus getrennte, ja feindliche Sou-
veräne zu haben, das ist für einen Staat zu viel. Elemente sind dadurch
geschaffen die einst den vollen Ruin des Staates herbeiführen können. Der
Papst hat nach dem Garantiengesetze eine der königlichen Selbständigkeit
gleichkommende Machtvollkommenheit, ja eine Autorität die in religiösem
Gebiet in Beziehung auf die Stadt Rom als eine absolute bezeichnet wer-
den kann. Wie nun, wenn einst der Papst gegen die Wohlfahrt des ita-
lienischen Staates, gegen die Ehre des Staatsoberhaupts in Aufreizungen
und in Thaten vorzugehen sich veranlaßt sieht? Das Garantiengesetz ge-
währt ihm dazu reichlich die Mittel; nach diesem hat der Papst eigene
Post und Telegraphie, vollste Jmmunität von der italienischen Gerichts-
barkeit. Auch den Willen dazu wird der päpstliche Stuhl haben, da für
ihn vaterländische Jnteressen nicht existiren und gerade der italienische
Staat ihm die tiefste Wunde geschlagen hat.

Als Artikel 7 des Garantiengesetzes -- nach welchem die Behörden in
die Paläste in denen der Papst wohnt, oder in denen das Conclave oder
das ökumenische Concil versammelt ist, nicht eindringen können, und ihr
Amt nur dann ausüben dürfen wenn sie vom Papst, vom Conclave oder
vom Concil dazu berechtigt wurden -- in den Parlamentssitzungen vom
11 und 13 Februar berathen wurde, machten Abgeordnete auf die Gefahr
aufmerksam die für den italienischen Staat aus diesem Artikel entstehen
könnte. Nach demselben wäre die päpstliche Wohnung ein Asyl für alle
die welche durch ein Verbrechen der Landesjustiz verfallen waren. Zur
Motivirung dieses Artikels betonte deßhalb Visconti=Venosta, Minister
der auswärtigen Angelegenheiten, den eminent politischen Charakter des
Gesetzes: „der Papst dürfe hinsichtlich der Jmmunität seines Hauses nicht
schlechter gestellt werden als ein auswärtiger Souverän und Gesandter.
Die Wiederherstellung des Asylrechts werde nicht beabsichtigt. Wenn der
Papst einem Schuldigen ein Asyl gewährte, so würde er einen Mißbrauch
begehen, und die öffentliche Meinung der civilisirten Welt würde es Jta-
lien leicht machen diesen Mißbrauch zu zügeln.“ Mit diesen Worten hat
Minister Venosta den Werth des Garantiengesetzes völlig charakterisirt.
Solange der Papst sich in den Gränzen halten wird welche die Wohlfahrt
und die Souveränetät des italienischen Staates nicht gefährden, so lange
wird auch das Garantiengesetz eine formelle und thatsächliche Durchfüh-
rung erfahren. Hält sich dagegen der Papst nicht in den durch die Natur
der Sachlage bestimmten Gränzen, dann hat das Garantiengesetz nur
noch einen rein formellen Werth. Der Selbsterhaltungstrieb des Staa-
tes wird ihn zur Umgehung, ja zur Verletzung der Bürgschaften nöthigen
die er dem Papste, als dem Oberhaupte der katholischen Kirche, gewährt
hat, und der päpstliche Stuhl hat sich dann alle die Nachtheile selbst zuzu-
schreiben welche sür ihn, wie für den Katholicismus überhaupt in ganz
Europa, daraus hervorgehen werden.

[Spaltenumbruch]
Deutsches Reich.

