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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 21. Rudolstadt, 22. Mai 1848.

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[Spaltenumbruch] sich nach irgend einem andern Staate von Nordamerika wenden
wollen. Wir schließen diese kurze Beleuchtung der Schrift mit
dem Wunsche daß sich mehrere in andern Staaten Nordamerika's
lebende Deutsche zur Herausgabe ähnlicher Werke entschließen
möchten.    R.

Das Heimathsrecht.
Eine Mecklenburger Geschichte. * )

Jn Heidelberg studirten ( außer hundert Andern ) drei Freunde,
die sich für unzertrennlich hielten; der erste Jura, der zweite Medicin,
der dritte Theologie. Die Verschiedenheit ihrer späteren Lebensrichtung
schien gerade das Band ihrer Herzen fester zu schürzen und so oft man
sie sah, fühlte man sich unwillkürlich angezogen von so viel Lebensmuth
und Beharrlichkeit, von so edlem unausgesetzten Streben, der Welt
einmal nützlich zu werden, gleichviel ob durch die Macht der Rede oder
die Gewandtheit der Feder oder durch die Kenntniß des menschlichen
Körpers und seiner Hinfälligkeit, vereint mit dem Bestreben der Er-
haltung desselben. Die Zeit der Trennung kam heran, das Schicksal
rief den Einen gen Norden, den Andern nach Süden und in wenigen
Tagen sollte geschieden sein für das ganze Leben, denn -- einmal
in den Kreis des künftigen Berufsstandes eingetreten, war ein Wie-
dersehen auf so riesige Entfernungen so unwahrscheinlich, daß sie sich
nicht damit schmeicheln mochten. Da schlug der Jurist, ein Mecklen-
burger, der daheim Verwandte, Freunde und Vermögen hatte, den
andern beiden, einem Krakauer und einem Schweizer vor, ihn in
seine Heimath zu begleiten. "Jhr habt Nichts, das Euch hinzieht
in das Land Eurer Jugendträume als die Erinnerung, und die blinkt
Euch auch dort noch. Jch kann Euch zwar keine Riesenberge, keine
Ströme bieten, wie das Bild Eurer Kindheit sie Euch lockend viel-
leicht vorhält, aber ich führe Euch an das hochwogende Meer und
freue mich im Voraus des Eindrucks, den der erste Anblick darauf
mit des Zaubers Allgewalt auf jeden Guten hervorruft, auch Euch
werden wird. Kommt mit mir! ich habe etwas Vermögen, es wird
für uns dreie ausreichen, bis wir im Stande sind, uns selber unser
Brod zu verdienen." -- Bittend fah er sie an, und die Thräne des
Dankes im freudeglühenden Auge, schlugen sie ein.

Alle drei zogen nun mit den Lebenshoffnungen, welche
gewöhnlich den Weg in die Welt begleiten, nach Mecklenburg; der Jurist
machte sein Examen und trat als Advocat in einer Stadt nah am
Strande in die Dienste des Publicums ( die Zahl der Advocaten ist
nämlich nicht beschränkt und kann sich nach Belieben steigern und mindern ) ;
er besaß, wie schon früher erwähnt, etwas Vermögen und erhielt des-
halb die Niederlassung. Anders war es mit den beiden Fremden.
Der Arzt, welcher promovirt hatte und deshalb als Doctor auftrat,
erhielt durch eine Caution des Advocaten die Erlaubniß des einst-
weiligen
Aufenthalts, der Candidat die Vergünstigung, eine Privat-
schule einzurichten, jedoch auch nur gegen Bürgschaft und vorläufig auf
ein Jahr.

" Habt keine Sorge!" -- tröstete der Mecklenburger. -- "Jch
kenne meine Landsleute, sie sind brav und gut, das seid Jhr auch und
man wird sich so an Euch gewöhnen, daß Jhr Euch eingebürgert habt,
ehe ihr es noch selber glaubt." --

[Spaltenumbruch]

Und in der That gewann man die Fremden lieb, der Arzt war
eben so geschickt als glücklich in seinen Curen; der Candidat besaß das
Vertrauen der ganzen Stadt, wie die ungetheilte Liebe seiner Schulkinder.

