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Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 94. Bremen, 23. November 1852.

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Die Auswanderer=Zeitung
erscheint wöchentlich zweimal.
Abonnementspreis
vierteljährig:
in Bremen: 36 Gold,

außerhalb "18 3 / 4 Sgr.

oder 1. 6 rh.

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Bestellungen für Auswärts
nehmen alle löbl. Buchhandlungen
und Postämter entgegen; für
Bremen: die Expedition
Pelzerstraste N ° 9.
Jnsertionsgebühr:
für den Raum einer dreimal
gespaltenen Petitzeile1 1 / 2 Sgr.

[Ende Spaltensatz]
Deutsche Auswanderer=Zeitung.


Nro 94.     Bremen, 23. November    1852.

Allen nach Newyork, Neworleans, Baltimore, Philadelphia und St. Louis Auswandernden wird der unentgeldlich
ertheilte zuverlässige Rath der Agenten der "deutschen Gesellschaften" anempfohlen; dagegen wird vor Privatagenten dringend gewarnt.



[Beginn Spaltensatz]
Jnhalt:

Die Reise von Auswanderern über Liverpool. - Auszug eines Briefes aus
Valdivia ( Forts. ) . - Einwanderung in Newyork. - Neuestes aus Californien.
- Verzeichniß der im Monate October von Bremen mit Passagieren expedirten
Schiffe. - Vermischtes. - Schiffsnachrichten. - Briefkasten. - Anzeigen.



Die Reise von Auswanderern über Liverpool.

* Unter den "Vermischten Nachrichten" unserer letzten Nummer haben
wir angeführt, daß die königl. bairische Regierung in Rheinbaiern den
ihr untergebenen Behörden aufgetragen hat, Auswanderer auf die Vor-
theile aufmerksam zu machen, welche es für sie hat, wenn sie den Weg
über Bremen einschlagen, und auf die Nachtheile und Gefahren, welche
ihnen drohen, wenn sie über auswärtige Häfen gehen, namentlich über
Liverpool. Durch freundliche Vermittelung erhalten wir das Anzeigeblatt
für den Kreis Grünberg und die angrenzenden Bezirke vom 10. d. Mts.,
welches die nachstehende Verfügung des großherzoglich hessischen Ministeriums
des Jnnern an sämmtliche großherzogl. Kreisräthe und einen Auftrag des
Kreisraths des Kreises Grünberg an sämmtliche Bürgermeister des Kreises
enthält, so weit thunlich, Sorge zu tragen, daß beim Abschluß von
Passage=Verträgen, welche auswandernde Angehörige der resp. Gemeinden
abschließen sollten, nach Maaßgabe der Ministerial=Verfügung das Nöthige
gewahrt werde. Diese Verfügung lautet:

    Darmstadt, 26. October 1852.

Das großherzoglich hessische Ministerium des Jnnern
an sämmtliche großh. Kreisräthe.

Da bekannt geworden ist, daß nach englischen Gesetzen der Proviant,
welcher den Auswanderern für die Dauer der Seereise zu verabreichen
wäre, zur Ernährung derselben nicht hinreicht, sowie ferner, daß deutschen
Auswanderern zum Uebel gereicht, wenn sie, wie häufig, mit Jrländern
in übergroßer Anzahl auf die Seeschiffe verbracht werden; so eröffnen wir
Jhnen hiermit, daß Accorde für Auswanderer, welche auf Kosten von
Gemeinden über englische Häfen befördert werden sollen, nur unter der
Bedingung abgeschlossen werden dürfen, daß der Agent den Auswanderern
im englischen Hafen der Einschiffung außer dem gesetzlichen Seeproviant
noch ein gewisses Quantum an Fleisch, Kartoffeln, Hülsenfrüchten, Salz,
Essig, Butter, etwa um den Betrag von 7 für den Kopf, zu ihrer
eigenen Verfügung liefert, und sodann, daß Auswanderer nicht auf Schiffe
kommen, auf welchen sich eine größere Anzahl von Jrländern befindet.

