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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 58. Rudolstadt, 8. November 1847.

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[Spaltenumbruch] um im Schadensfalle die Passagiere sowohl während einer etwaigen
Reparatur zu beköstigen und zu behausen, als auch um, falls das
Schiff seine Reise nicht fortsetzen könnte, die Beförderung der Passa-
giere an den Bestimmungsort zu beschaffen. Die den hiesigen Be-
hörden aus einem solchen Unfall etwa erwachsenden Kosten sind gleich-
falls aus dieser Versicherung zu ersetzen. Eine glaubwürdige Abschrift
der Police ist bei der Polizeibehörde zu deponiren. An die Stelle
der Versicherung kann eine genügende Caution, zum Belaufe des vollen
Passagegeldes nebst 40 Bco. Mark für jeden Passagier, zugelassen werden.
§. 9. Sobald die in §§. 7 und 8 vorgeschriebenen Nachweisungen
beschafft sind, erhält der Contrahent vom Polizeiherrn eine Bescheini-
gung darüber; ohne eine solche darf kein in die Kategorie des §. 1
gehöriges Schiff den Hafen verlassen.
§. 10. Nach Maßgabe des Bundescartells als Deserteurs oder
entwichene Militärpflichtige anzusehende Personen, sowie auch solche,
die sich der Strafe begangener Vergehen oder Verbrechen zu entziehen
suchen, dürfen nicht als Passagiere angenommen werden. Hiesigen
Unmündigen wird die Einschiffung nur mit Zustimmung ihrer Eltern,
Vormünder oder diese vertretender Personen und Behörden gestattet.
§. 11. Die von hier zu befördernden Auswanderer haben sich
sofort nach ihrer Ankunft bei der Polizei = Behörde zu melden und
deren Anweisungen Folge zu leisten.
§. 12. Bei verzögertem Abgange des Schiffes hat der Con-
trahent, von dem im Contracte bestimmten Termin der Expedirung
an, jedem Passagier, sofern er ihn nicht am Bord oder am Lande
beherbergt und beköstigt, eine Vergütung von 12 Schilling pr. Tag
zu bezahlen.
§. 13. Jeder Passagier hat das Recht, eine schriftliche Ausfer-
tigung des von ihm geschlossenen Contractes in deutscher Sprache,
sowie die Einsicht dieser Verordnung zu verlangen, von welcher über-
dieß einige Exemplare durch Anschlag am Bord eines jeden Auswan-
dererschiffes zur Kenntniß der Passagiere zu bringen sind.
§. 14. Beschwerden der Auswanderer gegen den Contrahenten,
oder dieser gegen jene, vor Abgang des Schiffes, sind bei dem Polizei-
herrn oder, falls das Schiff hier abgegangen und in Cuxhaven einge-
laufen wäre, bei dem Herrn Amtmann zu Ritzebüttel anzubringen.
Desgleichen können Beschwerden über das, dieser Verordnung oder
dem geschlossenen Contracte nicht entsprechende Verfahren des Schiffers
oder sonstiger Mandatare des Contrahenten während der Reise, falls
sie sich nicht am Bestimmungsorte erledigen, entweder direct oder durch
Vermittlung eines hamburgischen Consulats, bei dem Polizeiherrn an-
gebracht werden, welcher deren Untersuchung und eventuelle Bestrafung
verfügen oder das Weitere nach Befinden der Umstände veranlassen wird.
§. 15. Rücksichtlich der von Cuxhaven erpedirten, in die Kate-
gorie des §. 1. gehörigen Schiffe stehen dem Amtmann zu Ritzebüttel
dieselben Befugnisse zu, welche durch diese Verordnung hinsichtlich der
von Hamburg expedirten Schiffe dem Polizeiherrn, dem Hafenherrn
und der Commerz = Deputation zugewiesen werden.
Vermischte Nachrichten.

