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Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 20. Bremen, 9. März 1852.

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[Beginn Spaltensatz] möge sowohl von den nach Adelaide expedirenden Rhedern, als von den
Auswandernden der Rath berücksichtigt werden, nicht etwa hier
für einen erst dort zu bezahlenden Theil des Ueberfahrt-
Geldes das Passagiergut zu verpfänden und sich verpfänden
zu lassen.
Die Auswanderer dort angekommen, sind ohne ihr Gepäck,
ihre Kleider, ihre Handwerksgeräthe nicht im Stande auf Arbeit auszu-
gehen und den zur Abzahlung der Schuld nöthigen Belauf zu verdienen;
den Rhedern macht eine gerichtliche Eintreibung ihrer Forderungen unglaublich
hohe Kosten und dabei verlieren die mitgenommenen Effecten, als Ver-
kaufsgegenstände,
manchmal allen Werth.

Die Ausrüstung nach Süd=Australien beschränkt sich am besten
auf das Nothwendigste, da z. B. Gewehre und Handwerksgeräthe dort
billig und besser zu haben sind. Warme Kleidung soll aber Keiner
vergessen! Geld für englischen Unterricht in Deutschland ausgelegt, ist
nicht weggeworfen, da ohne einige Kenntniß der englischen Sprache nicht
bloß Uebervortheilungen und Vetrügereien den Deutschen erwarten, sondern
auch sein Suchen nach Arbeit sehr erschwert wird. Die Pfeife und die
Cigarre sind wegen der hohen Tabackssteuern dort eine kostspielige
Angewöhnung; die meisten Waaren thun 5 Procent Eingangssteuer, das
eigentliche Passagiergut gar keine.

Der den Landwirthen allerwegen zu ertheilende Rath, sich erst gehörig
im neuen Lande umzusehen, ehe sie zum Ankaufe schreiten, gilt natürlich
auch für Süd=Australien. Aber ein Jeder bleibe so lange als
möglich auf dem Schiffe,
um die kostspieligen Wirthshäuser zu ver-
meiden, deponire alles baare Geld bei der Bank, und gehe damit
so sparsam als möglich um, damit ihm ein Zehrpfennig nicht ausgehe, bis
er Arbeit und ein sicheres Unterkommen gefunden hat. Wer die Durch-
schnittspreise der Hauptlebensmittel, die durchschnittliche Höhe der Arbeitslöhne,
die alle um mehr als das Doppelte höher sind, als in Deutschland, näher
kennen lernen und überhaupt das hier nur kurz im Auszuge Wiedergegebene
vollständiger wissen will, den verweisen wir auf den Bericht selbst. Als
beste Ueberfahrtsplätze giebt derselbe Bremen und Hamburg an, da die
Passage dorthin hier billiger, als in England, sei. Wenn er eine stren-
gere Controle der Behörden hinsichtlich der Verpflegung der Passagiere
wünscht, so müssen wir den Leser daran erinnern, daß, seitdem der Herr
Berichterstatter seine desfallsigen Erfahrungen gemacht hat, eine Menge
neuer Verordnungen in beiden Häfen die früheren Lücken ergänzt haben.



Eine neue Verordnung über Passagierbeförderung
in Bremen.

Eine in Bremen am 5. März erschienene Verordnung über die
Beförderung von Schiffspassagieren
bethätigt aufs Neue die
unausgesetzte Fürsorge, mit welcher die Bremischen Behörden diesen
Gegenstand im Auge behalten. Bekanntlich muß in Bremen, außer
dem Passagegelde, für jeden Passagier eine gewisse Summe von dem Expe-
dienten bereit gehalten und versichert werden, und zwar für Zwischen-
decks- und Cajütspassagiere ohne Unterschied,
die den Zweck
hat, im Falle das Schiff an der Fortsetzung der Reise irgendwie gehindert
wird, die etwanigen Kosten der Rettung der Passagiere und ihrer Effekten,
die Kosten ihres einstweiligen Unterhalts, sowie die Kosten ihrer Weiter-
beförderung zu decken und ihnen überhaupt erweisliche Verluste auf der
Reise soviel thunlich zu ersetzen. Diese Summe, die also als eine Ergän-
zung
des zu den nämlichen Zwecken bereit zuhaltenden Passagegeldes zu
betrachten ist, betrug bisher für jeden Passagier ohne Unterschied des
Reiseziels, 20 Thaler Gold ( 40 Gulden rhein. ) So gut, wie nun aber
das Passagegeld selbst nach der Länge der Reise verschieden ist, und ein
größerer Proviant für Reisen über den Aequator hinaus ( auf 17 Wochen
angeschlagen ) für Reisen bei denen das Cap Horn, oder das Cap der
guten Hoffnung
passirt wird ( auf 26 Wochen ) endlich für Reisen, bei
denen der Aequator zweimal passirt wird ( auf 30 Wochen berechnet )
vorgeschrieben ist, ebenso hat man jetzt für alle Reisen um das Cap Horn
oder das Cap der guten Hoffnung, also für Reisen nach Australien,
nach Westindien, nach Chili, Peru, Californien das s. g. Ver-
wendungsgeld von Zwanzig auf Dreißig Thaler erhöht.