Der Advocat frohlockte und das Band der Eintracht schien die drei
Freunde noch fester zu umschlingen, als des erstern Schwestern sich mit
jenen Beiden verlobten.

Sie waren beinahe drei Jahre im Staate gewesen, standen sich wie
man so sagt, gut, und Niemand dachte mehr an ihr Geburtsland. Da
kam der Bruder eines Senatoren von der Universität zurück und machte
sein Doctor = Eramen, während die Tochter einer andern obrigkeitlichen
Person sich mit einem Doctor der Philologie verlobte.

Die Freunde achteten darauf kaum, träumten von einer glücklichen
Zukunft, und der Tag der Doppelhochzeit wurde von den Eltern der
Bräute festgesetzt Der Advocat ging zum Bürgermeister, ihm davon
Anzeige zu machen.

" Jhre Schwestern wollen die Ausländer heirathen?" -- fragte
dieser verwundert -- "lieber Freund! ich hielt die Sache bisher für
Scherz; soll aber Ernst daraus werden, so muß ich Sie doch auf das
Gefährliche der Sache aufmerksam machen; die jungen Leute sind lieb
und brav, haben auch tüchtig etwas gelernt, aber sie haben keine Heimath
und das ist -- wie Sie mir zugestehen müssen, sehr übel." --

Keine Heimath?" -- wiederholte der Advocat gedehnt -- "haben
sie diese nicht bei uns gefunden?"

" Ei bewahre!" rief der Bürgermeister, ein Geheimer Hofrath --
"ich wollte Jhnen eben sagen, daß die Zeit ihrer Erlaubniß, hier zu
verweilen, abgelaufen ist und deshalb spätestens in 14 Tagen die Stadt
zu verlassen haben." --

Der Advocat erblaßte. Die Erklärung des Bürgermeisters kam
ihm so überraschend, so vernichtend, daß er lange kein Wort der Ent-
gegnung finden konnte. Er hatte die entsetzlichen Heimathsverhält-
nisse seines Vaterlandes schon so oft hart, grausam, ungerecht genannt,
ohne daran zu denken, daß sie ihn selbst dereinst so verletzend berühren
sollten. Jetzt erkannte er sie in ihrer ganzen Schwere, in ihrem Schrecken.

Als er sich in etwas gesammelt hatte, bat er den Geheimen Hof-
rath um Ausdehnung der 14tägigen Frist bis auf 4 Wochen. Nach
einigem Bedenken bewilligte dieser das Gesuch, festsetzend, daß dann
aber auch nicht Ein Tag mehr nachgesehen werden könne.

Der Gang des Juristen zu seinen beiden Freunden war ein sehr
schwerer, und die Stunde der Mittheilung jener Sentenz die bitterste
in seinem bisherigen Leben. Er ließ sie mehr ahnen, als er sagte,
aber immer noch lange nicht die vernichtende Wirklichkeit.

Sein Plan war, mit ihnen nach der Residenz zu gehen und die
Gnade des Fürsten für sie in Anspruch zu nehmen.

Leider aber machen die Heimathsgesetze den Bürgermeister und
Senat einer jeden Stadt so selbstständig, daß Fürst und Minister nur
wünschen, nicht
aber befehlen können.

Mit einigen Hoffnungen kehrten die drei Freunde in ihren Wohn-
ort zurück.

" Sie haben mich verklagt!" -- sagte der Geheime Hofrath
acht Tage später zum Advocaten mit einer Miene, die diesem nicht viel
zu versprechen schien -- "das wird Jhnen in Jhrem künftigen Wir-
kungskreise keinen vortheilhaften Weg bahnen. Wer das Gesetz um-
gehen oder lächerlich machen will, paßt schlecht zum Vollstrecker dieses
Gesetzes. Wie gesagt, es thut mir leid, daß Sie selbst Jhre Zukunft
zerstören." --