Die deutsche Zeitung knüpft an die neuen Siegesnachrichten
der Nordamerikaner folgende Betrachtungen: So fiel -- in ihren
letzten Vertheidigungsmomenten wenigstens nicht ganz unwürdig --
die Hauptstadt einer ehemals unabhängigen Republik, die moralisch
schon längst vernichtet war und während ihres Bestehens kein Zeichen
eines wahrhaft politischen Lebens und höheren Bewußtseins gegeben
hat. Wie man auch über die Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit des
Krieges denken möge, die Civilisation kann sich zu dem Siege der
Nordamerikaner nur Glück wünschen; eine neue Epoche in der
Geschichte Amerika's wie der Menschheit überhaupt
[Spaltenumbruch] knüpft sich an den Fall der alten Hauptstadt Montezu-
ma 's.
Südamerika, dessen Bollwerk mit ihr gefallen ist, liegt vor
der germanischen Race offen, ungeheure Strecken erschließen sich der
Cultur, nur ein Weltreich steigt jenseits des Oceans em-
por, dessen Politik sich auch auf die Politik Europa's in
immer gewaltigeren Rückschlägen fühlbar machen wird,
wie es schon bis jetzt ein Schildhalter bürgerlicher Frei-
heit gegen die Feudalreste der alten Welt gewesen
.

Edelsinn eines Fabrikarbeiters. Vor einigen Tagen
kam eine elsässer Auswandererfamilie, wie deren jährlich viele ihr
Glück in Amerika suchen, in Paris an. Dem Manne waren die
Mittel ausgegangen, und erschöpft, von einer trostlosen Frau und drei
hungrigen Kindern umgeben, hatte er sich in einer der Straßen des
Faubourg St. Germain niedergeworfen. Ein Arbeiter in seiner weißen
Blouse und in der Hand das Blechgeschirr, in dem sich sein Mittags-
mahl befand, ging vorüber. Die Kinder schrieen vor Hunger. Er
trat zu ihnen. "Weint nicht so, Kinder!" rief er; "so lange es noch
rechtschaffene Leute gibt, und daran wird es in Frankreich niemals
fehlen, stirbt in Paris Keiner vor Hunger; da, nehmt die Suppe
und das Obst; eßt, Kinder, und weint nicht mehr; eßt, gute Mutter,
und fasset Muth!" -- Bald sammelte sich eine Gruppe um den
braven Arbeiter und die Auswanderer, die mit Gier sein Mahl ver-
schlangen. Manche der Umstehenden warfen ihnen Geld zu. -- Ein
alter Priester nahm den Arbeiter bei der Hand, drückte sie und fragte:
"Wie werdet Jhr es nun aber anfangen, daß Jhr zu essen bekommt?"
-- "Wie ich es anfangen werde, Hr. Pfarrer? Jch werde an die
armen Leute denken, mir den Leib fester schnüren und auf meine
Abendsuppe warten." -- "Bis zum Abend ist's noch lange hin,"
erwiederte der Geistliche, und reichte ihm ein Fünffrankstück, um sich
Brod zu kaufen. Der Arbeiter nahm es mit Dank und ging. Aber
nach wenigen Schritten kehrte er rasch wieder um, warf das Geldstück
der Frau in die Schürze und sagte: "Jch habe Arbeit, aber Jhr
werdet lange keine haben. Nehmt Das! -- es kommt vom lieben
Gott!" --

Daniel Webster, einer der einflußreichsten amerikanischen
Staatsmänner, Whigcandidat für die nächste Präsidentschaft, hat sich
mit der entschiedensten Unverhohlenheit über die " Unnöthigkeit
und Ungerechtigkeit " des mexikanischen Kriegs ausgesprochen.
Der nächste Congreß dürfe von Rechtswegen keine weiteren Subsidien
bewilligen.

Capt. Anderson vom Bremer Schiff "Emigrant" ist in Folge
der Anklage, 15 Passagiere mehr, als das Gesetz erlaubt, an Bord
gehabt zu haben, in Newyork verhaftet worden.

Unter der Direction der Herren W. Hermann und C. Knott
hat eine Schauspielertruppe, welche früher bereits in New = Orleans
thätig war, deutsche Theatervorstellungen daselbst begonnen.

Nachrichten aus Wellington auf Neuseeland vom 18. Juni
melden, daß es dort abermals zum Kampfe mit einem Stamme der
wilden und unbezähmbaren Eingeborenen gekommen ist. Die letztern
griffen bei hellem Tage die Kolonie in Wangunui an, wurden jedoch
durch ein heftiges Gewehrfeuer zurückgetrieben, nachdem zwei ihrer
Häuptlinge, hierunter der gefürchtete Maketu, getödtet worden.

