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Badener Zeitung. Nr. 4, Baden (Niederösterreich), 12.01.1898.

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Badener Zeitung
(vormals Badener Bezirks-Blatt).

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ganzjährig fl. 6 --. Oesterreich-Ungarn: Mit Zusendung vierteljährig fl. 1.65, halbjährig fl. 3.25, ganzjährig fl. 6.50. Einzelne Mittwoch-Nummer 6 kr., Samstag-Nummer
8 kr. -- Inserate
werden per 80 mm breite Petitzeile mit 8 kr. für die erste, und mit 7 kr. für fünf nacheinander folgende Einschaltungen berechnet, größere Aufträge nach Ueber-
einkommen und können auch durch die bestehenden Annoncen-Bureaux an die Administration gerichtet werden. -- Interessante Mittheilungen, Notizen und Correspon-
denzen werden nach Uebereinkunft honorirt. Mannseripte werden nicht zurückgestellt.
[Abbildung] Erscheint Mittwoch und Samstag früh. [Abbildung]
(Die Samstag-Nummer enthält die Gratis-Beilage "Illustrirtes Unterhaltungsblatt".)




Nr. 4. Mittwoch den 12. Jänner 1898. 18. Jahrg.


[Spaltenumbruch]
Die lange Bank.

Eine glänzende Genuthuung ist den Deutschen
Österreichs in ihrem Kampfe wider den Sprachen-
verordnungsunfug zutheil geworden; eine Genug-
thuung, welche ihren pflichtgemäßen Widerstand
im Lichte klarsten, unwiderlegten Rechtes aller
Welt vor Augen rückt.

Kein Geringerer als der höchste Gerichtshof
des Reiches hat die famosen Sprachenverordnungen,
jene der Ära Taaffe-Prazak nicht minder, als jene
noch famoseren der Ära Badeni als ungiltig, un-
gesetzlich und rechtsunwirksam erklärt. Anlass
hiezu bot eine bei dem deutschen Kreisgerichte in
Eger anhängige Streitsache, bei welcher wieder
ein czechischer Advocat dem Sport der Zwei-
sprachigkeit zu fröhnen versucht hatte. Das Prager
Oberlandesgericht fällte eine Entscheidung zu
Gunsten der czechischen Ansprüche, indem sich
dieses Gericht ausdrücklich auf die Sprachen-
verordnungen berief. Allein der Spruch des
Obersten Gerichtshofes bereitete diesen czechischen
Advocatenkniffen ein verdientes Ende. Er gieng
nicht bloß mit vornehm kühler Art über die
Sprachenverordnungen hinweg, sondern bezeichnete
ausdrücklich die Entscheidung des Prager Gerichts-
hofes als gesetzwidrig, als dem, trotz neuer Civil-
proceßordnung, noch immer giltigen § 13 der
Gerichtsordnung zuwiderlaufend. Was also seit
1880 österreichische Regierungen sich an will-
kürlichen Eingriffen in die Gerichtspflege sich er-
laubten, an administrativen Späßen, um die
Spruchfragen der Gerichte mit Sprachfragen zu
verballhornen, wird kurzweg als Missbrauch, als
Gesetzverletzung verdammt. Jedes Gericht ist
nunmehr verpflichtet, sich an die Entscheidung der
[Spaltenumbruch] obersten richterlichen Autorität des Reiches zu
halten.

Damit ist der Sprachensport des Jungczechen-
thums und auch das Wenzelsstaatsrecht endgiltig
in den Abgrund geschleudert und der Regierung
erwächst nunmehr die moralische wie die gesetzliche
Pflicht, diesen Spruch zu respectieren, die Sprachen-
verordnungen zurückzunehmen, die sie früher ohne
gerichtlichen Spruch hätte aufheben können. Damit
scheint es aber seine guten Wege zu haben. Wie
aus den Conferenzen des Ministers mit den
jungczechischen Führern hervorgeht, gedenkt der
Ministerpräsident nichts weiter zu thun, als dass
er im Landtage die Sprachenverordnungen er-
örtern lassen und dabei den Standpunkt der
Regierung bekannt geben will. Baron Gautsch lebt
in der Furcht, dass ihm die Czechen vielleicht das-
selbe Schicksal bereiten, wie die Deutschen dem
Grafen Badeni. Diese Furcht ist wirklich be-
gründet; denn es wird immer deutlicher, dass erst
ein dritter Ministerpräsident kommen muss, der
auch den Czechen gegenüber nach dem Worte vor-
gehen wird: Thue recht und scheue niemand! und
dessen erster Federstrich, sobald er sich in seinen
Amtsstuhl gesetzt hat, die Aufhebung der Sprachen-
verordnungen sein wird. Baron Gautsch wollte
oder konnte das nicht, jetzt ist es für ihn zu spät.