Eine andere durch die nämliche Verordnung eingeführte Verbesserung
betrifft den Proviant und zwar in der durch unsern letzten Artikel hier-
über in Nr. 13 bereits angedeuteten Richtung. Es ist nämlich bis jetzt,
wie wir schon damals auseinandersetzten die Regel gewesen, daß die Aus-
wanderer vom Expeditionstage an an Bord beherbergt und beköstigt
wurden, und daß, wenn widriger Winde oder sonstiger Umstände halber,
das Schiff binnen 14 Tagen nicht expedirt werden konnte, eine neue Revi-
sion und vollständige Ergänzung des Proviants vorgenommen wurde.
Konnten nun freilich auch bisher schon die Expedienten die Passagiere am
[Spaltenumbruch] Lande beherbergen und beköstigen bis zum wirklichen Ab-
gange des Schiffes,
was für letztere eine große Bequemlichkeit und
Annehmlichkeit ist, so bezweckt die neue Verordnung, dieses System zur
Regel zu machen, indem sie den Expedienten, welche ihre Passagiere nicht
eher an Bord bringen, als bis das Schiff wirklich abgeht, als Ersatz
für die größeren Kosten, den Schiffsproviant auf 11 Tage weniger, als
bisher, also auf 80 Tage ( für die Reise nach den "Vereinigten Staaten" )
zu beschaffen gestattet. Somit ist also der Proviant nicht mit für die
Wartetage, sondern nur für die wirkliche Reisedauer bestimmt,
und konnte deßhalb, ohne die Auswanderer zu beeinträchtigen, etwas ver-
mindert werden. Die Quantität an Trinkwasser ( nämlich1 1 / 6 resp.
1 1 / 3 Oxhoft ) bleibt aber unvermindert. Sollte aber dieser Proviant
auf irgend eine Weise doch vor dem wirklichen Abgange des Schiffs an-
gegriffen werden, so tritt schon binnen 6 Tagen die Verpflichtung ihn zu
ergänzen, ein. Der Auswanderer steht sich offenbar bei dieser Einrichtung
besser, da er nicht so lange im Zwischendecke zu logiren braucht und so
lange als möglich frische Landkost erhält, der Seeproviant aber noch reichlich
genug bleibt und in Wirklichkeit, da im Hafen Nichts davon verbraucht
wird, sich nicht verringert. Die Expedienten aber sollten wir denken,
denen zwischen diesem und dem alten System die Wahl bleibt, können
eben so gut dabei aus, weil was etwa durch die Beherbergung und Bekösti-
gung der Auswanderer am Lande ihnen an Kosten mehr erwächs't, durch
die etwas verringerte Quantität des Seeproviants wieder gedeckt wird.
Jedenfalls sind sie längst von der Wahrheit des Satzes überzeugt, daß der
Vortheil der Auswanderer im Grunde ihr eigener ist, und werden sich
schon um deßwillen zu dieser Erleichterung für die Passagiere verstehen.

Endlich ist zum Behufe einer möglichst strengen Controlle verfügt
worden, nicht bloß daß von den Expedienten selbst und von den Besichti-
gern in der Deklaration für jedes einzelne Schiff bemerkt werde, nach
welcher Vorschrift die Ausrüstung besorgt wurde, sondern auch daß in
allen Fällen ein auf einem gedruckten Formulare ausgefertigtes Ver-
zeichniß der angeschafften Lebensmittel und sonstigen Ausrüstung den Be-
sichtigern eingereicht und von diesen genau darauf gesehen werde, daß
dieses Quantum nur für die Passagiere bestimmt, und mithin für die
Schiffsmannschaft außerdem hinlänglicher Proviant an Bord gebracht
sei. Daß die Güte der Lebensmittel untersucht werde, versteht sich
schon nach den früheren Verordnungen von selbst. Jn die unbezweifelt
gut gehandhabte Controlle ist also durch diese Verordnung ein neuer
Hebel gebracht, und werden dem Vernehmen nach noch weitere desfallsige
Einrichtungen beabsichtigt.



