Badener Zeitung. Nr. 87, Baden (Niederösterreich), 28.10.1908.Mittwoch Badener Zeitung 28. Oktober 1908 Nr. 87 [Spaltenumbruch] fielen auf Anderle (christlichsoztal), 161 auf Bret- schneider (Sozialdemokrat) und 91 auf Hübl (deutschvölkisch). Gerichtssaal. Bezirksgericht Baden. Ein Autowobilunfall. Der Bautechniker Egon Eine Naschi-Waschipartie im Vöslauer Walde. Am 22. Juli d. J. bemerkte der Wachmann [Spaltenumbruch] Eingesendet. [irrelevantes Material] Mittwoch Badener Zeitung 28. Oktober 1908 Nr. 87 [Spaltenumbruch] fielen auf Anderle (chriſtlichſoztal), 161 auf Bret- ſchneider (Sozialdemokrat) und 91 auf Hübl (deutſchvölkiſch). Gerichtsſaal. Bezirksgericht Baden. Ein Autowobilunfall. Der Bautechniker Egon Eine Naſchi-Waſchipartie im Vöslauer Walde. Am 22. Juli d. J. bemerkte der Wachmann [Spaltenumbruch] Eingeſendet. [irrelevantes Material] <TEI> <text> <body> <div type="jVarious" n="1"> <div n="2"> <div type="jArticle" n="3"> <p><pb facs="#f0006" n="6"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">Mittwoch Badener Zeitung 28. Oktober 1908 Nr. 87</hi></fw><lb/><cb/> fielen auf <hi rendition="#g">Anderle</hi> (chriſtlichſoztal), 161 auf <hi rendition="#g">Bret-<lb/> ſchneider</hi> (Sozialdemokrat) und 91 auf <hi rendition="#g">Hübl</hi><lb/> (deutſchvölkiſch).</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <head> <hi rendition="#b">Gerichtsſaal.</hi> </head><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">Bezirksgericht Baden.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <head> <hi rendition="#b">Ein Autowobilunfall.</hi> </head> <p>Der Bautechniker Egon<lb/><hi rendition="#g">Trebitſch,</hi> Wien, 2. Blaumauergaſſe 24 wohnhaft,<lb/> fuhr am 12. Juli d. 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M. vor<lb/> dem Strafrichter Dr. <hi rendition="#g">Ertl</hi> des hieſigen Bezirks-<lb/> gerichtes zu verantworten. Der Angeklagte beſtreitet,<lb/> im vorſchriftswidrigen Tempo gefahren zu ſetn, er<lb/> ſei vorſchriftsmäßig gefahren und gehe dies ſchon<lb/> daraus hervor, weil er auf dem damals naſſen, glatten<lb/> Pflaſter eine Kurve zu nehmen hatte, wobei er doch<lb/> eine gewiſſe Vorſicht anwenden mußte. Der unter<lb/> Dienſteid als Zeuge einvernommene Wachmann Joſef<lb/> Weidel ſagte aus, daß Herr Trebitſch in raſendem<lb/> Tempo gefahren ſei. Der Richter verurteilte Herrn<lb/> Trebitſch zu 20 Kroneu Geldſtrafe, im Nichtein-<lb/> bringungsfalle zu 24 Stunden Arreſt; den von Herrn<lb/><hi rendition="#g">Kammerzell</hi> für die Beſchädigung des Mauer-<lb/> werks beanſpruchten Schadenerſatz im Betrage von<lb/> 20 Kronen leiſtete Herr Trebitſch freiwillig.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <head> <hi rendition="#b">Eine Naſchi-Waſchipartie im Vöslauer<lb/> Walde.</hi> </head> <p>Am 22. Juli d. J. bemerkte der Wachmann<lb/> Eduard <hi rendition="#g">Scharinger</hi> in Vöslau eine größere Ge-<lb/> ſellſchaft im Walde auf einem als Spieltuch ausge-<lb/> breiteten Ueberzieher ganz gemütlich das verbotene<lb/> Naſchi-Waſchi ſpielen. Der Wachmann aviſierte einen<lb/> Gendarmen und im Vereine mit dieſem überraſchte<lb/> er die ganze Spielgeſellſchaft. 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Die Angeklagten Wert-<lb/> heimer und Glaſer erſchienen zur Verhandlung nicht.<lb/> Die Verhandlung wurde daher in deren Abweſenheit<lb/> durchgeführt und Wertheimer wegen Hazartſpieles zu<lb/> 21 Kronen Geldſtrafe, im Nichteinbringungsfalle zu<lb/> 24 Stunden Arreſt verurteilt. Glaſer wurde freige-<lb/> ſprochen. Der Richter mußte auf 21 Kronen Geld-<lb/> ſtrafe erkennen, weil der Betrag in drei Teile zu<lb/> teilen iſt, er machte jedoch den Wachmann und den<lb/> Gendarmen aufmerkſam, daß das Drittel, welches<lb/> als Ergreiferprämie auf jeden entfällt, nur dann<lb/> ausgezahlt werde, wenn die Geldſtrafe einbringlich<lb/> gemacht werden kann.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <cb/> <div type="jAnnouncements" n="1"> <head> <hi rendition="#b">Eingeſendet.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <gap reason="insignificant"/><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [6/0006]
Mittwoch Badener Zeitung 28. Oktober 1908 Nr. 87
fielen auf Anderle (chriſtlichſoztal), 161 auf Bret-
ſchneider (Sozialdemokrat) und 91 auf Hübl
(deutſchvölkiſch).