Was wird denn geschehen? Wir sehen es
kommen, wie uns die Erscheinungen der vier
Jahreszeiten bekannt sind. Sehen wir von den
principiellen Bedenken ab, welche eine Behandlung
der Sprachenfragen im böhmischen Landtage bei
den Deutschen wecken muss. Die Sprachenverord-
nungen sind von Reichswegen erflossen. Nun
sollen sie im Landtage curiert, modificiert, vielleicht
gar assecuriert werden. Wir werden also, falls
[Spaltenumbruch] sich die Deutschen in diese Landtagsverhandlungen
einlassen, endlose Reden über die Sprachenfrage
zu vernehmen haben, natürlich gewürzt mit allerlei
czechischem Größenwahn. Tausendmal Gesagtes
wird wiedergesagt, tausendmal Widerlegtes wird
abermals widerlegt werden. Aber die Regierung
will sprechen! Warum spricht sie nicht gleich?
Warum hat sie nicht längst gesprochen? Warum
in nächster Woche, warum nicht in dieser? Eine
gute Sache, die sich vertreten lässt, braucht keinen
besonderen Apparat, um sich Geltung zu verschaffen.
Wozu die Geheimniskrämerei für sechs, acht Tage?
Deutsche wie Czechen waren kürzlich bei Baron
Gautsch. Er scheint aber noch nicht gesagt zu haben,
wie er über die Sprachenfrage, insbesonders über
den springenden Punkt: die Zweisprachigkeit aller
Staatsbeamten in Böhmen, denkt.

Nach der Conferenz mit den Deutschen hieß
es, Herr v. Gautsch hätte bei ihnen einen Schimmer
von Hoffnung geweckt, dass seine Auffassung die
richtige sei, aus dem Conferenzberichte der Czechen
geht hervor, dass sie keinen Schimmer von Furcht
haben, Herr v. Gautsch könnte eine Auffassung
haben, welche sie mit ihm in Zwiespalt brächte;
im Gegentheile. Er sei, behaupten die Czechen,
weit entfernt, etwas zu veranlassen, was der Gleich-
wertigkeit und dem gleichen Rechte der czechischen
Sprache oder der Untheilbarkeit des Königreiches
Böhmen abträglich wäre. Mit dieser Ausdrucks-
weise könnten die Deutschen einverstanden sein,
auch wenn sie begreifen, dass Herr v. Gautsch
mit seinen czechischen Freunden so höflich als
möglich sein wollte. Diese Rede wird möglicher-
weise von den Deutschen als Beleidigung aufge-
fasst werden. Darum glauben wir, dass Herr
v. Gautsch, wenn er wirklich so gesprochen hat,




[Spaltenumbruch]
Der Verwaltungsbericht des k. k.
Regierungscommissärs Dr. Ritter
v. Galatti.

Der "zur einstweiligen Besorgung der Ge-
schäfte der Stadtgemeinde Baden bestellte Regierungs-
commissär Dr. Haus R. v. Galatti", wie der
officielle Titel unseres Regierungscommissärs lautet,
versendet soeben einen gedruckten Bericht über seine
Amtswirksamkeit in der Zeit vom 25. Juni 1897
bis Jänner 1898. Ist schon der Umstand an und
für sich erfreulich, dass ein von der Regierung be-
stellter Functionär in solcher Form den Weg der
Öffentlichkeit betritt, wozu ja für ihn kein dienstlicher
Grund vorlag, so schöpfen wir aus dem Berichte
selbst die Überzeugung, dass uns die politische Be-
hörde in Herrn R. v. Galatti einen Mann zur
Leitung der Gemeindeagenden während des unseligen
Interregnums gegeben hat, der sich der großen Ver-
antwortung, welche ihm die übertragene Function
auferlegt hat, voll bewusst war und auch in eminenter
Weise die Fähigkeit besass, in reger Arbeit und mit
anerkenneuswertem Eifer seinen Wirkungskreis aus-
zufüllen. In der mehr als sechsmonatlichen Zeit
seines Hierseins hat sich Herr v. Galatti die
Achtung und Wertschätzung aller jener zu erringen
verstanden, welche mit ihm, sei es im dienstlichen
oder privaten Verkehre, zu thun hatten. Liebenswürdig
und coulant mit allen und jedem, hat er doch zu
aller Zeit die Interessen der seiner Obsorge über-
tragenen Gemeinde mit Energie zu wahren gewusst,
und wenn er vielleicht in der Theaterfrage nach
unserer subjectiven und seinerzeit auch von uns
[Spaltenumbruch] offen und rückhaltslos dargelegten Anschauung einen
Schritt zu weit gethan hat, so entnehmen wir auch
dem Berichte, dass er in dieser vielleicht schwierigsten
aller Fragen theilweise unter dem Zwange höherer
Anordnungen gehandelt hat, deren Berechtigung, so
sehr sie auch anzuzweifeln sein mag, heute für uns
nicht Gegenstand von Erörterungen sein kann.