Die Redaction des Leuchtthurms, welche auf gericht-
liches Befragen als Verf. des bekannten Schmähartikels gegen Sloman
erst einen Quidam namhaft gemacht hatte, welcher sich gar nicht am
Bord des betr. Schiffes "William Money" befunden, sah sich später
veranlaßt, diese Angabe zurückzunehmen und den Passagier Otto
Meißner
als Verfasser zu bezeichnen. Das Endresultat dieses Jn-
jurienprocesses steht noch zu erwarten.

[Ende Spaltensatz]
[Spaltenumbruch] um im Schadensfalle die Passagiere sowohl während einer etwaigen
Reparatur zu beköstigen und zu behausen, als auch um, falls das
Schiff seine Reise nicht fortsetzen könnte, die Beförderung der Passa-
giere an den Bestimmungsort zu beschaffen. Die den hiesigen Be-
hörden aus einem solchen Unfall etwa erwachsenden Kosten sind gleich-
falls aus dieser Versicherung zu ersetzen. Eine glaubwürdige Abschrift
der Police ist bei der Polizeibehörde zu deponiren. An die Stelle
der Versicherung kann eine genügende Caution, zum Belaufe des vollen
Passagegeldes nebst 40 Bco. Mark für jeden Passagier, zugelassen werden.
§. 9. Sobald die in §§. 7 und 8 vorgeschriebenen Nachweisungen
beschafft sind, erhält der Contrahent vom Polizeiherrn eine Bescheini-
gung darüber; ohne eine solche darf kein in die Kategorie des §. 1
gehöriges Schiff den Hafen verlassen.
§. 10. Nach Maßgabe des Bundescartells als Deserteurs oder
entwichene Militärpflichtige anzusehende Personen, sowie auch solche,
die sich der Strafe begangener Vergehen oder Verbrechen zu entziehen
suchen, dürfen nicht als Passagiere angenommen werden. Hiesigen
Unmündigen wird die Einschiffung nur mit Zustimmung ihrer Eltern,
Vormünder oder diese vertretender Personen und Behörden gestattet.
§. 11. Die von hier zu befördernden Auswanderer haben sich
sofort nach ihrer Ankunft bei der Polizei = Behörde zu melden und
deren Anweisungen Folge zu leisten.
§. 12. Bei verzögertem Abgange des Schiffes hat der Con-
trahent, von dem im Contracte bestimmten Termin der Expedirung
an, jedem Passagier, sofern er ihn nicht am Bord oder am Lande
beherbergt und beköstigt, eine Vergütung von 12 Schilling pr. Tag
zu bezahlen.
§. 13. Jeder Passagier hat das Recht, eine schriftliche Ausfer-
tigung des von ihm geschlossenen Contractes in deutscher Sprache,
sowie die Einsicht dieser Verordnung zu verlangen, von welcher über-
dieß einige Exemplare durch Anschlag am Bord eines jeden Auswan-
dererschiffes zur Kenntniß der Passagiere zu bringen sind.
§. 14. Beschwerden der Auswanderer gegen den Contrahenten,
oder dieser gegen jene, vor Abgang des Schiffes, sind bei dem Polizei-
herrn oder, falls das Schiff hier abgegangen und in Cuxhaven einge-
laufen wäre, bei dem Herrn Amtmann zu Ritzebüttel anzubringen.
Desgleichen können Beschwerden über das, dieser Verordnung oder
dem geschlossenen Contracte nicht entsprechende Verfahren des Schiffers
oder sonstiger Mandatare des Contrahenten während der Reise, falls
sie sich nicht am Bestimmungsorte erledigen, entweder direct oder durch
Vermittlung eines hamburgischen Consulats, bei dem Polizeiherrn an-
gebracht werden, welcher deren Untersuchung und eventuelle Bestrafung
verfügen oder das Weitere nach Befinden der Umstände veranlassen wird.
§. 15. Rücksichtlich der von Cuxhaven erpedirten, in die Kate-
gorie des §. 1. gehörigen Schiffe stehen dem Amtmann zu Ritzebüttel
dieselben Befugnisse zu, welche durch diese Verordnung hinsichtlich der
von Hamburg expedirten Schiffe dem Polizeiherrn, dem Hafenherrn
und der Commerz = Deputation zugewiesen werden.
Vermischte Nachrichten.