" Herr Geheimer Hofrath!" stotterte jener --

" Lassen Sie!" -- fuhr der Bürgermeister fort -- "ich hatte
zwar auf Dank gerechnet, als ich Jhnen willfahrte und nachdem ich
die Fremden 3 Jahre hier geduldet, noch 4 Wochen dazu gab, indeß --
ich sehe, daß ich mich in Jhnen und jenen Herren geirrt, und werde
für die Folge eine Lehre daraus ziehen. --

" Aber, mein Herr!" -- rief mit erwachtem Selbstgefühl der
Advocat. -- "Sie werden doch nicht verlangen, daß wir Jhnen für

* ) Wir entlehnen diese Erzählung, welche einen tiefen Blick in die bisher
der Auswanderung zum mächtigsten Jmpulse dienenden traurigen Zustände
unseres deutschen Vaterlandes thun lassen, dem "Leuchtthurm," einer von
uns schon öfter rühmlichst erwähnten belletristischen Zeitschrift. Gottlob!
daß die Zeit, wo solche Grausamkeiten noch möglich waren, nunmehr begraben
ist, daß allgemeine Freizügigkeit in ganz Deutschland als eine
der ersten segensreichen Früchte unserer Nationalversammlung in naher Aus-
sicht steht.   D. Red.

[Spaltenumbruch] sich nach irgend einem andern Staate von Nordamerika wenden
wollen. Wir schließen diese kurze Beleuchtung der Schrift mit
dem Wunsche daß sich mehrere in andern Staaten Nordamerika's
lebende Deutsche zur Herausgabe ähnlicher Werke entschließen
möchten.    R.

Das Heimathsrecht.
Eine Mecklenburger Geschichte. * )

Jn Heidelberg studirten ( außer hundert Andern ) drei Freunde,
die sich für unzertrennlich hielten; der erste Jura, der zweite Medicin,
der dritte Theologie. Die Verschiedenheit ihrer späteren Lebensrichtung
schien gerade das Band ihrer Herzen fester zu schürzen und so oft man
sie sah, fühlte man sich unwillkürlich angezogen von so viel Lebensmuth
und Beharrlichkeit, von so edlem unausgesetzten Streben, der Welt
einmal nützlich zu werden, gleichviel ob durch die Macht der Rede oder
die Gewandtheit der Feder oder durch die Kenntniß des menschlichen
Körpers und seiner Hinfälligkeit, vereint mit dem Bestreben der Er-
haltung desselben. Die Zeit der Trennung kam heran, das Schicksal
rief den Einen gen Norden, den Andern nach Süden und in wenigen
Tagen sollte geschieden sein für das ganze Leben, denn -- einmal
in den Kreis des künftigen Berufsstandes eingetreten, war ein Wie-
dersehen auf so riesige Entfernungen so unwahrscheinlich, daß sie sich
nicht damit schmeicheln mochten. Da schlug der Jurist, ein Mecklen-
burger, der daheim Verwandte, Freunde und Vermögen hatte, den
andern beiden, einem Krakauer und einem Schweizer vor, ihn in
seine Heimath zu begleiten. „Jhr habt Nichts, das Euch hinzieht
in das Land Eurer Jugendträume als die Erinnerung, und die blinkt
Euch auch dort noch. Jch kann Euch zwar keine Riesenberge, keine
Ströme bieten, wie das Bild Eurer Kindheit sie Euch lockend viel-
leicht vorhält, aber ich führe Euch an das hochwogende Meer und
freue mich im Voraus des Eindrucks, den der erste Anblick darauf
mit des Zaubers Allgewalt auf jeden Guten hervorruft, auch Euch
werden wird. Kommt mit mir! ich habe etwas Vermögen, es wird
für uns dreie ausreichen, bis wir im Stande sind, uns selber unser
Brod zu verdienen.“ -- Bittend fah er sie an, und die Thräne des
Dankes im freudeglühenden Auge, schlugen sie ein.

