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Die Bayerische Presse. Nr. 85. Würzburg, 9. April 1850.

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Schwerin, 3. April. Von der Bundescent-
ralkommission ist heute eine Note beim hiesigen
Gouvernement eingegangen, deren Jnhalt wir da-
hin angeben können: Die Commission hat 1 ) die
gegen ihre eigene Competenz in dieser Sache er-
hobenen Einwendungen fur nicht begründet, und
2 ) die Legitemation der Reclamanten für so weit
geführt erachten müssen: daß der im Art. III. der
Patentverordnung vom 28. Nov. 1847 voraus-
gesetzte Fall als vorhanden anzuerkennen ist, und
und das Zusammentreten der von der großherzog-
lichen Regierung und von den Reclamanten nach
Maßgabe des Art. II. Nr. 3 jener Verordnung
zu wählenden Schiedsrichter von der großherzog-
lichen Regierung mit Bestand Rechtens nicht ver-
weigert werden kann. Binnen drei Wochen sind
die gewählten Schiedsrichter anzuzeigen.

Altona, 1. April. Die Niedersächsische Zei-
tung veröffentlicht ein Schreiben des preuß. Mi-
nisters der auswärtigen Angelegenheiten Hrn. v.
Schleinitz an die Statthalterschaft, das den
preußischen Rückzug für die Herzogthü-
mer anbahnt.
Das Aktenstück lautet: "Der
königl. Generallieutenant v. Rauch hat nach seiner
Rückkehr aus Kiel an den königl. Ministerpräsiden-
ten unter 17. d. Mts. einen Bericht über seine
Sendung erstattet, in welchem derselbe auf Aeu-
ßerungen Bezug nimmt, die ihm von Seiten der
Statthalterschaft und andern der Regierung ange-
hörenden Personen gemacht worden, und in wel-
chen eine so falsche Auffassung enthalten ist, daß
der Unterzeichnete dieselben nicht mit Stillschwei-
gen übergehen kann. Er hält es daher für seine
Pflicht, der hochlöbl. Statthalterschaft die betr.
Stelle aus dem Berichte des Generallieutenants
v. Rauch in der Anlage mitzutheilen. Diese Aeu-
ßerung deutet an: daß die königl. Regierung, im
Voraus von der Absicht der Einforderung der
Steuern im Herzogthum Schleswig Seitens der
Statthalterschaft unterrichtet, gegen dieselbe nichts
einzuwenden gehabt; daß dieselbe dem Zustande-
kommen einer direkten Verständigung der Herzog-
thümer mit Sr. Majestät dem Könige von Dä-
nemark entgegengearbeitet; endlich, daß sie die Statt-
halterschaft unter der Hand habe veranlassen wol-
len, auf die Aufnahme Holsteins in den engeren
Bund anzutragen. Was den ersten Punkt betrifft,
so muß der Unterzeichnete daran erinnern, daß der
königl. Ministerpräsident schon in seinem Schreiben
vom 14. Januar, außer der Abmahnung von Bun-
deswegen noch ausdrücklich erklärt hat, daß es
Preußen nur dann möglich sein werde, zur Her-
stellung eines befriedigendern Zustandes mitzuwir-
ken, "wenn die Statthalterschaft sich sorgfältig je-
des faktischen, einseitigen Vorschreitens enthalte,
welches eine Abänderung des jetzigen fak-
tischen Zustandes
der Waffenruhe impliciren
müßte." Als die Statthalterschaft es aussprach,
daß ihr nichts übrig bleiben würde, als im Mo-
nat März die Steuerkräfte des Herzogthums Schles-
wig zur Unterhaltung des Heeres mit herbeizuzie-
hen, erwiderte der Ministerpräsident mit ausdrück-
lichem Bezug darauf ( Schreiben vom 7. März
d. J. ) : " die Vornahme von Regierungs-
handlungen
von Seiten der Statthalterschaft
im Herzogthum Schleswig muß an und für
sich selbst
als eine Stöhrung und Aufhebung der
wesentlichen Bedingungen der Waffenruhe ange-
sehen werden, und würde demnach ohne Zweifel
auch alle Folgen eines gewaltsamen Bruches der
Waffenstillstandskonvention nach sich ziehen." Das-
selbe hat der Unterzeichnete in wiederholten münd-
lichen Unterredungen dem vertraulichen Agenten
der Statthalterschaft und namentlich dem Depar-
tementchef Hrn. v. Harbou ausgesprochen. Er
hat demselben offen erklärt, daß wenngleich die k.
Regierung keine Mittel in Händen habe, um zu
verhindern, daß die Staathalterschaft Gelder, welche
ihr aus dem Herzogthum Schleswig aus eigenem
freien Antriebe der einzelnen Einwohner zugesandt
würden, annehme, sie jedoch eine Einforderung von
Steuern nur als eine Regierungsmaßregel ansehen
könne, welche dem Waffenstillstande zuwiderlaufe
und daher von der königl. Regierung für unzu-
lässig erklärt werden müsse. Der Unterzeichnete
[Spaltenumbruch] kann sich nicht erklären, worauf die Ansicht beru-
hen könne, als habe Preußen der direkten Ver-
ständigung der Herzogthümer mit ihrem Landes-
herrn entgegen gewirkt. Die Statthalterschaft wird
sich erinnern, wie eifrig die königl. Regierung, so-
wohl in den Herzogthümern als in Kopenhagen,
gerade auf jene direkte Verständigung hingewirkt
und sie zu befördern gesucht hat, am wenigsten
kann sie vergessen haben, wie sehr es gegen den
Wunsch und Rath der königl. Regierung gewesen
ist, daß noch gerade in der letzten Zeit die desig-
nirten Vertrauensmänner nach dem Kabinetsschrei-
ben aus Kopenhagen vom 11. Januar d. J. nicht
nach Kopenhagen gegangen sind. Das Antwort-
schreiben derselben vom 26. desselben Monats ist
leider erlassen worden, ohne daß die königl. Re-
gierung um ihre Ansicht und Wünsche befragt wor-
den. Letztere waren aber der Statthalterschaft hin-
länglich bekannt, und derselben noch eben zu der
Zeit durch den diesseitigen Bevollmächtigten für
die Friedensunterhandlungen, Hrn. v. Usedom, wie-
derholt ausgesprochen worden; der Unterzeichnete
kann also kaum annehmen, daß die Statthalter-
schaft darüber im Jrrthum befangen gewesen. Was
endlich den dritten Punkt betrifft, so wird die Statt-
halterschaft nicht umhin können, anzuerkennen, daß
gerade das Gegentheil von dem, was jene Aeu-
ßerungen andeuten, stattgefunden hat. Auf dem
mündlich von dem vertraulichen Agenten ausge-
sprochenen Gedanken: ob die Statthalterschaft nicht
dem Bündniß vom 26. Mai beitreten und die
Wahlen zum Erfurter Parlament vornehmen las-
sen könne? hat der Unterzeichnete ausdrücklich er-
klärt, daß dies, als ein Eingriff in die
Souveränetätsrechte des Landesherrn,
durchaus unzulässig sey.
Der Unterzeichnete
kann das peinliche Gefühl nicht verhehlen, welches
jene Aeußerung hervorzurufen geeignet ist, und er
zweifelt nicht, daß die obigen Erklärungen hinrei-
chen werden, um das hier offenbar obwaltende
Mißverständniß zu beseitigen. Berlin, 19.
März 1850. gez. v. Schleinitz. An die hoch-
löbl. Statthalterschaft zu Kiel."

