Badener Zeitung. Nr. 91, Baden (Niederösterreich), 11.11.1896. Mittwoch Badener Zeitung 11. November 1896. [Spaltenumbruch] wie sich die Jungczechen, indem sie sich von den Rede des Reichsraths-Abgeordneten Professor Dr. Marchet in der Debatte über § 5 des Heimatsgesetzes am 26. October 1896. Hohes Haus! Ich möchte diesem Paragraphen Es ist von größter Bedeutung, daß diese Wir erklären nämlich, daß Ausländer genau Das ist ja gewiß, daß es für den Staat Aber so weit darf man nicht gehen, daß man Ich meine also, daß wir gar keine über- Aber das Heimatrecht, das heißt vor allem Diese Dinge, meine Herren, haben Bedeutung. Ich glaube daher, daß man in dem Bestreben Ich sage dies hauptsächlich deshalb, weil der Ich habe aber schon erklärt, daß dies für Ich glaube also, daß man in dieser Rücksicht Es ist eine feststehende Erfahrung, daß gerade Ich glaube daher berechtigt zu sein, im § 5 [Spaltenumbruch] "aber schöner als alle Hindumädchen, die je gelebt, Und er sah auf seinem Reisfeld eine Hindu- Und es wurde in dem Hindulande ein Kind Die Eltern, arme ehrliche Landleute, wußten Eines Tages fand Nuleeni's Vater seine Frau, "Das weiße Kind ist nicht mein," sagte sie, Der Vater suchte sie mit folgenden Worten zu "Es ist mir, als wenn es ein fremdes Kind Aber er suchte sie zu beschwichtigen, indem er Nuleeni's Mutter war beschämt und sprach nicht Tage, Wochen, Monate vergingen. Die kleine "Mutter, wem lächelt denn uns're kleine Schwester "Kinder, fragt mich nicht, denn ich weiß es Als Nuleeni älter wurde, trugen sie ihre Brüder, Als ihre Brüder nach vier Jahren herangewachsen So führte Nuleeni ein stilles einsames Leben. Es würde grausam sein, sie aus einem so (Schluß folgt.) Mittwoch Badener Zeitung 11. November 1896. [Spaltenumbruch] wie ſich die Jungczechen, indem ſie ſich von den Rede des Reichsraths-Abgeordneten Profeſſor Dr. Marchet in der Debatte über § 5 des Heimatsgeſetzes am 26. October 1896. Hohes Haus! Ich möchte dieſem Paragraphen Es iſt von größter Bedeutung, daß dieſe Wir erklären nämlich, daß Ausländer genau Das iſt ja gewiß, daß es für den Staat Aber ſo weit darf man nicht gehen, daß man Ich meine alſo, daß wir gar keine über- Aber das Heimatrecht, das heißt vor allem Dieſe Dinge, meine Herren, haben Bedeutung. Ich glaube daher, daß man in dem Beſtreben Ich ſage dies hauptſächlich deshalb, weil der Ich habe aber ſchon erklärt, daß dies für Ich glaube alſo, daß man in dieſer Rückſicht Es iſt eine feſtſtehende Erfahrung, daß gerade Ich glaube daher berechtigt zu ſein, im § 5 [Spaltenumbruch] „aber ſchöner als alle Hindumädchen, die je gelebt, Und er ſah auf ſeinem Reisfeld eine Hindu- Und es wurde in dem Hindulande ein Kind Die Eltern, arme ehrliche Landleute, wußten Eines Tages fand Nuleeni’s Vater ſeine Frau, „Das weiße Kind iſt nicht mein,“ ſagte ſie, Der Vater ſuchte ſie mit folgenden Worten zu „Es iſt mir, als wenn es ein fremdes Kind Aber er ſuchte ſie zu beſchwichtigen, indem er Nuleeni’s Mutter war beſchämt und ſprach nicht Tage, Wochen, Monate vergingen. Die kleine „Mutter, wem lächelt denn unſ’re kleine Schweſter „Kinder, fragt mich nicht, denn ich weiß es Als Nuleeni älter wurde, trugen ſie ihre Brüder, Als ihre Brüder nach vier Jahren herangewachſen So führte Nuleeni ein ſtilles einſames Leben. Es würde grauſam ſein, ſie aus einem ſo (Schluß folgt.) <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0002" n="2"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#aq">Mittwoch Badener Zeitung 11. November 1896.