Sie werden hiervon den betreffenden Agenten zur Nachachtung Kenntniß
geben und darauf sehen, das die abzuschließenden Accorde in beiden Bezie-
hungen sichernd abgefaßt werden.

    v. Dalwigk.     v. Lehmann.

Es ist eine erfreuliche Wahrnehmung, daß die deutschen Regierungen
der Auswanderung ihre Aufmerksamkeit mehr und mehr zuwenden und
bestrebt sind, die auswandernden Angehörigen über ihre nächsten Schritte
zu belehren, und wir erfüllen eine sehr angenehme Pflicht, indem wir
dergleichen Regierungsacte zu öffentlicher Besprechung bringen. - Oft ist
[Spaltenumbruch] von uns darauf hingewiesen worden, daß die Route über fremde Häfen nicht
die Vortheile gewährt, welche die deutschen Häfen darbieten, sehr häufig
haben wir Gelegenheit gehabt, Thatsachen anzuführen, welche auf das
Klatste darthun, daß namentlich die Reise über Liverpool mit den größten
Unzuträglichkeiten, ja Gefahren für Gesundheit und Leben der Auswan-
dernden verknüpft sind. Wir haben, was diese letztere Route anlangt, in
Sonderheit hervorgehoben, daß die Auswanderer auf der Reise von Hull
nach Liverpool all' den Gefahren ausgesetzt sind, welche für einen der
fremden Sprache und der Einrichtungen unkundigen Deutschen von selbst
sich ergeben, daß der Aufenthalt in Liverpool mit nicht unerheblichen
Kosten verbunden ist, die, wenn auch der eigentliche Passagepreis etwas
geringer sein mag, das hieran Besparte bei Weitem übertreffen, wir haben
zu berichten Gelegenheit gehabt, welchen Unbilden die Deutschen noch am
Lande und dann auf dem Schiffe ausgesetzt waren, daß der deutsche
Contract den Auswanderern abgenommen und ihnen dafür ein englischer
behändigt worden, der bei Weitem geringere Zusicherungen enthielt, oder
daß die englischen Capitaine auf der See sich an den Jnhalt des deutschen
Contracts gar nicht gekehrt haben; es ist von uns geschildert worden die
Lage der Deutschen, welche in geringer Zahl unter eine Menge von
schmutzigen, streitsüchtigen Jrländern in die Schiffe vertheilt worden, wir
haben nachgewiesen, wie vorzugsweise auf den englischen Schiffen Schiffs-
fieber grassiren, dann wie die Beköstigung auf diesen Schiffen für die
halbverhungerten Jrländer bemessen, für Deutsche daher völlig unzureichend
ist, ja wir dürfen fast auf jedes Verzeichniß der in Newyork ankommenden
Auswanderer=Schiffe uns berufen, zum Nachweis, wie über einen sehr
großen Theil der Liverpooler Schiffe Klagen geführt werden, die auf den
deutschen Schiffen Gottlob zu den größten Seltenheiten gehören.*) Wir haben
dagegen auseinander gesetzt, welche Einrichtungen zum Schutz und Besten
der Auswanderer in deutschen Häfen, vorzugsweise in Bremen getroffen sind,
wie hier die Behörden die besten Gesetze zu geben und zu überwachen stets
bemüht sind, wie das Nachweisungsbüreau auf das Umsichtigste für das Wohl
der Auswanderer sorgt, und darin von allen Ständen unterstützt wird;
wir haben von dem Auswandererhause in Bremerhaven, von den für die
Schiffe gegebenen Bestimmungen zu sprechen oft Gelegenheit gehabt und
wir haben denn auch namentlich hervorgehoben, in welcher Weise die
Beköstigung auf den von hier ausgehenden Schiffen geregelt ist. Die
obgedachte Verfügung des großherzoglich hessischen Ministeriums des Jnnern,
die von der Mangelhaftigkeit des Proviants auf englischen Schiffen und
der Ueberfüllung derselben mit Jrländern ausgeht, giebt uns auf's Neue
Veranlassung auf die verschiedene Verproviantirung auf den englischen
und den von Bremen aus expedirten Schiffen zurück zu kommen, indem
[Ende Spaltensatz]