Altona, 3. April. Die Landesversammlung
hat sich, so viel verlautet, in ihren geheimen Sitz-
ungen fast einstimmig gegen die obwaltende Poli-
tik der Statthalterschaft ausgesprochen und mit
48 St. gegen 43 den Einmarsch in Schleswig
beschlossen. Ein Amendement des Herzogs von
Augustenburg, man möge zuvor noch eine Frie-
densmission in Kopenhagen versuchen, wurde mit
derselben Majorität von 5 St. verworfen. Man
will den Einmarsch in Schleswig, ob aber die hier-
her kommandirten preuß. Offiziere bleiben, ist
wohl dabei nicht mitberathen worden. Sie wer-
den im Falle des Einmarsches nicht bleiben, Ruß-
land dürfte dagegen alsdann entschieden für Dä-
nemark auftreten. Es scheint, daß man sich an
den Obersten von der Tann in München wenden
will, aber man bezweifelt sehr, daß die dortige
Regierung gegen Petersburger Einflüsse ihre Of-
fiziere jetzt hergehen läßt. So steht zu befürch-
ten, daß Schleswig, wenn die Truppen der im
Waffenstillstande verharrenden Mächte sich zurück-
ziehen, in große Noth geräth, indem das Heer
keinen kommandirenden General und keinen Gene-
ralstab haben würde. Am Freitag tritt die Rit-
terschaft mit den bürgerlichen Gutsbesitzern in
großer Berathung zusammen.

Hamburg, 3. April. Schon im vorigen Herbst
hatte es sich hier ereignet, daß nächtlicher Weile
und von unbekannter Hand das Schild des schles-
wig=holsteinischen Oberpostamtes von der Straße
aus mit schwarzer Farbe überstrichen worden war;
die Sache machte um so mehr Aufsehen, da der
dänische Postmeister selbst zu dieser Affaire in
Beziehungen gebracht wurde, die sich übrigens nie
klar herausgestellt haben. Jn voriger Nacht ist
jedoch abermals die Aufschrift jenes Posthaus-
schildes vernichtet worden und das unter Umstän-
den, welche viel zu denken geben. Die hiesige
Polizeibehörde hatte nämlich vor Kurzem die Be-
seitigung jener Bezeichnung " Schleswig=Holsteini-
sches Oberpostamt" von der betreffenden Behörde
verlangt. Diese protestirte und nun verlangte die
[Spaltenumbruch] Polizei, daß binnen 3 Mal 24 Stunden das
Schild abgenommen werden müsse; eine Weisung,
der das schleswig=holsteinische Oberpostamt nach-
zukommen sich nicht bewogen fühlen konnte. Heute
Nacht 12 Uhr erfolgte nun das erwähnte Atten-
tat und konnte von den Nachtwächtern, die vor-
her ein Polizeibeamter fortgeschickt haben soll,
nicht verhindert werden. Hamburg scheint die Ge-
fälligkeit gegen Dänemark bereits sehr weit zu
treiben. -- Nachschrift. Die hiesige Polizei-
behörde hat, wie wir soeben als zuverlässig er-
fahren, die nächtliche That als von ihr aus-
gegangen,
bereits anerkannt. Der schleswig-
holsteinische Postmeister hatte schon vorige Woche
nach Kiel über das ihm gestellte Ansinnen berich-
tet. Die Statthalterschaft hat geantwortet, daß
sie, falls man von Seiten Hamburgs zu beleidi-
genden Maßregeln schreite, Repressalien ergreifen
würde. Man bringt die Sache mit den Opera-
tionen des dänischen Kammerherrn v. Bülow, der
von Frankfurt über Berlin jüngst hier eintraf, in
Verbindung.