Der Bericht ist schon deshalb eine hochver-
dienstliche That unseres Regierungscommissärs, als
aus den naturgemäß knapp gehaltenen Berichten über
die Beirathssitzungen allein die Bevölkerung sich kein
klares Urtheil über seine Amtsthätigkeit zu bilden
imstande war. Der vorliegende Bericht nun verbreitet
sich über alles, was in den Beirathsberichten nicht,
oder nur in der trockenen Form des Amtsstiles ent-
halten war, in ausführlichster und erschöpfender Weise.
Nach einer kurzen Einleitung über seine Bestellung
als Regierungscommissär und die von ihm zuerst
vorgenommene Durchfühcung der Neuwahlen, geht
der Verfasser sofort auf die Schilderung seiner
Thätigkeit auf dem Gebiete der eigentlichen Gemeinde-
verwaltung ein. Wenn ein freigewählter Gemeinde-
ausschuss darangeht, sich und der Gemeinde ein legi-
times Oberhaupt zu geben, so erblicken beide, Wähler
und Gewählter, in diesem Acte zu allernächst ein
Zeichen außergewöhnlicher Ehrung und des Vertrauens
in die Fähigkeit der betreffenden Persönlichkeit zum
Amte eines Gemeindevorstehers, und nur wenige
wissen, welche Last sie damit dem Manne ihrer
Wahl in Wirklichkeit aufladen. Der Bericht unseres
Regierungscommissärs liest sich in dieser Beziehung
wie ein Leitfaden zur Ausübung der Leitung eines
so großen Gemeinwesens, wie das der Stadt Baden,
und aus ihm können wir in übersichtlicher Zusammen-
stellung erfahren, welch' schwere Bürde der Bürger-
[Spaltenumbruch] meister dieser Stadt eigentlich zu tragen hat. Es
konnte daher auch dieser Bericht gar nicht zeitgemäßer
kommen, als in dem Augenblicke, da der neugewählte
Gemeindeausschuss an die Wahl des Stadtoberhauptes
schritt, um darzulegen, welche Agenden der Privat-
mann
da zu beherrschen hat, die die ganze Thätig-
keit des geschulten Beamten vollauf in Anspruch
genommen haben. Neben den vielen kleinen Sorgen
auf dem Gebiete der Personalien, der Localpolizei,
der Baubewilligungen, der Stadtsäuberung, der
Verpachtung von Gemeinderealitäten, die, jede für
sich, außer der Arbeit am Bureautische noch zahl-
reiche zeitraubende und oft penible Commissionierungen
erfordern, neben der Pflicht des Gemeindevorstehers
inbezug auf die Vertretung der Gemeinde nach außen
und ihrer würdigen Repräsentation und als Vor-
sitzender der Curcommission, jenes Institutes, das den
Lebensnerv unserer Gemeinde zu hüten hat, gibt
uns der Verfasser ein anschauliches Bild über seine
Thätigkeit in allen jenen großen Fragen, welche die
Zukunft des Curortes so vital berühren, und in
welchen er mit weiser Hand der neugewählten Ge-
meindevertretung vorgearbeitet hat. Die Finanzen
der Gemeinde erfahren eine klare und nüchterne
Schilderung vom Standpunkte des Beamten, der mit
den gegebenen Verhältnissen ziffermäßig zu rechnen
gezwungen ist. In der Frage der Erbauung der
projectierten elektrischen Bahn hat der Re-
gierungsvertreter die Interessen der Gemeinde in
energischer Weise gewahrt; inbezug auf die für
Baden so wichtige Frage der Wasserversorgung
ist er initiativ vorgegangen und hat sich unter aus-
drücklicher Anerkennung der vom früheren Gemeinde-
ausschusse in dieser Beziehung unternommenen Schritte
für das Ebreichsdorfer Project Smrecker entschieden,


Badener Zeitung
(vormals Badener Bezirks-Blatt).

Abonnement Baden: Zum Abholen vierteljährig fl. 1·25, halbjährig fl. 2.50, ganzjährig fl. 5.—. Mit Zuſtellung ins Haus Baden: Vierteljährig fl. 1.50, halbjährig fl. 3.—,
ganzjährig fl. 6 —. Oeſterreich-Ungarn: Mit Zuſendung vierteljährig fl. 1.65, halbjährig fl. 3.25, ganzjährig fl. 6.50. Einzelne Mittwoch-Nummer 6 kr., Samstag-Nummer
8 kr. — Inſerate
werden per 80 mm breite Petitzeile mit 8 kr. für die erſte, und mit 7 kr. für fünf nacheinander folgende Einſchaltungen berechnet, größere Aufträge nach Ueber-
einkommen und können auch durch die beſtehenden Annoncen-Bureaux an die Adminiſtration gerichtet werden. — Intereſſante Mittheilungen, Notizen und Correſpon-
denzen werden nach Uebereinkunft honorirt. Mannſeripte werden nicht zurückgeſtellt.
[Abbildung] Erſcheint Mittwoch und Samstag früh. [Abbildung]
(Die Samstag-Nummer enthält die Gratis-Beilage „Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt“.)




Nr. 4. Mittwoch den 12. Jänner 1898. 18. Jahrg.