*) Die letzte in unserer Nr. 92 mitgetheilte Liste enthält ( abgesehen von einem
Postdampfschiff ) 10 aus dem Liverpooler Hafen expedirte Schiffe, die vom 19. bis
29 Oct. in den Newyorker Hafen eingelaufen sind: über sechs von diesen zehn
Schiffen ist Klage geführt wegen der Kost oder der Behandlung oder wegen
beides zugleich!     D. Red.
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Deutsche Auswanderer=Zeitung.


Nro 94.     Bremen, 23. November    1852.

Allen nach Newyork, Neworleans, Baltimore, Philadelphia und St. Louis Auswandernden wird der unentgeldlich
ertheilte zuverlässige Rath der Agenten der „deutschen Gesellschaften“ anempfohlen; dagegen wird vor Privatagenten dringend gewarnt.



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Jnhalt:

Die Reise von Auswanderern über Liverpool. – Auszug eines Briefes aus
Valdivia ( Forts. ) . – Einwanderung in Newyork. – Neuestes aus Californien.
– Verzeichniß der im Monate October von Bremen mit Passagieren expedirten
Schiffe. – Vermischtes. – Schiffsnachrichten. – Briefkasten. – Anzeigen.



Die Reise von Auswanderern über Liverpool.

* Unter den „Vermischten Nachrichten“ unserer letzten Nummer haben
wir angeführt, daß die königl. bairische Regierung in Rheinbaiern den
ihr untergebenen Behörden aufgetragen hat, Auswanderer auf die Vor-
theile aufmerksam zu machen, welche es für sie hat, wenn sie den Weg
über Bremen einschlagen, und auf die Nachtheile und Gefahren, welche
ihnen drohen, wenn sie über auswärtige Häfen gehen, namentlich über
Liverpool. Durch freundliche Vermittelung erhalten wir das Anzeigeblatt
für den Kreis Grünberg und die angrenzenden Bezirke vom 10. d. Mts.,
welches die nachstehende Verfügung des großherzoglich hessischen Ministeriums
des Jnnern an sämmtliche großherzogl. Kreisräthe und einen Auftrag des
Kreisraths des Kreises Grünberg an sämmtliche Bürgermeister des Kreises
enthält, so weit thunlich, Sorge zu tragen, daß beim Abschluß von
Passage=Verträgen, welche auswandernde Angehörige der resp. Gemeinden
abschließen sollten, nach Maaßgabe der Ministerial=Verfügung das Nöthige
gewahrt werde. Diese Verfügung lautet:

    Darmstadt, 26. October 1852.

Das großherzoglich hessische Ministerium des Jnnern
an sämmtliche großh. Kreisräthe.

Da bekannt geworden ist, daß nach englischen Gesetzen der Proviant,
welcher den Auswanderern für die Dauer der Seereise zu verabreichen
wäre, zur Ernährung derselben nicht hinreicht, sowie ferner, daß deutschen
Auswanderern zum Uebel gereicht, wenn sie, wie häufig, mit Jrländern
in übergroßer Anzahl auf die Seeschiffe verbracht werden; so eröffnen wir
Jhnen hiermit, daß Accorde für Auswanderer, welche auf Kosten von
Gemeinden über englische Häfen befördert werden sollen, nur unter der
Bedingung abgeschlossen werden dürfen, daß der Agent den Auswanderern
im englischen Hafen der Einschiffung außer dem gesetzlichen Seeproviant
noch ein gewisses Quantum an Fleisch, Kartoffeln, Hülsenfrüchten, Salz,
Essig, Butter, etwa um den Betrag von 7 für den Kopf, zu ihrer
eigenen Verfügung liefert, und sodann, daß Auswanderer nicht auf Schiffe
kommen, auf welchen sich eine größere Anzahl von Jrländern befindet.