Berlin, 3. April. Wohlunterrichtete Personen
wollen wissen, das kurhessische Ministerium
habe bereits einen Präliminar=Vertrag mit
Oesterreich abgeschlossen, durch welchen es sich
verpflichtet: 1 ) die Auflösung des Bündnisses vom
26. Mai v. J., oder wenigstens bei der ersten
günstigen Gelegenheit den Rücktritt Kurhessens von
demselben herbeizuführen, 2 ) in diesem Falle dem
Verfassungsentwurfe der königlichen Regierungen
von Bayern, Sachsen und Württemberg beizutreten
und namentlich 3 ) die in Kurhessen in Wirksam-
keit getretenen Grundrechte des deutschen Volkes
zu beseitigen, wie dies von Oesterreich auch den
gedachten drei Königreichen gegenüber verlangt
worden ist. Da Kurhessen von Oesterreich etwas
weit liegt, so haben unsere preußischen Offiziere
und Landwehrmänner die schönste Aussicht, neben
den badischen und sächsischen auch hessische Denk-
münzen zu verdienen, auch ihren Witwen und
Waisen dieselben möglicher Weise als -- voll-
gültigsten Bettelbrief zu hinterlassen.

Königsberg, 3. April. Aus sicherer Quelle
erfahre ich so eben, daß in diesen Tagen eine k.
Kabinetsordre hier angelangt ist, nach der in der
ganzen Monarchie das erste Aufgebot der
Landwehr,
Jnfanterie und Kavallerie, einberu-
fen werden soll.

+ Wien, 3. April. Aus Pesth wird geschrie-
ben, daß auch dort die Bewerbungen um Pässe
zur Auswanderung in einer Weise zunehmen, die
früher noch nie vorgekommen ist. Unter den Aus-
wanderungslustigen befinden sich zahlreiche Mit-
glieder des besitzenden Adels. -- Der Aufstand
in Bosnien greift auf bedrohliche Weise immer
mehr um sich. -- Der "Magyar Hirlap" berich-
tet, die Regierung wäre einer russo=slavischen Pro-
paganda auf die Spur gekommen, welche jedoch
glücklicher Weise noch im Keime erstickt worden
sei. -- Jn Pesth wird demnächst eine Kundma-
chung erscheinen, worin die Ablieferung sämmtli-
cher während der ungarischen Revolutions=Epoche
erschienenen magyarischen Zeitschriften unter An-
drohung schwerer Strafen befohlen wird. -- Der
greise Volksdichter Castelli ist seit einigen Tagen
bedenklich erkrankt. -- Nach der "Südsl. Ztg."
ist der Bauern=Aufstand in Zagorien beendet; was
sich von den Unruhigen noch in die Wälder ge-
flüchtet, kehrt zurück, und die Sedrien rechnen auf
reichliche Prügelstrafen. Das Militärkommando
zeigte sich sehr human, weniger die Comitats=Pan-
duren, deren Profosengelüste ohnehin bekannt sind.

* Wien, 4. April. Der durch seinen Einfluß
in der vormärzlichen Zeit bekannte Graf Bombel-
les ist gestorben.

Dänemark.

Kopenhagen, 4. April. Der Reichstag ist
vom König über die gesetzliche Zeit hinaus ver-
längert worden.

Frankreich.

C Paris, 3. April. Jm weiteren Verlaufe der
heutigen Sitzung der Nationalversammlung kam

Schwerin, 3. April. Von der Bundescent-
ralkommission ist heute eine Note beim hiesigen
Gouvernement eingegangen, deren Jnhalt wir da-
hin angeben können: Die Commission hat 1 ) die
gegen ihre eigene Competenz in dieser Sache er-
hobenen Einwendungen fur nicht begründet, und
2 ) die Legitemation der Reclamanten für so weit
geführt erachten müssen: daß der im Art. III. der
Patentverordnung vom 28. Nov. 1847 voraus-
gesetzte Fall als vorhanden anzuerkennen ist, und
und das Zusammentreten der von der großherzog-
lichen Regierung und von den Reclamanten nach
Maßgabe des Art. II. Nr. 3 jener Verordnung
zu wählenden Schiedsrichter von der großherzog-
lichen Regierung mit Bestand Rechtens nicht ver-
weigert werden kann. Binnen drei Wochen sind
die gewählten Schiedsrichter anzuzeigen.