[Spaltenumbruch]
Die lange Bank.

Eine glänzende Genuthuung iſt den Deutſchen
Öſterreichs in ihrem Kampfe wider den Sprachen-
verordnungsunfug zutheil geworden; eine Genug-
thuung, welche ihren pflichtgemäßen Widerſtand
im Lichte klarſten, unwiderlegten Rechtes aller
Welt vor Augen rückt.

Kein Geringerer als der höchſte Gerichtshof
des Reiches hat die famoſen Sprachenverordnungen,
jene der Ära Taaffe-Prazak nicht minder, als jene
noch famoſeren der Ära Badeni als ungiltig, un-
geſetzlich und rechtsunwirkſam erklärt. Anlaſs
hiezu bot eine bei dem deutſchen Kreisgerichte in
Eger anhängige Streitſache, bei welcher wieder
ein czechiſcher Advocat dem Sport der Zwei-
ſprachigkeit zu fröhnen verſucht hatte. Das Prager
Oberlandesgericht fällte eine Entſcheidung zu
Gunſten der czechiſchen Anſprüche, indem ſich
dieſes Gericht ausdrücklich auf die Sprachen-
verordnungen berief. Allein der Spruch des
Oberſten Gerichtshofes bereitete dieſen czechiſchen
Advocatenkniffen ein verdientes Ende. Er gieng
nicht bloß mit vornehm kühler Art über die
Sprachenverordnungen hinweg, ſondern bezeichnete
ausdrücklich die Entſcheidung des Prager Gerichts-
hofes als geſetzwidrig, als dem, trotz neuer Civil-
proceßordnung, noch immer giltigen § 13 der
Gerichtsordnung zuwiderlaufend. Was alſo ſeit
1880 öſterreichiſche Regierungen ſich an will-
kürlichen Eingriffen in die Gerichtspflege ſich er-
laubten, an adminiſtrativen Späßen, um die
Spruchfragen der Gerichte mit Sprachfragen zu
verballhornen, wird kurzweg als Miſsbrauch, als
Geſetzverletzung verdammt. Jedes Gericht iſt
nunmehr verpflichtet, ſich an die Entſcheidung der
[Spaltenumbruch] oberſten richterlichen Autorität des Reiches zu
halten.

Damit iſt der Sprachenſport des Jungczechen-
thums und auch das Wenzelsſtaatsrecht endgiltig
in den Abgrund geſchleudert und der Regierung
erwächst nunmehr die moraliſche wie die geſetzliche
Pflicht, dieſen Spruch zu reſpectieren, die Sprachen-
verordnungen zurückzunehmen, die ſie früher ohne
gerichtlichen Spruch hätte aufheben können. Damit
ſcheint es aber ſeine guten Wege zu haben. Wie
aus den Conferenzen des Miniſters mit den
jungczechiſchen Führern hervorgeht, gedenkt der
Miniſterpräſident nichts weiter zu thun, als daſs
er im Landtage die Sprachenverordnungen er-
örtern laſſen und dabei den Standpunkt der
Regierung bekannt geben will. Baron Gautſch lebt
in der Furcht, daſs ihm die Czechen vielleicht das-
ſelbe Schickſal bereiten, wie die Deutſchen dem
Grafen Badeni. Dieſe Furcht iſt wirklich be-
gründet; denn es wird immer deutlicher, daſs erſt
ein dritter Miniſterpräſident kommen muſs, der
auch den Czechen gegenüber nach dem Worte vor-
gehen wird: Thue recht und ſcheue niemand! und
deſſen erſter Federſtrich, ſobald er ſich in ſeinen
Amtsſtuhl geſetzt hat, die Aufhebung der Sprachen-
verordnungen ſein wird. Baron Gautſch wollte
oder konnte das nicht, jetzt iſt es für ihn zu ſpät.

Was wird denn geſchehen? Wir ſehen es
kommen, wie uns die Erſcheinungen der vier
Jahreszeiten bekannt ſind. Sehen wir von den
principiellen Bedenken ab, welche eine Behandlung
der Sprachenfragen im böhmiſchen Landtage bei
den Deutſchen wecken muſs. Die Sprachenverord-
nungen ſind von Reichswegen erfloſſen. Nun
ſollen ſie im Landtage curiert, modificiert, vielleicht
gar aſſecuriert werden. Wir werden alſo, falls
[Spaltenumbruch] ſich die Deutſchen in dieſe Landtagsverhandlungen
einlaſſen, endloſe Reden über die Sprachenfrage
zu vernehmen haben, natürlich gewürzt mit allerlei
czechiſchem Größenwahn. Tauſendmal Geſagtes
wird wiedergeſagt, tauſendmal Widerlegtes wird
abermals widerlegt werden. Aber die Regierung
will ſprechen! Warum ſpricht ſie nicht gleich?
Warum hat ſie nicht längſt geſprochen? Warum
in nächſter Woche, warum nicht in dieſer? Eine
gute Sache, die ſich vertreten läſst, braucht keinen
beſonderen Apparat, um ſich Geltung zu verſchaffen.
Wozu die Geheimniskrämerei für ſechs, acht Tage?
Deutſche wie Czechen waren kürzlich bei Baron
Gautſch. Er ſcheint aber noch nicht geſagt zu haben,
wie er über die Sprachenfrage, insbeſonders über
den ſpringenden Punkt: die Zweiſprachigkeit aller
Staatsbeamten in Böhmen, denkt.