sym5 München, 3 März. Der Wahlbezirk München I hat 19,190
Wähler. Hievon haben heute nach vorläufiger Zusammenstellung 11,150
gewählt, wovon Frhr. v. Stauffenberg 8918 Stimmen erhielt, und sonach
der Abgeordnete des Wahlkreises ist. Der Candidat der patriotischen Cen-
trumsfraction, Hr. Radspieler, erhielt 1881 und der vom „Volksboten“
und vom „Vaterland“ unterstützte Candidat der demokratischen Partei,
Hr. Kolb, 773 Stimmen, während 78 Stimmen sich zersplitterten. Aus
dem Wahlkreis München II, zu welchem viele Landgemeinden gehören, ist
diesen Abend erst das Ergebniß aus den städtischen und einigen ländlichen
Bezirken bekannt geworden, und in diesen erhielten Stadtrichter Kastner
6516 und Prinz Ludwig 2642 Stimmen. Die Wahl des erstern dürfte
ziemlich gesichert sein; das Gesammtergebniß des Wahlbezirks wird vor
morgen Abends nicht vorliegen. -- Die in unserer Stadt internirten fran-
zösischen Kriegsgefangenen, mehr als 3000, wurden in größern Abthei-
lungen heute durch die Straßen unserer Stadt geführt, damit sie sich die-
selbe, wie es viele wünschten, vor ihrer demnächstigen Rückkehr nach Frank-
reich besehen können. Die zur Feier des Friedens festlich beflaggten Ge-
bäude mögen bei den Leuten verschiedene Gefühle erweckt haben; sicher
aber werden sie sich glücklich fühlen daß sie in Folge des Friedensschlusses
in kürzester Zeit in ihr Vaterland zurückkehren dürfen. Jm ganzen befin-
den sich in Bayern 547 Officiere und 38,900 Unterofficiere und Soldaten
in Kriegsgefangenschaft.

München, 3 März. Die Nummer 59 der „Allg. Ztg.“ vom
28 v. M. enthält über ein vom heiligen Vater an den hiesigen Hrn. Erz-
bischof gerichtetes und im Pastoralblatte veröffentlichtes Schreiben einen
kurzen Artikel, welcher in seinen Voraussetzungen ebenso unwahr als in
den daran geknüpften Bemerkungen verletzend ist. Es ist nämlich un-
wahr daß „der Hr. Erzbischof im Januar dem Papst über die Aufnahme
welche die neuen Glaubensartikel in seiner Diöcese gefunden einen Be-
richt erstattet hat,“ und demnach auch unwahr „daß er dem Papst mit-
getheilt hat die ganze große Gemeinde habe unbedingt den neuen Doctri-
nen zugestimmt.“ Der Hr. Erzbischof hat weder im Januar noch früher
einen derartigen Bericht erstattet. Hätte der Hr. Π Correspondent sich
die geringe Mühe genommen, ehe er seine Auslassungen niederschrieb,
die betreffende Nummer des Pastoralblattes anzusehen, so hätte er ge-
funden daß es sich nur um das gewöhnliche Gratulationsschreiben han-
delte, welches, wie alljährlich, so auch zum letzten Weihnachtsfest an den
heil. Vater abgesendet worden, und er würde doch wohl Anstand genom-
men haben seine Auslassungen den Lesern der „Allg. Ztg.“ zum besten
zu geben.

Stuttgart, 3 März. Der König, welcher am 1 März in Schloß
Ferrières eingetroffen ist, hat laut telegraphischer Nachricht gestern die in
Malnoue, Brie, auf den Forts Nogent, Gravelle und Faisanderie, in
Joinville und Villiers stationirten Truppen besucht, und ist überall mit dem
größten Jubel begrüßt worden. Der König drückte in besondern Anspra-
chen den Truppen seinen wärmsten Dank für die von ihnen bewiesene Ta-
pferkeit und Mannszucht aus, wodurch sie sich die allgemeine Anerkennung
erworben haben. Der König nahm das Frühstück bei dem General v. Ober-
nitz ein, und versammelte dann eine größere Anzahl der Officiere in Schloß
Ferrières um sich an der Tafel. Heute besichtigt Se. Majestät die Schlacht-
felder bei Champigny und Villiers, und besucht die übrigen Truppen in
ihren Stationen. Am Sonntag Nachmittags wird Se. Majestät in Stutt-
gart eintreffen. ( St.=Anz. )

Berlin, 2 März. Das gestern in den späten Abendstunden hier
eingegangene Telegramm des Kaisers verkündete der Bevölkerung unse-
rer Stadt den erfolgten ersten Einzug deutscher Truppen in Paris. Die
in Folge dessen schon freudig erregte Stimmung wurde im Laufe des heu-
tigen Vormittags durch das Eintreffen der Nachrichten aus Bordeaux --
die Zustimmung der französischen Nationalversammlung zu den Prälimi-
nar=Bedingungen des Friedensschlusses -- zu hohem Jubel gesteigert;