</hi> </hi> </fw><lb/> <cb/> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div xml:id="pacak2" prev="#pacak1" type="jArticle" n="2"> <p>wie ſich die Jungczechen, indem ſie ſich von den<lb/> hinter ihnen ſtehenden Radicalen zu einem falſchen<lb/> Schritte verleiten ließen, einer Niederlage aus-<lb/> ſetzten, und daß die Jungczechen von der Loſung,<lb/> wir brauchen den Großgrundbeſitz nicht, bereits ab-<lb/> gekommen ſind und ſich ſeiner Mitwirkung und<lb/> guten Dienſte keineswegs entſchlagen wollen.</p><lb/> <byline> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#aq">X.</hi> </hi> </byline> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div xml:id="rede1" next="#rede2" type="jArticle" n="2"> <head><hi rendition="#b">Rede</hi><lb/><hi rendition="#g">des Reichsraths-Abgeordneten Profeſſor</hi><lb/> Dr. <hi rendition="#g">Marchet in der Debatte über § 5 des<lb/> Heimatsgeſetzes</hi> <date><hi rendition="#g">am</hi> 26. <hi rendition="#g">October</hi> 1896.</date> </head><lb/> <p>Hohes Haus! Ich möchte dieſem Paragraphen<lb/> ſowohl wie allen anderen, welche dieſes Geſetz<lb/> enthält, mich nicht von einem engherzigen und<lb/> kleinlichen Standpunkte gegenüberſtellen, ich möchte<lb/> vor allem Anderen, entſprechend dem Votum, das<lb/> ich in der Generaldebatte abgegeben habe, es<lb/> vermeiden, den Anſchein zu erwecken, als ob ich<lb/> in irgend einer Weiſe dazu beitragen wollte, um<lb/> die geradezu deſparaten Heimatsverhältniſſe nicht<lb/> einer Neuregelung zuzuführen; im Gegentheile,<lb/> obwohl ich bedeutende materielle Intereſſen der<lb/> Städte durch dieſes Geſetz tangirt ſehe (Abge-<lb/> ordneter Dr. Funke: Verletzt!), ſogar verletzt<lb/> ſehe, ſo möchte ich doch glauben, daß eine Sani-<lb/> rung dieſer Anſprüche denkbar iſt, vor allem An-<lb/> deren denkbar iſt — das erkläre ich <hi rendition="#aq">anticipando</hi><lb/> — dadurch, daß die Wirkſamkeit des Geſetzes<lb/> eine nicht allzu raſch eintretende iſt. 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Da meine ich, daß wir in<lb/> der bedingungsloſen Gleichſtellung der In- und<lb/> Ausländer, wie ſie § 5 vorſieht, denn doch zu<lb/> weit gehen.</p><lb/> <p>Wir erklären nämlich, daß Ausländer genau<lb/> ſo wie Inländer, wenn ſie ſich zehn Jahre in<lb/> der Gemeinde aufgehalten haben, den Anſpruch<lb/> auf das Heimatsrecht erwerben. Das geht aus<lb/> einem Geſichtspunkte zu weit.</p><lb/> <p>Das iſt ja gewiß, daß es für den Staat<lb/> nicht angenehm iſt, wenn ſich viele Ausländer<lb/> lange Zeit hindurch als Ausländer in ſeinem<lb/> Territorium aufhalten, und es iſt eine Incor-<lb/> porirung der Ausländer in die inländiſche Be-<lb/> völkerung von Bedeutung, die Aſſimilation noth-<lb/> wendig.</p><lb/> <p>Aber ſo weit darf man nicht gehen, daß man<lb/> dieſes Recht den Ausländern unbedingt einräumt,<lb/> ſondern ich glaube, daß eine Beſchränkung ein-<lb/> treten muß, daß nämlich ein ſolches Recht den<lb/> Ausländern nur dann eingeräumt werden ſoll,<lb/> wenn das Ausland auch unſeren Staatsbürgern<lb/> gegenüber ebenſo freundlich und connivent vor-<lb/> geht, als wir es thun.</p><lb/> <p>Ich meine alſo, daß wir gar keine über-<lb/> mäßigen Schwierigkeiten machen ſollen, um die<lb/> Ausländer, welche ſich bei uns wohl fühlen, auch<lb/> zu wirklichen heimatberechtigten Staatsbürgern zu<lb/> machen. Ich meine, daß der ausländiſche Staat<lb/> nicht zögern ſoll, die Staatsbürger, welche ſich in<lb/> ſeinem Territorium aus irgend einem Grunde<lb/> nicht mehr heimiſch fühlen, zu entlaſſen, und<lb/> ebenſo finde ich, daß, wenn Jemand durch ſeinen<lb/> langjährigen Aufenthalt beweist, daß er ſich in<lb/> unſerem Staate auch heimiſch fühlt, wir ihn auch<lb/> aufnehmen ſollen.