Altona, 1. April. Die Niedersächsische Zei-
tung veröffentlicht ein Schreiben des preuß. Mi-
nisters der auswärtigen Angelegenheiten Hrn. v.
Schleinitz an die Statthalterschaft, das den
preußischen Rückzug für die Herzogthü-
mer anbahnt.
Das Aktenstück lautet: „Der
königl. Generallieutenant v. Rauch hat nach seiner
Rückkehr aus Kiel an den königl. Ministerpräsiden-
ten unter 17. d. Mts. einen Bericht über seine
Sendung erstattet, in welchem derselbe auf Aeu-
ßerungen Bezug nimmt, die ihm von Seiten der
Statthalterschaft und andern der Regierung ange-
hörenden Personen gemacht worden, und in wel-
chen eine so falsche Auffassung enthalten ist, daß
der Unterzeichnete dieselben nicht mit Stillschwei-
gen übergehen kann. Er hält es daher für seine
Pflicht, der hochlöbl. Statthalterschaft die betr.
Stelle aus dem Berichte des Generallieutenants
v. Rauch in der Anlage mitzutheilen. Diese Aeu-
ßerung deutet an: daß die königl. Regierung, im
Voraus von der Absicht der Einforderung der
Steuern im Herzogthum Schleswig Seitens der
Statthalterschaft unterrichtet, gegen dieselbe nichts
einzuwenden gehabt; daß dieselbe dem Zustande-
kommen einer direkten Verständigung der Herzog-
thümer mit Sr. Majestät dem Könige von Dä-
nemark entgegengearbeitet; endlich, daß sie die Statt-
halterschaft unter der Hand habe veranlassen wol-
len, auf die Aufnahme Holsteins in den engeren
Bund anzutragen. Was den ersten Punkt betrifft,
so muß der Unterzeichnete daran erinnern, daß der
königl. Ministerpräsident schon in seinem Schreiben
vom 14. Januar, außer der Abmahnung von Bun-
deswegen noch ausdrücklich erklärt hat, daß es
Preußen nur dann möglich sein werde, zur Her-
stellung eines befriedigendern Zustandes mitzuwir-
ken, „wenn die Statthalterschaft sich sorgfältig je-
des faktischen, einseitigen Vorschreitens enthalte,
welches eine Abänderung des jetzigen fak-
tischen Zustandes
der Waffenruhe impliciren
müßte.“ Als die Statthalterschaft es aussprach,
daß ihr nichts übrig bleiben würde, als im Mo-
nat März die Steuerkräfte des Herzogthums Schles-
wig zur Unterhaltung des Heeres mit herbeizuzie-
hen, erwiderte der Ministerpräsident mit ausdrück-
lichem Bezug darauf ( Schreiben vom 7. März
d. J. ) : „ die Vornahme von Regierungs-
handlungen
von Seiten der Statthalterschaft
im Herzogthum Schleswig muß an und für
sich selbst
als eine Stöhrung und Aufhebung der
wesentlichen Bedingungen der Waffenruhe ange-
sehen werden, und würde demnach ohne Zweifel
auch alle Folgen eines gewaltsamen Bruches der
Waffenstillstandskonvention nach sich ziehen.“ Das-
selbe hat der Unterzeichnete in wiederholten münd-
lichen Unterredungen dem vertraulichen Agenten
der Statthalterschaft und namentlich dem Depar-
tementchef Hrn. v. Harbou ausgesprochen. Er
hat demselben offen erklärt, daß wenngleich die k.
Regierung keine Mittel in Händen habe, um zu
verhindern, daß die Staathalterschaft Gelder, welche
ihr aus dem Herzogthum Schleswig aus eigenem
freien Antriebe der einzelnen Einwohner zugesandt
würden, annehme, sie jedoch eine Einforderung von
Steuern nur als eine Regierungsmaßregel ansehen
könne, welche dem Waffenstillstande zuwiderlaufe
und daher von der königl. Regierung für unzu-
lässig erklärt werden müsse. Der Unterzeichnete
[Spaltenumbruch] kann sich nicht erklären, worauf die Ansicht beru-
hen könne, als habe Preußen der direkten Ver-
ständigung der Herzogthümer mit ihrem Landes-
herrn entgegen gewirkt. Die Statthalterschaft wird
sich erinnern, wie eifrig die königl. Regierung, so-
wohl in den Herzogthümern als in Kopenhagen,
gerade auf jene direkte Verständigung hingewirkt
und sie zu befördern gesucht hat, am wenigsten
kann sie vergessen haben, wie sehr es gegen den
Wunsch und Rath der königl. Regierung gewesen
ist, daß noch gerade in der letzten Zeit die desig-
nirten Vertrauensmänner nach dem Kabinetsschrei-
ben aus Kopenhagen vom 11. Januar d. J. nicht
nach Kopenhagen gegangen sind. Das Antwort-
schreiben derselben vom 26. desselben Monats ist
leider erlassen worden, ohne daß die königl. Re-
gierung um ihre Ansicht und Wünsche befragt wor-
den. Letztere waren aber der Statthalterschaft hin-
länglich bekannt, und derselben noch eben zu der
Zeit durch den diesseitigen Bevollmächtigten für
die Friedensunterhandlungen, Hrn. v. Usedom, wie-
derholt ausgesprochen worden; der Unterzeichnete
kann also kaum annehmen, daß die Statthalter-
schaft darüber im Jrrthum befangen gewesen. Was
endlich den dritten Punkt betrifft, so wird die Statt-
halterschaft nicht umhin können, anzuerkennen, daß
gerade das Gegentheil von dem, was jene Aeu-
ßerungen andeuten, stattgefunden hat. Auf dem
mündlich von dem vertraulichen Agenten ausge-
sprochenen Gedanken: ob die Statthalterschaft nicht
dem Bündniß vom 26. Mai beitreten und die
Wahlen zum Erfurter Parlament vornehmen las-
sen könne? hat der Unterzeichnete ausdrücklich er-
klärt, daß dies, als ein Eingriff in die
Souveränetätsrechte des Landesherrn,
durchaus unzulässig sey.
Der Unterzeichnete
kann das peinliche Gefühl nicht verhehlen, welches
jene Aeußerung hervorzurufen geeignet ist, und er
zweifelt nicht, daß die obigen Erklärungen hinrei-
chen werden, um das hier offenbar obwaltende
Mißverständniß zu beseitigen. Berlin, 19.
März 1850. gez. v. Schleinitz. An die hoch-
löbl. Statthalterschaft zu Kiel.“