die Häuser aller Straßen und Stadttheile zogen den reichsten Flaggen-
schmuck auf, Schulen schlossen den Unterricht, und ein zahlreiches Publi-
cum bewegte sich in den Straßen, vornehmlich in der Umgebung des kö-
niglichen Palais und Unter den Linden. An der Börse richtete der ge-
heime Commercienrath Conrad eine Ansprache an die Anwesenden und
brachte Sr. Maj. dem Kaiser und König ein dreifaches Hoch, in welches
die Versammlung mit Begeisterung einstimmte. Die allgemeine Be-
leuchtung der Stadt wird erst morgen Abend stattfinden. -- Während
die Verkündung der in der vorgestrigen Nummer des „Staats=Anzeigers“
veröffentlichten allerhöchsten Verordnung vom 14 v. M. wegen Ver-
legung des Termins für den Zusammentritt des Reichstags vom 9 auf den
16 d. M. durch das Bundesgesetzblatt vorbereitet wurde, ist dem Bundes-
kanzleramt eine anderweite allerhöchste Verordnung vom 26 v. M. zuge-
gangen, durch welche mit Rücksicht auf die inzwischen veränderten Umstände
dieser Zusammentritt nunmehr auf den 21 März d. J. festgestellt wird. --
Die „B. B.=Ztg.“ schreibt: „Die Drohung mit den Rachegelüsten der Fran-
zosen, welche nicht bloß Pariser, sondern auch englische Blätter, wie der

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[1079/0003] der kirchlichen Autorität, stets mit allen Mitteln des Priesterthums bekäm- pfen wird -- diese Momente hätten nicht gut zum Gedeihen Jtaliens aus- schlagen können. Solange die priesterlichen Agitationen nur auf Worte sich beschränken die nicht in positiver Form und direct gegen die Regie- rung gerichtet sind, so lange hätte auch Jtalien als confessionsloser Staat nicht das Recht sich in die kirchlichen Bestrebungen zu mischen, trotz- dem daß durch dieselben der Same der geistigen Verkehrtheit und des Auf- ruhrs ausgestreut wird. Die Regierung stellte daher im October des vergangenen Jahres ein Programm auf, das nicht dem Papst ein Aequivalent für den Verlust der weltlichen Herrschaft dadurch bot daß seine geistliche Macht unbe- schränkt auf ganz Jtalien ausgedehnt wurde, sondern einzig die persönliche Souveränetät des Papstes und die damit zusammenhängenden religiösen Rechte sicher stellen, im übrigen aber die bisherigen Beziehungen der Kirche zum Staat in Jtalien fortbestehen lassen sollte. Alle die geistlichen Be- fugnisse welche der päpstliche Stuhl bisher im Kirchenstaate besaß, diese sollten allein für dieses Gebiet fortbestehen, für den übrigen Theil des Landes sollte der Papst persönliche Souveränetät und eine Unabhängig- keit in der Ausübung seiner eigenen geistlichen Functionen genießen. Jn dem Berichte des italienischen Ministeriums an den König in Bezie- hung auf die Regelung der Verhältnisse zwischen Kirche und Staat hieß es: „der Kirche sei jene volle Freiheit zu gewähren welche in der berühm- ten Formel des Grafen Cavour das Seitenstück bildet zu der staatlichen Freiheit, und dieselbe vollendet und besiegelt. Aber wenn die Freiheit, wie sie von unseren vaterländischen Gesetzen festgestellt und geschirmt wird, den Katholiken Jtaliens zu genügen vermag, so konnte sie als eine noch zu be- dingte und beschränkte Gestalt der Freiheit erscheinen, sobald es sich um das Oberhaupt der katholischen Kirche handelt.“ -- Bald darauf wurde der Gesetzentwurf über die päpstlichen Garantien in Rücksicht auf die hervorge- hobenen Grundgedanken formulirt. Aber auch diese Form birgt Schwierigkeiten in sich, die einem so ent- wicklungsbedürftigen Staatswesen, wie Jtalien, leicht zum Nachtheile ge- reichen kann. Zwei von einander durchaus getrennte, ja feindliche Sou- veräne zu haben, das ist für einen Staat zu viel. Elemente sind dadurch geschaffen die einst den vollen Ruin des Staates herbeiführen können. Der Papst hat nach dem Garantiengesetze eine der königlichen Selbständigkeit gleichkommende Machtvollkommenheit, ja eine Autorität die in religiösem Gebiet in Beziehung auf die Stadt Rom als eine absolute bezeichnet wer- den kann. Wie nun, wenn einst der Papst gegen die Wohlfahrt des ita- lienischen Staates, gegen die Ehre des Staatsoberhaupts in Aufreizungen und in Thaten vorzugehen