</p><lb/> <p>Aber das Heimatrecht, das heißt vor allem<lb/> Anderen der Anſpruch auf Unterſtützung im Falle<lb/> der Verarmung, iſt doch immerhin ein ſo ſchwer-<lb/> wiegendes Recht, daß ich glaube, wir dürfen es<lb/> nicht ohneweiters hergeben. Wir ſollen zwar bei<lb/> Aufnahmen keine unnatürlichen Schwierigkeiten<lb/> machen, aber was mir recht iſt, muß dem anderen<lb/> Staate auch billig ſein. Es muß auch der andere<lb/> Staat unſere Bürger ebenſo behandeln, daß er<lb/> ſagt: Wenn ihr euch in meinem Territorium<lb/> wohl fühlt, natürlich wenn ihr euch correct<lb/> benehmet und den Geſetzen gemäß euch verhaltet,<lb/> ſo werde ich keine Schwierigkeit machen, euch in<lb/> den ſtaatsbürgerlichen Verband aufzunehmen; wir<lb/> werden aber euch das Heimatrecht nur dann<lb/> gewähren, wenn unſere Staatsbürger, die ſich bei<lb/> euch aufhalten und ihre wirthſchafliche Kraft auch<lb/> euerem Staate zur Verfügung ſtellen, ebenſo<lb/> behandelt werden, wie die anderen Staatsbürger.</p><lb/> <p>Dieſe Dinge, meine Herren, haben Bedeutung.<lb/> Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen aus dem<lb/> Gerichtsbezirke Baden mittheile, daß in Baden<lb/><cb/> 3550 Perſonen wohnhaft und dort heimatberechtgt<lb/> ſind, während dort 1700 Ausländer wohnen,<lb/> welche natürlich noch nicht heimatberechtigt ſind.<lb/> Die Frage iſt gar nicht ſo gleichgiltig; denn es<lb/> ſind 50 Procent, ſo daß dort ebenſoviele Ausländer<lb/> als in Baden heimatberechtigte Perſonen wohnen.<lb/> Das iſt natürlich von bedeutendem Einfluſſe auf<lb/> die Städte.</p><lb/> <p>Ich glaube daher, daß man in dem Beſtreben<lb/> nach adminiſtrativer Ordnung der Bevölkerung<lb/> theoretiſch nicht zu weit gehen darf, ſondern nur<lb/> dann die Heimatberechtigung, alſo den Anſpruch<lb/> auf die Armenverſorgung verleihen ſoll, wenn<lb/> auch der ausländiſche Staat in gleicher Weiſe<lb/> unſeren Staatsbürgern gegenüber vorgeht.</p><lb/> <p>Ich ſage dies hauptſächlich deshalb, weil der<lb/> letzte Satz des § 5 eine gewiſſe Schranke zieht,<lb/> indem er nämlich ſagt, daß dieſe Aufnahme erſt<lb/> dann wirkſam iſt, wenn der betreffende Ausländer,<lb/> der um das Heimatrecht wirbt, in Oeſterreich die<lb/> Staatsbürgerſchaft erhalten hat, und es hat in-<lb/> folge deſſen, theoretiſch geſprochen, Oeſterreich es<lb/> in der Hand, ob es einen ſolchen Ausländer<lb/> heimatberechtigt machen will oder nicht, indem<lb/> es ihm die Staatsbürgerſchaft gewährt oder nicht.</p><lb/> <p>Ich habe aber ſchon erklärt, daß dies für<lb/> mich inſoferne keine ernſtliche Schranke bildet,<lb/> als ich, wenigſtens theoretiſch, der Meinung bin,<lb/> daß ein Ausländer, der ſich in Oeſterreich eine<lb/> Reihe von Jahren aufhält, eine Art moraliſchen<lb/> Anſpruch hat, in Oeſterreich als Staatsbürger<lb/> aufgenommen zu werden, wenn er ſich nichts zu<lb/> Schulden kommen läßt und wünſcht, in den öſter-<lb/> reichiſchen Staatsbürgerverband aufgenommen zu<lb/> werden. Ich bin ein Anhänger der vollen Frei-<lb/> zügigkeit. Ich glaube, daß der öſterreichiſche Staat<lb/> weder allzugroße Schwierigkeiten machen darf,<lb/> einen Staatsbürger, der nicht mehr öſterreichiſcher<lb/> Staatsbürger ſein will, zu entlaſſen, vorausgeſetzt,<lb/> daß er ſeine Wehrpflicht erfüllt hat, und ebenſo-<lb/> wenig einen anſtändigen Menſchen, der ſich nichts<lb/> hat zu Schulden kommen laſſen und das öſterreichiſche<lb/> Staatsbürgerrecht erwerben will, aufzunehmen.</p><lb/> <p>Ich glaube alſo, daß man in dieſer Rückſicht<lb/> nicht engherzig ſein darf. Wenn das aber der<lb/> Fall iſt, dann darf die Heimatberechtigung, das<lb/> heißt das Recht auf Armenverſorgung <supplied>erſt</supplied> dann<lb/> erworben werden, wenn der andere Staat in<lb/> gleicher Weiſe vorgeht, wie wir. Ich muß dieſe<lb/> Anſicht umſomehr vertreten, als ich <supplied>zwa</supplied>r keine<lb/> ziffermäßigen Daten über die anderen Bezirke<lb/> meines Wahlbezirkes außer Baden geben kann,<lb/> aber hinzufügen darf, daß ich einzelne Grenzbezirke<lb/> vertrete, und zwar insbeſondere Bruck an der<lb/> Leitha, Hainburg.