Die "deutsche Gesellschaft" in Newyork.

Von Herrn Dr. Ludewig, dem Sekretär der "deutschen Gesell-
schaft " in Newyork erhalten wir nachstehende Bemerkungen, deren letzten
Theil namentlich wir zur Beachtung allen Denen dringend empfehlen, die
an der deutschen Auswanderung Jnteresse nehmen. Man vergesse nicht,
daß, was von der "deutschen Gesellschaft" im Felde der Wohlthätigkeit
gereicht wird, Deutschen, den früheren Angehörigen eines deutschen Staates
gereicht wird, daß solche Deutsche, die drüben fremde Wohlthätigkeit in
Anspruch nehmen, größtentheils mittellos hinübergegangen, oder auch
hinübergeschickt sind, daß ihr Fortgehen kein Verlust, an vielen Orten ein
Gewinn für das Vaterland war. Man bedenke, daß die Ankunft solcher
rath= und hülflosen Personen den amerikanischen Seehäfen und namentlich
den dort ansässigen Landsleuten eine Last aufbürdet, man überzeuge
sich aus den periodischen Berichten der "deutschen Gesellschaften", und
ebenso aus dem nachstehenden Briefe, wie energisch sie sich der Unter-
stützung armer deutscher Einwanderer widmen, wie bedeutende Summen
sie aus ihren Mitteln dazu verwenden, wie sie, ohne den mindesten eigenen
Vortheil, Wunden heilen helfen, die nicht dort, die hier, im eigenen Vater-
lande, sei es aus welchem Grunde immer, geschlagen sind. Dann wird
man die Thätigkeit der "deutschen Gesellschaft" nicht hoch genug anschlagen
können, dann wird man den Wunsch nicht bloß begreiflich finden, daß ein
Beitrag zu den milden Gaben für deutsche Eingewanderte aus Deutschland
hinüberfließe, sondern auch gern nach Kräften zu seiner Erfüllung mitwirken.
Die "deutsche Gesellschaft" in Newyork, als dem überfülltesten Einwan-
derungshafen für Deutsche in den Vereinigten Staaten, hat den nächsten
Anspruch darauf, und wir fänden es durchaus angemessen, wenn, sowie
Seitens der Schweizer Bundesregierung an den Schweizer Wohlthätigkeits-
verein in Newyork, ebenso Seitens der deutschen Bundesgewalt eine jährliche
Unterstützungssumme an die "deutsche Gesellschaft" geleistet würde. Was von
den Schweizer Regierungen, der Bundesregierung, wie den Cantonalregierun-
gen, für das verflossene Jahr aus ihren geringeren Mitteln geschehen ist,
finden die Leser hinter dem Briefe des Herrn Dr. Ludewig aufgezeichnet.

    Newyork, 21. Februar.

Nach dem so eben erschienenen Berichte der Commissioners of Emigra-
tion waren vergangenes Jahr

    12,418 Einwanderer in der Anstalt von Wards Jsland,
    4,418     "     im Marine Hospital,
   

    16,836     "     Von diesen waren
    12,852 Jrländer,
   

    wovon 3,984 also Deutsche und eine ganz geringe Anzahl Jndividuen anderer
Nationen sind.

[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] möge sowohl von den nach Adelaide expedirenden Rhedern, als von den
Auswandernden der Rath berücksichtigt werden, nicht etwa hier
für einen erst dort zu bezahlenden Theil des Ueberfahrt-
Geldes das Passagiergut zu verpfänden und sich verpfänden
zu lassen.
Die Auswanderer dort angekommen, sind ohne ihr Gepäck,
ihre Kleider, ihre Handwerksgeräthe nicht im Stande auf Arbeit auszu-
gehen und den zur Abzahlung der Schuld nöthigen Belauf zu verdienen;
den Rhedern macht eine gerichtliche Eintreibung ihrer Forderungen unglaublich
hohe Kosten und dabei verlieren die mitgenommenen Effecten, als Ver-
kaufsgegenstände,
manchmal allen Werth.

Die Ausrüstung nach Süd=Australien beschränkt sich am besten
auf das Nothwendigste, da z. B. Gewehre und Handwerksgeräthe dort
billig und besser zu haben sind. Warme Kleidung soll aber Keiner
vergessen! Geld für englischen Unterricht in Deutschland ausgelegt, ist
nicht weggeworfen, da ohne einige Kenntniß der englischen Sprache nicht
bloß Uebervortheilungen und Vetrügereien den Deutschen erwarten, sondern
auch sein Suchen nach Arbeit sehr erschwert wird. Die Pfeife und die
Cigarre sind wegen der hohen Tabackssteuern dort eine kostspielige
Angewöhnung; die meisten Waaren thun 5 Procent Eingangssteuer, das
eigentliche Passagiergut gar keine.