Alle drei zogen nun mit den Lebenshoffnungen, welche
gewöhnlich den Weg in die Welt begleiten, nach Mecklenburg; der Jurist
machte sein Examen und trat als Advocat in einer Stadt nah am
Strande in die Dienste des Publicums ( die Zahl der Advocaten ist
nämlich nicht beschränkt und kann sich nach Belieben steigern und mindern ) ;
er besaß, wie schon früher erwähnt, etwas Vermögen und erhielt des-
halb die Niederlassung. Anders war es mit den beiden Fremden.
Der Arzt, welcher promovirt hatte und deshalb als Doctor auftrat,
erhielt durch eine Caution des Advocaten die Erlaubniß des einst-
weiligen
Aufenthalts, der Candidat die Vergünstigung, eine Privat-
schule einzurichten, jedoch auch nur gegen Bürgschaft und vorläufig auf
ein Jahr.

„ Habt keine Sorge!“ -- tröstete der Mecklenburger. -- „Jch
kenne meine Landsleute, sie sind brav und gut, das seid Jhr auch und
man wird sich so an Euch gewöhnen, daß Jhr Euch eingebürgert habt,
ehe ihr es noch selber glaubt.“ --

[Spaltenumbruch]

Und in der That gewann man die Fremden lieb, der Arzt war
eben so geschickt als glücklich in seinen Curen; der Candidat besaß das
Vertrauen der ganzen Stadt, wie die ungetheilte Liebe seiner Schulkinder.

Der Advocat frohlockte und das Band der Eintracht schien die drei
Freunde noch fester zu umschlingen, als des erstern Schwestern sich mit
jenen Beiden verlobten.

Sie waren beinahe drei Jahre im Staate gewesen, standen sich wie
man so sagt, gut, und Niemand dachte mehr an ihr Geburtsland. Da
kam der Bruder eines Senatoren von der Universität zurück und machte
sein Doctor = Eramen, während die Tochter einer andern obrigkeitlichen
Person sich mit einem Doctor der Philologie verlobte.

Die Freunde achteten darauf kaum, träumten von einer glücklichen
Zukunft, und der Tag der Doppelhochzeit wurde von den Eltern der
Bräute festgesetzt Der Advocat ging zum Bürgermeister, ihm davon
Anzeige zu machen.

„ Jhre Schwestern wollen die Ausländer heirathen?“ -- fragte
dieser verwundert -- „lieber Freund! ich hielt die Sache bisher für
Scherz; soll aber Ernst daraus werden, so muß ich Sie doch auf das
Gefährliche der Sache aufmerksam machen; die jungen Leute sind lieb
und brav, haben auch tüchtig etwas gelernt, aber sie haben keine Heimath
und das ist -- wie Sie mir zugestehen müssen, sehr übel.“ --

Keine Heimath?“ -- wiederholte der Advocat gedehnt -- „haben
sie diese nicht bei uns gefunden?“

„ Ei bewahre!“ rief der Bürgermeister, ein Geheimer Hofrath --
„ich wollte Jhnen eben sagen, daß die Zeit ihrer Erlaubniß, hier zu
verweilen, abgelaufen ist und deshalb spätestens in 14 Tagen die Stadt
zu verlassen haben.“ --

Der Advocat erblaßte. Die Erklärung des Bürgermeisters kam
ihm so überraschend, so vernichtend, daß er lange kein Wort der Ent-
gegnung finden konnte. Er hatte die entsetzlichen Heimathsverhält-
nisse seines Vaterlandes schon so oft hart, grausam, ungerecht genannt,
ohne daran zu denken, daß sie ihn selbst dereinst so verletzend berühren
sollten. Jetzt erkannte er sie in ihrer ganzen Schwere, in ihrem Schrecken.

Als er sich in etwas gesammelt hatte, bat er den Geheimen Hof-
rath um Ausdehnung der 14tägigen Frist bis auf 4 Wochen. Nach
einigem Bedenken bewilligte dieser das Gesuch, festsetzend, daß dann
aber auch nicht Ein Tag mehr nachgesehen werden könne.

Der Gang des Juristen zu seinen beiden Freunden war ein sehr
schwerer, und die Stunde der Mittheilung jener Sentenz die bitterste
in seinem bisherigen Leben. Er ließ sie mehr ahnen, als er sagte,
aber immer noch lange nicht die vernichtende Wirklichkeit.

Sein Plan war, mit ihnen nach der Residenz zu gehen und die
Gnade des Fürsten für sie in Anspruch zu nehmen.