</p><lb/> <p>Es iſt eine feſtſtehende Erfahrung, daß gerade<lb/> in dieſen Grenzbezirken ſich eine große Anzahl<lb/> von Ausländern aufhält und es ſind das in der<lb/> Regel ärmere Menſchen, ſo daß man nur ſolchen<lb/> Perſonen dieſes Recht einräumen ſollte, welche<lb/> Staaten angehören, die unſerem Staate gegenüber<lb/> ebenſo liberal vorgehen als Oeſterreich.</p><lb/> <p>Ich glaube daher berechtigt zu ſein, im § 5</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <cb/> <div type="jFeuilleton" n="1"> <div xml:id="nuleeni2" prev="#nuleeni1" type="jArticle" n="2"> <p>„aber ſchöner als alle Hindumädchen, die je gelebt,<lb/> mit einer weißeren Haut als die Blätter der<lb/> weißeſten Blume.“</p><lb/> <p>Und er ſah auf ſeinem Reisfeld eine Hindu-<lb/> mutter ſtehen, umringt von ihren Kindern und flüſterte<lb/> ihr ſeinen Wunſch ins Ohr.....</p><lb/> <p>Und es wurde in dem Hindulande ein Kind<lb/> geboren — ein ſonderbar weißes Kind von wunder-<lb/> voller Schönheit, das niemals lachte oder weinte und<lb/> ſeine dunkeln Augen immer von ſeiner Mutter weg<lb/> zum Himmel richtete. Alles lief herbei, dies wunder-<lb/> ſchöne Kind zu ſehen: ein Hindukind mit einer ſo<lb/> weißen Haut, wie die Blätter der weißeſten Blume<lb/> und ſo dunkeln Augen, wie die finſterſte Nacht.</p><lb/> <p>Die Eltern, arme ehrliche Landleute, wußten<lb/> nicht wie ſie das Kind nennen ſollten; „ſolche<lb/> Schönheit“ meinten ſie, „müſſe einen entſprechenden<lb/> Namen haben, und endlich verfielen ſie auf Nuleeni.</p><lb/> <p>Eines Tages fand Nuleeni’s Vater ſeine Frau,<lb/> wie ſie mit traurigem und verwundertem Geſicht auf<lb/> die Felder hinausſtarrte.</p><lb/> <p>„Das weiße Kind iſt nicht mein,“ ſagte ſie,<lb/> „nie blickt es mir liebevoll ins Geſicht, wie die<lb/> andern Kinder es thun, ſondern richtet ſeine Augen<lb/> ſtets auf den leeren Himmel, es lächelt in die leere<lb/> Luft, aber mich lächelt es nie an. Was mag es<lb/> dort nur ſehen? Mir ſtreckt es nie ſeine kleinen<lb/> Arme entgegen, wem denn ſonſt? Sie mögen von<lb/> ſeiner wunderbaren Schönheit ſo viel ſprechen, wie<lb/> ſie wollen, aber ich ſage Dir, ich hätte lieber ein<lb/><cb/> kleines braunes Kind, welches manchmal lachte und<lb/> weinte, wie ein geſundes Kind, und als deſſen Mutter<lb/> ich mich mehr fühlte, als dieſes Kindes, welches mein<lb/> und doch nicht mein iſt.</p><lb/> <p>Der Vater ſuchte ſie mit folgenden Worten zu<lb/> beruhigen: „Wer kann eines Kindes Weſen er-<lb/> gründen? alle Kinder ſind nicht gleich.“</p><lb/> <p>„Es iſt mir, als wenn es ein fremdes Kind<lb/> wäre, ſeine großen ſchwarzen Augen flößen mir Furcht<lb/> ein“, antwortete ſie.</p><lb/> <p>Aber er ſuchte ſie zu beſchwichtigen, indem er<lb/> fortfuhr: Haben nicht alle unſere Kinder ſchwarze<lb/> Augen? Du haſt wirklich ſonderbare Ideen; Du<lb/> ſollteſt ſtolz darauf ſein, daß Gott dir ein ſo ſchönes<lb/> Kind gegeben hat. Aber der Satz iſt wirklich wahr,<lb/> daß Frauen nie dankbar ſind.“</p><lb/> <p>Nuleeni’s Mutter war beſchämt und ſprach nicht<lb/> mehr, that auch ſtets ihre Pflicht an dem Kinde und<lb/> beklagte ſich nicht mehr über deſſen ſonderbares<lb/> Weſen, aber der Kummer blieb in ihrem Herzen<lb/> und zeigte ſich in ihrem traurigen Geſicht.</p><lb/> <p>Tage, Wochen, Monate vergingen. Die kleine<lb/> Nuleeni blühte wie eine Blume und blickte beſtändig<lb/> nach dem Himmel. Ihre Brüder betrachteten ſie<lb/> verwundert.</p><lb/> <p>„Mutter, wem lächelt denn unſ’re kleine Schweſter<lb/> zu, wenn ſie nach dem Himmel blickt?“</p><lb/> <p>„Kinder, fragt mich nicht, denn ich weiß es<lb/> nicht.