Nach der Conferenz mit den Deutſchen hieß
es, Herr v. Gautſch hätte bei ihnen einen Schimmer
von Hoffnung geweckt, daſs ſeine Auffaſſung die
richtige ſei, aus dem Conferenzberichte der Czechen
geht hervor, daſs ſie keinen Schimmer von Furcht
haben, Herr v. Gautſch könnte eine Auffaſſung
haben, welche ſie mit ihm in Zwieſpalt brächte;
im Gegentheile. Er ſei, behaupten die Czechen,
weit entfernt, etwas zu veranlaſſen, was der Gleich-
wertigkeit und dem gleichen Rechte der czechiſchen
Sprache oder der Untheilbarkeit des Königreiches
Böhmen abträglich wäre. Mit dieſer Ausdrucks-
weiſe könnten die Deutſchen einverſtanden ſein,
auch wenn ſie begreifen, daſs Herr v. Gautſch
mit ſeinen czechiſchen Freunden ſo höflich als
möglich ſein wollte. Dieſe Rede wird möglicher-
weiſe von den Deutſchen als Beleidigung aufge-
faſst werden. Darum glauben wir, daſs Herr
v. Gautſch, wenn er wirklich ſo geſprochen hat,




[Spaltenumbruch]
Der Verwaltungsbericht des k. k.
Regierungscommiſſärs Dr. Ritter
v. Galatti.

Der „zur einſtweiligen Beſorgung der Ge-
ſchäfte der Stadtgemeinde Baden beſtellte Regierungs-
commiſſär Dr. Haus R. v. Galatti“, wie der
officielle Titel unſeres Regierungscommiſſärs lautet,
verſendet ſoeben einen gedruckten Bericht über ſeine
Amtswirkſamkeit in der Zeit vom 25. Juni 1897
bis Jänner 1898. Iſt ſchon der Umſtand an und
für ſich erfreulich, daſs ein von der Regierung be-
ſtellter Functionär in ſolcher Form den Weg der
Öffentlichkeit betritt, wozu ja für ihn kein dienſtlicher
Grund vorlag, ſo ſchöpfen wir aus dem Berichte
ſelbſt die Überzeugung, daſs uns die politiſche Be-
hörde in Herrn R. v. Galatti einen Mann zur
Leitung der Gemeindeagenden während des unſeligen
Interregnums gegeben hat, der ſich der großen Ver-
antwortung, welche ihm die übertragene Function
auferlegt hat, voll bewuſst war und auch in eminenter
Weiſe die Fähigkeit beſaſs, in reger Arbeit und mit
anerkenneuswertem Eifer ſeinen Wirkungskreis aus-
zufüllen. In der mehr als ſechsmonatlichen Zeit
ſeines Hierſeins hat ſich Herr v. Galatti die
Achtung und Wertſchätzung aller jener zu erringen
verſtanden, welche mit ihm, ſei es im dienſtlichen
oder privaten Verkehre, zu thun hatten. Liebenswürdig
und coulant mit allen und jedem, hat er doch zu
aller Zeit die Intereſſen der ſeiner Obſorge über-
tragenen Gemeinde mit Energie zu wahren gewuſst,
und wenn er vielleicht in der Theaterfrage nach
unſerer ſubjectiven und ſeinerzeit auch von uns
[Spaltenumbruch] offen und rückhaltslos dargelegten Anſchauung einen
Schritt zu weit gethan hat, ſo entnehmen wir auch
dem Berichte, daſs er in dieſer vielleicht ſchwierigſten
aller Fragen theilweiſe unter dem Zwange höherer
Anordnungen gehandelt hat, deren Berechtigung, ſo
ſehr ſie auch anzuzweifeln ſein mag, heute für uns
nicht Gegenſtand von Erörterungen ſein kann.