Die deutsche Zeitung knüpft an die neuen Siegesnachrichten
der Nordamerikaner folgende Betrachtungen: So fiel -- in ihren
letzten Vertheidigungsmomenten wenigstens nicht ganz unwürdig --
die Hauptstadt einer ehemals unabhängigen Republik, die moralisch
schon längst vernichtet war und während ihres Bestehens kein Zeichen
eines wahrhaft politischen Lebens und höheren Bewußtseins gegeben
hat. Wie man auch über die Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit des
Krieges denken möge, die Civilisation kann sich zu dem Siege der
Nordamerikaner nur Glück wünschen; eine neue Epoche in der
Geschichte Amerika's wie der Menschheit überhaupt
[Spaltenumbruch] knüpft sich an den Fall der alten Hauptstadt Montezu-
ma 's.
Südamerika, dessen Bollwerk mit ihr gefallen ist, liegt vor
der germanischen Raçe offen, ungeheure Strecken erschließen sich der
Cultur, nur ein Weltreich steigt jenseits des Oceans em-
por, dessen Politik sich auch auf die Politik Europa's in
immer gewaltigeren Rückschlägen fühlbar machen wird,
wie es schon bis jetzt ein Schildhalter bürgerlicher Frei-
heit gegen die Feudalreste der alten Welt gewesen
.

Edelsinn eines Fabrikarbeiters. Vor einigen Tagen
kam eine elsässer Auswandererfamilie, wie deren jährlich viele ihr
Glück in Amerika suchen, in Paris an. Dem Manne waren die
Mittel ausgegangen, und erschöpft, von einer trostlosen Frau und drei
hungrigen Kindern umgeben, hatte er sich in einer der Straßen des
Faubourg St. Germain niedergeworfen. Ein Arbeiter in seiner weißen
Blouse und in der Hand das Blechgeschirr, in dem sich sein Mittags-
mahl befand, ging vorüber. Die Kinder schrieen vor Hunger. Er
trat zu ihnen. „Weint nicht so, Kinder!“ rief er; „so lange es noch
rechtschaffene Leute gibt, und daran wird es in Frankreich niemals
fehlen, stirbt in Paris Keiner vor Hunger; da, nehmt die Suppe
und das Obst; eßt, Kinder, und weint nicht mehr; eßt, gute Mutter,
und fasset Muth!“ -- Bald sammelte sich eine Gruppe um den
braven Arbeiter und die Auswanderer, die mit Gier sein Mahl ver-
schlangen. Manche der Umstehenden warfen ihnen Geld zu. -- Ein
alter Priester nahm den Arbeiter bei der Hand, drückte sie und fragte:
„Wie werdet Jhr es nun aber anfangen, daß Jhr zu essen bekommt?“
-- „Wie ich es anfangen werde, Hr. Pfarrer? Jch werde an die
armen Leute denken, mir den Leib fester schnüren und auf meine
Abendsuppe warten.“ -- „Bis zum Abend ist's noch lange hin,“
erwiederte der Geistliche, und reichte ihm ein Fünffrankstück, um sich
Brod zu kaufen. Der Arbeiter nahm es mit Dank und ging. Aber
nach wenigen Schritten kehrte er rasch wieder um, warf das Geldstück
der Frau in die Schürze und sagte: „Jch habe Arbeit, aber Jhr
werdet lange keine haben. Nehmt Das! -- es kommt vom lieben
Gott!“ --

Daniel Webster, einer der einflußreichsten amerikanischen
Staatsmänner, Whigcandidat für die nächste Präsidentschaft, hat sich
mit der entschiedensten Unverhohlenheit über die „ Unnöthigkeit
und Ungerechtigkeit “ des mexikanischen Kriegs ausgesprochen.
Der nächste Congreß dürfe von Rechtswegen keine weiteren Subsidien
bewilligen.