Altona, 3. April. Die Landesversammlung
hat sich, so viel verlautet, in ihren geheimen Sitz-
ungen fast einstimmig gegen die obwaltende Poli-
tik der Statthalterschaft ausgesprochen und mit
48 St. gegen 43 den Einmarsch in Schleswig
beschlossen. Ein Amendement des Herzogs von
Augustenburg, man möge zuvor noch eine Frie-
densmission in Kopenhagen versuchen, wurde mit
derselben Majorität von 5 St. verworfen. Man
will den Einmarsch in Schleswig, ob aber die hier-
her kommandirten preuß. Offiziere bleiben, ist
wohl dabei nicht mitberathen worden. Sie wer-
den im Falle des Einmarsches nicht bleiben, Ruß-
land dürfte dagegen alsdann entschieden für Dä-
nemark auftreten. Es scheint, daß man sich an
den Obersten von der Tann in München wenden
will, aber man bezweifelt sehr, daß die dortige
Regierung gegen Petersburger Einflüsse ihre Of-
fiziere jetzt hergehen läßt. So steht zu befürch-
ten, daß Schleswig, wenn die Truppen der im
Waffenstillstande verharrenden Mächte sich zurück-
ziehen, in große Noth geräth, indem das Heer
keinen kommandirenden General und keinen Gene-
ralstab haben würde. Am Freitag tritt die Rit-
terschaft mit den bürgerlichen Gutsbesitzern in
großer Berathung zusammen.

Hamburg, 3. April. Schon im vorigen Herbst
hatte es sich hier ereignet, daß nächtlicher Weile
und von unbekannter Hand das Schild des schles-
wig=holsteinischen Oberpostamtes von der Straße
aus mit schwarzer Farbe überstrichen worden war;
die Sache machte um so mehr Aufsehen, da der
dänische Postmeister selbst zu dieser Affaire in
Beziehungen gebracht wurde, die sich übrigens nie
klar herausgestellt haben. Jn voriger Nacht ist
jedoch abermals die Aufschrift jenes Posthaus-
schildes vernichtet worden und das unter Umstän-
den, welche viel zu denken geben. Die hiesige
Polizeibehörde hatte nämlich vor Kurzem die Be-
seitigung jener Bezeichnung „ Schleswig=Holsteini-
sches Oberpostamt“ von der betreffenden Behörde
verlangt. Diese protestirte und nun verlangte die
[Spaltenumbruch] Polizei, daß binnen 3 Mal 24 Stunden das
Schild abgenommen werden müsse; eine Weisung,
der das schleswig=holsteinische Oberpostamt nach-
zukommen sich nicht bewogen fühlen konnte. Heute
Nacht 12 Uhr erfolgte nun das erwähnte Atten-
tat und konnte von den Nachtwächtern, die vor-
her ein Polizeibeamter fortgeschickt haben soll,
nicht verhindert werden. Hamburg scheint die Ge-
fälligkeit gegen Dänemark bereits sehr weit zu
treiben. -- Nachschrift. Die hiesige Polizei-
behörde hat, wie wir soeben als zuverlässig er-
fahren, die nächtliche That als von ihr aus-
gegangen,
bereits anerkannt. Der schleswig-
holsteinische Postmeister hatte schon vorige Woche
nach Kiel über das ihm gestellte Ansinnen berich-
tet. Die Statthalterschaft hat geantwortet, daß
sie, falls man von Seiten Hamburgs zu beleidi-
genden Maßregeln schreite, Repressalien ergreifen
würde. Man bringt die Sache mit den Opera-
tionen des dänischen Kammerherrn v. Bülow, der
von Frankfurt über Berlin jüngst hier eintraf, in
Verbindung.

Berlin, 3. April. Wohlunterrichtete Personen
wollen wissen, das kurhessische Ministerium
habe bereits einen Präliminar=Vertrag mit
Oesterreich abgeschlossen, durch welchen es sich
verpflichtet: 1 ) die Auflösung des Bündnisses vom
26. Mai v. J., oder wenigstens bei der ersten
günstigen Gelegenheit den Rücktritt Kurhessens von
demselben herbeizuführen, 2 ) in diesem Falle dem
Verfassungsentwurfe der königlichen Regierungen
von Bayern, Sachsen und Württemberg beizutreten
und namentlich 3 ) die in Kurhessen in Wirksam-
keit getretenen Grundrechte des deutschen Volkes
zu beseitigen, wie dies von Oesterreich auch den
gedachten drei Königreichen gegenüber verlangt
worden ist. Da Kurhessen von Oesterreich etwas
weit liegt, so haben unsere preußischen Offiziere
und Landwehrmänner die schönste Aussicht, neben
den badischen und sächsischen auch hessische Denk-
münzen zu verdienen, auch ihren Witwen und
Waisen dieselben möglicher Weise als -- voll-
gültigsten Bettelbrief zu hinterlassen.