Gerichtsſaal.
Bezirksgericht Baden.
Ein Autowobilunfall. Der Bautechniker Egon
Trebitſch, Wien, 2. Blaumauergaſſe 24 wohnhaft,
fuhr am 12. Juli d. J. vormittags mit ſeinem
Automobil in raſendem Tempo in einer Kurve von
der Weilburgſtraße in den engen Teil der Vöslauer-
ſtraße, wiewohl dort eine Warnungstafel angebracht
iſt, daß Automobile langſam zu fahren haben. Der
Weg war gerade zu dieſer Zeit durch einen dort
ſtehenden Eiswagen verſperrt, auf der linken Trottoir-
ſeite war eine ſtarke Paſſage, ſo daß der Automobiliſt,
um ein großes Unglück zu verhüten, gezwungen war,
mit ſeinem Kraftfahrzeug rechts abzulenken und ihm
kein anderer Ausweg blieb, als direkt in das Mauer-
werk des Café Schopf hineinzufahren. Natürlich
wurde bei dieſem Schleuderer, dem das Automobil
ausgeſetzt wurde, dasſelbe ſtark beſchädigt, aber auch
das Mauerwerk des Café Schopf wurde zerſtört.
Herr Trebitſch hatte ſich deshalb am 17. d. M. vor
dem Strafrichter Dr. Ertl des hieſigen Bezirks-
gerichtes zu verantworten. Der Angeklagte beſtreitet,
im vorſchriftswidrigen Tempo gefahren zu ſetn, er
ſei vorſchriftsmäßig gefahren und gehe dies ſchon
daraus hervor, weil er auf dem damals naſſen, glatten
Pflaſter eine Kurve zu nehmen hatte, wobei er doch
eine gewiſſe Vorſicht anwenden mußte. Der unter
Dienſteid als Zeuge einvernommene Wachmann Joſef
Weidel ſagte aus, daß Herr Trebitſch in raſendem
Tempo gefahren ſei. Der Richter verurteilte Herrn
Trebitſch zu 20 Kroneu Geldſtrafe, im Nichtein-
bringungsfalle zu 24 Stunden Arreſt; den von Herrn
Kammerzell für die Beſchädigung des Mauer-
werks beanſpruchten Schadenerſatz im Betrage von
20 Kronen leiſtete Herr Trebitſch freiwillig.
Eine Naſchi-Waſchipartie im Vöslauer
Walde. Am 22. Juli d. J. bemerkte der Wachmann
Eduard Scharinger in Vöslau eine größere Ge-
ſellſchaft im Walde auf einem als Spieltuch ausge-
breiteten Ueberzieher ganz gemütlich das verbotene
Naſchi-Waſchi ſpielen. Der Wachmann aviſierte einen
Gendarmen und im Vereine mit dieſem überraſchte
er die ganze Spielgeſellſchaft. Die Teilnehmer an
der Partie zerſtreuten ſich nach allen Richtungen,
nur der Eigentümer des Ueberziehers Herr Moritz
Glaſer aus Wien blieb zurück. Von den Wach-
organen geſtellt, gab er an ſeinen Ueberzieher der
Spielgeſellſchaft nur als Unterlage geborgt, keinesfalls
aber ſelbſt am Spiele teilgenommen zu haben. Die
ſtüchtige Spielgeſellſchaft konnte nicht erruiert werden,
nur ein gewiſſer Naftali Wertheimer aus Wien, der
als Sommergaſt in Vöslau wohnte, wurde von
Wachmann Scharinger erkannt und zur Anzeige
gebracht. Am 13. d. M. fand nun vor dem Straf-
richter Dr. Ertl des hieſigen Bezirksgerichtes die
Verhandlung hierüber ſtatt. Die Angeklagten Wert-
heimer und Glaſer erſchienen zur Verhandlung nicht.
Die Verhandlung wurde daher in deren Abweſenheit
durchgeführt und Wertheimer wegen Hazartſpieles zu
21 Kronen Geldſtrafe, im Nichteinbringungsfalle zu
24 Stunden Arreſt verurteilt. Glaſer wurde freige-
ſprochen. Der Richter mußte auf 21 Kronen Geld-
ſtrafe erkennen, weil der Betrag in drei Teile zu
teilen iſt, er machte jedoch den Wachmann und den
Gendarmen aufmerkſam, daß das Drittel, welches
als Ergreiferprämie auf jeden entfällt, nur dann
ausgezahlt werde, wenn die Geldſtrafe einbringlich
gemacht werden kann.
Eingeſendet.
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