Sie werden hiervon den betreffenden Agenten zur Nachachtung Kenntniß
geben und darauf sehen, das die abzuschließenden Accorde in beiden Bezie-
hungen sichernd abgefaßt werden.

    v. Dalwigk.     v. Lehmann.

Es ist eine erfreuliche Wahrnehmung, daß die deutschen Regierungen
der Auswanderung ihre Aufmerksamkeit mehr und mehr zuwenden und
bestrebt sind, die auswandernden Angehörigen über ihre nächsten Schritte
zu belehren, und wir erfüllen eine sehr angenehme Pflicht, indem wir
dergleichen Regierungsacte zu öffentlicher Besprechung bringen. – Oft ist
[Spaltenumbruch] von uns darauf hingewiesen worden, daß die Route über fremde Häfen nicht
die Vortheile gewährt, welche die deutschen Häfen darbieten, sehr häufig
haben wir Gelegenheit gehabt, Thatsachen anzuführen, welche auf das
Klatste darthun, daß namentlich die Reise über Liverpool mit den größten
Unzuträglichkeiten, ja Gefahren für Gesundheit und Leben der Auswan-
dernden verknüpft sind. Wir haben, was diese letztere Route anlangt, in
Sonderheit hervorgehoben, daß die Auswanderer auf der Reise von Hull
nach Liverpool all' den Gefahren ausgesetzt sind, welche für einen der
fremden Sprache und der Einrichtungen unkundigen Deutschen von selbst
sich ergeben, daß der Aufenthalt in Liverpool mit nicht unerheblichen
Kosten verbunden ist, die, wenn auch der eigentliche Passagepreis etwas
geringer sein mag, das hieran Besparte bei Weitem übertreffen, wir haben
zu berichten Gelegenheit gehabt, welchen Unbilden die Deutschen noch am
Lande und dann auf dem Schiffe ausgesetzt waren, daß der deutsche
Contract den Auswanderern abgenommen und ihnen dafür ein englischer
behändigt worden, der bei Weitem geringere Zusicherungen enthielt, oder
daß die englischen Capitaine auf der See sich an den Jnhalt des deutschen
Contracts gar nicht gekehrt haben; es ist von uns geschildert worden die
Lage der Deutschen, welche in geringer Zahl unter eine Menge von
schmutzigen, streitsüchtigen Jrländern in die Schiffe vertheilt worden, wir
haben nachgewiesen, wie vorzugsweise auf den englischen Schiffen Schiffs-
fieber grassiren, dann wie die Beköstigung auf diesen Schiffen für die
halbverhungerten Jrländer bemessen, für Deutsche daher völlig unzureichend
ist, ja wir dürfen fast auf jedes Verzeichniß der in Newyork ankommenden
Auswanderer=Schiffe uns berufen, zum Nachweis, wie über einen sehr
großen Theil der Liverpooler Schiffe Klagen geführt werden, die auf den
deutschen Schiffen Gottlob zu den größten Seltenheiten gehören.*) Wir haben
dagegen auseinander gesetzt, welche Einrichtungen zum Schutz und Besten
der Auswanderer in deutschen Häfen, vorzugsweise in Bremen getroffen sind,
wie hier die Behörden die besten Gesetze zu geben und zu überwachen stets
bemüht sind, wie das Nachweisungsbüreau auf das Umsichtigste für das Wohl
der Auswanderer sorgt, und darin von allen Ständen unterstützt wird;
wir haben von dem Auswandererhause in Bremerhaven, von den für die
Schiffe gegebenen Bestimmungen zu sprechen oft Gelegenheit gehabt und
wir haben denn auch namentlich hervorgehoben, in welcher Weise die
Beköstigung auf den von hier ausgehenden Schiffen geregelt ist. Die
obgedachte Verfügung des großherzoglich hessischen Ministeriums des Jnnern,
die von der Mangelhaftigkeit des Proviants auf englischen Schiffen und
der Ueberfüllung derselben mit Jrländern ausgeht, giebt uns auf's Neue
Veranlassung auf die verschiedene Verproviantirung auf den englischen
und den von Bremen aus expedirten Schiffen zurück zu kommen, indem
[Ende Spaltensatz]