Der den Landwirthen allerwegen zu ertheilende Rath, sich erst gehörig
im neuen Lande umzusehen, ehe sie zum Ankaufe schreiten, gilt natürlich
auch für Süd=Australien. Aber ein Jeder bleibe so lange als
möglich auf dem Schiffe,
um die kostspieligen Wirthshäuser zu ver-
meiden, deponire alles baare Geld bei der Bank, und gehe damit
so sparsam als möglich um, damit ihm ein Zehrpfennig nicht ausgehe, bis
er Arbeit und ein sicheres Unterkommen gefunden hat. Wer die Durch-
schnittspreise der Hauptlebensmittel, die durchschnittliche Höhe der Arbeitslöhne,
die alle um mehr als das Doppelte höher sind, als in Deutschland, näher
kennen lernen und überhaupt das hier nur kurz im Auszuge Wiedergegebene
vollständiger wissen will, den verweisen wir auf den Bericht selbst. Als
beste Ueberfahrtsplätze giebt derselbe Bremen und Hamburg an, da die
Passage dorthin hier billiger, als in England, sei. Wenn er eine stren-
gere Controle der Behörden hinsichtlich der Verpflegung der Passagiere
wünscht, so müssen wir den Leser daran erinnern, daß, seitdem der Herr
Berichterstatter seine desfallsigen Erfahrungen gemacht hat, eine Menge
neuer Verordnungen in beiden Häfen die früheren Lücken ergänzt haben.



Eine neue Verordnung über Passagierbeförderung
in Bremen.

Eine in Bremen am 5. März erschienene Verordnung über die
Beförderung von Schiffspassagieren
bethätigt aufs Neue die
unausgesetzte Fürsorge, mit welcher die Bremischen Behörden diesen
Gegenstand im Auge behalten. Bekanntlich muß in Bremen, außer
dem Passagegelde, für jeden Passagier eine gewisse Summe von dem Expe-
dienten bereit gehalten und versichert werden, und zwar für Zwischen-
decks- und Cajütspassagiere ohne Unterschied,
die den Zweck
hat, im Falle das Schiff an der Fortsetzung der Reise irgendwie gehindert
wird, die etwanigen Kosten der Rettung der Passagiere und ihrer Effekten,
die Kosten ihres einstweiligen Unterhalts, sowie die Kosten ihrer Weiter-
beförderung zu decken und ihnen überhaupt erweisliche Verluste auf der
Reise soviel thunlich zu ersetzen. Diese Summe, die also als eine Ergän-
zung
des zu den nämlichen Zwecken bereit zuhaltenden Passagegeldes zu
betrachten ist, betrug bisher für jeden Passagier ohne Unterschied des
Reiseziels, 20 Thaler Gold ( 40 Gulden rhein. ) So gut, wie nun aber
das Passagegeld selbst nach der Länge der Reise verschieden ist, und ein
größerer Proviant für Reisen über den Aequator hinaus ( auf 17 Wochen
angeschlagen ) für Reisen bei denen das Cap Horn, oder das Cap der
guten Hoffnung
passirt wird ( auf 26 Wochen ) endlich für Reisen, bei
denen der Aequator zweimal passirt wird ( auf 30 Wochen berechnet )
vorgeschrieben ist, ebenso hat man jetzt für alle Reisen um das Cap Horn
oder das Cap der guten Hoffnung, also für Reisen nach Australien,
nach Westindien, nach Chili, Peru, Californien das s. g. Ver-
wendungsgeld von Zwanzig auf Dreißig Thaler erhöht.