“</p><lb/> <p>Als Nuleeni älter wurde, trugen ſie ihre Brüder,<lb/><cb/> ſtolz auf ihre ſchöne kleine Schweſter, mit ſich auf<lb/> ihren Wanderungen durch die Wälder und lehrten<lb/> ſie die Namen der Vögel, Pflanzen und Thiere<lb/> ſprechen. Allmälig lernte ſie gehen, immer von<lb/> ihren Brüdern umgeben, zwei vor, zwei hinter ſich<lb/> und einen zu jeder Seite. Als ſie gehen konnte,<lb/> lernte ſie auch laufen und bald überholte ſie ſie Alle,<lb/> ihre Füße waren ſchneller und leichter als die des<lb/> Rehes.</p><lb/> <p>Als ihre Brüder nach vier Jahren herangewachſen<lb/> waren, gingen ſie in die Wälder, drangen in die<lb/> dichteſten Gebüſche, um gewiſſe Thiere wegen ihres<lb/> werthvollen Pelzwerkes zu erlegen.</p><lb/> <p>So führte Nuleeni ein ſtilles einſames Leben.<lb/> Ihre Mutter beobachtete ſie, wenn ſie ſtundenlang<lb/> neben einem großen Bambusgebüſch ſaß, ihre<lb/> Hände im Schoß gefaltet und ein ſonderbares ſüßes<lb/> Lächeln auf den Lippen. Selten die Dinge um ſich<lb/> her beachtend, ſchien ſie immer in einem ſchönen<lb/> Traum zu leben.</p><lb/> <p>Es würde grauſam ſein, ſie aus einem ſo<lb/> ſchönen Traum zu erwecken, dachte die Mutter.<lb/> Langſam gingen die Jahre an Nuleeni vorüber, bis<lb/> man ſie endlich erwachſen ſah und ſchöner als<lb/> irgend ein Hindumädchen je geweſen war. Ihre<lb/> Geſtalt war, gleich einer jungen Palme, ſchlank und<lb/> voll träumeriſcher Grazie; ihr Geſicht wunderbar<lb/> weiß und unſchuldig und ihre ſanften ſchwarzen<lb/> Augen blickten ſchüchtern <supplied>u</supplied>nter den ſchweren Lidern<lb/> hervor.</p> <p> <ref> <hi rendition="#c">(Schluß folgt.)</hi> </ref> </p> </div> </div><lb/> </body> </text> </TEI> [2/0002]
Mittwoch Badener Zeitung 11. November 1896.
wie ſich die Jungczechen, indem ſie ſich von den
hinter ihnen ſtehenden Radicalen zu einem falſchen
Schritte verleiten ließen, einer Niederlage aus-
ſetzten, und daß die Jungczechen von der Loſung,
wir brauchen den Großgrundbeſitz nicht, bereits ab-
gekommen ſind und ſich ſeiner Mitwirkung und
guten Dienſte keineswegs entſchlagen wollen.
X.
Rede
des Reichsraths-Abgeordneten Profeſſor
Dr. Marchet in der Debatte über § 5 des
Heimatsgeſetzes am 26. October 1896.
Hohes Haus! Ich möchte dieſem Paragraphen
ſowohl wie allen anderen, welche dieſes Geſetz
enthält, mich nicht von einem engherzigen und
kleinlichen Standpunkte gegenüberſtellen, ich möchte
vor allem Anderen, entſprechend dem Votum, das
ich in der Generaldebatte abgegeben habe, es
vermeiden, den Anſchein zu erwecken, als ob ich
in irgend einer Weiſe dazu beitragen wollte, um
die geradezu deſparaten Heimatsverhältniſſe nicht
einer Neuregelung zuzuführen; im Gegentheile,
obwohl ich bedeutende materielle Intereſſen der
Städte durch dieſes Geſetz tangirt ſehe (Abge-
ordneter Dr. Funke: Verletzt!), ſogar verletzt
ſehe, ſo möchte ich doch glauben, daß eine Sani-
rung dieſer Anſprüche denkbar iſt, vor allem An-
deren denkbar iſt — das erkläre ich anticipando
— dadurch, daß die Wirkſamkeit des Geſetzes
eine nicht allzu raſch eintretende iſt. Ich glaube
aber auch, daß wenigſtens die ſtädtiſchen Ver-
treter das Recht haben, ſich über dieſe Schwierig-
keiten des Geſetzes hinwegzuſetzen in dem Be-
wußtſein, daß dieſe Regelung unerläßlich iſt. Von
dieſem Standpunkte aus will ich, obwohl der
§ 5, wie ſchon der unmittelbare Herr Vorredner
hervorgehoben hat, ernſte Bedenken gegen ſich
hat, doch nicht ſo weit gehen, daß ich dieſen
Paragraphen zur Streichung empfehle, weil ich
ebenfalls hohen Werth darauf lege, daß das, was
man ſich gewöhnt hat — ich glaube, Stein war
der Schöpfer dieſes Ausdruckes — adminiſtrative
Ordnung der Bevölkerung zu nennen, in einem
Staate vorhanden ſei.