*) Die letzte in unserer Nr. 92 mitgetheilte Liste enthält ( abgesehen von einem
Postdampfschiff ) 10 aus dem Liverpooler Hafen expedirte Schiffe, die vom 19. bis
29 Oct. in den Newyorker Hafen eingelaufen sind: über sechs von diesen zehn
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beides zugleich!     D. Red.
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Die Reise von Auswanderern über Liverpool. * Unter den „Vermischten Nachrichten“ unserer letzten Nummer haben wir angeführt, daß die königl. bairische Regierung in Rheinbaiern den ihr untergebenen Behörden aufgetragen hat, Auswanderer auf die Vor- theile aufmerksam zu machen, welche es für sie hat, wenn sie den Weg über Bremen einschlagen, und auf die Nachtheile und Gefahren, welche ihnen drohen, wenn sie über auswärtige Häfen gehen, namentlich über Liverpool. Durch freundliche Vermittelung erhalten wir das Anzeigeblatt für den Kreis Grünberg und die angrenzenden Bezirke vom 10. d. Mts., welches die nachstehende Verfügung des großherzoglich hessischen Ministeriums des Jnnern an sämmtliche großherzogl. Kreisräthe und einen Auftrag des Kreisraths des Kreises Grünberg an sämmtliche Bürgermeister des Kreises enthält, so weit thunlich, Sorge zu tragen, daß beim Abschluß von Passage=Verträgen, welche auswandernde Angehörige der resp. Gemeinden abschließen sollten, nach Maaßgabe der Ministerial=Verfügung das Nöthige gewahrt werde. Diese Verfügung lautet: Darmstadt, 26. October 1852. Das großherzoglich hessische Ministerium des Jnnern an sämmtliche großh. Kreisräthe. Da bekannt geworden ist, daß nach englischen Gesetzen der Proviant, welcher den Auswanderern für die Dauer der Seereise zu verabreichen wäre, zur Ernährung derselben nicht hinreicht, sowie ferner, daß deutschen Auswanderern zum Uebel gereicht, wenn sie, wie häufig, mit Jrländern in übergroßer Anzahl auf die Seeschiffe verbracht werden; so eröffnen wir Jhnen hiermit, daß Accorde für Auswanderer, welche auf Kosten von Gemeinden über englische Häfen befördert werden sollen, nur unter der Bedingung abgeschlossen werden dürfen, daß der Agent den Auswanderern im englischen Hafen der Einschiffung außer dem gesetzlichen Seeproviant noch ein gewisses Quantum an Fleisch, Kartoffeln, Hülsenfrüchten, Salz, Essig, Butter, etwa um den Betrag von 7 für den Kopf, zu ihrer eigenen Verfügung liefert, und sodann, daß Auswanderer nicht auf Schiffe kommen, auf welchen sich eine größere Anzahl von Jrländern befindet. Sie werden hiervon den betreffenden Agenten zur Nachachtung Kenntniß geben und darauf sehen, das die abzuschließenden Accorde in beiden Bezie- hungen sichernd abgefaßt werden. v. Dalwigk. v. Lehmann. Es ist eine erfreuliche Wahrnehmung, daß die deutschen Regierungen der Auswanderung ihre Aufmerksamkeit mehr und mehr zuwenden und bestrebt sind, die auswandernden Angehörigen über ihre nächsten Schritte zu belehren, und wir erfüllen eine sehr angenehme Pflicht, indem wir dergleichen Regierungsacte zu öffentlicher Besprechung bringen. – Oft ist von uns darauf hingewiesen worden, daß die Route über fremde Häfen nicht die Vortheile gewährt, welche die deutschen Häfen darbieten, sehr häufig haben wir Gelegenheit gehabt, Thatsachen anzuführen, welche auf das Klatste darthun, daß namentlich die Reise über