sich veranlaßt sieht? Das Garantiengesetz ge- währt ihm dazu reichlich die Mittel; nach diesem hat der Papst eigene Post und Telegraphie, vollste Jmmunität von der italienischen Gerichts- barkeit. Auch den Willen dazu wird der päpstliche Stuhl haben, da für ihn vaterländische Jnteressen nicht existiren und gerade der italienische Staat ihm die tiefste Wunde geschlagen hat. Als Artikel 7 des Garantiengesetzes -- nach welchem die Behörden in die Paläste in denen der Papst wohnt, oder in denen das Conclave oder das ökumenische Concil versammelt ist, nicht eindringen können, und ihr Amt nur dann ausüben dürfen wenn sie vom Papst, vom Conclave oder vom Concil dazu berechtigt wurden -- in den Parlamentssitzungen vom 11 und 13 Februar berathen wurde, machten Abgeordnete auf die Gefahr aufmerksam die für den italienischen Staat aus diesem Artikel entstehen könnte. Nach demselben wäre die päpstliche Wohnung ein Asyl für alle die welche durch ein Verbrechen der Landesjustiz verfallen waren. Zur Motivirung dieses Artikels betonte deßhalb Visconti=Venosta, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, den eminent politischen Charakter des Gesetzes: „der Papst dürfe hinsichtlich der Jmmunität seines Hauses nicht schlechter gestellt werden als ein auswärtiger Souverän und Gesandter. Die Wiederherstellung des Asylrechts werde nicht beabsichtigt. Wenn der Papst einem Schuldigen ein Asyl gewährte, so würde er einen Mißbrauch begehen, und die öffentliche Meinung der civilisirten Welt würde es Jta- lien leicht machen diesen Mißbrauch zu zügeln.“ Mit diesen Worten hat Minister Venosta den Werth des Garantiengesetzes völlig charakterisirt. Solange der Papst sich in den Gränzen halten wird welche die Wohlfahrt und die Souveränetät des italienischen Staates nicht gefährden, so lange wird auch das Garantiengesetz eine formelle und thatsächliche Durchfüh- rung erfahren. Hält sich dagegen der Papst nicht in den durch die Natur der Sachlage bestimmten Gränzen, dann hat das Garantiengesetz nur noch einen rein formellen Werth. Der Selbsterhaltungstrieb des Staa- tes wird ihn zur Umgehung, ja zur Verletzung der Bürgschaften nöthigen die er dem Papste, als dem Oberhaupte der katholischen Kirche, gewährt hat, und der päpstliche Stuhl hat sich dann alle die Nachtheile selbst zuzu- schreiben welche sür ihn, wie für den Katholicismus überhaupt in ganz Europa, daraus hervorgehen werden. Deutsches Reich. sym5 München, 3 März. Der Wahlbezirk München I hat 19,190 Wähler. Hievon haben heute nach vorläufiger Zusammenstellung 11,150 gewählt, wovon Frhr. v. Stauffenberg 8918 Stimmen erhielt, und sonach der Abgeordnete des Wahlkreises ist. Der Candidat der patriotischen Cen- trumsfraction, Hr. Radspieler, erhielt 1881 und der vom „Volksboten“ und vom „Vaterland“ unterstützte Candidat der demokratischen Partei, Hr. Kolb, 773 Stimmen, während 78 Stimmen sich zersplitterten. Aus dem Wahlkreis München II, zu welchem viele Landgemeinden gehören, ist diesen Abend erst das Ergebniß aus den städtischen und einigen ländlichen Bezirken bekannt geworden, und in diesen erhielten Stadtrichter Kastner 6516 und Prinz Ludwig 2642 Stimmen. Die Wahl des erstern dürfte ziemlich gesichert sein; das Gesammtergebniß des Wahlbezirks wird vor morgen Abends nicht vorliegen. -- Die in unserer Stadt internirten fran- zösischen Kriegsgefangenen, mehr als 3000, wurden in größern Abthei- lungen heute durch die Straßen unserer Stadt geführt, damit sie sich die- selbe, wie es viele wünschten, vor ihrer demnächstigen Rückkehr nach Frank- reich besehen können. Die zur Feier des Friedens festlich beflaggten Ge- bäude mögen bei den Leuten verschiedene Gefühle erweckt haben; sicher aber werden sie sich glücklich fühlen daß sie in Folge des Friedensschlusses in kürzester Zeit in ihr Vaterland zurückkehren dürfen. Jm ganzen befin- den sich in Bayern 547 Officiere und 38,900 Unterofficiere und Soldaten in Kriegsgefangenschaft. † München, 3 März. Die Nummer 59 der „Allg. Ztg.