Es iſt von größter Bedeutung, daß dieſe
adminiſtrative Ordnung vor ſich gehe. Sie iſt
durch das 1863er Geſetz zur gänzlichen Unord-
nung geworden. Allein, man darf doch bei aller
Hochſchätzung dieſes zunächſt theoretiſchen Stand-
punktes nicht ſo weit gehen, daß man den Aus-
ländern das Heimatsrecht in Oeſterreich allzu
leicht macht. Ich bin der Letzte, der die Frei-
zügigkeit nicht nur innerhalb der Provinzen,
ſondern auch zwiſchen In- und Ausland irgend-
wie gering ſchätzt. Es iſt, wenn ich nicht irre,
ein Wort Roſcher’s, daß der Staat ſein Terri-
torium nicht zu einem Gefängniſſe für ſeine
Bürger machen dürfe, das heißt, der Staat muß
einen Staatsbürger entlaſſen, wenn er nicht mehr
im Staate bleiben will, vorausgeſetzt, daß er der
geſetzlichen Wehrpflicht und ſeinen ſonſtigen Ver-
pflichtungen entſprochen hat. Anderſeits habe ich
wohl den richtigen Standpunkt, wenn ich ſage,
wir müſſen auch den anderen, der zu uns kommen
will, aufnehmen, freilich mit einer gewiſſen Sich-
tung und Siebung. Da meine ich, daß wir in
der bedingungsloſen Gleichſtellung der In- und
Ausländer, wie ſie § 5 vorſieht, denn doch zu
weit gehen.
Wir erklären nämlich, daß Ausländer genau
ſo wie Inländer, wenn ſie ſich zehn Jahre in
der Gemeinde aufgehalten haben, den Anſpruch
auf das Heimatsrecht erwerben. Das geht aus
einem Geſichtspunkte zu weit.
Das iſt ja gewiß, daß es für den Staat
nicht angenehm iſt, wenn ſich viele Ausländer
lange Zeit hindurch als Ausländer in ſeinem
Territorium aufhalten, und es iſt eine Incor-
porirung der Ausländer in die inländiſche Be-
völkerung von Bedeutung, die Aſſimilation noth-
wendig.
Aber ſo weit darf man nicht gehen, daß man
dieſes Recht den Ausländern unbedingt einräumt,
ſondern ich glaube, daß eine Beſchränkung ein-
treten muß, daß nämlich ein ſolches Recht den
Ausländern nur dann eingeräumt werden ſoll,
wenn das Ausland auch unſeren Staatsbürgern
gegenüber ebenſo freundlich und connivent vor-
geht, als wir es thun.
Ich meine alſo, daß wir gar keine über-
mäßigen Schwierigkeiten machen ſollen, um die
Ausländer, welche ſich bei uns wohl fühlen, auch
zu wirklichen heimatberechtigten Staatsbürgern zu
machen. Ich meine, daß der ausländiſche Staat
nicht zögern ſoll, die Staatsbürger, welche ſich in
ſeinem Territorium aus irgend einem Grunde
nicht mehr heimiſch fühlen, zu entlaſſen, und
ebenſo finde ich, daß, wenn Jemand durch ſeinen
langjährigen Aufenthalt beweist, daß er ſich in
unſerem Staate auch heimiſch fühlt, wir ihn auch
aufnehmen ſollen.
Aber das Heimatrecht, das heißt vor allem
Anderen der Anſpruch auf Unterſtützung im Falle
der Verarmung, iſt doch immerhin ein ſo ſchwer-
wiegendes Recht, daß ich glaube, wir dürfen es
nicht ohneweiters hergeben. Wir ſollen zwar bei
Aufnahmen keine unnatürlichen Schwierigkeiten
machen, aber was mir recht iſt, muß dem anderen
Staate auch billig ſein. Es muß auch der andere
Staat unſere Bürger ebenſo behandeln, daß er
ſagt: Wenn ihr euch in meinem Territorium
wohl fühlt, natürlich wenn ihr euch correct
benehmet und den Geſetzen gemäß euch verhaltet,
ſo werde ich keine Schwierigkeit machen, euch in
den ſtaatsbürgerlichen Verband aufzunehmen; wir
werden aber euch das Heimatrecht nur dann
gewähren, wenn unſere Staatsbürger, die ſich bei
euch aufhalten und ihre wirthſchafliche Kraft auch
euerem Staate zur Verfügung ſtellen, ebenſo
behandelt werden, wie die anderen Staatsbürger.