Eine andere durch die nämliche Verordnung eingeführte Verbesserung
betrifft den Proviant und zwar in der durch unsern letzten Artikel hier-
über in Nr. 13 bereits angedeuteten Richtung. Es ist nämlich bis jetzt,
wie wir schon damals auseinandersetzten die Regel gewesen, daß die Aus-
wanderer vom Expeditionstage an an Bord beherbergt und beköstigt
wurden, und daß, wenn widriger Winde oder sonstiger Umstände halber,
das Schiff binnen 14 Tagen nicht expedirt werden konnte, eine neue Revi-
sion und vollständige Ergänzung des Proviants vorgenommen wurde.
Konnten nun freilich auch bisher schon die Expedienten die Passagiere am
[Spaltenumbruch] Lande beherbergen und beköstigen bis zum wirklichen Ab-
gange des Schiffes,
was für letztere eine große Bequemlichkeit und
Annehmlichkeit ist, so bezweckt die neue Verordnung, dieses System zur
Regel zu machen, indem sie den Expedienten, welche ihre Passagiere nicht
eher an Bord bringen, als bis das Schiff wirklich abgeht, als Ersatz
für die größeren Kosten, den Schiffsproviant auf 11 Tage weniger, als
bisher, also auf 80 Tage ( für die Reise nach den „Vereinigten Staaten“ )
zu beschaffen gestattet. Somit ist also der Proviant nicht mit für die
Wartetage, sondern nur für die wirkliche Reisedauer bestimmt,
und konnte deßhalb, ohne die Auswanderer zu beeinträchtigen, etwas ver-
mindert werden. Die Quantität an Trinkwasser ( nämlich1 1 / 6 resp.
1 1 / 3 Oxhoft ) bleibt aber unvermindert. Sollte aber dieser Proviant
auf irgend eine Weise doch vor dem wirklichen Abgange des Schiffs an-
gegriffen werden, so tritt schon binnen 6 Tagen die Verpflichtung ihn zu
ergänzen, ein. Der Auswanderer steht sich offenbar bei dieser Einrichtung
besser, da er nicht so lange im Zwischendecke zu logiren braucht und so
lange als möglich frische Landkost erhält, der Seeproviant aber noch reichlich
genug bleibt und in Wirklichkeit, da im Hafen Nichts davon verbraucht
wird, sich nicht verringert. Die Expedienten aber sollten wir denken,
denen zwischen diesem und dem alten System die Wahl bleibt, können
eben so gut dabei aus, weil was etwa durch die Beherbergung und Bekösti-
gung der Auswanderer am Lande ihnen an Kosten mehr erwächs't, durch
die etwas verringerte Quantität des Seeproviants wieder gedeckt wird.
Jedenfalls sind sie längst von der Wahrheit des Satzes überzeugt, daß der
Vortheil der Auswanderer im Grunde ihr eigener ist, und werden sich
schon um deßwillen zu dieser Erleichterung für die Passagiere verstehen.

Endlich ist zum Behufe einer möglichst strengen Controlle verfügt
worden, nicht bloß daß von den Expedienten selbst und von den Besichti-
gern in der Deklaration für jedes einzelne Schiff bemerkt werde, nach
welcher Vorschrift die Ausrüstung besorgt wurde, sondern auch daß in
allen Fällen ein auf einem gedruckten Formulare ausgefertigtes Ver-
zeichniß der angeschafften Lebensmittel und sonstigen Ausrüstung den Be-
sichtigern eingereicht und von diesen genau darauf gesehen werde, daß
dieses Quantum nur für die Passagiere bestimmt, und mithin für die
Schiffsmannschaft außerdem hinlänglicher Proviant an Bord gebracht
sei. Daß die Güte der Lebensmittel untersucht werde, versteht sich
schon nach den früheren Verordnungen von selbst. Jn die unbezweifelt
gut gehandhabte Controlle ist also durch diese Verordnung ein neuer
Hebel gebracht, und werden dem Vernehmen nach noch weitere desfallsige
Einrichtungen beabsichtigt.



Die „deutsche Gesellschaft“ in Newyork.

Von Herrn Dr. Ludewig, dem Sekretär der „deutschen Gesell-
schaft “ in Newyork erhalten wir nachstehende Bemerkungen, deren letzten
Theil namentlich wir zur Beachtung allen Denen dringend empfehlen, die
an der deutschen Auswanderung Jnteresse nehmen. Man vergesse nicht,
daß, was von der „deutschen Gesellschaft“ im Felde der Wohlthätigkeit
gereicht wird, Deutschen, den früheren Angehörigen eines deutschen Staates
gereicht wird, daß solche Deutsche, die drüben fremde Wohlthätigkeit in
Anspruch nehmen, größtentheils mittellos hinübergegangen, oder auch
hinübergeschickt sind, daß ihr Fortgehen kein Verlust, an vielen Orten ein
Gewinn für das Vaterland war. Man bedenke, daß die Ankunft solcher
rath= und hülflosen Personen den amerikanischen Seehäfen und namentlich
den dort ansässigen Landsleuten eine Last aufbürdet, man überzeuge
sich aus den periodischen Berichten der „deutschen Gesellschaften“, und
ebenso aus dem nachstehenden Briefe, wie energisch sie sich der Unter-
stützung armer deutscher Einwanderer widmen, wie bedeutende Summen
sie aus ihren Mitteln dazu verwenden, wie sie, ohne den mindesten eigenen
Vortheil, Wunden heilen helfen, die nicht dort, die hier, im eigenen Vater-
lande, sei es aus welchem Grunde immer, geschlagen sind. Dann wird
man die Thätigkeit der „deutschen Gesellschaft“ nicht hoch genug anschlagen
können, dann wird man den Wunsch nicht bloß begreiflich finden, daß ein
Beitrag zu den milden Gaben für deutsche Eingewanderte aus Deutschland
hinüberfließe, sondern auch gern nach Kräften zu seiner Erfüllung mitwirken.
Die „deutsche Gesellschaft“ in Newyork, als dem überfülltesten Einwan-
derungshafen für Deutsche in den Vereinigten Staaten, hat den nächsten
Anspruch darauf, und wir fänden es durchaus angemessen, wenn, sowie
Seitens der Schweizer Bundesregierung an den Schweizer Wohlthätigkeits-
verein in Newyork, ebenso Seitens der deutschen Bundesgewalt eine jährliche
Unterstützungssumme an die „deutsche Gesellschaft“ geleistet würde. Was von
den Schweizer Regierungen, der Bundesregierung, wie den Cantonalregierun-
gen, für das verflossene Jahr aus ihren geringeren Mitteln geschehen ist,
finden die Leser hinter dem Briefe des Herrn Dr. Ludewig aufgezeichnet.