“ vom 28 v. M. enthält über ein vom heiligen Vater an den hiesigen Hrn. Erz- bischof gerichtetes und im Pastoralblatte veröffentlichtes Schreiben einen kurzen Artikel, welcher in seinen Voraussetzungen ebenso unwahr als in den daran geknüpften Bemerkungen verletzend ist. Es ist nämlich un- wahr daß „der Hr. Erzbischof im Januar dem Papst über die Aufnahme welche die neuen Glaubensartikel in seiner Diöcese gefunden einen Be- richt erstattet hat,“ und demnach auch unwahr „daß er dem Papst mit- getheilt hat die ganze große Gemeinde habe unbedingt den neuen Doctri- nen zugestimmt.“ Der Hr. Erzbischof hat weder im Januar noch früher einen derartigen Bericht erstattet. Hätte der Hr. Π Correspondent sich die geringe Mühe genommen, ehe er seine Auslassungen niederschrieb, die betreffende Nummer des Pastoralblattes anzusehen, so hätte er ge- funden daß es sich nur um das gewöhnliche Gratulationsschreiben han- delte, welches, wie alljährlich, so auch zum letzten Weihnachtsfest an den heil. Vater abgesendet worden, und er würde doch wohl Anstand genom- men haben seine Auslassungen den Lesern der „Allg. Ztg.“ zum besten zu geben. Stuttgart, 3 März. Der König, welcher am 1 März in Schloß Ferrières eingetroffen ist, hat laut telegraphischer Nachricht gestern die in Malnoue, Brie, auf den Forts Nogent, Gravelle und Faisanderie, in Joinville und Villiers stationirten Truppen besucht, und ist überall mit dem größten Jubel begrüßt worden. Der König drückte in besondern Anspra- chen den Truppen seinen wärmsten Dank für die von ihnen bewiesene Ta- pferkeit und Mannszucht aus, wodurch sie sich die allgemeine Anerkennung erworben haben. Der König nahm das Frühstück bei dem General v. Ober- nitz ein, und versammelte dann eine größere Anzahl der Officiere in Schloß Ferrières um sich an der Tafel. Heute besichtigt Se. Majestät die Schlacht- felder bei Champigny und Villiers, und besucht die übrigen Truppen in ihren Stationen. Am Sonntag Nachmittags wird Se. Majestät in Stutt- gart eintreffen. ( St.=Anz. ) Berlin, 2 März. Das gestern in den späten Abendstunden hier eingegangene Telegramm des Kaisers verkündete der Bevölkerung unse- rer Stadt den erfolgten ersten Einzug deutscher Truppen in Paris. Die in Folge dessen schon freudig erregte Stimmung wurde im Laufe des heu- tigen Vormittags durch das Eintreffen der Nachrichten aus Bordeaux -- die Zustimmung der französischen Nationalversammlung zu den Prälimi- nar=Bedingungen des Friedensschlusses -- zu hohem Jubel gesteigert; die Häuser aller Straßen und Stadttheile zogen den reichsten Flaggen- schmuck auf, Schulen schlossen den Unterricht, und ein zahlreiches Publi- cum bewegte sich in den Straßen, vornehmlich in der Umgebung des kö- niglichen Palais und Unter den Linden. An der Börse richtete der ge- heime Commercienrath Conrad eine Ansprache an die Anwesenden und brachte Sr. Maj. dem Kaiser und König ein dreifaches Hoch, in welches die Versammlung mit Begeisterung einstimmte. Die allgemeine Be- leuchtung der Stadt wird erst morgen Abend stattfinden. -- Während die Verkündung der in der vorgestrigen Nummer des „Staats=Anzeigers“ veröffentlichten allerhöchsten Verordnung vom 14 v. M. wegen Ver- legung des Termins für den Zusammentritt des Reichstags vom 9 auf den 16 d. M. durch das Bundesgesetzblatt vorbereitet wurde, ist dem Bundes- kanzleramt eine anderweite allerhöchste Verordnung vom 26 v. M. zuge- gangen, durch welche mit Rücksicht auf die inzwischen veränderten Umstände dieser Zusammentritt nunmehr auf den 21 März d. J. festgestellt wird. -- Die „B. B.=Ztg.“ schreibt: „Die Drohung mit den Rachegelüsten der Fran- zosen, welche nicht bloß Pariser, sondern auch englische Blätter, wie der

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  • rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert.
  • Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert.
  • Vollständigkeit: vollständig erfasst.
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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 64. Augsburg (Bayern), 5. März 1871, S. 1079. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_augsburg64_1871/3>, abgerufen am 21.11.2024.