Liverpool mit den größten Unzuträglichkeiten, ja Gefahren für Gesundheit und Leben der Auswan- dernden verknüpft sind. Wir haben, was diese letztere Route anlangt, in Sonderheit hervorgehoben, daß die Auswanderer auf der Reise von Hull nach Liverpool all' den Gefahren ausgesetzt sind, welche für einen der fremden Sprache und der Einrichtungen unkundigen Deutschen von selbst sich ergeben, daß der Aufenthalt in Liverpool mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, die, wenn auch der eigentliche Passagepreis etwas geringer sein mag, das hieran Besparte bei Weitem übertreffen, wir haben zu berichten Gelegenheit gehabt, welchen Unbilden die Deutschen noch am Lande und dann auf dem Schiffe ausgesetzt waren, daß der deutsche Contract den Auswanderern abgenommen und ihnen dafür ein englischer behändigt worden, der bei Weitem geringere Zusicherungen enthielt, oder daß die englischen Capitaine auf der See sich an den Jnhalt des deutschen Contracts gar nicht gekehrt haben; es ist von uns geschildert worden die Lage der Deutschen, welche in geringer Zahl unter eine Menge von schmutzigen, streitsüchtigen Jrländern in die Schiffe vertheilt worden, wir haben nachgewiesen, wie vorzugsweise auf den englischen Schiffen Schiffs- fieber grassiren, dann wie die Beköstigung auf diesen Schiffen für die halbverhungerten Jrländer bemessen, für Deutsche daher völlig unzureichend ist, ja wir dürfen fast auf jedes Verzeichniß der in Newyork ankommenden Auswanderer=Schiffe uns berufen, zum Nachweis, wie über einen sehr großen Theil der Liverpooler Schiffe Klagen geführt werden, die auf den deutschen Schiffen Gottlob zu den größten Seltenheiten gehören. *) Wir haben dagegen auseinander gesetzt, welche Einrichtungen zum Schutz und Besten der Auswanderer in deutschen Häfen, vorzugsweise in Bremen getroffen sind, wie hier die Behörden die besten Gesetze zu geben und zu überwachen stets bemüht sind, wie das Nachweisungsbüreau auf das Umsichtigste für das Wohl der Auswanderer sorgt, und darin von allen Ständen unterstützt wird; wir haben von dem Auswandererhause in Bremerhaven, von den für die Schiffe gegebenen Bestimmungen zu sprechen oft Gelegenheit gehabt und wir haben denn auch namentlich hervorgehoben, in welcher Weise die Beköstigung auf den von hier ausgehenden Schiffen geregelt ist. Die obgedachte Verfügung des großherzoglich hessischen Ministeriums des Jnnern, die von der Mangelhaftigkeit des Proviants auf englischen Schiffen und der Ueberfüllung derselben mit Jrländern ausgeht, giebt uns auf's Neue Veranlassung auf die verschiedene Verproviantirung auf den englischen und den von Bremen aus expedirten Schiffen zurück zu kommen, indem *) Die letzte in unserer Nr. 92 mitgetheilte Liste enthält ( abgesehen von einem Postdampfschiff ) 10 aus dem Liverpooler Hafen expedirte Schiffe, die vom 19. bis 29 Oct. in den Newyorker Hafen eingelaufen sind: über sechs von diesen zehn Schiffen ist Klage geführt wegen der Kost oder der Behandlung oder wegen beides zugleich! D. Red.

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Zitationshilfe: Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 94. Bremen, 23. November 1852, S. [375]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswandererzeitung094_1852/1>, abgerufen am 21.11.2024.