    Newyork, 21. Februar.

Nach dem so eben erschienenen Berichte der Commissioners of Emigra-
tion waren vergangenes Jahr

    12,418 Einwanderer in der Anstalt von Wards Jsland,
    4,418     „     im Marine Hospital,
   

    16,836     „     Von diesen waren
    12,852 Jrländer,
   

    wovon 3,984 also Deutsche und eine ganz geringe Anzahl Jndividuen anderer
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[Ende Spaltensatz]
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[78/0002] 78 möge sowohl von den nach Adelaide expedirenden Rhedern, als von den Auswandernden der Rath berücksichtigt werden, nicht etwa hier für einen erst dort zu bezahlenden Theil des Ueberfahrt- Geldes das Passagiergut zu verpfänden und sich verpfänden zu lassen. Die Auswanderer dort angekommen, sind ohne ihr Gepäck, ihre Kleider, ihre Handwerksgeräthe nicht im Stande auf Arbeit auszu- gehen und den zur Abzahlung der Schuld nöthigen Belauf zu verdienen; den Rhedern macht eine gerichtliche Eintreibung ihrer Forderungen unglaublich hohe Kosten und dabei verlieren die mitgenommenen Effecten, als Ver- kaufsgegenstände, manchmal allen Werth. Die Ausrüstung nach Süd=Australien beschränkt sich am besten auf das Nothwendigste, da z. B. Gewehre und Handwerksgeräthe dort billig und besser zu haben sind. Warme Kleidung soll aber Keiner vergessen! Geld für englischen Unterricht in Deutschland ausgelegt, ist nicht weggeworfen, da ohne einige Kenntniß der englischen Sprache nicht bloß Uebervortheilungen und Vetrügereien den Deutschen erwarten, sondern auch sein Suchen nach Arbeit sehr erschwert wird. Die Pfeife und die Cigarre sind wegen der hohen Tabackssteuern dort eine kostspielige Angewöhnung; die meisten Waaren thun 5 Procent Eingangssteuer, das eigentliche Passagiergut gar keine. Der den Landwirthen allerwegen zu ertheilende Rath, sich erst gehörig im neuen Lande umzusehen, ehe sie zum Ankaufe schreiten, gilt natürlich auch für Süd=Australien. Aber ein Jeder bleibe so lange als möglich auf dem Schiffe, um die kostspieligen Wirthshäuser zu ver- meiden, deponire alles baare Geld bei der Bank, und gehe damit so sparsam als möglich um, damit ihm ein Zehrpfennig nicht ausgehe, bis er Arbeit und ein sicheres Unterkommen gefunden hat. Wer die Durch- schnittspreise der Hauptlebensmittel, die durchschnittliche Höhe der Arbeitslöhne, die alle um mehr als das Doppelte höher sind, als in Deutschland, näher kennen lernen und überhaupt das hier nur kurz im Auszuge Wiedergegebene vollständiger wissen will, den verweisen wir auf den Bericht selbst. Als beste Ueberfahrtsplätze giebt derselbe Bremen und Hamburg an, da die Passage dorthin hier billiger, als in England, sei. Wenn er eine stren- gere Controle der Behörden hinsichtlich der Verpflegung der Passagiere wünscht, so müssen wir den Leser daran erinnern, daß, seitdem der Herr Berichterstatter seine desfallsigen Erfahrungen gemacht hat, eine Menge neuer Verordnungen in beiden Häfen die früheren Lücken ergänzt haben. Eine neue Verordnung über Passagierbeförderung in Bremen. Eine in Bremen am 5. März erschienene Verordnung über die Beförderung von Schiffspassagieren bethätigt aufs Neue die unausgesetzte Fürsorge, mit welcher die Bremischen Behörden diesen Gegenstand im Auge behalten. Bekanntlich muß in Bremen, außer dem Passagegelde, für jeden Passagier eine gewisse Summe von dem Expe- dienten bereit gehalten und versichert werden, und zwar für Zwischen- decks- und Cajütspassagiere ohne Unterschied, die den Zweck hat, im Falle das Schiff an der Fortsetzung der Reise irgendwie gehindert wird, die etwanigen Kosten der Rettung der Passagiere und ihrer