Dieſe Dinge, meine Herren, haben Bedeutung.
Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen aus dem
Gerichtsbezirke Baden mittheile, daß in Baden
3550 Perſonen wohnhaft und dort heimatberechtgt
ſind, während dort 1700 Ausländer wohnen,
welche natürlich noch nicht heimatberechtigt ſind.
Die Frage iſt gar nicht ſo gleichgiltig; denn es
ſind 50 Procent, ſo daß dort ebenſoviele Ausländer
als in Baden heimatberechtigte Perſonen wohnen.
Das iſt natürlich von bedeutendem Einfluſſe auf
die Städte.
Ich glaube daher, daß man in dem Beſtreben
nach adminiſtrativer Ordnung der Bevölkerung
theoretiſch nicht zu weit gehen darf, ſondern nur
dann die Heimatberechtigung, alſo den Anſpruch
auf die Armenverſorgung verleihen ſoll, wenn
auch der ausländiſche Staat in gleicher Weiſe
unſeren Staatsbürgern gegenüber vorgeht.
Ich ſage dies hauptſächlich deshalb, weil der
letzte Satz des § 5 eine gewiſſe Schranke zieht,
indem er nämlich ſagt, daß dieſe Aufnahme erſt
dann wirkſam iſt, wenn der betreffende Ausländer,
der um das Heimatrecht wirbt, in Oeſterreich die
Staatsbürgerſchaft erhalten hat, und es hat in-
folge deſſen, theoretiſch geſprochen, Oeſterreich es
in der Hand, ob es einen ſolchen Ausländer
heimatberechtigt machen will oder nicht, indem
es ihm die Staatsbürgerſchaft gewährt oder nicht.
Ich habe aber ſchon erklärt, daß dies für
mich inſoferne keine ernſtliche Schranke bildet,
als ich, wenigſtens theoretiſch, der Meinung bin,
daß ein Ausländer, der ſich in Oeſterreich eine
Reihe von Jahren aufhält, eine Art moraliſchen
Anſpruch hat, in Oeſterreich als Staatsbürger
aufgenommen zu werden, wenn er ſich nichts zu
Schulden kommen läßt und wünſcht, in den öſter-
reichiſchen Staatsbürgerverband aufgenommen zu
werden. Ich bin ein Anhänger der vollen Frei-
zügigkeit. Ich glaube, daß der öſterreichiſche Staat
weder allzugroße Schwierigkeiten machen darf,
einen Staatsbürger, der nicht mehr öſterreichiſcher
Staatsbürger ſein will, zu entlaſſen, vorausgeſetzt,
daß er ſeine Wehrpflicht erfüllt hat, und ebenſo-
wenig einen anſtändigen Menſchen, der ſich nichts
hat zu Schulden kommen laſſen und das öſterreichiſche
Staatsbürgerrecht erwerben will, aufzunehmen.
Ich glaube alſo, daß man in dieſer Rückſicht
nicht engherzig ſein darf. Wenn das aber der
Fall iſt, dann darf die Heimatberechtigung, das
heißt das Recht auf Armenverſorgung erſt dann
erworben werden, wenn der andere Staat in
gleicher Weiſe vorgeht, wie wir. Ich muß dieſe
Anſicht umſomehr vertreten, als ich zwar keine
ziffermäßigen Daten über die anderen Bezirke
meines Wahlbezirkes außer Baden geben kann,
aber hinzufügen darf, daß ich einzelne Grenzbezirke
vertrete, und zwar insbeſondere Bruck an der
Leitha, Hainburg.
Es iſt eine feſtſtehende Erfahrung, daß gerade
in dieſen Grenzbezirken ſich eine große Anzahl
von Ausländern aufhält und es ſind das in der
Regel ärmere Menſchen, ſo daß man nur ſolchen
Perſonen dieſes Recht einräumen ſollte, welche
Staaten angehören, die unſerem Staate gegenüber
ebenſo liberal vorgehen als Oeſterreich.
Ich glaube daher berechtigt zu ſein, im § 5
„aber ſchöner als alle Hindumädchen, die je gelebt,
mit einer weißeren Haut als die Blätter der
weißeſten Blume.“
Und er ſah auf ſeinem Reisfeld eine Hindu-
mutter ſtehen, umringt von ihren Kindern und flüſterte
ihr ſeinen Wunſch ins Ohr.....
Und es wurde in dem Hindulande ein Kind
geboren — ein ſonderbar weißes Kind von wunder-
voller Schönheit, das niemals lachte oder weinte und
ſeine dunkeln Augen immer von ſeiner Mutter weg
zum Himmel richtete. Alles lief herbei, dies wunder-
ſchöne Kind zu ſehen: ein Hindukind mit einer ſo
weißen Haut, wie die Blätter der weißeſten Blume
und ſo dunkeln Augen, wie die finſterſte Nacht.