Der Bericht iſt ſchon deshalb eine hochver-
dienſtliche That unſeres Regierungscommiſſärs, als
aus den naturgemäß knapp gehaltenen Berichten über
die Beirathsſitzungen allein die Bevölkerung ſich kein
klares Urtheil über ſeine Amtsthätigkeit zu bilden
imſtande war. Der vorliegende Bericht nun verbreitet
ſich über alles, was in den Beirathsberichten nicht,
oder nur in der trockenen Form des Amtsſtiles ent-
halten war, in ausführlichſter und erſchöpfender Weiſe.
Nach einer kurzen Einleitung über ſeine Beſtellung
als Regierungscommiſſär und die von ihm zuerſt
vorgenommene Durchfühcung der Neuwahlen, geht
der Verfaſſer ſofort auf die Schilderung ſeiner
Thätigkeit auf dem Gebiete der eigentlichen Gemeinde-
verwaltung ein. Wenn ein freigewählter Gemeinde-
ausſchuſs darangeht, ſich und der Gemeinde ein legi-
times Oberhaupt zu geben, ſo erblicken beide, Wähler
und Gewählter, in dieſem Acte zu allernächſt ein
Zeichen außergewöhnlicher Ehrung und des Vertrauens
in die Fähigkeit der betreffenden Perſönlichkeit zum
Amte eines Gemeindevorſtehers, und nur wenige
wiſſen, welche Laſt ſie damit dem Manne ihrer
Wahl in Wirklichkeit aufladen. Der Bericht unſeres
Regierungscommiſſärs liest ſich in dieſer Beziehung
wie ein Leitfaden zur Ausübung der Leitung eines
ſo großen Gemeinweſens, wie das der Stadt Baden,
und aus ihm können wir in überſichtlicher Zuſammen-
ſtellung erfahren, welch’ ſchwere Bürde der Bürger-
[Spaltenumbruch] meiſter dieſer Stadt eigentlich zu tragen hat. Es
konnte daher auch dieſer Bericht gar nicht zeitgemäßer
kommen, als in dem Augenblicke, da der neugewählte
Gemeindeausſchuſs an die Wahl des Stadtoberhauptes
ſchritt, um darzulegen, welche Agenden der Privat-
mann
da zu beherrſchen hat, die die ganze Thätig-
keit des geſchulten Beamten vollauf in Anſpruch
genommen haben. Neben den vielen kleinen Sorgen
auf dem Gebiete der Perſonalien, der Localpolizei,
der Baubewilligungen, der Stadtſäuberung, der
Verpachtung von Gemeinderealitäten, die, jede für
ſich, außer der Arbeit am Bureautiſche noch zahl-
reiche zeitraubende und oft penible Commiſſionierungen
erfordern, neben der Pflicht des Gemeindevorſtehers
inbezug auf die Vertretung der Gemeinde nach außen
und ihrer würdigen Repräſentation und als Vor-
ſitzender der Curcommiſſion, jenes Inſtitutes, das den
Lebensnerv unſerer Gemeinde zu hüten hat, gibt
uns der Verfaſſer ein anſchauliches Bild über ſeine
Thätigkeit in allen jenen großen Fragen, welche die
Zukunft des Curortes ſo vital berühren, und in
welchen er mit weiſer Hand der neugewählten Ge-
meindevertretung vorgearbeitet hat. Die Finanzen
der Gemeinde erfahren eine klare und nüchterne
Schilderung vom Standpunkte des Beamten, der mit
den gegebenen Verhältniſſen ziffermäßig zu rechnen
gezwungen iſt. In der Frage der Erbauung der
projectierten elektriſchen Bahn hat der Re-
gierungsvertreter die Intereſſen der Gemeinde in
energiſcher Weiſe gewahrt; inbezug auf die für
Baden ſo wichtige Frage der Waſſerverſorgung
iſt er initiativ vorgegangen und hat ſich unter aus-
drücklicher Anerkennung der vom früheren Gemeinde-
ausſchuſſe in dieſer Beziehung unternommenen Schritte
für das Ebreichsdorfer Project Smrecker entſchieden,