Effekten, die Kosten ihres einstweiligen Unterhalts, sowie die Kosten ihrer Weiter- beförderung zu decken und ihnen überhaupt erweisliche Verluste auf der Reise soviel thunlich zu ersetzen. Diese Summe, die also als eine Ergän- zung des zu den nämlichen Zwecken bereit zuhaltenden Passagegeldes zu betrachten ist, betrug bisher für jeden Passagier ohne Unterschied des Reiseziels, 20 Thaler Gold ( 40 Gulden rhein. ) So gut, wie nun aber das Passagegeld selbst nach der Länge der Reise verschieden ist, und ein größerer Proviant für Reisen über den Aequator hinaus ( auf 17 Wochen angeschlagen ) für Reisen bei denen das Cap Horn, oder das Cap der guten Hoffnung passirt wird ( auf 26 Wochen ) endlich für Reisen, bei denen der Aequator zweimal passirt wird ( auf 30 Wochen berechnet ) vorgeschrieben ist, ebenso hat man jetzt für alle Reisen um das Cap Horn oder das Cap der guten Hoffnung, also für Reisen nach Australien, nach Westindien, nach Chili, Peru, Californien das s. g. Ver- wendungsgeld von Zwanzig auf Dreißig Thaler erhöht. Eine andere durch die nämliche Verordnung eingeführte Verbesserung betrifft den Proviant und zwar in der durch unsern letzten Artikel hier- über in Nr. 13 bereits angedeuteten Richtung. Es ist nämlich bis jetzt, wie wir schon damals auseinandersetzten die Regel gewesen, daß die Aus- wanderer vom Expeditionstage an an Bord beherbergt und beköstigt wurden, und daß, wenn widriger Winde oder sonstiger Umstände halber, das Schiff binnen 14 Tagen nicht expedirt werden konnte, eine neue Revi- sion und vollständige Ergänzung des Proviants vorgenommen wurde. Konnten nun freilich auch bisher schon die Expedienten die Passagiere am Lande beherbergen und beköstigen bis zum wirklichen Ab- gange des Schiffes, was für letztere eine große Bequemlichkeit und Annehmlichkeit ist, so bezweckt die neue Verordnung, dieses System zur Regel zu machen, indem sie den Expedienten, welche ihre Passagiere nicht eher an Bord bringen, als bis das Schiff wirklich abgeht, als Ersatz für die größeren Kosten, den Schiffsproviant auf 11 Tage weniger, als bisher, also auf 80 Tage ( für die Reise nach den „Vereinigten Staaten“ ) zu beschaffen gestattet. Somit ist also der Proviant nicht mit für die Wartetage, sondern nur für die wirkliche Reisedauer bestimmt, und konnte deßhalb, ohne die Auswanderer zu beeinträchtigen, etwas ver- mindert werden. Die Quantität an Trinkwasser ( nämlich1 1 / 6 resp. 1 1 / 3 Oxhoft ) bleibt aber unvermindert. Sollte aber dieser Proviant auf irgend eine Weise doch vor dem wirklichen Abgange des Schiffs an- gegriffen werden, so tritt schon binnen 6 Tagen die Verpflichtung ihn zu ergänzen, ein. Der Auswanderer steht sich offenbar bei dieser Einrichtung besser, da er nicht so lange im Zwischendecke zu logiren braucht und so lange als möglich frische Landkost erhält, der Seeproviant aber noch reichlich genug bleibt und in Wirklichkeit, da im Hafen Nichts davon verbraucht wird, sich nicht verringert. Die Expedienten aber sollten wir denken, denen zwischen diesem und dem alten System die Wahl bleibt, können eben so gut dabei aus, weil was etwa durch die Beherbergung und Bekösti- gung der Auswanderer am Lande ihnen an Kosten mehr erwächs't, durch die etwas verringerte Quantität des Seeproviants wieder gedeckt wird. Jedenfalls sind sie längst von der Wahrheit des Satzes überzeugt, daß der Vortheil der Auswanderer im Grunde ihr eigener ist, und werden sich schon um deßwillen zu dieser Erleichterung für die Passagiere verstehen. Endlich ist zum Behufe einer möglichst strengen Controlle verfügt worden, nicht bloß daß von den Expedienten selbst und von den