Die Eltern, arme ehrliche Landleute, wußten
nicht wie ſie das Kind nennen ſollten; „ſolche
Schönheit“ meinten ſie, „müſſe einen entſprechenden
Namen haben, und endlich verfielen ſie auf Nuleeni.
Eines Tages fand Nuleeni’s Vater ſeine Frau,
wie ſie mit traurigem und verwundertem Geſicht auf
die Felder hinausſtarrte.
„Das weiße Kind iſt nicht mein,“ ſagte ſie,
„nie blickt es mir liebevoll ins Geſicht, wie die
andern Kinder es thun, ſondern richtet ſeine Augen
ſtets auf den leeren Himmel, es lächelt in die leere
Luft, aber mich lächelt es nie an. Was mag es
dort nur ſehen? Mir ſtreckt es nie ſeine kleinen
Arme entgegen, wem denn ſonſt? Sie mögen von
ſeiner wunderbaren Schönheit ſo viel ſprechen, wie
ſie wollen, aber ich ſage Dir, ich hätte lieber ein
kleines braunes Kind, welches manchmal lachte und
weinte, wie ein geſundes Kind, und als deſſen Mutter
ich mich mehr fühlte, als dieſes Kindes, welches mein
und doch nicht mein iſt.
Der Vater ſuchte ſie mit folgenden Worten zu
beruhigen: „Wer kann eines Kindes Weſen er-
gründen? alle Kinder ſind nicht gleich.“
„Es iſt mir, als wenn es ein fremdes Kind
wäre, ſeine großen ſchwarzen Augen flößen mir Furcht
ein“, antwortete ſie.
Aber er ſuchte ſie zu beſchwichtigen, indem er
fortfuhr: Haben nicht alle unſere Kinder ſchwarze
Augen? Du haſt wirklich ſonderbare Ideen; Du
ſollteſt ſtolz darauf ſein, daß Gott dir ein ſo ſchönes
Kind gegeben hat. Aber der Satz iſt wirklich wahr,
daß Frauen nie dankbar ſind.“
Nuleeni’s Mutter war beſchämt und ſprach nicht
mehr, that auch ſtets ihre Pflicht an dem Kinde und
beklagte ſich nicht mehr über deſſen ſonderbares
Weſen, aber der Kummer blieb in ihrem Herzen
und zeigte ſich in ihrem traurigen Geſicht.
Tage, Wochen, Monate vergingen. Die kleine
Nuleeni blühte wie eine Blume und blickte beſtändig
nach dem Himmel. Ihre Brüder betrachteten ſie
verwundert.
„Mutter, wem lächelt denn unſ’re kleine Schweſter
zu, wenn ſie nach dem Himmel blickt?“
„Kinder, fragt mich nicht, denn ich weiß es
nicht.“
Als Nuleeni älter wurde, trugen ſie ihre Brüder,
ſtolz auf ihre ſchöne kleine Schweſter, mit ſich auf
ihren Wanderungen durch die Wälder und lehrten
ſie die Namen der Vögel, Pflanzen und Thiere
ſprechen. Allmälig lernte ſie gehen, immer von
ihren Brüdern umgeben, zwei vor, zwei hinter ſich
und einen zu jeder Seite. Als ſie gehen konnte,
lernte ſie auch laufen und bald überholte ſie ſie Alle,
ihre Füße waren ſchneller und leichter als die des
Rehes.
Als ihre Brüder nach vier Jahren herangewachſen
waren, gingen ſie in die Wälder, drangen in die
dichteſten Gebüſche, um gewiſſe Thiere wegen ihres
werthvollen Pelzwerkes zu erlegen.
So führte Nuleeni ein ſtilles einſames Leben.
Ihre Mutter beobachtete ſie, wenn ſie ſtundenlang
neben einem großen Bambusgebüſch ſaß, ihre
Hände im Schoß gefaltet und ein ſonderbares ſüßes
Lächeln auf den Lippen. Selten die Dinge um ſich
her beachtend, ſchien ſie immer in einem ſchönen
Traum zu leben.
Es würde grauſam ſein, ſie aus einem ſo
ſchönen Traum zu erwecken, dachte die Mutter.
Langſam gingen die Jahre an Nuleeni vorüber, bis
man ſie endlich erwachſen ſah und ſchöner als
irgend ein Hindumädchen je geweſen war. Ihre
Geſtalt war, gleich einer jungen Palme, ſchlank und
voll träumeriſcher Grazie; ihr Geſicht wunderbar
weiß und unſchuldig und ihre ſanften ſchwarzen
Augen blickten ſchüchtern unter den ſchweren Lidern
hervor.
(Schluß folgt.)
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