Königsberg, 3. April. Aus sicherer Quelle
erfahre ich so eben, daß in diesen Tagen eine k.
Kabinetsordre hier angelangt ist, nach der in der
ganzen Monarchie das erste Aufgebot der
Landwehr,
Jnfanterie und Kavallerie, einberu-
fen werden soll.

+ Wien, 3. April. Aus Pesth wird geschrie-
ben, daß auch dort die Bewerbungen um Pässe
zur Auswanderung in einer Weise zunehmen, die
früher noch nie vorgekommen ist. Unter den Aus-
wanderungslustigen befinden sich zahlreiche Mit-
glieder des besitzenden Adels. -- Der Aufstand
in Bosnien greift auf bedrohliche Weise immer
mehr um sich. -- Der „Magyar Hirlap“ berich-
tet, die Regierung wäre einer russo=slavischen Pro-
paganda auf die Spur gekommen, welche jedoch
glücklicher Weise noch im Keime erstickt worden
sei. -- Jn Pesth wird demnächst eine Kundma-
chung erscheinen, worin die Ablieferung sämmtli-
cher während der ungarischen Revolutions=Epoche
erschienenen magyarischen Zeitschriften unter An-
drohung schwerer Strafen befohlen wird. -- Der
greise Volksdichter Castelli ist seit einigen Tagen
bedenklich erkrankt. -- Nach der „Südsl. Ztg.“
ist der Bauern=Aufstand in Zagorien beendet; was
sich von den Unruhigen noch in die Wälder ge-
flüchtet, kehrt zurück, und die Sedrien rechnen auf
reichliche Prügelstrafen. Das Militärkommando
zeigte sich sehr human, weniger die Comitats=Pan-
duren, deren Profosengelüste ohnehin bekannt sind.

* Wien, 4. April. Der durch seinen Einfluß
in der vormärzlichen Zeit bekannte Graf Bombel-
les ist gestorben.

Dänemark.

Kopenhagen, 4. April. Der Reichstag ist
vom König über die gesetzliche Zeit hinaus ver-
längert worden.

Frankreich.

C Paris, 3. April. Jm weiteren Verlaufe der
heutigen Sitzung der Nationalversammlung kam