Besichti- gern in der Deklaration für jedes einzelne Schiff bemerkt werde, nach welcher Vorschrift die Ausrüstung besorgt wurde, sondern auch daß in allen Fällen ein auf einem gedruckten Formulare ausgefertigtes Ver- zeichniß der angeschafften Lebensmittel und sonstigen Ausrüstung den Be- sichtigern eingereicht und von diesen genau darauf gesehen werde, daß dieses Quantum nur für die Passagiere bestimmt, und mithin für die Schiffsmannschaft außerdem hinlänglicher Proviant an Bord gebracht sei. Daß die Güte der Lebensmittel untersucht werde, versteht sich schon nach den früheren Verordnungen von selbst. Jn die unbezweifelt gut gehandhabte Controlle ist also durch diese Verordnung ein neuer Hebel gebracht, und werden dem Vernehmen nach noch weitere desfallsige Einrichtungen beabsichtigt. Die „deutsche Gesellschaft“ in Newyork. Von Herrn Dr. Ludewig, dem Sekretär der „deutschen Gesell- schaft “ in Newyork erhalten wir nachstehende Bemerkungen, deren letzten Theil namentlich wir zur Beachtung allen Denen dringend empfehlen, die an der deutschen Auswanderung Jnteresse nehmen. Man vergesse nicht, daß, was von der „deutschen Gesellschaft“ im Felde der Wohlthätigkeit gereicht wird, Deutschen, den früheren Angehörigen eines deutschen Staates gereicht wird, daß solche Deutsche, die drüben fremde Wohlthätigkeit in Anspruch nehmen, größtentheils mittellos hinübergegangen, oder auch hinübergeschickt sind, daß ihr Fortgehen kein Verlust, an vielen Orten ein Gewinn für das Vaterland war. Man bedenke, daß die Ankunft solcher rath= und hülflosen Personen den amerikanischen Seehäfen und namentlich den dort ansässigen Landsleuten eine Last aufbürdet, man überzeuge sich aus den periodischen Berichten der „deutschen Gesellschaften“, und ebenso aus dem nachstehenden Briefe, wie energisch sie sich der Unter- stützung armer deutscher Einwanderer widmen, wie bedeutende Summen sie aus ihren Mitteln dazu verwenden, wie sie, ohne den mindesten eigenen Vortheil, Wunden heilen helfen, die nicht dort, die hier, im eigenen Vater- lande, sei es aus welchem Grunde immer, geschlagen sind. Dann wird man die Thätigkeit der „deutschen Gesellschaft“ nicht hoch genug anschlagen können, dann wird man den Wunsch nicht bloß begreiflich finden, daß ein Beitrag zu den milden Gaben für deutsche Eingewanderte aus Deutschland hinüberfließe, sondern auch gern nach Kräften zu seiner Erfüllung mitwirken. Die „deutsche Gesellschaft“ in Newyork, als dem überfülltesten Einwan- derungshafen für Deutsche in den Vereinigten Staaten, hat den nächsten Anspruch darauf, und wir fänden es durchaus angemessen, wenn, sowie Seitens der Schweizer Bundesregierung an den Schweizer Wohlthätigkeits- verein in Newyork, ebenso Seitens der deutschen Bundesgewalt eine jährliche Unterstützungssumme an die „deutsche Gesellschaft“ geleistet würde. Was von den Schweizer Regierungen, der Bundesregierung, wie den Cantonalregierun- gen, für das verflossene Jahr aus ihren geringeren Mitteln geschehen ist, finden die Leser hinter dem Briefe des Herrn Dr. Ludewig aufgezeichnet. Newyork, 21. Februar. Nach dem so eben erschienenen Berichte der Commissioners of Emigra- tion waren vergangenes Jahr 12,418 Einwanderer in der Anstalt von Wards Jsland, 4,418 „ im Marine Hospital, 16,836 „ Von diesen waren 12,852 Jrländer, wovon 3,984 also Deutsche und eine ganz geringe Anzahl Jndividuen anderer Nationen sind.

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Zitationshilfe: Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 20. Bremen, 9. März 1852, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswandererzeitung020_1852/2>, abgerufen am 13.06.2024.