Leider aber machen die Heimathsgesetze den Bürgermeister und
Senat einer jeden Stadt so selbstständig, daß Fürst und Minister nur
wünschen, nicht
aber befehlen können.

Mit einigen Hoffnungen kehrten die drei Freunde in ihren Wohn-
ort zurück.

„ Sie haben mich verklagt!“ -- sagte der Geheime Hofrath
acht Tage später zum Advocaten mit einer Miene, die diesem nicht viel
zu versprechen schien -- „das wird Jhnen in Jhrem künftigen Wir-
kungskreise keinen vortheilhaften Weg bahnen. Wer das Gesetz um-
gehen oder lächerlich machen will, paßt schlecht zum Vollstrecker dieses
Gesetzes. Wie gesagt, es thut mir leid, daß Sie selbst Jhre Zukunft
zerstören.“ --

„ Herr Geheimer Hofrath!“ stotterte jener --

„ Lassen Sie!“ -- fuhr der Bürgermeister fort -- „ich hatte
zwar auf Dank gerechnet, als ich Jhnen willfahrte und nachdem ich
die Fremden 3 Jahre hier geduldet, noch 4 Wochen dazu gab, indeß --
ich sehe, daß ich mich in Jhnen und jenen Herren geirrt, und werde
für die Folge eine Lehre daraus ziehen. --

„ Aber, mein Herr!“ -- rief mit erwachtem Selbstgefühl der
Advocat. -- „Sie werden doch nicht verlangen, daß wir Jhnen für