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[0003] Schwerin, 3. April. Von der Bundescent- ralkommission ist heute eine Note beim hiesigen Gouvernement eingegangen, deren Jnhalt wir da- hin angeben können: Die Commission hat 1 ) die gegen ihre eigene Competenz in dieser Sache er- hobenen Einwendungen fur nicht begründet, und 2 ) die Legitemation der Reclamanten für so weit geführt erachten müssen: daß der im Art. III. der Patentverordnung vom 28. Nov. 1847 voraus- gesetzte Fall als vorhanden anzuerkennen ist, und und das Zusammentreten der von der großherzog- lichen Regierung und von den Reclamanten nach Maßgabe des Art. II. Nr. 3 jener Verordnung zu wählenden Schiedsrichter von der großherzog- lichen Regierung mit Bestand Rechtens nicht ver- weigert werden kann. Binnen drei Wochen sind die gewählten Schiedsrichter anzuzeigen. Altona, 1. April. Die Niedersächsische Zei- tung veröffentlicht ein Schreiben des preuß. Mi- nisters der auswärtigen Angelegenheiten Hrn. v. Schleinitz an die Statthalterschaft, das den preußischen Rückzug für die Herzogthü- mer anbahnt. Das Aktenstück lautet: „Der königl. Generallieutenant v. Rauch hat nach seiner Rückkehr aus Kiel an den königl. Ministerpräsiden- ten unter 17. d. Mts. einen Bericht über seine Sendung erstattet, in welchem derselbe auf Aeu- ßerungen Bezug nimmt, die ihm von Seiten der Statthalterschaft und andern der Regierung ange- hörenden Personen gemacht worden, und in wel- chen eine so falsche Auffassung enthalten ist, daß der Unterzeichnete dieselben nicht mit Stillschwei- gen übergehen kann. Er hält es daher für seine Pflicht, der hochlöbl. Statthalterschaft die betr. Stelle aus dem Berichte des Generallieutenants v. Rauch in der Anlage mitzutheilen. Diese Aeu- ßerung deutet an: daß die königl. Regierung, im Voraus von der Absicht der Einforderung der Steuern im Herzogthum Schleswig Seitens der Statthalterschaft unterrichtet, gegen dieselbe nichts einzuwenden gehabt; daß dieselbe dem Zustande- kommen einer direkten Verständigung der Herzog- thümer mit Sr. Majestät dem Könige von Dä- nemark entgegengearbeitet; endlich, daß sie die Statt- halterschaft unter der Hand habe veranlassen wol- len, auf die Aufnahme Holsteins in den engeren Bund anzutragen. Was den ersten Punkt betrifft, so muß der Unterzeichnete daran erinnern, daß der königl. Ministerpräsident schon in seinem Schreiben vom 14. Januar, außer der Abmahnung von Bun- deswegen noch ausdrücklich erklärt hat, daß es Preußen nur dann möglich sein werde, zur Her- stellung eines befriedigendern Zustandes mitzuwir- ken, „wenn die Statthalterschaft sich sorgfältig je- des faktischen, einseitigen Vorschreitens enthalte, welches eine Abänderung des jetzigen fak- tischen Zustandes der Waffenruhe impliciren müßte.“ Als die Statthalterschaft es aussprach, daß ihr nichts übrig bleiben würde, als im Mo- nat März die Steuerkräfte des Herzogthums Schles- wig zur Unterhaltung des Heeres mit herbeizuzie- hen, erwiderte der Ministerpräsident mit ausdrück- lichem Bezug darauf ( Schreiben vom 7. März d. J. ) : „ die Vornahme von Regierungs- handlungen von Seiten der Statthalterschaft im Herzogthum Schleswig muß an und für sich selbst als eine Stöhrung und Aufhebung der wesentlichen Bedingungen der Waffenruhe ange- sehen werden, und würde demnach ohne Zweifel auch alle Folgen eines gewaltsamen Bruches der Waffenstillstandskonvention nach sich ziehen.“ Das- selbe hat der Unterzeichnete in wiederholten münd- lichen Unterredungen dem vertraulichen Agenten der Statthalterschaft und namentlich dem Depar- tementchef Hrn. v. Harbou ausgesprochen. Er hat demselben offen erklärt, daß wenngleich die k. Regierung keine Mittel in Händen habe, um zu verhindern, daß die Staathalterschaft Gelder, welche ihr aus dem Herzogthum Schleswig aus eigenem freien Antriebe der einzelnen Einwohner zugesandt würden, annehme, sie jedoch eine Einforderung von Steuern nur als eine Regierungsmaßregel ansehen könne, welche dem Waffenstillstande zuwiderlaufe und daher von der königl. Regierung für unzu- lässig erklärt werden müsse. Der Unterzeichnete kann sich nicht erklären, worauf die Ansicht beru- hen könne, als habe Preußen der direkten Ver- ständigung der Herzogthümer mit ihrem Landes- herrn entgegen gewirkt. Die Statthalterschaft wird sich erinnern, wie eifrig die königl. Regierung, so- wohl in den Herzogthümern als in Kopenhagen, gerade auf jene direkte Verständigung hingewirkt und sie zu befördern gesucht hat, am wenigsten kann sie vergessen haben, wie sehr es gegen den Wunsch und Rath der königl. Regierung gewesen ist, daß noch gerade in der letzten Zeit die desig- nirten Vertrauensmänner nach dem Kabinetsschrei- ben aus Kopenhagen vom 11. Januar d. J. nicht nach Kopenhagen gegangen sind. Das Antwort- schreiben derselben vom 26. desselben Monats ist leider erlassen worden, ohne daß die königl. Re- gierung um ihre Ansicht und Wünsche befragt wor- den. Letztere waren aber der Statthalterschaft hin- länglich bekannt, und derselben noch eben zu der Zeit durch den diesseitigen Bevollmächtigten für die Friedensunterhandlungen, Hrn. v. Usedom, wie- derholt ausgesprochen worden; der Unterzeichnete kann also kaum annehmen, daß die Statthalter- schaft darüber im Jrrthum befangen gewesen. Was endlich den dritten Punkt betrifft, so wird die Statt- halterschaft nicht umhin können, anzuerkennen, daß gerade das Gegentheil von dem, was jene Aeu- ßerungen andeuten, stattgefunden hat. Auf dem mündlich von dem vertraulichen Agenten ausge- sprochenen Gedanken: ob die Statthalterschaft nicht dem Bündniß vom 26. Mai beitreten und die Wahlen zum Erfurter Parlament vornehmen las- sen könne? hat der Unterzeichnete ausdrücklich er- klärt, daß dies, als ein Eingriff in die Souveränetätsrechte des Landesherrn, durchaus unzulässig sey. Der Unterzeichnete kann das peinliche Gefühl nicht verhehlen, welches jene Aeußerung hervorzurufen geeignet ist, und er zweifelt nicht, daß die obigen Erklärungen hinrei- chen werden, um das hier offenbar obwaltende Mißverständniß zu beseitigen. Berlin, 19. März 1850. gez. v. Schleinitz. An die hoch- löbl. Statthalterschaft zu Kiel.