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[[1]/0001] Badener Zeitung (vormals Badener Bezirks-Blatt). Abonnement Baden: Zum Abholen vierteljährig fl. 1·25, halbjährig fl. 2.50, ganzjährig fl. 5.—. Mit Zuſtellung ins Haus Baden: Vierteljährig fl. 1.50, halbjährig fl. 3.—, ganzjährig fl. 6 —. Oeſterreich-Ungarn: Mit Zuſendung vierteljährig fl. 1.65, halbjährig fl. 3.25, ganzjährig fl. 6.50. Einzelne Mittwoch-Nummer 6 kr., Samstag-Nummer 8 kr. — Inſerate werden per 80 mm breite Petitzeile mit 8 kr. für die erſte, und mit 7 kr. für fünf nacheinander folgende Einſchaltungen berechnet, größere Aufträge nach Ueber- einkommen und können auch durch die beſtehenden Annoncen-Bureaux an die Adminiſtration gerichtet werden. — Intereſſante Mittheilungen, Notizen und Correſpon- denzen werden nach Uebereinkunft honorirt. Mannſeripte werden nicht zurückgeſtellt. [Abbildung] Erſcheint Mittwoch und Samstag früh. [Abbildung] (Die Samstag-Nummer enthält die Gratis-Beilage „Illuſtrirtes Unterhaltungsblatt“.) Nr. 4. Mittwoch den 12. Jänner 1898. 18. Jahrg. Die lange Bank. Eine glänzende Genuthuung iſt den Deutſchen Öſterreichs in ihrem Kampfe wider den Sprachen- verordnungsunfug zutheil geworden; eine Genug- thuung, welche ihren pflichtgemäßen Widerſtand im Lichte klarſten, unwiderlegten Rechtes aller Welt vor Augen rückt. Kein Geringerer als der höchſte Gerichtshof des Reiches hat die famoſen Sprachenverordnungen, jene der Ära Taaffe-Prazak nicht minder, als jene noch famoſeren der Ära Badeni als ungiltig, un- geſetzlich und rechtsunwirkſam erklärt. Anlaſs hiezu bot eine bei dem deutſchen Kreisgerichte in Eger anhängige Streitſache, bei welcher wieder ein czechiſcher Advocat dem Sport der Zwei- ſprachigkeit zu fröhnen verſucht hatte. Das Prager Oberlandesgericht fällte eine Entſcheidung zu Gunſten der czechiſchen Anſprüche, indem ſich dieſes Gericht ausdrücklich auf die Sprachen- verordnungen berief. Allein der Spruch des Oberſten Gerichtshofes bereitete dieſen czechiſchen Advocatenkniffen ein verdientes Ende. Er gieng nicht bloß mit vornehm kühler Art über die Sprachenverordnungen hinweg, ſondern bezeichnete ausdrücklich die Entſcheidung des Prager Gerichts- hofes als geſetzwidrig, als dem, trotz neuer Civil- proceßordnung, noch immer giltigen § 13 der Gerichtsordnung zuwiderlaufend. Was alſo ſeit 1880 öſterreichiſche Regierungen ſich an will- kürlichen Eingriffen in die Gerichtspflege ſich er- laubten, an adminiſtrativen Späßen, um die Spruchfragen der Gerichte mit Sprachfragen zu verballhornen, wird kurzweg als Miſsbrauch, als Geſetzverletzung verdammt. Jedes Gericht iſt nunmehr verpflichtet, ſich an die Entſcheidung der oberſten richterlichen Autorität des Reiches zu halten. Damit iſt der Sprachenſport des Jungczechen- thums und auch das Wenzelsſtaatsrecht endgiltig in den Abgrund geſchleudert und der Regierung erwächst nunmehr die moraliſche wie die geſetzliche Pflicht, dieſen Spruch zu reſpectieren, die Sprachen- verordnungen zurückzunehmen, die ſie früher ohne gerichtlichen Spruch hätte aufheben können. Damit ſcheint es aber ſeine guten Wege zu haben. Wie aus den Conferenzen des Miniſters mit den jungczechiſchen Führern hervorgeht, gedenkt der Miniſterpräſident nichts weiter zu thun, als daſs er im Landtage die Sprachenverordnungen er- örtern laſſen und dabei den Standpunkt der Regierung bekannt geben will. Baron Gautſch lebt in der Furcht, daſs ihm die Czechen vielleicht das- ſelbe Schickſal bereiten, wie die Deutſchen dem Grafen Badeni. Dieſe Furcht iſt wirklich be- gründet; denn es wird immer deutlicher, daſs erſt ein dritter Miniſterpräſident kommen muſs, der auch den Czechen gegenüber nach dem Worte vor- gehen wird: Thue recht und ſcheue niemand! und deſſen erſter Federſtrich, ſobald er ſich in ſeinen Amtsſtuhl geſetzt hat, die Aufhebung der Sprachen- verordnungen ſein wird. Baron Gautſch wollte oder konnte das nicht, jetzt iſt es für ihn zu ſpät. Was wird denn geſchehen? Wir ſehen es kommen, wie uns die Erſcheinungen der vier Jahreszeiten bekannt ſind. Sehen wir von den principiellen Bedenken ab, welche eine Behandlung der Sprachenfragen im böhmiſchen Landtage bei den Deutſchen wecken muſs. Die Sprachenverord- nungen ſind von Reichswegen erfloſſen. Nun ſollen ſie im Landtage curiert, modificiert, vielleicht gar aſſecuriert werden. Wir werden alſo, falls ſich die Deutſchen in dieſe Landtagsverhandlungen einlaſſen, endloſe Reden über die Sprachenfrage zu vernehmen haben, natürlich gewürzt mit allerlei czechiſchem Größenwahn. Tauſendmal Geſagtes wird wiedergeſagt, tauſendmal Widerlegtes wird abermals widerlegt werden. Aber die Regierung will ſprechen! Warum ſpricht ſie nicht gleich? Warum hat ſie nicht längſt geſprochen? Warum in nächſter Woche, warum nicht in dieſer? Eine gute