Capt. Anderson vom Bremer Schiff „Emigrant“ ist in Folge
der Anklage, 15 Passagiere mehr, als das Gesetz erlaubt, an Bord
gehabt zu haben, in Newyork verhaftet worden.

Unter der Direction der Herren W. Hermann und C. Knott
hat eine Schauspielertruppe, welche früher bereits in New = Orleans
thätig war, deutsche Theatervorstellungen daselbst begonnen.

Nachrichten aus Wellington auf Neuseeland vom 18. Juni
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wilden und unbezähmbaren Eingeborenen gekommen ist. Die letztern
griffen bei hellem Tage die Kolonie in Wangunui an, wurden jedoch
durch ein heftiges Gewehrfeuer zurückgetrieben, nachdem zwei ihrer
Häuptlinge, hierunter der gefürchtete Maketu, getödtet worden.

Die Redaction des Leuchtthurms, welche auf gericht-
liches Befragen als Verf. des bekannten Schmähartikels gegen Sloman
erst einen Quidam namhaft gemacht hatte, welcher sich gar nicht am
Bord des betr. Schiffes „William Money“ befunden, sah sich später
veranlaßt, diese Angabe zurückzunehmen und den Passagier Otto
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als Verfasser zu bezeichnen. Das Endresultat dieses Jn-
jurienprocesses steht noch zu erwarten.