“ Altona, 3. April. Die Landesversammlung hat sich, so viel verlautet, in ihren geheimen Sitz- ungen fast einstimmig gegen die obwaltende Poli- tik der Statthalterschaft ausgesprochen und mit 48 St. gegen 43 den Einmarsch in Schleswig beschlossen. Ein Amendement des Herzogs von Augustenburg, man möge zuvor noch eine Frie- densmission in Kopenhagen versuchen, wurde mit derselben Majorität von 5 St. verworfen. Man will den Einmarsch in Schleswig, ob aber die hier- her kommandirten preuß. Offiziere bleiben, ist wohl dabei nicht mitberathen worden. Sie wer- den im Falle des Einmarsches nicht bleiben, Ruß- land dürfte dagegen alsdann entschieden für Dä- nemark auftreten. Es scheint, daß man sich an den Obersten von der Tann in München wenden will, aber man bezweifelt sehr, daß die dortige Regierung gegen Petersburger Einflüsse ihre Of- fiziere jetzt hergehen läßt. So steht zu befürch- ten, daß Schleswig, wenn die Truppen der im Waffenstillstande verharrenden Mächte sich zurück- ziehen, in große Noth geräth, indem das Heer keinen kommandirenden General und keinen Gene- ralstab haben würde. Am Freitag tritt die Rit- terschaft mit den bürgerlichen Gutsbesitzern in großer Berathung zusammen. Hamburg, 3. April. Schon im vorigen Herbst hatte es sich hier ereignet, daß nächtlicher Weile und von unbekannter Hand das Schild des schles- wig=holsteinischen Oberpostamtes von der Straße aus mit schwarzer Farbe überstrichen worden war; die Sache machte um so mehr Aufsehen, da der dänische Postmeister selbst zu dieser Affaire in Beziehungen gebracht wurde, die sich übrigens nie klar herausgestellt haben. Jn voriger Nacht ist jedoch abermals die Aufschrift jenes Posthaus- schildes vernichtet worden und das unter Umstän- den, welche viel zu denken geben. Die hiesige Polizeibehörde hatte nämlich vor Kurzem die Be- seitigung jener Bezeichnung „ Schleswig=Holsteini- sches Oberpostamt“ von der betreffenden Behörde verlangt. Diese protestirte und nun verlangte die Polizei, daß binnen 3 Mal 24 Stunden das Schild abgenommen werden müsse; eine Weisung, der das schleswig=holsteinische Oberpostamt nach- zukommen sich nicht bewogen fühlen konnte. Heute Nacht 12 Uhr erfolgte nun das erwähnte Atten- tat und konnte von den Nachtwächtern, die vor- her ein Polizeibeamter fortgeschickt haben soll, nicht verhindert werden. Hamburg scheint die Ge- fälligkeit gegen Dänemark bereits sehr weit zu treiben. -- Nachschrift. Die hiesige Polizei- behörde hat, wie wir soeben als zuverlässig er- fahren, die nächtliche That als von ihr aus- gegangen, bereits anerkannt. Der schleswig- holsteinische Postmeister hatte schon vorige Woche nach Kiel über das ihm gestellte Ansinnen berich- tet. Die Statthalterschaft hat geantwortet, daß sie, falls man von Seiten Hamburgs zu beleidi- genden Maßregeln schreite, Repressalien ergreifen würde. Man bringt die Sache mit den Opera- tionen des dänischen Kammerherrn v. Bülow, der von Frankfurt über Berlin jüngst hier eintraf, in Verbindung. Berlin, 3. April. Wohlunterrichtete Personen wollen wissen, das kurhessische Ministerium habe bereits einen Präliminar=Vertrag mit Oesterreich abgeschlossen, durch welchen es sich verpflichtet: 1 ) die Auflösung des Bündnisses vom 26. Mai v. J., oder wenigstens bei der ersten günstigen Gelegenheit den Rücktritt Kurhessens von demselben herbeizuführen, 2 ) in diesem Falle dem Verfassungsentwurfe der königlichen Regierungen von Bayern, Sachsen und Württemberg beizutreten und namentlich 3 ) die in Kurhessen in Wirksam- keit getretenen Grundrechte des deutschen Volkes zu beseitigen, wie dies von Oesterreich auch den gedachten drei Königreichen gegenüber verlangt worden ist. Da Kurhessen von Oesterreich etwas weit liegt, so haben unsere preußischen Offiziere und Landwehrmänner die schönste Aussicht, neben den badischen und sächsischen auch hessische Denk- münzen zu verdienen, auch ihren Witwen und Waisen dieselben möglicher Weise als -- voll- gültigsten Bettelbrief zu hinterlassen. Königsberg, 3. April. Aus sicherer Quelle erfahre ich so eben, daß in diesen Tagen eine k. Kabinetsordre hier angelangt ist, nach der in der ganzen Monarchie das erste Aufgebot der Landwehr, Jnfanterie und Kavallerie, einberu- fen werden soll. + Wien, 3. April. Aus Pesth wird geschrie- ben, daß auch dort die Bewerbungen um Pässe zur Auswanderung in einer Weise zunehmen, die früher noch nie vorgekommen ist. Unter den Aus- wanderungslustigen befinden sich zahlreiche Mit- glieder des besitzenden Adels. -- Der Aufstand in Bosnien greift auf bedrohliche Weise immer mehr um sich. -- Der „Magyar Hirlap“ berich- tet, die Regierung wäre einer russo=slavischen Pro- paganda auf die Spur gekommen, welche jedoch glücklicher Weise noch im Keime erstickt worden sei. -- Jn Pesth wird demnächst eine Kundma- chung erscheinen, worin die Ablieferung sämmtli- cher während der ungarischen Revolutions=Epoche erschienenen magyarischen Zeitschriften unter An- drohung schwerer Strafen befohlen wird. -- Der greise Volksdichter Castelli ist seit einigen Tagen bedenklich erkrankt. -- Nach der „Südsl. Ztg.“ ist der Bauern=Aufstand in Zagorien beendet; was sich von den Unruhigen noch in die Wälder ge- flüchtet, kehrt zurück, und die Sedrien rechnen auf reichliche Prügelstrafen. Das Militärkommando zeigte sich sehr human, weniger die Comitats=Pan- duren, deren Profosengelüste ohnehin bekannt sind. * Wien, 4. April. Der durch seinen Einfluß in der vormärzlichen Zeit bekannte Graf Bombel- les ist gestorben. Dänemark. Kopenhagen, 4. April. Der Reichstag ist vom König über die gesetzliche Zeit hinaus ver- längert worden. Frankreich. C Paris, 3. April. Jm weiteren Verlaufe der heutigen Sitzung der Nationalversammlung kam

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 85. Würzburg, 9. April 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische085_1850/3>, abgerufen am 06.05.2024.