* ) Wir entlehnen diese Erzählung, welche einen tiefen Blick in die bisher
der Auswanderung zum mächtigsten Jmpulse dienenden traurigen Zustände
unseres deutschen Vaterlandes thun lassen, dem „Leuchtthurm,“ einer von
uns schon öfter rühmlichst erwähnten belletristischen Zeitschrift. Gottlob!
daß die Zeit, wo solche Grausamkeiten noch möglich waren, nunmehr begraben
ist, daß allgemeine Freizügigkeit in ganz Deutschland als eine
der ersten segensreichen Früchte unserer Nationalversammlung in naher Aus-
sicht steht.   D. Red.
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Der Arzt, welcher promovirt hatte und deshalb als Doctor auftrat, erhielt durch eine Caution des Advocaten die Erlaubniß des einst- weiligen Aufenthalts, der Candidat die Vergünstigung, eine Privat- schule einzurichten, jedoch auch nur gegen Bürgschaft und vorläufig auf ein Jahr. „ Habt keine Sorge!“ -- tröstete der Mecklenburger. -- „Jch kenne meine Landsleute, sie sind brav und gut, das seid Jhr auch und man wird sich so an Euch gewöhnen, daß Jhr Euch eingebürgert habt, ehe ihr es noch selber glaubt.“ -- Und in der That gewann man die Fremden lieb, der Arzt war eben so geschickt als glücklich in seinen Curen; der Candidat besaß das Vertrauen der ganzen Stadt, wie die ungetheilte Liebe seiner Schulkinder. Der Advocat frohlockte und das Band der Eintracht schien die drei Freunde noch fester zu umschlingen, als des erstern Schwestern sich mit jenen Beiden verlobten. Sie waren beinahe drei Jahre im Staate gewesen, standen sich wie man so sagt, gut, und Niemand dachte mehr an ihr Geburtsland. Da kam der Bruder eines Senatoren von der Universität zurück und machte sein Doctor = Eramen, während die Tochter einer andern obrigkeitlichen Person sich mit einem Doctor der Philologie verlobte. Die Freunde achteten darauf kaum, träumten von einer glücklichen Zukunft, und der Tag der Doppelhochzeit wurde von den Eltern der Bräute festgesetzt Der Advocat ging zum Bürgermeister, ihm davon Anzeige zu machen. „ Jhre Schwestern wollen die Ausländer heirathen?“ -- fragte dieser verwundert -- „lieber Freund! ich hielt die Sache bisher für Scherz; soll aber Ernst daraus werden, so muß ich Sie doch auf das Gefährliche der Sache aufmerksam machen; die jungen Leute sind lieb und brav, haben auch tüchtig etwas gelernt, aber sie haben keine Heimath und das ist -- wie Sie mir zugestehen müssen, sehr übel.“ -- Keine Heimath?“ -- wiederholte der Advocat gedehnt -- „haben sie diese nicht bei uns gefunden?“ „ Ei bewahre!“ rief der Bürgermeister, ein Geheimer Hofrath -- „ich wollte Jhnen eben sagen, daß die Zeit ihrer Erlaubniß, hier zu verweilen, abgelaufen ist und deshalb spätestens in 14 Tagen die Stadt zu verlassen haben.“ -- Der Advocat erblaßte. Die Erklärung des Bürgermeisters kam ihm so überraschend, so vernichtend, daß er lange kein Wort der Ent- gegnung finden konnte. Er hatte die entsetzlichen Heimathsverhält- nisse seines Vaterlandes schon so oft hart, grausam, ungerecht genannt, ohne daran zu denken, daß sie ihn selbst dereinst so verletzend berühren sollten. Jetzt erkannte er sie in ihrer ganzen Schwere, in ihrem Schrecken. Als er sich in etwas gesammelt hatte, bat er den Geheimen Hof- rath um Ausdehnung der 14tägigen Frist bis auf 4 Wochen. Nach einigem Bedenken bewilligte dieser das Gesuch, festsetzend, daß dann aber auch nicht Ein Tag mehr nachgesehen werden könne. Der Gang des Juristen zu seinen beiden Freunden war ein sehr schwerer, und die Stunde der Mittheilung jener Sentenz die bitterste in seinem bisherigen Leben. Er ließ sie mehr ahnen, als er sagte, aber immer noch lange nicht die vernichtende Wirklichkeit. Sein Plan war, mit ihnen nach der Residenz zu gehen und die Gnade des Fürsten für sie in Anspruch zu nehmen. Leider aber machen die Heimathsgesetze den Bürgermeister und Senat einer jeden Stadt so selbstständig, daß Fürst und Minister nur wünschen, nicht aber befehlen können. Mit einigen Hoffnungen kehrten die drei Freunde in ihren Wohn- ort zurück. „ Sie haben mich verklagt!“ -- sagte der Geheime Hofrath acht Tage später zum Advocaten mit einer Miene, die diesem nicht viel zu versprechen schien -- „das wird Jhnen in Jhrem künftigen Wir- kungskreise keinen vortheilhaften Weg bahnen. Wer das Gesetz um- gehen oder lächerlich machen will, paßt schlecht zum Vollstrecker dieses Gesetzes. Wie gesagt, es thut mir leid, daß Sie selbst Jhre Zukunft zerstören.“ -- „ Herr Geheimer Hofrath!“ stotterte jener -- „ Lassen Sie!“ -- fuhr der Bürgermeister fort -- „ich hatte zwar auf Dank gerechnet, als ich Jhnen willfahrte und nachdem ich die Fremden 3 Jahre hier geduldet, noch 4 Wochen dazu gab, indeß -- ich sehe, daß ich mich in Jhnen und jenen Herren geirrt, und werde für die Folge eine Lehre daraus ziehen. -- „ Aber, mein Herr!“ -- rief mit erwachtem Selbstgefühl der Advocat. -- „Sie werden doch nicht verlangen, daß wir Jhnen für * ) Wir entlehnen diese Erzählung, welche einen tiefen Blick in die bisher der Auswanderung zum mächtigsten Jmpulse dienenden traurigen Zustände unseres deutschen Vaterlandes thun lassen, dem „Leuchtthurm,“ einer von uns schon öfter rühmlichst erwähnten belletristischen Zeitschrift. Gottlob! daß die Zeit, wo solche Grausamkeiten noch möglich waren, nunmehr begraben ist, daß allgemeine Freizügigkeit in ganz Deutschland als eine der ersten segensreichen Früchte unserer Nationalversammlung in naher Aus- sicht steht. D. Red.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 21. Rudolstadt, 22. Mai 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer21_1848/4>, abgerufen am 03.05.2024.