[Ende Spaltensatz]
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Jeder Passagier hat das Recht, eine schriftliche Ausfer- tigung des von ihm geschlossenen Contractes in deutscher Sprache, sowie die Einsicht dieser Verordnung zu verlangen, von welcher über- dieß einige Exemplare durch Anschlag am Bord eines jeden Auswan- dererschiffes zur Kenntniß der Passagiere zu bringen sind. §. 14. Beschwerden der Auswanderer gegen den Contrahenten, oder dieser gegen jene, vor Abgang des Schiffes, sind bei dem Polizei- herrn oder, falls das Schiff hier abgegangen und in Cuxhaven einge- laufen wäre, bei dem Herrn Amtmann zu Ritzebüttel anzubringen. Desgleichen können Beschwerden über das, dieser Verordnung oder dem geschlossenen Contracte nicht entsprechende Verfahren des Schiffers oder sonstiger Mandatare des Contrahenten während der Reise, falls sie sich nicht am Bestimmungsorte erledigen, entweder direct oder durch Vermittlung eines hamburgischen Consulats, bei dem Polizeiherrn an- gebracht werden, welcher deren Untersuchung und eventuelle Bestrafung verfügen oder das Weitere nach Befinden der Umstände veranlassen wird. §. 15. Rücksichtlich der von Cuxhaven erpedirten, in die Kate- gorie des §. 1. gehörigen Schiffe stehen dem Amtmann zu Ritzebüttel dieselben Befugnisse zu, welche durch diese Verordnung hinsichtlich der von Hamburg expedirten Schiffe dem Polizeiherrn, dem Hafenherrn und der Commerz = Deputation zugewiesen werden. Gegeben am 27. März 1845. Vermischte Nachrichten. Die deutsche Zeitung knüpft an die neuen Siegesnachrichten der Nordamerikaner folgende Betrachtungen: So fiel -- in ihren letzten Vertheidigungsmomenten wenigstens nicht ganz unwürdig -- die Hauptstadt einer ehemals unabhängigen Republik, die moralisch schon längst vernichtet war und während ihres Bestehens kein Zeichen eines wahrhaft politischen Lebens und höheren Bewußtseins gegeben hat. Wie man auch über die Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit des Krieges denken möge, die Civilisation kann sich zu dem Siege der Nordamerikaner nur Glück wünschen; eine neue Epoche in der Geschichte Amerika's wie der Menschheit überhaupt knüpft sich an den Fall der alten Hauptstadt Montezu- ma 's. Südamerika, dessen Bollwerk mit ihr gefallen ist, liegt vor der germanischen Raçe offen, ungeheure Strecken erschließen sich der Cultur, nur ein Weltreich steigt jenseits des Oceans em- por, dessen Politik sich auch auf die Politik Europa's in immer gewaltigeren Rückschlägen fühlbar machen wird, wie es schon bis jetzt ein Schildhalter bürgerlicher Frei- heit gegen die Feudalreste der alten Welt gewesen. Edelsinn eines Fabrikarbeiters. Vor einigen Tagen kam eine elsässer Auswandererfamilie, wie deren jährlich viele ihr Glück in Amerika suchen, in Paris an. Dem Manne waren die Mittel ausgegangen, und erschöpft, von einer trostlosen Frau und drei hungrigen Kindern umgeben, hatte er sich in einer der Straßen des Faubourg St. Germain niedergeworfen. Ein Arbeiter in seiner weißen Blouse und in der Hand das Blechgeschirr, in dem sich sein Mittags- mahl befand, ging vorüber. Die Kinder schrieen vor Hunger. Er trat zu ihnen. „Weint nicht so, Kinder!“ rief er; „so lange es noch rechtschaffene Leute gibt, und daran wird es in Frankreich niemals fehlen, stirbt in Paris Keiner vor Hunger; da, nehmt die Suppe und das Obst; eßt, Kinder, und weint nicht mehr; eßt, gute Mutter, und fasset Muth!“ -- Bald sammelte sich eine Gruppe um den braven Arbeiter und die Auswanderer, die mit Gier sein Mahl ver- schlangen. Manche der Umstehenden warfen ihnen Geld zu. -- Ein alter Priester nahm den Arbeiter bei der Hand, drückte sie und fragte: „Wie werdet Jhr es nun aber anfangen, daß Jhr zu essen bekommt?“ -- „Wie ich es anfangen werde, Hr. Pfarrer? Jch werde an die armen Leute denken, mir den Leib fester schnüren und auf meine Abendsuppe warten.“ -- „Bis zum Abend ist's noch lange hin,“ erwiederte der Geistliche, und reichte ihm ein Fünffrankstück, um sich Brod zu kaufen. Der Arbeiter nahm es mit Dank und ging. Aber nach wenigen Schritten kehrte er rasch wieder um, warf das Geldstück der Frau in die Schürze und sagte: „Jch habe Arbeit, aber Jhr werdet lange keine haben. Nehmt Das! -- es kommt vom lieben Gott!“ -- Daniel Webster, einer der einflußreichsten amerikanischen Staatsmänner, Whigcandidat für die nächste Präsidentschaft, hat sich mit der entschiedensten Unverhohlenheit über die „ Unnöthigkeit und Ungerechtigkeit “ des mexikanischen Kriegs ausgesprochen. Der nächste Congreß dürfe von Rechtswegen keine weiteren Subsidien bewilligen. Capt. Anderson vom Bremer Schiff „Emigrant“ ist in Folge der Anklage, 15 Passagiere mehr, als das Gesetz erlaubt, an Bord gehabt zu haben, in Newyork verhaftet worden. Unter der Direction der Herren W. Hermann und C. Knott hat eine Schauspielertruppe, welche früher bereits in New = Orleans thätig war, deutsche Theatervorstellungen daselbst begonnen. Nachrichten aus Wellington auf Neuseeland vom 18. Juni melden, daß es dort abermals zum Kampfe mit einem Stamme der wilden und unbezähmbaren Eingeborenen gekommen ist. Die letztern griffen bei hellem Tage die Kolonie in Wangunui an, wurden jedoch durch ein heftiges Gewehrfeuer zurückgetrieben, nachdem zwei ihrer Häuptlinge, hierunter der gefürchtete Maketu, getödtet worden. Die Redaction des Leuchtthurms, welche auf gericht- liches Befragen als Verf. des bekannten Schmähartikels gegen Sloman erst einen Quidam namhaft gemacht hatte, welcher sich gar nicht am Bord des betr. Schiffes „William Money“ befunden, sah sich später veranlaßt, diese Angabe zurückzunehmen und den Passagier Otto Meißner als Verfasser zu bezeichnen. Das Endresultat dieses Jn- jurienprocesses steht noch zu erwarten.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 58. Rudolstadt, 8. November 1847, S. 453. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer58_1847/7>, abgerufen am 23.11.2024.