Sache, die ſich vertreten läſst, braucht keinen beſonderen Apparat, um ſich Geltung zu verſchaffen. Wozu die Geheimniskrämerei für ſechs, acht Tage? Deutſche wie Czechen waren kürzlich bei Baron Gautſch. Er ſcheint aber noch nicht geſagt zu haben, wie er über die Sprachenfrage, insbeſonders über den ſpringenden Punkt: die Zweiſprachigkeit aller Staatsbeamten in Böhmen, denkt. Nach der Conferenz mit den Deutſchen hieß es, Herr v. Gautſch hätte bei ihnen einen Schimmer von Hoffnung geweckt, daſs ſeine Auffaſſung die richtige ſei, aus dem Conferenzberichte der Czechen geht hervor, daſs ſie keinen Schimmer von Furcht haben, Herr v. Gautſch könnte eine Auffaſſung haben, welche ſie mit ihm in Zwieſpalt brächte; im Gegentheile. Er ſei, behaupten die Czechen, weit entfernt, etwas zu veranlaſſen, was der Gleich- wertigkeit und dem gleichen Rechte der czechiſchen Sprache oder der Untheilbarkeit des Königreiches Böhmen abträglich wäre. Mit dieſer Ausdrucks- weiſe könnten die Deutſchen einverſtanden ſein, auch wenn ſie begreifen, daſs Herr v. Gautſch mit ſeinen czechiſchen Freunden ſo höflich als möglich ſein wollte. Dieſe Rede wird möglicher- weiſe von den Deutſchen als Beleidigung aufge- faſst werden. Darum glauben wir, daſs Herr v. Gautſch, wenn er wirklich ſo geſprochen hat, Der Verwaltungsbericht des k. k. Regierungscommiſſärs Dr. Ritter v. Galatti. Der „zur einſtweiligen Beſorgung der Ge- ſchäfte der Stadtgemeinde Baden beſtellte Regierungs- commiſſär Dr. Haus R. v. Galatti“, wie der officielle Titel unſeres Regierungscommiſſärs lautet, verſendet ſoeben einen gedruckten Bericht über ſeine Amtswirkſamkeit in der Zeit vom 25. Juni 1897 bis Jänner 1898. Iſt ſchon der Umſtand an und für ſich erfreulich, daſs ein von der Regierung be- ſtellter Functionär in ſolcher Form den Weg der Öffentlichkeit betritt, wozu ja für ihn kein dienſtlicher Grund vorlag, ſo ſchöpfen wir aus dem Berichte ſelbſt die Überzeugung, daſs uns die politiſche Be- hörde in Herrn R. v. Galatti einen Mann zur Leitung der Gemeindeagenden während des unſeligen Interregnums gegeben hat, der ſich der großen Ver- antwortung, welche ihm die übertragene Function auferlegt hat, voll bewuſst war und auch in eminenter Weiſe die Fähigkeit beſaſs, in reger Arbeit und mit anerkenneuswertem Eifer ſeinen Wirkungskreis aus- zufüllen. 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Wenn ein freigewählter Gemeinde- ausſchuſs darangeht, ſich und der Gemeinde ein legi- times Oberhaupt zu geben, ſo erblicken beide, Wähler und Gewählter, in dieſem Acte zu allernächſt ein Zeichen außergewöhnlicher Ehrung und des Vertrauens in die Fähigkeit der betreffenden Perſönlichkeit zum Amte eines Gemeindevorſtehers, und nur wenige wiſſen, welche Laſt ſie damit dem Manne ihrer Wahl in Wirklichkeit aufladen. Der Bericht unſeres Regierungscommiſſärs liest ſich in dieſer Beziehung wie ein Leitfaden zur Ausübung der Leitung eines ſo großen Gemeinweſens, wie das der Stadt Baden, und aus ihm können wir in überſichtlicher Zuſammen- ſtellung erfahren, welch’ ſchwere Bürde der Bürger- meiſter dieſer Stadt eigentlich zu tragen hat. 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Neben den vielen kleinen Sorgen auf dem Gebiete der Perſonalien, der Localpolizei, der Baubewilligungen, der Stadtſäuberung, der Verpachtung von Gemeinderealitäten, die, jede für ſich, außer der Arbeit am Bureautiſche noch zahl- reiche zeitraubende und oft penible Commiſſionierungen erfordern, neben der Pflicht des Gemeindevorſtehers inbezug auf die Vertretung der Gemeinde nach außen und ihrer würdigen Repräſentation und als Vor- ſitzender der Curcommiſſion, jenes Inſtitutes, das den Lebensnerv unſerer Gemeinde zu hüten hat, gibt uns der Verfaſſer ein anſchauliches Bild über ſeine Thätigkeit in allen jenen großen Fragen, welche die Zukunft des Curortes ſo vital berühren, und in welchen er mit weiſer Hand der neugewählten Ge- meindevertretung vorgearbeitet hat. Die Finanzen der Gemeinde erfahren eine klare und nüchterne Schilderung vom Standpunkte des Beamten, der mit den gegebenen Verhältniſſen ziffermäßig zu rechnen gezwungen iſt. 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Benjamin Fiechter, Susanne Haaf: Bereitstellung der digitalen Textausgabe (Konvertierung in das DTA-Basisformat). (2018-01-26T13:38:42Z)
grepect GmbH: Bereitstellung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Amelie Meister: Vorbereitung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.

Weitere Informationen:

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




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Zitationshilfe: Badener Zeitung. Nr. 4, Baden (Niederösterreich), 12.01.1898, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_badener004_1898/1>, abgerufen am 21.11.2024.